) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.
Bestimmungen
8868
5,
6.
8925
8942
Fürstlich Solmfische Oberförsterei.
an solche verstorben
uns vor-
Der AufsichtLrat: H e y l i g e n st ä d t.
Hand erfolgen. Angebote nimmt gerne entgegen Lich (Oberhessen), den 27. Dezember 1902.
spätestens den o. Januar 1903 zu richten. Gießen, am 22. Dezember 1902.
Schiffsnachrichten.
„Red Star Linie" Antwerpen.
Der Postdampfer „Pennland" der „Red Star Linie" in Aut- werpen ist laut Telegramm am 25. Dezember wohlbehalten in Philadelphia angekommen.
Die Schulleitung: Traber, Großherzoglicher Hauptlehrer.
ErbältlichLallenbesser.Colonlalwaren-u.DellcatessenhancUungen. Qratis-Proben dircct von der
IS-OE SELLS CHA FT. 0. m. b. H.. Frankfurt a. M.
itaß allen Personen bo8 EintttttSrecht zugehMgt tottben miß. Tie Thatsache, daß er konkurrenzlos dastehe, muß,
Wir geben nachstehend die Bestimmungen für den Verkehr mit unserer
Abteilung für Spareinlagen
zur allgemeinen Kenntnis der Interessenten.
Gießen, im Dezember 1902.
ZZank für Kandel und Industrie.
Aeposttenkaffe Kießen.
Bankgebäude: Johannesftraße 1.
Vermischtes.
• Nur 500 Mark statt einer halben Million! Wie noch in Erinnerung sein dürste, erregte eL vor einigen Monaten außerordentliches Aufsehen, als bekannt wurde, daß die Firma Israel in Berlin von zweien chrer Angestellten, den Brüdern Julius und Berthold BesaS, die beide bei der Firma gelernt hatten, und von denen der eine 48, der andere 40 Jahre im Geschäft thätig war, um zirka eine halbe Million Mark bestohlen und betrogen worden sei. Am 31. Oktober wurden beide Brüder verhaftet. Das eingeleitete Verfahren lautete auf Urkundenfälschung und Betrug. Die eingehendste Durchsicht der Bücher hat aber nun ergeben, daß dem Hause Israel nicht 500000 Mk., sondern nur 500 Mk. veruntreut worden sind, und Urkundenfälschung überhaupt nicht vorliegt. Demgemäß lautet auch die Anklage nicht mehr auf „Urkundenfälschung und Betrug", sondern lediglich auf „Diebstahl". Die Verteidiger haben demgemäß beantragt, die beiden Brüder I gegen Kaution aus der Haft zu entlassen. Diesem Anträge ist stattgegeben worden, doch hat die Beschlußkammer mit Rücksicht auf daS Vermögen der Beschuldigten die Kautionen hoch bemeßen. Für den einen wurde die Hinterlegung von 40000, für den anderen von 75 000 Mk. in mündelsicheren Papieren erfordert. Die Kautionshinterlegung hat bereits stattgefunden, worauf die Freilassung der Verhafteten erfolgt ist.
I.
2.
3.
4.
Tli o ne- Eiscuits
Zu haben bei Loti. J. JhLonx, äeltersweg No. 25. 8505
GrHeWl. GemrWnle Gieheu.
MchMMllgen in Lbcrhcjsen betreffen-.
Wir beabsichtigen, einem bei der ersten Meisterprüfung aufgetretenen Bedürfnisie entsprechend, während der Zeit vom 13. Januar bis 13. Februar 1903 an unserer Gewerbeschule einen Spezial - Ausbilduugskursns für Vorbereitung zur Meisterprüfung — bei genügender Beteiligung — abzuhalten. Diejenigen Gesellen und bereits selbständigen Handwerker in der Provinz Oberhessen, welche sich demnächst der Meisterprüfung unterziehen wollen, werden zum Besuche dieses Kursus eingeladen.
Die Gebühren für diesen Kursus betragen 10 Mk. Anmeldungen sind schriftlich — mit genauer Adresse des Teilnehmers — an die unterzeichnete Schulleitung bis
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Bekanntmachung.
Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß die Eingehung derJnvalidenversicherungsbeiträge für diejenigen Versicherten mr die sie seither durch die Grotzh. Bürgermeisterei Gießen erfolgte, mit Wirkung vom 29. Dezember 1902 an die Ortskrankenkasse Wietzen überwiesen ist. Gleichzeitig sind der Ortskrankenkasse Gießen llie Geschäfte der Meldestelle übertragen worden.
Die Einziehung der Beiträge seitens der Ortskrankenkasse Wietzen erfolgt in demselben Umfange wie bisher durch Erhebung.
Sämtliche erforderlichen Meldungen haben vom 29. Dezember 1902 au ausschließlich bei der Ortskrankenkasse Gießen ^udwigstraße 12) zu erfolgen.
Bon dem gleichen Tage an haben die sogenannten unständigen Arbeiter ihre Quiltungskarten zur Kontrolle der Ortskrankenkasse Wietzen vorzulegen.
Gießen, am 23. Dezember 1902. . _ 8886
Grotzyerzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
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städtischen riech» m ötaatäbenmu- m Berlin, Lladlra A> ^lizeiMfeli unter X?:- jtoiroeweur von svvM ii3(6enegambitn),inj$: n am 12.2. inÄk an von Mexiko, & 2. in Jmüdrnik, iiak in Stuart 6nbt V1.? wrg Goldberger in fc am o. ö. in Zürich.
ilitärs.
langjähriger lnnvornLufmhiff^^- lückt 1.2. JroijjiW ir des 3. SeebalMl n der vchutzlruppr irr v. Feilitzsch MX- m 27.6. Wetzlar, fe hule in Potsdam: Infang Cftober ec tz, Ehes des Sen«- leimequm vom «..■ meister Sras Patsch 15.4. SBih, amjcher Admiral ew»
>r oerungludt i >r 8.8. Änisfel, M ' ima bei Söq, W ' S-bains, ljawJJ m3, fM' G Heber Admiral W*
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Tage. .............. , .,
mittags halb 4 Uhr: „Tie Piccolomini." Abends 7 Uhr: A------
steins Tod." Montag den 5. Januar: Zum ersten Mate: „Die Gerechtigkeit/' Dienstag den 6. Januar: „Die Gerechtigkeit."
Mittwoch den 7, Januar: „Monna Banna."
ött-chtis«, N11
MmpfoiMmi SchMWßraße 4 Jac. Pereyn empfiehlt täglich frisch: feinste Süßrahm-Butter
per Kilogramm 1.Ä5 Mark. 8448
Auch bei den Mllchfabrern zu bekommen.
S »«6 * J
>i-1811 ,j4»
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Msere Kasse im laufenden Monat. zur Erhebung oder Kcischreibung der Zinsen Dienstags, Mittwochs, Lonncrstags und Samstags geöffnet flt.
Gießen, den 9. Dezember 1902. 8600
Der Direktor der Spar- und Leihkasse Gießen.
Wiener.
Spiripllm der «renrigten Frankfurter Stadtkhratrr.
Opernhaus.
Dienstag den 80. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: „Fran Holle.-' Abends 7 Uhr: „Der Bajazzo." Hierauf: „Cavallena ruatioana“. Mittwoch den 81. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: „Frau Holle" Abends 7 Uhr: „Tie Geisha." Donnerstag den 1. Januar 1903, nachmittags halb 4 Uhr: „Frau Holle." Abend- 7 Uhr: „Teil". (Oper). Freitag den 2. Januar, nachmittag- halb 4 Uhr: „Frau Holle." Abends geschlossen. Samstag den 3. Januar, nachmittags halb 4 Uhr: „Frau Holle." Abeiids 7 Uhr: „Die Zwillinge." Sonntag den 4. Januar, nachmittag- halb 4 Uhr: „Frau Holle." Abends 7 Uhr: „Samson und Dellla".
Schauspielhaus.
Dienstag den 30. Dezember'): „Im bunten Rock." Mittwoch ben 31. Dezember: „Das Theatcrdorf." Donnerstag den 1. Januar 1903, nachmittags halb 4 Uhr: „Alt-Heidelberg." Abends 7 Uhr: „Monna Banna." Freitag den 2. Januar: „Monna Banna". Samstag den 3. Januar: „lieber unsere Kraft." L Teil. Sonntag den 4. Januar: Schillers WaUenstetmTrilogie an einem i. Vormittags halb 12 Uhr: „Wallensteins Lager." Nach- - ' • *• ...........Wallen-
^"Jhre Verdauung wird geregelt ' I ’'m wenn Sie nach jeder Mahlzeit ein Gläschen D! W. Knecht s W MaQenbilter.Säntis* zu sich
H nehmen. Grosse Flasche M. 2.50 !
Probeflasche M/LÜberall erhältlich
Bekanntmachung.
Es ist uns ein Waggon Briketts zur Verteilung fTamilien überwiesen worden, in welchen ein Elternteil lii und noch schulpflichtige Kinder vorhanden sind
Meldungen sind bis zum 3. Januar k. Js. bet
den 24. Eejember 1902.
Die Armen-Deputation der Stadt Gießen.
Mecum. __
FititwUijttlolz-VtrXMrf.
Die Fürstlich Solmsische Oberförsterei zu Lich hat aus dem Distrikt Riedwald ca. 4100 Fichten - Reisstangeu — ca. 57 fm und ca. 2000 Fichteu-Derbstaugen — ca. 102 fm zu verkaufen. Die Stangen eignen sich zum Zumachen, zu Baumpfähleit, zu Wagnerstangen, Mmwer- und Weißbinderstangen, Sparrenholz u. j. w., etwas leichtes Fichten-Bauholz kann zugegeben werden. Die Vermessung ist auf Mtttendurchmeffer und Lange mit der Rinde erfolgt. Bei Abnahme größerer Partteen kann der Verkauf aus der
be> Wirt- überhaupt Vorhand« ist. Und barm: eS ist nie ratsam, Rechtstülle mit einander zu vergleichen. Die größte äußerliche Aehnlichkeil verbürgt oft die innere Verschiedenheit der Fülle. Zwei Umstände sind es, die verhindern, daß die zuleßt hervorgehodenen Einwendungen eine Aenderung des einmal vorgenommenen Standpunktes bewirken können. Die absolute Gleichstellung des Theater- aewerbeS mit jedem anderen Gewerbe entspricht nicht der in den weitesten Kreisen des Publikums vorhandenen Auffassung. Und auch die Thaaterurrternehmer würden sie ablehnen, — wenn nicht, wie im vorliegenden Falle, sich ihnen aus der Gleichstellung eine Waffe aegen unbeliebte Zbritiker darbieten würde. Dieser Tharsache, daß die Bevölkerung die Weigerung eines Theaterunternehmens, jemandem für eine angekürrdigte Vorstellung ein Billet zu verkaufen, als unrechtmäßig empfinden würde, wird auch die Wissenschaft und die Rechtsprechuirg Rechnung tragen müssen. Es scheint weit angemessener, den Kontrahierungszwang der Theatepunternehmer auch für die privaten Theaterunternehmungen anzunehmen.
Dazu kommt noch, daß das Recht der Verbirrdlichleit einer einseitigen WillenserkÜrrung durchaus anerkennt. Tas ist der Fall, wenn es sich bei Vertragsschlüssen um solche hartdelt, die jeder persönlichen Beziehung entbehren. Und das ist bei den Offerten der Theaterunternehmer durchaus der Fall Für den Theaterunternehmer kommt der Gegenkontrahent als sogenannte fungible Person in Betracht, >as heißt, als eine, ein bestimintes (Snigelt für eine be- timmte Dienstleistung leistende Person, nicht aber als be- timmte Tienstlerstung leistende Person, nicht aber als den Auslobungen, in denen sich jemand dem Finder eines verloren gegangenen Gegenstandes zu einer Stiftung verpflichtet. Wer auch die Sache findet und abgiebt, hat den Anspruch auf die Belohnung, die ausgeseßt ist. Genau so allgemein, wie die Auslobung, ist die in der Verbreitung von Inseraten enthaltene Aufforderung, einer Vorstellung im Theater beizuwohnen. Und dieser Aufforderung nachzukommen, muß jeber das Recht haben. Der Kontrahierungszwang ist aus oieser so gehallenen Auf- forderuna abzuleiten; denn in der Aufforderung liegt zugleich die Willensäußerung des Unternehmers, mit jedem zu kontrahieren, der die in der allgemeinen Aufforderung verlangte Gegenleistung ordnungsmäßig bietet Außerhalb dieses Vertrages liegende Verhältnisse dürfen dabei keine Berücksichtigung sinoen.
jüben Sie schon einen schneidigen Schnurrbart? wcun nicht, so gebrauchen Sie meinen weltberühmten Bartbesörderungv-Balsam „KO MM EL IN“. Der Erfolg garantirt tn wenigen Woche«. Prei» p. Dose Stärke I r Mk., Stärke ll 8 Mk., ia ungünstigsten Fällen nehme man Stärke NI zu 5 Mk. Kein Bartwuchs» schwindel, denn dieses beweise« meine «nzähligr« Anerkennungsschreiben. Auch wurde wein Präparat In Paris 1900 mit der goldene« MedaUl» prämllrt. Ber- sandl p. Nachnahme. Porw *0 Pfg. Bei Nichterfol> zahle Veld rurück, daher kein Ristko Nur< zu be
ziehen von «ob. Havberg, Neuenrade A 80 iLestsale»),
auszuqehen.
8. Bormüllder können die Zinsen für chre Mündel erheben, roenn das Gericht nicht anders bestimmt hat. Bei Kapitalrückzahlungen bedarf es der schriftlichen Ermächtigung der obervormundschaftlichen Behörde. 8625
Bürgerliches
HcheiyMn empfiehlt prima bürgerlichen Mittagstisch von 70 Pfg. an, trühstücks- und Abendtisch von 50 Pfg. an, prima Melchior- ter, Butzbach, und Löwenbräu, München, sowie reine Weine. Separate Zimmer für Gesellschaften und Vereme zu vergeben.
Angenehmer Familien-Aufenthalt.
Warme, reichhaltige Küche bis 12 Uhr nachts.
Um gütigen Zuspruch bittet 8894
C. Helder,
früher langjähriger Kellner am Hauptbahnhof Frankfurt. a.M.
' Gründen scheitert. Doch auch mit dieser Theorie wird man nicht weiter kommen. Denn einmal trifft sie nur für die Zülle zu, in denen in einer Stadt nur ein Theater ist; tidjt. für die Städte, die mehrere Theater haben. Tann »mthall sie gegenüber den Theaterdirektoren solcher nur iirit einem Theater begabter Städte eine Härte.
Man könnte den Kontrahierungszwang des Theater- intern ehmers mit jedermann aus der öffenllichen Zrveck- I Bestimmung des Theaters entnehmen. Aber haben denn rrnsere Theater eine öffentliche Zweckbestimmung? Etwa loie die Eisenbahn? Dre Telegraphie? Damit ein solcher, 'suasi publizistischer Charakter des Theaters anerkannt werden kann, ist erforderlich, daß der Staat die Benußulrgs- I Bedingungen seststellt, daß er nicht gestattet, daß irgend • ün, Privatullternehmen durch willkürliche Bor- schriften gewisse Personen von der Benutzung >!iner Bildungsinstitution ausschließt. Eine solche obrigkeitliche Fixierung ist nicht vorhanden. Man kann sagen, glück- Ilicherweise nicht vorhanden. Daraus, daß sie nicht vorhanden ist, ergebt sich aber, daß man im rechtlichen Sinne von mner öffentlichen Zweckbestimmung des 'Theaters auch nicht neben kann.
Alle diese Theorien leiden daran, daß in ihnen eine ssolche öffentliche Zweckbestimmung stillschweigend voraus- ,zese^t wird, dre also in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. 'Natürlich müssen ine Folgerungen, die aus einer zu Un- i:echt als vorhanden angenommenen Voraussetzung gezogen werden, schief sein. Man darf jedes Theaterunter- inehmen nur als ein rein privatrechtliches Institut ansehen. c tdß der Staat eine Konzession geben muß, nimmt dem i Unternehmen nicht diese Stellung. Diese ist auch zu ,:echt vielen anderen Gewerbebetrieben erforderlich. Und aus Lieser allein dem Privatrecht an gehörigen Stellung des Theaters laßt sich nur die Frage beantworten, ob ein Ächeaterunternehmer berechtigt ist, Eintrittsuchenden den Wntritt in seinen Dheaterraum zu verweigern.
Dadurch, daß jemand bekannt macht, daß an einem betreffenden Abende in dem bestimmten Theatergebäude mit der bestimmten Besetzung ein bestimmtes Stück gegeben werden würde, erläßt man eine Aufforderung an Las Publikum schlechthin, dieser Vorstellung beizuwohnen. «Oder in der Rechtssstrache: Man macht den Interessenten «ine Offerte. In dieser Offerte ist enthalten, daß man Hich jedem gegenüber, der ine Offerte unter Erfüllung der erforderten Gegenleistung — Bezahlung des bestimmten Äheaterplatzes — annimmt, seinerseits zur Erfüllung der von ihm versprochenen Leistung verbindlich mache. Sobald nun jemand den in der Offerte enthaltenen, von ihm als Gegenkontrahenten erforderten Be- Lrag zahlt, muß ihm das Billet ausgehändigt werden, □ie Aushändigung des Billets bildet ine Perfektion des Vertrages, zu dessen Abschluß der Dheaterunternehmer durchs die von ihm ausgestellten Inserate aufgefordert hat. Die urchtliche Möglich keit, irgend welche Personen auszuschließen, iJt nicht vorhanden. Die generell gehaltene Offerte, der Vorstellung beizuwohnen, kann jeder an sich gerichtet be- ucachten und demgemäß auch annehmen.
Man hat diese Offertentheorie heftig angegriffen. Man figte, ihr wohne eine rechtliche Bindung, wie sie oben an- nmommen wurde, nicht inne. In der Verbreitung von Inseraten über die Vorstellung liege nur eine Aufforderung Mm Abschlüsse von Verträgen. Das Angebot mache der Mlletreflettant; dem Leiter der Veranstaltung stehe es fstti, das Angebot anzunehmen oder nicht anzunehmen, llabe die gleiche rechtliche Bedeutung wie etwa die Aus- ligung von Speisekarten in einem Restaurant. Und auch
Restaurateur sei nicht verpflichtet, irgend einem Qast, der in die ganze Umgebung, in Den Kreis der Per- fionen, die in dem betreffenden Lokale verkehren, nicht Meinpasse, die Erzeugnisse seiner Küche und feines Kellers üorzusetzen.
Zunächst würde es sich fragen, ob ein solches Recht
Das Einlagebuch wird mit 10 Pfg. berechnet.
Einzahlungen können täglich geleistet werden.
Das Einlagebuch ist von dem Besitzer gut zu verwahren.
Kommt ein Einlagebuch abhanden, so hat der Sparer unverzüglich bei der Bank Anzeige zu erstatten.
Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Kapital» rückzahlungen die Legitimation des Vorzeigenden zu prüfen. Die Beischreibung der Zinsen erfolgt im Januar jeden Jahres in den Büchern der Bank. Die Besitzer der Eiulagebücher können die Auszahlung oder Beischreibung iedoch ganz gele« gentlich auch in anderen Monaten veranlassen.
7. Kapitalien unter 1000 Mark können ohne Kündigung abgchoben werden, dagegen hat der Zurücknahme von Beträgen über 1000 Mark in der Regel eine dreimonatliche Kündigung vor-
Bekanntmachung.
Das Armenamt befindet sich vom 29. Dezember d. Js. ab ün 1. Stock des Hauses Neuen-Bäue 9hr. 43.
Gießen, 19. Dezember 1902. 8926
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
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