Nr. 49
Erscheint ISgNch mit Ausnahme deS Sonntag«.
Die „Sietzener Laviliendlätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^yesflsche Landwirt erscheint monatlich einmal.
Donnerstag 587. Februar 1902
Gießener Anzeiger
152. Jahrgang
Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witiko; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Rotationsdruck und Verlag der Bru hl'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen.
General-Anzeiger, Amtr- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen.
Volitische Tagesschau.
Bodenreform.
Ein „Nationalf ozialer" schreibt uns heute:
Es sei uns eine kleine Anmerkung zu Ihrem gestrigen Artikel „Bodenreform" gestattet. Die Sozialdemokratie hat diese einfachen gesunden Ansichten lange mit dem leeren Schlagwort abgethan: das sei nur der „Sozialismus der aufgeklärten Industriellen", trotzdem die meisten Anhänger derselben durchaus nicht in industriellen Kreisen zu finden sind und andrerseits eine Förderung der industriellen Entwickelung durch die Bodenreform doch auch den Arbeitern unzweifelhaft zugute käme. Endlich aber scheint der Bann auch auf dieser Seite gebrochen zu sein. Die Februarnummer der „Sozialistischen Monatshefte" bringt einen Aufsatz von Sadi Gunter über „Bodenreform und Sozialismus", der von bestem Verständnis für jene zeugt. Wir möchten ihn den hiesigen Parteiführern dringend zum Studium empfehlen. Möchte man sich doch immer mehr an solche rein sachliche, vorurteilslose Behandlung politischer Probleme gewöhnen! Es ist recht bedauerlich, wenn in derselben Nummer ein Vorschlag aus Damaschkes „Gemeindepolitik" einfach mit dem Hinweis abgethan wird: darin liege ein Schritt nach rechts. Als ob mit dem Prädikat „rechts" oder „links" schon irgend etwas über die Richtigkeit der Gründe gesagt wäre!
Graf Puckler
aus Kl.-Tschirne hielt am Montag iu Berlin wieder einmal eine Rede. Er sprach über das Thema: „Landgraf, werde hart!" Seine Ausführungen galten anfangs den roten und goldenen Ratten (Sozialdemokraten, Juden), deren vollständige Ausrottung er vom Kaiser fordert. „Deutscher Kaiser! Sei hart gegen die Ratten, namentlich gegen die goldenen. Schon hat eS 3/412 geschlagen, um 12 Uhr geht das Reich zu Grunde. Willst Du warten, bis es noch mehr Judengenossen giebt? Siehst Du nicht, wie Deine Beamten und Offiziere von den Juden geschunden werden bis aufs Blut? Die Höflinge sind Judengenossen und Jammerlappen, wie auch die Behörden und Gerichte längst unter dem Einfluß der Juden stehen. (Tosender Beifall.) Ich hätte für mein forsches Auftreten gegen das Judenpack eher einen hohen Orden verdient als eine Verurteilung. (Bravo!) Der König sollte die Behörden anhalten, Spitzbuben und anderes Gesindel zu verhaften, aber den unschuldigen Pückler unbehelligt zu lassen. Sollte sich wieder einmal ein Polizeikerl herausnehmen, mich verhaften zu wollen, schieße ich ihm eine Portion in den Bauch. „Landgraf — Landgraf — Landgraf! Du gehst einem dunklen Schicksal entgegen!" ES wird endlich Zeit, daß die Fürsten Buße thun im Sack und in der Asche. Wir aber müssen endlich einmal anfangen, auf dre Judenbande wirklich loszugehen. Wenn Euch auf dem Heimwege schwarzgelockte Jünglinge und Damen begegnen, tretet auf sie zu und gebt ihnen — patsch, patsch — rechts and links ein paar Ohrfeigen, hebt dann den Fuß und versetzt den Schwarzgelockten noch einen tüchtigen Fußtritt. Auf diese Weise muß der Anfang gemacht werden. (Mit Pathos): „Mein Vaterland, wache auf!" (Tosender Beifall.)
aq aus der Staatskasse an die Großh. Bestreitung der Ordenskosten mit 5142
Hessischer Landtag.
Zweite hessische Ständekammer.
84. Sitzung.
Darmstadt, 26. Februar.
Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 9.15 Uhr.
Am Negierungstisch: Staatsminister Rothe Exz., aanzininister Gnauth Exz., Geh. Staatsrat v. Krug, Mi- msterralräte Milbrand, Breidert, v. Biegeleben, Geh. Ober> ftnanzrat Dr. Becker.
Kabinettskasse uir Mart.
^ie Spezialberatung des Budgets wird fortgesetzt.
Bet Kapitel 2 Ausgabe Titel 1: ZivMste Sr.
vohett des Großherzogs, beantragt der Finanz- ausschuß die Bewilligung der Ausgabe von 1265000 Mk. xer untiog wird debattelos gegen die Stimmen der So- ztaloemotraten angenommen, ebenso
Titel 2: Beitr ' ‘ — ' - - -
e^$ei Titel 3: Hofbauwesen, I. laufende UnterMtung
Ministerialrat v. Biegeleben: Der Finanz überall an. den Unterhaltungskosten der Gebäude ubftrtche gemacht in Höhe von 5 Prozent. Dieses Erfahren halte die Regierung für nicht ganz unbedenk- b.ch- Es bestehe die Gefahr, daß sich diese Sparsamkeit vielleicht spater rachen werde. Die Regierung ^abe es Mar für zweckmäßig erachtet, den Anträgen des Ausschusses zuzustimmen, müsse sich aber Vorbehalten, nächstes Jahr mit entsprechend höheren Forderungen an die Kammer heranzutreten da bei der Regierung die Absicht bestehe, durch Verhandlungen mit den Unternehmern eine gewisse Stabilität m die Preise zu bringen. Also beider Mehrzahl der Ausschußwünsche Lck>e die Regierung zuge- stunmt nicht aber sei sie hierzu in der Lage Üi zwei Bauwesen, dem Kämeral- und Tominialbauwesen und dem Zentralbauwesen im Bereiche des Finanzministeriums
J?bg. Häusel (nl.): Der Ausschuß habe durch diese Abstriche nicht beabsichtigt, dringende Arbeiten zurü^u- stellen,^ sondern nur aus dem Grunde 5 Prozent abgezogen ^frl em Rimgang der Arbeitsmaterialpreise zu verzeichnen sei. Mare dieser Rückgang nicht eingetrcten, fc? wären aup keine Abstriche gemacht worden. Er bitte um Annahme des Ausschußantrags.
AUS^u^tra9: unter Abstrich von 2750 Mark tmr 52 250 Mark zu bewilligen, wird angenommen.
Zu Titel 3 II: Neubauten und größere Herstellungen bemerkt
Ministerialrat v. Biegeleben: Die Regierung werde bezüglich der Positionen, hinsichtlich derer Uebereinstimm- ung zwischen den beiden Kammern herrsche, auf Widerspruch verzichten. Indes bitte er, den Betrag unter Ziffer 1 a und 1 c aus praktischen Gründen zuzuslimmen, dagegen sei die Regierung mit der Streichung unter Ziffer 3 einverstanden.
Nachdem Abgeordneter Häusel für den Ausschuß- Antrag :
die Forderungen unter 1 a mit 9000 Mark, 1 c mit 5500 Mark, 3 mit 4000 Mark und 4a mit 4100 Mauk zu streichen und insgesamt nur 18 600 Mark in Ausgabe zu bewilligen, eingetreten ist, wird derselbe einstimmig angenommen.
Es folgt Titel 4: Dominialbauwefen I: Laufende Unterhaltung.
Ministerialrat v. Biegeleben bittet, das Schloß Babenhausen hier außer Betracht zu lassen, da es unter Kapitel 103 Nr. 23 zur Beratung kommen werde. Was den Strich bei den Unterhaltungskosten angehe, so glaube die Regierung, aus ihren Forderungen beharren zu müssen. Gerade das Dominialbauwefen sei von jeher das Stiefkind gewesen. Es handele sich hier um die Unterhaltung von 248 Gebäuden, die zum £eil aus früheren Zeiten herstammten. Die Regierung habe anfangs beabsichtigt, hier mehr als 130000 Mark einzusetzen, habe aber nachher mit Rücksicht auf die ungünstige Finanzlage davon Abstand genommen. Im Falle einer Streichung tverde die Regierung gezwungen, nächstes Jahr ev. Vorlagekredite nachsuchen zu müssen; dies wolle man aber seitens der Regierung vermeiden. Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse bitte er den Forderungen der Regierung zu- zustimmen.
Abg. Häusel (nL): Der Ausschuß habe keine Einschränkung der Arbeiten gewollt. Daß seither an den Gebäuden keine größeren Schäden eingetreten seien, könne man daraus ersehen, daß von der Regierung Nachfordertungen nicht gemacht worden seien. Er empfehle den Ausschußantrag.
Abg. Weidner (fr. w. V.): Es liege nicht in ihrer Absicht, dringende Arbeiten zu verhindern, aber man müsse mit weniger auszukommen versuchen.
Ter Ausschußantrag:
Bewilligung von 123500 Mark statt 130 000 Mark und Aufnahme des Schlosses Babenhausen in die Unterhaltung unter diesem Titel, wird sodann einstimmig angenommen. Ter Finanzausschuß Erster Kammer ist dem Strich von 6500 Mark nicht beigetreten.
Cs folgt Titel 4 II: Neubauten und größere Herstellungen.
Zu Ziffer 1: Forstwartwohnung zu Bayerscich, crfiärt Ministerialrat Wilbrand: Tie Herstellung sei zwar dringend wünschenswert, die Regierung sei indes bereit, für dieses Jahr darauf zu verzichten.
Ter Ausschußantrag: Mchtbewilligung der geforderten 4700 Mark findet die Zustimmung des Hauses.
Ziffer 2: Forstwartwohnung Frankenstein, wird nach Antrag des Ausschusses mit 9000 Mark genehmigt.
Zu Ziffer 3: Wormser Hof zu Wimpfen führt
Ministerialrat v. Biegeleben aus: Die Herstellung verfolge einen doppelten Zweck, einmal einen praktischen Zweck durch die Unterbringung eines Oberförsters und dann handele es sich um die Erhaltung eines historischen Gebäudes, da ein Teil der Mauer zum ehemaligen Hohen- staufenpalast gehört habe. Bei der Neuorganisation der Oberförstereien habe man darauf zurückgegriffen und dort eine Wohnung für den Oberförster bereits eingerichtet, da eine andere geeignete nicht vorhanden gewesen sei und man habe den Betrag daher bereits verausgabt. Der genannte Zweck sei auf diesem Wege billiger erreicht worden als vielleicht auf andere Weise. Er bitte um eine nachträgliche Bewilligung.
Abg. Weidner (fr. to. 23.): Mit Verwunderung höre er von Regierungsseite, daß der angeforderte Betrag bereits verausgabt worden sei. Ein derartiges Verfahren könne er keinesfalls billigen, es müsse vielmehr damit gewartet lverden, bis der Betrag von der Kammer auch bewilligt worden sei. Er stimme gemäß dem Ausschußantrag für Streichung der 10000 Mark.
Finanzminister Gnauth: Bereits in den Erläuterungen zum 23ui>get fei von der Regierung hervorgehoben worden, daß diese Ausgabe unbedingt nötig sei. Sobald keine Ersetzung des Betrags erfolge, werde der Domänen- acquisitionsfonds, der diese Vorlage gemacht habe, damit belastet. In dem Landtagsabschied vom Jahre 1841 § 6 aber stehe, daß größere Ausführungen am Besitztum des Großh. Hauses aus Landesmitteln zu bestreiten seien.
Die Abgg. Schmidt (Zentr.) und Wolf (fr. w. V.) billigen diese Erklärung der Regierung nicht und werden für den Ausschußantrag stimmen.
Abg. Ulrich (Soz.): Die Erklärungen vom Regierungstisch seien ihm neu. Im Ausschuß habe man allgemein die Auffassung gehabt, daß man mitten im Bau drin stehe. Niemand habe gedacht, daß die Sache schon so weit gediehen sei. Die Rechte der Landesvertretungen dürften in keiner Weise beeinträchtigt werden; sie müßten unbedingt darauf bestehen, daß das Verhältnis zum Acquisi- tionsfonds ein anderes werde. Der Ausschuß habe geglaubt, diese Arbeiten zurückstellen zu können. Er werde dem Ausschußantrag zustimmen.
Abg. Häusel (natl.): Diese Erklärung der Regierung rücke die Sache in ein anderes Licht. Wären diese Umstände bei der Abfassung des Berichts bekannt gewesen, so wäre der Bericht vielleicht anders ausgefallen. Er empfehle in Anbetracht der besonderen Verhältnisse die Bewilligung.
Abg. M olthan (Zentr.) bittet als Berichterstatter des Ausschusses um die Annahme des Antrags desselben.
Finanzminister Gnauth erklärt, die Regierung habe nur die Fragen zu beantworten gehabt, die an sie gestellt worden seien. In den Erläuterungen zum Budget sei
keine Gelegenheit vorhanden gewesen, die Sache so eingehend darzulegen.
Bei der Abstimmung wird der Ausschußantrag: Streichung der geforderten 10 000 Mk., angenommen. Der Finanzausschuß Erster Kammer ist dieser Streichung nicht beigetreten.
Zu Ziffer 4: Hof Gräbenbruch, werden nach Antrag des Ausschusses 15 080 Mk. bewilligt. Ebenso 8180 Mk. zu Ziffer 5: Oberförsterswohnung zu "Beerfelden. *
Bei Ziffer 6: Schloß zu Gießen, werden zur Fortführung der Restaurationsarbeiten 15000 Mk. gefordert. Die Forderung wird einstimmig angenommen. Ebenso Ziffer 6: Forstwartwohnung mit 3700 Mk.
Es kommt sodann zur Beratung
Ziffer 8: Ehemaliges Obereinnehmergebäude zu Mainz.
Tie geforderten 4450 Mk. für Einrichtung von Bureau- räumcit für die Großh. Weinbau-Domänenverwaltunb und Herstellung der Dienstwohnung für den Vorstand derselben beanstandet der Ausschuß nicht und beantragt: die 445 Mark zu bewilligen.
Abg. Koch (natl.) — auf der Tribüne unverständlich — will die Verwaltung nach Bodenheim ober Nackenheim gelegt wissen.
Geh. Oberfinarizrat Dr. Becker : Der Abgeordnete Koch habe empfohlen, die Verwaltung nach Badenheim oder Nackenheim zu verlegen, weil dort der Staat mit den Weinbergen in den Besitz von zwei Häusern gelangt sei. Indes seien dort diese Häuser in einem derartigen Zustand, daß es niemand einem Beamten in dieser Stellung zumuten könne, iu eine derartige Wohnung zu ziehen. Mainz sei in vieler Beziehung viel geeigneter und namentlich auch viel günstiger gelegen .Er bitte um Zustimmung zum Anträge des Ausschusses.
Abg. Euler (natl.) spricht ebenfalls im Sinne des Ausschußantrags. Man müsse sich im Interesse des kleinen Winzerstandes nur freuen, einen so tüchtigen Mann wie den Vorstand der Weiubau-Domänenverwaltung gewonnen zu haben.
Abg. Bähr (fr. w. 23.): Er halte die Ausführungen des Abgeordneten Koch für vollauf berechtigt; man solle den Städten nicht alles zu gute kommen lassen, sondern auch das flache Land mehr berücksichtigen. Aus diesen Gründen stimme er gegen den Antrag des Ausschusses.
Abg. Weidner (fr. w. 23.) möchte der Frage näher getreten wissen, ob es sich nicht empfehle, diesen Posten für heute abzusetzen und denselben er ft bei Beratung der Einrichtung der Weinbau-Domänenverwaltung vorzunehmen, um bei den zutage getretenen Unklarheiten sich vorher informieren zu können.
Abg. Ulrich (Soz.) schlägt vor, zur Vereinfachung hier gleich Kapitel 3: Weinbaudomänen, mitzuberaten. Der Antrag n»irb Dor. den Abgeordneten Schmidt und Wolf unterstützt.
Abg. Weidner will hier auch die Regierungsvorlage betr. Errichtung einer Weinbaudomänenverwaltung in Mainz mitberaten haben.
Tie Anträge werden angenommen.
Es kommt also bei dieser Position Ziffer 8 zur Mit? beratung: Kapitel 3: Weinbaudomänen.
Abg. Heidenreich (natl.) — auf der Tribüne schwer verständlich: Er wünsche, daß die Tomänenverwaltung mit dem Direktorium der Weinbauschule zu Oppenheim noch eine Zeitlang verbunden bleibe. Nun habe die Regierung erklärt, daß sie auf eine Verbindung mit der Weinbau)chule verzichte. Er fei der Ansicht, daß man dann wenigstens den Sitz, der Tomänenverwaltung nach Oppenheim legen solle. Bezüglich des weiteren Erwerbs von Weinbaudomänen, die gewissermaßen als Musterbetriebe für die Bevölkerung gedacht seien, müsse er erklären, daß, wenn die Regierung eine gewisse Zahl erworben habe, er die Sache für abgethan halte. Diese Frage der Erwerbung« von Weinbergen sei denn doch anderer Art als diejenige hinsichtlich der Waldankäufe. Er bitte, dem Ausschuß- antrage nicht zuzustimmen.
Abg. Bähr (fr. w. 23.) erklärt sich mit den Ausführungen Heidenreichs einverstanden. Eine selbständige Verwaltung halte er nicht für notwendig, es genüge vielmehr eine Verbindung mit der Wein bau schule zu Oppenheim.
Abg. Molthan (Zentr.): Der Ausschuß sei aus Zweckmäßigkeitsgründen dazu gekommen, die Vorlage der Regierung gutzuheißen. Es sei lediglich Sache der Regierung, zu entscheiden, wohin sie ihre Beamten setzen wolle. Mit der Schaffung der Weinbaudomänen habe die Regierung wohl kaum die Absicht verfolgt, den Gemeinden Konkurrenz zu machen. Der Abgeordnete Koch habe mit Rücksicht auf Oppenheim und in Befolgung einer Kirchturmspolitik der Vorlage ein Bein stellen wollen. Die Regierung habe entgegen den Ansichten Kochs keine Übermäßigen Preise für die Weingüter bezahlt. Ein Koch nahestehender Herr habe zum Beispiel auf das von der Regierung in Bodenheim zu 150 000 Mk. gekaufte Weingut eine Hypothek von 120 000 Mk. gegeben gehabt; daraus könne man ersehen, daß es nicht zu teuer sei. Er bitte dringend der Vorlage zuzustimmen.
Abg. Koch (natl.): Er habe deshalb Oppenheim als Sitz der Verwaltung vorgeschlagen, um dem Staat eine Ausgabe zu ersparen. Was den Erwerb der Weinbaudomänen anlange, so müsse er sagen, daß hierbei der Staat nicht mi't der nötigen Vorsicht verfahren fei. Es wäre angebracht gewesen, sich vorher bei den Notaren nach den Kaufpreisen im allgemeinen zu erkundigen. Eine Rente bei der kostspieligen Verwaltung sei rein unmöglich. Werde die 23er- waltung nach Mainz verlegt, so entstehen durch die Transportkosten des Weins noch einige Tausend Mark mehr Ausgaben, wo doch in Bodenheim und Nackenheim siv)> gute Keller befinden.
Geh. Oberfinanzrat Dr. B e ck e r : Ter Abgeordnete Koch sei auch heute wieder auf seine früheren Bemerkungen zurück- gefommen, insbesondere habe er behauptet, daß die Regierung hinsichtlich des Ankaufs gerade so verfahren sei, wie es Koch gewünscht habe. Man habe sich hierbei nicht beschränkt auf die Forderung des Verkäufers und das Gutachten des Leiters der Weinbauschule, sondern man


