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26.4.1902 Zweites Blatt
 
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Pie heutige Yurumer umfaßt 18 Seiten

dem

wir wie den

sie mehr und mehr gezwungen werden, mit ihren Losen hau- siren zu gehen, well das Angebot die Nachfrage übersteigt.

Alles das würde durch eine Reichslotterie beseitigt wer­den. Doch wie Preußen nach dem Obigen dafür vor der Hand nicht zu haben ist die Eisenbahnen freilich möchte es in allen deutschen Landen aufschlucken so muß auch mit Schwierigkeiten von bayerischer Seite gerechnet wer­den, denn vor nicht allzulanger Zett hat der bayrische Fi­nanzminister mit Stolz erklärt, daß das bayrische Staatswesen sich nicht an solchen sündhaften Eunnahmen bereichern wolle. Diese Auffassung ist um so merkwürdiger, als ja unter den Augen des bayrischen Staates, auf den Rennplätzen in Mün­chen und Regensburg der Totalisator seines Amtes waltet. Und man darf doch wohl sagen, daß das Loüeriespiel, dessen Gewinnaussichten mit mathematischer Genauigkeit zu berech­nen sind, solider ist, als das gänzlich dem Zufall preisge­gebene und von mancherlei schwindelhaften Nebenerscheinungen begleitete Wettspiel bei den Pferderennen. Uebrigens würde ja bei einer Reichslotterie das Odium dem Reiche zufallen, nicht aber den einzelstaatlichen Regierungen, so daß sich auch Bayern damit würde abfinden können.

Wir wiederholen: Das Verbot des Spiels in bundes­staatlichen Lotterien erinnert in ärgerlicher Weise an die ent­schwundenegute" alte Zeit, wo die einzelnen deutschen Staaten sich durch Zollplackereien gegenseitig schikanirten. Eine Beseitigung dieses Zustandes ist deshalb höchst wün­schenswert.

Wir wollen hoffen, daß es unserer strebsamen und rührigen Lotterieverwaltung in Darmstadt mit der Zett auch gelingen wird, alle starrsinnigen Einwendungen, die man in Berlin und München gegen verständige reformatorische Be­strebungen auf diesem Gebiete erhebt, zu beseitigen.

Tie Bereinigungen der hessischen und thüringischen Landeslotterie«.

Die Zweite hessische Kammer hat am Freitag, wie bereits in unserer gesttigen Nummer kurz meldeten und heute in unserem Kammerbericht ausführlich zu lesen ist, Lotterie-Vertrag mit den thüringischen

Hrstschrr Landtag.

Zweite hesstsche StändeLammer.

Darmstadt, 25. April 1902.

Nr. 97

Erscheint täglich außer Sonntag-.

Dem Gleßener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Sesfischen Landwirt die Gletzener ZainUien blflher viermal m der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brü h l'scheu Univers.-Buch- u.Stein- druckeret (Pietsch Erben) RedakNon, Expedition und Druckerei:

Schulstraße 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gieße».

Fernsprkchanschluß Nr. 51.

Bekanntmachung.

Betreffend: Beschaffung von Zuchtebern mit Unterstützung des landw. ProvinzialvereinS.

Dem landw. Verein für die Provinz Oberheffen stehen auch in diesem Jahre wie seither Mittel zur Unterstützung von Gemeinden bei Beschaffung von Zuchtebern zur Ver­fügung. Der Zuschuß beträgt für einen Eber 2040 Mk. und hängt die Gewährung davon ab, daß:

1. der Nachweis geliefert wttd über Raffereinhett und Abstammung; und zwar werden nur Zuchttiere, welche der Porkshire-Raffe (weißes deutsches Edel- schwem) angehören, unterstützt;

2. ein Beauftragter des Provinzialoereins den betr. Eber nach dem Ankauf einer Besichtigung unterzieht und seine Zuchttauglichkeit bescheinigt;

3. der betr. Eber mindestens ein Jahr zur Zucht in der ftagl. Gemeinde benutzt wttd.

Ich ersuche die verehrlichen Gemeindevorstände, die Be­werbungen um den ftagl. Vereinszuschuß gegebenen Falles an die Geschäftsstelle nach Alsfeld emsenden zu wollen.

Hardt-Hof, den 21. April 1902.

Ter Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. Schlenke.

Vorredners müsse er als unhaltbar zurücktveisen. Tie '> gierung habe stets der Stadl Offenbach das nötige Wohl­wollen gezeigt. Bei den früheren Verhandlungen wegen Umwandlung des Realgymnasiums in ein humanistisches Gymnasium sei ausdrücklich besttmmt worden, daß die Kosten des Baues und der Unterhaltung nach wie vor der Stadt Offenbach zur Last fallen sollten, außerdem habe das Mi­nisterium und die ^chulabteilung noch mehrmals darauf fingewiesen. Die Mißstände seien vorläufig dadurch bc- eitigt, daß die Stadt dem Gymnasium die Räume der rüheren Handelsschule zur Verfügung gestellt habe. Außer­dem habe die Stadt Offenbach sonst fein Entgegenkommen gezeigt.

sübg. v. Brentano (Ztr.): Die 'Notwendigkeit der Ab» Hilfe liege auf der Hand, da die Zustände geradezu unhaltbar wären. Es handle sich zunächst gar nicht darum, wer die Kosten des Baues zu zahlen habe. Den Schaden trügen die Schüler, deshalb schon müsse der Staat helfend ein­treten. Merkwürdig außerdem sei es, daß man der dritten Stadt des Landes verweigere, was man den kleinen Städten Laubach, Büdingen, Bensheim Friedberg bewilligt habe. Wenn es richtig sei, daß die Stadt die Kosten trage, so möge ihr der Staat doch billigerweise, wie der Stadt Worms, ent­gegenkommen.

Ministerialrat Dr. E i s e n h u t: Die geschilderten Zu­stände müsse er als zutreffend bezeichnen, doch habe der Staat seine Pflicht zur Genüge gethan, und dürfe man ihm keinen Vorwurf machen.

Abg. Jäckel (nL): Attenmäßig stehe es fest, daß die Stadt Offenbach die Baulaften zu tragen habe, gerade wie seinerzett Friedberg die Kosten tragen mußte. Weshalb solle man daher einer so großen Stadt wie Offenbach eine Vergünstigung vor den kleinen Städten einräumen? Die Regierung habe genau so gehandelt, wie sie habe haiideln müssen.

Abg. Bähr (fr. w. V.) wird, wie seine politischepi Freunde, für den Ausschußantrag, also gegen Bewilligung des Baues auf Staatskosten, stimmen.

Abg. Ulrich (Soz.): Offenbach habe niemals die Bau- pslicht anerkannt, außerdem müsse man nicht Friedberg, sondern Worms zum Vergleiche heranziehen.

Geh. Oberschulrat N o d n a g c l erklärt, daß keine Schule im ganzen Lande der Schulabteilung so viel zu schaffen mache, wie das Offenbacher Gymnasium. Doch möge der Abg. Ulrich die hier vorgebrachten Mißstände in der Offen­bacher Stadtverordnetenversammlung Vorbringen und dort den Bau so warm befürworten, wie er und der Abg. v. Bren­tano es in der Kammer gethan.

Abg. Molt Han als Berichterstatter bemerkt, daß der Ausschuß den Antrag mit Rücksicht auf die Konsequenzen gegenüber anderen Städten gefaßt habe, und bittet, dem­selben zuzustimmen. Darauf wird derselbe auch gegen 8 Stimmen angenommen.

Nachdem am Schlüsse noch der Abg. S ch o n f e l d darauf aufmerksam gemacht, daß in dem Ausschußberichte zu der Regierungsvorlage betr. Abänderung des Gesetzes, die Kranken- und Unfallversicherung in land- und forstwirt­schaftlichen Betrieben betr. bei Art. 6 ein Druckfehler unter­laufen (es müßteletzten" stattersten" Sätzen heißen), wird seinem dringlichen Anträge gemäß dieser Fehler be­richtigt.

Tie Sitzung wird um 1 Uhr 45 Minuten geschlossen. Das Haus vertagt sich auf unbesttmmte Zeit. Jedenfalls wird es Ende Mai wieder zu längeren Bergungen zusammentreten.

Staaten angenommen. Die Erste Kammer wird in den nächsten Tagen wohl zu demselben Beschluß kommen, und dann haben wir bie vereinigte hessisch-thüringische Staats- lotterie.

Vielleicht bildet diese verständige Lotterievereinigung den ersten guten Schritt zu emer Reich slotterie, die uns nun, nachdem wir so wett gekommen sind, erstrebenswert erscheint. Eine Reichslottcrie, die die Kassierung aller staattichen Lotterien im Reiche herbeiführen würde, brächte in einem dem nach­weisbaren Bedürfnisse entsprechenden Umfange Lotterielose zur Ausgabe. Die Erträge dieser Reichslotterie würden auf die einzelnen Staaten nach deren Einwohnerzahl zu verrechnen fern; es wäre also nach demselben Prinzip zu verfahren, wie bei den Mcttrikular-Umlagen, nur daß es sich in dem einen Falle um Einnahmen, in dem anderen um Ausgaben handelt.

Eine Reichslotterie würde alle Nachteile der jetzt be­stehenden Staatslotterien beseitigen. Aber es ist zu befürchten, daß gerade die beiden größten deutschen Bundesstaaten, Preußen und Bayern, vorläufig wenigstens, nicht dafür zu haben sein werden.

Als das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat, war es streitig geworden, ob nicht damit das Verbot des Spielens in nichtpreußischen Lotterien für die preußischen Unterthanen aufgehoben sei; die preußische Regierung ließ aber keinen Zweifel daran, daß sie unter allen Umständen an diesem Verbote ftsthalten wolle, und erst neulich ist die preußische Regierung, wie wtt beretts mitteilten, in ihrer amtlichenBerliner Korrespondenz" dem Gerüchte gegenüber* getreten, daß Preußen irgend welche Art Lotterie-Gemein­schaft eingehen wolle, in der Weise, daß die Lose verschie­dener Lotterien in allen in Frage kommenden Staatsgebieten sollten vertrieben werden können. Die amttiche Korre­spondenz betonte mit allem Nachdruck, daß nach wie vor das Spielen in nichtpreußischen Lotterien für jeden Preußen straf­bar sei.

Diese Strafbarkeit ist um so bedauerlicher, als ihr jeder moralische Untcrgrunb fehlt, während es doch im Wesen der (Strafe liegt, daß sie em Unrecht zur Voraussetzung hat. Wenn man aber baä Spielen ui Lotterien als unmoralisch betrachten will, so ist es natürlich genau so unmoralisch, wenn jemand in der preußischen Lotterie spielt, wie wenn er in der hessisch-thüringischen oder sächsischen oder sonst einer Lotterie sein Geld riskiren will.

Abgesehen von der dem Einzelnen auferlegten und ihm lästigen Beschränkung seiner Willensfreiheit, sein Geld in der Weise zu verlieren, wie es ihm beliebt, enthält die Strafbe­stimmung auch, wie wir schon neulich sagten, eine Gehässig­keit der Staaten gegen einander. Dies umsomehr, als in Preu­ßen zahlreiche Lotterien zugelaffen sind, die ebenfalls außer- preußischen Ursprungs sind wtt erinnern beispielsweise an die Ulmer Dombau-Lotterie nur daß sie keine Staats­lotterien sind. Man gönnt also gerade nur einer anderen Regierung nicht den Gewinn von dem Vettriebe ihrer Lotterie­lose. Die Abneigung dagegen ist jetzt bei der preußischen Regierung um so stärker, als bei der letzten Ziehung die Lose nur mit äußerster Mühe an den Mann gebracht worden sein sollen.

Beides bietet kein angenehmes Schauspiel dar: einmal nämlich: daß die deutschen Bundesstaaten in der Lotteriefrage einander als fremde, und man darf beinahe sagen feindliche Mächte behandeln, und zwettens, daß

nommen.

Eine längere Debatte entipinnt sich auch bei dem 6. Punkte der Tagesordnung, Antrag des Abg. Ulrich, betr. den Bau eines Gymnasiums in Offenbuch, zu welchem bei Ausschuß beantragt, denselben für erlebiat zu erklären.

Abg. Ulrich (Soz.): Er bedauere, daß der Ausschuß sich durch die Antwort der Regierung zu diesem Beschlüsse habe bestimmen lassen. Tie Verhältnisse des Gymnasial- gebäudes in Offenbach seien fo, daß unbedingt eine Aender- ung eintreten müsse. Offenbar sei die Regierung von einer irrigen Auffassung ausgegangen, denn die Stadt Offenbach habe sich, wie aus den Verhandlungen des Jahres 1888 hervorgehe, niemals bereit erklärt, sämtliche Kosten allein zu tragen. Im Interesse des Instituts und der Stadt em­pfehle es sich, daß die Regierung auf Abhilfe bedacht Jet Zwar liege eine lieberfüllung daran, baß unter ca. 800 Schülern etwa 150 aus dem benachbarten Sachsenhausen stammen, doch trotzdem müfte man Abhilfe schaffen. Tie Forderung der Stadt Offenbach sei durchaus nicht unberech­tigt, da man auch der Stadt Worms staatliche Unterstützung beim Neubau eines Gymnasiums gewährt, und außerdem Offenbach, wie schon der frühere Abg. Metz-Darmstadt aus­gesprochen, bis jetzt nur ganz bescheidene Ansprüche an den Staat gestellt habe.

Ministerialrat Dr. E i s e n h u t: Die Ausführungen des

Der Krostgk-Mozeß

XL

Gumbinnen, 25. April.

Heute wird zunächst nochmals die Arbeiterfrau Eckert vernommen. Sie sagt aus, daß sie ihre gestern mitgeteilte Wahrnehmung am Montag gemacht habe. Ans Vorhaltung des Verhandlungsleiters, daß sie gestern bestimmt sagte, es sei am Samstag geivesen, bemerkt die Zeugin, daß sie dies verwechselt habe. Alsdann wird Unteroffizier Grigat des längeren über seinen Aufenthalt am Mordtage vernommen. Er sagt aus, als er zum erstenmale in der Reitbahn war, habe er geglaubt, daß der Rittmeister sich selber erschossen habe. Auf den Ruf des Oberleutnants v. Hofmann: Ist denn fein Arzt da? sei er in die Kantine gegangen, um einen Arzt oder Lazarettgehülsen zu suchen, habe aber dort keinen gesunden. In der Kantine habe er zu den dort sitzenden Unteroffizieren gesagt: Wißt Ihr schon? Der Alte hat sich erschossen. Erst als er in die Reitbahn zurückkam, habe er erfahren, daß der Ritt- meister mit einem Karabiner erschossen wurde. Hickel sagt darauf dem Zeugen ins Gesicht, daß, als er ihn traf, der Zeuge zu ihm sagte: Haben Sie schon gehört, daß der Alte erschossen wurde? Er habe auch dem Wachtmeister Buckpesch gratuliert. Grigat ruft aus: Das ist ge­logen. Der Vorsitzende sagt zu Grigat, daß er das Wort gelogen" nicht gebrauchen dürfe. Verteidiger Horn be­antragt, Grigat nicht zu vereidigen, da derselbe der That dringend verdächtig sei. Nach längerer Aus ein and ersetz ung zwischen dem Anklagevertreter und dem Verteidiger, wird beschlossen, Grigat zu v e r e i b i ge n, da ein gesetzlicher Grund zur Nichtvereidigung nicht vor­handen lei. Danach wird beschlossen, auf die Vernehmung des Händlers Heinrich Holder, von dem gestern mitgeteilt wurde, daß er sich selbst des Mordes beschuldigte, zu ver­zichten. Wachtmeister a. D. Buckpesch sagt ans, oaß er sich nicht erinnere, mit Grigat in der Reitbahn ein Wort über den Mord gesprochen zu haben, noch auch, daß dieser ihm gratuliert habe. Menn es geschehen wäre, müßte er es wissen.

Hierauf tritt eine Pause ein.

Tie Eltern des Marten erhalten hie Erlaubnis,

102. Sitzung.

(Fortsetzung aus dem Parlamentsblatt.) Abg. Pennrich (Ztr.): Er könne sich auch nur Anträge der Minderheit (aut Annahme des Antrags Möl- linger- anschließen. Dadurch sei keineswegs eine unge- messene Vermehrung der Wirtschaften zu befürchten.

Abg. Erk (nL): Er träte ebenfalls für den Antrag der Minorität ein. Der Bedürfnisnachweis fei bei Licht be­

trachtet ein Unbing.

Abg. Wolf (fr. w. 23.): Dem könne er nur beistimmen. Ter Nachweis der Bedürfnisfrage sei ja gan^ gut gemeint, aber in der Praxis unausführbar. Doch müsse, würde der Minoritätsantrag angenommen, die Regierung ihr Augen­merk darauf richten, daß nur geeigneten Leuten in geeig­neten Lokalitäten die Konzession zum Wirtschaftsbetrieb erteilt werde.

Abg. Schlenger (Ztr.): Auch er trete für die Auf­hebung des Nachweises der Bedürfnisfrage ein, da sich die Verhältnisse nach und nach von selbst regeln würden.

Abg. v. Brentano (Ztr.): Er würde für Beibehalt­ung der jetzigen Zustände stimmen, wenn nicht dadurch die kleinen Winzer nachteilig betroffen würden, die dann ihren sämtlichen Weinvorrat des Herbstes direkt an Händler ver­kaufen müßten. Ferner sei es nicht richtig, daß man direkt beteiligte Personen des Gemeinderats, die selbst Wirtschaft betrieben, beim Nachweis dec Bedürfnisses als kompetent betrachte. Häufig stelle auch der Bürgermeister sein Gut­achten über die Bedürfnisfrage danach aus, ob der Gesuch- steller ein politischer Freniid oder Feind von ihm sei. Er stimme für den Minderheitsantrag.

Abg. Rau (Soz.): Es sei wünschenswert, daß die Wirt­schaftsbetriebe eingeschräntt würden, die Regelung der Ver­hältnisse müsse man bann der Konkurrenz übeiLaiien.

Abg. Weidner (fr. w. 23.): Er müsse sich entschieden gegen die Aeußerung des Abg. v. Brentano verwahren, daß die Bürgermeister nach Gutdünken für ihre polttischen Freunde ober Feinde einträten

Ter Antrag der Ausschußmehrheit wird darauf mit großer Majorität abgelehnt und der Minoritätsantrag, somtt auch der Antrag Mollinger gegen 6 Stimmen äuge-

Zweites Blatt. 152. Jahrgang Samstag 26. April

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