Ausgabe 
26.3.1902 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Mittwoch 2«. März 1903

152 Jahrgang

Zweites Blatt.

Nr. 72

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Hamilien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brüh l'schen Nntvers.-Buch- u.Stein- druckerei (Pietsch Erbend Redaktion, Expedition und Druckerei:

Gchulftratze 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

FernsprechanschlirßNr.51.

Bezugspreis: monatlich 7bPf., viertel­jährlich Mk. 2.20; durch Aohole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2. viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12Ps^ auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Witiko: für Stadt und Land'' und , Gertch tssaa!":R.Ditt- mann; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

GietzeimAnzeiger

w General-Anzeiger w

Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Die Heutige Kummer umfaßt 12 Seiten.

Politische Tagesschau.

Ein Einschreiten des Bundesrates gegen unseren Laudcsherrn, den Großherzog Ernst Ludwig, nichts mehr und nichts weniger, verlangen die extrem konservativen, früher ganz, im Dienste von Friedrichsruh stehenden, also aus etwas an- derer Tonart redigiertenHamb. Nachr." in ihrer Nr. 70. Zur Begrülrdung wird gesagt, im Eingänge zur Reichsver- fassung heiße es, die Bundesfürsten schlössen einen ewigen Bund zum Schule des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes, die Sozialdemokraten aber wollten oas innerhalb des Bundesgebietesgültige Recht" um stoßen u. dgl. m. Auf Grund dieser aus dermaßen lächerlichen Beweisführung kommt das Ham­burger Blatt zu beni Schlüsse, das Deutsche Reich müsse dieserdrohenden Vers ozialdemokratisierung eines Bundesstaates unter Patronage des eigenen Bundessürsten vor beuge n." Eine Wider­legung dieses Artikels, der wohl besser zum 1. April er­schienen wäre, hieße ihm wahrlich zu viel Ehre anthun.

Biilow und Priuetti.

Es steht nach einer Berliner Drahtmeldung desStan­dard", bie angeblich aus ausgezeichneter Quelle beruht, nunmehr als unumstößlich sicher fest, daß eine Begegnung des deutschen Reichskanzlers Grafen v. Bülow mit Signor Prinetti statthabeu wird. Höchst wahrscheinlich wäre ferner, daß der deutsche Botschafter am Quirinal, Gras Wedel, bei der Zusammenkunft zugegen sein würde, die lange zuvor arrangiert gewesen sei, ehe noch Gras v. Bülow Berlin verlassen habe. Die beiden Staatsmänner werden sich in Merale, in der Nähe des Conro-Sees treffen, wo ein Bruder des deutschen Reichskanzlers sich zur Zeit aushält. Selbstverständlich geschähe die Zusammenkunft nicht aus Gründen der reinen Höflichkeit, oder zur Besprechung von Privatangelegenheiten, vielmehr handle es sich um wich­tige politische Fragen. Dazu gehöre vornehmlich die Erneuerung des Dreibundes bezw. um Vor­schläge zu derselben. Wenn auch Gras Golouchowski allem Anscheine nach nicht zugegen sein dürfte, sowerde doch sein Geist über den deutschen und italienischen Kollegen, walten und bestimmend auf ihre Besprechungen wirken."

Ein Teil dieser Nachricht scheint sich bereits bestätigen zu sollen. Aus Venedig wird wenigstens gemeldet, daß dort der Botschafter Graf Wedel aus Rom emgetrossen ist und dem Reichskanzler Grafen Bülow einen Besuch abge- stattet hat.

Vom deutschen Bauernland.

Nachdem der Deutsche Landwirtschaftsrat in einer Unter­suchung über die geographische Verteilung des deutschen Bauernlandes nachgewiesen hatte, daß je ein Drittel des­selben in Ostelbien, Westelbien und Süddeutschland liegt, hat er nunmehr in der kürzlich erschienenen Nr. 3 seiner Zeit­schrift die Zahl und Fläche der bäuerlichen Be­triebe in den fünf Größenklassen von 2100 ha für die drei Hauptgebiete des Deutschen Reiches mitgeteilt. Danach

beträgt

die landwirtschaftliche Fläche der bäuerlichen Betriebe von

in den

25 ha 510 ha 1020 ha 2050 ha 50100 ha

Gebietsteilen ha ha ha ha

ha

Ostelbien. . . Westelbien . . Süddeutschland Deutsches Reich Während

732436 1084169 1624653 2769839 1290408

1261305 1544009 2041162 2791896 1146796

1292243 1605478 1822404 1551496 319402

3285984 4233656 5488219 7113231 2756606

von der Gesamtfläche der Betriebe von 210 ha

fast 40 pCt. in Süddeutschland liegen, entfällt auf Ostelbien noch nicht 7t dieser Fläche, dagegen liegen von der Fläche der bäuerlichen Betriebe von 2050 ha fast 40pCt. in Ost­elbien und nur etwas über Vs in Süddeutschland, bei der

Fläche der Betriebe von 50100 ha steigt sogar der Prozent­satz für Ostelbien auf 47 pEt. oder fast auf die Hälfte, während er für Süddeutschland auf 12 pEt. oder fast auf Vio sinkt.

Ebenso tritt das Ueberwiegen des kleinbäuerlichne Be­

triebes in Süd deutsch land hervor, wenn man die Zahl der bäuerlichen Betriebe in den 5 Größenklassen betrachtet.

Es beträgt

verteilt sich hie Gesamtzahl

der bäuerlichen

von

in den

Gebietsteilen Ostelbien. . . Westelbien . . Süddeutschland

ha 50100 19667 17564

4893 42124

ha 2050

91160

93112

55371

239643

ha 1020 115645 145787 131558 392990

ha 510

154475 221062

230277 605814

die Zahl bäuerlichen Betriebe von

der ha 25 . 227244 . 393572 . 395502 . 1016318

Deutsches Reich Schließlich . , ,

Betriebe in folgender Weise auf die drei Hauptgebiete:

Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe 2100 ha:

in im ganzen

pCt.

Ostelbien . . . 608191 26

Westelbien . . 671097 26

Süddeutschland . 817601 36

Deutsches Reich. 2296889 100

Nach der Gesamtzahl der bäuerlichen Betriebe bleibt demnach Ostelbien hinter Westelbien und Süddeutschland zurück, während es, wie früher gezeigt wurde, an der Fläche des Bauernlandes Süddeuischland noch übertrifft.

Parlamentarisches aus Heye«.

Gegen den Landtagsabg. Haas-Mainz ist durch Beschluß des Landgerichts der Provinz Rheinhessen auf Grund Strafantrags des preußischen Kriegsministers das Hauptverfahren unter der Beschuldigung eröffnet worden, daß er am 14. Januar 1901 Mitglieder der bewaffneten Macht in Beziehung auf ihren Beruf öffentlich beleidigt habe. Ter Abg. Haas hat, nach-- dem ihm Ladung zur Hauptverhandlung auf den 27. Sep­tember v. I. rechtzeitig zugestellt worden war, in einer Eingabe an die Staatsanwaltschaft Mainz unter Berufung auf den Artikel 84 der Verfassungsurkunde, in seiner Eigen­schaft als Mitglied der zweiten Ständekammer die Er­klärung abgegeben, daß er der Vorladung zur Haupt­verhandlung nicht Folge leisten könne. Die Staats­anwaltschaft hat hierauf Aussetzung des Termines bean­tragt, worauf neuer Termin zur Hauptverhandlung auf den 20. November bestimmt wurde. Der Angeklagte blieb auch in diesem Termine aus. Der von der Staats­anwaltschaft beantragte Erlaß eines Vorführungs­befehls wurde von der Strafkammer mit der Be­gründung abgelehnt, daß das Ausbleiben des Ange­klagten, der Mitglied der zweiten Kammer der Landstände sei, als genügend entschuldigt anzusehen sei. Aus er­neuten Antrag der Staatsanwaltschaft wurde demnächst für die im Termin vom 20. November auf unbestimmte Zeit vertagte Hauptverhandlung neuer Termin auf den 30. Dezember bestimmt, zu dem der Angeklagte abermals nicht erschien. Die Staatsanwaltschaft bean­tragte nunmehr und erwirkte Vorführungsbefehl der Strafkammer für den auf den 18. April d. I. neu fest­gesetzten Termin. Da die Vollstreckung dieses Befehls seitens des Gerichts von der vorherigen Genehmigung der zweiten Kammer abhängig gemacht worden ist, hat die Staatsanwalt­schaft Mainz die Vermittelung des Staatsministeriums wegen Erwirkung dieser Genehmigung in Anspruch ge­nommen. Das Staatsministerium ersucht um eine Beschlußfassung der Kammer darüber, ob diese zu den gegen den Abg. Haas in Aussicht stehenden Maßnahmen ihre Einwilligung gieöt. Dazu äußert sich nun der zweite Ausschuß folgendermaßen, und man wrrd ihm völlig beistimmen: Nach Artikel 84 der hessischen Der- fassungsurkunde sind die Mitglieder des Landtages während der Dauer desselben keiner Art von Arrest, als mit Ein­willigung der Kammer, zu welcher sie gehören, unterworfen. Durch die deutsche Strafprozeßordnung würde, da Reichs­gesetze den Laudesgesetzen vorgehen, dieser Artikel 84 auf­gehoben seien, wenn nicht § 6 des Einsührungsgesetzes zur Strafprozeß-Ordnung verordnet hätte, daß die landes­gesetzlichen Vorschriften über die Voraussetzungen, unter welchen gegen Mitglieder einer gesetzgebenden Versamm­lung während der Dauer einer Sitzungsperiode eine Straf­verfolgung eingeleitet oder festgesetzt werden kann, von den Vorschriften der Strafprozeßordnung unberührt bleiben. Tie alte Streitfrage, ob unter der Fortsetzung der Strafverfolg­ung auch die Strafvollstreckung zu verstehen sei, kommt hier nicht in Betracht, da es sich im gegebenen Falle um eine laufende Untersuchung handelt. Für die Verhaftung des Angeklagten zu Zwecken dieser Untersuchung ist zweifellos die Genehmigung der Kammer nötig. Der Ausschuß ist aber einstimmig der Meinung, daß diese Ge­nehm i.gung nicht zu erteilen sei. Der Landtag ist

Vom Panslavismus.

Von den panslavistischen Bestrebungen ist es in letzter Zeit stiller geworden. Ob die Bewegung im nationalen Sinne an Zugkraft eingebüßt hat, läßt sich aus der Ferne nicht 'beurteilen. Eine schwer zu übersteigende, wenn nicht unüberwindliche Schranke aber scheint den Slawisierungs- versuchen gesetzt zu sein durch die wirtschaftlichen Zu­stände in den Balkanstaaten. Allen Bemühungen russischer Bankagenten und Handlungsreisenden, dort festen Fuß zu fassen, den österreichischen Einfluß in der Geschäftswelt, die westeuropäischen Fabrikate usw. zu verdrängen, war der Erfolg, in dem erhofften Umfang jedenfalls, ver­sagt. Das hat seinen Grund darin, daß die Mehrzahl der Kunden in Bulgarien, Serbien, Rumänien langfristige Kredite beanspruchen, die von den russischen Geschäfts­leuten nicht gewähr werden, weil derenFinanzdecke" ziemlich kurz ist. Non wll weniger sind von dieser Seite bare Vorschüsse zu erwarten. Infolgedessen geht die sla- vische Brüderschaft bald in die Brüche. Tas hat sich vor einiger Zeit in Bulgarien gezeigt, als die Filiale der russischen Handelsbank in Sofia liquidierte; das ist die eigentliche Ursache, weshalb in Rumänien der Panslavis- mus trotz eifriger Agitationsarbeit des in Bukarest er­scheinenden russischen Wochenblatts, keine merklichen Fort­schritte erzielt; das hat schließlich die Serben zu dem Anerbieten an iranzösische und belgische Kapitalisten ver­anlaßt, der Erlangung von Bergbau-Konzessionen, der Gründung industrieller Unternehmungen, geschäftlicher Agenturen usw. in Serbien näher zu treten. Es ist übrigens soeben in Belgrad, wie dort inzuständigen Kreisen ver­lautet" (!), die heiß ersehnte amtliche Petersburger Mit­teilung eingetrofsen, daß das Zarenpaar den König Alexander und Frau Draga voraussichtlich im Juli in Livadia empfangen werde. Auf deu ersten Blick ein Erfolg Serbiens, denn die Einladung war aus be­kannten Gründen sehr zweifelhaft geworden. Aber eben weil starke Hindernisse Vorlagen, wird man von Belgrad aus zur Herbeiführung dieser Visite mit Bereitwilligkeit auf Rußlands politische Wunsche, speziell in der Thron- folgesrage, eingegangen sein. Also ein Erfolg Rußlands, das sich mit der Einladung revanchiert. Die Gegenleistung hat den Vorzug, kostbar zu erscheinen und wenig zu kosten. Tiesmal braucht der Rubel nicht zu rollen.

zur Zeit noch inmitten seiner Sitzungsperiode. Auch der Termin vom 18. April fällt noch in diese Periode, und.es sind besondere Gründe nicht angegeben für eine Ausnahme von der Regel, daß während der Dauer der Sitzungsperiode der Abgeordnete vor der Verhaftung beschützt werden soll. Daher beantragt der Ausschuß, die Kammer wolle die nachgesuchte Einwilligung zu den gegen den A b g. H a a s (M a i n z) in Aussicht stehen­den Maßnahmen nicht erteilen.

Der von uns mitgeteilten Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, die Ausführung der deutschen Strafprozeßordnung betr., vom 9. Juni 1879, stimmt der zweite Ausschuß der Zweiten Kammer vollkommen zu und wünscht den Eintritt der 2ßtr^ samkeit dieser Aenderung bereitspom 1. April d. I. ab.

Deutsches Reich.

Berlin, 25. März. Ter Kaiser sprach heute bei der österreichisch-ungarischen Botschaft vor, um persönlich seiner Teilnahme an dem Hinscheiden Koloman Tiszas Ausdruck zu geben. Später hatte der Kaiser eine Unter­redung mit dem Staatssekretär des Auswärtigen unb hörte dann die Vorträge des Chefs b-es Militärkabinetts, des Admiralstabes der Marine und des Marinekabinetts, sowie des Präsidenten des Reichsmilitärgerichts. »

Wie man an hiesiger maßgebender Stelle erfährt, ist bis jetzt als sicher anzuuehmen, daß Kaiser Wilhelm sich im Laufe dieses Jahres als Erwiderung des letzten Zaren besuch es in Deutschland nach Rußland begeben wird. Uebcr den Termin der Reise sowie die Dauer derselben ist bisher noch nichts Bestimmtes festgesetzt worden.

Durch die Blätter wurde die Nachricht verbreitet, daß Prinz Heinrich von Preußen sowie Feldmarschall'Graf Wald er fee bestimmt seien, an der Spitze der deutschen Abgesandtschaft in London anläßlich der Krönung des englischen Königs zu erscheinen. Nach Mitteilungen von beftunterrichteter Seite ist diese Nachricht als zum mindesten verfrüht zu betrachten. Eine Bestimmung über die Zu­sammensetzung der Delegation ist bisher noch nicht er­gangen. doch dürste der Bruder des Kaisers wahrscheinlich mit der Sendung betraut werden.

Ter Reafnungsrat Steinbach, der im Prozeß wegen der angeblichen Duell-Aeußerungen des Kaisers zu 350 Mark Geldstrafe verurteilt wurde, hat nach einer Unterredung mit seinem Vorgesetzten, dem Präsi­denten der Oberrechnungskammer, vor den er geladen war, sein P e n s i o n s g e s u a) eingereicht.

Eine neue Abteilung des Kriegsmini­steriums wird am 1. April unter der Bezeichnung Uebungsplatz-Abteilung" eingerichtet, die ^um Armee-Verwaltungsdepartement gehören soll. Ihre Thätig- keit soll sich auf Beschaffung, Unterhaltung und Bewirt­schaftung der Trrchpen-Uebungsplätze re. erstrecken.

An Hiesiger wohlunterrichteter Stelle ist von einem internationalen Schriften wechsel über die ost- asiatischen Zweibuude nichts bekannt. Man sieht hier auch feinen Gru nd zu einer pessimistischen Auffassung der Lage in China.

Aus die vom Vorstande des Deutschen Fleischer - Verbandes an den Kaiser gerichtete Immediateingabe wegen Abänderung der Verordnung vom 27. März 1899 über die Hauptmängel und Gewährsristen beim V i e h h a n d e l ist die Antwort ergangen, daß die in der Eingabe berührten Punkte bei den Beobachtungen, welchck sich auf die praktische Anwendung der Verordnung be­ziehen, Berücksichtigung sindeu werden.

Krefeld, 25. März. Aus Anlaß des heutigen Jahrestages der 2 00jährigen Zugehörigkeit zur Krone Preußens ist die Stadt reich beflaggt. Mittags fand eine Sitzung des Stadtverordnetenkollegiums statt, in der Oberbürgermeister Geh. Regierungsrat Kueper Die Festrede hielt. Nach derselben wurde ein Telegramm an den Kaiser gesandt.

Neustadt a. d. Hardt, 25. März. In dem Dorfe Ellerstadt entwickelte im Auftrage des Bundes der Landwirte ein Redner aus Frankfurt a. M. die Wünsche des Bundes, worauf der natiouallib. ReichstagSabg. Fitz für eine gemäßigte Schutzzollpolitik und für den Zolltarif­entwurf eintrat. Eine von ihm vorgeschlagene und von der Bundesversammlung einstimmig angenommene Resolution lautet:

Tie vom Bunde der Landwirte einberufene Ver­sammlung kann die in der Eingabe des Gesamroorstandes des Bundes an den Reichstag gestellten Mindestforde­rungen, wie die Forderung:Altes oder nichts, event. Uebergang zum reinen Freihandel" nicht billigen. Die Versammlung richtet an ihren Abg. Tr. Deinhard die Bitte, die Forderungen des Buitdes im Interesse der Landwirtschaft aus das allereurschiedenste zu bekämpfen.

Ausland.

London, 25. März. Unterhaus. John Redmond kündigt an, er werde bdi der ersten passenden Gelegenheit die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Vorgänge bei der Ausschließung Dillons von den Sitzungen lenken und eine Resolution beantragen, in der erklärt wird, daß der Sprecher Chamberlain hätte auf fordern müssen, die Aeußerung,Sie sind ein guter Richter über Verräter", zurückzunehmen.

Haag, 25. März. Amtlich wird mitgeteilt, der Ge­sundheitszustand der Königin ist zur Zeit zu­friedenstellend, indessen ist der Leibarzt der Meinung, daß im Interesse der Gesundheit der Königin große Ate­st rengun gen vermieden werden müssen. Die Kö­nigin mußt« zu ihrem großen Bedauern sich entschließen.