Ausgabe 
24.11.1902 Drittes Blatt
 
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ob in der That der brtngenbe Verdacht vorhanden ist. den unsere Strafprozeßordnung verlangt. Eine Reihe der Mißstände, die zu Lage gerrcten sind, würden durch eine reichsgesetzliche Regelung deS Strafvollzuges aus der Welt geschafft werden. Wir werden dadurch zu festen Normen kommen nach der Richtung einer größeren Sicherung der Persönlichen Freiheit und Ehre. Das Verlangen nach einer reichsgesetzlichen Regelung des Strafvollzuges ist bereits in den siebziger Jahren im Reichsiage erhoben worden. Schon im Sabre 1874 haben die National-Liberalen ein solches Gesetz ver­

dat. Im Jahre 1875 theilte der Bundcsrath mit, daß die Vor­arbeiten so gefördert sind, daß ihre Beendigung erfolgen kann, so­bald die Strafgesetzgebung vollendet ist. Das war 1875. Heute schreiben wir 1902, und das Gesetz ist noch immer nicht erlassen. (Hört, hört!) Der Herr Staatssekretär hat sich ja um die Re­form unserer Strafgesetzgebung so große Verdienste erworben wie kaum ein Anderer, und es muß ihm auch das Zeugmtz ausgestellt werden, daß sein Streben von Erfolg gekrönt war. Hoffentlich wird es ihm gelingen, auch dieser Materie Herr zu werden. Wenn wir auf ein neues Strafgesetzbuch in Deutschland warten sollen, so werden wir die reichsgesehliche Regelung des Strafvollzuges nicht erleben. Die Schwierigkeiten sind so groß, daß wir m absehbarer Zeit auf die Erfüllung unserer Hoffnungen nicht rechnen können. Die Mißstände, die heute und in früheren Jahren besprochen sind, die Einzelfälle, die sich immer wieder ereignen, sollten dazu führen, daß die verbündeten Regierungen sich, wie in den siebziger Jahren, auch heute wieder davon überzeugen, daß eine reichsgesetzliche Rege­lung des Strafvollzuges eine Nothwendigkeit ist, (Lebhafter Beifall.)

Abg. Gröber (Eft): Daß die Zeitungen in den letzten Jahren wehr Fälle erwähnten, scheint weniger an einer Verschlechterung des Verfahrens zu liegen als an der Erweiterung der Oeffentlichkeit. Jedenfalls aber beweist das vorliegende Material, daß eine Remedur nöthig ist. Die Schuld liegt z. Th. an den Gesetzen selbst, z. Th. an ihrer Anwendung, z. Th. an der Belastung der Beamten. Den Unterbeamten fehlt es an der nöthigcn Instruktion. Sie müssen selbständig beschließen, ob eine Verhaftung eintreten soll oder nicht. Und das sind dann jene Fälle, über die sich die Oeffentlichkeit mit Recht erregt. Vor Allem fehlt es an dem Strafvollzugsgesetz. Ich gebe dem Staatssekretär darin Recht, daß, soweit der Vollzug von Freiheitsstrafen in Betracht kommt, man zweckmäßig auf die Reform des Strafgesetzes warten sollte. Aber eine bessere Einrichtung der Gefängnisse kann jetzt schon bewirkt werden. Ebenso hat die Frage, ob eine Freiheitsstrafe zu Gunsten einer Haftstrafe unterbrochen werden darf, mit dem Strafsystem an sich nichts zu thun. Tas sind Dinge, die sich setzt schon sehr gut erledigen lassen. Soweit gehe ich freilich nicht, wie der Abg. Heine, daß er den Beamten, der einen ihm übertragenen Befehl ausführen muß, womöglich mißhandeln lassen will. Aber eine menschenwürdige Behandlung der Jnhaftirten und eine Beseitigung der sonstigen Mängel könnte sehr Wohl durch einen Runderlaß des Reichskanzlers erzielt werden.

Abg. Lenzmanii (frcif. Volksp.l: Herr Dr. Nieberding hat uns die Meinung des Reichskanzlers, die des preußischen Justizmlni- ftcrS und die des Ministers des Innern mitgethcilt. Wichtiger wäre es gewesen, er hätte seine eigene Meinung, die des Staats­sekretärs des Reichsjustizamts, ausgesprochen; auch hätte ich ge­wünscht, der Herr Minister des Innern und der Herr Justizminister wären hier in persona erschienen und hätten ihre Stellung zu der Frage klargelegt. Mir ist die Anregung der Sozialdemokraten sehr sympathisch. Nur dem Urtheil des Kollegen Heine über die Gerichte im Allgemeinen kann ich nicht znstimmen. Ich glaube, man kann sprechen von guten Gerichten des Westens und von minder guten Gerichten des Ostens. (Hört, hört!) Im Westen haben wir Gott sei Tank noch nicht die politischen Urtheile des Ostens. Da handelt es sich nicht um Uebergriffe der Gerichte, sondern um solche der Polizei. Nirgends nimmt die Polizei eine solche Stel­lung ein, wie in Deutschland. In England sieht der Bürger im Polizisten seinen Helfer, in Deutschland sicht er in ihm nur den Quäler. Tas liegt an dem Personal. Wir haben kein geschultes, ausgebildetes Polizeimaterial. Wir haben nur gewesene Unter­offiziere und Feldwebel als Schutzleute, gewesene Offiziere als Polizeileutnants. Ihnen ist jeder Respekt vor der persönlichen Frei­heit abhanden gekommen. Das ganze Reglement athmet diesen Geist. Man untergräbt von oben herunter systematisch den Respekt vor dem Gesetz. Eine ganze Reihe von Gesetzesbestimmungen wird willkürlich und absichtlich mißachtet. Wie selten vollzieht sich z. B. eine Haussuchung unter den vom Gesetz vorgeschriebenen outeten I Meist tritt Willkür der unteren Polizeiorgane an deren Stelle. So ein Polizeibeamter ist nicht Hilfsorgan der Gerichte, sondern Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Die Hauptsache ist für ihn, daß er ein Geständniß erzielt. Sehr häufig wird direkt die Dro­hung mit der Verhaftung als Mittel zur Erpressung eines Geständ­nisses benutzt. (Sehr wahr! links.) Solche erpreßten Geständnisse sind natürlich für die Gewinnung einer richterlichen Uebericugung werthlos. Was die unteren Beamten besonders übermülhig macht, das sind die Begnadigungen bei Ueberschreilung der Amtsbefuguisse. Einzelne süddeutsche Staaten haben noch das wunderbare Recht der Absolution, der Niederschlagung eines Verfahrens durch den Landesherrn. Und von diesem Recht wird zu Gunsten der Be­amten häufig Gebrauch gemacht. Schließlich kommt dann noch der schöne Einwand des Kompetenzkonflikts, durch den der Beamte der Civilgerichtsbarkeit entzogen wird. Tie Mängel der richter­lichen Praris sind zum Theil im Gesetz selbst begründet, zum Theil auch in einer gedankenlosen Anwendung der Gesetzesbestim­mung. Wie unklar ist z. B. die Begründung des Fluchtverdachts! Der Eine wird verhaftet, weil er ein zu großes Vermögen hat, also leicht entfliehen kann, der Andere ist fluchtverdächtig, weil er kein Vermögen hat. Der Eine wird verhaftet, weil er eine große Verwandtschaft hat, der Andere, weil er allein steht. Hier thäte eine genauere Bestimmung noth, damit man wenigstens von sol­chen seltsamen Begründungen verschont bleibt. Herr Dr. Nieber­ding hat nichts Neues, er hat eigentlich überhaupt nichts gesagt. Er hat erklärt, der Reichskanzler verurtheile Uebergriffe. Nun, das ist klar, daö muß jeder Mensch, wenn er mich nicht Reichs­kanzler ist: Uebergriffe verurtheilen. Was wir wollen, ist, daß endlich ein vernünftiger Strafvollzug festgesetzt wird! Und da hat uns Herr Dr Nieberding ad calendas craecas vertröstet. Wir sollen auf die Reform des Strafgesetzbuches toartenI Ja, wie

lange warten wir nicht schon darauf! Dir verlangen sie ja fort­gesetzt. Aber das geht doch nicht, daß man das Eine immer ver­weigert, weil das Andere noch nicht da ist, und da§ Andere, weil man das Eine noch nicht hat. Da soll man denn doch endlich Beides in Angriff nehmen. Der Reichstag ist nicht gewillt, in diesem Forstwursteln mitzuthun, er will endlich den ersten Schritt sehen. (Lebhafter Beifall.)

Staatssekretär Dr. Nieberding: Ich glaube kein

Vorwurf ist unbegründeter als der des Herrn Lenz- maun, daß wir die Reform des Strafgesetzbuchs verschleppen. Wir haben in den letzten Jahren gezeigt, daß die Vorarbeiten für diese Reform ausgenommen sind. Woher weiß denn Herr Lenzmaiin, daß wir sie hintanhalten wolleii, weil wir die Regelung des Straf­vollzuges nicht wollen? Es ist ja ein öffentliches Geheimniß, daß die Reform des Strafgesetzbuches längst im Gange ist. Hinsichtlich der Reformen der Strafprozeßordnung gab ich bei der Berathung des Antrags Lenzmann die Erklärung ab, daß sich da? Reichsjuitiz- aint mit dieser Reform ernstlich beschäftigen werde; ich füge heute hinzu, daß dies jetzt bereits feit einem halben Jahre geschieht. Aber der Herr Vorredner unterschätzt die Schwierigkeiten, die sich einer so weittragenden Reform entgegenstellen. Ich kann dem Hause mtt- theilen, daß wenn die $ erarbeiten genügend weit gediehen sind, wir eine Kommission zusammenberufen werden, zu der auch Herren aus diesem Hause eingeladen werden. Und in dieser werden die weite­ren Normen aufgestellt werden.

Was den Vorschlag provisorischer Strafvollzugsbestimmungen betrifft, so haben wir ja manches bereits gethan. Es sind in der Frage der Gefangenenbehandlnng Vereinbarungen mit den Einzel- ftaaten getroffen worden. Beschwerden gegen diese sind nicht ge­kommen, sondern lediglich gegen deren unrichtige Anwendung. Wir sind auch dabei, noch weitere Grundsätze aufzustellen, und ich hoffe, daß die Einzelregierungen ihre Zustimmung zu denselben nicht ver­sagen werden.

Abg. Dr. Derlei (kons ): Die Erklärung des Herrn Staatssekre­tärs war so, wie sie abgegeben werden mußte. Die Kompetenz des Reiches kann natürlich nicht überschritten werden, und die Polizei ist Sache der Einzelstaaten. Auch wir wünschen so schnell als mög­lich eine Reform des Strafvollzugs. Ich habe auch meinen kleinen Nebenwunsch dabei (Heiterkeit), gehe aber daraus nicht ein, um die Sache nicht zu belasten. Herr Dr. Nieberding hat die Kritik des Herrn Heine nicht völlig zu widerlegen versucht. Ich muß zugeben, daß die Kritik des Herrn Heine sachlich berechtigt war. Tiesc Zu­stimmung wird mir aber sehr erschwert durch den Ton, in dem Herr Heine seine Klagen vortrug.

Was die beiden Franenfälle betrifft, den der Frau Marie Dekker in Wiesbaden und den des Fräulein Dr. jur. Anita Augs- purg, so kann ich bei aller mir angeborenen Galanterie sie so schlimm nicht finden. Es ist ja bedauerlich, daß hier Mißgriffe der Be­amten vorgekommen sind. Aber ich glaube, man kann den Be­amten hier mildernde Umstände zubilligen. Man mag über die Reformkleidung vom ästhetischen Standpunkt aus denken, wie man will, aber man muß zugestehen, daß diese männlich-weibliche Kleidung die Verwechselung von Mann und Frau sehr erleichtert. (Heiterkeit.) Nach den späteren Mittheilungen des Beamten soll die Verhaftung der Dr. jur. Anita Augspurg durchaus auf ihren Wunsch erfolgt fein. Sie hat den Schutzmann auf die Wache geführt, nicht der Schutzmann sie. Nun, das Fräulein hat ja angekündigt, daß sie auch noch zum Kadi laufen wird. Dann wird ja festgestellt werden, was Wahres an den Behauptungen hüben und drüben ist. Den Fall der Frau Rappaport in Altona gebe ich ohne Weiteres preis. Ich bin darüber empört und wünsche, daß sich solche Fälle nicht wiederholen. Im Falle Trampke ist ebenfalls eine scharfe Kritik am Platze. Die Fesselung des Redakteurs Hoffmann halten wir für ebenso empörend wie seiner Zeit die des Redakteurs Bredenbeck. Daß sich nach so kurzer Zeit ein solcher Vorgang wiederholen konnte, geht mir über die Hutschnur. Wie weit die Klagen über die Be­handlung von Redakteuren in Gefängnissen berechtigt sind, weiß ich nicht, ich selbst habe noch keine Gelegenheit gehabt, sie am eigenen Leibe zu erfahren. (Abg. Bebel: Schade! Heiterkeit.) Nun, vielleicht passirt es mir unter Paul I. (Große Heiterkeit.) Ich bin eifriger Leser der Sozialistischen Monatshefte. Da habe ich zum 60. Geburtstag des Kollegen Bebel einen Artikel von Auer ge­lesen. Ich habe mich darüber gefreut, Herr Bebel ist ja mein Lands­mann (Abg. Bebel: Nein, nein!) nun, nicht geborener Lands­mann, denn sonst wäre er ja noch heller (Heiterkeit), aber er hat sich doch lange in Sachsen aufgehalten also dieSozialistischen Monatshefte" schrieben, daß die Ruhe und Erholung im Gefängniß die Gesundheit Bebels befestigt habe. (Heiterkeit.) Ohne die Ge- fängnißstrafen hätten wir vielleicht nicht die Freude, Herrn Bebel so frisch unter uns zu sehen.

Der Staatssekretär hat uns in Aussicht gestellt, daß jeder Miß­brauch geahndet und daß Vorsorge getroffen würde, um ähnliche Fälle zu verhüten. IM Abgeordnetenhause hat man wiederholt die Beamten zu entschuldigen gesucht. Ick halte das für menschlich be­greiflich, aber es trägt nicht dazu bei, die Beamten von Uebergriffcn abzuhalten. Mißgriffe werden ja immer vorkommen, aber bie vor­gesetzten Behörden werden den Unterbeamten stets eindrücklich zu Gemüthe zu führen haben, daß sie die Rechtssvhäre eines jeden Staatsbürgers zu achten haben, denn sonst gerät!) die Autorität des Staates und der Verwaltung ins Wanken. (Beifall.)

Abg. Schrader (freis. Vgg., fast unverständlich) betont, daß die Mißachtung des Rechts sich auf allen Gebieten des öffentlichen Rechtes findet, z. B. auch bei Wahlen. Und doch thue die Regie­rung nichts, um Wandel zu schaffen. Bedauerlich sei es, daß der Reichskanzler nicht selbst hier erscheint, um sich von der Stimmung des Hauses zu überzeugen. Die Kompetenz des Reichskanzlers ist größer, als er selbst annimmt; alle Fälle, in denen die Polizei in strafrechtlicher Beziehung eingreift, unterliegen der Kompetenz und Verantwortung des Reichskanzlers. Vor Allem aber ist es nothwendig, daß Graf Bülow die Kompetenzen, die er als preußi­scher Ministerpräsident hat, vollkommen ausnutzt. Auf schleunigen Erlaß eines Strafvollzugsgesetzes müssen auch wir bringen. Ich glaube, daß der Widerstand dagegen beniger beim Rcichsjustizamt, als an anocrer Stelle liegt.

Abg. von EzarUnSki (Pole) spricht sich ebenfalls für Erlaß eineß Strafvollzugsgesetzes aus. Er könnte eine Menge von Ma­

terial beibringen, betreffend Verhaftungen polnffcher Redavemr. wolle sich dies aber für später aufheben.

Abg. Bebel (Soz.): Tie Auskunft des Staatssekretärs ist durch­aus ungenügend. Alle Fälle, die der Abg. Heine mirrheilte, stehen in Beziehung zu einem Reichsgesetz, und der Reichskanzler hätte in Folge dessen sehr wohl Anlaß gehabt, überall einzuschreiten. Wenn der Staatssekretär nun wenigstens für die Zukunft ein solches Ein­schreiten antündigt, so sage ich: Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Die Fälle von Mißhanblungen durch Polizer- beamten häufen sich ganz ungemein. Als ich kürzlich einem höheren Polizeibeamten sagte, ich hätte den Eindruck, daß bei den Polizei« beamten die Verrohung zunehme, sagte er: Ta mögen Sie Recht haben! Diese Erscheinung ist kein Wunder Angesichts der Thatsache, daß man die Polizeibeamten am liebsten auß den zurückgebliebensten Gegenden Deutschlands nimmt. In keinem deutschen Staat befindet sich das Polizei- und Gefängnißwcsen in einem so schauderhaften, so erbärmlichen, ja geradezu menschenunwürdigen Zustande wie in Preußen. Tie Fälle, die der Abg. Heine angeführt hat, lassen sich mit Leichtigkeit vermehren. Redner führt noch eine Reche von Fallen polizeilicher Mißgriffe an, u. A. den einige Jahre zurückliegenden Fall der Frau Zietz aus Hamburg, die eine Haftstrafe von 3 Tagen wegen Preßvergehens zu verbüßen hatte und mit Prostttuirten zu. fammengefperrt wurde Herr Oertcl hat meine eigene Haft in die Debatte gezogen. Mir ist überall in Sachsen Selbstbeköstigung ge» währt ivorbei!. In Preußen wirb höchstens Krankenkost gewährt. Herr Sternberg z. B. hat diese Vergünstigung. Herr Sternberg darf auch vom Gefängniß au5 in einer Droschke zum Termin fahren. Sozialdemokratischen Redakteuren wirb diese Vergünstigung nicht gewährt. Herr Sternberg braucht ja auch ebenso wenig wie s. Zt. Herr v Hammerstein Zuchthauskleidung zu tragen. Redner bezieht sich auf feine Erfahrungen in Bezug auf die Behandlung politischer Verbrecher zur Zeit des Sozialisten-Gescyes und erwähnt vor Allem den Fall, wie er in Dresden, nachdem er mehrere Tage beobachtet worden war, auf der Bruehlschen Terrasse verhaftet wurde, und gerade am ersten Pfingsffciertage. Er geht hierauf auf die neueren Fälle von Polizeiwillkür ein. Wenn eine Tarne es liebt, sich anders zu kleiden, als gerade üblich, soll dann ein Schutzmann das Recht haben, sie zu verhaften? Redner verbreitet sich zum Schluß seiner Ausführung besonders eingehend über den Fall Augspurg und giebt dadurch dem

Weimarischen Bundesrathsbevollmächtigten Dr. Paulsen Ver­anlassung zu folgender Erwiderung: Ich glaubte bisher, auf den Fall Augspurg nicht eingehen zu sollen, da der Interpellant ihn nur ganz beiläufig erwähnt hat. Dieser Fall eignet sich seinem ganzen Charakter nach nicht dazu, bei dieser Materie in den Vorder- gründ gestellt zu werden, wo doch ganz andere und schwerer wiegende Mißstände zur Sprache gekommen sind. Nachdem aber Herr Bebel bier alle Angriffe der Presse in Sachen dieses Falles wiederholt hat, muß ich schon einige Worte darüber sagen:

Ich stehe in keiner Weise au, zu erklären, daß hier ein 6e» bäuerlicher Mißgriff des Polizeibeamten vorgekommen ist. Dieser Mißgriff bestand darin, daß der Beamte die Dame ickerhanpt angesprochen und eine Anzahl Fragen an sie gestellt hat. L-as aber dann weiter vorgekommen ist, ist noch nicht völlig geklärt. Wenn Herr Bebel auf Grund dieses ungeklärten SachverbalkS hier Vorwürfe gegen die Beamten gerichtet hat, so muh ich er­widern, daß nach den Akten, die die eidliche Vernehmung der Schutzleute enthalten, die Sache von d e m Moment an ander- liegt. Es beginnt von diesem Moment an das freiwillige Martlirnim des Fräulein Dr. Augspurg. Ick glaube nicht, daß man ohne Weiteres annehmen kann, daß die Schutzleute die Unwahrheit ge» sagt haben. Redner verliest sodann die durch die Zeitungen be- kann! gewordene amtliche Erklärung des Oberbürgermeister- von Weimar. Nachdem nun noch baß lebhafte Bebauern über diese- Vorkommniß ausgebrückt ist und eine Rektifikation des Beamten stattgefunden hat, könnte doch wohl der Vorfall erledigt sein.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (freis. Volksp.): Ich glaube doch, daß endlich energisch Einspruch dagegen erhoben werden muh, daß Damen aus den besten Gesellschaftsklassen einfach eingesteckt und wie Dirnen behandelt werden. In dem Fall Augß-

purg ist doch nur durch baß resolute Auftreten

der Dame verhindert worden, dah der Beamte weiterging. Deshalb aber darf man den Fall nicht auf sich beruhen lasten. Bei einer solchen Gerichts- und Polizeipraris muh Deutschland zum Gespött der ganzen gebildeten Welt werden. Herr Dr. Oertcl hat gcglaubt, hier Herrn Heine eine Vorlesung über den guten Ton halten zu sollen; da hätte er doch selbst vor allen Dingen in einem andern Tone über diese Tarne, die sich hier nicht verthcidigen kann, sprechen sollen. Alle spöttischen Prcßberichte über daß Auftreten der Tarne sind vollständig aus den Fingern gesogen. Vor Allem ist es unrichtig, dah sie die Verhaftung Provozirt habe. Sie hat auch gar keine Reformkleidung und auch keinen Männerhut getragen.

Sie hat den Beamten gefragt: Was wollen Sie denn von mir, wollen Sie mich etwa verhaften? Darin liegt doch keine Provo­kation. Die Dame ist von Anfang an in Weimar als Dirne be­handelt worden. Ich will Ihnen auch sagen, warum bas gerade cm jenem Tage geschah. An jenem Tage wurde in Weimar ein sob baienvereinsfest gefeiert. (Hört! hört! links.) Der Polizist bat bie Dame zweimal in der brutalsten Weise an den Händen gepackt, und erst nachdem dies geschehen war, hat sie gesagt: Diese Frechhett geht ja noch über Wiesbaden.

Durch die fortwährenden Verationen der Polizei werden mir die sozialdemokratischen Stimmen gesteigert; und ich bin als miditer schon wiederholt geradezu erschrocken gewesen, in welcher Art unter­geordnete Polizeiorgane, bie sich Uebergriffe zu Schulden kommen ließen, bei ihren Vorgesetzten Deckung fanden. (Beifall lmkß.)

Hierauf schließt die Besprechung. Die Interpellation ist damit erledigt.

Tas Haus vertagt sich. Nächste Sitzung: M o n t a g 1 Uhrk Fortsetzung der zweiten Lesung der Zolltarifvorlage.

Schluß 6 Uhr.

tftrv.pp 4*

Vr ka 22. Nov.

t . ;fir tpp ist hc*ite Rl! hm ttai 3 Ufjr einem Ge­hirns erlegen Schon heute morgen 6 Uhr n ae strupp von eine:: Cehirnsckliqe b troffen worben, dem die Aerfte in- besten wenig Bedeutung beileiten. Am Nachmittag wiederholte fick der C-.'hirnschlag und Kruvp starb, ohne das Bew fstsein wieder erlangt zu haben. (Von uns am Samstag Nachmittag durch Ertrablatt bekannt gewacht. Tie Red.)

Vermischtes.

* Sondershausen, 22. Nov. Dor Direktor des fürftli^cn Dealers, 'witz, crfrfiof; sich beute.

* Breslau, 22. ov. Tie Kriminalpvln i ver­haftete b.n V.'an::,- eine5 hiessen Bankgeschäftes welcher eingelöste Z in ö sch eine unterschlagen und wieder in den Verkehr .-ebracht hatte. Von dem erworbenen Gelde kaufte er für 19 000 Mark Pfandbriefe und lieh 13 000 Mark aus. Die Höhe der Unterschlagungen ist noch nicht festgestellt.

* Paris, 22. Nov. 2cmPetit Parisien" sind von 6em Sicherheitsagenten S u'frain interessante Mitteilungen in der H u m b e r t-A f f a i r e zugegangen. Danach will Souffrain von Frau Humbert erfahren haben, daß deren Gatte die langjährigen S !'w.ader organisiert und

r 'leitet habe. Wie der '2-1 c .......i>r urteilt, sei en d'm I

Tage, an welch"m die - '-?i den f --s n I

''crt'mm'm wurde und bpr «'e'-ffn't

sollte, die Summe v"n e'ner M' f n t'at'a ' T<i ^nammen gebracht worden und zwar durch Vermittelung einer sehr reichen Freundin der Frau Humbert. Diese Summe sei ''edoch von der B'tr-fsenden zurückgezogen worden, als sie die Nachricht erhielt, daß g^cn die Familie Humbert ein -Haftbefehl erlassen worden sei. Tie Kälte dauert an. In der vergangenen Nacht wurden 12Grad unterNull verzeichnet. Ter Straßenverkehr ist t"'lweise unterbrochen.

* Bukarest, 23. Nov. Einem Telegramm aus Cra- jova zufolge wurde der dortige österreichisch-ungarische Kon­sul Baumgarten vom Gutsbesitzer Cbintesen zum Duell gefordert und nach Ablehnung dieser For­derung auf offener Straße tbatlich mißdandelt.

$lnmcrlitnt5-1tadjridjtfiL

London, 22. November Dr. Parkin, der Organisator der Cecil Rhodesscken Stiftung, reifte heute von Liverpool nach Amerika ab und sagte in einem kurzen Interview, er habe 'n Oxford und Cambridge gesorgt, daß, trenn Stiftung in daß Leben tritt, iviihridicinltcf) 1904, etwa 175 bis 200 Nhodessche Stubentcn in diesen lliüerfitäten wohnen werden. Der deutsche Kaiser nehme großes Interesse an der Sacke und habe einen besonderen Kommissar nach Orford geschickt, der ihm barühpr

berichten solle. Sor*ar> b:- rorbere'iet lei. werde »ein Der' treter b c r besten Klaffe deutscher Studenten in Orford Wohnung nehme n."

CßerirfitsfanL

Wiesbaden, 23. Nov. "Ter Stadtverordnete Satt* mann hatte in der Stadtv.-Versawnilung Klage darüber erhoben, daß einzelne Lehrer bäuferfpcful anten seiem Dom Stadtichiilinsoektor zur NamenSiienniina au^aesordert, verfämte er krankheitshalber die aetet-te ftrtft t nd beschuldigte in einer foateren Sitzung denselben der Einfeitigke weil er men Bericht an die Regieninq gesandt, bevor seine Auskunft erfolgt ^ei. Wegen Be- (eibiaung angeklagt, erfolgte Heute seitens der Strafkammer die F r e i s o r e ch n n g Hartmann?.

Main;, 22. Nov. Am 15. Oktober verurteilte baß Rrenß- aerid : ben 85 ? - e alten N nl kl rer Georg ?o?ef Schrei der ans Binnen, der seit 1889 nach der Schweiz ausgewandert und auf Grund etner^ falschen Auskunft hierher .inriiefgcfchrt war, zu >echS Monaten Festung und verfügte außer­dem die zwangsweise Tiensteinstettimg deS Fahnenflüchtigen. Schreiber meldete sich krank und kam in5 Lazarett, in welchem er für dienstuntauglich erklärt worden ist. Heute Morgen traf nun auch bie telearaohische Begnadigung durch den Kaiser ein, nach welcher Schreiber sofort in Freiheit gefetzt wor- den ist.

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