Ausgabe 
24.11.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 276

Montag, 24. November 1902

152. Jahrg.

Erschrick täglich mit Ausnahme bei vonckagS.

DieGietzener Lamilienblätter"' werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^heffifche Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Giehener Anzeiger

Verantwortlich für den allgemeinen Dell: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Universilätsdruckerei (Pietsch Erben), (Sieben.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet,

Deutscher Reichstag.

220. Sitzung vom 22. November«

12 Uhr. DaZ Haus ist gut besetzt.

Am Bundesrathstisch: Dr. Nieberding u. A.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Verlesung folgender Interpellation Albrecht und Genossen (Soz.):

1) Welche Maßnahmen beabsichtigt der Reichskanzler zu ergreifen, um den m letzter Zeit sich häufenden Hebers griffen von Polizei- und richterlichen Be­hörden entgegen zu wirken, die Reichsangehörige ohne ge­nügenden gesetzlichen Grund in Haft nehmen, in der sie dann öfter in ungehöriger und ungesetzlicher Weise behandelt werden?

2) Beabsichtigt der Reichskanzler in Bälde dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes über den Strafvollzug vor­zulegen?

Auf Anfrage des Präsidenten erklärt sich

Staatssekretär Dr. Nieberding zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit.

Das Wort zur Begründung erhält

Abg. Heine (Soz.): Wir hätten nicht erwartet, daß wir heute schon wieder Vorfälle zur Sprache bringen müssen, wie wir sie in ähnlicher Weise vor kaum einem Jahre vorgebracht haben. Aber es wäre eine Pflichtvergessenheit, wenn wir Angesichts der vielen polizeilichen Mißgriffe der letzten Zeit schweigen wollten. Ein Bäcker, der in einer Versammlung Mißstände im Bäckergcwerbe zur Sprache brachte, wurde verhaftet und gefesselt. Ein anderer Herr, der zu einer Mark Geldstrafe verurtheilt war und diese zu zahlen vergessen hatte, wurde verhaftet. Zu diesem Zweck rückten vier Schutzleute bei ihm an. (Hört, hört!) Ein Polizeisergcant forderte zwei polnische Arbeiter, die vor ihrem Hause standen, auf, fort­zugehen. Sie gingen auf den Hof, und da sagte einer von ihnen: Hier hat uns der Beamte nichts zu sagen. Der Beamte wurde darüber entrüstet und schlug mit einem Gummischlauch auf die Leute ein, die dann gefesselt zur Wache geführt und angeklagt wurden. Sehnliche Fälle kommen in allen Theilen unseres Vaterlandes vor. So wurde ein Mann in Marienburg ohne Grund arrctirt und Monate lang in Untersuchungshaft gehalten, bis sich dann endlich seine völlige Unschuld herausstellte. Und nun die Fälle von un­berechtigter Verhaftung weiblicher Personen auf Grund des Unzuchtsparagraphen I Ich erinnere nur an die Fälle in Wies­baden und Weimar, die ja in der Presse eingehend behandelt sind. Kein Zweifel, daß es sich da um unberechtigte, sinnlose Ver­haftungen handelt. Noch schlimmer liegt der Fall der Frau Rappa­port in Altona, die neun Tage mit Prostituirten zusammen in einem Krankenhause zubringen mußte und nicht dem Richter vor­geführt wurde, obwohl sie es verlangte. (Hört, hört!) In Braun­schweig wurde ein dort ansässiger Familienvater und Grundbesitzer Trampke, der zu seiner Vernehmung dem Richter vorgeführt werden sollte, mit einem Zuchthäusler zusammen gefesselt durch die Straßen geführt, und als er sich darüber beklagte, sagte ihm der Beamte: .Freundchen, das macht nichts, wir bilden ja eine geschlossene Ge­sellschaft." (Bewegung.) Aus Kiel wird berichtet, daß ein junges Mädchen, das auf der Straße etwas laut sprach, wegen ruhe­störenden Lärms verhaftet wurde und einige Tage darauf bekam sie von der Polizei die Mittheilung, daß sie sich ein polizeilich ge­nehmigtes Quartier suchen müsie, da sie unter sittenpolizeiliche Auf­sicht gekommen sei. In der Verhandlung bezeichnete der Amts­richter das Verhalten der Polizei als unerhört und skandalös. Das Mädchen wurde natürlich frcigesprochen, aber an diesem skandalösen Verhalten ist auch die Justiz schuld. Das Mädchen hätte gar nicht in Haft behalten werden dürfen. Der Redakteur Hoffmann aus Kattowitz wurde mit Zuchthäuslern zusammengcfesselt nach Bcuthen transportirt. Als er sich darüber beschwerte, sagte ihm der Beamte: .Das wird Ihnen noch öfter passiren, ich kenne meine Vorschriften ganz genau I" Im Gefängniß sagte ihm der Beamte:Nehmen Sie sich in Acht, Sie sind noch in meiner Gewalt!" Diesen Fall haben sogar konservative Blätter, die sonst alle Uebergriffe der Polizei entschuldigen, scharf verurtheilt.

Nun zum zweiten Theil der Interpellation! Es ist auch in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Redakteure, die wegen Preßvergehens verurtheilt waren, im Gefängniß in einer un­erhörten Weise behandelt wurden. Einem Redakteur in Erfurt wurde das Halten einer Zeitung verboten; meinem Parteifreunde Dr. Quarck in Frankfurt wurde die Lektüre wissenschaftlicher Werke untersagt. Und dabei sollen doch die Gefangenen ihren Fähig­keiten entsprechend beschäftigt werden. Ich begnüge mich mit diesen Fällen, obwohl ich noch eine ganze Reihe anderer anführen könnte. Im vorigen Jahre hat der Staatssekretär gesagt, das Strafvollzugs- gesetz müsse erlassen werden in Verbindung mit der Reform des Strafgesetzbuches. Theoretisch mag das ganz richtig sein, aber in der Praxis wird es, wenn wir darauf lauern wollen, nie zu einem solchen Gesetz kommen. Wir werden darüber Hinwegsterben und unsere Enkel werden vielleicht darüber berathen. Die verbündeten Regierungen wollen eben nicht das Recht aus der Hand geben, nach diskretionärem Ermessen die Gefangenen zwiebeln zu können. Wir sind heute schon so weit, daß der gemeinsame Transport mit ge­meinen Zuchthäuslern nicht als entehrend gilt. (Sehr gut! links.) Solche Beschimpfungen, wie sie sich die Justiz an dem Staatsbürger leistet, gleiten von dem Staatsbürger ab und fallen zurück auf die­jenigen Instanzen, von denen sie ausgehen. (Zustimmung links, Unruhe rechts.) Das habe ich schon bei der Erörterung des Falles Bredenbeck erklärt, und heute, nach kaum neun Monaten, ist es so weit, daß wir wieder derartige Brutalitäten der Polizei hier be­sprechen müssen. Heute erläßt in den wenigsten Fällen der Richter den Haftbefehl; meist thut es die Polizei nach rein willkürlichem Ermessen. Was die Ausnahme sein sollte, ist die Regel, die Polizei verhaftet blindlings darauf los. (Sehr richtig! links.) In Preußen besteht allerdings ein Gesetz um Schutz der persönlichen Freiheit (Heiterkeit), aber dies Gesetz bat seinen Namen wie lucus a non lucendo. Mir ist ein Fall bekannt, wo wegen Brandstiftung ein Steckbrief gegen einen Mann mit grauem Haar und schwarzem Anzug erlassen war. Der Gendarm verhaftete einen Herrn mit grauem Anzug und schwarzem Haar, einen Herrn, der noch jetzt Mitglied dieses Hauses ist, und sagte, als ihm deshalb ein Vorwurf gemacht wurde:' Ja, ich konnte keinen Anderen finden. (Große Heiterkeit.) Also der Mann war der Meinung, irgend einen müsse er verhaften, und Wenns nicht der Nichtige sei, dann wenigstens einen Falschen. Man geht eben mit Verhaftungen bei uns außerordent­lich leichffcrtig um. Ebenso leichtfertig findet auch die Ver­hängung der Untersuchungshaft statt, gerade so leichffertig, wie die Eröffnung des Hauptverfahrens ohne die sachliche Prüfung der Materie. Ebenso merkwürdig verfährt man bei uns mit dem Fluchtverdacht". In Oberschlesien hat man einen Redakteur einer polnischen Zeitung wegenFluchtverdachts" verhaftet,weil die Grenze so nahe fei". ' (Hört, hört!) Die Grenze ist freilich für Jeden nahe in Oberschlesien. Das ist doch eine einfache Ver­legenheitsausrede ; eigentlich sollte man in diesem Wort hier einen

anderen Vokal gebrauchen. (Sehr gutU Nun redet man immer: Der zu Unrecht Jnhaftirte hat ja das Recht der Beschwerde. Ja, in 9 von 10 Fällen beschreitet der Anwalt den Beschwerdeweg nicht, und mit gutem Grunde, um nämlich nicht die Dauer der Haft zu verlängern. Eine neue beliebte Praxis ist die, die Strafhaft zu unterbrechen, um eine neue Untersuchungshaft eintreten zu lassen. So ist das in Oberschlesien mit dem Redakteur Morawski und mit Fräulein Dr. Golde geschehen. Im deutschen Volke wird es als eine Schmach empfunden, wie Personen, deren Schuld noch nicht feststeht, die also unschuldig im Sinne des Gesetzes sind, der Qual der Untersuchungshaft unterworfen werden. (Zustimmung links.) Wenn ein so schreiendes Unrecht einmal Jemand passirt, der den sogenannten besseren Ständen angehört, so schlägt die Presse aller Schattirungen Lärm. Aber den Arbeitern geschieht so etwas alle Tage, ohne daß ein Hahn danach kräht. Daß den Leuten der Rock aufgerissen wird, daß sie schlechtes Essen und übelriechende Räume ertragen müssen, das ist doch den Arbeitern oder den sozial­demokratischen Redakteuren auch kein Vergnügen. Aber das ist da ganz an der Tagesordnung, dasmachen sie in Oberschlesien immer so" (Heiterkeit). Da hat ein Jnhaftirter dieunerhörte Frechheit" besessen, beim Eintritt in das Wachlokal den Hut abzunehmen und sich die Haare aus dem Gesicht zu streichen. Das brachte den Be­amten so in Wuth, daß er den Mann zu Boden warf und miß­handelte, bis das Blut in Strömen floß. Und dafür erhielt der Beamte dann eine Strafe von 40 Mark. (Hört, hört!) Das Schlimmste ist der unverhüllte Hohn, mit dem die Beamten ihre Brutalitäten ausüben. Wer so wenig Verantwortlichkcitsgefühl hat, daß er den wehrlos ihm Uebergebenen mißhandelt, der steht sitt­lich nicht höher als ein Rowdh aus dem Scheunenviertel (lebhafte Zustimmung), der ist von Grund aus eine Verbrechernatur. (Er­neute Zustimmung.) Das solche Zustände möglich sind, das liegt zum Theil an den Vorschriften selbst. Da ist vor Allem die Bestimmung über denWiderstand gegen die Staatsgewalt".

In § 113 des Strafgesetzbuches heißt cs ausdrücklich, daß Widerstand gegen die Staatsgewalt dann strafbar ist, wenn er dem Beamten, derin rechtmäßiger Ausübung seines Amtes" handelt. Widerstand entgegensetzt. Daraus muß doch Jeder fol­gern, daß bei nicht rechtmäßiger Ausübung des Amtes der Wider­stand erlaubt ist. Wir hatten einen Professor, der es liebte, aller­hand Fragen zu stellen, um dann, wenn man das aus dem natür­lichen Verstand Folgeirde antwortete, mit diabolischem Lächeln sagte:Ja, der Laie meint das freilich. Aber Gott bewahre, keine Ahnung!" Ebenso auch hier, Gott bewahre, keine Ahnung! Der Juristenvcrstand hat die Folgerung aus dem § 113, daß man bei nicht rechtmäßigem Vorgehen des Beamten ihm Widerstand entgegensetzen dürfe, längst aus dem Gesetz fortescamotirt. Das Reichsgericht hat entschieden, daß auch die Ausübung eines nicht rechtmäßigen Befehls eines höheren Beamten seitens eines unter­gebenen Beamten eine rechtmäßige Amtshandlung sei, gegen die ein Widerstand nicht zulässig sei. Also braucht man eine ungesetz­liche Maßregel blos einem untergebenen Beamten zur Ausführung zu übergeben, um jeden Widerstand zu einem straffälligen zu machen. Der Beamte darf sich immer irren, er ist dann stets im Recht, das Publikum darf sich nie irren, es ist stets im Un­recht. Da giebt es keinenguten Glauben", der bei dem Be­amten selbstverständlich ist. Man muß sich stets der Rechtswidrig­keit unterwerfen, gleichviel ob der Beamte den Thatbestand über­haupt kennt oder ob er sich irgend welchen Unsinn eingebildet hat. Da muß man ruhig, wie in den Fällen Rappaport und Trampke, sich einsperren lassen, zusammen mit allerhand zweifelhaftem Ge­sindel, in Räumen voller Ungeziefer. Das Reichsgericht meint nun gar, der § 113 sei überhaupt nicht für das Publikum da, sondern nur zum Schutz der Beamten, die nur dann thatkräftig und entschlossen sein können, wenn sie stets den Schutz des Ge­setzes haben. Stets, auch wenn sie ungesetzlich Vorgehen. Die Beamten müßten ja Engel fein und keine Menschen, wenn sie, die s o beschützt sind, nicht an die Stelle pflichtmäßigen Ermessens die freie Willkür setzen wollten. Wenn Beamte manchmal wegen außergewöhnlicher Folterungen verurtheilt werden, so findet sich stets irgend ein Vorgesetzter, der die Begnadigung derselben er­wirkt. Im Volke ist eine allgemeine Unsicherheit erzeugt worden. Man geht bei uns nicht wegen Beamtenmißhairdlungen zum Richter; man denkt bei uns im Volke:Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus!" Unsere Justiz hat es sich selber zuzu­schreiben, wenn jedes Vertrauen im Volke verloren hat. (Sehr wahr! links.) Es fehlt unserem ganzen Beamtenthum jegliches Gefühl, jegliche Achtung vor der persönlichen Freiheit. Wenn wir das hier offen aussprechen, so schänden wir nicht, wie uns das so oft vorgehalten wird, unsere deutsche Nation; im Gegen- theil, wir glauben ihr zu dienen, wenn wir die Schäden unserer Bureaukratie klarlegen und dadurch beseitigen helfen. (Lebhafter Beifall bei den Soz.)

Staatssekretär im Neichsjustizamt Dr. Nieberding: Im Namen des Reichskanzlers habe ich hier zu erklären, daß er mit Entschie­denheit jeden amtlichen Uebergriff verwirft und verurtheilt, und vornehmlich den, der Personen, welche das Unglück haben, in einen falschen Verdacht zu gerathen, in ihrer persönlichen Freiheit an- tastet. Derartige Uebergriffe jeder Art, ob klein, ob groß, ob von gerichtlichen oder Verwaltungsbehörden verübt, ob ausgehend von höheren Beamten oder untergeordneten Organen, ob begangen aus Nachlässigkeit, Schlendrian, Taktlosigkeit oder aus Ueberhebung und Bosheit, sind nur geeignet, die Autorität des Staates zu schädigen. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Jeder Beamte, der seine Pflicht thut, und namentlich jeder Beamte, der den schweren, un­dankbaren Beruf der Behandlung von gefangenen Personen treu seiner Pflicht ausübt, ist des Schutzes seiner Vorgesetzten sicher; aber man darf auch von ihm verlangen, daß er nach Recht und Gesetz streng und unparteiisch, aber auch mit dem Wohlwollen und dem Takt, 8er dem Geist der Gesetzgebung und Humanität ent­spricht, verfährt. Der Herr Reichskanzler erwartet, daß die Be­amten sich jeder Zeit gegenwärtig halten, daß die persönliche Freiheit eines der höchsten Güter des Staatsbürgers ist, und daß ihr gegen­über der Beamte zu außerordentlicher Vorsicht und strengster Ge­wissenhaftigkeit bei Ausübung seiner Befugnisse verpflichtet ist. Der Reichskanzler stimmt in dieser Anschauung überein mit derjenigen der einzelnen Bundesregierungen, die, wo ein Verstoß vorkommt, energisch und eckschieden dagegen einschreiten. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Bis zum nächsten Mal!) Ter Reicbskanzler ist gewillt, in seiner Eigenschaft als preußischer Ministerpräsident den von mir gekennzeichneten Gesichtspunkten auch in Preußen Geltung zu verschaffen.

Nun muß man zugeben, Richter und Beamte machen auch ihre Fehler. Ich kann auch bereits jetzt erklären, soweit mir die Verhältnisse bekannt geworden sind, daß im Falle des Redakteurs in Schlesien eine vorschriftswidrige Fesselung vorgenommen worden ist (hört, hört!), und daß man annehmen darf, daß in diesem Falle sich auch noch andere Ungehörigkeiten ereignet haben. Auch im Falle Trampke ist nicht Alles so gegangen, wie cs den Vor­schriften des Gesetzes gemäß gewesen wäre. Das Gleiche ist der Fall bezüglich der Vorgänge in Altona. Die übrigen Fälle, die der Vorredner angeführt hat, kenne ich nicht. Jedenfalls bürgt

Ihnen das Wort des Reichskanzlers dafür, daß dort, wo Verstöße vorgekommen finb, Remedur geschaffen wird. Wenn Nachrichten über die Maßregelung von Beamten nicht in allen Fällen in die Öffentlichkeit gedrungen sind, so liegt das daran, daß die Rüge des Beamten Sache des inneren Dienstes ist. Im Falle Trampke hat es sich übrigens nicht um eine Privatbeleioigungsklage, son­dern um eine öffentliche Anklage gehandelt. Zu dem ersten Termin war Trampke nicht erschienen, fonbern nur ein Schreiben einge­laufen, worin er beantragte, bis zur Erledigung eines Civil- prozesses, der mit der Sache zusammenhänge, den Termin aufzu­schieben. Es wurde nun ein zweiter Termin angefebt, aber auch in diesem war der Angeschuldigte nicht erschienen, sondern hatte nur eine Entschuldigung geschickt, er sei gefallen und habe sich das Bein verletzt. Tic daraufhin vom Gericht erforderte ärztliche Bescheinigung sandte Trampke nicht ein, sondern erklärte, so schlimm sei die Verletzung allerdings nicht gewesen, daß er zum Arzte habe gehen müssen, aber er habe sich bei jenem Falle zugleich das Bein­kleid zerrissen gehabt und daher nicht kommen können. Auch das noch ließ das Gericht gelten und beraumte einen neuen Termin an. Auch an diesem dritten Termin erschien der Angeschuldigte nicht, wohl aber schickte er später eine Mittheilung, daß er sich in seinem Notizkalender im Datum des Termins verschrieben habe und so irriger Weise nicht erschienen sei. Erst jetzt machte das Gericht von seinem Recht, den Mann verhaften zu lassen, Gebrauch. (Sehr richtig.)

Sie können überzeugt sein, daß der Reichskanzler, insoweit ihm die Verfassung eine Zuständigkeit zur Abstellung von Rechtswidrig­keiten cinräumt, dieses Recht nicht ungenutzt läßt; Sie dürfen aber nicht vergessen, daß das Gebiet 8er inneren Polizeiverwaltung zur Kcmpetenz der Einzelstaaten gehört und daß in dieses der Reichs­kanzler daher nicht eingreifen kann. Wollte er das thun, so würden sich die betreffenben Staaten mit Recht beschweren, daß man ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht respektire. Ich bemerke übrigens, daß die preußischen Ressortminister bei der ersten Gelegenheit, die sich ihnen im Abgeordiietenhause bieten wird, alle vom Abg. Heine angeführten Fälle, insoweit sie sich auf Preußen beziehen, un­geschminkt und ohne jede Beschönigung klar stellen werden. Es kommt ferner in Betracht, daß 8er Reichskanzler bei denjenigen Ver­haftungen, die auf richterlichen Beschluß erfolgen, nichts zu sagen und nichts zu thun hat. Tie richterliche Unabhängigkeit, die das Fundament unserer Gerichte ist, schützt diese auch gegen ein Eingreifen des Reichskanzlers. Soweit es sich aber um Sachen der Reichsjustiz­verwaltung handelt, ist der Reichskanzler auf Grund von Artikel 17 und 7 der Verfassung befugt, gegen Verstöße einzuschreiten, und er macht von dieser Befugniß auch Gebrauch.

Der zweite Theil der Interpellation berührt eine Frage, die bereits in diesem Frühjahr bei der Berathung des Etats des Reichs- justizamtes einen außerordentlich breiten Raum eingenommen hat. Damals hat die Mehrheit des Hauses meinen Standpunkt gebilligt, daß ein Strafvollzugsgesetz nur erlassen werden könne im Anschluß an die Reform des Strafgesetzbuches. Auch schon früher hat sich das Haus in ähnlichem Sinne ausgesprochen. Im Jahre 1890 hat der Reichstag auf Antrag der Herren Bamberger und Windthorst unter Anerkennung der großen Schwierigkeiten, die dem derzeitigen Erlaß eines Strafvollzugsgesetzes entgegenstehen, den Wunsch aus­gesprochen, daß man die wichtigsten Bestimmungen über das Gefcmg- nißwesen im Wege der Verordnungen gleichmäßig für das ganze Reich gestaltet. Tas Neichsjustizamt ist im Sinne dieser damaligen Aeußerungen des Reichstags borgegangen. Es ist eine Verständi­gung unter den Bundesregierungen erfolgt und es sind gemeinsame Grundsätze aufgestellt. Dadurch ist schon das eine erreicht, daß große Abweichungen in der Praxis nicht mehr bestehen.

Ich glaube, damit auch die zweite Frage beantwortet zu haben. Der Reichskanzler erkennt die Nothweudigkeit eines Strafvollzugs­gesetzes durchaus an, er ist aber nicht in der Lage, zur Zeit den Erlaß eines solchen in Aussicht zu stellen. Er glaubt, sich dabei in Einklang zu finden mit der Mehrheit des Hauses jetzt und früher.

Auf Antrag des Abg. Singer (Soz.) tritt das Haus in die Be­sprechung der Interpellation.

Abg. Bassermnun (natl.): Es ist bcbaucrlidi, daß sich die Fälle von polizeilichen Mißgriffen in der letzten Zeit so sehr häufen. Man kann heute kaum ein Prcßorgan in die Hand nehmen, ohne einen solchen Fall darin verzeichnet zu finden. Nun kann es natürlich nicht meine Ausgabe fein, die von den Interpellanten angeführten Fälle auf ihre Nichtigkeit nachzuprüfcn, aber es kommt ja auch gar nicht darauf an, ob alle einzelnen Details stimmen. In der That sind zweifellos in einer Reihe von Fällen schwere Mißgriffe vor- gclommen. Gewiß werden manche Fälle tendenziös übertrieben, aber das ändert nichts an der Thatsache, daß noch genug Ser» urtheilenswerrhes übrig bleibt. Einrärimcn will ich, 'daß, soweit das Gebiet der inneren Polizei in Frage kommt, der Reichstag zur Kritik nicht zuständig ist. Das muß Sache der Einzellandtage fein. Q§ ist festgestellt, daß die Presse aller Parteien über eine Reihe von Vorgängen die schwerste Mißbilligung ausgedrückt hat, und zwar nicht nur bie Organe der Linken. Die Fälle finb ja thcilweise typisch- Sie zeichnen sich aus durch den Mangel an Achtung vor der persönlichen Freiheit und Ehre bei den Polizeiorganen, und man gewinnt vielfach den Eindruck, daß recht minderwerthiges Be­amtenpersonal in Aktion tritt. In weiten Kreisen des Volkes herrscht schwere Mißstimmung über diese sich häufenden Fälle. (Zu­stimmung.) Wciin in der Armee ein Offizier sich schwere Ver­fehlungen zu Schulden kommen läßt, so ist die Sache mit der Be- sttafung des Offiziers nicht abgethan, sondern gewöhnlich wird auch der Regimentskommandeur zur Verantwortung gezogen. Auch gegenüber Verfehlungen von Unteroffizieren bcniüht man sich, durch sttenge Strafen eine Remedur herbeizuführen. Anders bei lieber» griffen von Polizeibcamten. Da erfolgen oft auf Befürwortung der vorgesetzten Behörden Begnadigungen, die man nicht verstehen kann. Der Fall Hoffmann, den der Abg. Heine zur Sprache ge­bracht hat, ist geradezu haarsträubend. Man fesselt einen wegen Preßvergehens verurtheilten Redakteur zusammen mit einem schweren Verbrecher! Es ist traurig, daß solche Fälle sich ereignen Dazu kommen die zahlreichen Fälle der unerhörtesten Verhaftungen Wenn die ungerechtfertigte Verhaftung eines Mannes schon schweren Schaden anrichtet, um wie viel größer ist da erst der Schaden bei der Verhaftung einer Frau? Wird dadurch nicht oft bas ganze Familien- (eben 3cr|tort? (Beifall.) Es macht sich bei den Beamten vielfach eine Rohheit der Anschauung geltend, die tief bedauerlich ist, und die uns direkl darauf hinweist, zu verlangen, daß die vorgesetzten Be- horden den Beamten gegenüber ganz anders auftreten. Die Central« vehorden der Polizeiorgane müssen mit größerer Energie, als es heute geschieht, derartigen Ausschreitungen entgegentreten. Sie muffen sich bemühen, diese untergeordneten Organe darauf hinzu- weifem daß die persönliche Freiheit und Ehre das höchste Gut des Menschen ist, da-man unter feinen Umständen leichtfertig antaften

k. Die Mißstimmung über solche Vorkomm-

nfffe beffiiranlt sich nicht auf Sozialdemokraten, sondern verbreitet sich über das ganze Volk. (Sehr wahr!) Es ist nicht zu leugnen,

*^ex^c twn Verhafrungen in recht schablonenhafter Art vor­genommen wurden, daß man in vielen Fällen nicht genügend prüft.