Gießen, den 24. Februaur 1902.
Wilhelm Löber
Bei den Verhandlungen in Betteff des Ver- kanses der von Müller Erben an Wilhelm Löber auf hiesigem Ortsgericht verkauften Grundstücke, wobei die Unterzeichnete zugegen war, hat Herr Löber nichts davon gesagt, daß er diese Grundstücke für die Stadt kaufen wolle.
Nach Abschluß des Kaufs sagte uns Herr Löber, daß wahrscheinlich die Stadt die Grundstücke nehmen würde und baten wir ihn dann, nämlich mein Schwager Müller, Jughard und ich, doch mal zuzusehen, ob die Stadt die noch restie- renden Grundstücke nehmen wolle. Es wurde dann festgesetzt, daß Löber, Müller und Jughard am nächsten Morgen um 11 Uhr zu Herrn Bürgermeister Mecum gehen möchten. — Ich bescheinige dies recht gerne dem Herrn Löber auf seinen Wunsch.
Gießen, 21. Februar 1902.
(g«8.) Fr. Müller jr. Witwe.
Bei den Verhandlungen in Betreff des Verkaufs der von Müller's Erben an Wilhelm Löber auf hiesigem Ortsgericht verkauften Grundstücke, hat Herr Löber nichts davon gesagt, daß er diese Grundstücke für die Stadt Gießen kaufen wolle.
Nach Abschluß des Kaufs sagte uns Herr Löber, daß wahrscheinlich die Stadt die Grundstücke nehmen würde, und baten wir ihn dann, doch mal zuzusehen, ob die Stadt die noch restie- rent)en Grundstücke nehmen wolle. Es wurde daun festgesetzt, daß Löber, Jughard und der Unterzeichnete am nächsten Morgen 11 Uhr zu Herrn Bürgermeister Mecum gehen möchten.
Wie mir später von Seiten des Herrn Löber berichtet wurde, lehnte die Stadt den Erwerb fraglicher Grundstücke ab.
Vorstehendes wird wahrheitsgetreu Herrn Wilhelm Löber VI. in Gießen bescheinigt.
Pfungstadt, 22. Febrnar 1902. 169o
(gez.) Karl Müller.
i Erklärung. I
G Nachdem in der letzten Stadtverordneten-Versammlung die Behauptung auf- • ♦ gestellt worden ist, datz ich meine Stellung als Stadtverordneter bei Gelegenheit von J • Grundstückskäufen mißbraucht hätte, habe ich heute den, Herrn Bürgermeister Mecum • ♦ eine genaue und wahrheitsgetreue Darstellung des Sachverhalts überreicht und den- • selben aufgefordert, eine Untersuchung, insbesondere auch durch zeugensckMftliche Ve ♦ iiehmnng der in Betracht kommenden Personen, anzustellen und das Resultat der- • selben demnächst in öffeittlichcr Stadtverordneten-Versammlung bekannt zu «6 ** ♦ erwarte hiervon meine völlige Rechtfertigung und den Nachweis, daß ich absolut ▼ • unanfechtbar und loyal gehandelt habe und daß von maßlosen Spekulationen und von W ♦ Bodenwucher, was mich betrifft, keine Rede sein tarnt ...... Q
G An meine Mitbürger richte ich die Bitte, im Interesse der Gerecht,gkert M ♦ mit ihrem Urteil zurückzuhalten, bis die völlige Aufklärung des Falles erfolgt ist und J ® nicht aus leichtfertiges Gerede und böswillige Mißdeutungen hin, die ich gegebenen ♦ Mglkz gerichtlich verfolgen werde, mir das seither gewährte Vertrauen zu entziehen.
G Schon jetzt gebe ich bekannt eine Erklärung der Fr. Müller jr. Witwe d. d. ®
♦ 21 Februar 1902 und des Karl Müller d. d. 22. Februar 1902, aus welchen her- J
• vorgeht, daß die Behauptung, ich hätte bei oder vor Verkauf der Müller'schen Grund- «
9 stücke gesagt, ich kaufe diese Grundstücke für die Stadt, unwahr ist. Diese Erklärungen


