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Reiche, sondern auch in Oesterreich getragen habe, indem er namentlich auf die Ausgestaltung der naturwissenschaftlichen und medizinischen Institute, sowie auf die Verbesserungen der gesundheitlichen Einrichtungen Böhmens hinwies. Der Minister wieS darauf hin, daß zu diesem Kongreß nicht nur Mediziner, sondern Vertreter aller anderen Zweige der Naturwissenschaft sich immer wieder einsinden im Bewußtsein ihrer gemeinsamen Aufgabe, der Wahrheit zu dienen. Zu dieser Teilung der Arbeitsgebiete und der unaufhaltsam fortschreitenden Spezialisierung geselle sich der Trieb, über die trennenden Schranken der einzelnen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg das Verbindende zu suchen. Der Minister schloß mit dem Wunsche, daß diesem Bestreben der Geist Goethe's, der so oft in Karlsbad geweilt habe, voranleuchten und über den Verhandlungen schweben möge, der Menschheit zum Wohle, der Wissenschaft zur Förderung und Ehre. (Stürmischer Beifall.)
Nach der Begrüßungsansprache des Karlsbader Bürgermeisters Schäffler und des Rektors der Prager deutschen Universität, Bachmann, gedachte der 1. Vorsitzende des Kongresses, Professor Heubner-Berlin, der im abgelaufenen Jahre verstorbenen Mitglieder Kußmaul-Heidelberg, Gerhardt und Virchow-Berlin in ehrenden Nachrufen. Hierauf begannen die Beratungen.
Der Unterrlchtsmimster Dr. v. Härtel gab gestern zu Ehren des preußischen Kultusministers Studt ein Abendessen, an welchem der deutsche Konsul in Prag Freiherr o. Seckendorfs und die Mitglieder des Vorstandes der Naturforscher-Versammlung teilnahmen.
Kirche und Schule.
Das hessische Gesetz über das Eigentum an Kirchen und Pfarrhäusern re., das am 6. August d. I. in Straft getreten ist, greift in die Verhältnisse der politischen und der Kirchengemeinden in gleich einschneidender Weise ein. Einerseits aus dem Grunde, weil nach diesem Gesetz die Kirchengemeinden den Uebergang des Eigentums an allen Kirchen und Pfarrhäusern rc. beanspruchen können, die zur Zeit im Eigentum der politischen Gemeinden stehen ober diesen oder der Gemeinde schlechthin im Grundbuch zu- zeschrieben sind. Anderseits, weil das Gesetz sämtlichen politischen Äememden wichtige Beiiutzungsrechte an den Glocken, Türmen, Uhren und feuerpolizeilichen Lokalen 2 c. aller Kirchen des Landes einräumt und weil es ferner Vorschriften über die Bau- und Unterhaltungskosten an Kirchen und Pfarrhäusern enthält. Die Ent- fchließung darüber, ob eine Kirchengemeinde von dem ihr au- stehenden Antragsrecht Gebrauch machen ober eine politische Gemeinde im Euizelnen ein Benutzungsrecht an den Glocken und lärmen re. beanspruchen oder einem Anspruch der Kirchengemeinde auf Erstattung der Bau- und Unterhaltungskosten ftattgebeu soll, setzt eine genaue Kenntnis des Gesetzes voraus. Die Vorschriften desselbeii sind nach der Natur der einschlägigen Verhältnisse nicht ganz einsacher Art und deshalb in ihrem inneren Zusammenhang Sir den Nichtjuristen nicht ohne weiteres zu übersehen. Durch eine Sonderausgabe des Gesetzes, die in allgemein verständlicher Weise die erforderlichen Erklärungen und Verweisungen enthält, wird deshalb einem vorhandenen Bedürfnis entsprochen. Erne solche Llusgabe, die den Großh. Ministerialrat Dr. Best zum Verfasser hat, ist im Verlag von I. Diemer in Mainz erschienen. Die Brochure, die zum Preis von 80 Pfg. von dem Verleger zu beziehen ist, kann allen Gemeinde- und Kirchenbehörden sowie den sonst mit der Handhabung des Gesetzes befaßten Beamten und Behörden bestens empfohlen werden.
Gerichtssaal.
Giessen, 20. Sept. Strafkammer. Ten Vorsitz führte Lanbgerichtsdirektor Dr. Güngerich, die Anklage- behörbe vertrat Staatsanwalt Reuß. — Der Hartmann Bommersheim von Nied er-B es sing en hat eine Grabschippe und ein WammS. die im Walde an einer Arbeitsstätte lagen, in bem Augenblick entwendet, in dem die Arbeiter sich von der Arbeitsstelle entfernt hatten. Er ist rückfällig, wird jedoch mit Rücksicht auf den geringen Wert der Dieb- stahlsobjekte unter Zubilligung mildernder Umstände nur zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. — Der Dienstknecht Karl Schneider von Bernsfeld ist vom Schöffengericht Homberg wegen Körperverletzung &u einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten 2 Wochen verurteilt worden. Er hat den Polizei diener von Berusfeld mehrmals mit Steinen beworfen und ihm einige blutende Verletzungen beigebracht. Ter Polizeidiener befand sich, als ihn diese Steinwürfe trafen, in Ausübung feines Dienstes' Der Angeklagte sucht die Schuld auf einen Unbekannten abzuwalzen, was ihm aber angesichts der bestimmten Aussage des Polizeidieners nicht gelingt. Auch das Berufungsgericht hält seine Thäterschaft für erwiesen und die von dem Schöffengericht verhängte Strafe für durchaus am Platze, da derartige Brutalitäten gegen die Sicherheitsorgane exemplarisch zu bestrafen seien. — Der Schreiner Heinrich Georg Friedrich von Cransberg hat einen von ihm ausgestellten Wechsel mit dem Accept einer dritten Person ohne deren Wissen und Willen versehen und diesen gefälschten Wechsel bei der Nauheimer Bank in Bad Nauheim diskontieren lassen. Ter Angeklagte ist geständig und schützt zu seiner Verteidigung Notlage vor. Unter Annahme mildernder Umstande wird er wegen Urkundenfälschung in Jdealkonkurrenz mit Betrug zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Ter Landwirt Johann Georg Seipp von Leihgestern hat in einem Gespräch mit zwei Personen, das auf freiem Felde geführt wurde, den dortigen Flurschützen einen Spitzbuben genannt. Tas Schöffengericht Gießen hatte den Angeklagten dieserhalb wegen öffentlich begangener Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Mark verurteilt und dem Beleidigten die Publikationsbefugnis zugesprochen. Die von dem Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Berufung wird als unbegründet kostenfällig verworfen, mit der Maßgabe, daß die Publikations- besugnis in Wegfall zu kommen habe, da die beleidigende Aeußerung aus freiem Felde lediglich gegenüber zwei Personen gefallen und keine Möglichkeit vorhanden gewesen sei, daß andere Personen hinzu kämen, mithin nicht öffentlich erfolgt sei. — Ter Dienstknecht Johann Heinrich Schäfer von Volkartsheim hat zu dem dortigen Bürgermeister, der in einem gegen den Schäfer schwebenden Diebstahlsoer- sahren als Ermittelungs'beamter thätig war, geäußert, er solle die Sache aus sich beruhen lassen, er, Schäfer, werde eine Flasche Bier bezahlen. Wegen dieser Aeußerung, die den Thatbestand der Bestechung enthält, wird der Angk- kalgte zu drei Tagen Gefängnis verurteilt.. — Der Talg- löhner Jost Ziliott von Simmersbach, wegen Betrugs vorbestraft, wird wegen Zechprellerei in Höhe von etwa 10 Mk. unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, auf die ein Monat der erlittenen Untersuchungshaft aufgerechnet wird. — Der Taglöhner Johannes Falz von Seibelsdorf, wegen gewerbsmäßiger Wilderei vorbestraft, hat ein geladenes Gewehr
im Walde unter einem Reiferhaufen versteckt, wie man annahm, um gelegentlich die Jagd damit auszuüben. Das Gewehr wurde gefunden, jedoch wieder in den Reiferhaufen gesteckt. Trotz längerer Kontrolle gelang es nicht, den Angeklagten in flagranti zu ertappen. Auch die heutige umfangreiche Bewetsausnahme ergab keinen Beweis, daß « feine Absicht, zu wildern, zur Ausführung gebrachit hat. Bei dieser Sachlage wurde er von Strafe und Kosten frei#*, gesprochen. — In der Privatklagesache des Wilhelm Dietz in Staufenberg gegen den Ludwrg Frey in Lollar wegen Beleidigung war der Angeklagte vom Schöffengericht Giessen freigesprochen worden. Die Strafkammer bestätigte das frei>. sprechende Erkenntnis. Ter Angeklagte, der einen Zivilprozeß mit dem Privatkläger führt, hatte in einem Verhandlungstermine gelegentlich einer Eideszuschiebung unter anderem behauptet, der Privatkläger sei meistens betrunken. Nach Ansicht des Schöffengerichts enthiell diese Aeußerung eine straflose Wahrnehmung berechtigter Interessen; auch das Berufungsgericht gestand dem Angeklagten in seiner Eigenschaft als Prozeßpartei das Recht zu, Thatsachen zu behaupten, die imstande seien, die Glaubwürdigkeit seines Prozeßgegners zu erschüttern, vorausgesetzt, daß sie nur zur Wahrnehmung dieses Interesses und nicht in ber Absicht ber Beleidigung vorgebracht werden. TaS Letztere sei vorliegenden Falles nicht erwiesen. __
Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.
Gießen, 28. Sept. Marktbericht. Auf bem heutigen Wochenmarkr kosteten: Butterpr.Pfb. 1,15—1,20 Alk.. Hühnereier pr. St. 7—8 Pfa^ 2 tätet 00—00 Pfg., Gänseeier 00—00 Pfg., Enteneier 0—0 Pfg., Käse vr.Stck.5—9Pf.,Käjernatte2Stck.0—OPfg., Erbsen pr. Liter 19 Pf^ Linsen pr. Liter 32 Pfg., Taubenpr. Paar 0,6o—0,80 9JIL Hühner pr. St,' 1,00—1,40 M., Hahnen pr. Stück 0,60—0,90 Mk., Enten pr. Stück 2,00—2,30 DU., Gänse pr. Pfb. 00—00 Pfg., Lchsenfleifch pr. Pfund 66—76 Pfg., Kuh- unb Rindfleisch pr. Pfunb 60—64 Pfg., Schweinefleisch pr. Pfunb 70—80 Pfg., Schweinefleisch, gesalzen, pr. Pfund, 84 Pfg., Kalbfleisch pr. Pfb. 68—70 Pfg., Hammelfleisch pr. Pfund 50—70 Pfg., Kartoffeln pr. 100 Kgr. 5,00—6,00 M., Weißkraut per Stück 00—00 Pfg., Zwiebeln pr. ZenMer 4,00—4,50 Mk., Mllch per Liter 18 Pfg. Aepfel per Pfb. 0—00 Pfg., in Körben 00—00 Pfg. Trauben 00—00 Pfg.
Die Marktzeit bauert von morgens 8 Uhr bis nachmittag- 2 Uhr. Gegenstänbe bes Wochenmarktoerkchrs bürfen vor Beginn ber Marktzett überhaupt nicht unb währenb der ersten brer Stunden ber Marktzeit nur auf ben basür bestimmten unb angewiesenen Verkaufsplätzen, also auch nicht im Umherziehen, seilgeboten werben.
If^DrW.Knechts Magenbitter «SÄNTISIsf der beste W derWelL '
üeber Hautjucken
_______________________________--------------- Herlanstalt in F., 17. Juli: Habe mit der von Ihnen gelieferten »Obermeyer's Herba- Seife" in einem Falle von schwerem, überaus störendem Hautjucken, in bem alle sonstigen Mittel versagten, ebenso schnellen wie vollständigen Erfolg erzielt. Z. h. in Apotheken, Drogerien und Fabrikant I. Gioth, Hanau 7. 5712
Bekanntmachung.
Auf bem Büreau ber Armendeputation ist bie Stelle eines jüngeren Gehilfen au besetzen.
Bewerber im Alter bis zu 18 Jahren, welche bereits auf einem Büreau thätig waren, wollen unter Angabe ihrer Gehaltsanspruche and Beifügung eines felbstgeschriebenen Lebenslaufs nebst Zeugnissen ihre Meldungen bis zum 1. Oktober b. I. an bas Armenamt einreichen.
Gießen, ben 19. September 1902. 6579
Grvszherzogiiche Bürgermeisterei Gießen.
_________Mecum. ___________
Bekanntmachung.
Diejenigen, welche für ben beoorstehenben Wnuer Fichteu- Leckreifer aus den städtischen Waldungen zu beziehen wünschen, wollen ihre Anmeldungen spätestens bis zum 10. Oktober au, unserem Büreau — Zimmer Nr. 15 — erstatten.
Die Lieferung erfolgt frei vors Haus und ist der Preis aus 16 Pfg. pro Welle festgesetzt und bei der Anmeldung zu entrichten
Gießen, am 19. September 1902. 6574
Großherzogllche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum. ___________
Bekanntmachung.
In das hiesige Handelsregister wurde heute eingetragen, daß die Firma „Christian Duill" zu Gießen erloschen ist.
Gießen, am 20. September 1902. 6605
___________GroßberzogliMeS Amtsgericht.______________
Grosse öbsNerstäftfiiij«
besonders Aepfel und etwas Birnen.
I. Dienstag den 30. September d. I.
a) Groß-Rechtenbach, vormittags von 8 Uhr ab, b) Klein-Rechtenbach, ,, ,» H „ „
c) Hochelheim, nachmittags „ 1 „ „
II. Mittwoch den 1. Oktober d. I.
a) Hörnsheim, vormittags von 9 Uhr ab,
b) Lützellinden, nachmittags „ 1 „ „
111. Donnerstag den 2. Oktober d. I.
a) Oberkleen, vormittags von 9 Uhr ab,
b) Niederkleen, nachmittags „ 1 „ „
c) Dornholzhausen „ „ 4 •• „
IV. Freitag den 3. Oktober d. I.
a) Weidenhausen, vormittags von 9 Uhr ab,
b) Volpertshausen, „ /, H „ ••
c) Vollnkirchen, nachmittags „ 1 „ „
V. Samstag den 4. Oktober d. I.
Münchholzhausen, vormittags von 9 Uhr ab.
Zusammenkunft jedesmal Vz Stunde vor Beginn bei dem Gemeinde-Vorsteher.
Groß-Rechtenbach, den 22. September 1902.
5603 Das Bürgermeisteramt.
tor für Mraitirei Hits Fritz
befindet sich jetzt 6597
Plockstratzc Sa, II.
Bekanntmachung.
Infolge Herstellung der Hausanschlüsse an die neu verlegte Hochdruck-Rohrleitung in der Nrarburgerstraße wird die Wasserversorgung der an genannter Straße liegenden Häuser aus der städtischen Leitung am Mittwoch den 24. d. Mts., von morgens 6 Uhr an nicht erfolgen können. Die Leitungen im Wieseckerweg und in der Marburgerstraße vom Schwarzlachweg an in der Richtung nach Lollar werden voraussichtlich von 2 Uhr nachmittags an wieder in Betrieb ein, ebenso wird voraussichtlich dem Bentilbrunnen in der Marburgerstraße von 2 Uhr nachmittags an wieder Wasser entnommen werden können, während die Versorgung des übrigen Teiles der Marburgerstraße voraussichllich nicht vor 8 Uhr abends erfolgen kann.
Wir teilen dies den Anwohnern genannter Straßen zur gefl. Beachtung unter dem Anfügen mit, daß es sich für dieselben empfehlen dürfte, am Mittwoch, den 24. d. Mts. ihren Tagesbedarf au Wasser vor morgens 6 Uhr aus der städtischen Leitung zu entnehmen.
Gießen, den 22. September 1902.
Städtisches Gas- und Wasserwerk.
Otto Bergen._____________6586
Betr.: Die allgemeinen Ediktalien; hier: Ediktalladung vom 20. September 1902.
Aufforderung.
Ansprüche an die unten näher bezeichneten, den beibemerkten Besitzern in den Grundbüchern zugeschriebenen Liegenschaften, die teils veräußert, teils überschrieben werden sollen, sind so gewiß binnen 4 Wochen, vom Erscheinen in den Blättern gerechnet, dahier gehörig begründet vorzulegen, als sonst die vorliegenden Verträge bestätigt, die Beschränkungen gelöscht und die Einträge in das Mutationsverzeichnis verfügt werden.
Gemarkung Lollar.
Frey, Friedrich Witwe, Elisabetha geb. Christ in Lollar I. 272,5.
Gemarkung Steinbach.
Haas, Karl VI. und Ehefrau geb. Haas zu Steinbach IX. 548. Gemarkung Alten-Buseck.
Becker, Philipp IV. und Ehefrau geb. Sttehl zu Mten- Buseck I. 697.
Gemarkung Gießen.
Bersch, Adolf Gießen, XXV. 170.
Pfaff, Johann Georg in Gießen, XXVI. 29538/100,
XXVI. 2 9 5 38/100.
Gemarkung Alten-Buseck.
Becker, Philipp VI. Ehefrau geb. Siegfried zu Alten-Buseck IX. 168.
Gemarkung Launsbach-Wißmar.
Klaar, Balthasar zu Wißmar I. 1,4.
Gemarkung Steinbach.
Mohr, Karl und Eheftau geb. Leinweber zu Steinbach XV. 394, XVII. 280.
Gießen, am 20. September 1902. 6606
.Großherzogliches. Amtsgericht,
Ausstellung desLandesgeweröevereins
für das Großherzogtum Hessen.
In den Räumen des städtischen Saalbaues zu Darmstadt findet in der Zeit vom 28. September bis 5. Oktober d. I. eine Au-stellang von Zeichnungen nnd Schüteraröettcn statt, an welcher sich die nachbenannten gewerblichen Unterrichtsanstalten beteiligen werden: 1. die Großh. Fachschule für Elfenbeinschnitzerei und verwandte
Gewerbe in Erbach i. O.,
2. bie Großh. Webschule in Lauterbach,
3. bie Kunstaewerbeschule in Mainz,
4. die technischen Lehranstalten in Offenbach a. 9JL,
5. die Baugewerk- und Gewerbeschule in Bingen,
6. bie Gewerbeschulen in Alsfelo, Alzey, Bensheim, Büdingen, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Michelftadt, Nidda und WormS.
7. 25 Handwerker-Sonntagszeichenschulen aus den drei Provinzen des Großher^ogtums.
Die Ausstellung ist zur allgemeinen unentgeltlichen Besichttgung von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmtttags, einschließllch der Sonntage, geöffnet.
Darmstadt, den 10. September 1902.
Großh. Centralstelle für bie Gewerbe.
Noack. 6696
Obst- Versteigerung. Donnerstag, den 25. September, von mittags 1 Uhr an, soll das Gemeindeobst, bestehend in Aepfeln, versteigert werden.
Staufenberg, 21. Sept. 1902. Großherzogl. Bürgermeisterei
Staufenberg. 6600 Stephan.
Obst- Versteigerung.
Freitag, den 26. September 1902, vormittags 9 Uhr, wird das hiesige Gemeindeobst versteigert.
Zusammenkunft am Wirr. Allendorf a. Lunda, den 22. Septbr. 1902. Großherzogl. Bürgermeisterei Allendorf a. Lunda.
6604 Rein.
Obst' Versteigerung.
Donnerstag den 2. Oktober, vormittags von 9 Uhr ab, soll das hiesige Obst an Ort und Stelle versteigert werden.
Arbeiter - Kolonie Neu-Ulrichstein.
Ritte. 6568
Obst- Versteigerung.
Freitag, den 26. Septbr. sollen in Winnerod bei Gießen an den Bäumen versteigert werden: 6515
1. Tafelobst, darunter sehr hochfeine Sorten Goldparmaine, Reinette, Rauau rc.
2. Kelterobst, beides in ganz bedeutender Menge.
Zusammenkunft und Anfang vormittvgs l/zl0 Uhr auf der Straße Winnerod—Reiskirchen an der Ziegelei.
Winnerod, 17. Sept. 1902. Zimmerische Gutsverwaltung.
W-Verfleigerinlg.
Donnerstag, den 25. September, von morgens 9 Uhr an, sollen auf der Schmitte, Station Rodheim a. Bieber/ an den Bäumen versteigert werden: 6590
circa 100 Ctr. Tafelobst, darunter sehr feine Sorten, wie Goldparmaine, Casseler Reinette re., sowie Wirtschafts- und Kelterobst.
Das Obst ist leicht zu ernten, da die Bäume niedrig sind. Der Bahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe. Freiherrlich van der Hoop'sche Gutsverwaltung.


