Ausgabe 
23.8.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 197

erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesflschen Landwirt die Sirhrner Familien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Unwers.-Buch- u. Stein- druckeret (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schnlstratze 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

Kernsprcchanschluß 9h:. 51.

Erstes Blatt.

153. Jahrgang

Samstag 23. August

GietzenerAnzeiger

w General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

vezugSpret», monatlich 75Pf^ otertd*, jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstelle« monatlich So Pf.; durch die Post Alk. 2. viertel» fährt. ausschl. vestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer biS vormittag« 10 Uhr, Zeilenpre»«: lokal 12 Ps_

auSwärt« 20 Pfg.

Verantwortlich, für den poliL u. allgem. teil: P. Wtttko: für Stadt und Land* und /Serichtssaal*: (S nr?" Plato; für den An­zeigenteil: Han« Beck.

KeKanntmachung.

Betr.: Nebenbahn ButzbachLich.

Nachdem sich unter der FirmaButzbachLich er Eisenbahn-Aktiengesellschaft* eine Aktiengesellschaft gebildet hat, welche den Bau und Betrieb der vollspurigen Neben- eisenbahn von Butzbach nach Lich nach Maßgabe der ihr ver­liehenen Konzession übernehmen wird, sinden die in § 6 der Verordnung vom 13. Juni 1885 (den Bau und Betrieb von Nebenbahnen betr.) vorgeschriebenen Verhandlungen an folgenden Tagen und in den nachstehend verzeichneten Orten statt:

am 15. September L I.

in Ober-Hörgern nachmittags 1'/, Uhr aus Großh. Bürger­meisterei,

in Eberstadt nachmittags 2V3 Uhr desgleichen, am 16. September l. I.

in Muschenheim vormittags 8 Uhr auf Großh. Bürger­meisterei,

in Hof-Güll vormittags Uhr,

, Arnsburg 10'/,

, Kolnhausen ll'/2

r Lich 12 auf Großh. Bürgermeisterei.

In obigen Terminen können von den Gemeinden sowohl, wie auch von den sonst Beteiligten Ansprüche wegen Ver­legung und Aenderung öffentlicher Wege, Ab- und Zufahrten auf Grundstücke, Einfriedigungen, Wasserläufe und Vorflut- verhältnisse u.s.w. sowie die Herstellung von Schutz- vorrichttingen zur Sicherung gegen die aus dem Bahnbetrieb entstehenden Gefahren und Nachteile vorgebracht werden.

Es empftehlt sich, hierbei etwaige Ansprüche vor dem Termin der zuständigen Großh. Bürgermeisterei zu Protokoll zu geben.

Die Pläne über die Bahnanlage liegen bei den zu­ständigen* Bürgermeistereien vom 1.10. September l. I. zur Einsicht der Beteiligten offen.

Gießen, den 19. August 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- _______________I. V.: Dr. Heinrichs._______________

Bekanntmachung.

Die Feld-Telegraphen-Leitungen, welche bei den Herbstübungen der Truppen Verwendung sinden, ge­nießen den Schutz der §§ 317 und 318 des Reichs-Straf­gesetzbuches. Danach wird derjenige, welcher vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer solchen Telegraphenanlage da­durch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zube­hörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 3 Jahren bestraft. Bei fahrlässiger Handlungsweise tritt Gefängnis bis zu 1 Jahre oder Geldstrafe bis zu 900 Mark ein.

Indem wir dies zur öffentlichen Kenntnis bringen, warnen wir hiermit vor derartigen eigenmächtigen Ein­griffen mit dem Anfügen, daß Zuwiderhandelnde Strafanzeige zu gewärtigen haben.

Gießen, den 21. August 1903.

Groszherzoglia)c.' Kreisamt Gießen- I. V.: Dr. Kranzbühler.

Das Grsfcherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und die Gendar- mericcn des Kreises.

Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung beauf­tragen wir Sie dem Schutz der Feld-Telegraphenleitungen ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und Zuwiderhan­delnde zur Anzeige zu bringen.

I. V.: Dr. Heinrichs.

Gießen, den 22. August 1902.

Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchenfonds für 1903/04.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die evangelischen Krrchenvorstände des jlreises.

Unter Hinweis auf § 4 der Instruktion zur Fertigung der Voranschläge über die Vermögensverwaltung der evan­gelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, die rubrizierten Voranschläge nach Anhörung des Kirchen- rechnerS so zeitig aufzustellen, daß die Beratung derselben im Gesamt-Kirchcnvorstand und in der Kirchengemeindevertretung im Monat September stattfinden und die Vorlage an das betreffende Großh. Dekanat bis spätestens Mitte Oktober erfolgen kann.

Insofern ein Bettrag der Civilgemeinde zur Deckung des kirchlichen Defizits in Anspruch genommen werden muß, ist nach § 24 Ord.-Nr. 10 der KirchenooranschlagSinstruktion alSbald nach der Beratung des Voranschlags im Kirchen- vorstand und Gemeindevertretung, der Bürgermeisterei unter Mitteilung eines Auszuges aus dem Voranschlag von der Höhe des notwendigen Zuschusses Nachricht zu geben, damit der erforderliche Kredit im Gemeindevoranschlago ordmmgS- mäßig gewahrt werden kann.

Wir verweisen noch auf das Ausschreiben Großh. Ober- konsistoriumd vom 12. Oktober 1894 (Verordnungsblatt Nr. 14) und empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von Revisionsbemer­kungen genaue Befolgung dieser Vorschrift.

Die Revisionsverhandlungen zu den vorhergehenden Vor­anschlägen sind bei Aufstellung des neuen Voranschlags zu beachten.

Von der Ablieferung der Voranschläge an die Großh. Dekanate wollen Sie unS demnächst und jedenfalls bis Mitte Oktober, Anzeige erstatten.

_____________I. V.: Dr. Heinrichs._______________

KeKanntmachung.

Wegen Vornahme von Erdarbeitern wird die Steinstraße zwischen Schottstraße und Ederstraße am Montag den 25. und Dienstag den 26. ds. Mts. für den Fuhrwerksoerkehr gesperrt.

Gießen, den 23. August 1902.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

___________________I. V.: Roth.__________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Geinareung Langsdorf.

Das Ergebnis der am 6. August 1902 zu Langsdorf stattgehabten Abstimmung über den Antrag auf Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens und die Anlage von Wegen in den Baumstücken in dec Gemarkung Langsdorf ist folgendes:

Flächeninhalt der gesamten zu bereinigenden Fläche: 722 ha 4572 qm. Gesamtzahl der auf dieser Fläche Begüterten 409.

Gegen den Antrag haben gestimntt: 164 Grund­eigentümer mit 334 ha 71438/10 qm beteiligter Fläche.

Für den Antrag haben gestimmt: 245 Grundeigentümer mit 387 ha 7428a/10 qm beteiligter Fläche.

Hiernach hat der Antrag die gesetzliche Majorität (Art. 3 des Gesetzes vom 28. September 1887) erhalten.

In der Zeit vom 26. August 1902 bis einschließlich 1. September 1.902 liegt das Abstimmungsprotokoll nebst der Zusammenstellung des Slbstimmungsergebnlsses auf dem Amts­zimmer der Großh. Bürgermeisterei Langsdorf zur Einsicht offen.

Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder RcchtSbestän- digkeit des Ergebnisses sind binnen 14 Tagen, von der Ver­öffentlichung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an ge­rechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei Großherzoglichem Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, in Darmstadt, geltend zu machen.

Friedberg, den 19. August 1902.

Der Großherzogliche Bereinigungskommissär.

I. V.:

Schnittspahn, RegierungSaffeffor.

KeKanntmachung.

Bei einem Schweine des Gutsbesitzers H e i n r i ch K a p p zu Wolfshausen ist die Rotlaufseuche festgestellt.

Gehäftsperre ist angcordnet.

Marburg, 19. August 1902.

Der Königliche Landrat.

KeKanntmachung.

Die Rotlauffeuche unter dem Schweinebestande in Göt­tingen ist erloschen.

Marburg, 21. August 1902.

Der Königliche Landrat.

KeKanntmachung.

Die Rotlauffeuche unter dem Schweinebestande in Ockershausen ist erloschen.

Marburg, 20. August 1902.

Der Königliche Landrat.

Politische Tagesschau.

Keine Antwort.

Aus Berlin, 22. August, wird uns geschrieben:

Wohl in allen Berliner Zeitungsredaktionen wird heute Abend der erste Blick derNordd. Allg. Ztg." gegolten haben, in der Erwartung, eine offiziöse Erwiderung auf die sehr scharfe gestrige Erklärung des Geheimrats Löh- ning zu finden. Aber auch diese Erklärung lockt die preu- zische Finanzverwaltung nicht aus der Reserve heraus. Nur dieN. Pol- Korresp.", der man offiziösen Charakter beimißt ob mit Recht, wissen wir nicht verkündet, daß weitere Aufklärungen zum Fall Löhning ketnenfalls vor der zu erwartenden Interpellation im Landtag er- olgen soll. Dasselbe, mit ein bischen anderen Worten, hatte am Sonntag dieNordd. Allg. Ztg." gemeldet", und es bedarf keiner Beziehungen zu amtlichen Kreisen, um es zu wiederholen. Seit Sonntag aber hat sich die Situation wesentlich verändert, indem Löhning persönlich auf den Schauplatz, trat. Den Ausdruckunwahr", ange­wendet auf die Konstatierung: Löhnings Haltung zur Polenpolitik seientscheidend" gewesen für die Pensio­nierung, kann unseres Erachtens die 9tegierung nicht auf ich sitzen lassen. Der Beweis einer Behauptung wird immer am besten sofort geführt, unter dem frischen Ein­druck der Ereignisse. Ist die Regierung im Besitz von Material, das Löhnings Maßregelung sachlich rechtfertigen könnte, dann nützt fie nur der eigenen Sache, wenn sie schleunigst Gebrauch davon macht, statt eine Reihe von Monaten darüber hingehen zu lassen. TieN. Pol. Korresp." spricht von Rücksichten auf dieBeamtendis-

ziplin". Löhning ist doch kein Beamter mehr. Und die Rücksicht auf die Autorität der Regierung wird auch ins Gewicht fallen.

Der Katholikentag.

Aus Berlin, 22. August, wird uns ferner geschrieben: An diesem Sonntag beginnen in Mannheim die Be­ratungen desDeutschen Katholikentags". Man wird nicht behaupten, daß das Zentrum die beste Stimmung mit- bringt für dieseHeerschau". Rasch aufeinander folgten die beiden großen Schläge, durch die sich die,^ausschlag­gebende Partei" empfindlich verletzt fühlte, der Fall Löh­ning und die Veröffentlichung der Kaiserdepesche. Die hauptsächlichste Diskussion über beide Themen wird wohl in die nicht öffentlichen Versammlungen fallen, von denen die nicht katholische Presse ausgeschlossen ist. Auf dem vorjährigen Katholikentag war die Pointe die überraschende Ankündigung des Abg. Trimborn, ein neuer Kulturkampf stehe bevor. Damals herrschte der schönste Friede zwischen Zentrum und Regierung, wehte nicht das leiseste Konflikt- lüftdjien. Was wird jetzt erst die Regierung, insbesondere derleitende Staatsmann", von dem grollenden Zentrum zu hören bekommen! Und immer noch kein BundesratS- beschluß über den Zentrumsantrag auf Aufhebung des Jesuitengesetzes! Bei alledem dürste ba3- im Vordergrund- stehen der politischen Ereignisse den Zentrumsführern nicht so unlieb sein, denn dadurch kommt man leichter hinweg über die heikle Stellungnahme zum Zolltarifentwurf vor den Wählern, die stets die Männer ihres Vertrauens in harmonischer Einigkeit erblicken sollen, zumal auf Partei­tagen.

Deutsches Keich.

Berlin, 22. Aug- Wie aus Homburg v. d. H. gemeldet wird, begaben sich heute der Kaiser und der K r o n p r i r^zu Pferde auf die Saalburg. Dort wur­den dem Gipsabgüsse aus dem historischen Museum in Franks^^. M. vorgelegt. Später stattete der Kaiser dem Bildhauer Gerth einen Besuch ab und empfing so­dann den russischen Fregattenkapitän Paulis zur Meldung.

DerReichsanz," veröffentlicht eine Bekannt­machung des Kriegsministers v. Göhler, wonach den Unteroffizieren und Mannschaften jede Beteiligung an Unterhaltungen, Versammlungen, Fest­lichkeiten und Geldsammlungen, zu der n r ch t v o r h e r b e - sondere dienstliche Erlaubnis erteilt ist, ferner jede erkennbare Beteiligung revolutionärer oder sozia­listischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen und das Verteilen und die Vertreibung revolutwnärer oder sozia­listischer Schriften sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen oder sonstige Dienstlokale verboten ist. Ferner mutz jeder Angehörige des akttven Heeres bei Kenntnis des Vorhandenseins revolutionärer oder sozia­listischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort deshalb Anzeige erstatten.

Zu der Meldung desOstasiatischen Lloyd", der deutsche Gesandte in Peking, Freiherr Mumm von Schwarzenstein, werde auf seinen Posten nicht mehr zurückkehren, wird dem DepeschenbureauHerold" von gut unterrichteter Seite mitgeteilt, daß hiervon gar nichts bekannt sei. Der Gesandte, der für sechs Monate von seinem Pekinger Posten beurlaubt ist, befindet sich augenblicklich auf der Rückreise nach Europa, welche er über Japan angetreten hat. Der Gesandte hat, wie eS heißt, am 5. oder 9. August Japan verlassen und wird Ende dieses Monats in Newyork eintreffen, von wo er wahrscheinlich sich direkt nach Europa einschiffen wird.

DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: DerVorwärts" hat sich aus Breslau melden lassen, der russische Stu­dent Kalgiew fei an Rußland ausgeliefert wor­den. Die Angabe ist falsch Er ist nicht an Rußland ausgeliefert worden, sondern nach ordnungsmäßem Verfahren durch die zuständige Landespolizeibehörde nach seinem Heimatsstaat Rußland ausgewiesen worden, weil er-an ar ch ist i- s ch c r Umtriebe überführt und dementsprechend als lästiger Ausländer zu behandeln war. ES sind bei ihm anar­chistische Schriften in Beschlag genommen worden, die er nach seiner eigenen Aussage mit anderen Drucksachen im russischen Verein zu Charlottenbura zu verteilen beabsich­tigte. Wegen Vertriebs dieser Schriften, sowett sie mit Rücksicht auf ihren anarchistischen Inhalt von den in­ländischen Behörden zurückbehalten sind, wird das ob­jektive Strafverfahren eingeleitet. Die völkerrechtlichen Vorschriften über die Auslieferung kommen für den vor­liegenden Fall nicht in Frage.

Dresden, 22. Aug. Heute mittag erfolgte in bet Garnisonskirche in Gegenwart des Königs, des Kronprinzen und des Prinzen Johann Georg die feierliche Einsegnung der Leiche des verstorbenen Kriegsnnnisters Edler v. d. Planitz. Nach der kirchlichen Feier wurde der Sarg von zwölf Unteroffizieren in einen achtspännigen Leichenwagen gehoben. Der Zug setzte sich darauf nach dem Militär- Friedhof in Bewegung, während die Artillerie und die Infanterie Ehrensalven abgaben. Der König begab sich nach dem Abmarsch des Trauerzuges zu Wagen nach dem Militärfriedhof. Am Grabe sprach der kommandierende General des 19. Armeekorps von Treitschke-Leipzig im Namen der Armee.

Nürnberg, 22. Aug. Der Magistrat beschloß, dem Anträge des Gemeindekollegimns beizutreten, wonach an >as Staatsministerium eine Vorstellung gerichtet werden oll, es möge beim Bundesrat und Reichskanzler dahin wirken, daß die Einfuhr lebender Schweine aus Oesterreich und Italien gestattet werde in öffent­lichen Schlachthäusern mit direkter Bahnverbindung, unter