Nr. 275
Samstag, 22. November 1902
152. Jahrg.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Lietzener Zamilienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^hrsstiche Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Lietzener Anzeiger
verantwortlich für den allgemeinen leih P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheN Universilätsdruckerei (Pietsch Erben), Gieren.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen.
stimmen, wenn ich sage, daß cs gerade in einer solchen Zeit doppelt
Rcgierungssähe wissen wir nicht, wie hoch diese Mehreinnahmen sein werden, denn diese Frage hangt ab einmal davon, eine um wie viel größere Bodenfläche mit Weizen und Roggen bebaut werden lann, und ferner davon, in welchem Maße die Bevölkerung dcS Reiches wachsen wird. Nimmt man aber auf Grund einer rein mechanischen Berechnung, wie es in der Kommission geschah, wirklich an, daß für die Wittwcn- und Walsenversorgung im Jahre 82 Millionen zur Verfügung bleiben werden, so würden diese 82 Millionen, in der Zeit von 1903—1910 thcsaurirt, ein Grundkapital von etwa einer halben Milliarde, oder, wenn der Antrag Trimborn angenommen wird, wonach aus dem § 11a die Mchrerträge von Hafer, Gerste, Federvieh, Eiern, Butter und Käse hcrausgelassen werden, einen Kapilalgrundstock von rund nur ein Drittel Milliarde ergeben. £b eine Wittwcn- und Waisenversorgung, wenn jeder Beitrag des Arbeiters und Arbcltgebers wegfällt, mit einem solchen Grundkapital eingerichtet werden kann, ist eine Frage, die heute weder Jemand vom Bundesrathstische noch Jemand aus dem Reichstage beantworten kann. Ob mit einer jährlichen ©er« theilungssumme von 50, 60 oder 70 Millionen den Wittwcn und Waisen wirklich gedient wäre, weiß ich nicht, denn wie viel Wittwen an dieser Versorgung Antheil haben würden, kann auch heute noch Niemand sagen. Es ist aber seitens der zuständigen Aerntcr berechnet oder richtiger geschäht worden, daß eine Wittwcn- und Waisenvcrsorgung mit einigermaßen auskömmlichen Zuwendungen — und Herr Nocsicke hat ja bereits darauf hingewicscn, daß 100 bis 120 Mark nicht ausreichend fein würden — daß eine solche auskömmliche Versorgung mit 60, 70 ober auch 80 Millionen im Jahre nicht annähernd erzielt werden kann, sondern daß dazu der doppelte oder vielleicht ein noch weit höherer Betrag nölhig sein würde. Ob also der Kommissionsbeschlutz oder der Antrag Trimborn die geeignete Grundlage für eine Wittwcn- und Waisenversorgung ab» (hebt, diese Frage bleibt auch nach der heutigen Bcralhung durchaus offen. Sie wird sich einigermaßen erst dann beantworten lassen, wenn wir wenigstens 4 oder 5 Jahre mit dem neuen Zolltarif gearbeitet haben werden. Nun macht mir Herr Trimborn den Vorwurf, ich stände bereits mit geöffneten Händen da, um jeden Mchr- crtrag ai;5 dem Zolltarif an mich zu' reißen. (Heiterkeit.) Ich möchte Herrn Trimborn wünschen, daß er einmal in die Lage käme, einen Etat von 2 Milliarden Mark und darüber selbst zu bearbeiten. Er würde dann bald merken, daß dieses Ansichreißen eine Freude von sehr kurzer Dauer ist, denn jede Million, die der Ncichsschah- sckretär an sich reißt, — von einer Freude kann keine Rede sein, denn cs stehen schon eine Menge von Leuten bereit, um sie ihm mit Zinsen, Zinseszinsen und Zulagen wieder abzunehmen. (Heiterkeit.) Nun habe ich zwar die Hoffnung, daß unser Fehlbetrag im Etat fein dauernder fein wird, daß in nickt zu langer Zeit dem wirth- schaftlichen Niedergang wieder eine Periode guter wirthschaftlicher Verhältnisse folgen wird, aber an der Thatsache, daß ich in wenigen Wochen, voraussichtlich gleich nach den Weihnachtsfericn, genöthigt sein werde. Ihnen einen Etat vorzulegen, der das vom Abg. Nocsicke genannte Defizit von 150 Millionen (Hört, hört!) aufweist — e? können vielleicht einige weniger sein — ist leider nichts zu andern. Dieser Fehlbetrag muß gedeckt werden. Die Regierungen haben schon in der Kommission hervorgehoben, daß eine Erhöhung der Matrikularbeiträge um diese Summe den vollen wirthschaftlichcn Ruin mancher Einzelstaaten bedeuten würde, ein Theil der Mittel für diese Deckung wird also in anderer Weise beschafft werden müssen. Auf Anleihen können wir, bis wieder eine wirthschaftliche Hochfluth eintritt, für alle diese Fehlbeträge auch nicht verweisen; ick wenigstens bin keineswegs dazu geneigt. Wie sollen wir also die steigenden Ausgaben decken, wenn Sic hier die Mehreinnahmen aus den Zöllen für andere Zwecke festlegen? Herr Roesicke ließ durch- blickcn, daß er in erster Linie für das Bier fürchte. (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, ich habe schon bei einer früheren Rede hcrvor- gchoben, daß unter den Gegenständen, die für erhöhte Abgaben in Betracht kämen, Bier und Tabak jedenfalls in erster Linie stehen würden. s.Hört, Hört! links.) Daran läßt sich nichts ändern. Ich glaube daher. Sic werden gut thun, sich alle diese Verhältnisse klar vor Augen zu führen, wenn Sie über den § 11a, den Antrag Trimborn und die Resolution der Konservativen zu beschließen haben.
Es kommt aber noch eins in Betracht: Nach der gegenwärtigen Rechtslage, und zwar nach der Rechtslage, die geschaffen ist durch das Centntm, nämlich durch den Antrag Franckenstein vor länger al? 20 Jahren, gehören die Mehrerträge aller Zölle über eine gewisse Summe hinaus den Bundesstaaten. Am Schluß des § 12 des vorliegenden Gesetzentwurfs heißt es ausdrücklich, daß die Clausula Franckenstein weiter bestehen soll bis sie durch ein neues Gesetz geändert wird. (Sehr richtig! rechts.) Der § 11a aber, sowohl in der Fassung der Kommission als in der Fassung Trimborn, läßt diesen Rechtszustand unbeachtet, denn er verfügt ausdrücklich über solche Erträge, welche dem Reich gar nicht gehören, er verfügt über diese Erträge zum Schaden der Einzelstaaten. Ich glaube deshalb, daß der § 11a, dessen Tendenz, soweit die Schaffung einer Wittwcn- und Waifenverficherung davon berührt wird, von allen Bundesstaaten getbcilt wird, nicht seine richtige Stelle hat in dem gegenwärtig vorliegenden Gesetz, sondern in demjenigen Gesetz, welches nach den Schlußworten des § 12 dani bestimmt ist, die Clausula Franckenstein abziischaffcn oder zu modifiziren. Eine solche Bestimmung könnte man nur bei einer ReichSfinanzrcform treffen. Der Ruf nach einer Finanzreform gebt ja noch mehr durch die ©reffe als durch das hohe Haus. Ich habe die Frage hier im Hause nur beiläufig berühren hören. Wohl aber findet man in der ©reffe, ich möchte fagen, von Tag zu Tag, Leitartikel, welche eine Finanzreform fordern. Wie diese Finanzreform aber ohne neue Einnahmen zu machen ist, das verscl'ivcigt man, und auch in diesem Hause habe ich darüber bis setzt nickt? hören können. Ich bitte Sic also, den § 11a und den Antrag Trimborn abzulehnen. (Beifall rechts.)
Bairischer Staatsrath Frhr. v. Stengel: Ich habe bereits in der Kommission erklärt, weshalb meine Regierung gegen den 8 11a ist. Dieser Erklärung haben sich inzwischen noch eine Reihe anderer
Bundesstaaten angescklossen. Vor Allem möchte ich, um jeder Mißdeutung vorzubeugen, ausdrücklich betonen, daß uns der Grundgedanke des § 11a durchaus sympathisch ist. Sollte das Reich durch den neuen Zolltarif in die Sage versetzt werden, in Zukunft für die minder begüterten Klaffen größere Aufwendungen zu machen, als bisher, fo würden auch wir das freudig begrüßen. Doch das sind nur Hoffnungen und Wünsche. Hier handelt es sich um die Frage der gesetzlichen Festlegung einer Verpflichtung, und gerade der gegenwärtige Zeitpunkt fchcint uns hierfür ein ungeeigneter zu fein. Es ist fchon hervorgehoben, daß wir z. Zt. noch gar keine Klarheit besitzen über den Umfang und die Ausgestaltung einer Wittwen- und Waifenverficherung. Von einem festen Programm ist heute noch keine Rede. Es besteht noch nicht die mindeste Klarheit über die Mehrerträge durch den neuen Tarif. Sicher ist mir das E i n e , daß wir gegenwärtig sowohl im Reich als in den Einzel
bau Thielmcmn steht neben dem Redner.) Wer wirklich die Wittwen- und Waisenversorgung will, der muß jetzt die Gelegenheit ergreifen. Sonst wird dieser schöne Gedante nie verwirklicht. Gelingt es uns, unseren Plan durchzusetzen, dann wird dieser Reichstag, der ja sonst immer vom Gesichtspunkt der zollpolitischen Verhandlungen deurtheilt wird, sich auch auf sozialpolitischem Gebiet unvergänglichen Ruhm erworben haben. (Beifall.)
Abg. Nocsicke sDcsiau, b. I. P): Die Wittwcn- und Waisen- versorgung halte ich für durchaus nothwendig; so lange dies Glied in der Kette unserer Vcrsicherungsgesetzgebung fehlt, haben wir nichts Selbständiges geschaffen. Die Löhne der Arbeiter reichen nicht aus, um die Zukunft ihrer Kinder sicher zu stellen; die Durchschnittslöhne der Arbeiter in den Industriezweigen, die von der Unfallversicherung betroffen werden, betrugen im Jahre 1900 nur 779 Mk., die der fchlcsischen Tertilarbeiicr sogar nur 506 Mk. (Hört, hört! links.) Demgegenüber haben Staat und Gemeinde die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Hinterbliebenen der Arbeiter nicht auf Unterstützungen angewiesen sind, sondern daß ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Versicherung gewährleistet wird. Heute erhalten nur die Wittwcn und Waisen solcher Arbeiter eine Unterstützung, die einen Unfall erlitten haben, wenn aber ein Arbeiter in Folge langwieriger Krankheit dahinsiecht, dann erhalten sie nichts. Dennoch fragt es sich, ob der Kommissionsbeschliiß in dem Zusammenhänge, wie er entstanden ist, als eine Wohlthat bezeichnet werden kann. Ich verkenne zwar nicht, daß in der Wittwcn- und. Waisenversorgung eine sehr wesentliche Entlastung der arbeitenden Bevölkerung liegt. Tic große Frage ist nur, ob diese Entlastung im richtigen Verhältniß zu der durch die Erhöhung der Lcbens- mittelzölle bewirkten Belastung steht. Ueberdics fürchte ich, daß das Centrum auch in diesem Punkte nicht festbleiben wird, daß cs in seinem Streben nach Verständigung auch diesen Paragraphen wieder aufgeben und sich mit einer Resolution begnügen wird, wie sie ja der Abg. Rettich fchon vorgefchlagen hat. Ich bin fclbft in der liberalen Presse der naiven Auffassung begegnet, daß zwischen der Regierung und der Rechten eine Verständigung erfolgt fei, und diese gerade eine Folge der Obstruktion sei; diese Anschauung vermag ich nicht zu theilcn; ich meine vielmehr, daß die Rechte und das Centrum einfach umfaßen und nehmen werden, was sie kriegen können. Die Mchrerträge, die für die Wittwcn- und Waisen- versorgiing in Betracht kommen sollen, werden sich zwar auf 75 Millionen Mark belaufen, ihnen gegenüber steht aber eine Belastung der Bevölkerung durch höhere Zölle von 600 Millionen Mark. Schon heute muß Per Arbeiter 90 Mk. im Jahre an Zöllen aufbringen, nach dem neuen Zolltarif werden es 150 Mk. sein. (Widerspruch rechts.) Dieser § 11a enthält also nur ein Danaergeschenk. ES ist gerade so, als wenn man Jemanden zu sich ruft und ihm sagt: Komm her, ich will Dich glücklich macken, hier hast Tu IVz Mk. — und ihm gleichzeitig 60 Mk. aus der Tasche zieht. sHeiterkeit.) Ter ganze § 11a hat wohl nur die Bestimmung, dem Centrum als Schamdecke zu dienen. (Heiterkeit^ Es ist auch klar, daß wenn die Agrarier den Effekt ihrer Politik wirklich erreichen, daß dann die Einfuhr sich zu Zeiten vermindern wird, und das wird dann natürlich zugleich eine Verminderung der Mchr- erträge für die Wittwen- und Waisenversorgung zur Folge haben. Tas ganze Ergebniß der neuen Zollpolitik wird also in solchen Zeiten fast lediglich in einer Vertheuerung des Konsums bestehen. Uebrigens würden die Ueberschiisse im Allgemeinen höchstens dazu ausreichen, den Wittwen eine Rente von 100 Mk. im Jahre zu gewähren, also eine Summe, die augenscheinlich viel zu niedrig ist. Gerade die Einnahmen aus den Zöllen sind so schwankend, daß man eine dauernde Institution kaum daraus basiren kann; es ist daher auch schon in der Kommission vorgefchlagen worden, die Mittel für die Zwecke der Wittwen- und Waisenversorgung nicht aus den Zöllen, sondern aus den allgemeinen Reichseinnahmen flüssig zu machen. Der Widerspruch der Regierungen gegen den § 11a erklärt sich daraus, daß die sich etwa auä den Zöllen ergebenden Mehreinnahmen nothwendig gebraucht werden, um die laufenden Ausgaben zu decken. Es kommt hinzu, daß die Ausgaben, die sich aus der Zuckerkonvention ergeben, auch nicht gering sein werden, daß die wirthschaftliche Lage im Allgemeinen ungünstig ist, und daß wir im nächsten Etat mit einem Defizit von 150 Millionen Mark rechnen müssen. Es hat auch nach meinem Ermessen keinen Zweck, Einnahmen auf Jahre im Voraus für ein später einmal zu erlassendes Gesetz aufzuspeichern, wenn sie für noth- wcndige, laufende Ausgaben gebraucht werden. Wie sollen dann diese laufenden Ausgaben gedeckt werden? Dann wird die Regierung doch neue Steuerquellen erschließen müssen, z. B. Erhöhung von Tabaksteuer und Brausteuer. Wir find gegen den Zolltarifcntwurf im Ganzen; wir wollen den ganzen Tarif nicht, und können daher auch jetzt noch nicht über die Verwendung von Einnahmen beschließen, die sich aus diesem Tarif ergeben können. Man soll das Fell des Bären nicht verkaufen, ehe man den Bären hat. Wir werden daher sowohl gegen den Kommissicnsbeschluß, wie gegen den Antrag Trimborn und in dritter Lesung auch gegen den Antrag Richter stimmen.
Reichsschatzsekretär Frhr. von Thielmann: Der Herr Abgeordnete Trimborn ging davon aus, daß alle Parteien dieses Hauses ein Interesse an der Wittwcn- und Waisenversorgung hätten, und ich glaube, er hat mit dieser seiner Behauptung Recht gehabt. Selbst der Antrag Rettich zeigt deutlich, daß auch auf der konservativen Seite des Hauses der Fürsorge für die Wittwcn und Waisen ein gleiches Interesse entgegcngcbracht wird, wie von Seiten der anderen Parteien. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Nicht minder können Sie davon überzeugt sein, daß die verbündeten Negierungen, wie der Herr Reichskanzler bereits vor VA Jahren in diesem Hause aus- gcführt hat, das Wohl der minderbemittelten Volksklasscn nach wie vor im Auge behalten sErneutes Lachen bti den Sozialdemokraten), und daß die Fürsorge für die Wittwen und Waisen das nächste Ziel ist, das nach der Alters-, Invaliden- und Unfallversicherung erstrebt wird.
Nun möchte ich dem Herrn Abg. Trimborn eine Frage vorlegen: Wie denkt er sich die Verwirklichung dieses Gedankens, der uns Alle beseelt, wenn er, und zwar mit erhobener Stimme, die Einschränkung macht: „Weder ich noch irgend einer meiner Parteifreunde wollen sich heute im Geringsten dafür binden, daß seitens der Arbeitgeber ober der Arbeiter auch nur der kleinste Zuschuß zu dieser Versicherung in Zukunft geleistet werden soll." Diese Bemerkung fasse ich als den Ausdruck der Absicht auf, die Wittwen- unb Waisenversorgung soll, so lange nicht noch Einnahmen au5 einer späteren Zukunft hinzukommen, einzig und allein basirt werden auf die Mchrerträge des neuen Zolltarifs für gewisse Nahrungsmittel. Ich habe bereits in der Kommission ausgeführt, daß Keiner von uns, weder mis dem Bundesrathc noch aus dem Reichstage, sagen kann, wie hoch diese Mchrerträge auck nur annähernd fein werben. Wir haben, wie ich mich bamals ausbrückte, eine Gleichung mit vielen Unbekannten. Wir kennen auch nicht die Höhe unserer zu erhoffen-
Plnllniieiitlirischc Ikrljnnöhiitflen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
219. Sitzung vom 21. November. 12 Uhr.
DaS Haus ist gut besetzt.
Am Bundesrathstisch: Graf Posadowsky, Frhr. von Thielmann.
Cingegangen ist eine sozialdemokratische Interpellation betreffend Maßnahmen gegen die Uebcrgriffe der Polizei und Erlaß eines Strafvollzug-Gesetzes.
Die z w e i t e Berathung des Zolltarif-Gesetzes wird fortgesetzt beim § 11, der von den S t r a f b e st i m m u n g e n handelt. Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz und die zu seiner Ausführung erlassenen Bestimmungen werden mit einer Ordnungsstrafe bis zu 150 Mk. geahndet.
Die Sozialdemokraten beantragen, vor dem Worte „erlassene" zu setzen „dem Gesetz entsprechend" und anstatt Ordnungsstrafe zu sagen „Strafe".
Abg. Stadthagen (Soz.) begründet die sozialdemokratischen Ab- anderungsanträge. Der erste Antrag sei völlig selbstverständlich, denn es sei klar, daß man keine anderen Vorschriften erlassen dürfe, als solche, die dem Gesetz entsprechen. Tic ganze Bestimmung des § 11 fei vollständig inhaltlos. Man würde später gar nicht wissen, !vaS die Gesetzgeber dabei gedacht haben, denn man gehe immer wch von der irrigen Annahme aus, daß sich der Gesetzgeber stets *twa§ gedacht haben müsse.
§ 11 wird hieraus, unter Ablehnung der sozialdemokratischen Anträge, in der KommissionSfassung angenommen gegen die Stimmen der Freisinnigen und der Sozialdemokraten.
Es folgt die Berathung des § 11a.
Tiefer Paragraph ist von der Kommission neu hinzugefügt worden, er bestimmt, daß die Mehrerträge der Lebensmittelzölle ((betreibe, Vieh, Fleisch) über den bisherigen Betrag hinaus für die Wittwen- und Waisenversorgung verwendet werden sollen, die spätestens bis 1. Januar 1910 ins Werk zu setzen ist. Bis zum Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes sind die Mehrerträge für Rechnung des Reichs anzusammeln und verzinslich anzulegen.
Die Sozialdemokraten haben hierzu eine Anzahl Anträge eingebracht. Sie wollen erstens, daß auch der Mehrertrag aus den Zöllen für sämmtliche Getreidcartcn, Hülsenftüchtc, Reis, Gemüse, Obst, Federvieh, Fleischextrakt, Kaviar, Fische, Milch, Eier u. s. w. für die Wittwcn- und Waisenversorgung verwandt wird, zweitens beantragen sic, daß nicht der Mchrertrag, sondern der ganze Ertrag aus diesen Zöllen für die Wittwen- und Waisenversorgung verwandt Wirb.
Abg. Rettich (kons.) beantragt für den Fall der Ablehnung des § 11 a eine Resolution, durch Welche die verbündeten Regierungen aufgeforbert werden, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, nach welchen aus den Erträgen der Zölle auf Nahrungs- und Genuß- mittel ein entsprechender Beitrag zur Erleichterung der Durchführung der Wittwen- und Waisenversicherung Verwendung finden soll.
Abg. Richter (freif. Vp.) beantragt, an Stelle des $ 11 a die folgende Bestimmung zu sehen: Zugleich mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Zucker st euer-Gesetz von 1896 in der Fassung der Novelle von 1902 außer Kraft.
Präsident Gras Ballestrem: Ich bringe den Antrag Richter nur zur Information des Hauses zur Kenntniß. Ich halte ihn für unzulässig, und zwar nach § 49 unserer Geschäftsordnung, welcher vorschreibt, daß Abänderungsanträge in wesentlicher Verbindung mit dem behandelten Gegenstände stehen müssen. Ich kann diese wesentliche Verbindung nicht finden. Tcr § 11 a handelt von der Verwendung der Zölle, nicht von den indirekten Verbrauchs- Mgaben. Ich halte es nicht für zulässig, diese mit hineinzuziehen. Ich werde daher, wenn das Haus nicht widerspricht, den Antrag Richter nicht mit zur Berathung stellen.
Abg. Richter (freif. Vp.): Unter diesen Umständen ziehe ich meinen Antrag bis zur dritten Lesung zurück. Ich werde suchen, bis dahin eine Form zu finden, die auch äußerlich die Verbindung herstellt. Ich bemerke aber, daß in der Kommission eine ganze Reihe von Anträgen zur Verhandlung und Abstimmung kamen, die sich auf Acuderimgen der Verbrauchssteuern bezogen.
Inzwischen ist ein Antrag Trimborn (Ctr.) eingclaufen, der für § 11 a eine Fassung vor schlägt, nach Welcher nur die Mehrcrträge aus den Zöllen auf Roggen, Weizen, Rindvieh, Schafen, Schweinen, Fleisch, Schweinespeck und Mehl für die Wittwcn- und Waisenversorgung verwandt werden sollen.
Abg. Trimborn (Ctr.): Meine Freunde haben in der Korn- misiion einstimmig für den § 11 a gestimmt. Unser heutiger Antrag beschränkt sich darauf, daß wir nur die Mehrerträge aus den Weizen-, Roggen-, Mehl- und Fleischzöllen für eine Wittwen- und Waisenversorgung verwenden sollen. Wir scheiden also die Mehrerträge aus den Gersten- und Haferzöllen aus und ebenso diejenigen Mehreinnahmen, die sich aus der Bevölkerungszunahme ergeben. Es ist für mich eine Ehrenpflicht, an dieser Stelle darauf hinzuWeiscn, wie warm stets unser verstorbener Kollege Frhr. von Stumm für eine Wittwen- und Waisenversorgung eingetreten ist. Auf seine Initiative ist auch die vom Hause bei der Verabschiedung der Novelle zum Jnvalidenversicherungsgesetz beschlossene Resolution zurückzuführen, in der eine Wittwen- und Waisenversorgung gefordert wird. Daß ein solches Gesetz nöthig ist, muß unbedingt bejaht werden. Der invalide und alte Arbeiter bekommt eine Rente, aber die Hinterbliebenen des früh verstorbenen Arbeiters stehen'hilflos da. Nichts drückt den Arbeiter mehr, als die Sorge, was nach seinem Tode aus Frau und Kindern wird. Weite Kreise der Arbeiterschaft sind heute nicht in der Lage, die Zukunft ihrer Wittwcn und Waisen sicher zu stellen. Tas Gesetz, das Wir verlangen, soll bis zum 1. April 1910 in Kraft treten Heber feine Ausgestaltung kann ich nur meine eigene unverbindliche Meinung faacn- ich halte es für richtig. Wenn es an die Jnvaliditatsversiche- rung 'angcfchlossen Wirb. Tie Frage, ob für bie Wittwen- unb Daisenversichcrung Beiträge von ben Arbeitgebern unb Arbeitern erhoben Werben fallen, scheidet für uns aus; ferner meiner Freunde bindet sich nach dieser Richtung. In der Kommission ist cingewanbt die Einnahmen aus den Zöllen feien unsicher, unb Wir formen auf fo schwankender Grundlage keine Versicherung; aufbauen Aber man vergißt dabei, daß ja bis zum Jahre 1910 die Einnahmen thcsau- rirt unb fo ein Ausgleichsfonbs gcichaffcn Wirb. Weiter ist gesagt, die Wittwcn- und Waisenversorgung solle man der ArmenverWal- iung überlassen; aber für uns bandelt es sich um eine Versicherung, auf die die Wittwen und Waisen ein Recht haben. Schwerwiegender ist der Einwand, die Lage der Neichsfinanzen sei so, daß das Reich die Mchrerträge aus den Zöllen mdjt entbehren forme. Aber damit steht im Widerspruch die Enlarung dc- Reichskanzlers vom 5. Mai 1901. Wir wollen mit aller Energie verhindern, daß die Mc-Hrerträge ou§ den Zöllen für allgemeine Staatszwecke verwendet werden. Ich weiß, daß der Staatssekretär diese Ansicht bekämpfen wird; er steht ja schon in Positur. (Heiterkeit. rZ-rhr.
den Einnahmen, für den Fall, daß das Gesetz in Kraft tritt. Daß floaten in einer durchaus mißlichen Finanzlage find. Und da glaube diejenigen Minimalsätzc, die Sie für Getreide, Vieh und Fleisch be- ich, werden sehr Viele von Ihnen wenigstens im Innern mir beb schlossen haben, nicht die Zustimmung der verbündeten Regierungen st-----. *----fr*:, v;llvt 3/,;
finden werden, ist bereits, nickt von mir, aber von anderer Seite gefährlich ist, durck einen Akt der Gesct-gcbung gcgcnüber'ben breiten von diesem Tische aus gesagt Worben, aber auch bei Annahme ber Massen der Bevölkerung sich auf Versprechungen festzulcgen, von


