Ausgabe 
22.4.1902 Drittes Blatt
 
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153. Jahrg.

Nr. »3

General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den «reis Gießen.

Erfchemt täglich mit Ausnahme deS Sonntags.

DieSiebener KamilienblStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der .^esfijch« Landwirt erscheint monatlich einmal.

Staatssekretär Dr. Riebcrding: Ich glaube, die Verbündete« Regierungen haben an den Fall gar nicht gedacht, daß der Entwurf geändert werden könnte. Sie nehmen an, daß der Reichstag die Vorlage einfach acccptircn würde, weil fie einfach das enthält, waS der ReicbStag früher beschlossen hatte. Ich habe nur von dem Widerstande gesprochen, den die Vorlage m einem Theil der Presse gesunden hat; eine Erklärung der verbündeten Regierungen konnte ich ober nicht abgeben.

Abg. Dr. Derlei ffonf.): Die verbündeten Regierungen haben sich mit dieser Vorlage der Auffassung des Reichslags anbequemt; hoffentlich wird sich dieser Anbequemungsprozeß auch in andere«

Verantwortlich für den allgemeinen M: P. Witiko; für den Anzeigenteil: H. BeL

Rotationödruck und Verlag der Brllhl'schen UniversitLlLdruckerei (Pietsch Erben), Sieb«,

Abg. Hoffmeister (freis. Vgg.s: Auch ich wünsche, daß die Kom­mission den vorliegenden Tarif nur auf kurze Zeit gelten laßt, und daß dann eine durchgreifende Aenderung gemacht wird, durch die eine gerechte Verkeilung erreicht wird. Die Vorlage entfernt sich noch viel weiter von den Grundsätzen ausgleichender Gerechtigkeit, als der jetzige Zustand. Angaben über Klasse A sind m der Be­gründung der Vorlage gar nicht enthalten. Ich weiß nicht, warum uns diese vorenthalten werden. Die Feitungsstädte müßren meiner Ansicht nach besser berücksichtigt werden.

same Reform verlangt. v . w . .... -

Abg. Graf Roon (konf.): Ich spreche im Namen meiner politi- , scheu Freunde, wenn auch nicht viele hinter mir sitzen (Es sind 6 Konservative anwesend). Ganz unangebrachter Weise hat föerr Singer den Agrariern auch hier Habgierigkeit vorgeworfen. Was würde er sagen, wenn wir immer von unverschämten und hab­gierigen Börsen- und Judenblättern reden wollten. Auch meinen Freunden ist es zweifelhaft, ob die Verquickung von Servis und Wohnungsgeldzuschuß sich auf die Dauer wird aufrecht erhalten lasien, in der Kommission können ja Vorschläge zu einer brauchbaren anderweitigen Regelung gemacht werden. Die Aufhebung der V. Klasse begrüße ich mit Freuden, es wird dadurch vielen Land- orten, die schwer unter der Einquartierung zu leiden hatten, eine Aufbesserung gewährt, die ihnen wohl zu gönnen ist. Ich meine, daß es am besten ist, die Älasienversehung en bloc anzunehmen, denn sonst werden 400 Anträge kommen, die wir jetzt gar nicht mehr erledigen können. Dagegen könnte man die Bestimmung, daß die Eintheilung jede 10 Jahre neu erfolgen muß, abandern; 10 Jahre ist eine zu lange Zeit.

Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowskh: Bei den Vorarbeiten für diesen Entwurf haben die Regierungen der Resolution deS Reichstages in weitem Umfange Rechnung getragen. SBirbaben sehr ausgiebiges Material gesammelt über die Höhe der Mieth^i in den einzelnen Orten und haben die Ueberzeugung erlangt, daß sia) in der That die Durchschnittssätze der Miethen nach den verschiedenen Servisklassen richten. Wir haben uns aber damit noch nicht be­gnügt. sondern auch noch aus einer großen Reihe von. Orten, die von den einzelnen Beamten thasiächlich bezahlten Miethen fest- gestellt und zwar bis zu 50 Personen für jede Klasse: und haben auch hier gefunden, daß die Beanrtenmiethen thatsachlich im Durch­schnitt den Servisklasien folgen. Im Einzelnen ist c5 1« selbst­verständlich, daß hier zahlreiche Ausnahmen vorliegen, aber im Allgemeinen dürfte es uns doch gelungen fein, km thatsacblichen Miethsverhältnissen bei der Zuweisung deS einzelnen Orks in seiner Servisklasse in viel höherem Maße als bisher zu entfprechen, und das war doch durch die Resolution des Reichstages beabsichtigt. Ich glaube auch aus der Debatte zu enti'chmen, daß der Widerspruch sich weniger gegen die Grundsätze für die Verteilung der einzelnen Orte auf die verschiedenen Servisklasien richtet, als vielmehr gegen die Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses an sich. Sie ßefetere ist aber gar nicht Gegenstand der heutigen Diskussion; über diese Frage dürften wir uns eigentlich nur dann unterhalten, wenn wir i einen Entwurf zur Aenderung des Wohnungsgeldgesetzes vor uns 1 hätten. Daß sich die Miethsverhältnisse seit 1873 wesentlich ge- ; ändert haben auch für die Unterbeamten das gebe ich ohne ; Weiteres zu, aber wenn Sie da helfen wollten, dann mochte ich Ihnen mit dem Dramatiker gurufen: (Heiterkeit.) Thu ^ld in deinen Beutel! Wenn man nach dem Vorschläge des Herrn Hoffmann- Dillenburg den unverheiratheten Beamten einen geringeren Wohnungsgeldzuschuß geben wollte, als den verheiratheten, dann müßte man ihnen folgerichtig auch em geringeres Gehalt geben Damit aber würde man die Wege des Metellus wandeln, der schon lange vor Christi Geburt die Leute zum Heirathen zwingen wollte. (Heiterkeit.) In der Unterstützung der gemeinnützigen Bau­genossenschaften liegt cm gewisses Ventil gegen em zu hohes tiumuf» schrauben der Miethen seitens der Hausbesitzer. Ich verweise darauf, daß anläßlich der letzten Gehaltserhöhung unserer Be­amten in einer gewissen Stadt die Hausbesitzer zusammenwaten und sich verpflichteten, die Wohnungsmiethen entsprechend diesen Ge­haltserhöhungen zu steigern. Und dieser Beschluß ist auch aus­geführt worden. (Hört, hört!) Es liegt also die Gefahr nahe, daß bei einer wesentlichen Steigerung des Wohnungsgeldzuschusses dieses Beneficium nicht den Beamten sondern den Hauswirthen zu gute käme. Von einem Vorschlag der preußischen Regierung, das Wohnungsgeld z. B. bei den Unterbeamten m Serlm bon 240 auf 500 Mk. zu erhöhen, ist im Reiche nichts bekannt. Ich kann die Herren nur bitten, bei etwaigen Aenderungen des Entwurfs mit Vorsicht zu verfahren, denn jedes Nachgeben m einem Punkte zieht zahllose andere Punkte nach sich. Es können daraus Folgen entstehen, toeldje bei den gegenwärtigen schwierigen Fmanzverbalt- nisien aanz unabsehbar sind. Wir sehen den Vorschlägen der Bud­getkommission entgegen, wir haben jedenfalls besiere Grundsätze für diesen Entwurf bei sehr eingehender Prüfung nicht sinden können

Aba Bachem (Str.): Einen grundsätzlichen Wandel schafft die Vorlage nicht. Sie ist ein Zwitterding Dem Wohnungsgeldwesen trägt der Entwurf nur in einer Mesingkeit Rechnung Manche große Städte, wie Breslau, Köln und Leipzig kommen schlecht weg, während Berlin eine Ausnahmestellung eingeraumt worden ist, die man allerdings auch auf 10 andere Städte ausgedehnt hat. Berlin gehört zur Servisklasse A. Aber andere Städte, tote z. B. Die vorhin genannten, müßten jetzt auch m die Klasse A aufrucken. Die Vorlage läßt aber keine einzige dahm gelangen. Der einzige «ineGenuß.Den die Vorlage gewährt ist die Aufhebiing der Klasse 5. Das wird zweifeNos zur Entrichtung der Einquartierungs­lasten beitragen. Tie Vorlage, zu der schon eine Menge Petitionen eingelaufen sind, muß sehr eingehend geprüft werden, namentlich auch die Frage, wie Servistarif und Wohnungsgeld von einander getrennt werden können.

Abg. Lenzmann (freis. Vp.): Man kann doch nicht annehmen, daß die schlechte Finanzlage 10 Jahre dauert Die burfttge Normiruna des Servistarifs kann also nicht nut der augenblicklichen Finanzlag? begründet werden. Die Zeit bon 10 Jahren, für die der Taris gelten soll, isi aber auch viel zu lang; m 10 Jahren können sich die Verhältnisse ganz bedeutend andern. Auw die mechanische Regelung nach der Einwohnerzahl kann ich Nicht billigen. Manche Städte bon 4000 Einwohnern sind ebenso treuer, tote solche von 40 000 Einwohnern. Der Tarif wird nur unzufriedene Be-

Manne, der in schönen Kleidern einherstolzirt und darunter em schmutziges Hemd trägt. Wenn wir wenigstens die 700 000 Mk., die für die Bahn von Dar Es Salaam nach Mrogoro auSgegeben werden sollen, zu den Aufwendungen aus dieser Vorlage zuschlagen wollten; dadurch allein würde sie um mehr als das Doppelte totrl» fern werden. Wie wird eS übrigens mit der KommisswnSberathung dieses Entwurfs werden? lieber 400 Anträge auf Verletzung von Orten aus der einen in die andere Klasse hegen vor, und diese Anträge bedürfen alle einer ebenso sorgfältigen Prüfung wie jede einzelne Position des Zolltarifs. Es würde sich daher ftagcn, ob nicht ebenso wie die Zolltarifkommission sich auch die Budgetkommts- sion in Permanenz zu erklären hätte. Bei dieser Vorlage habcn die Berge gekreißt, aber heraus kommt ein kleines Mäuschen. Wir lehnen die Verantwortung dafür ab, daß cs so gekommen ist, wir haben in allen Stadien Der Vorberathung eine umfaßende, wirk-

Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

<70. Sitzung vom 21. April.

ck Nhr. Das Haus ist sehr schwach besetzt.

Am Bundesrathstisch: Graf Posadowsky u. A,

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung Des Gesetzentwurfs betreffend den Ser v i s t ar i f und die Kl asi en- eintheilungder Orte. Der Entwurf bestimmt im Wesent­lichen, daß 168 Ortschaften in eine höhere Servisklasse versetzt

werden.

Abg. Hoffmann-Dillenburg (nat.-lib.): Der Enttoiwf hat eine doppelte Bedeutung. Einmal will er die Klasseneintheilung der Orte ändern. Hier sind wir im Wesentlichen mit den Grundzugen des Entwurfs einverstanden, da er die fünfte Klasse ganz aufhebt. Es sind zu diesem Gesetz eine ganze Masse Wünsche eingegangen, auf diese kann ich jedoch in der ersten Lesung nicht eingehen. Der zweite Punkt betrifft die Abhängigkeit des Wohnungsgeldzuschusies der Beamten und Offiziere von dem Servistarif. Schon un Jahre 1897 hat nun unser Fraktionskovege Dr. Hammacher ausgefuhrt, daß die bisherige Regelung des Wohnungsgeldzuschusses ganz un­haltbar sei, und daß unbedingt eine vollständige Umgestaltung er­folgen müsie. Das Haus nahm daraufhin auch eine entsprechende Resolution an. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält nun keines­wegs eine solche durchgreifende Aenderung. Die krassesten Miß­stände werden zwar durch die Aufhebung der fünften Klaste und die vorgeschlagene Neuordnung der Orte etwas gemildert,, aber das ist nicht genügend. Meine Freunde sind nun einstimmig Der Ansicht, daß wir Die Beibehaltung Der bisherigem Regelung als eine unhaltbare ansehen, und soweit sie als eine dauernde zu betrachten ist, ablehnen werden. Meine Freunde wären schon ganz zufrieden, wenn nur eine Differenzirung zwischen verheiratheten und un­verheiratheten Beamten stattfände. Jetzt bekommt der Richter in Berlin 900 Mk. Wohnungsgeld, ein unverheiratheter kann für 60 Mk. monatlich 2 Zimmer bekommen, behält also noch 300 Mk. übrig, während ein verheiratheter noch mindestens 100 Mk. zulegen muß. Den Einwand, daß eine Erhöhung des Wohnungsgew- . zuschusses nur den Hausbesitzern zu gute kommen würde, kann ich i nicht gelten lassen, so lange man nicht nachweist, daß die Erhöhung , der Beamtengehälter die Wohnungsmiethen gesteigert hat. Ich be- , antrage die Ucberweisung des Entwurfs an die Budgetkommisiion oder an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern. (Beifall.)

Abg. Singer (Soz^: Der Entwurf wird am besten von der Dudgetkommission berathen werden. Auch ich halte,die Bestimmun­gen des Entwurfs nicht für genügend, man hätte eine ganz gründ­liche Reform vornehmen müssen, Dann würden die Klagen der Be­amten über Den geringen Wohnungsgeldzuschuß endlich verstummen. Das Gesetz über den Servistarif besteht schon 30 Jahre und trotz­dem beruft sich die Regierung noch heute darauf, gerade als ob sich in 30 Jahren nichts geändert hätte. Es müßte die erste Ausgabe Der Kommission sein, dafür zu sorgen, daß die Wohnungsgeld- zuschiisse Der mittleren und unteren Beamten eine wenigstens einigermaßen vernünftige Höhe erreichen. Die wirthschaftlichen Verhältnisse der gegenwärtigen Zeit müssen dabei berücksichtigt wer­den. Die Regierung scheint bei diesem Gesetz gedacht zu haben, daß Der Zolltarif nicht zu Stande kommt, deshalb mag es erklärlich sein, daß sie auf ihn auch keine Rücksicht genommen hat. Aber es ist doch nicht ganz ausgeschlossen, daß der Tarif nicht an Den ver­ruchten und habgierigen Forderungen deß Bundes der Landwirthe scheitert und doch ein Tarif zu Stande kommt, was wir freilich mit allen Mitteln zu verhindern suchen werden, da hatte die Regierung doch auf die bedeutende Bertheuerung der Lebensrnittel Wenigstens etwas Rücksicht nehmen müssen.

Staatssekretär Frhr. von Thielmann: Daß die Hohe des Woh- nungsgcldzuschusies in vernünftiger Weise bemessen sein soll, meine ich auch; nur gehen die Meinungen über das, was auf diesem Ge­biete vernünftig ist, leider sehr weit auseinander. Die einen ver­langen, der Wohnungsgeldzuschuß solle zu drei Vierteln die Miethe decken, andere, die Miethe solle voll bezahlt werden. Ich glaube, als die Wohnungsgeldentschädigung eingeführt wurde, ist man sich darüber klar gewesen, daß es sich nur um einen Zuschuß handeln darf. Wenn wir das Wohnungsgeld nach der Verschiedenheit des Bedürfnisies des Einzelnen bemessen wollten, z. B. danach, ob em Beamter verheiratet ist oder nicht, ob er eine große oder kleine Familie hat, dann würden sich hieraus sehr große MißstcM)e er­geben, denn jeder, der 10 Mk. weniger bekäme, als fern Kollege, würde zu den Unzuftiedenen gehören. Also auf eine Differenzirung des Wohnungsgeldes nach Prozentsätzen der Miethe kann sich das Gesetz nicht einlasien. Es handelt sich bet Dtefcm Gesetz auch gar nicht um eine Revision des Gesetzes über den Wohnungsgeldzuschuß, sondern um eine Revision der Klasseneintheilung der Orte. Ich bitte Sie auch, nicht zu vergessen, daß seit der. Emanirungdes Wohnungsgeldgesetzes vom Jahre 1873 die Bezüge der Beamten erheblich verbessert worden sind, theils durch Direfte Gehalts­erhöhungen, theils durch Stellen- und Theuerungszulagen. Ich bin überzeugt, daß Härten und Ungleichheiten in dem vorliegenden Entwurf vermieden sind, denn Die Auswahl der Orte für die ein­zelnen Klassen ist mit Der peinlichsten Gewisienhafhgkeit vorgenom­men worden. Sollten sich aber gleichwohl noch Ungleichheiten finden, nun, so sind Sie ja in der Lage, besiere Vorschläge zu machen; nur möchte ich Sie davor warnen, dem Herzenstriebe nicht zu sehr zu folgen, denn die Finanzlage, die ;a schon tm laufenden Satire ernst genug ist, wird sich im nächsten Jahre die Versiche- Lng kann ich Ihnen schon heute gebeii - noch weit ernster ge­stalten. Ich möchte Sie bitten, dieses Moment bei Ihren Berathun- gen nicht unberücksichtigt zu lasien.

Abg Richter (freif. Vp.): Die preußische Regierung ist nicht der Ansicht gewesen, daß die Wohnungsgeldfrage unberührt oder doch wesentlich unverändert bleiben sollte, denn vor einem Jahre verlautete in der Presse und dem ist rcgterung§icütg nicht widersprochen worden, daß ein Gesetz auSgcarbeitct werde, wo­nach ä B. für Berlin Der Wohnungsgeldzuschuß für die Unter- beamten von 240 auf 500, für Die Subalternbeamten von 540^aus 700 und für Die höheren Beamten von 900 auf 1000 Mk. erhöht tocrDen sollte. Was ist aus dieser ganzen.Revision geworden? Em Gesitz, das die fünfte Servisklasse beseitigt und dadurch Mehr- auftoenDungen von nur 681 000 Mk. für Wohnungsgeldzuschusie Seifübrt Das ist eine Erhöhung des Wohnungsgeldausgaben um kaum 2 Prozent. Ein- solche Erhöhung ist em Tropfen auf Den hpifctm (Stein Daß feil 1873 Die Gehalter gestiegen sind, ist fichtig- der Staatssekretär vergißt aber daß seit dieser Zeit mich die Miethen in mindestens Dem gleichen Maße gestiegen sind. Diesen Verbä tnissiii muß doch enDIicfi Rechnung getragen werden. Von den Reaungen zur Sparsamkeit, Die Der Staatssekretär auf Diefem flSiSSPESSiÄ ist leider in manchen anderen Dingen Nicht zu Gebiete v^spurt, ist uwer n Besatzung in China kostet uns

Damit schließt Die Diskussion.

Der Entwurf geht an die B u D g c it o m mtf ftoau

Es folgt Die er ftc Berathung des EnÜmwfS, betreffetw Die Aufhebung des fliegenden Gerichtsstandes Der P r c s s e, der für Strafprozesse, aber nicht für Privatbeleidigungl* klagen aufgehoben werden soll.

StaatSserretär Dr. Nieberdins: Der Entwurf, welcher Ihnen hier vorliegt, entspricht weniger einem Verlangen Der verbündeten Regierungen, als vielmehr Dem Wunsche, einer Federung deS Reichstags cntgegcnzukommen. Der Reichstag hat bei ^ zweiten Lesung der Strafprozeßnovelle nahezu einstimmig die des fliegenden Gerichtsstandes der Preße verlmigt, er^at i aber nur verlangt zu Gunsten Der Verfasser, Redaktcu^, rwo

Drucker. Die Regierungen sind hierüber in dem Entwurf hmauS gegangen und haben ohne Beschränkung des Gesetzinhalts aus be­stimmte Personen festgcstcllt, daß der Gerichtsstand bet bcmicmgeti Gerichte begründet ist, in desien Bezirk die strasbcwe Handlung be­gangen ist, und daß als Ort Der Handlung nur der Bezirk anzu­sehen ist, in welchem die Druckschrift erschienen ist Zweitens war in dem damaligen Beschlüsse des Reichstags gesagt, daß m Ansehung der Privatklagen wegen Beleidigung der bisherige Zustand einfach aufrecht erhalten werden sollte. Es hätte danach also nach wie vor der Privatkläger an jedem Orte deS deutschen Reiches die Klage erheben können. Hinsichtlich dieses Beschlusses haben die Re- gierungen eine erhebliche Einschränkung emtreten lassen, indun ste dem Beleidigten außer am Erscheinungsorte der Druckschrift nur noch Die Möglichkeit zugestehcn, auch an feinem Wohnorte zu klagen, wenn in diesem die Druckschrift verbreitet worden ist.

Die Fälle, in Denen die strafbare Handlung durch eine solche Verbreitung der Druckschrift begangen wird, welche außerhalb dcS gewöhnlichen, insbesondere mittels der Post ober bcS BuchhmwelS erfolgenden Vertriebs ftattfinbet, werden von der neuen Vorschrist nicht berührt. Wie die Fassung ergiebt, ist die Awvend^rkeit Vorschrift durch die Voraussetzung bedingt, daß lediglich der Inhalt der erschienen Druckschrift den Thatbestand der strafbaren -Handlung begründet. In jenen Fällen handelt eS sich aber nicht imi die straf­bare Handlung, die durch daS Erscheinen der Druckschrift begründ^ ; wird, vielmehr wird hier die bereits erschienene Druckschrift nur als Mittel zur Begehung einer neuen selbständigen Strafthat be­nutzt. Der bisherige Zustand wird durch den Entwurf zu Gunsten der Presse in mehreren wesentlichen Punkten geändert. Die An­schauungen, von welchen der Wunsch nach dieser Aenderung auS- gegangen ist, haben die Regierungen nicht zu den ihngen mag können, sondern sich nur ungern und mit UcbertoinDung S" dieser Vorlage entschlossen. Sie können es nicht anerkennen, daß der bisherige Rechtszustand zu erheblichen Un^utra^l(^Ieltcn gcfL^^rt hat, aber gerade auf Grund Der Resolution deS Reichstages fyfben sie nachgegeben. Das Vorgehen der Regierung hat. m der Presse nicht allgemeine Zustimmung gefunden; verwunderlich ctoer ift e8, daß gerade dort Stimmen laut geworden sind, die den gcgenwmtigen Rechtszustand dem Entwürfe Vorgehen. Ich glaube nicht, daß; btt Reichstag solchen pessimistischen Anwandlungen folgen wird, sollte es aber doch geschehen, so kann ich nur Namens der verbündeten Regierungen erklären, daß wir nichts dagegen haben.

Die Rücksicht auf die Presse allein Durfte bei DuSarbestung des Entwurfs nicht entscheidend sein, toir durften bei B^bigunaen das Interesse der altera pars nicht unbeachtet lassen, und so haben wir den versöhnenden Mittelweg gewählt, den Sie in Der Vorlage finden. Ich würde Ihnen empfehlen. Die Vorschläge Der Regie­rungen zu acceptircn.

Abg. Dr. Esche (nat.-lib.): Der Staatssekretär hat. gesagt. Die Vorlage sei nur mit Rücksicht auf Die Wünsche des Reichstags gemacht. Dies läßt uns. hoffen, daß die Regierung uns auch noch bezüglich mancher Einzelheiten des Entwurfs entgegenkommen wird. Im Allgemeinen gilt im Strafrecht der Satz, daß eine straf­bare Handlung da begangen ist, wo der Thater die That vollführt hat, ganz gleichgiltig, wo der Erfolg eingetreten ist, ganz g^ich. giltig, in welchem Sinne sie begangen ist. Dies gilt für alle stras- Len Handlungen, also auch für die der Presse Da aber übtt den Ort, wo Preßdelikte zu bestrafen sind, die Urtheile der Gerichte auseinandergehen, müßte diese Sache gesetzlich geregelt wcrden, nlcht hn Interesse Der Redakteure, sondern tm Interesse der Rechtspflege selbst. Mit Dem Vorschläge des Entwurfs tn Betreff Der Privcst- klage bin ich cinbcrftonDen, denn Die BeleiDigung Durch die Presse ist eine so schwere, Daß man dem Beleidigten nicht auch noch zumuthen kann, an einem entfernten Orte fern Recht au suchen. Dagegen halte ich auf anderen Gebieten Aciwerungen des Entwurfs für erforderlich. Auch Durch die jetzige Vorlage wird über Die Privatklagen hinaus noch kein ausschließlicher Gerichts­stand für Preßdeliöe geschaffen, denn neben Dem Erscheinungsorte des Blattes sind immer noch die Gerichte der Wohnorte der Th^er, Die mit dem Erscheinungsorte in vielen Fällen nicht identisch sinb. als zuständig angcs-h-n. TaS müfetc bermkben toerben. .venut bezieht sich Der Entwurf nur auf perwDliche Druckschriften, al,o nur auf Blatter, Die in monatlichen ober kürzeren Zwischenräumen tt» scheinen; es wäre aber zu wünschen, Daß er auf alle Preßerzeugmsse ohne Unterschied ausgedehnt würde. Endlich erstreckt sich der Entwurf nur auf solche strafbare Handlungen, die Durch Den In­halt einer Druckschrift begründet werden; dann konnten also De­likte, die durch die Form begründet sind, nach tote vor etne größere Zahl von Gerichten zuständig machen. Das mußte ver­mieden werden. Auf eine Kommissionsberathung wurde ich Ange­sichts der Stimmung im Hause verzichten.

Abg. Dr. Spahn (Ctr.): Auch ich bitte. Die Vorlage im PlemM -u erledigen, da nur eine geringe Zahl von Sweitpunkten borhegt, und Da es sich um die Presse handelt, über Die wir am besten in voller Oeffentlichkeit verhandeln. Ein besonderes Interesse, Die nW» periodische Presse anders als die periodische zu behandöln, liegt meines Erachtens nicht vor; wir werden Darüber ja in Der gtoeite« Lesung weiter reDen können. Die Ausnahme für Sßribatuagen kann gewiß Dem Redakteur sehr lästig werden, aber wir müssen auch das Interesse Der Beleidigten berücksichtigen.

Abg. Beckh (Koburg, freis. Vp.): Auch mir erscheint eine Kom­missionsverhandlung für ein Gesetz, das bereits so lang und breit erörtert worden ist. wie das vorliegende, nicht nothwcndig zu fern. Wir behalten uns für Die zweite Lesung Abänderungsanträge vor und bedauern, daß Der Staatssekretär heute schon im Namen der verbündeten Regierungen sich gegen Abänderungen gewandt hat.

Dienstag,. April 1903

Gießener Anzeiger