sei geradezu erhebend gewesen. Bei den tonferbatiben Herren habe bei dieser Gelegenheit die schönste Keilerei stattgefunden. (Große Heiterkeit.) Die.Besitzerin des Gasthauses habe man zur Abgabe einer öffentlichen Erklärung genötigt, die der Wahrheit widersprochen habe. Das fei niedrig!
Abg. Dr. Barth (frs. Bg.) wendet sich gegen den Minister, der von Orgien gesprochen habe. Kenne denn der Minister die schöne Redensart eines Landrats vom Bünde der Landwirte nicht? „Die Minister können uns" — dann solle eine bekannte Redensart gefolgt sein, die im „Götz v. Berlichingen" vorkomme. (Heiterkeit.) Bei dem Verfahren in Grimmen handele es sich um eine Bekämpfung des politischen Gegners. (Beifall links, Zischen rechts.)
Abg. b. Brockhausen (kons.) bezeichnet die Rede Gotheins als a u s h e tz e n d im höchsten Maste. Redner lieft Teile der Gothemschen Rede vor, die mit „Sehr richtig! links" begleitet werden. Auch Strophen eines Gedichtes liest er oor, das auf der liberalen Kaisergeburtstagsfeier gesungen wurde. (Rufe: Singen!)
Präsident b. Kröcher bemerkt, das Singen sei hier nicht gestattet (Große Heiterkeit.)
Abg. Träger (frs. Vg.) brachte hierauf die Nichtbestätigung der Wahl des Stadtrats Ka uf f m an n als Bürgermeister von Berlin zur Sprache. Redner sieht den einzigen Grund für Kaufmanns Nichtbestätigung darin, daß » icjcr vor 20 Jahren als Offizier des Beurlaubtenstandes sich im Gegensatz zur Regierung für Einführung des zweijährigen Militärdienstes ausgesprochen habe, der inzwischen aber doch zur Einführung gelangt sei.
Minister Frhr. b. Hammer st ein entgegnet, er stehe ganz aus dem Standpunkte, dast die Selbstverwaltung ein noli me tangere fei. Es sei das gute Recht der Stadtverordneten gewesen, Kauffmann zu wählen; gegen seine Wahl hätten Bedenken Vorgelegen, die man verschieden beurteilen könne, lieber die Grünoe, aus denen die Bestätigung ab- gelehnr sei, verweigere er die Auskunft. Es würde eine Ungebühr gewesen sein, dem Kaiser die Angelegenheit nochmals vorzutragen, namentlich bei den Versuchen, aus der Sache politisches Kapital zu schlagen. Der § 33 der Städteordnung könne ja verschieden ausgelegt werden, er aber werde thun, was er für Recht halte.
Abg. Frhr. b. Zedlitz (frf.) führt aus, Dr. Barth sei durch und ourch sozialdemokratisch angekränkelt. (Große Unruhe. Glocke des Präsidenten. Präsident v. Kröcher bezeichnet diesen Vorwurf gegen ein Mitglied des Hauses als eine Beleidigun a und ruft den Redner zur Ord- nu ng.) — Redner (fortfahrend) meint, feine Kommunal- verwaltung habe so Viele Streitigkeiten, wie die Berliner. Man möge nur an die Friedhofsfrage, an die Kranzniederlegung und an die As faire Kauffmann denken. Redner wiederholt dann feine bekannten Vorschläge zur Dezentrali- sierung der Verwaltung.
Sitzung der Stadtverordneten.
Gießen, 20. Februar H902.
Schluß.
Betr. Festsetzung der Fluchtlinie für die Marburgerstraße nurd entgegen dem vorgelegten Plan beschlossen, für die Strecke zwischen Nordanlage und Querstraße C. auf die Anlage von Vorgärten zu oerzichten, die Breite der Querstraße auf mindestens 12 Meter festzufetzen, mit Ausnahme der eine größere Breite bedingenden Ringstraße. — Bürgermeister Mecum teilt mit, daß er einen Kostenanschlag über die Mehrkosten für Verlegung des Klingel- Laches, dessen Offenlauf ihm nicht gefalle, Haube ausstellen lassen. Die Mehrkosten würden sich auf 30 000 Mk. belaufen; er habe ferner die Anlieger von dem Vorhaben verständigt und sie unter Hinweis auf die ihnen gebotenen Vorteile um entsprechenden Zuschuß angegangen; die an- geBotene Geländeentschädigung, sowie sonstige Beiträge der Interessenten seien aber so gering, daß er den Antrag auf Ausführung seines Vorhabens nicht stellen werde.
Das Gesuch bon Karl Linden struth um Anschluß feiner Hofraite in der Lahnstrahe an die Wasserleitung wird abgelehnt, da Gefuchsteller sich nicht dazu versteht, die 375 Mark betragenden Kosten zu tragen.
Tie Rechnungen des Gas- und Wasserwerks, sowie des Realgymnasiums und der Realschule für 1900/01 werden dem Anträge der Prüfungs- Kommissionen entsprechend genehmigt.
Bürgermeister Mecum bringt hierauf eine an die Großh. Regierung gerichtete Eingabe, betr. den Ausbau der Realschule zu einer Ober-Realschule vor. In der Begründung wird dargelegt, daß angesichts der Be- bölkerungszahl Oberhessens der Mangel einer Ober-Realschule in der Provinz dazu geführt habe, daß Eltern ihre Söhne nach Darmstadt oder in benachbarte preußische Ober-Realschulen schickten; Erklärungen der Eltern darüber, daß sie ihre Söhne in die neu zu errichtende Oberrealschule schicken würden, lägen bereits vor, auch die Direktion deS Realgymnasiums habe den Plan befürwortet. Die Schul- deputatwn habe den Plan einstimmig beschlossen, ben Eintrag zur Annahme zu empfehlen, es sei eine vollständige, d. h. auch räumliche Trennung der Lehranstalten in Aussicht genommen, zu deren Durchführung ca. 175 000 Mk. an Baukosten nötig erschienen. Die Versammlung erhob den Antrag einstimmig zum Beschluß.
Die Vorlage, betr. Erhöhung des S'chulgeldes an den höheren Lehranstalten besagt u. a., daß die Stadt für jede Schülerin der höheren Töchterschule ca. 60 Mk. zuschieße, wobei Verzinsung und Abschreibung an den Baukapitalien der Schulgebäude noch außer Betracht bleibe. Rechne man dazu die städtischen Abgaben und andere Lasten, so ergebe sich, daß die Eltern hiesiger Schulkinder mehr bezahlten, als die der aiidroärtigen, denen alljährlich auf diese Weise eine bestimmte Summe geschenkt wurde. Vergleiche der Schulgeldabgaben mit denen anderer hessischer Städte ergäben, daß mit Ausnahme von Offenbach in Gießen das niedrigste Schulgeld bezahlt würde.
Die Schuldeputation hat beantragt, das Schulgeld um 12 Mk. für auswärtige Schulen zu erhöhen. Die Versammlung beschließt im Sinne dieses Antrages, nachdem Bürgermeister Mecum zu dem Vorschläge des Stadtv. Jann, das Schulgeld um 18 Mk. zu erhöhen, erklärt hatte, daß es zweifelhaft erscheine, ob die Regierung mit dem Iaim'schen Vorschläge einverstanden sei. Nach kurzer Debatte, an der sich die Stadtv. Hanau, Krumm und Jann beteiligen, wird ferner beschlossen, das Schulgeld der Vorschule de§ Gymnasiums, Realgyninasiums und der Realschule von 40 aus 60 Mk. zu erhöhen. Zn Gunsten dieses Antrages sprach mit die Erwägung, daß bannt eine Belastung der
Wenigerbemittelten, bie ihren Söhnen eine bessere Schulbildung angebeihen lassen wollten, nicht eintrete, weil bie zum Eintritt in bie höheren Schulen nötigen Kenntnisse in den ersten 3 Schuljahren auch in der Volksschule erworben werden können.
Die Stadtverordneten-Versarnrnlung vom 12. Sep- ember v. I. ist der Ansicht beigetreten, daß eine militärische Organisation der Schutzmannschast nicht nötig sei. Eme neuerliche Zuschrift des Polizeiamünanns tritt dieser Auffassung entgegen. Umfragen in den Städten Darmstadt, Mainz, Worms, Offenbach und Bingen haben ergeben, daß sich dort die militärische Organisation bewährt hat. Den aus dem aktiven Militärdienst scheidenden Unter- ofsizieren werde die Dienstzeit in der Schutzmannschaft angerechnet, d. h. ihnen die Möglichkeit geboten, sich ben Zivilversorgungsschein in ber Schutzmannschaft zu erwerben. Dies ei von vorteilhaftem Einfluß auf bie Qualität ber Schutz- mannschaft. — Stadtv. Krumm befürchtet, daß mit Ernährung der militärischen Organisation die Stadt' in der Auswahl ihrer Schutzmänner beschränkt werde. — ^Mordn. Georgi spricht sich gegen Zwang zur Anstellung von Militäranwärtern für den Schutzmannschast aus. — Stadtv. Kirch empfiehlt Annahme des die mllitärische Organisation befürwortenden Deputationsantrags. — Beigeordn. Wolff teilt mit, daß zwei Dritteile der Stellen mit Militäranwärtern lesetzt werden müßten; bisher hätten sich Militäranwärter für den Schutzmannsdienst nicht gemeldet. — Stadtv. Dr. Schäfer hält auf Grund seiner Erfahrungen im Gerichtswesen und im Interesse ber Sache wie bes Publikums möglichste Verjüngung ber Schutzmannschaft für nötig unb bezeichnet als bestgeeignet bie Militäranwärter. —Stabtv. Krumm empfiehlt, baß man sich nicht ohne Not den Weg, bie Leute nach Belieben anzustellen, verlegen solle. — Stabtv. Haubach ist ür den Kommissionsantrag, auch er hätt bie Militäranwärter ;ür bestgeeignet zu Schutzmännern. — Stabtv. Schmall empfiehlt, es so lange beim Alten zu belasten, bis von staats- roegen Anregung zur Neuorganisation gegeben wirb; es werde schwer halten, für ältere Schutzleute andere Verwendung zu finden. — Stadtv. Heichelheim spricht sich für den Kom- missionsantrag aus. Die Beschlußfassung wird vertagt.
Das Gesuch der Heinrich Bellas III. Witwe um Erlaubnis zum Schankwirtschaftsbetrieb im Hause Bahnhofstraße 76 wirb befürwortet.
Deutscher Itotteuvcrew.
Die Hauptversammlung des deutschen Flottenvereins and am Donnerstag in Berlin statt. Das Präsidium führte der erste Vizepräsident Otto Fürst zu Salm-Horftmar, weiter waren vom Vorstand zur Stelle der zweite Vize- irasident Freiherr v. Dincklage-Campe, der Geschäftsführer Rmeralmajor z. D. Menges-Darmstadt, Professor Bus- ley, Professor Gering re.
Die Abänderung der Satzungen wurde genehmigt. Aus dem Jahresbericht acht hervor, daß die Zahl der Mitglieder von rund 600 Ö00 Ende 1900 auf 626 201 am 31. Dezember 1901 gestiegen ist. Im einzelnen sei hervor- gehoben, daß einem verhältnismäßig starken A b gang in einigen nördlichen Lande steilen ein Zuwach s cm Einzelmitgliedern inSüddeutscbland gegen- übersteht. Die Gesamtzahl der Gruppen und Vertrauensmänner betrug am 31. Dezember 1901 2693.
Als neues Element find im Laufe des Berichtsjahres 26 Gruppen beziehungsweise Vertrauensmännerstellen im Auslande mit 754 Einzelmitgliedern und 4 Vereine mit insgesamt 150 Angehörigen in die Organisation des Flottenvereins ein getreten. Für Westafrika hat der Gouverneur von Kamerun, v. Puttkamer, für das südwestasrikanische Schutzgebiet der Gouverneur Oberst Leutwein den Vorsitz übernommen. Der Verein ist beim Amtsgericht I zu Berlin gerichtlich eingetragen worden. Das preuß. Oberverwaltungsgericht hat enlschiedeu, daß der Deutsche Flottenverein ein Verein ist, der „eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezweckt."
Durch direkte und indirekte Vermittelung der Präsidial- geschäftsstelle sind im Berichtsjahre 1901 751 Vorträge veranstaltet worden, welche insgesamt 52172.28 Mk. Unkosten verursachten.
Bei der Besprechung des Jahresberichts wurde dem Präsidium und der Geschäftsleitung vom Oberpräsidenten v. Bötticher der Dank der Versammlung ausgesprochen. Nachdem Geh. Admiralitätsrat Dr. Feilsch über die Thätig- keit des Kuratoriums für den Chinafonds Bericht erstattet hatte, trat eine Pause ein.
In der Nachmittag-Sitzung wurden zunächst die Wahlen des Präsidiums vorgenommen. Durch Zuruf wählte man Fürst Salm-Horstmar zum Präsidenten. Erster Vizepräsident wurde Staatssekretär a. D. H o ll- mann. Das weitere Ergebnis war: Erbl. Reichsrat Frhr. v. Würtzburg-München, zweiter Vizepräsident. Ferner: Erster geschäftsführender Vorsitzender: Generalmajor z. D. Menges- Darmstadt, zwetter Geh. Rat Busley-Charlot- tenburg, Hauptfchatzmeister: Geh. Kommerzienrat Ravens. Beisitzer: v. Bresfensdorf-Leipzig, Graf Dürkheim-Mont- marttn-Hannover, Generalmajor a. D. Keim-Berlin, Professor Dr. Sering-Berlin, Major Toegel-Eisenach, General- oirektor Williger-Kattowitz, Freiherr v. Schorlemer-Lieser- Mosel, Baurat Kyllmann-Berlin, Generalleutnant von Sar- wey-Stuttgart (?) — Die Aus geschiedenen sind Generalleutnant z. D. Frhr. v. Dincklage-Campe, Geh. Kommerzienrat von Mendelssohn und Generaldirektor Marx-Danzig. — Zum Orte der nächsten Hauptversammlung bestimmte man M ünchen. Stehend wurde folgende Antwort des Kaisers angehört, die aus Hubertusstock soeben ein- getrosfen war: „Die von dem Deutschen Flottenverein mir daraebrachte, von wahrhaft patriotischem Geiste durchwehte Huldigung habe ich mit Befriedigung entgegen genommen. Ich bitte Eure Durchlaucht, den Mitgliedern dafür meinen aus richtigsten Dank zu übermitteln. Das Streben des Vereins, das Verständnis für bie Entwickelung Deutschlands zur See im ganzen Vater lande thatkräftig zu fördern, kann ich nur auf das Wärmste anerkennen. Ich werde das Wirken des Vereins auch ferner mit sympathischem Interesse verfolgen."
Gerichtssaal.
M. Gießen, 21. Febr. Strafkammer. Ten Vorsitz führte Landgerichtsdirettor Dr. Güngerich. Die Anllage- behörde vertrat Gerichtsassessor Dr. Hetzel. — Zunächst wird gegen den Schmiedegesellen Gustav Jäckel ..ms Vutsien «Rußland, wegen v. Zuchten schweren Üicvßaylv v.ryandclt. Er hat fidj ossendar m diebischer 'abju.;: — m einer Nacht
des August 1901 in den Saal der Wirtschaft „Zur StadL Marburg" in Gießen eingeschlichen, und wurde von dem Besitzer der Wirtschaft und einigen Nachbarn in flagranti ertappt. Er hat sich während der Untersuchungshaft geistes- kraut gestellt und wurde zur Untersuchung für die ^auer von sechs Wochen in die psychiatrische Klinik m Gießen verbracht. Dort lvurde festgestellt, daß der Angellagte seit dem Jahre 1874 fast ununterbrochen teils in Gefängnissen, teils in Irrenanstalten zwecks Beobachtung seines Geisteszustandes inhaftiert gewesen ist und daß — allerdings meist am Grund kurzer Beobachtungsfristen — die verschiedenartigsten Gutachten über ihn abgegeben worden sind. Bald wurde er für einen Simulanten, bald für einen Paranoiker oder Schwachsinnigen oder moralisch Blödsinnigen erQärt Ju Uebereinftimmung mit dem Gutachten der psych. Klinik in Leipzig gelangt der Leiter der hiesigen Klinik auf Grund längerer Beobachtung in Verbindung mit der Kenntnis des Vorlebens des Angetlagten zu der bestimmten Feststellung, daß es sich hier um eine mit großer Konsequenz durchgeführte Simulation eines höchst gefährlichen Gewolmheits- verbrechers handele. Tas Gericht gelangte auf Grund dieses Gutachtens zu der Verurteilung des Angeklagten zu einer einjährigen Zuchthausstrafe. In der heutigen Hauptverhandlung schrie und schimpfte der Angeklagte — in Verfolg seiner einmal eingenommenen Handlung — derart, daß er während des größten Teils der Verhandlung aus dem Sitzungssaal entfernt werden mußte. — Das Urteil gegen ben Stadtrechner Anton Mantel aus Nidda lautet auf insgesamt 1120 Mark Geldstrafe. Das Gericht erachtete als festgestellt, daß der Angeklagte in der Absicht der Steuerhinterziehung wissentlich unrichtig deklariert hat — und zwar während dreier Jal)re bezüglich der Kapitalrenteusteuer und während vier Jahre bezüglich der Einkommensteuer. Tie vor dem Jahre 1898 stattgehabten Steuerhinterziehungen hielt das Gericht für verjährt. — Die Verhandlung gegen den Stellmacher Christoph Hup seid von Gotha wegen Betrugs wird zwecks Ladung eines weiteren Zeugen vorläufig ausgesetzt. — Der Taglöhner Philipp Schäfer von Butzbach hat mehrmals für eine dortige Firma Kohlenfuhren besorgt und zweimal beim Vorbeifahren an dem Häuschen des Hilfsbahnwärters Georg Kirchner diesem Kohlen von der Fuhre überlassen. Ter Kirchner hat sich durch Entgegennahme der Kohlen der Mitthäterschaft an dem Kohlendiebstahl schuldig gemacht. Die gegen jeden der beiden Angeklagten von dem Schöffengericht Butzbach verhängte fünftägige Gefängnisstrafe wird von dem Berufungsgericht aufrecht erhalten. -- Der wegen Betrugs vielfach vorbestrafte Paul Lehmann aus Sachsen hat mittels eines Briefes, in dem er sich u. a. fälschlich als völlig mittellos hinstellte, von der Fürstin von Büdingen ein Darlehen erbeten und auch einen Geldbetrag von Mk. 5 erhalten. Er wird wegen dieses Betrugs zu einer dreimonatlichen Gefängnisstrafe verurteilt. — Ter Glas-Arbeiter Johann Hoffmann aus Schnappach hat im Juni 1901, als er bei einem Umzüge mithalf, einige Gegenstände von geringem Wert entwendet, und wird deshalb unter Zubilligung mildernder Umstände wegen Diebstahls im wiederholten Rückfall zu 8 Monaten Gefängnis, die mit einer früher verhängten Strafe zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren verbunden werden, verurteilt. — Die Eheleute Heinrich Nachtigall aus Odenhausen waren wegen Körperverletzung von dem Schöffengericht Grünberg zu je 30 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Auf die von ihnen eingelegte Berufung hin werden sie — entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft — freigesprochen.
Mainz, 20. Febr. Der 28jährige Hotelhausbursche Ehr. Schiebe! aus Heppenheim (Untertaunuskreis) hat in raffinierter Weife die Fremden in den Hotels und auf den Bahnhöfen bestohlen. Im Oktober v. I. stahl er einem im Hotel wohnenden Deutsch - Amerikaner vier Hundert-Dollarscheine unb versteckte sie in dem Blumenrondell am Bahnhof. Ein Dienstmädchen hatte ihn dabei beobachtet und der Polizei Kenntnis davon gegeben. Im Verlaufe der Verhandlung stellte sich ferner heraus, daß Schiebel schon feit längerer Zeit von der Berliner Staatsanwaltschaft verfolgt wurde, weil er dort im April 1900 int Hotel „Fürstenhof" in feiner Stellung als Hotelhauss-, bursche einem Fremden Kleider gestohlen hatte. Bei einer Haussuchung in seiner Wohnung in Frankfurt (worin er von hier aus übersiedeln wollte), fand man eine große Anzahl von Reisekoffern, darunter einen mit einem 1150 Mark werten Inhalt, der erst kurz vorher einem Fremden int Würzbu rger Bahnhofe gestohlen worden war. Ein weiter vorgefundener Koffer war int hiesigen Bahnhofe einem Japaner gestohlen worden. Er enthielt Kleider, Schmuck unb einen Kreditbrief über 9000 Mark. Den Kreditbrief hatte der Dieb ttach Berlin seinem Freunde, dem Mitangeklagten Herrschaftsdiener Emil Ed. Krüger aus Posen gesendet, damit dieser sich über die fremdländische Sprache erkundigen könne. Krüger schickte denn auch die nötige Anweisung, wie das Papier zu versilbern fei, und forderte einen Teil der Beute zur Gründung eines Geschäftes. Die Herkunft einer weiteren großen Anzahl Koffer und Schlüssel konnte nicht ermittelt werden. Der Angellagte befindet sich auch im Besitz eines Sparkassenbuches mit einer Einlage von 1800 Mk. Die Strafkammer verurteilte Schiebel zu zwei Jahren und Krüger wegen Hehlerei zu zwei Monaten Gefängnis.
Kilteratur.
Sp em an ns Annalen 1901/02. Zwischen dem Material des Konversationslexikons, das immer nur in längeren Zwischenräumen in neuer Überarbeitung erscheinen kann, und den meist recht dürftigen und unzuverlässigen verschiedenen Jahreskalenbern, bie überdies vielfach bie Ereignisse nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, sondern von Oktober bis Oktober behandeln, weil |ie noch vor Weihnachten herausgegeben werden, besteht eine fühlbare Lücke, die namentlich von dem unangenehm empfunden wird, der sich rasch und sicher über die Vorgänge des letzten Kalenderjahres informieren will. Es lehren auf diesem Gebiete so gut wie alle Hilfsmittel, benn bie gebräuchlichen geschichtlichen Jahrbücher bringen, ba sie den Hauptnachbruck auf bie politischen Ereignisse legen, unb hier auch längere Exkurse einflechten, auf anderen Gebieten so gut wie nichts. Man hat zwar versucht, diese Lücken ausLusüllen, aber ein Zeitlexikon, das oor Jahresfrist zu erscheinen begann, war so unhandlich u.nb- unübersichtlich angelegt, daß es als ein mißglückter Ver,uch nicht weiter geführt wird. Dagegen erfüllen die soeben von Joh. Pen zier im Verlage von W. Spemann in Stuttgart erschienenen: Spemanns Annalen 1901/02 (Preis geb. 5,50 Mark) in jeder Beziehung ihre Bestimmung, und könnten ihren Untertitel „ein Konversa- tions-Kalenber für Jedermann" mit Recht führen. Wie dieser Titel sagt, stellt sich das neue, hübsch auogestattete Jltert die Aufgabe, gewissermaßen als ein jährlich er-


