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22.2.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 45 Erstes Blatt. 152. Jahrgang Samstag 22. Februar LS»»

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sttrittprechanschluß Nr. 51. _________________________

Gießen, den 20. Februar 1902.

Betr.: Die Regulierung der Gewerbesteuer.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 4. Februar d. Js. (Kreisblatt Nr. 19) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert.

v- Bechtold.

Gießen, den 21. Februar 1902.

Betr.: Beitreibung von Gemeindeforderungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Soweit Sie mit Erledigung unseres Ausschreibens vom 80. v. Mts. noch rückständig sind, werden Sie hierdurch ent­sprechend erinnert.

v- Bechtold.

Polizeiverordnung.

Betr.: Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche.

Auf Grund des § 56 b der Reichsgewerbeordnung, und der Entschließung Großh. Ministeriums des Innern vom 8. Juli 1897 wird für den Kreis Büdingen, wie folgt, ver­ordnet :

§ 1. Der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen ist bis zum 15. März 1902 untersagt.

§ 2. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark, im Unver­mögensfalle mit Hast bis zu vier Wochen, wird bestraft, wer der vorstehenden Bestimmung zuwiderhandelt.

§ 3. Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt mit dem 16. Februar 1902 in Kraft.

Büdingen, den 13. Februar 1902.

Großherzogliches KreiZamt Büdingen.

I. B.: Dr. Neidhart.

Gießen, 21. Februar 1902.

Betr.: Die Veranlagung zur Einkommen- und Ver­mögenssteuer im Laufe der Steuerjahre.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Es ist in letzter Zeit mehrfach vorgekommen, daß die Steuerkommissariate nachträgliche Hebregister über direkte Steuern vorlegten, in welchen Steuerpflichtige ausgenommen waren, die schon längere Zeit in den betreffenden Gemeinden gewohnt haben. Wie die geführten Erörterungen ergeben haben, wurde die verspätete Steuerveranlagung in solchen Fällen meist dadurch veranlaßt, daß die Bürgermeistereien die Verzeichnisse über den Zuzug der Steuerpflichtigen erst ge­raume Zeit nach dem Zuzug steuerpflichtiger Personen, und

nicht, wie vorgeschrieben, allmonatlich bei den Steuer- "ommiffariaten zur Vorlage brachten.

Ein derartiges Verfahren hat zweifelsohne nicht nur manzielle Nachteile für den Steuersiskus, sondern auch den Mißstand für die Steuerpflichtigen im Gefolge, daß diese hier­durch vielfach gezwungen sind, mehrere Ziele ihrer Steuer auf einmal zn bezahlen.

Wir nehmen hieraus Veranlassung, Sie unter Bezug­nahme auf § 2 der Verordnung vom 28. März 1900, die allgemeine Einkommensteuer und die Vermögenssteuer be- reffend, anzuweisen, in Gemäßheit des § 16 der Anweisung ür die Großh. Bürgermeistereien behufs der Mitwirkung bei Regulierung der Einkommensteuer vom 7. April 1870 pünkt- ich allmonatlich die vorgeschriebenen Auszüge über den Zuzug einkommen- und vermögenssteuerpflichtiger Personen den Großh. Steuerkommissariaten einzusenden.

v- Bechtold.

Politische Tagesschau.

Getreidezolle.

Der Uebersicht wegen stellen wir hier die Vorschläge über die Höhe der Getreidezölle, soweit sie bisher im Schoß der Zolltarif-Kommission zur Beratung stehen, zusammen.

Die in Frage kommenden Teile des § 1 des Zolltarif­gesetzes, Abs. 1 und 2 lauten:

Bei der Einfuhr von Waren in das deutsche Zoll­gebiet werden Zölle nach Maßgabe des nachstehenden Zoll­tarifs erhoben, soweit nicht für die Einfuhr aus bestinimten Ländern andere Vorschriften gelten. Für die nachgenannten Getreidearten sollen die Zollsätze des Tarifs durch vertrags­mäßige Abmachungen nicht unter die beigefügten Sätze er­mäßigt werden:

Tarifstelle 1. Roggen 5,00 Mk.) g w

2. Weizen und Spelz 5,50 Ig Kg

, 3. Gerste 3,00

, 4. Hafer 5,00 , *

Die vier ersten Nummern des Zolltarifs bestimmen folgende Zollsätze für einen Doppelzentner:

1. Roggen 1 6,00 -ult,

2. Weizen und Spelz 6,50

3. Gerste 4,00

4. Hafer

6,00

Hierzu liegen folgende Anträge vor: I. Der Kompromißantrag G

raf . Schwerin-

Herold-o. Kardorff, der folgende Minimalsätze ver-

langt: Für den Doppelzentner

1. Roggen

5,50

Mk.

2. Weizen mit Spelz

6,00

3. Gerste

5,50

ii

4. Hafer

5,50

ferner folgende Maximalsätze:

1. Roggen

7,00

Mk.

2. Weizen und Spelz

7,50

u

3. Gerste

7,00

II

4. Hafer

7,00

II

II. Die Anträge Gothein-Fischbeck: a) § 1 Abs. 2 (Minimalsätze) zu streichen, b) in den Zolltarif einzusetzen folgende Sätze:

1. Roggen 5,00 Nck.

2. Weizen 5,00

3. Gerste 2,25

4. Hafer 4,00

III. Die Anträge Bebel u. Gen. (unter Anlehnung an die Nummern des gegenwärtig geltenden Zolltarifs) in Nr. 9: Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues" statt der Pos. af zu setzen zunächst a. Getreide, auch Malz und Hülsenfrüchte....... frei.

Außerdem beantragen die Abgg. Speck und Dr. Heim (Z.) ohne Angabe eines bestimmten Satzes den Hopfen ebenfalls unter die Minimalzölle zu stellen, und Abg. Graf Kanitz (kons.) kündigt einen dasselbe Ziel verfolgenden Antrag in Bezug auf Mehl an.

Preußisches Abgeordnetenhaus.

Beim AusgabetitelMinistergehalt" bespricht Abg. Dr. Friedberg (natl.) Vorgänge in Grimmen, wo einer Gasthofbesitzerin vom La n d r a t mitgeteilt rourbe, daß die Kaisergebur tstagsfeier der Behörden nicht bei ihr abgehalten werden könne, weil in ihrem Lokal kurz vorher ein.: liberale Wählerversammi tun g stattgefunden habe. Damit have sich der Landrat im Gegensatz zu den Anschauungen seines obersten Ressort- chefs gesetzt. Wenn nun auch auf dem liberalen Kom­merse Dinge passiert, namentlich Lieder gesungen wor­den seien, die nicht zu billigen seien, so liege doch hier ein Fall von außergewöhnlicher Pflicht- und Amtsverletzung eines Landrathes vor. Der Minister werde dem Landrat begreiflich machen müssen, daß er sich nicht zum Agenten einer politischen Partei machen dürfe. (Beifall links.)

Minister Frhr. v. Hammer stein entgegnet, am Ge­burtstag des Kaisers hätten in jenem Lokal Vorgänge statt­gefunden, nenne man es Kommers, Bankett oder Orgie» (Oho! links), bei dem der L a n d r a t in der u n f l ä t i g st e n Meise angegriffen worden'sei. Er, der Minister, könne auf diese Beschimpfungen hier nicht öffentlich ein* gehen, aber er ic^ne es ab, den Landrat zu rektifizieren^' (Beifall rechts, andauerndes Zischen links.) Zahlreiche Be­amte hätten erklärt, keinen Fuß in jenes Haus zu setzen. Dadurch sei die Aufsuchung eines anderen Lokals nötig geworden.

Abg. Goth ein (frs. Vg.) legt dar, daß der Landrat einen Gemeindevorsteher disziplinarisch bestrafte, weil er einen liberalen Wahlaufruf unterzeichnete. Einen mehr­fach bestraften Menschen, den der Landrat nicht als stell­vertretenden Gutsvorsteher habe bestätigen können, habe er jetzt als Zeugen gegen den Amtsvorsteher gewonnen. Auch sonst hab«', der L a n d r a t Maßnahmen getroffen, die als Terrorismus bezeichnet werden müßten. Der Land­rat habe bewußt die Unwahrheit gesagt, wenn er behaupte, daß die Versammlung sehr unruhig gewesen sei. Bei der vom liberalen Verein abgehaltenen Kaiser- geburtstagsfeier sei es durchaus anständig hergegangen; von Orgien sei ihm, dem Redner, nichts bekannt. Die Be­geisterung, mit der das Kaiserhoch ausgebracht worden sei,

Gießener AadNheater.

Zwei glückliche Tage.

Von G. Kadelburg und Fr. v. Schönthan.

Allbekannt ist die Geschichte vom unternehmungslustigen Sommerfrischler, der reisefroh sein behagliches Heim verläßt, um nach Wochen das reumütige Geständnis abzulegen, daß die sommerliche Freude nur zwei Höhepunkte glückliche Tage hatte: den Tag der Abfahrt von und den der Rückkehr nach Hause. Aehnlich erging es dem wackeren Weinholz, dessen Bekanntschaft wir am Freitag nach Jahren erneuerten. Sein Villenbesitzer-Dasein, dem er sehnsüchtig entgegengeträumt, kennt auch nurzwei glückliche Tage" den ersten und den letzten des Besitzes. Was dazwischen liegt, das ist vom liebel: eine Kette von Sorgen und Un­annehmlichkeiten , von verwandtschaftlichen Ueberfällen und freundnachbarlichen Liebenswürdigkeiten, eine Fülle von Er- eignissen, die dem unbeteiligten Beobachter unterhaltsam und ergötzlich vorkommen, den Betroffenen selbst aber die ver­hängnisvolle Villa, mit der er sich gründlich verbaut hat, zu allen Teufeln wünschen lassen.

Franz v. Schönthan und Gustav Kadelburg haben diesen billigen Gedanken für eine Zweieinhalbstundenunterhaltung hin und her geschaukelt und damit ihrem Rufe als thea­tralische Vergnügungsmeister genügt. Schönthan, der selbst glücklicher Villenbesitzer ist und sich in Blasewitz an den Ufern der Elbe einen Herrensitz geschaffen hat, wie ihn sich sonst zumeist nur die ftanzösischen Komödienschreiber vom Schlage des Herrn Eugöne Brieux leisten dürfen, hält sich mit dem Stücke anmutig zum Besten; freilich, wer sich selbst zum Besten hält, braucht noch nicht selber zu den Besten zu gehören! Kadelburg, der zweite Verfasser, schuf in dem Stücke zunächst für sich selber, denn er war einst ein viel be­liebter Bonvivant, einen wienerisch plauschenden Seladon, der zwar in der Charakteristik ganz an der Oberfläche schwimmt, jedem begabten Darsteller aber Gelegenheit gicbi, schauspiele­rische Gewandtheit zu zeigen.

Im Uebrigen ist der an sich dürftige Stoff durch eine Reihe wirksamer Zuthaten zu einem den Abend füllenden Stücke ausgesponnen; ein paar Streublümchen liebenswürdigen Humors setzen den aus dem Leben und der Alltäglichkeit ge­griffenen Szenen schimmernde Lichter auf; die Rollen sind dank­bar, die Charaktere so flüchtig als glücklich gestaltet, und so mußte diese harmlose Satire auf die Luxus-Bauwut auch bei unserem Publikum eine freundliche Aufnahme wiederfinden. Begrüßte man in dieser weltstädtischen Pfahlbürgerkomödie im Grunde doch ganz alte Bekannte, den weiblichenStörenfried" und denOnkel Lebrecht" des seligen Benedix, die hypernaive höhere Tochter mit der verfänglichen Reisebekanntschaft aus MosersUltimo", den gemütlichen Vollblut-Oesterreicher ans derberühmten Frau" u. a. Dutzendgestalten aus der deutschen Schwanklitteratur.

Hervorzuheben ist in erster Linie, daß unsere Regie ohne viele Mühe den Intentionen des Verfassers entsprochen hatte. Man glaubte sich in der That in einen der zahlreichen, nur auf den äußeren Eindruck hin so billig und unzweckmäßig als möglich hergestelltenKasten", wie sie in manchen sogenannten Villenkolonien von Großstädten zu finden sind, -versetzt zu sehen. Die steile und schmale Treppe erinnerte fast an das Darm­städter Olbrich-Haus, in dem man in dem vergangenen Som­mer neben vielem Unpraktischen und Absurden fteilich auch so viel Gesundes und Verständiges, so viel Zweckmäßiges und harmonisch Einfaches, architektonisch Schönes und ornamental Wirksames sah. Unsere Regie führte auch an unnötigen, im entscheidenden Augenblick versagenden Sicherheit?- und Be- qnemlichkeitsvorrichtungen Manches mit absoluter Natürlichkeit vor. Das Zusammenspiel aber war leider nicht flott genug, es klappte nicht alles nach Wunsch.

Daran trugen die beiden Benesiziantinnen nicht die Schuld. Als des Villenbesitzers Töchterlein Else zeigte Frl. Brand au niedliche Backfischnaivität. Frl. Brandau besitzt Innigkeit, warmes, gefühlvolles Empfinden. Ihre ganze Art ist von ansprechender Natürlichkeit. Schade nur, daß ihr Organ so wenig ergiebig ist. Frl. Feige hatte sich mit einer gering­

wertigeren Aufgabe begnügt, in der sie sich mit lebhaftem Eifer bestens bethätigte.

Den Vogel schoß aber Herr Schneider als Joseph Freisinger ab, der den jungen feschen Wiener gab, allerdings wohl nicht keck und lustig genug; er hätte ganz gut weit mehr aus sich herausgehen können. Frau Jenny und Herr Woisch, der leider so mangelhaft seinen Text beherrschte, daß er die Wirkung, die die ihm so vortrefflich liegende Rolle sonst verschafft hätte, wesentlich beeinträchtigte, nefen gleich­falls viel Heiterkeit hervor. Sonst sind noch die Herren Ramsey er als derHeuochse" von Villenbesitzer, Zo d er als brüllender Morawetz (übrigens ein unmöglicher, weder littauischer noch masurischerostpreußischer" Name), und Herr Gerlach sowie Frl. v. Helbronn zu nennen. P. W.

Der 100. Geburtstag des französischen Poe­ten Victor Hugo fällt auf den 26. d. M. In Paris findet aus diesem Anlaß eine Feier am nächsten Mittwoch statt. Sie besteht aus einer großen Zeremonie im Pantheon. Der Unterrichtsminister im Namen des Staates und der frühere Minister des Aeußeren, Hanotaux als Vertreter der französischen Akademie werden das Wort ergreifen. Die Mit­glieder der Akademie begeben sich sodann in Corpore nach dem Denkmal Victor Hugos. Auch in Brüssel wird eine Feierlich- lichkeit veranstaltet iverden.

Tie Insel. Auf dem Grabe des Berliner Trianon- Theaters legt Otto Julius Bierbaum das fünfte Heft derInsel" (Insel-Verlag, Leipzig) nieder. Das Heft enthält die am ersten und letzten Abend gespielten Pro- grammnummern, darunter auch das SingspielDie Hir - rin und d e r S ch o r n st e i n s e g e r" von Bierbaum und Blei, das trotz seines Durchfalles viel feinen Geist besitzt. Im Vorwort setzt sich Otto Julius Bierbauni an dieser Stelle mit denjenigen auseinander, die er für das Miß­lingen seines Experimentes verantwortlich macht. Ihm tritt Markus Behiner zur Seite, der in dem grotesken Buchschmuck den Widersachern der Bierbaum-Muse allerlei Spott anthnt.