Ausgabe 
21.11.1902 Drittes Blatt
 
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^Drogerie Otto

Nr. 274

Freitag, 21. November 1902

152. Jahrg.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.

DieGießener Familienblätter" werden dem Anzeiger vierinal roödjentlid) beigelegt. Der ^«sstiche Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

Verantwortlich für den allgemeinen tetü P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck,

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schul Unioersllätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Stehen.

Parlamentarische Pcrhanvlungcn.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

von

wird

Deutscher NeichStag.

218. Sitzung vom 20. November. 1 Uhr.

Das Haus ist gut besetzt.

Am Bundserathstisch: Graf Posadowsky, Frhr. Hammerstein u. A.

Die zweite Verathung deS Zolltarif-Gesetzes

fortgesetzt beim § 10 a. .

Lieser von der Kommission neu hinzugefugte Paragraph will die Oktrois der Städte beseitigen und lautet:

Für Rechnung von Kommunen oder Korporationen dürfen von dem auf das Inkrafttreten des Gesetzes folgenden 1. April ab Abgaben auf Getreide, H ü l s e n f r ü ch t e , Mehl und andere Mühlenfabrikate, desgleichen auf Vackwaaren, Lieh, Fleisch, F l c i s ch w a a r e n und Fett nicht er­hoben werden.

Auf die Erhebung von Abgaben von dem zur Vierbcrettung bestitnmtcn Malze seitens der Kommunen fiubct diese Be­stimmung keine Anwendung.

Die entgegenstehenden Bestimmungen des Zollveremsver- tragcS sind aufgehoben.

Die Sozialdemokraten Albrecht u. Gen. beantragen, in dem Absatz I nach den WortenHülsenfrüchte" einzuschaltenund sonstige landwirthschaftliche Erzeugnisse". Ferner beantragen sie, den Absatz II zu streichen, also auch die Abgaben auf Malz zu beseitigen.

Abg. Fischbeck sfreis. Vp.): Gegen den von der Kommission mit Recht in daS Gesetz eingefügten § 10 a ist von Seiten der ver­bündeten Regierungen und der beteiligten Gemeinden der Ein­wand erhoben worden, daß er den klaren Abmachungen des Zoll- vereinSvertrageS und der ilteichsverfassung widerspreche. Als durch den Zollvereinsvertrag den Städten das Recht zur Erhebung von kounnunalen Abgaben auf Lebensmittel eingeräumt wurde, geschah es unter der selbstverständlichen Voraussetzung der Fortdauer der damals gegebenen Verhältnisse. Damals aber gab es Getreide­zölle überhaupt noch nicht und die Viehzölle waren sehr niedrig. Jetzt außer den hohen Zöllen die Lebensmittel auch noch mit Oktrois zu belasten, wäre eine große Ungerechtigkeit. Es ist also durch die veränderte Lage von selbst der Anlaß zu einer Revision des OkttoirechtS gegeben. Ein armer Soldat, der aus seiner Heimath nach Potsdam kommt und mehr als 2 Pfund Wurst mit­bringt, muß für diese nachträglich die städtische Steuer bezahlen; der kaiserliche Hof in Potsdam dagegen bezieht alles Fleisch von außerhalb ohne Oktroi. Damit soll man uns nicht kommen, daß der städtische Haushalt durch die Aufhebung des Oktrois schwer geschädigt werden würde. Erinnern Sie sich doch an die siebziger Jahre. Damals erfolgte die Aufhebung in einer sehr großen Reihe von Städten, und diese sind mit Ersatzsteuern später sehr gut ausgekommen und itehen heute in mindestens ebenso großer Blüthe, als je zuvor. Freilich fürchten die reichen Leute, dah, wenn diese ungerechten Abgaben beseitigt werden, daß man sie dann stärker zu den Kommunalabgaben heranziehen werde. Tas ist aber nur billig und gerecht, denn die großen Vermögen sind noch lange nicht genug besteuert. Dem sozialdemokratischen Antrag auf Descitigung der Malzsteuer können wir nicht zustimmen. Wir be­gründen ja gerade den auf unseren Antrag hin geschaffenen § 10 a damit, daß Brot und Fleisch durch den Zolltarif erheblich mehr be­lastet werden; beim Bier ist das nicht der Fall, denn hier bleibt die Bierstener von sechs Mark unverändert. Deshalb haben wir unseren Antrag auf Malz nicht ausgedehnt. Tie Entscheidung darüber, ob der § 10a sich mit der Reichsverfassung verträgt, über­lasse ich den Staatsrechtslehrern. Einzelne sind ja der Ansicht, daß hier eine Verfassungsänderung nöthig sei. Aber was verschlägt das? Wenn sie nöthig ist, dann muß sie eben in einem Falle, wo es sich um wichtige Interessen des Reiches handelt, vorge­nommen werden. (Beifall links.)

Staatssekretär im Reichsamt deS Innern Dr. Graf v. Posa- bowSky-Wehner: Die Frage des Oktrois ist im Schooße der Kom­mission auf daö Eingehendste erörtert worden. Die verbündeten Regierungen sind nach wie vor der Ansicht daß es sich bei diesem § 10 a um eine Verfassungsänderung handelt, und ich habe in der Kommission eine Erklärung abgegeben, welche dem KommissionS- bericht bcigefügt ist, wonach die verbündeten Regierungen ernste Bedenken haben, eine solche Verfassungsänderung bei Gelegenheit dieses Gesetzes vorzunehmen. Die Regierungen haben aber auch schwere materielle Bedenken; sie fürchten für den geordneten Haus­halt einer ganzen Reihe von Städten. Diese materiellen Bedenken sind eS hauptsächlich, die den Widerspruch der Regierungen be­gründen. Ich nehme an, daß vom Standpunkte dieser materiellen Bedenken aus noch einige Bundesrathsbevollmächtigte sprechen werden.

Preußischer Minister des Innern Frhr. v. Hammerstein: Im Namen der preußischen Regierung und zugleich im Namen der Negierungen von Baiern, Sachsen, Vaden, Hessen, der thüringischen Staaten und von Elsaß-Lothringen möchte ich auf die schweren Be­denken aufmerksam machen, die sich aus der Annahme deS Antrages für eine große Zahl deutscher Städte ergeben würden.

Die Mahl- und Schlachtsteuer wird zur Zeit von 1392 Ge­meinden erhoben, oder genauer von 1224 die Mahl- und Schlacht­steuer und von 163 die Schlachtsteuer allein. Die Gebühren, welche hieraus den betheiligten Gemeinden zufließcn, ergeben eine Turch- schnittssnmme von 15 607 000 Mk. Tas ist ein sehr erheblicher Drnchtheil der gesammten Einnahmen dieser Gemeinden, in deren Finanzwirthschaft Sie durch den Antrag eingreifen. Tie bethei­ligten Ressorts sind der Ansicht, daß dieser § 10a nicht nur die Finanzlage vieler Gemeinden zu gefährden, sondern geradezu zu zerstören geeignet ist. Der Haushalt vieler Gemeinden ist wesent­lich geradezu auf die Schlacht- und Mahlsteuer begründet; ihre Beseitigung würde also die allergrößten Unzuträglichkelten mit sich bringen. Zudem ist gerade der jetzige Augenblick, da er in die Zeit einer allgemeinen wirthschaftlichen Depression fällt, die ohnehin die größten Anforderungen an die direkte Steuerkraft stellt, am aller­wenigsten zu einer solchen Beseitigung geeignet. Meines Erachtens ist eS auch nicht angebracht, ein wesentliches Stuck der gemeind­lichen Selbstverwaltung, die doch gerade in liberalen Gemeinden R sonders hoch geschäht wird, hier durch einen Federstrich zu be- feitioen und ihnen Vorschriften darüber zu machen, m welcher Weise sie nun ihre kommunalen Abgaben erheben sollen. Ucber die v'rage, ob die direkte ober indirekte Besteuerung vorzuziehen ist, wird sich hier ein abschließendes Urtheil nicht fällen lassen. Selbst wenn die Aufs, iung der linksliberalen Parteien richtig Ware, daß die direkte Be, 'iicrung vorzuziehen ist, so wird das immer nur eine theoretisch«' .'ichtigkeit sein, die sich mit der Praxis sehr oft nicht in Einklang nngen ließe.

Es ist gef. t, daß durch Aufhebung dieser Steuer der Steuer- pftichtige mehr ' kommen würde, als er jetzt zu zahlen hat. Ja, das nimmt sich n ; dem Papier sehr schön aus, in Wirklichkeit aber bekommt er nicht fir sondern er hat nur zu zahlen, denn wir

Menschen sind doch nun einmal so unvollkommen, daß wir nicht jeden Tag den Bruchteil der Steuern, die wir dann sparen, in einen besonderen Kasten legen. Die Unzufriedenheit würde dadurch, daß wir höhere direkte Steuern zu zahlen haben, nur vermehrt werden. Was soll nun durch den Antrag erreicht werden? Doch tn erster Linie die Verbilligung des Fleisches für die ärmeren Klassen. Wer das glaubt, der geht davon aus, dah die Steuer die Differenz bildet zwischen dem theurcn Fleisch tn der steuerpflichtigen und dem angeblich billigen Fleisch in der steuerfreien Stadt. Diese Voraussetzung ist durchaus falsch. In Potsdam z. B. ist der Fleisch­preis im Kleinhandel um 19 bis 30 Pfennig höher als tn Berlin, während die Steuer in Potsdam nur 7 bis 9 Pfennig betragt; in anderen Städten, die nahe bei Berlin liegen, z. B. in Spandau und Teltow, sind die Preise noch höher, als in Potsdam, obwohl sie gar leine Steuer erheben. Das scheint ein ausreichender Beweis dafür zu fein, daß durch die Aufhebung der Steuer keine Verbilli­gung der Fleischpreise herbeigeführt wird. Ganz dieselben Erfah­rungen, wie in Potsdam, sind im ganzen Reich gemacht. In Mannheim sind ohne Oktroi die Preise für Fleisch höher, als in Worms mit Oktroi; die Steuer hat also keinen ausschlaggebenden Einfluß auf den Preis. Ter andere Zweck, der durch den Antrag erreicht werden soll, ist eine gleichmäßige Belastung von Arm und Reich; aber auch dieser Zweck wird nicht erreicht. Nach meiner Auffassung werden umaekehrt die Reichsten dabei günstiger fahren und die Armen werden benachtheiligt. Ich weiß nicht, ob die Antragsteller unter Fleisch auch Wild und Geflügel verstehen; wäre das der Fall, so wäre es doch unbillig, gerade für die Nah­rung der wohlhabenden Bevölkeruiig keine Steuer zu erheben. (Rufe bei den Sozialdemokraten: Gänse!) Es ist bereits anerkannt worden, daß heutzutage fast in allen den Orten, welche die Schlacht- und Mahlsteuer haben, die städtische Einkommensteuer von den Ein­kommen unter 900 Mark nicht oder nur theilweise erhoben wird. Ich weise ferner auf Elsaß-Lothringen hin; dort bedarf eS zur Einführung des Oktrois der Genehmigung der Negierung, während die Aufhebung lediglich auf Beschluß der Gemeindebehörde erfolgt; aber keine Gemeinde hat einen solchen Beschluß gefaßt. In den letzten Tagen ist viel die Rede gewesen von der großen Fleisch- theuerung. Ja, warum haben denn die Stadtgemeinden nicht daran gedacht, daß es ihre Pflicht ist, zunächst einmal ihre eigenen Ge­meindeangehörigen von den angeblich so hohen Gebühren für die Schlachtsteuer zu befreien? Davon ist in keiner Gemeinde heute jemals die Rede gewesen, auch nicht in dem freisinnigen Berlin. (Zuruf: Seit wann hat denn Berlin eine Schlachtsteuer?) In den letzten Jahren haben sich die deutschen Städte fortdauernd entwickelt; sie haben neue Einrichtungen geschaffen, welche dem Gcsammtwohl der arbeitenden Klasse zu Gute kamen. Tas ist ihnen nur möglich gewesen, weil sie eine gesunde Finanzwirthschaft hatten. Greifen Sie in diese Finanzwirthschaft störend ein, so hindern Sie die ge­deihliche Entwickelung der Städte gerade gegen das Interesse der arbeitenden Klasse. Der Vorredner hat, wenn ich ihn recht ver­standen habe, gesagt, die Kommunallasten seien bereits heute so groß, daß eine Erleichterung eintreten müsse. Nun, durch diesen Antrag wird nicht eine Erleichterung, sondern eine Erschwerung eintreten. Der Abg. Fischbeck sagte weiter, er wolle sich nicht einmischen in die Landesgesetzgebung der süddeutschen Staaten. Aber warum stellt man denn einen solchen Antrag? Wenn etwas eine Einmischung ist, so ist es dieser Antrag, durch den Sie den Gemeinden etwas nehmen, ohne ihnen etwas Anderes dafür zu geben. Der Antrag ist staatsrechtlich bedenklich und bringt staats- wirthschaftlich nur Schaden. Ich bitte Sie, ihn abzulehnen. (Beifall.)

Abg. Rettich (kons.): Tie überwiegende Mehrzahl meiner Freunde stimmt dem Ziel des Antrags zu und wünscht eine Erleich­terung der örtlichen Abgaben auf Lebensmittel. Ich will aber die Frage, ob eine Aufhebung dieser örtlichen Steuer eine Verbilligung der Lebensmittel herbeiführen würde, ebenso wenig erörtern, wie die Frage,' ob diese Steuer auf die Landwirthe abgewälzt wird, welche die Lebenmittel liefern. Aber meine Freunde sind der An­sicht, daß der Antrag einen Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten bedeutet. (Sehr richtig! rechts.) Wir stimmen dem Staatssekretär Grafen Posadowsky vollkommen darin bei, daß es nicht zulässig ist, bei Gelegenheit eines Gesetzes, wie des vorliegenden, eine Ver­fassungsänderung vorzunehmen, und aus diesem Grunde werden wir gegen den Antrag stimmen. (Beifall rechts.)

Minister Frhr. v. Hammerstein: Mir wird eben rnitgetheilt, daß ich mich versprochen habe. Berlin hat selbstverständlich keine Schlachtsteuer; hier handelt es sich nur um eine Schlachtgebühr. Ich hatte bei meiner Rede nicht Berlin im Auge, sondern einen Beschluß der Stadt Straßburg. (Abg. Kopsch: Nun verwechselt er schon Berlin mit Straßburg!)

Abg. Herold ((Str.): Meine Freunde haben für die Aushebung des Oktrois in der Kommission gestimmt, weil wir der Ansicht sind, daß Zölle auf die nothwendigsten Lebensmittel nicht zu Finanz­quellen werden dürfen. (Hört! hört! links.) Wenn wir andrerseits Lebensmittelzöllen zustimmen, so geschieht e§, um der Landwirth- schaft den nothwendigen Sckmtz angedeihen zu lasten. (Hört! hört!) Wenn wir die indirekte Steuer auf Lebensmittel hier abschaffen durch diesen § 10a, so ist damit nicht gesagt, daß wir nun überhaupt alle indirekten Steuern abschaffen wollen. Es ist aber angezeigt, eine gewisse Gleichmäßigkeit in der Steuerform eintreten zu lasten. Der Herr Minister hat gemeint, die Zuschläge zur Einkommensteuer, die nach Wegfall der Oktrois erhoben werden müßten, würden den kleinen Man viel mehr belasten, als die Oktrois. Dem kann ich nicht zustimmen. Die-direkte Steuer belastet nur die Bessersituirten, die ärmere Bevölkerung wird verhältnißmäßig wenig davon be­troffen. Es ist auch falsch, die Oktrois mit den Zöllen zu ver­gleichen. Bei den Zöllen trägt einen Theil des Schadens der aus­ländische Produzent, der uns fern steht, bei den Oktrois dagegen der heimische Bauer. Und den wollen wir nicht belasten. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied. (Sehr richtig! im (Str. und rechts.) Sehr sonderbar war es, daß Herr von Hammerstein auch die größere Autonomie der Gemeinden als Grund für die Be­seitigung des § 10a ins Treffen geführt hat. Die Staatsregierung scheint sonst nicht gerade ein Freund dieser Autonomie zu fein. Lat sie doch durch allerhand Maßnahmen die Selbstverwaltung der Kommunen dermaßen eingeschränkt, daß diese in vielen Fällen nur noch ein Schatten ihrer selbst ist. (Sehr gut!) Hoffentlich werden die heutigen Worte des Ministers auch von Den ihm unterstellten Organen gehört und dahin verstanden, daß die fortgesetzten Ein­griffe in das Selbstbestimmungsrecht unterbleiben. (Sehr gut!)

Ich möchte mich dahin zusammenfasten, daß, obgleich die Re­gierungen der Ansicht sind, daß der § 10a eine Verfassungsänderung involvirt, ich dach hoffe, daß sie sich einem Beschluß des Plenums des Reichstags fügen werden. Ich freue mich, daß in dieser Frage der Reichstag ziemlich einig zu sein scheint, und daß auch die Herren von der Sozialdemottatie hier mit uns zusammenstehen, wenn­gleich ihre Stimmen hier nicht besonders ins Gewicht fallen können, da ihre Bänke heute so spärlich besetzt sind. (Sehr gut! und Heiter­keit. Die Sozialdemokraten sind in der That heute auffallend schwach vertreten.) Ich bitte Sie also, dem Kommissionsbeschluß zuzustimmen.

Abg. Singer (Soz.): Meine politischen Freunde haben von Anfang an für den § 10a gestimmt. Die Bemerkung des Herrn Herold über unsere geringe Frequenz war ganz unangebracht, da die Entscheidung hierüber doch erst in der dritten Lesung fällt und wir bann schon in genügender Zahl anwesend sein werden. Ob das bet den Freunden des Herrn Herold auch der Fall sein wird, steht noch dahin. Hoffentlich sorgt Abg. Herold dafür, daß sie bann auch die ganze Zeit hier bleiben. (Sehr gut! linksÜ Die Argumentation deS Ministers von Hammerstein war jedenfalls so ungeeignet tote mög­lich, um auch nur einen einzigen Anhänger ber Abschaffung deS Octrois von seiner Ansicht abzubringen. (Zustimmung links.) Wir müssen jedenfalls umgekehrt wie der Minister aus der Thatsache, daß so erhebliche Einnahmen aus den Zöllen entstehen, nun nicht ettoa noch Extraeinnahmen aus den Octrois erhalten wollen. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, daß, nachdem die eine Belastung schon da ist, erst recht die andere in Wegfall kommt, die ja nur eine Extrabesteuerung der kleinen Leute darstcllt. Der Minister glaubt freilich nicht an die letztere. In bet Theorie kann man freilich jede Belastung durch die Zölle fortescamotiren. In Wirklichkeit weiß doch Jeder, daß diese Abgaben nur auf die Konsumenten abgewälzt werben. Ucbrigens ist ja Der beste Beweis für unsere Auffassung, daß z. B. bie Fleifcherinnung in Offenbach sich bereit erklärt hat, das Fleisch billiger zu liefern, wenn diese Abgaben in Fortfall kämen. (Hört, hört!) Allerdings, wenn der Wlinifter meint, nach Wegfall der indirekten Steuern müßten bie birckten Steuern bet untersten Klassen, bie jetzt gar nicht erhoben werben, erhoben und sogar noch erhöht werden, so ist das eine seltsame Betätigung seiner angeblichen Fürsorge für die arbeitenden Klassen. Anstatt, daß Sie von den Begüterten höhere Abgaben verlangen, wollen Sie noch den Arbeitern von ihrem Existenzminimum etwas abzwackcn. Der seltsamste Grund, den der Minister anführte, war der von der Autonomie der Gemeinden. Daß ein preußischer Minister sich als Hüter der Selbstverwaltung aufspielt, das ist so urkomisch, daß er damit nur einen Heitcrkeitserfolg erzielen kann. Ich glaube, die Regierung würde bet Selbstverwaltung ber Kommunen ben besten Dienst erweisen, wenn sie sich möglichst wenig um sie kümmerte. (Sehr richtig! links.) Die ganze Rede des Ministers setzt sich au» Widersprüchen zusammen. Er sagt, es sei wünschenswert, wenn die Städte die arme Bevölkerung nicht belasten würden, und habet empfiehlt er diesen Zolltarif, der die Armen erheblich belastet. (Sehr gut! links.) Warum schaffen Sie denn nicht eine wirklich pro­gressive Einkommensteuer? Aber das will die Regierung nicht, und wenn sie es wollte, so würden die Mehrheitspartcien es verhindern. Wenn die Kommunen den Ausfall der Octrois nicht vertragen können, so muß die Regierung ihnen Zuschüsse geben. Durch die Beseitigung des Octrois können Volksinteressen auf keinen Fall ge­schädigt werden, höchstens kapitalistische Jnteresten, da eventuell dadurch die Kapitalisten stärker zur Gemeinbecinkommensteuer herangczogen werden würden. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Gesetzgebung nicht im kapitalistischen Interesse gemacht werden muß, sondern lediglich für das der Gesammtheit. Wir wünschen ja nicht, daß ber Zolltarif zu Stanbe kommt, aber wenn bet dieser Gelegenheit das Volk wenigstens von ben stäbtischen OctroiS befreit wirb, so wirb bas ein Segen sein.

Bairischer Ministerialdirektor von Geiger stellt eine von dem Vorredner citirte Aeußerung, die er in der Kommission gethan, richtig. Er bleibt im fiebrigen fast unverständlich und scheint bars zulegen, daß in Baiern nickt nur die Städte, sondern auch eine große Zahl von Landgemeinden durch den Fortfall der Octrois schwer ge­schädigt werden würden.

Abg. Dr. Paasche (nat.-lib.): Ich glaube, theoretische Erörte­rungen über diesen Gegenstand sind jetzt vollkommen überflüssig. Man mag die Statistik drehen und wenden, wie man will, eS steht fest, daß die Oktrois auf die Preisbildung von Einfluß sind, während sie der Landwirtschaft im Gegensatz zu den Zöllen keinen Vorteil bringen. Trotzdem halten wir aus praktischen Gründen an unserem in der Kommission eingenommenen Standpunkte fest. Wir wünschen nicht, daß dieser § 10a in die Vorlage aufgenommen wird, denn nach den Erklärungen der Regierung muß man befürch­ten, daß er geeignet ist, den ganzen Zolltarif zum Scheitern zu bringen. Wir halten auch den gegenwärtigen Augenblick nicht für geeignet, eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Uns wäre e8 am liebsten gewesen, wenn man unsere Resolution angenommen hätte, die Aufhebung der Okttois binnen 10 Jahren herbeizuführen.

Abg. v. finrborff lRp.): Nach den Erklärungen vom Regie­rungstische auS ist die Eyance keine sehr große, daß die Regierungen den § 10a annehmen werden. Wir werden daher im Interests de» Zustandekommens des Zolltarifs gegen diesen Paragraphen stimmen. Sollte er gleichwohl angenommen werden, so beantragen wir, ihn erst vom 1. April 1910 ab in Kraft treten zu lassen.

Abg. Gothein (freis. Vgg.): Ter Abg. Paasche hätte nach den Eingangsworten seiner Rede eigentlich seine Zustimmung zu dem § 10a erklären müssen. Ich meine, man muß das Eisen schmieden, so lange es warm ist. Wenn wir diese Gelegenheit nicht wahr­nehmen, so wird eine solche so leicht nicht wiederkommen. Soviel Widerstandskraft traue ich der Regierung nicht zu, daß sie an diesem Paragraph das Gesetz scheitern lasten wirb. Dem sozialbemokratt« schen Anttage, auch das Malz frei zu lasten, werden wir nicht zu­stimmen. Die Aufhebung ber Oktrois ist um so notljtocnbiger, al» heute das Nahrungsminimum von der großen Masse des arbeiten­den Volkes nicht erreicht wird, namentlich nicht bezüglich des Ei­weißstoffes. Im Gegensatz zum Minister bin ich der Meinung, daß das, was in der Theorie richtig ist, auch in der Praxis richtig sein muß. (Lacken rechts.) Es gehört schon ein großes Maß von Unwistensckaftlichkeit dazu, um das Gegenteil zu behaupten. Not­wendig sind die Okttois für die Kommunen nicht, denn die meister» Städte haben sie bekanntlich nicht. Sonderbar war es, daß heute gerade der preußische Minister des Innern für die städtische Auto­nomie eintrat. Sonst war das leider nicht ber Fall. Hoffentlich giebt jetzt der Minister den großen Städten auch endlich die Polizei­autonomie. Nun kann man fragen, warum denn in vielen großen Städten, z. B. in Breslau, trotz des Oktrois noch so hohe Kom­munalsteuern erhoben werden? Ich erinnere hier an ein Wort, ba§ der Abg. Dr. Sattler gelegentlich der Beratung des Lehrer- besolbiingsgesehes im preußischen Abgeordnetenhause sprach. Er sprach damals das Wort von demRaubzug gegen die großen Städte" (Hört, hört!). Denen zu Gunsten des platten Landes kolostale Lasten aufgebürdet werden. Ich erinnere ferner an die bedeutenden Anforderungen, welche Die Eisenbahnverwaltung an die großen Städte stellt. Sie läßt sich alle Unterführungen, bie Bahnbofsbauten und selbst bie Kosten Der DirektionsgebäuDe von den StäDten bezahlen. Hoffentlich wirkt jetzt Der Minister des Innern, der ja ein so warmer Freund der großen Städte ist (Hei­terkeit links), bet seinem Kollegen, dem preußischen Eisenbahn- Minister Darauf hin, daß ben großen Städten diese Lasten wieder abgenommen werden Ter mittelalterliche Wust des Okttois mutz endlich beseitigt werden. Daß sich in freisinnigen Gemeinden noch keine Stimme zur Beseitigung Der Okttois erhoben hat, stimmt nicht. In Breslau haben mehrere freisinnige Stadtverordnete unter meiner Führung die Aufhebung verlangt, während Konser-