Nr. 116
• rffteUt täglich außer SomuagL.
Dem Gießener An-tt««r werden im Wechsel mit dem hessische« toiboHrt die «eßeaer Kamille«» ßtütter viermal in b«x Woche beigelegt.
SrotationS druck u. Verlag der Brüh l'sch« Untvers.-Buch- u. ®teb>- druckerei (Piets ch (trben) Äeboftton. Gspedirtor und Druckerei:
Schulftraße 7.
«brefie für Depeschen: Anzeiger Gieße».
Aerilsprechanschlutz Nr. Kl.
Mittwoch 21. Mai 190«
ISS. Jahrgang
Erstes Blatt.
GietzeimAnzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Bezugspreis, monculich7bP1., oiertefc jährlich Mk. 2.20; durch Aohole- u. Rrocigfteilen monatlich 6b Ps.; durch die Post Mk.2.— vierteb» fährt. auSschl. Bcstellg. Annahme von Anzeigen für die Tagednummer biß vormittags 10 Uhr. ßeilenpreiß: lokal 12 IM« auSwättS 20 Pfg. verantwortlich, für den ooltt. u. allgem. Leil: P. Wtttko: für -Stadt und Canb' und ,Gerichtö!aatt:R.Dttt» mann; nix den Anzeigenteil: Hans Beck.
Die Ankun
rscbadsee fett tscyen, bereit
1.
2.
8.
4.
TageS ordnung:
Rechenschaftsbericht pro 1901/02.
Rechnungsablage pro 1901/02.
Kostenvoranschlag pro 1902/08.
Einrichtung eines Mostobstmarktes durch die Zentralstelle für Obstverwertung in Frankfurt a. M. Referent: Direktor Dr. v. Peter.
Petersburg, 20. Mai- des Kreuzers „Montcalm" mit dem ftan- benten an Bord vor der Rhede in
Kie vulkanische Katastrophe.
Wie schon mitgeteilt, war der Aufruf der Deutschen Vereine vom Roten kreuz zu Sammlungen für die Opfer von Martinique auf Anregung der Kaiserin erfolgt. Nunmehr hat die Kaiserin selbst 1000 Mark für den erwähnten wohlthätigen Zweck gespendet. Die Königin- Mutter von Spanien bestimmte 10000 Frs. für die Bewohner der Insel, und die Sta b t Rom schloß sich der Reihe ber Helfer mit 20000 Lire an.
Die vulkanischen Erscheinungen aus bet
Gießen, den 20. Mai 1902.
Bett.: Ausführung deS FaselvtehgesetzeS; hier: Formulare für Lprungregister und FaselhaltungSverträge. Das Großher;ogliche Kreisamt Gießen <m Vie Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen unS binnen acht Tagen Ihren Bedarf an 6c« genanntrn Formularen angeben oder den Nichtbedarf begründen. Im Interesse der Verbilligung werden wir alsdann die gemeinsame Bestellung vornehmen.
v. Bechtold.
Die Hauptversammlung
des Oberhesfischen Obstbauvercins
findet Sonntag den 25. Mai, nachmittags 3 Uhr, in Gießen im Lenz'schen Felsenkeller statt.
Die Zulassung der Realgymoafialabiturieuten zu den altphilo» logische« und juristischen Studien.
Tie preußischen Realgymnasialabiturienten, die nach dem bekannten Erlaß in Preußen zu den altphilologischen und juristischen UniversitätSsrudieu und zu den akademischen Prüsungeu zugelassen find, haben vorläufig keine Aussicht auf eine gleiche Behandlung
calm". Die Mannschaften des „Montcalm" enterten aus. Bon den zahlreichen Privatdampsern, welche das französische Geschwader erwarteten, ertönten lebhafte Hurrah- ruse. Die Begrüßung des Präsidenten L o u b e t durch den Generaladmiral Alexis gestaltete sich sehr herzlich. Unmittelbar darauf besttegen ber Präsident und ber Großfürst den Kutter unb begaben sich zur „Alexandria". Der Kaiser erwartete den Präsidenten auf Deck. Als Präsident Loubet die Yacht des Kaisers betrat, gingen die Kaiserstanbarte unb die französische Trikolore am Hauptmaste in die Höhe. Nach herzlicher Begrüßung des Präsidenten durch den Kaiser wurde bas beiderseitige Gefolge vorgestellt, worauf die „Alexandria" kurz nach 11 Uhr unter den Hurrahrusen des Publikums nach Peterhof abdampfte.
Kurz nach 12 Uhr traf sie dort ein. An Bord waren außer den schon Getrannten: Minister Delcassß, das Gefolge Loubet's, Hofminister Baron Fredericks, Minister des Aeußeren Graf Lamsdorff, der Verweser des Marineministeriums, Admiral Tyrtow, ber Marinegeneralstabschef, die Botschafter Fürst Urussow, Graf M o n t e b e l l o und andere- Die Großfürsten und das zahlreiche Gefolge des Kaisers, der Kriegsminister, die Adjutanten der Großfürsten und die Herren der französischen Botschaft begrüßten die unter Erweisung militärischer Ehrenbezeugungen einlaufende Yacht. Präsident Loubet begrüßte die Großfürsten und schritt die von der Gardemarine gestellte Ehrenwache ab. Alsdann fand der Vorbeimarsch statt; die Musik spielte die französische Hymne. Darauf nahmen ber Kaiser unb fein Gast im Wagen Platz unb fuhren durch den Park zum Bahnhof. Hier überreichte eine Abordnung der Stadt Peterhof, voran der Bürgermeister und eine Abordnung der Landgemeinden des Meises Peterhof, dem Präsidenten Loubet Salz und Brot- Um 12y2 Uhr fuhr ber Hofzug nach Zarskojeselo ab. Die an dem Bahnhof angesammelte Menge brach in laute Hurrahrufe aus. Während ber Fahrt wurde im Zuge das Frühstück eingenommen-
In Kronstadt fand nachmittags 4 Uhr in der Manege der Marinetruppen ein Bankett für die Matrosen des französischen Geschwaders statt, an dem russische Unteroffiziere und Mattosen teilnahmen. Mährend des Mahles wurden viele Toaste gehalten. Tann geleiteten die russischen Matrosen ihre Gäste, mit denen sie die Kopfbedeckungen gewechselt hatten, nach dem Hafen, wo die Musik spielte und getanzt wurde- Es herrschte die animierteste Stimmung. — Um 5 Uhr nachmittags trafen der französische Kreuzer „Eassini" und zwei französische Torpedoboote im Kronstädter Hafen ein und gingen bei der yttcolaibrücke vor Anker. Tie Offiziere stiegen an Land und machten in Hofequipagen eine Rundfahrt durch die festlich geschmückten Straßen. Das Publikum begrüßte die Gäste mit herzlichen Zurufen.
Petersburg, 20- Mat. Das „Journal de St. ?Zetersbourg" schreibt: Tie Reise, sowie der feier- iche Empfang, welcher dem Präsidenten bereitet wird, werden ein neues Glied in dieser Folge denkwürdiger Ereignisse bilden, die ihren Anfang nahmen bei der Ankunft der französischen Flotte in Kronstadt im Jahre 1891 und die sich mit dem Glanze fortsetzten,, von dem die gesamte Watt die Erinnerung bewahrte. Unlängtz »ach
zvsischen Prä, Kronstadt erfolgte bald nach 10 Uhr vormittags. Unter dem Salut der im Hafen liegenden russischen Kriegsschiffe ging der „Montcalm" vor Anker. Gleichzeitig stieß von der russischen Kaiseryacht „Alexandria", auf der sich Kaiser Nikolaus befand, ein Kutter mit dem Generaladmiral Großfürsten Alexis ab und ftthr zum „Mont-
f eiten 5 der ba yerisch en Un t err i ch t sv erw alt- u n g. In der Sitzung des Finanzausschusses der bayert- schen Abgeordnetenkammer kam nämlich bei den Beratungen des Kultusetatö der Referent, Abg. Dr. Pichler, auf jenen Erlaß der preußischen Unterrichtsverwaltung zu sprechen. Dieser Erlaß, bedeutet nack) dem Referenten eine vollständige Derr ücksting unserer Bildungsgrundlage, und er fragte deshalb an, welche Rückwirkung dieser Erlaß auf Bayern haben werde. Von liberaler, wie von sozialdemokratischer Seite wurde mit Him» weis auf die Zulassung der RealschUlabiturienten zum medizinischen Sttidium der Erlaß begrüßt und unter Begründung der Gleichberechtigung humanistischer und realistischer Vorbildung — letzteres selbstverständlich unter gewissen Voraussetzungen — der Hosfnuna Ausdruck gegeben, daß der preußi che Erlaß insofern auch auf Bayern rück- wirken werde, als man die in Frage kommenden Realgymnasialabiturienten nicht nur zum Studium an den bayerischen Universitäten, sondern auch zu den Prüfungen zulassen werde. Von ultramontaner Seite wurde ber Erlaß bedauert; für den Juristen sei die klassische Vorbilduna absolut notwendig. Auf denselben Standpunkt stellte sich der Kultusminister v. Land mann, der kurzerhand erklärte, daß seiner persönlichen Meinung nach die Re al- gymnasial-Abiturienten sich nicht zum Studium der Jurisprudenz eigneten und man zwar diese Abiturienten an den bayerischen Universitäten zum Studium, nicht aber zu den Prüfungen zulassen werde.
Auf denselben Standpunkt scheint sich auch bte sächsische Unterrichtsverwaltung stellen zu wollen. Durch dieses Verhalten wird eine bedauerliche Ungleichheit der Studienbedingungen in Deutschland herbeigeführt. Besonders empfindlich wird die Heranbildung ber künftigen Beamten beeinflußt, ba ber in vielen Fällen erwünschte llebergang aus einem Bundesstaat in den anderen unterbunden wird. Hierunter werden die Verwaltungen nicht minder leiden, als die Studierenden.
Der Gesetzentwurf über die Ausführung des Schlachtvieh- «vd Fleischbeschaugesetzes
ging soeben dem preußi sch en Abgeordnetenhajuse zu. Danach unterliegen S ch w e i n e u n d W i l d s ch w e i n e, deren Fleisch zum Genüsse für Menschen verwendet werden soll, in allen Fällen einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Rohes und zubereitetes Fleisch von Schweinen und Wildschweinen, das aus einem anderen deutschen Bundesstaat eingesührt wird, ist amtlich auf Trichinen zu untersuchen, sofern es zum Genüsse für Menschen verwendet werden soll und nicht bereits einer amtlichen Trichinenschau unterlegen hat. Hiervon sind ausgenommen ausgeschmolzenes Fett, Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen Gesäßen, Würste unb sonstige Gemenge aus zerkleinertem Fleische, sowie bas zum Reiseverbrauche mitgesührte Fleisch. In Gemeinden mit S ch l a ch t h a n s z w a n g unterliegen alle in das öffentliche Schlachthaus gelangenden Schlachttiere vor unb nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuche un g auch insoweit nach Reichsgesetz und nach den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats ein Untersuchungszwang nicht besteht.
Der „Union Zack" am Tschadfee.
Aus kolonialen Kreisen wird uns geschrieben:
Menn die Meldung des „Bureau Reuter", die eng* lische Regierung habe beschlossen, die Tschadsee- Region thatsächlich in Besitz zu nehmen, zu^ trifft, dann wird Deutschland sich beeilen müssen, diesem Beispiele zu folgen und seine Interessensphäre am See gleichfalls zu besetzen. Es ist ja nchttg, daß solche Besitzergreifung weittragende Konsequenzen haben würde, aber sie muß jetzt erfolgen, sofern nicht Deutschland sich des Rechts begeben will, in den Tschadseeländern „ein Wort mitzusprechen." Am zweckmäßigsten würde wohl unter diesen Umständen die Ausgabe der Expedition des Oberleutnants Dominik, eine Station am Benue zu errichten, dahin erweitert, daß dieser erfahrene Offizier unverzüglich mit der Mission betraut wird, die schwarz-- weiß-rote Flagge bis an den See zu tragen und namens des Reiches von dem deutschen Interessengebiet förmlich Besitz zu ergreifen. Darüber kann kein Zweifel sein, daß sowohl Engländer als auch Franzosen am Tsckadsee sett geraumer Zeit heimischer sind, als die Deutschen, deren Interessensphäre ohnehin von denen dieser beiden Nachbarn stark eingeengt wird. Die Franzosen haben schon seit mehreren Jahren ein Tampfboot auf dem See; der politische Geschäftsführer Englands in jenen Gegenden, Major Macrntosch von der Niger-Compagnie, agitierte bei dem Sultan Rabah, dem bekannten, jetzt verstorbenen Eroberer, und später bei dessen Sohne, Fadlallah, nach Kräften gegen die Deutschen. Englands Militärmacht in dem Kameruner Grenzbezirk ist heute schon bedeutend« stärker, als die deutsche Schutzttuvpe, die Errichtung einer deutschen Militärstation am Tschadsee kann diesen Vorsprung wenigstens teilweise ausgleichen.
politische Tagesschau.
Kraukenverficheruug der Heimarbeiter.
Die Einführung der Krankenversicherung für die Heimarbeiter ist von dem preußischen Handelsminister in die Wege geleitet worden. Das Gesetz vom 30. Juni 1900 überläßt es dem Ermessen des Bundesrats, eine solche Versicherung durch Verordnuna ins Leben zu rufen. Auf Grund dieser Besttmmung wurde im preußischen Handelsministerium ein Entwurf ausgearbeitet, der vor kurzem den preußischen Regierungspräsidenten zur Begutachtung vorgelegt wurde, und der den Beginn der genannten Versicherung für den 1. Juli 1903 vorsieht. Er zeichnet ich vor anderen derartigen Entwürfen durch Einfachheit aus und läßt glücklicherweise keine Ausnahme zu, die so oft die gut gemeinte Absicht wieder illusorisch machen. In ünf Paragraphen sagt er alles, was in dieser Beziehung zu sagen ist. Der wesentliche Inhalt ist folgender:
Alle Hausgewerbetreibende, auch wenn sie die Roh- und Hilfsstosse selb,-st beschaffen, sind v er sich er - ungspflichtig, selbst dann, wenn sie vorübergehend ür eigene Rechnung arbeiten. An- und Abmeldung erfolgt durch benunmittelbaren2lrbeitgeber,biefürbie Einzahlung ber Beiträge und Eintrittsgelber haften, wenn ie auch nur als Zwischeupersvnen bie Beschäftigung ver- nittelt haben. In letzterem Falle werben auch bereu Auftraggeber zur Haftung herangezogen. Die Beiträge für bie Hausgewerbetreibenben unb für bereu Hilfspersonen werben zu zwei Dritteln von jenen, zu einem Drittel von dem »unmittelbaren Arbeitgeber, ober, falls bieser eine Zwischenperson ist, von bem Auftraggeber bezahlt. Bei vorübergehender Beschäftigung für eigene Rechnung haben die Hausgewerbetreibenden die Eintrittsgelder und die vollen Beträge für sich unb für ihre Hilfsper,ouen zwei Drittel zu entrichten, währeub bas andere Drittel von den letzteren zu bezahlen ist.
Der schädlichen Ausdehnung in der Hausindustrie wird dieser Entwurf hoffentlich Einhalt tijuu. Es könnte noch mancher Zusatz gemacht werden, besonders nach der Richtung hin, manche Arbeit aus den fast unkontrollierbaren Wohnungen der Arbeiter zu verbannen; wir verhehlen uns aber nicht, daß das mit großer Schwierigkeit verbunden ist, weil die Lage der betreffenden Arbeiter oft sehr dürftig ist und darum bie größte Schonung erforbert. Wir sinb zunächst bamit zusrieben, baß bie Krankenversicherung für bie Hausgewerbetreibenden in den verschiedensten Teilen Deutschlands einheitlich geregelt werden soll unb daß man, unter Außerachtlassung der besonderen Regelung einzelner Erwerbszweige, auch dann allen Gebieten des Hausgewerbes die Wohlthaten ber Krankenversicherung zugänglich macht, wenn Dorp übergehenb auf eigene Rechnung gearbeitet wird, weil das Bedürfnis allgemein als dringend anerkannt werden muß. Auch hat man bei der Versicherungspflicht ganz richtig von ber Festlegung einer Lbergrenze ober einer Untergrenze völlig abgesehen. Wenn nur bis zu einer gewissen Höhe bes Arbeitsoerbienstes bie Versicherungspflicht sich erstreckte, so könnten bie kleineren Hausgewerbetreibenben, die allein zum Beitritt der Versicherung gezwungen sinb, von feiten ber Arbeitgeber, weil diese ein Drittel des Beitrags zu enttichten haben, zur Ersparung derselben ü6ergangen und alle Arbeit denen zu- gewiesen werden, auf bie sich bie Verpflichtung zum Beitritt nicht erstteckt, unb es wäre so gut wie nichts erreicht, benn gerabe ben Bebürstigen würbe badurch immer mehr Arbeitsgelegenheit unb Verdienst entzogen und bie an sich schon große Not unb bas Elend würbe nicht gemübert, sondern sogar noch verstärkt .
5. Die Bestäubung der Blüten und ihre Beziehung zur Fruchtbarkeit ber Obstbäume. Referent: Professor Reichelt.
6. Wünsche und Anträge aus der Versammlung.
Der Präsident: gez. Graf Oriola.
Aie Ankunft Louöets in AuhLund.
teilten die Tage von Dünttrchen, Compiegne unb Bethany )ie Fortsetzung ber historischen Thatsachen Dar, bie bestimmt inb, bie unerschütterliche Union zwischen ben beiben iro&en befreunbeten unb üerbünbeten Mächten zu be- räftigen, welche gefestigt ist, burch bie gegenseitige Sympathie ber beiden Völker- Die französisch-russische Allianz hat sich bereits erprobt zum Wohle ber Staaten, bie sie abschlossen- Sie bildet eine Macht, beren hohen Wert als Schirm bes allgemeinen Frie- bens bie Welt toürbigt- Sie ist ein wesentliches Element bes Gleichgewichtes nicht nur in Europa, sondern auch in den übrigen Teilen der Welt, die noch jüngst das Zusammenarbeiten bewiesen hat, das sich auf die Regelung der Verhältnisse auf dem asiatischen Kontinent erstreckte. Von seinem Einlaufe in die russischen Gewässer an r^ib in dem Maße, wie die bevorstehenden großen Tage hier verlaufen werden, wird der Präsident ber französischen Republik aufs Neue sich bavon überzeugen, wie tief bie Grunbsätze, welche ber Allianz als Basis bienen, in bas Bewußtsein bes russischen Volkes eingebrungen sind- Der französische Minister des Auswärtigen, Telcasss, welcher Loubet auf seiner Reise begleitet, hat Rußlanb bereits im letzten Jahre besucht. Er hat die Aufrichtigkeit der Sympathieen feststellen können, bie er in ben offiziellen russischen Kreisen genießt. Währeub ber vier Jahre, in beiten er bie auswärtige Polink Frankreichs leitet, hat er wirksam dazu jeigetragen, bas große Werk weiter auszubehnen, mit bem bie beiben Völker innig verknüpft sind.


