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19.12.1902 Erstes Blatt
 
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beschreiten müsse, Stv. Ur engem essen, hier ein

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koste, zumal toerat starke Lindernisse vorliegen, immer mehrere Tausend Mark, und der Shruch der Enteignung8» inftonA fei durckauS nicht immer günstig. Man könne auch nie wissen, ob im Laufe der Achrzehntt nicht doch einmal die Notwendigkeit bervortrete, Aenderunaen yi schaffen, und da sei eS doch sehr bedenklich, wenn die Stadt erst den Weg der Enteignung beschreiten müsse, der ein kostspieliger und durchaus nicht sicherer sei. Ohne dringende Gründe würde wohl kein St ad trat, keine Stadtvertretung die GrLber anrühren, die Pietät sei in dieser Beziehung bei allen Konfessionen gleich groß. Er bitte, die Bestimmung bestehen zu lassen. S-tv. Kommerzienrat Heichelheim weist noch einmal daraus hin, daß die rituellen Vorschriften der jüdischen Religionsgemeinde ein Anrühren der Gräoer streng verböten, und er, als Stellvertreter dieser Gemeinde, müsse darauf drinaen, daß ein solches Anrühren nicht au leicht aemacht werde. Stv. Schmall hält die Fassung des § 16 für nicht ganz klar, er frage, ob hier Einzel- oder Erb­begräbnisse gemeint seien. Obertram. Mecum antwortet, daß auf dem Friedhof am Rodtberg und dieser stehe ja hier in Frage bei den Erbbegräbnissen nicht das Eigentum, sondern nur das Nutzungsrecht vergeben werde. Stv. Kommerzienrat Heichelheim legt nochmals dar, warum die Bestimmungen des § 16 Anlaß zur Beun- rubigung der jüdischen Religionsgemeinde geben müssen, und bittet, seinen Antrag an^unehnien. Stv. Justizrat Gut­fleisch meint, daß eS nicht verstanden werden würde, wenn eine so wichtige Bestimmung gestrichen werden würde. Eine solche fände sich wohl in fast allen derartigen Ord­nungen. Tie Schwierigkeiten bei einer Expropriation seien doch sehr groß, wie alle Anwesenden recht gut wüßten. Leichten Herzens würde wohl niemand die Gräber anrühren, eS müßten schon recht gewichtige Gründe fein, die einen Stadtvorstand zu solchen Maßnahmen veranlassen würden. Die Konfestion käme bei dem Wunsche, die Graber so un­verletzlich wie möglich zu machen, gar nicht in Frage, da stehe er auf demselben Standpunkt wie der Stv. Heichel­heim. Stv. Krumm beantragt, das Wortjederzeit" zu streichen, und schließt sich im übrigen den Ausführungen des Stv. Gutfleisch an. Stv. Kommerzienrat Heichel­heim verweist auf die Correspondence der zwei letzten Jahre, die schließlich die Zusage der jüdischen Religions- gemeinde, den Friedhof ebenfalls zu benutzen, herbeigeführt habe, und meint, daß es eine Beunruhigung bei den Mit­gliedern dieser Gemeüide Hervorrufen mühte, wenn eine Der ersten Bedingungen, die sie gestellt habe, schon jetzt verletzt werde. Inzwischen ist ein Antrag auf Schluß der Debatte eingegangen, der genehmigt wird. S-tv. Krumm zieht seinen Antrag zurück. Darauf wird der Antrag Heichelheim abgelehnt. Ter § 16 ist damit in der Fassung des Entwurfs genehmigt.

Die §8 17 bis 21, (Reihenbegräbnisstättew) Verden ebenfalls genehmigt.

Die §§22bte30 handeln von den Erbbegräbnis- t ätten. Tie §§ 22, 28 und 24 Ws. 1 werden ohne De­batte genehmigt. Der Ws. 2 des ß 24 lautet int ßnttourf:

Ein Erwerb durch mehrere, sowie durch juristische Personen, Gesellschaften und bergt ist ausgeschlossen."

Stadtv. jtonuneryenrat Heichelheim beantragt, Riefen Absatz zu ftreidjen. Oberbgm. Mecum erklärt, daß Hefe Bestimmung ausgenommen worden sei, um ein Aus­laufen der Erbbegräonisstätten durch Gesellschaften re. zu serhinderu.. Sw. Juftizrat Gutfleisch beantragt, den Ws. 2 folgendermaßen zu fassen iEin Erwerb. . . irfto. . . kann versagt werden" (statt^ist ausgeschlossen"). Der W 2 wird danach unter Ablehnung des Antrags Heichel­heim in der vom Stv. Gutfleisch beantragten Fassung an­genommen.

Die'M bis' 29 werden genehmigt.

Im z 30, der lautet:

Alle Streitigkeiten über Rechte an Erbbegräbnissen, insbesondere über das Recht der Beerdigung daselbst, ent­scheidet unter Ausschluß! des Rechtswegs die Bürger­meisterei."

hält Stv. Justttrat Gut fleisch die Worteunter Aus­schluß des RechMvcgs" für bedenklich Oberbgm Mecum motiviert die in den Worten enthaltene Bestimmung damit, daß es sich hier ja um einen Privatvertrag handele. Stv. Justttrat Gu t f lei s ch meint, daß es znxrr ein zweifelhafter PnnÜ sei, daß man aber die Worte stehen taffen, und eS gegebenenfalls darauf ankommen lassen könne, ob sie gütig wären ober nicht. Danach wird z 30 angenommen.

Tie §§31 bis 33 (Einfafsunas-oderGruppen- begrabnisstätten) und die §§'34 bis 88 (Gruf-t- begrLbniS st ätten) werden debatteloS in der Fassung des Entwurfs beschlossen.

Tie §§ 39 bis 49 handeln von dem Verkehraufdem Friedhof. Zu § 39 Abs. 1 wird der Antrag gestellt, den Friedhof statt, wie es im Entwurf heißt,morgens um 6 Uhr zu öffnen", zu setzen:im Winter morgens um 8 Uhr, im Sommer morgens um 6 Uhr". Der Antrag wird genehmigt Ebenso der Ws. 2 des § 39 und die §§ 40 biS 49.

Es folgt die Beratung der Ordnung für den Fried­hof am Nahrungsberg, die die §§ 50 bis 54 umfaßt. Tie §§ 50 und 51 werden in der Fassung des Entwurf genehmigt. Ten § 52, der folgenden Wortlaut hat:

Tie Stadtverordneten-Bersammlung bestimmt, wann der Friedhof zu schließen ist. Es ist dies nicht eher zulässig, als bis d:e für israelitische Beerdigungen erfor­derlichen besonderen fcatüidjeii Anlagen auf dem Fried- Hof am 3iodtberg vollendet sind."

beantragt Stv. Justizrat Gut fleisch zu streichen und die Schließung des Friedhofes der P olizeioerw al Um g zu über­lassen. Oberbgm Mecum empfiehlt den Antrag Gut- sleisch Stv. Kirch hält eine vorzeitige Schließung für eine große Harre. Er sei dafür, daß man sich über die Schließung heute ausspreche, um jede Beunruhigung zu vermeiden. Sw. Pirr bezweifelt, daß dir Polizei das Recht hat, den Friedhor zu schließen. Die Grüber seien doch Privateigentum Oberbgm. Mecum meint, daß die Polizei beim Schließen des Friedhofs auch keinen Eingriff in das Eigentum begehe, sie untersage nur die Benützung des Friedhofs im öffentlichen Irrtet esse. Sw. Justizrat G u t f l e i s ch glaubt, daß durch den § 52 nur Beunruhigung hervorgerusen werde. W sei am besten, man spreche gar nicht davon. Hat die Polizei das RecU, den Friedhof zu schließen, dann könne man ihr nicht nehmen, hat sie es nicht, dann kann sie ihn eben auch nicht schließen. Ter Antrag Gutfleisch auf Streichung des § 52 wird bar auf angenommen. § 53 wird genehmigt. § 54 wird mit Rück­sicht auf die Streichung des § 52 ebenfalls gestrichen

Aus eine Anfrage erklärte der Oberbgm. Mecum, daß oic, für die israelitische ReltgtonSgcrnemdc bestimmten Bauten Si§ zum Iah« 1903 fertigge|teül fein würden.

Die §5 M 74 enthalten Me BegräbniSvrd-nun g. Zu 6 56 bemerkt Oberbgm Mecum, daß die Unterstellung der Leichenwärter und Leichenfrauen unter den Bürger­meister erfolgt sei, um dem Unfug zu steuern, der darin liege, daß die genannten Personen die Betten und Klei­dungsstücke der verstorbenen behielten und die Verwirrung, die gewöhnlich nach dem Tode eines Menschen im Trauer- Hause herrsche, zu unerhörten Geldanspruchen an die An­gehörigen benutzten. Diejenigen Personen, die baß Waschen und Aufbahren der Leichen ehrenhalber besorgen, unterliegen den Bestimmungen der in Rede stehendeu Paragraphen nicht. Die §§ 56 biß 74 werden darauf genehmigt.

Die 8§ 75 bis 80, die die Schlußbestimmungen enthalten, werden ebenfalls in der Fassung deS Entwurfs genehmigt. Tamit ist die ganze FriedyofSordnung angenommen.

Ter vorgerückten Zeit wegen wird auf den Antrag des Sw. Krumm hin die Sitzung aufgehoben.

Tie nächste Stadw.-Versammlung findet am Montag, nachmittags 3 Uhr, statt.

Aus tztadt und Lund.

Gießen, den 19. Dezember 1902.

** Gedenktage. In Heidelberg wurde am 19. De­zember 1838 der Historiker Wilhelm Dürfen geboren. Als Professor der Geschichte wurde er im Jahre 1870 nach Gießen berufen. Von 1874 bis 1877 gehörte Oncken der nationalliberalen Partei deS deutschen Reichstags an. Seine umfassendste Arbeit ist die ,Allgemeine Geschichte in Einzel­darstellungen die Oncken mit dreißig Mitarbeitern feit 1878 herausgab und die 1894 vollendet wurde.

** In der außerordentlichen General-Ver­sammlung der Gewerbebank, die am Donnerstagabend im Cafs Leib stattfand, waren 211 Mitglieder erschienen. Als Vertreter des Aufsichtsrates eröffnete Stadtverordneter L. Petri II. die Versammlung. Er bemerkte, daß die Bank zwei bedauerliche Ereignisse zu beklagen habe, indem der Kontrolleur Earl Vogt, der 20 Jahre lang seinem Amte mit Eifer und treuer Pflichterfüllung vorstand, au8 feinem Wirken durch den Tod geriffen wurde. Die Versammlung ehrte das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. Der seitherige Direktor Heinrich Wagner, der 28 Jahre im Dienste der Bank gestanden, sei infolge eines Augenleidens und anderer körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage, feinem Amte vorzustehen. Der Aufsichtsrat und eine besonders eingesetzte Kommission hätten daher beschlossen, Herrn Wagner in den Ruhestand zu versetzen. Die Bank ver­liere in Herrn Wagner einen tüchtigen Beamten, der fein Bestes zum Gedeihen der Bank betgetragen und durch fein Wissen es verstanden, drohende Verluste von der Bank fern» zuhalten. Herr Petri stattete Herrn Wagner namens des Aufsichtsrats und der Mitglieder den wohlverdienten Dank ür feine Dienstführung ab. In dankbarer Anerkennung dessen, waS Wagner im Interesse der Bank gethan, schlage der Auf- ichtSrat vor, denselben mit Wirkung vom 1. Januar 1908 an eine Pension von 8600 Mk. zu bewilligen. Diesem Vor- chlage stimmte die Versammlung nach längerer Debatte mit großer Mehrheit zu. Im Hinblick auf die großen Ver­dienste, die der verstorbene Kontrolleur Carl Vogt sich eben­falls um daS Emporblühen der Bank erworben, hat der Auf- ichtSrat beantragt, der Witwe Vogt ein Witwengehalt von 900 Mk. jährlich zu bewilligen. Die Versammlung beschloß, nachdem sich mehrere Mttglieder für einen höheren Bettag ausgesprochen, der Witwe Vogt außer dem Witwengeld eine einmalige Zuwendung von 1000 Mk. zu gewähren. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Wahl und Anstellung von Vorstandsmitgliedern, bemerkt der Vorsitzende, daß der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Kaufmann und Stadt­verordneter Earl L o o S, seit Erkrankung deS Herrn Wagner beffen Stelle als Direktor versehen. Herr Loos habe sich auf Anfrage deS Aufsichtsrats bereit erklärt, diese Stelle unter den ihm gestellten Bedingungen, wie Aufgabe seines eigenen Geschäfts und sonstiger Nebenbeschäftigung, desinitiv zu Über­nehmen, sodaß der Aufsichtsrat einftimmig beschloßen, ben­eiden der Generalversammlung als Direktor in Vorschlag zu bringen, ferner zum Kontrolleur ben bisherigen 3. VorstanbS- beamttn, Louis Walter, und zum 3. VorstandSbeamten ben bisherigen Buchhalter Willy Möser. In ber Debatte teilte u. a. Justizrat Dr. Gut fleisch mit, baß ber AuffichtS- rat davon abgesehen habe, die Stelle auSzuschreiden. DaS Wesen und die ganze Einrichtung der Bank erforberten eS, daß an die Stelle deS Direktors ein Mann gestellt werbe, ber mit ben Einrichtungen ber Bank unb ben Verhältnissen ber Mit­glieder aanz und voll vertraut fei. In der hierauf folgenden schriftlichen Abstimmung wurde Herr LooS mit 198 Stimmen zum Direktor, Herr Louis Walther mit 194 Stimmen zum Kontrolleur und Herr Willy Möser mit 190 Stimmen zum 8. VorstandSbeamten gewählt. Die Versammlung wurde, nachdem die Gewählten für daS in sie gesetzte Ver­trauen ihren Dank abgestattet und versprochen hatten, allezeit bemüht zu sein, ihre Aemtcr mit derselben Sorgfalt unb Pflichttreue zu versehen, wie ihre Vorgänger, geschloßen.

Vermischtes.

* Das millionärarme O e st erreich. Die letzte DermogenSfchätzung im Reiche Kaiser Franz Josefs hat ge­zeigt, welche erstaunlich geringe Anzahl von Millionären in om schonen Tonaulanoe zu finden ift Unter den 26 000000 Bewo^iern, die Oesterreich ungekäh'r ^ählt, bekennen sich nur 'M Personen zu einem jährlichen Einkommen von mehr als einer Million Kronen (etwa 800 000 Mk.). Ein einziger Mann gab an, genau triefe Summe im Jahre verzehren zu können. Zwei Leute führten 1340 000 und zwei weitere 1 350 000 Kronen als ihr Einkommen an. Am höchsten schätzte sich außer Baron Rothschild ein Baron Lettenberaer ein, der eS als Baumwollenwarenfabrikant zu einem Einkommen von 6 380 000 Kronen bringt und eine Einkommensteuer von 259 366 Kronen zahlen muß. Der nächsthohe Steuer­zahler ist Graf Wllczek Gutmann, ein Kohlen grudenbesitzer. Der über ein Einkommen von o 930000 Kronen verfügt. Erst nach ihm rangiert Baron Liebig. Ter reichste Mann in feinem Lande ist Kaiser Franz Josef selbst. Sehr ver­mögend find ferner Erzherzog Friedrich, Fürst von Schwarzenberg und Prinz Mot)s von Lichtenstein.

Amerikanisches Wettessen. Als Gegenstück zu den Preisknödelessen und ähnlichen sportlichen Proouk- twne«, über die wir schon manchmal berichteten, fei nach

berKöln. Ztg." ein Wettessen in Rindfleisch gemeldet bai vergangene Woche in Rewyork stattgefunden hat. Mehrer, gefräßige Männer kämpften dabei um die Meisterschaft Sieger blieb ein gewisser Charles Cbram. Er verfohl an-, ni kurzer Sitzung sieben Pfund Beefsteak; der Champwn des vergangenen Jahres war diesmal nicht in guter fer. faffung und räumte in diesem Punkte das Feld. Ter Um, genannte hatte vor Jahresfrist es im Wettkampfe auf Pfund gebracht, ehe ihm die Meisterschaft zugesprochrn wurde. Was sonstige Nahrungsmittel anbetangt, so bat Freden? Mackey in Austern das Höchste geleistet und hundert Stück in neun Minuten ein geschlagen. In Pasteten har ein anderer Mann, Samuel Jackson Kuffern, in neunzehn Minuten vierzehn sogenannte Mince Pies, die in England und Amerika zum Weihnachtsschmause gehören, sieghaft hinunter gewürgt. An Aepfeln hat Charles Hönning gwl. wood aus New-Jersey in einer Woche ein ganzes stak verzehrt. L. Fink aus Newyork hat neunzig Aprikosen in sieben Minuten vertilgt, und Franz Frederick aus Dilliams- burg kann sich rühmen, in einer Stunde fünfzig Eier ge­gessen zu haben. Bis zum Wettkampf im nächsten Jahre wird ihm nietnand den Ruf streitig machen können, der größte Eierfiesser unter dem Sternenbanner ber Union zu fein.

Anläßlich einer Erörterung über Vorzüge unb Fehler von Norbbeutfch unb Süddeutsch er­zählte ein Leser berFkf. Ztg." folgenbe Anektode, die ihm ber babifche Volksschriftsteller Pfarrer HanSjakod erzählt hat. Er befanb sich in einer Gesellschaft, in ber Norddeutsche unb Sübbeutsche sich befanben unb in der über daß gleiche Thema recht lebhaft hin und her geredet wurde. Als du Norddeutschen durch die Süddeutschen etwas ins Gedränge ge­bracht wurden, rief ein Berliner: ,Biber die Fixigkeit werdet ihr unS doch nicht abftreiten können! Da erwiderte ein Ha- difcher in feinem breiten alemannischen Dialekt: ,TeS ifch richtig, fix sin thr. Bis wir Süddeutsche emol Wurscht sage, hen ihr se schu lang gfreffel* Vermutlich war hanß- jakob selbst, der diese drastische Antwott gab.

Ueber die Göttin Iustitia auf dem neuen gro­ßen Gerichtsgebäude zu Bamberg finden wir in süddeutschen Blättern folgendes ländliche Geschichten: Zwei Landbewohner aus dem Jura, die vom letzten Viehmarkt weg auf bal Justizgebäude zuschritten, erblickten auf dessen Giebel die im- posante Figur der gen Himmel schauenden ThemtS. Stugij unb hin unb her ratenb, waS benn biefe Figur ba btobtii eigentlich zu bedeuten habe, sagt endlich ber Eine: ,Waaßke was, Hannes, bös is a Fra, bie Hot drei Stockwerk dm Instanzen burchprozeßt unb Hot etzt OlleS oerlurn, sog« 's Hernet ufm Leib".

Kunst und Wissenschaft.

Bilder auS dem alten Frankfurt gibt der Verlag von C. F. Fay in Frankfurt a. M. berauö. DaS neueste, 9. Le't, ent­hält 12 nach der Natur in Lichtdruck geschaffene Ansichten aul dem innersten Frankfurt in meisterhafter Ausführung wieder. Wu heimeln unS diese an den auten alten Spitzweg unb dessen köstlich« poesiereiche Kunst erinnernden malerischen alten Häuser an, dies, engen, idyllischen Gäßchen mit ihren entzückenden Erkerchen unb lauschiaen Winkelchen, diese ehrwürdigen PatririerhauS-Vortal^ die bieoermaierischen Türmchen, biefe koketten BooÜren aul jener lieben alten Zeit, all beß Großvaters Großvater ein öüblein war Bei den naben Beziehungen, die ganz Oberhessen mit ber natürliche! Hauptstadt Hessens hat, barsten diese Bilder auch bei uni zu SkinM viele Freunde finden. Jede Lieferung in gediegenster AuSstawm^ kostet 7 Mk.

Znr Bekämpfung der ruberknlols. Aul Pari! wird be* richtet: Der .Figaro* hat, wie schon kurz gemeldel, unter bem Vorsitz deS bekannten Professor! Brouarbel unb mit Unlerstützuna zahlreicher bekannter Persönlichkeiten ein Komitee gebUbet, das einen Aufruf zu Sammlungen für bie Bekämpfung ber Tuber­kulose erlassen hat. Gestern publizierte der .Figaro^ die eckte Liste der Eingänge, deren Gesamtsumme 838 838 Franc! beträgt. Die Summe der heute bekannt gegebenen zweiten Liste betragt 304 790 Francs. Ten größten Betrag zeichneten bisher der aul Hamburg gebürtige Bankier Leopold Goldschmidt und das Haus Rothschild, nämlich je 200 000 Francs.

Gerichtssaal.

Bd. Darmstadt, 17. Tez. Kriegsgericht. Am 1L bfl. wurde der Musketier Klein von der Letbkomp. d. Jnf.-Regünm» Nr. 116 zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt, weil er im Sep­tember b. I. vor feinem Dienstantritt in feiner ßeimal Bens­heim a. b. B. abends, nachdem der Gasttvirt H. Feierabend ge­boten, nochmals in bie Wirtschaft einbrang, Rabau machte und von ben herbeigeeilten Genbarmen, Nachtwächter rc., zusamnten 6 Personen, nur mit Mühe aebänbigt werben konnte.

Darmstadt, 18. Dez. Die Strafkammer verurteilte ben 42 Jahre alten Fabrikarbeiter Anton Klein aul Offenbach a. M. wegen Vergehen! gegen § 173 de! Strafgesetzbuche! iu 1 I a h r 8Monaten Gefängnis. Klein hat von 1897 bis 1902 fortgesetzt mit feiner jetzt 21 jährigen Stieftochter Elisabeth Bauer verbotenen Umgang gehabt. Dem Verhältnis entflammen zwei Kinber. xte Bauer würbe zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt.

Berlin, 18. Dez. Zur heutigen Verhandlung im Brandt» scheu MillionenerbschastSprozeß waren die Angcklagten Brandt und Bethke nicht erschienen. ES wurde ein Hastdeiehl gegen sie erlassen. Die Verhandlung wurde ohne die Angeklagtenott- geführt. Tie Beweisaufnahme wurde heute geschlossen.

Freiburg, 17. Tez. Die Straftanimer verurteilte gestern em 15 Jahre altes Dienstmädchen wegen Mordversuchs zu 6 Jahren 3 Monaten Gefängnis. Sie war wegen Diebstahls von ihrer Dienstherrschaft angezeigt loorben. Um sich zu rächen, oerabreifte sie deren anderthalbjährigem Kinde einen Dheelöffel Salzsäure, ix» Kind konnte durch sofortige ärztliche Hilfe gerettet werden.

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§ I 8

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Meteorologische Beobachtungen

der Station Gießen.

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Höchste Temperatur am 17.18. Dezember yhcorigfte , , 17.18.

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