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19.12.1902 Erstes Blatt
 
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Erscheint täglich außer Sonntag«.

Dem Stetzen er Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesflschen tandwirt die Siebener Kamillen, blätter viermal in der Woche belgelegt.

RotatwnSdruck u. Ver­lag der Brü h l'scheu Unioerl.-Buch- u. Stein­druckerei (Pietsch Erben)

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Schulstratze 7.

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FeriüprechanIchlußNr 51.

Freitag 19. Dezember 1908

Erstes Blatt. ~ ISS Jahrgang

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SletzenerAnzelger«

General-Anzeiger v j&

Amts» und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MW

Nolittsche Tagesschau.

Dom BundeSrat.

Ter Bundesrat hat bereits in seiner gestrigen Sitzung dem Entwürfe eines Zolltarifgesetzes in der vom Reichstage in dritter Lesung beschlossenen Fassung seine Zustimmung erteilt. (Ter Bundesrat hat mit dieser be­dingungslosen Zusttmmung auch den Anttag gutgeheißen, wonach vom Jahre 1910 das Recht der Städte auf Oktroi- Erhebung beseittgt wird. Turch diesen Beschluß des Reichstags werden fast sämtliche größeren hessischen Kom­munen erheblich in Mitleidenschaft gezogen. In Gießen betrug die Okttoi-Giwnahme im letzten Jahre ca. 44 000 Mark, in Mainz sogar 231 000 Mk.)

Ter Bundesrat stimmte ferner den Ausschußberichten zu Über: a) Anttag des Königreichs Sachsen, bett. Ergänzung der Prüfungsvorschriften über Trichinenbeschauer, b) An­ttag des Königreichs Sachsen vom 7. November 1902 bett. Ausbildung der Fleischbeschauer im Königreich Sachsen, c) Antrag des fürstlich schwarzburgischen Ministeriums zu Rudolstadt, bett. Ausbildung der Fleischbeschauer im Fürstentum Schwarzbura-Rudolstadt, d) Anttag des fürst­lich schwarzburgischen Ministeriums zu Sondershausen, bett. Ausbildung der Fleisclibeschauer im Fürstentum Schwarz- burg^Sondershausen, e) Vorlage bett, die einheitliche Ge­staltung der deutschen Rechtschreibung. Ferner wurden ge­nehmigt: Ter Etatsentwurf für das Schutzgebiet Kiau- tschou für 1903 und der Entwurf des Reichshaushaltsetats für 1903 und zwar: a) die Einnahmen an Zöllen, Ver­brauchssteuern 2C., b) desgleichen an Stempelabgaben, der Entwurf des Reichshaushaltsetats für 1903 und zwar: a) Post- und Telegraphenverwaltung, b) für die Verwal­tung der Eisenbahnen, c) für das R eichseis enb ahn am t, d) für den Rechnungshof des deutschen Reiches, e) Reichsdruckerei. Außerdem wurden genehmigt: Ter Entwurf des Etats für den Reichsinvalidenfonds zum Reichshaushaltsetat für 1903, der Entwurf des BesoldungS- und Pensionsetats der Reichs- bcmkbeamten, ausgenommen die Mitglieder des Reichsbank- direktoriumS, für 1903 und der Entwurf des Etats der ReichKsustizverwaltung zum Reichshaushaltsetat für 1903.

Aeußerste Sparsamkeit.

Wie in jedem Jahr, hat es auch diesmal vor dem Er­scheinen deS ReichShaushaltsetatS nicht an offi­ziösen Versicherungen gefehlt, alle Ressorts hätten sich der äußersten Zurückhaltung in der Anmeldung ihrer Forde­rungen befleißigt. Das klingt recht beruhigend, aber es ist eigentlich selbstverständlich im Hinblick auf die äußerst imgünstige Finanzlage des Reiches. Nur wird man die Erwartung auf Einschränkung nicht allzu hoch spannen dürfen. Ein solcher Riesenetat wächst ganz allein von Jahr zu Jahr an, und Neuforderungen beträchtlicher Art dürften auch nicht fehlen. Da man dem Reichstag nicht mit neuen Steuern kommen will, so wird die Deckung der Ausgaben zu einem schwierigen Problem. Ganz und gar aussichtslos erscheinen die kürzlich laut gewordenen Bestrebungen der Parteien, mangels einer Initiative der Regierung, Mehr­ausgaben z. B für Erhöhung von Militärpensionen vor­zuschlagen. So berechttgt diese Wünsche sind, eS werden zu ihrer Erfüllung bessere Zeiten abgewartet werden müssen.

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 18. Dezember 1902.

Anwesend Oberbgm. Mecum, Beigeordneter Kommer­zienrat Georgi, GerichtSasicsior Curschmann und 25Stadt­verordnete.

Nach einigen Mitteilungen des Oberbgm. Mecum tritt die Versammlung in die Beratung der Tagesordnung ein. Das Städtebundtheater Gießen-Marburg ist (wie derGieß. Anz." gestern schon ausführlich meldete) nunmehr gesichett. Das Schreiben des Großh. Finanz­ministeriums, das die Genehmigung enthält, lautet:

Darmstadt, am 5. Dezember 1902.

Tas

Gvoßherzogliche Ministerium der Finanzen an

den Großh. Oberbürgermeister Herrn Mecum Hochwohlgeboren

Gieffen.

Auf Ihre Eingabe vom 26. November d. I., die Gründung eines Städtcbnndtheaters bett., erklären wir uns grundsätzlich damit einverstanden, daß das Kur­theater in Bad-Nauheim und das mit Marburg vereinigte Stadttheater von Gießen einer und derselben Direktion unterstellt werden.

Ta der Berttag mit dem seitherigen Tyeaterdivektor von Nauheim, Herrn v. Maixdorff, Ende September 1903 abläuft, so würde auch der Erfüllung Ihres wetteren Antrags nichts im Wege stehen, wonach das gemein­same Theater im 5?erbst 1903 ins Leben treten soll. Wir muffen jedoch'Wert darauf legen, daß der neu zu wählende Tirektzor für die Spielzeit in Nauheim ledig­lich der Großh. Kurdirektton unterstellt werde. Dies dürfte sich wohl am besten dadurch ermöglichen lassen, daß mit dem Direktor über seine Thätigkeit in Nauheim ein besonderer Berttag gleichzeittg zum Abschluß kommt.

Wenn wir es daher auch für zweckmäßig halten, daß das Ausschreiben zur Besetzung der Stelle des Direktors von Gießen allein oder von Gießen und Marburg gemein­sam ausgeht, so müßten wir uns doch aus dem ange­gebenen Grunde die Entscheidung bei der Auswahl der betr. Persönlichkett Vorbehalten.

Unter dieser Bedingung köimten wtt Sie ermächtigen. Bet dem Ausschreiben schon zu erklären, daß dem für die vereinigten Stadttheater von Gießen und Marburg zu wählenden Tirektor auch das Kurtheater in Bad-Nauheim überttagen würde.

Ihren weiteren gefälligen Nachrichten in dieser An­gelegenheit scheu wtt ergeoenst entgegen.

gez^ Gnauth.

Die darauf erfolgte Genehmigung von Kreditüber­tragungen im Betrage von 634 260 Mk. aus dem Rech­nungsjahre 1901/1902 in das laufende Rechnungsjahr hat nur eine formale Bedeutung. Bei dieser Gelegenheü nimmt der Sto. Loeb er daS Wort, um über das neu zu er- bauende SchulhauS zu sprechen. Er meint, daß eS doch gewiß ein dttngendeS Bedürfnis fei, neue Schulräume zu schaffen, damit endlich einmal die Kinder, welche die Volks­schule besuchten, auS den Baracken herauskämen. Man habe allgemein ermattet, daß in diesem Jahre wenigstens noch die Fundamente deS geplanten Schulhauses an der Nordanlage fettig gestellt würden, damit im Frühjahr mit aller Kraft der Weiterbau betrieben werden könnte. Statt dessen sei über­haupt noch kein Anfang gemacht. Er müffe fragen, woran eS liege, daß die Sache nicht vorwätts gehe, und ob weiter­hin Schritte gethan seien, mit Beginn der guten Jahreszeit endlich den Bau anzusangen. Er bitte den Oberbürgermeister, dieser Angelegenheit seine Aufmerksamkeit zu widmen, damit endlich wenigstens ein Anfang gemacht werde, um die miß­lichen Platzverhältnisse in unseren Schulen zu ändern. Oberbgm. Mec um weist darauf hin, daß, wie ja hinlänglich bekannt sei, die eingegangenen Pläne für den SchulhauS- Neubau einer Bearbeitung unterzogen werden müßten, da verschiedene Abänderungen notwendig seien. Durch den Fort­gang deS Stadt-BaurateS Schmandt feien die Pläne refp. deren Umarbeitung liegen geblieben. Sto. Loeber ist der Meinung, daß eS doch mit keinen sonderlichen Schwierigkeiten verbunden sein könne, die fertigen Zeichnungen zu dem Schul- hauöbau umzuändern, da wir ja einen Techniker zum Bürger­meister hätten. Oberbgm. Mecum erklärt, er habe bisher keine Zett gehabt, sich mit der Sache eingehend zu beschäftigen. Er habe zwar bereits Entwürfe und Skizzen zu den Abän­derungen entworfen, aber eS sei ihm unmöglich, sich mit den einzelnen Detailzeichnungen zu beschäfttgen, er hoffe indessen, daß die Pläne bis zum Frühjahr soweit gediehen seien, daß man bann mit den Arbeiten beginnen könne. Beigeord­neter Kommerzienrat Georgi sagt, daß er dem Kollegen Loeber gegenüber geäußert habe, baß ber Oberbgm. gewich­tige Bedenken hinsichtlich ber vorliegenben Pläne hätte, und daß die Beseitigung dieser Bedenken der persönlichen Mit­wirkung deS Oberbürgermeisters bebürste. Er fei ber lieber- zeugung, baß sich ber Leiter unserer städtischen Verwaltung sehr wohl um die Sache gefümmmert habe. Er spreche aber den Wunsch aus, den auch schon andere Stadtverord­nete geäußert hätten daß der jetzige erste Beamte deS Bauamts sich mit der Sache beschäftigen möge, damit zu dem Zeitpunkte, wo das Stadtbauamt eventuell einen neuen Leiter erhalte, die Pläne soweit gesördett seien, daß die Ausführung derselben schneller vor sich gehe. Herr ©erbet habe ihm mit­geteilt, er habe keine Arbeit, und da wolle er den Oberbgm. bitten, dafür zu sorgen, daß dieser über Mangel an Arbeit nicht mehr zu klagen habe. Oberbgm. Mecum bemerkt, baß sich Herr ©erbet bereits mit ber Bearbeitung ber Schul- baupläne beschäftigt habe, bie fertigen Arbeiten lägen ja vor, er wolle aber kein Urteil über biefelben abgeben. Sto. Kommerzienrat Heichelheim spricht im Sinne beS Beige­ordneten Georgi. Man solle Herrn Gerbet bie Arbeit machen lasten. Es hanbele sich doch hierbei um eine wichtige finan­zielle Frage für bie Stabt, benn von bem Ausfall der Ar­beiten würbe es abhängen, ob man noch eines befonberen Leiters für baS Hochbauamt neben Herrn Gerbet bebürfe, ober ob man sich mit ber vorübergehenben Hilfe eines wei­teren Technikers bei bem Schulhausbau behelfen könne. Sto. Haubach giebt bem Wunsch Ausdruck,' der Oberbgm. möge bem Herrn Gerbel bie allgemeinen Grunbsätze unb feine Ansicht, wie bie vorliegenden Baupläne praktisch einzurichten seien, mitteilen, und er fei überzeugt, bie Bearbeitung ber Sache durch Herrn Gerbet werbe bann auch zur Zufrieben- heit ausfallen. Da sich Niemand weiter zum Wort meldet, ist bie Interpellation Löber erlebigt.

Die Uebersicht über bie wirklichen Einnahmen und Aus­gaben deS Realgrimnasiums und der Realschule er­geben, daß die Stadt einen Zuschuß von 39 605 Mark leisten muß.

Die Rechnung deS städtischen Gas- unb Wasser­werks soll in nächster Sitzung zur Vorlage kommen.

Die Abrechnung beS Jugenbfestesl902 hat einen Fehlbetrag von 1467 Mk. ergeben, den bie Finanzbeputatton beantragt, auf bie Stadt zu übernehmen. Die Versammlung beschließt demgemäß.

Der Verlegung des Armenamts nach Neuenbäue Nr. 43 unb ber Einrichtung einer kleinen Kasse dottselbst wirb zugestimmt.

Das Schulgetb für bie oberen Klassen ber Ober« realschule wird von der Versammlung wie folgt festgesetzt: In Sexta bis Quarta werden 64 Mk., in Untertertia bis Obersttünda 76 Mk., in Unter- unb Oberprima 108 Mk. erhoben.

Die Einrichtung von zwei neuen Klassen an den städtischen Volksschulen, bie burch UeberfüQung not­wendig geworden ist, wird genehmigt.

Es folgt die Beratung ber Bi ehm ar kts o rdnun a, bie zur Verhütung ber Seuchengefahr geschaffen worben ist. Nach berf efben folT eS wie seither ber Polizei üb erraffen sein, ben Beginn ber Märkte zu bestimmen. Stv. Löber beantragt, daß diese Bestimmung insowett geändert werde, als in Zukunft das Polizeiamtnach Anhörung ber städti­schen Marktkommission" ben Anfang ber Viehmärkte be­stimmt. Oberbgm. Mecum ist ber Ansicht, baß zu dieser Neuerung keine Veranlassung borHege. Nachdem sich mtqtett Redner für ben Anttag Löber ausgesprochen haben, wird er angenommen. Bei g 11, ber Kindern unter 14 Sanren das Betteten ber Pferdemärkte verbietet, beantragt Beig. Kommerzienrat (5>eorat, ben Kindern auch daS bet anderen Viehsmärkte zu verbieten. Stv. Kirch spricht sich gegen ben Antrag aus. Wo sollten bie Kinder während der Märkte hin? Es tage doch im Interesse ber auswärtigen Besucher, daß sie bie Kinder mit auf die Märkte nehmen könnten. Daraufhin wird der Anttag Georgi abgelehnt. Nach einer weiteren kurzen Debatte wird dann die ganze ViehmarktSordnung angenommen.

Tie Geradelegung ber Straße nach Krof­dorf hat früher schon einmal die Versammlung MW* tigt. Ter Kreis, der damit eine Abkürzung des Weges nach Krofdorf herbeiführen will, verlangt von der Stadt Gießen die Stellung des zur neuen Straße nottoenbtgen Geländes, wozu bie Stadt auch gesetzlich berpfluchtet ist, außerdem aber noch einen Bettag von 2507 Mk. Baukosten^ weil nach Ansicht des Kreises die Stadt Gießen an deut Sttaßenbau ein erhebliches Interesse habe, und in einem* solchen Fall die Gemeinde zu Wegebaulaften heranMaen werden könne. Tie Versammlung genehmigte st Zt. die Stellung des Geländes zu ber geplanten Wegeverbesssruna- lehnte aber die Zahlung der geforderten Baukosten ab, weil sie der Ansicht war, eS handele sich erstens uni gar keine neue Straßenanlage, und zweitens habe Gießen über^urpt kein erhebliches Interesse an ber Verlegung ber ®ege> verbinbung nach Krofdorf. Oberbgm. Mecum tettt heutÄ nun der Versammlung mit, daß, wenn.der Kreis die (SerabeTegitng der Straße nicht ausführe, die Feldbereini- gungskommission rechts- der Lahn gezwungen sein würde, statt jener Straße einen Feldweg auzulegen. Die Kom- missttn sei deshalb bereit, die von der Stadt abgelehrttm 27oO Mk. zu Lasten ber Bereinigung zu Übernehmen. Dtt Versammlung erklärt sich bamtt einverstanden.

Die Veröffentlichung der Gießener Märkte soll, wie die Versammlung beschließt, probeweise ein Jahr hindurch durch Plakate geschehen.

Der Entwurf zur Friedhofsordnung, ber bet Stadtv.-Bers. zur Beratung und Beschlußfassung zugegangen ist, umfaßt im ganzen 80 Paragraphen. In seinem ersten Teil enthalt er bie Friedhofsordnung für die Fried­höfe am Rodtberg und am NahrungSbera, im zweiten Teil ist bie Be grävniSor d nun g und im dritten Teil sind bie Schlußbestimmungen enthalten.

88 14 handeln von ber Verwaltung und Auf* sicht. Beim § 2 wird beschlossen, statt deS Ausdrucks Leichenfeierlichkeiten" das WortTrauerftierlichkettew zu setzen, bie übrigen Paragraphen werden genehmigt.

Tie §§ 516 enthalten bie Bestimmungen über die Dearäbnisplötze. Ohne Tebatte genehmigt werden die §§ 5 bis 12 unb § 13 Abst 1. Bei 8 18, Ms. 2, der folgenden' Wortlaut hat:

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn dle An­lage den inbezug auf die bauliche Sicherheit zu stellenden Anforderungen nicht entspricht, ben Frttdyof ver­unzieren geeignet ist ober Darstellungen ober Inschriften tragen soll, die ber gutem »Sitte zuwiderlaufen." halt Stv. Kommerzienrat Heichelheim eS für zweck­mäßig, hebräische Inschriften dem Vorstand ber israelitischen' Religionsgemeinde zur Begutachtung vorzulegen. Stv. Orbig beantragt, ben SchlußpassuS:ober Darstellungen ober Inschriften, bie ber guten Sitte zuwiderlaufen" über­haupt zu streichen. Der Antrag Orbig wird angenommen. Zu § 13, Abst 3, der lautet: _

Grabeinfassungen müssen aus Stein ober Metall her gestellt werden und dürfen 0,65 Meter Höhe nicht überschreiten. Auf ihnen ist die Bezeichnung der Grab­stätte nach dem Lageplan dauerhaft anzubringen." liegt ein Anttag vor, für die Gitter eine Höhe von 0,80 Meter statt der im Entwurf vorgesehenen 0,65 Meter zu­zulassen. Stv. Schaffstädt ist gegen die Festsetzung einer so geringen Höhe, die eine Uniformierung bedeuten würde. Nach kurzer Debatte wird die ursprüngliche Fassung (Fest­setzung einer Höhe von 0,65 Meter) beschlossen. Die §§13, Abs. 4, 14 und 15 werden genehmigt. Bei § 16 entwickelt sich eine sehr lebhafte Debatte. Ter Paragraph lautet:

Tie Stadt Gießen hat jederzeit das Recht, zur Aus­führung von Anlagen oder Bauten oder zur Erreichung anderer dem öffentlichen Interesse dienender Zwecke die Beseitigung einer Grabstätte anzuordnen.

In diesem Falle ist sie vervflichtet, eine andere gleicharttge Grabstätte für den Rest ber B-nutzungszett zur Verfügung zu stellen, bie in ber alten Grabstätte befind­lichen Ueberreste dahin überzuführeu, die Tenkmäler unti Einfassungen zu versetzen, sowie die Grabstätte in einer der alten möglichst entsprechenden Weise auzulegen." Stv. Kommerzienrat Heichelheim beantragt, den ganzen- Paragraphen zu stteichen, da er geeignet sei, die Angehörigen der israelitischen Religionsgemeindc in Unruhe zu ver-^ setzeii, weil er eS zulasse, die Gräber ohne weiteres an­zutasten. Wenn der Paragraph gestrichen werde, werde eS nicht mehr s» leicht sein, die Graber anzurühren, da man