Ausgabe 
19.4.1902 Viertes Blatt
 
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Nr. 91 Samstag, 19. April 1903 153. Jahrg.

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General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Abg. Metzger (Soz.) hält die sozialdemokratischen Anträge für unentbehrlich, wenn man wirklich soziale Fürsorge für die Arbeiter treiben wolle. Gegenüber dem Vorwurf der Klassenjustiz erinnere er daran, daß die Sozialdemokraten eine Reihe von Anträgen im Interesse der Schiffsoffiziere gestellt hätten.

Die meisten Anträge in dem Paragraphen werden ab- gelehnt. Angenommen werden

1. ein sozialdemokratisch er Antrag zu § 108, wo­nach cs strafbar ist, wenn ein Kapitän die verminderte Mannschaft ohne Noth nicht ergänzt;

2. ein Antrag von Savignh (Gcntrl, als § 109b fol­gende Bestimmung einzufügen:Wer als Rheder oder Vertreter eines Rheders cs unterläßt, bei der Anheuerung dem Schiffsmannc den vorgcschriebenen schriftlichen Ausweis cinzuhändigen, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bestraft."

8. ein sozialdemokratischer Antrag, als § 109 c, zu bestimmen, daß alsRheder" im Sinne der Strafbestimmungen auch die Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder ähnlicher Gesellschaften, welche Rhcdcrei betreiben, zu betrachten sind.

4) Zu § 111 ein Antrag Kirsch (Centr.st durch den für das Verfahren vor dem Secamt der Grundsatz der Ocffcnt- l i ch k c i t, wie er für das ordentliche Civilverfahren gilt, cingeführt wird.

Im Uebrigcn werden die §§ 105 bis 113 nach dem Kom- missionsbesehlusse angenommen.

Die §§ 114122 enthalten allgemeine Vor­schriften.

Die §§ 114115 werden nach unwesentlicher Debatte an­genommen.

§ 116 bestimmt, das; im Jnlandc ein Streit zwischen dem Kapitän und dem Schiffsmannc, welcher nach der Anmusterung über den Antritt oder die Fortsetzung des Dienstes entsteht, von dem S e e m a n n s a m t, in dessen Bezirke das Schiff liegt, unter Vor­behalt des Rechtsweges entschieden wird.

Abg. Dr. Hcrzfeld (Soz.s beantragt, daß im Jnlande für alle Streitigkeiten das Gcwcrbegericht zuständig sein soll, nur in den Orten, wo kein Gewcrbegcricht vorhanden ist, soll das See­mannsamt zuständig sein.

Staatssekretär Graf Posadowsky erkennt an, daß die Gcwerbc- gcrichte sehr segensreich gewirkt hätten. In juristischen .Kreisen aber verstärke sich forttvährcnd der Widerstand gegen Schaffung neuer Standesgerichte und gegen Abtrennung immer neuer Ar­beiter-Kategorien von der allgemeinen Rechtspflege. Es sei an­geregt worden, allgemein in denVerhandlungen vorÄmtsgerichten ein schleuniges und billiges Verfahren für Lohnstreitigkeitcn einzu­führen. Sollte sich diese Idee verwirklichen lassen, so würde mehr erreicht werden, als durch Schaffung immer neuer Sondergcrichte. Allerdings stehe dem Vorschlag ein sehr gewichtiges Bedenken gegenüber, nämlich das finanzielle. Wenn cs gelingen sollte, dieses Bedenken zu überwinden, so würde dem Streben der Sozialdemo­kraten am besten entsprochen. Er könne über diese Sache übrigens nur seine persönliche Meinung aussprechen. Im Uebrigen habe man gegen die Ausgestaltung der Gewerbegerichte an sich keine Bedenken.

M>g. Dr. Spahn (Eentr.) bittet bei dieser Gelegenheit, die Gewerbegerichte aus dem Spiel zu lassen. Es müßten sonst ganz eigene Gewerbcgerichte für Streitigkeiten der Seemänner gebildet werden, an denen auch die Arbeitgeber als Beisitzer theilnchmen müßten. All dieses würde nicht zur Beschleunigung der Sachen führen, am besten und schnellsten werde Alles geregelt, wenn es bei dem Kommissionsbeschluß, also bei der Zuständigkeit der Sce- mannsämter bliebe. Die Silagen über die langsame Behandlung der Sachen vor den Amtsgerichten rührten nur daher, weil es zu 1 wenig Richter gebe. Ein Mißtrauen gegen die Amtsgerichte sei aber

Parlamentarische Verhandlungen.

Lachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

468. Sitzungvam 18. Aprrl,

1 Uhr. Das Haus ist schwach besetzt.

Sm BundeSrathstisch: Kommissare. .

Die zweite Bcrathung der Secmangs-Ordnung tmrb fortge­setzt beim § 100. . x

Dieser Paragraph bestimmt, daß cm Schnfsmann, welcher solchen Befehlen des Kapitäns, eines Schiftsoffiziers ober anderen Vorgesetzten den Gehorsam verweigert, welche sich auf Abwehr oder Unterdrückung einer Meuterei beziehen, als Gehilfe zu bestrafen ist.

Die Sozialdemokraten Albrecht und Genossen be­antragen, diesen ganzett Paragraphen zu streichen; cbcnhtell be­antragen sie, die Worteoder eines anderen Vorgesetzten zu streichen, und anstatt der Worteist als Gehilfe zu bestrafen" zu sagenwird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten oder mit Geld­strafe bis zu 300 Mk. bestraft." ,

Abg. Metzger (Soz.) befürwortet bie sozialdemokratischen Anträge.

Untcrstaatssekrctär Dr. Rothe bittet um Ablehnung dieser An­träge. Tas Prinzip des letzten Antrageö, ein bestimmtes Straf­maß festzusetzen, sei allerdings berechtigt, doch scheine ihm das Strafmarimum zu gering zu sein. .

Nach kurzer weiterer Debatte werden die beiden ersten foztal- demolratischeii Anträge a b g c l e h n t, der letzte Antrag, auf Fest­setzung eines besonderen Strafmaßes, wird angenommen und mit ihm der § 100. .

§ 101 (Bestrafung falscher Eintragungen m das Seesahrt- buch) wird debattelos angenommen.

§ 102 bestraft in seinem ersten Absatz wider besseres Wissen ausgestellte Bebauptungen vor einem Sccmannsamt über Scc- untüchtigkeit des Schiffes oder Mangelhaftigkeit des Proviants, wenn dadurch eine Untersuchung veranstaltet wird. Der zweite Absatz bestraft solche Behauptungen, wenn sie leichtfertig vor­gebracht sind.

Abg. Dr Herzfeld (Soz.) beantragt, den zweiten Absatz zu sttcichen. Das Wortleichtsinnig" komme in unserem ganzen Straf­gesetzbuch iilcht vor und sei so dehnbar, daß man cs unmöglich in dieses Gesetz aufnehmen könne.

Der Antrag wird abgelehnt, § 102 wird in seinen beiden Theilen angenommen.

§ 103 bestraft vorsätzliche Beschädigungen der Maschine, her Takelung u. s. w. mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder Gefängniß bis zu zwei Jahren.

Der Paragraph wird unter Ablehnung cincd sozialdemo­kratischen Antrags auf Herabsetzung des Strafmaßes unverändert angenommen.

§ 104 (Festsetzung von Disziplinarstrafenj wird debattelos angenommen.

Die §§ 105113 enthalten Strafbestimmungen für Rheder, Kapitäne und Schiffsoffiziere, die gegen die Bestimmungen des Ge­setzes verstoßen, oder ihre Befugnisse überschreiten.

Hier haben die Sozialdemokraten eine Anzahl Anträge auf Verschärfung der Strafe eingebracht.

Abg. Lenzmann (freu'. Vp.) erklärt, diese Anträge wendeten sich in tendenziöser, feindseliger Weise gegen die Kapttäne. Das könne er nicht mttmachcn; die Anträge seien zum Schutze der Schiffsleute nicht nothwendig. Die von Den Sozialdemokraten vor- geseblagenen Bestimmungen seien zum Theil geradezu Unika in der Strafgesetzgebung, z. B. die Bestimmung, daß die bloße Aufforde­rung zur Sonntagsarbeit strafbar sein solle. Damit trieben die Sozialdemokraten Klassenjustiz für ihre Klaffe.

ganz ungerechtfertigt. Die Gewerbcgerichte entschieden oft mehr nach Billigkeit als nach Gerechtigkeit. Die weiteren Ausführungen des Redners bleiben unverständlich.

Abg. Heine (Soz.) bemerkt, daß hier so ganz en passant eine ganz neue Einrichtung angekündigt werde, die nicht mehr und nicht weniger besage, als daß die mit sa großer Mühe geschaffenen Ge­werbcgerichte abgeschafft werden sollten, zu Gunsten eines beschleu­nigten amtsgerichtlichen Verfahrens, die Entscheidung über Strei- ttgkciten sollte also luicbcr den Fachleuten genommen und den Juristen übertragen werden, obwohl die Juristen nur schwer sich in technische Einzelheiten einarbeiten könnten. Tieherrschende Partei" im Hause scheine nach der Rede des Dr. Spahn mit dieser Absicht einverstanden zu fein, obwohl die Gewerbcgerichte seit ihrem Bestehen so Großes geleistet hätten. Im Interesse des sozialen Fortschritts müsse er entschieden gegen solche Projekte protestircn, die die außerordentlich heilsame Institution der Gcwerbegerrchte hinwcgfegen wollten.

Abg. Roesicke (Dessau, b. f. P.) erklärt sich mich für die Ge­werbcgerichte, da die Gcwcrbcrichtcr viel mehr mit den Betheilig­ten fühlen und denken als die gelehrten Richter.

Abg. Basscrmann (nat.-lib.): Ob der sozialdemokratische An­trag einen gangbaren Weg darstellt oder nicht, dürfte wohl noch zwischen zweiter und dritter Lesung zu überlegen sein. Ich habe nur das Wort ergriffen, um mich ebenfalls gegen den Vorstoß des Abg. Spahn gegen die Gcwerbcgerichtc zu wenden. Darüber kann kein Zweifel fein, daß die Gewerbcgerichte äußerst fcgens- reich gewirkt Haven und sich des Vertrauens der Arbeiter erfreuen. Die Gewerbcgerichte unterliegen auch in vieler Beziehung einer schärferen Kontrolle als die ordentlichen Gerichte. Die thatsäch- lichcn Verhältnisse liegen ganz anders, als der Abg. Spahn sie darstcllt. Gewiß, wo der Richter so lange im Amte ist, daß er die Verhältnisse der Bezirksangescssenen aus eigener Anschauung kennen lernt, kann er der Mann ihres Vertrauens werden, aber in den meisten Fällen, und ganz besonders in den Industriezentren, wechselt fortgesetzt das Richterpersonal und die Herren sind dort gar nicht in der Lage, die Bczirlseingesessenen kennen zu lernen. Die Richter bestehen dort aus jüngeren Herren, die oft auf andere Posten berufen werden, oder aus Äfsessoren, die nur wenige Wochen amtiren. Wie sollen diese Herren die Verhältnisse kennen lernen? Ter Vortheil der Gewerbegerichte besteht ja gerade in der Stän- digkeit des Vorsitzenden. Dazu kommt die Sachkenntniß, die in den Beisitzern der Gewerbegerichte verkörpert ist. Wenn heute eine komplizirte technische Frage an einen Amtsrichter herantritt, dann wird sofort die Vernehmung eines Sachverständigen beschlosien, bei den Gewerbegerichten ist das nicht nöthig; hier liegt es ähnlich wie bei den Kammern für Handelssachen an den Landgerichten, die ja auch weit besser funktioniren, weil die Vorsitzenden hier nicht so rasch wechseln, sondern sich in die Materien einlcbcn können.

Abg. Dr. Spahn hält seine Behauptung aufrecht, daß bei den Gewcrbegerichten die Billigkeit der entscheidende Gesichtspunkt sei und nicht das Recht. Tas sei aber für viele, die ihr Recht suchten, nicht ausreichend. ' Einen Vorstoß gegen die Gewerbegerichte habe er keineswegs führen wollen.

Hierauf wird § 116 unter Ablehnung des Antrags Herzfeld angenommen, der Re st des Gesetzes wird ohne Debatte mit einem Antrag Kirsch angenommen, daß das Gesetz am 1. April 1903 in Kraft tritt.

Hierauf vertagt sich das Haus auf Sonnabend 1 Uhr. (Ncbengcsetze zur Seemannsordnung, Servistarif und Auf­hebung des fli c ge n d e n Gerichtsstandes derPresfS und lex R i n t e l e n.)

Schluß G Uhr.

Aie Zolltariskommisswri.

Tie Zolltariskommission nahm nach der Regierungsvor läge Position 124, Schmal? und schmalzartige Fette 12y2 Mark, 126 Flomen (Linsen Permier jus 7 Mt., 127 Talg von Rindern und Schafen 2\2 Mk. an. Von den Amendements wird nur die von Wangenheim beantragte Ausdehnung der Gültigkeit der in der Vorlage nur zu Posi­tion 124 gemachten Anmerkung auf alle vier Positionen angenommen. Somit zahlen nicht bloß Schmalz und schmalz­artige Fette, sondern auch die anderen in Positronen 125, 126 und 127 genannten Fette nur 2 Mk., wenn sie ein­geführt sind zur Herstellung von Seife oder Lichtern auf Erlaubnisscheine unter Ucberwachung oder vorher amtlich ungenießbar gemacht. In der Debatte hatte Graf Posa- dowsky gebeten, alle über die Vorlage hinausgehenden Anträge abzulehnen. Unser Bedarf an Fett und Talg sei in Deutschland selbst nicht zu decken. Alle Wünsche nach Zöllen könne die Regierung nicht erfüllen, z. B. sei sie entschlossen, den Rohkupferzoll, der jetzt auch in den Positionen verlangt werde, entschieden abzulehnen. Auch die Positionen 128 Kn och en fett, 129 Ftschspeck re. 130 Mk., ander- weit nicht genanntes Tier,ett, werden gemäß der Regie­rungsvorlage angenommen.

Politische Tagesschau.

Das preußische Abgeordnetenhaus

hat am Freitag den Gesetzentwurf betreffend Ausdehnung der rechtsrheinischen Zuständigkeits-Vorschriften für Grundstücks- Zusammenlegung auf die linksrheinischen Landesteile unver­ändert nach den Beschlüssen des Herrenhauses in erster und zweiter Lesung angenommen. Der Gesetzentwurf betreffend die Bildung von Gesamtoerbündcn in der evangeli­schen Kirche des Consistorialbezirks Kassel wurde in erster Lesung an eine besondere 14er Commiffion ver­wiesen.

Die Petition de§ Verbandes der Verpflegungs­stationen im Großherzogtum Hessen und in der Provinz Heffen-Naffau betr. gesetzliche Regelung des Wander- Armenwesens wird der Regierung als Material überwiesen.

Aie Aorgänge in Belgien.

Ter Generalrat der Arbeiterpartei, der am Feitag in Brüssel, in Anwesenheit aller sozialistischen Deputierten, zur Beratung zusammentrat, beschloß einstimmig, den Aus­stand unter Anwendung friedlicher Mittel

Gegen 9 dreioiertel Uhr tritt der Gerichtshof ein. Der Vorsitzende Oberstleutnant Herhudt v. Rhoden teilt mit, daß Lberkriegsgerichtsrat Fischer und Kriegs­gerichtsrat Ziemer aus Danzig als eventuelle Ersatz­richter berufen seien. Er fragt die Angeklagten, ob sie diese Herren für befangen erklären. Tie Angeklagten ver­neinen dies. Tie Sitzung wird sodann bis zum Eintreffen des als Zeugen geladenen Staatsanwalls C r ü g e r - Inster­burg unterbrochen. Kurz nach 10 Uhr meldet sich dieser und bekundet auf Befragen des die Verhandlung führenden Lberkriegsgerichtsrats Fischer, er habe soeben den Ober- kriegsgcrichtsrat Scl)eer kennen gelernt, und niemals von diesem weder direkt noch indirekt auch nicht von dritten etwas gehört. Ter Vertreter der Anklage, Oberkriegs­gerichtsrat Meyer beantragt die Ablehnungsanträge zu-

fo r t z u s e tz e n. Tie Schriftsetzer haben mit 601 gegen 462 Stimmen beschlossen, von dem Eintritt in den Aus­stand abzusehen, da kein Anlaß dazu üorliege.

Die Lage in der Provinz ist unverändert. In Eyarleroi mußte eine bedeutende Firma eine Bestellung auf 300 Eisen­bahnwagen wegen des Streike ablehnen. In Arlon kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den Ausständigen und der Gendarmerie, wobei mehrere Schüsse fielen und eine Anzahl Personen verlebt wurden, darunter Mitglieder der Bürgerwehr. In Vervier streiken 20 000 Personen. Tie Polizei vertrieb eine Gruppe Ausständiger, die sich nach Tolhain begeben wollte, um die dortigen Arbeitswilligen zum Eintritt in den Streik zu veranlassen. In Fleury und anderen Orten wurden in der Nacht wiederum zahlreiche Telephon- und Telegraphenleitungen durchschnitten.

Vier Teilnehmer an den Brüsseler Straßenkundgeb un- gen, die wegen Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verhaftet waren, wurden zu 15 Tagen Ge­fängnis und 25 Frs. Geldstrafe verurteilt.

Ter belgische Kabinettschef erklärte in einer Unter­redung, daß er entschlossen sei, seiner in der Kammer abge­gebenen Erklärung Geltung zu verschaffen. Tie Regierung werde von allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Gebrauch machen, und welche Konsequenzen auch entstehen mögen, die Ordnung aufrecht erhalten. Ein Nachgeben der Regierung sei ausgeschlossen. Ter Opposition würden keine Konzessionen gemacht werden.

In der Kammersitzung vom Freitag drückten die Abgeordneten für Lüttich, S m e e t s und D e m b l o n, ihr Bedauern über die gestrige Erklärung der Regierung aus und meinten, die Arbeiterklasse erwarte nunmehr ihr Heil vom Könige. Abg. Anseele aus Gent machte ähn­liche Erklärungen und sagte, daß nunmehr der König das Wort habe. Vandervelde verlaß eine Erklärung der Linken, worin es heißt, daß diese entschlossen sei, die Agitation zur Erlangung des allgemeinen und gleichen Stimmrechts fortzusetzen. Ter Führer der Klerikalen Wöste rechtfertigte die Ablehnung seitens der katholi­schen Mehrheit. Der Liberale Janson erklärte, die So­zialdemokraten und Liberalen würden die Agitation gegen die klerikale reaktionäre Regierung sortsetzen. Die Worte Jansens wurden mit Beifallklatschen begrüßt. Auch der konservativ-liberale M ü l l e n d o r f führte aus, daß er für die Revision stimmen würde. Alsdann wird zur Abstim­mung geschritten und die Revision mit 84 gegen 64 Stimmen abgelehnt. Tie Verlesung des Re­sultats wurde von den Sozialdemokraten mit dem Rufe: Es lebe das allgemeine Wahlrecht" undes lebe der

gelcgenheit intervenieren wird und daß die Kammer aufgelöst werde.

Aie Kri'denLvrrhcknolungen sind unterbrochen.

Im Unterhause zu London erklärte am Freitag Balfour, Milner und Kitchener hatten mit den Burendelegierten auf bereit Ersuchen zwei Konferenzen. Kitchener hat aus militärischen Gründen den Waffenstillstand abge­lehnt, jedoch eingewilligt, Gelegenheit zu gewähren, da­mit Vertreter der verschiedenen Burenkommandos gewählt werden und zur Beratung der Lage zusammen kommen. Tie Burenführer haben zu diesem Zweck Pretoria verlassen. Es wird nich. erwartet, daß die Verbin­dungen mit ihnen in weniger a ls drei Wochen wieder ausgenommen werden können.

In Londoner Regierungstreisen soll eine hoffnungs­volle Stimmung herrschen. Man glaubt, daß nach drei Wochen Cxie Verhandlungen doch noch einen günstigen Abschluß finden werden. Tas würde bedeuten, daß die Buren in allen strittigen Punkten nachgeben. Die Burenführer in Holland hätten volles Vertrauen auf die Führer im Felde. Falls diese einen Beschluß faßten, würden sie nichts dagegen einwenden.

Tie Nachricht, die Burendelegierten kämen auf An­regung von englischer Seite zu oen Verhandlungen, ist, nach Reuter, vollkommen irrig. Tie delegierten handelten lediglich aus eigenem Antriebe. Diese Thatsache werde als Beweis für ihr aufrichtiges Bestreben angesehen, durch friedliche Verhandlungen zu einer cnbgiltigcn Regelung zu gelangen.

Acr Krostgk-Srozeh

Gumbinnen, 18. April.

allgemeine Ausftan d" begrüßt. In politischen w , z ________ ______

Kreisen glaubt man nicht, daß der König in der An-jrückzüweisen, da' der Umstand, daß die abgelchntenRichter