Ausgabe 
19.3.1902 Erstes Blatt
 
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Arbeiterfchutz.

Hanau, 18. März. Einen M o r d ve r such auf seine von ihm geschiedene Frau unternahm gestern nachmittag der hier wohnhafte Taglöhner Karl Tacke. Die in Offen­bach wohnende Frau war gestern hierher gereist, um er­krankte Familienangehörige zu besuchen. In der Römer­straße begegnete sie ihrem früheren Ehemanne und ergriff alsbald, nichts gutes ahnend, die Flucht. Tacke verfolgte die Frau und versetzte ihr in einem Hausflur mit einem langen Messer eine Anzahl Stiche in den Rücken. Die Frau brach blutüberströmt zusammen, wahrend der Messerheld die Flucht ergriff, in der Fischergasse aber von Schutzleuten ergriffen werden konnte. Eine Gasexplos ion er­eignete sich gestern morgen in dem oberen StoLverke eines Hauses am Heumarkte. Jedenfalls hatte man den Gaskrahnen nicht recht zugedreht. Als eine Frau mit einem brennenden Lichte das Zimmer betrat, erfolgte die Explo­sion. Tie Wirkung war stark, indem die Fenster zer­trümmert und Zimmergegenstände beschädigt wurden. Tie Frau selbst blieb glücklicherweise unverletzt.

pflege" erst seit dem Jahre 1882, also seit 20 Jahren trägt, daß aber die ersten Statuten des Vereins, der früher

** Die General-Versammlung des Allge­meinen Vereins für Armen- und Kranken­pflege fand gestern nachmittag im oberen Saale des

* Ein Gatten Mordversuch eigner Art beschäftigt die Berliner Kriminalpolizei. Im Keller eines Hauses an',der Krausnickstraße zu Berlin betreibt ein Ehepaar Schilling eine Gastwirtschaft. In dieser verkehrte auch ein Metallschleifer Faust. Seit einem halben Jahre hatte Sch. ihn in Verdacht, daß er ihn mit seiner Frau betrüge. Am Sonntag Abend war F. nicht in der Wirtschaft. Daher ging Schilling um 2 Uhr mit uni so größerer Ruhe zu Bett. Gegen 3 Uhr wurde Schilling durch seinen Hund geweckt. Das Thier war sehr unruhig und kratzte seinen Herrn fortwährend im Gesicht und an den Händen. Als Schilling sich den Schlüf aus den Augen gerieben hatte, merkte er, daß Stube und Küche mit Gas angefüllt waren. Er ging ans Fenster, schlug eine Scheibe ein und verschaffte so dem Gas Abzug. Als er sich dann von der Betäubung erholt hatte und näher umsah, fand er, daß die Gasleitung geöffnet war. Seine Frau war verschwunden, mit ihr einige Wertsachen, 400 Mark bar Geld und zwei Sparkassenbücher über 900 und 400 Mark. Es besteht die Vermutung, daß Frau Schilling nach Ver­abredung mit Faust die Gashähne aufgedreht habe, um ihren Mann durch Vergiftung zu beseitigen. Der durch seinen Hund gerettete Ehemann machte der Polizei Anzeige. Alle Bemühungen, seine Frau zu ermitteln, waren bis jetzt erfolglos.

Gemeindehauses, Kirchstraße 9, statt. Ter Vorsitzende, Pfarrer Schlosser, eröffnete die Versammlung mit einer Ansprache, in der er darauf hinwies, daß der Verein nun sein 50. Vereinsjahr vollendet habe. Die nähere Ausführung gab er nachher in dem Jahresbericht, aus dem wir hier schon ergänzen, daß der Verein zwar seinen Namen:Allgemeiner Verein für Armen- und Kranken-

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W:

Vermischtes.

Berlin, 18. März. Der 74 Jahre alte pensionierte Kriminalschutzmann Krenz, der mit seinem Sohne, einem Postschaffner, und dessen Frau zusammenwohnte, hat die letztere, die er wiederholt mit ungehörigen Zumutungen belästigte, heute Morgen in Abwesenheit seines Sohnes durch zwei Revolverschüsse schwer verletzt und sich dann selbst durch einen Schuß in die rechte Schläfe getötet.

* Zwönitz (Sachsen), 18. März. Ein Großfeuer hat hier eine Hälfte der Rathausstraße völlig in Flammen gesetzt.

Zenta, 18. März. Heute Vormittag stürzte mit großem Krachen die 200 Meter lange über die Theiß führende Holz brücke ein. Ein Transportdampfer, welcher gerade unter der Brücke lag, wurde vernichtet. Menschen sind, soweit bisher festgestellt worden ist, nicht verunglückt.

Stuttgart, 18. März. Ein scheußliches Ver-

Kirchliche Nachrichten.

In der Stadtkirche.

A c Ettwoch, den 19. März, abends 6 Uhr, 6. Passions-- andacht. Pfarrassistent Vogt.

Katholische Gemeinde.

Donnerstag den 20. März und Freitag den 21. März, abends o Uhr: Fast en predigt, gehalten von einem Ordens- Priester.

liebten nach einer voraufgegangenen Eifersuchtsszene mit einem Faustschlage zu Boden gestreckt und darauf durch einen Fußtritt in die Schläfengegend getötet. Der Thäter, ein Güterschaffner, ist verhaftet.

* Beese (Ungarn), 18. März. Rach Mitternacht wurden hier zwei Erdstöße verspürt, die mit starkem Ge­töse verbunden waren.

Aus Stadt und Saud.

Gießen, den 19. März 1902.

** Die Zweite Kammer der Land stände tritt ^ach ihren Osterferien am 25. d. M., wieder zusammen. Die Tagesordnung der ersten Sitzung nach den Ferien bringt u a. folgendes: Antrag des Abg. Haas (Darmstadt) auf Einsetzung eines aus neun Mitgliedern bestehenden Sonderausschusses zur Berichterstattung über den .Antrag, die Errichtung einer Landwirtschaftskam- mer betreffend, und event. Wahl der Mitglieder dieses Sonderausschusses; Regierungsvorlage, den Entwurf eines Gesetzes, die Abänderung des Gesetzes vom 4. April 1888, die Ausführung der Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betreffend, sowie Antrag der Wgg. Jöckel und Genossen hierzu; Anfrage der Wgg. Graf von Oriola und Genossen, die Getreidezölle betreffend; Anfrage des Abg. Bähr, die Bureaukoften der Bürger- m ei st er betreffend; Anfrage des Abg. Cramer, die Ueber-- schreitung des Züchtigungsrechts seitens des Lehrers Brei- denbach zu Eberstadt betreffend; Anfrage der Wgg. Weidner und Leun, die E r r i ch t u n g .e i n e r Güterauslade- stelle auf Station Schiffenberg betreffend; An- frage der Wgg. Dr. David und Gen., die Arbeitsver- yialtnisse der Beamten und Arbeiter der preußis ch-h es fischen Eisenbahngemeinschaft betreffend; Antrag des Abg. Schönberger, Artikel 88 des Gesetzes vom 1/. ^uni 1899, die Ausführung des Bürger­lichen Gesetzbuches betreffend; Rückäuherungen der ersten

I Lübeck u. a. Es sei das Verdienst gerade jener Zeit ge­wesen, die Humanitätsgedanken des Christentums zur Gelt­ung zu bringen. Wer diese Vereine wären doch nur da­durch lebensfähig geblieben, daß sie verstanden/ ihre ge­sunden und lebensvollen Grundgedanken den wechselnden Zeitverhältnissen und ihren veränderten Ansprüchen an­zupassen. Auch die 50 Jahre unseres Vereins hätten ein­greifende Veränderung der sozialen Verhältnisse und weit­gehende Wandlungen in den sozialen Anschauungen ge­bracht. Wenn der Verein trotzdem noch in vielseitiger Thätigkeit seine Aufgabe erfüllt, und nicht dem Schicksal verfallen sei, in die Rumpelkammer geworfen zu werden, oder als Mumie sein Leben zu fristen, so sei das ein Zeichen, daß der Geist, in dem der Verein gegründet worden, in ihm noch lebendig sei. Tie Rechnung des Vereins schließt mit einer Einnahme von 42842,34 Mark und einer Ausgabe von 40 130,44 Mark ab. Da die Prüfung durch Rendant Doering keinen Anstand ergeben hat, so wird dem Rechner, Eisenbahn-Sekretär A Wilker, auf Antrag des Vorsitzenden mit dem Ausdruck herzlichen Dankes für seine Mühewaltung Entlastung erteilt. Aus dem von dem Vorsitzenden erstatteten Jahresbericht sei noch folgen­des hervorgehoben. Der Vorstand hat zwei Mitglieder durch den Tod verloren, Dr. med. Baur und Frau Mathilde Schlatter. Die einigermaßen gewissen Einnahmen be­liefen sich auf 22 307,96 Mark, die ziemlich festen Aus­gaben auf 27 487,57 Mark, sodaß 5179,61 Mark ungedeckt waren. Das ist ein steter Gegenstand der Sorge. Der Ver­ein ist deswegen stets auf besondere Einnahmen an Ge­schenken und Vermächtnissen angewiesen. Daran sind auch im verflossenen Jahre 4352 Mk. eingegangen. Die Helfer­abteilung unter dem Vorsitz des Pfarrer Dr. Grein hielt 21 Sitzungen ab, und unterstützte 112 Per­sonen und Familien in 506 Fällen mit insgesamt 2831 Mk. Im Schwesternhaus wurden 145 Kranke mit 1747 Verpflegungstagen und 98 Nachtwachen verpflegt, und in der Gemeinde pflegten die Schwestern in 548 Familien mit 17 965 Pflegebesuchen, 116 ganzen Tagpflegen und 801 Nacktwachen. In der Krippe waren im ganzen 54 Kinder mit 4799 Verpflegungstagen ausgenommen. Das Hospiz wurde von 83 Gasten besucht, die Martha- herberge von 14 stellenlosen Dienstmädchen. Im Miets­patronat ist keine Veränderung eingetreten. 5 eigene und zwei der Stadt gehörige Häuser standen in der Pflege des Vereins. Leider mußten die Nähabende wegen Mangels eines passenden Lokals wiederum ausfallen. End­lich wurde die Wahl des Medizinalrats Dr. Haberkorn zum Mitglied des Vorstandes an Stelle des Dr. Baur genehmigt. Zum Schluß gab Herr Beigeordneter Wolff den Tank der städtischen Verwaltung, und besonders der städtischen Armenpflege für die ihr so wertvolle Mitarbeit des Vereins Ausdruck, die der Vorsitzende mit dem Dank für die verständnisvolle Förderung, die dem Verein allezeit von feiten der städtischen Behörde zu teil geworden sei, erwiderte.

mehrfach vorbestrafte Christian Hermann Voigt aus Rothenberg wird wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von 3 Wochen ver­urteilt; unter Einbeziehung einer früher verhängten Strafe von 8 Monaten 2 Wochen 2 Tagen Gefängnis wird eine Gesamtgefängnis-i träfe von 8 Monaten 4 Wochen 2 Tagen gebildet. Der Dienst­knecht Lorenz Heeg und der Zimmergefelle Marthin Veith, beide zuOberivollstadt sind des gemeinschaftlich begangenen Haus­friedensbruchs und der Bestechung angeklagt. Heeg ist außerdem des Widerstands gegen die Staatsgewalt, Veith der Be- amtenbeleidigung beschuldigt. Veith bat im Oktober 1901 ohne Veranlassung von den Fenstern einer Wirtschaft an§ nach dem m seinem Dienst befindlichen Nachtwächter von Oberwöllstadt aus­gespukt, damit den Ausdruck seiner Mißachtung dokumentiert und sich der Beleidigung schuldig gemacht. Da jedoch kein Strafantrag wegen Beleidigung gestellt ist, muß das Verfahren in dieser Rich­tung eingestellt werden. Die weiteren Beschuldigungen gründen sich auf folgenden Vorfall. In einer Nacht des Dezember 1901 begeg-- neten die angetrunkenen Angeklagten dem Nachtwächter des Orts' bei seinem Rundgang und vechichten ihn auf allerlei Weise zu necken und zu verspotten. Schließlich nahm der Nachtwächter den einen, den Heeg, fest. Die Anklage behauptet nun, Heeg tjabe sich mit Gewalt losgerissen, sich also des Widerstandes gegen die Staats­gewalt schuldig gemacht. Da Zweifel bestehen, ob dem Heeg von dem Nachtwächter die Thatsache seiner Verhaftung begreiflich ge­macht worden war und ob er überhaupt sich losgerissen und nicht etwa für einen Moment losgelaffen, die Gelegenheit zum Ent­weichen benutzt hat, spricht das Gericht den Heeg bezüglich des Widerstandes frei. Noch in derselben Nacht setzten die An­geklagten den Unfug fort, zogen vor das Wachtlokal und drangen wiederholt trotz des Verbotes des Nachtwächters in dasselbe em. Später begaben sie sich dann zu der Frau des Nachtwächters, boten jeder derselben Mk. 5 an mit der Bäte, ihren Mann von Erhebung einer Anzeige abzuhalten. Wegen des gerneinsamen Hausfriedens­bruchs und derBestechung erhalten unter mildernder Berücksichtigung ihrer Unbestrastheit Heeg 1 Woche Gefängnis und Mk. 15 Geld­strafe ev. 3 Tage Gefängnis, Veith 5 Tage Gefängnis und 10 Mk. Geldstrafe ev. 2 Tage Gefängnis. Der Maurermeister Heinrich Keil von Ober-Ohmen wird beschuldigt, einem bei ihm beschäftigten Maurer Lohnbeträge als angebliche Beiträge zur Krankenversicherung in Abzug gebracht, diese Beträge aber an die Krankenkasse nicht abgeführt zu haben. Mangels zureichender Be­weise wird er freigesprochen. Der Landwirt Heinrich Knöß aus Utphe hat eine Urkunde fälschlich angefertigt, inhaltlich derer ein gewisser Lehr die Spar- und Leihkasse zu Inheiden beauftragt, Mk. 100 für ihn an den Angeklagten auszuzahlen. Knöß hat diese gefälschte Urkunde dem Rechner der Kasse präsentiert und die Mk. 100 erhalten. Da ihn große Not zu der schweren Urkunden­fälschung getrieben hat, billigt ihm das Gericht mildernde Umstände zu, verurteilt ihn nur zu einer zweimonatlichen, durch die erlittene Untersuchungshaft zur Hälfte verbüßten Gefängnisstrafe und hebt den Haftbefehl gegen ihn auf. Der Hüttenarbeiter Karl Geißler aus Rutterssausen war wegen Körperverletzung von dem Schöffen­gericht Gießen zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt worden. Er hat nachts auf der Landstraße wie er behauptet in Notwehr einen Arbelter aus Wismar durch Schläge mit einem dicken Knüppel er­heblich verletzt. Das Gericht schenkte seinen Angaben infofern Glauben, als es ihm eine gewisse Erregung, in die er durch seine furcht vor einem Uebersatt gerateil sei, zn Gute hält, und wandelt unter Zubilligung mildernder Umstände die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe von Mk. 100 um. Der Schlosser Hans Ohne müll er aus Bayreuth ist des Verbrechens im Sinne des § 175 St.G.-B. 6 angeklagt und wird in eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen, abzüg­lich emes Monats erlittener Untersuchungshaft, verurteilt.

Grrichtssaal.

M. Gießen, 14. März. Strafkammer. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Güngerich, die Anklagebehörde vertrat Staatsanwalt Reuß. Unter Ausschluß der Öeffentlichkeit wird gegen den Arbeiter Karl Kaiser aus Ockstadt wegen Verbrechens r. S. der §§ 1768, 173 Str.-G.-B. und wegen des Vergehens der Körperverletzung verhandelt und auf eine Gesamtzuchthaus- st r a f e von acht Jahren und einem Monat erkannt. Der

Es macht das den Eindruck einer einseitigen Mion, tvelche in der allzu stürmischen Verfolgung des gutem Mnzelzieles nicht beachtet, daß dadurch andere gleichbe- wechti^e Wirtschuftsinteressen geschädigt werden. Wir glauben, ba£ gerade jetzt, wo der Entwurf erst vorbereitet wird, eine Warnung angebracht ist. Daß die Reichsregier- ung, um uns kurz auszndrücken,zu viel" thuu will, geht ffchou aus zwei Thatsachen hervor: erstens hat die Gewerbe­ordnung dem Bundesrate bereits das Recht zur Ausdehn­ung des- Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie gegeben, jDer Bundesrat wird mit gebotener Vorsicht, aber auf­merksam und ausgiebig von diesem seinem Rechte auf dem Werwaltungswege Gebrauch machen. Zweitens enthalten Die Zusatzbestimmungen zur Gewerbeordnung eine Reihe von Vorschriften, welche, richtig angewandt, die Arbeiterinnen! und zwar die Arbeiterinnen im weiteren Sinne des Wortes, d. h. einschließlich der weiblichen Angestellten in kaufmännischen Geschäften gegen gesundheitsschädliche Ausbeutungen ihrer Arbeitskraft sicher stellen.

Nach beiden von der offiziösen Ankündigung heraus- tzehobenen Richtungen hin ist also der erstrebte Schutz bereits gewährleistet. Es bedarf daher nach unserer Meinung keiner neuen Gesetzes arbeit, weil fein unbefriedigtes Be- Idürfuis mehr zu erfüllen bleibt. Will das Reichsamt des [Innern, daß die Gesetzgebung trotzdemumfassender und ^eingreifender" vorgehen soll, so schießt sie über das Ziel [hinaus. Wenn man die Kinder der Familien in ihrer häuslichen Beschäftigung kontrollieren und beschränken will, so ist das ein Krieg mit der Familiengewalt. Dann toäre es logisch richtiger, direkt zu der staatlichen Kinder­erziehung überzugehen. Und, will man die Arbeiterinnen absolut gegen jeden Schaden an ihrer Gesundheit schützen, so mußte man erst eine unerbringliche und einwandsfreie Definition dessen, wasgesundheitsschädlich" ist, finden. Ja, selbst wenn diese unmögliche Aufgabe gelöst wäre, bliebe Noch die Frage, ob ^ede einzelne Industrie und Wirtschafts- bethätigung, in welcher die Arbeit eine noch so geringe Be­einträchtigung der Gesundheit bewirken kann, aufgegeben werden soll. Wohin würde man mit solchen Gesundheits­sätzen kommen? Der Arzt, der Lehrer, der Richter, sie Alle Und noch viele Andere könnten ja dann auch erklären, daß der '-Beruf, dem sie dienen, ihre physischen und häufig selbst ihre igeiftigen Kräfte vor der Zeit aufreibt.

Die Arbeiterschutzbestimmungen, die in Deutschland während der vergangenen Jahre erlassen wurden, mögen vielleicht nicht absolut vollkommen sein, aber sie stellen immerhin einen gewaltigen sozialpolitischen Fortschritt dar, wie chn bisher kein anderer Staat erreicht hat. Insbe­sondere ist durch perschiedentliche Novellen zur Gewerbe­ordnung auch die menschenwürdige Behandlung und der gesundheitliche Schutz der Arbeiter und Angestellten, nament­lich der Kinder und Frauen, in hohem Maße gewährleistet. [Das kann nicht ohne astlerhand Eingriffe von polizeilichem

!Charakter abgehen, die unser Volk nun einmal nicht liebt, nur alsFrauenverein" bestanden habe, aus dem Februar yub ebenso wenig ohne Opfer, welche selbst den kleinen, des Jahres 1852 stammen. In den ersten 23 Jahren war schwer um seine eigene Existenz lamp send en Unternehmer es der im Jahre 1875 verstorbene Pfarrer Gustav Land­erheblich belasten. Wer diese unabwendbaren Begleitfolgen m ann, der den Verein aus sehr bescheidenen Anfängen .müssen um des guten sozialpolitischen Zweckes willen mit zu einer sehr gesegneten Wirksamkeit und einer sehr ge- |in den Kauf genommen werden, wenn nur dem Nachteile achteten Stellung förderte. Nach seinem Tode übernahm !aus der einen Seite ein größerer Vorteil auf der anderen der jetzige Vorsitzende d:e Leitung des Vereins. Im Jahre !gegenuberfteht. 1877 wurden die ersten Diakonissen in den Dienst des

Die letztere Voraussetzung muß, so meinen dieDresd. Vereins berufen, im Jahre 1882 wurde er zum Allge- iN. Nachr.", immer erst vorweg festgestellt sein, ehe die meinen Verein erweitert, im Jahre 1883 die Krippe er- sReichsgesetzgebung auf dem beschrittenen Wege noch weiter öffnet, 1886 das erste Schwesternhaus eingeweiht, 1889 vorwärts geht. Die Wahrnehmung der Interessen irgend das Mietspatronat, 1891 die Kochschule, und nach deren einer Wirtschafts gruppe oder irgend eines Teiles der Be-! üebergang an die Stadt 1896 der Nähabend begonnen, 1899 völkerung läßt sich einseitig durch die Gesetzgebung stets das neue Schwesternhaus in der Johannesstraße bezogen, {nur bis zu einer gewissen Grenze verfolgen, jenseits Ter Vorsitzende betonte in seiner Ansprache, daß 50 Jahre welcher ein unverhältnismäßig schwerer Nachteil anderer für einen solchen Verein eine recht lange Zeit fei. Aller- Mcht minder schutzbedürftiger Volksglieder droht. Diese Be- dings gebe es ähnliche Vereine, die schon aus dem 18. !trachtungen drängen sichj uns mit einiger Sorge auf in! Jahrhundert stammen, wie z. B. den Verein freiwilliger sdiesem Wgenblicke, wo wir in verschiedenen Blättern die Armenfreunde in Kiel, die gemeinnützige Gesellschaft in !anscheinend offiziöse Wkündigung lesen, daß das Reichs- m

[amt des Innern eine Erweiterung der Arbeiterschutz­bestimmungen bearbeitet Es handelt sich dabei teilweise um Heuen, wie bekannt, schon seit längerer Zeit borbereiteten und in der Hauptsache bereits fetriggestellten Entwurf eines Sondergesetzes zwecks Ausdehnung der bestehenden Kinder- schutzbestimmungen auf die Hausindustrie. Das Reichsamt des Innern will jetzt ^grundsätzlich überhaupt alle Haus­industrie in den Arbeiterschutz einbezieheu. Zunächst soll jdemselben die Heimarbeit in der Cigarren-J>n-j dustrie unterworfen werden. Die Reichsregiermig hielt leine solche neueste Novelle zur Gewerbeordnung besonders wegen Einbeziehung der eigenen Kinder des Unternehmers .für notwendig. Das Reichsamt des Innern plant des Weiteren noch ein umfassendes und gründliches Vorgehen ,'zwecks absoluten Ausschlusses derweiblichenArbeits- ckräf te von jeder Art g.e sun dh eits schädlicher Be- ffchäftigimg. Die mysteriöse offiziöse Mitteilung spricht bei plledem immer von starken unb- kräftigen Eingriffen der Gesetzgebung.

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