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Nr. 4L Erstes Blatt.
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Bekanntmachung.
Betr.: DaS Landgestüt; hier die Rückgabe der Scheine für nicht bedeckte Stuten.
Rach § 6 der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1836 (Reg.-Bl. Nr. 54 S. 560) ist der Eigentümer einer Stute, welche mit einem von der Großh. Bürgermeisterei gemäß § 2 dieser Bekanntmachung ausgestellten Schein versehen ist und wegen erblicher Fehler zum Bedecken nicht zugelassen (§ 5) oder überhaupt aus irgend einem anderen Grunde nicht bedeckt wird, verpflichtet, den Scheinder Bürgermeisterei, welche ihn ausgestellt hat, zurückzugeben. Wird die Rückgabe des Scheines an die Bürgermeisterei unterlassen, so wird angenommen, daß das Bedecken der Stute wirklich stattgcfunden habe, und es hat der betr. Stutenbesitzer alsdann sich selbst beizumessen, wenn das Sprunggeld von ihm beigetrieben wird.
Nach § 8 derselben Bekanntmachung haben die Großh. Bürgermeistereien die nach § 3 von ihnen zu führenden Verzeichnisse alsbald nach Ablauf der Bedcckzeit an die Großh. Kreisämtcr einzureichen. Es erscheint daher geboten, daß die eingangs erwähnten Scheine für nicht bedeckte Stuten alsbald nach Ablauf der Bedeckzeit, spätestens aber bis Ende des Monats Juli desjenigen Jahres, für welches der Schein ausgestellt wurde, zurückgegeben werden.
Dem entgegen erfolgte seither in zahlreichen Fällen die Rückgabe fragt. Scheine erst sehr verspätet,- ja öfter erst dann, wenn das Sprunggeld bereits angefordert worden war. Die Folge davon waren zahlreiche Gesuche um Erlaß des an- gesetzten Sprunggeldes. Um nun die hierdurch veranlaßte Unordnung in der Führung der Verzeichnisse und die in der That nicht zu rechtfertigende Inanspruchnahme der Amtsstellen durch Gesuche um Erlaß von Sprunggeldcrn zu beseitigen, hat Großh. Ministerium des Innern beschlossen, daß vom Beginn der diesjährigen Deckperiode ab derartigen Gesuchen nur dann Folge gegeben werden soll, wenn nachgewiesen wird, daß die Rückgabe des Deckschemes bis zum 31. Juli desjenigen Jahres erfolgt ist, für welches der Schein ausgestellt wurde.
Gießen, den 18. Februar 1902.
Großherzogliches Kreisamt Gießen- v- Bechtold.
Gießen, den 18. Februar 1902. Betr.: Wie oben.
Das Groscherzogtiche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf unsere vorstehende Bekanntmachung empfehlen wir Ihnen vorkommenden Falles entsprechende Veranlassung.
v- Bechtold.
Kor der Entscheidung.
Aus Berlin wird uns vom 18. d. M. geschrieben:
Morgen (Mittwoch) kommt es endlich in der Zolltarifkommission zur Beratung über die Getreidemindest zölle. Bis dahin müssen die Mehrheitsparteien sich über den Kompromißantrag auf Erhöhung dieser Zölle schlüssig gemacht haben. Den Entschluß der Regierung Dürfte Graf Bülow zur Kenntnis der Kommission bringen, nach allem, was vorausgegangen, wahrscheinlich in dem Sinne, daß die verbündeten Regierungen unverändert den Standpunkt ein nehmen, daß die Mindestzölle die Grenze der Zugeständnisse an die Landwirtschaft bilden. Da wird denn von Interesse sein, zu vernehmen, was die Vertreter der Mehrheitsparteien auf diese Erklärung erwidern. Graf Schwerin-Löwitz machte bei der ersten Lesung des Zolltarif- entwurfs im Reichstag die Zustimmung der Konservativen ausdrücklich von der Annahme der zu stellenden Abänderungsanträge abhängig. Mithin würde nunmehr zu erwarten fein, daß die Konservativen in aller Form den Verzicht auf weitere Mitwirkung an den Tarifarbeiten aussprechen. Das wäre natürlich gleichbedeutend mit dem völligen Scheitern des Entwurfes. Dann sollte auch gleich das Plenum des Reichstags über die Mindestzölle entscheiden, damit die zwecklosen Beratungen nicht noch weiter verlängert werden. Aber es ist schwer anzunehmen ,daß die Konservativen die Tinge bis auf die Spitze treiben. Die Ver- werftmg des Zolltarifentwurss würde an der maßgebendsten Stelle, zumal in Erinnerung an das Schicksal der preußischen Kanalvorlage, eine Stimmung Hervorrufen, die zu ähnlichen, noch verschärften Beweisen der Ungnade führen würde wie einst bei der Opposition gegen die Handelsverträge unter Caprivi. Bei der Galatafel in Königsberg vom 6. September 1894 wurden aus der Liste der Otelabenen die Grafen Mirbach, Kanitz, Klinckow- ström gestrichen, und der Kaiser sagte in seinem Trinkspruch auf die Provinz Ostpreußen: „Eine Opposition preußischer Adeliger gegen ihren König ist ein Unding." Solche Vorgänge können sich wiederholen: ob aber die Akte der Zurücknahme von Maßregelungen gegen die Landräte, die gegen die Kanalvorlage gestimmt hatten, sich wiederholen? Die Konservativen stehen vor einer der wichtigsten und folgenschwersten Entscheidungen. Graf Bülow hat wiederholt ver- und ersucht, den Bogen nicht zu Überspannen. Das Gleiche gilt von dem preußischen Lcuckwirtschastsminister v. Podbielski. Er ist, wie in parlamentarischen Kreisen erzählt wird, oftmals privatim von den Mitgliedern der Rechten befragt worden, ob nicht doch die Verbündeten Re
gierungen „die Kleinigkeit zulegen würden", worauf Herr v. Podbielski immer wieder mit nein geantwortet habe. Graf Bülow soll persönlich einigermaßen verstimmt darüber sein, daß man ihm zutraue, sich in Widerspruck) zu setzen mit seinen bestimmten Aeußerungen beim Festmahl des Landwirtschaftsrats. Jedenfalls wird die amtliche Erklärung gegenüber dem Kompromißantrag so gehalten sein, daß kein Zweifel mehr Raum hat.
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Tie Zolltarifkommission eröffnete gestern der Abg. von Kardorff als Alterspräsident. Cr schlug zum Vorsitzenden den Abg. Rettich (kons.) vor. Terselbe wurde, da ein Widerspruch nicht erfolgte, gewählt. Er nahm die Wahl dankend an und eröffnete sodann die Beratung Über den Antrag Gothein oetreffend eine parlamentarische Enquete. Gamp beantragt diese Beratung bis zur zweiten Lesung zurückzustellen, andernfalls würde er Uebergang zur Tagesordnung beantragen. Die Beratung der Gothein'schen Anträge würde die Förderung des Zollgesetzes auf Wochen unterbrechen. Gothein bemerkt, die Erörterung seiner Vorschläge würde im Gegenteil zur Beschleunigung beitragen, da ja Ipoch die einzelnen Fragen beim Tarif selbst gestellt würden. Stadthagen spricht sich im gleichen Sinne aus. Bebel, der an Stelle von Singer in die Kommission eingetreten ist, wünscht, daß die Beratung der landwirtschaftlichen Zölle so lange zurückgestellt wird, bis die Gothein'sche Enquete durchgesührt wäre. (Heiterkeit.) Abg. Gamp stellt den förmlichen Antrag auf Zurückstellung der Gothein'schen Anträge bis nach der zweiten Lesung. Der Antrag wird mit großer Majorität angenommen. Die Sozialisten Antrick und Bebel beantragen, den Reichskanzler zu ersuchen, Auskunft zu geben, welche Ergebnisse die Untersuchungen des Wirtschaftlichen Ausschusses bezüglich der von Gothein gestellten Fragen lieferten. Stadthagen begründet den Antrag und erklärt, würden die Ergebnisse nicht mitgeteilt, so könneeran eineNotderLandwirt- schaft nicht glauben. Gothein hält die Erhebungen des Wirtschaftlichen Ausschusses nicht fürbeweis- kräftig, da ausschließlich Agrarier berücksichtigt worden seien. Geheimrat Borght erklärt, die Umfrage des Wirtschaftlichen Ausschusses sei so einwandfrei, wie man es nur wünschen könne. Die Notlage der Landwirtschaft sei auch vom badischen Minister Buchenberger, ja selbst von Sozialdemokraten, wie Schippel und Calwer, anerkannt. Der Antrag Antrick-Bebel wird schließlich gegen eine lleine Minderheit abgelehnt, worauf die Weiterverhandlung vertagt wird.
Der Zolltarifkommission des Reichstages ging ein Antrag Fischbeck-Gothein zu, nach welchem die Bestimmungen des Tarifgesetzes betr. die Getreide-Minimalzölle *u streichen und statt der erhöhten Sätze der Vorlage Die Sätze des gegenwärtig geltenden allgemeinen Tarifs beizubehalten sind.
Parlamentarisches aus Heffen.
Ter Erste Ausschuß der IL Kammer beantragt, den Antrag der Abga. Dr. David und Haas (Mainz), betreffend die Umführungsbahn Mainz—Mombach—Wiesbaden—Kastel für erledigt zu erklären.
Ter Abg. Weidner hat bekanntlich den Antrag eingebracht, die Kammer möge die Regierung ersuchen, in das nächste Budget den Betrag von 10000 Mk. einzustellen, der zur Remunerierung von Lehrer-Stelleninhabern in besonders ungünstig gelegenen Orten des Landes, namentlich im Vogelsberg und im Odenwald, neben ihren Tienst- bezügen verwendet werden soll. Die Regierung hat anerkannt, daß der Gedanke für sich einnimmt und geeignet erscheinen dürfte, Mißständen vorzubeugen. Sie ist jedoch nicht in der Lage, sich ohne vorherige nähere Prüfung der Verhältnisse jetzt schon endgiltig in der Sache schlüssig zu machen, und behält sich deshalb vor, die nötigen Erhebungen eintreten zu lassen, und nach deren Ergebnis eintretenden Falls weitere Vorlage zu machen." Ter Ausschuß sieht darin ein erfreuliches Entgegenkommen gegenüber der gegebenen Anregung und beantragt, den Antrag des Abg. Weidner vorerst für erledigt zu erklären.
Tasselbe Schicksal hat im Ersten Ausschuß der Antrag des Abg. Ulrich, betreffend den Bau eines Gymnasiums in Offenbach erfahren. Dieser Antrag wird vom Ausschuß für erledigt erklärt, weil die Stadt Offenbach zur Herstellung der erforderlichen Schulgebäude verpflichtet erscheint.
Ter Regierungsvorlage betreffend die Schaffung einer Weinbaudomänenverwaltung in Mainz stimmt der Erste Ausschuß zu.
Im Finanzausschuß kam es bei den Beratungen des Kapitels Landwirt schaftzu längeren Debatten, in welchen die bereits im vorigen Jahre durch den Abg. Weidner im Plenum beanstandete Art der Verwendung der staatlichen Mittel seitens der Provinzialvereine und die mangelnde Kontrolle dieser Verwendung zur Erörterung gelangten. Die Regierung hat hierbei eine Er klär un g abgegeben, wonach sie ihren Willen bekundet, zwecks Abstellung der Mißstande eine Aenderung in den bisherigen Verhältnissen eintreten zu lassen. Diese Erklärung hat folgenden Wortlaut: „Während die Großh. Regierung zu der im Antrag Backes u. Gen. vorgeschlagenen Deckung der im Budgetentwurf bewirkten Streichungen an den Beträgen für Förderung der Viehzucht aus anderen Etatspositionen zustimmen konnte, hat sie zu der erörterten Frage der Kontrolle der Verwendung dieser Beträge Folgendes zu erklären: Tie Großh. Regierung steht auf dem Standpunkt, daß dem Erfordernis größter Sparsamkeit bei Verwendung der Staats
zuschüsse für die Landwirtschaft nur genügt werden kann^ wenn für die Verausgabung und die Nachweise über bie^ selbe die ganz gleichen Grundsätze maßgebend sind, wie sie für a l l e St a a t s an s g a d e n gelten. Dies! setzt namentlich voraus, daß alle Aufwendungen, soweit- nur irgend möglich, in sorgfältig durchgearbeiteten undi erläuterten Voranschlägen vorgesehen werden und daß jederzeit die Thätigkeit der verwendenden Stellen nad>; der finanziellen Seite hin sich leicht und sicher kontrollieren läßt. Tiesen streng festzuhaltenden Forderungen gegenüber haben sich nach den bisherigen Erfahrungen: die Vorschriften zur Kontrolle des Kasse- und Rechnung-- wesens der landwirtschaftlichen Vereine als unzulänglich, erwiesen. Tie von der Großh. Regierung getroffenen Fristbestimmungen über die Einreichung der Voranschläge und Rechnungen sind nur ungleichmäßig und nicht ausreichend beobachtet' worden. Das System der Zweiteilung der Voranschläge, welches dermalen von den landwirtschaftlichen Provinzialvereinen im Interesse ihrer Freiheit in der; Verwendung der ihnen aus andere« Quellen als aus Staatszuschüssen zusließenden Mittel angewendet wird, läßt ein genügend klares Bild der Finanzgebahruna, insbesondere hinsichtlich der H ö h e der Verwallungs- koften nicht gewinnen uno entspricht dem berechtigten Verlangen nicht, staatliche Mittel für die Vereinszwecks nur als Zuschußbedarf in Betracht kommen zu lallen, wenn und soweit die eigenen laus-enden Mittel der Vereine nicht ausreichen. Die im Rahmen der bisherigen Pauschalbewilligungen zugelassenen und von den verwendenden Stellen selbst zur Zeit im weitesten Umfang geübte Heber trag bar leit der einzelnen Voran- fchlagskredite hebt den Wert der Voranschläge fast völlig auf; die Zulässigkeit dieser Uebertragbarkeit kann für die Zukunft nur anerkannt werden, insofern sie a^s eine allein der Regierung gewährte Ermächtigung anzusehen ist." — Ter Finanzausschuß spricht im Einver- ständnis mit obiger Erklärung der Regierung die Erwartung aus, daß demgemäß verfahren werde.
Deutsches Keich.
Berlin, 18. Febr. Ter Kaiser arbeitete gestern im Jagdschloß Hubertus stock mit dem Chef des Zivil- kabinetts Geheimrat von Lueanus. Mr heute sind der Chef des Militärkabinetts Generalleutnant Graf von Hül- sen-Haeseler, der Chef des Marinekabinetts, Vizeadmiral Freiherr von Senden-Bibran un- b:r Chef des Admiral- stabes der Marine, Admiral v... Trederichs zum Vortrag nach Hubertusstock besohlen.
Politische Tagesschau.
Die Budget-Kommission des Reichstages beschäftigte sich am Tienstag mit dem Etat für die ost asiatische Expedition. Es handelte sich zunächst um die A u s g a b e n aus Anlaß der Expedition 25 850 000 Mark für die Verwaltung des Reichsheeres und eine Million für die Verwaltung der Marine. Es erhob sich eine längere Generaldebatte über die Frage, ob nicht durch Reduzierung des Truppen-Kontingents die Ausgaben vermindert werden könnten.
Staatssekretär von Richthofen erklärte: Diplomatische Verhandlungen schweben über die Räumung Tientsins, die nicht eine rein militärische, sondern auch eine politische Frage sei. Gegen sofortige Räumung spräche, daß alsdann auch die provisorische Regierung Tientsins weiter zu bestehen aufhören würde. Bei letzterer Frage spreche die Notwendigkeit mit, eine Garantie zu schaffen für die Beendigung der von der provisorischen Regierung begonnenen Peiho-Regulidrung, welche wegen Verbindung mit den Pekinger Gesandtschaftswachen militärisch wichtig sei. Das deutsche Besatzungs-Bataillon ist zur Zeit noch erforderlich wegen der! Wichtigkeit dieses Stützpunktes für uns. Die Regierung werde übrigens bei der Wahrung unserer Stellung die F i n a n z k r a f t des Reiches möglichst zu schonen wissen. Zur Whangpu-Regulierung sind jährlich 460 000 Taels aufzubringen. Tie Hälfte muß China beifteuent, die Hälfte bringen die Mächte durch Schiffahrtsabgaben auf, also im Verhältnisse ihrer Schiffahrt. Tie Zusammenrechnung aller Entschädigungen ergab, daß China statt 450 eigentlich 460 Millionen Taels zahlen! müßte. Tie Mächte verhandeln über die Verteilung dieser Reduktion unter sich. Schließlich betont Staatssekretär v. Richthofen, daß unserer auswärtigen Politik zukünftig, wie bisher, alle abenteuerlichen Pläne fern* liegen.
Kriegsminister v. Goßler erklärt auf eine Anfrage Bachems, die gesetzliche Regelung der staatsrechtlichen Natur der ostasiatischen Besatzungsbrigade werde erforderlich, sobald die betreffenden Ausgaben auf den ordentliche. Etat übergehen. Es gebe alsdann zwei Wege: den Anschluß an die Schutztruppe oder den Anschluß an die in Tsingtau stehenden Marinetruppen.
Staatssekretär v. Richthofen befürwortete bie volle Bewilligung der ostasiatischen Truppen. Politisch sei es gegenwärtig nicht zu übersehen, ob im kommenden Etats- Mr ein Teil entbehrlich sei. Gegenwärtig werbe eine Herabminberung bie Stellung Teutschlanbs unerwünscht erschweren. Im Lause ber Spezialberatung brachte Abg. Bachem eine Resolution ein, wonach die B e s a tz u n gs - brigabe, sobald die politischen Verhältnisje es gestatten, aufzulosen oder §u Derminbern ist. Abg. Rickter (fr. Vp.) befürwortet, statt dessen „baldthunlichfte" Verminderung zu fordern.


