Montag 18. August LVO2
153. Jahrgang
Gchulstraße 7.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.
Fernsprechanschluß Nr. 51.
Nr. 192
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hesfischen Landwirt die Gießener Zamilien- d lütter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Verlag der Brüh lachen Anivers.-Buch-u.Stem- druckerÄ<Pietsch Erben) Redaktion, Expedition
- _ Bezugspreis,
^B ^B monatlich7b Ps.,viertel*
GletzenerAmelgerW
W General-Anzeiger " S
y -**' für den polit. u. allgem.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen ZMZ
V Mr » zeigenteil: Hans Beck.
Gießen, den 15. August 1902.
Betr.: Die in der Provinz Oberhessen im Herbst 1902 stattftndenden Truppenübungen; hier: Abschätzung der Flurschäden.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen im Reichsgesetzblatt Nr. 32 aus 1898 S. 934 zu § 14 beauftragen wir Sie, die Grundbesitzer alsbald, nachdem die Uebuugen innerhalb Ihrer Gemarkung beendet find, durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden aufzufordern.
3u der von Ihnen zu fertigenden Zusammenstellung der angemeldeten Schäden ist das vorgeschriebene Formular zu verwenden, welches als Beilage E zur Instruktion in dem vorgenannten Reichsgesetzblatt S. 969 ff. abgedruckt ist. Die daselbst gegebenen Anmerkungen sind genau zu beachten.
Das Formular wird Zhneu auf Anstehen durch uns übersandt werden. Sie wollen dasselbe, sobald Schadensaumeldungen bei Zhuen erfolgen, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbitten. In dem Formular sind die erfolgenden Anmeldungen nach Flur und Nummer geordnet durch Ausfüllen der Spalten 1—5 mit Tinte einzutragen, während die Spalten 6 und 7 mit Bleistift auszufüllen sind. Die Spalte 6a, Forderung des Beschädigten, ist, nur auszufüllen, und zwar mit Tinte, wenn der Beschädigte thatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt. Bei Ausfüllung der Spalte 7 empftehlt sich Angabe des Verlustes von Körnern, Heu, Kartoffeln rc. in Zentnern. Die Spalte 7 ist so auszufüllen, daß die Entschädigungsbeträge im Wege der Berechnung genau ermittelt werden können.
Unmittelbar nach eingetretener Beschädigung haben die Beteiligten Ihre Entscheihung darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Letztere ist von Zhneu anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dein Verderben ausgesetzt sind. Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung zweier, der Abschätzungen dieser Art kundigen, unparteiischen und unbeteiligten, ortseingesessenen Personen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder u. s. w.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme, festzustellen. Es wird hierbei unter besonderem Hinweis auf unser Amtsblatt Nr. 7 vom 26. Juli 1899, dessen Vorschriften aufs genaueste zu beobachten sind, ausdrücklich bemerkt, daß diesen Bestimmungen nicht entsprechende Abschätzungen keine Berücksichtigung finden können, und daß von denselben (Anordnung der Aberntung der Felder nebst Feststellung des Schadensumfanges) nur in den Fällen Gebrauch zu machen ist, in welchen dies zur Verhütung eines höheren Schadens unbedingt nötig erscheint. Ueber den Befund ist ein kurzes Protokoll aufzunehmen, von Ihnen und den zugezogenen Ortseingesessenen zu unterschreiben und der Nachweisung beizuschließen, in welcher das Ergebnis der Abschätzung mit besonderer Erwähnung Ihrer Verfügung wegen des Aberntens in Spalte 10 einzutragen ist. Zur Abschätzung find die Beschädigten zu laden.
Für ihre Thätigkeit in Flurschadenangelegenheiten beziehen die Großh. Bürgermeister keine Vergütung. Die Teilnahme bei der Abschätzung gehört zu ihren Pflichtgeschäften.
Indern wir noch auf unser Ausschreiben vom 24. März 1893 (Kreisblatt Nr. 73) verweisen, wonach die bei Ihnen zur Anmeldung kommenden Schäden in dem Formular einzutragen sind, ohne daß Sie die Feldgeschworeueu, wie früher, zur vorläufigen Abschätzung herauziehen, beauftragen wir Sie, die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen ausgefüllten Nachweisungen thunlichst bald, und spätestens bis 7. September d. Js., an den von Großh. Ministerium des Innern zum Regierungskommissar für die Füirschädenabschätzung im Kreise Gießen bestellten Großh. Kreisamtmann Dr. Kranzbühler unter der Bezeichnung „Militaria" mit Beidruck des Dienstsiegels einzusenden.
Sollte bis dahin die Zusammenstellung noch nicht beendet sein, so ist uns jedenfalls anzuzeigen, daß Flurschäden zur Anmeldung gekommen sind.
Im Anschluß daran werden Sie darauf hingewiesen, daß zur Vermeidung von Weitläufigkeiten Wünsche, welche Manöverangelegenheiten betreffen, der Division nur durch Vermittelung der Kreisämter zur Kenntnis gebracht werden können und entsprechende Gesuche zur weiteren Veranlaffung uns'vorzulegen sind.
I. V.: Dr. Heinrichs.
Kekanntmachung.
Betreffend: Die Herbstübungen der Gr. Hess. (25.) Division im Jahre 1902.
Die Herbstübungen der Gr. Hess. (25.) Division finden in der Zeit vom 23. August bis 7. September ftatt und werden sich auch auf den südlichen Teil des Kreises erstrecken.
Um Flurschäden u. Unglücksfäüe möglichst zu verhindern,
empfehlen wir allen Interessenten die nachstehenden Maßnahmen zu ergreifen:
1. Die reifen Feldfrüchte find, soweit ohne Schaden möglich, vor den Hebungen abzucrnten und nach der Aberntung möglichst bald emzufahren bezw. auf Schober zu setzen.
2. Die zu schonenden Grundstücke sind zu bezeichnen und zwar:
a) Die vom Betreten durch die Truppen überhaupt ausgeschlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen Pflanzgärten rc., sowie die Versuchs-Anstalten land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, sowett dieselben nicht als solche abgezäunt oder von weither für jedermann deutlich erkennbar sind — vermittelst hochstehender Tafeln mit Aufschrift.
b) Die vorzugsweise zu schonenden Felder (Zuckerrüben, Erbsen, Raps, Flachs, Samenklee, Samen- rüben u. dergl.) mittelst etwa 2 Meter hohen Stangen mit Strohwiepen.
3. Bei Kartoffeln, minderwertigen Rüben, Dickwurz u. s. w. bedarf es der Bezeichnung mit Wiepen nicht. Das unterschiedlose Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde den Truppen nur das Erkennen der wertvolleren Felder erschweren.
Besonders sei hervorgehoben, daß eine Vergütung für etwa entstehende Flurschäden auch bei solchen Feldern gewährt wird, welche nicht abgewicpt waren.
4. Nach einer Verfügung des Kriegsministeriums vom 30. 7. 95. darf das Einebnen der etwa während der Herbstübungen ausgehobenen Schützengräben durch die Truppen selbst nicht mehr stattfinden. Die betreffenden Geländeeigentümer haben daher das Einebnen dieser Gräben selbst zu veranlassen, wofür ihnen alsdann eine Entschädigung auf Grund des Naturalleistungsgesetzes seitens der Flur- abschätzungs-Kommissionen zuerkannt werden wird. Das Einebnen der Koch- rc. Löcher in den Biwacks wird durch diese Bestimmung nicht berührt, sondern ist nach wie vor Sache der Truppen.
5. Um Unglücksfälle zu verhüten, sind die Ränder von Steinbrüchen, Lehm-, Kies-, und Sandgruben, Hohlwegen und Steinabfällen, außerdem sumpfige Stellen im Gelände durch Aufstellen schwarzer Flaggen zu kennzeichnen.
Die Brückendecken sind in stand zu setzen, sodaß ein Einbrechen von Fahrzeugen oder Durchtreten von Pferden verhütet wird. Sensen, Pflüge, Eggen sind von dem Manöverfelde zu entfernen.
Für Sicherung und Beaufsichtigung des weidenden Viehes ist während der Manövertage genügend Sorge zu zu tragen.
6. Schließlich werden die Bewohner des Kreises aufgefordert, bei allen Durchmärschen von Truppen durch Ortschaften von selbst möglichst viele Eimer und Gefäße mit gutem Trinkwasser längs der Marschstraße aufzustellen, so daß die Truppen an möglichst vielen Stellen gleichzeüig Wasser schöpfen können.
Gießen, 15. August 1902.
Großherzogttches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heinrichs.
Gießen, den 15. August 1902.
Betr.: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, soweit Ihre Gemeinde von vorstehendem berührt wird, obige Bekanntmachung zweimal in ortsüblicher Weise veröffentlichen zu lassen und durch eigene Anregung für deren Ausführung Sorge zu tragen.
Ihr besonderes Augenmerk wollen Sie auf pos. 5 des obigen Ausschreibens richten und sich selbst von der Ausführung dieser Bestimmung überzeugen.
I. V.: Dr. Heinrichs.
Dienstag, de« 19. August l. Fs., vormittags 11% Uhr, wird ein schöner Hund (Foxterrier) auf dem Polizeiamt dahier versteigert.
Gießen, den 18. August 1902.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. V.: Roth.__________________
Politische Tagesschau.
Zum Falle Löhning
schreibt jetzt zum ersten Male die offiziöse „Nordd. Allg. Ztg." in gesperrtem Druck: Die Finanzverwaltung hat bisher daraus v e r z i ch t e t, zu den Erörterungen der Tagesblätter über den „Fall Löhning" ihrerseits in der Presse das Wort zu nehmen. Sie wird diese Zurückhaltung auch fernerhin beobachten. Es widerspricht den preußischen Ber- waltuugsgrundsätzen, Beschwerden, die ein Staatsbeamter gegen seine Vorgesetzten erheben zu können glaubt, durch die Presse zum Austrag bringen zu lassen. Die Blätter felbst weisen darauf hin, daß die Löhningsche Angelegenheit in der preußischen Volksvertretung zur Sprache kommen müsse . Dort ist der Ort, wo der zuständige R e s s o r t m i n i ste r zu dem Nachweis Gelegenheit finden wird, daß die den Intentionen der Staatsregie
rung direkt zuwiderlaufende Haltung Lötz- nings in der Polenpolitik für seine Versetzung in den Ruhe st and entscheidend gewesen ist.
Ueber den Standpunkt, den der Reichskanzler m der Angelegenheit einnimmt, wird aus Posen, und zwar, wie es heiH, aus „unantastbarer Quelle" geschrieben, daß Graf Bülow viel zu sehr Weltmann sei, als daß es sich mit seiner ganzen Lebensauffassung vertrüge, wenn Löhning wegen seiner Heirat mit der Tochter eines braven Feldwebels und tüchtigen Subalternbeamten verabschiedet worden wäre. Er würde das weder verstehen, noch billigem Hoffentlich werde es dem Finanzminister v. Rheinbaben gelingen, id en Nachweis zu führen, daß Löhning ledig - lich seinersunzuverlässigen und taktlosen Haltung in der Poiensrage halber aus dem Amte entfernt worden sei. Nicht um Löhning handle es sich, sondern um die allergrößten deutschen Interessen. In keinem Falle dürfe die kräftige Ostmarkenpolitik des Grasen Bülow unter diesem Vorfälle leiden.
Ueber die Ankunft der Burengenerale in England wird aus Southampton vom 16. d. M. gemeldet: Der Passagierdampfer „Saxon", mit Botha, Dewet und Delarey traf um dreiviertel 10 Uhr hier ein. Sie wurden von Kapitän Hertz über das Dock zur „Nigeria" geführt. Eine zahlreiche Menschenmenge staub am Ufer und brachte den Buren eine enthusiastische Ovation bar, für die sie freundlich dankten. Aus hem oberen Teck der „Nigeria" empfingen sie Chamberlain, Roberts, Kitchener, Lord Onslow, sowie Frau Chamberlain und LadyRoberts nebst Tochter. Chambetlain, Roberts' und Kitchener trugen Zivil. Es folgte eine allgemeine Vorstellung, dann standen!die Burengeneräle eine Zett lang mit ihren Wirten auf dem Verdeck und unterhielten sich gruppenweise. Botha pflog ein lebhaftes Gespräch mit Chamberlain und Roberts. Bereits um 11% Uhr reiften die Suren« generale nach London ab und hielten mit dem ehemaligen Spezialgesanbten Fischer an Bord des „Saxon" eine Beratung ab, bei der sie beschlossen, der F l o 11 e n s chau nicht beizuwohnen. Botha teilte vor der Abreise von Southampton einem Vertreter der Presse mit, er, Dewet und Delarey würden auch die Vereinigten Staaten besuchen, ehe sie nach Südafrika zurückkehrten.
Tie Ankunft der Burengenerale in L o n d o n gab, Anlaß zu einer großartigen Kundgebuirg auf dem Bahnhof. Eine gewaltige Menschenmenge begrüßte sie anfs herzlichste. „Ter gute alte Dewet und alle die tapferen Feinde von ehemals sind unsere Freunde" hörte man häufig unter den Zurufen. Dewet war durch die begeisterte Menge ernstlich bedrängt und mußte von der Polizei befreit werden. Letztere bahnte ihm mit Aufgebot einer starken Macht den Weg von demSalonwagen. Tie Generale erwiderten die Kundgebung durch Abnehmen des Hutes, lehntenes aberab, zu sprech en. Schließlich waren die Generale gezwungen, hinter dem Zuge den Bahnhof zu verlassen, aber die Menge folgte ihnen und begleitete den Wagen, der sie zu chrem Hotel brachte. Sie haben sich am Sonntagvormittag nach Cowes begeben, um dem König aufseine Einladung einen Besuch an Bord seiner Zacht abzustatten. Tie Abreise von London erfolgte fast unbemerkt.
Ueber die Flotteuschau in Spithead aus Anlaß der Krönung König Eduards wird aus Portsmouth vom 16. d. M. gemeldet:
Tie englische Kriegsflotte, bestehend aus 20 Schlachtschiffen, 24 Kreuzern, 15 Torpedo-Kanonenbooten, 10 Hebungsschiffen, 32 Torpedozerstörern, 7 Torpedobooten, ist in fünf langen Linien ausgestellt. Tie sechste Linie bilden die fremben Kriegsschtffe, worunter jedoch fein deutsches ist. Admiral Hotham befehligte die ganze Flotte an Bord seines Flaggschiffes „Royal Sovereign". Um 8 Uhr morgens legte die 108 Fahrzeuge starke Flotte ihren bunten Flagg enschmuck an. Die königliche Pacht „Viktoria Albert" verließ mit dem Königspaar und ben fürstlichen Gästen Cowes um 2 Uhr. Sobald die königliche Nacht mit dem König, der Königin, dem Thronfolger, den übrigen Mitgliedern der Königsfamilie, dem dänischen Kronprinzen und den anderen fiirsttichen Gästen, begleitet von den dachten „Srene", „Alberta", „Osborne" und „Enchantteß", in Sicht kam, begannen sämtliche Kriegsschiffe 21 Salutschüsse abzufeuern. Die Takelwerke, Türme, Verdecke und Bollwerke füllten sich blitzschnell mit Blaujacken, die das Königspaar, das auf Sesseln auf dem Salondeck unter einem Leinwand- dache Platz genommen, mit Hurra begrüßten, während die rotuniformierten Seesvldaten salutierten und die Schiffskapellen die Volkshymne spielten Der König und der Thronfolger trugen große Admiralsuniform. In langsamem Tempo fuhr die königliche Nacht durch die Linien; um halb 5 Uhr war die Inspektion vorüber, worauf unter wiederholtem Salut der Mannschaften die königliche Dacht im Zentrum der zweiten Linie vor dem Flaggschiff „Royal Sovereign" Anker warf. Der König ließ sämtliche Admirale und Kapitäne der Flotte zn sich bescheiden und drückte ihnen seine Befriedigung über das Aussehen der Schiffe und die Haltung der Mannschaften aus. Unter den Zuschauern auf den Sonderdampfern befanden sich Chamberlain, die Lords Roberts und Kitchener und die ersten Minister der Kolonien. Die Burengenerale waren nicht erschienen.
Bei Beginn der Illumination ging ein furchtbares Gewitter über die Stadt nieder. Sämtliche Straßen wurden von dem sintflutartig niedersttömenden Regen völlig überschwemmt. Tausende fanden keinen Schatz vor dem Unwetter und wurden gänzlich durchnäßt. Tas Fest wurde völlig gestört.


