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18/06/1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 140

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Zamilien- Nättet viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck tu Ver­lag bc. Brüh l'fchc Univerf. Buch- u.Stei. bructerei (Pietsch Erbens 9ui)atuL. Expedition um Druckerei:

Gchulstratze 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

Fernsprcchanschlnß Nr. 51.

Mittwoch 18.Jmü 19OS

153. Jahrgang

Erstes Blatt.

Amis- md Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

sür die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12Pst, auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: sür den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko: sür Stadt und Land" und Gerichtssaal": Curt Plato; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Bezugspreis: monatlich 75Ps., viertel- jährlich Alk. 2.20; durch A Abhole- u. Zweigstellen V$f inonatlich 65 Ps.; durch v diePostMk.2.oiertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen

Gießener Anzeiger

** General-Anzeiger

H0B

Gießen, den 16. Juni 1902, Betr.: Anleihen der Gemeinden.

Das Großhersogliche Kreisamt Gießen

an i>ie Grotzh. Bürgermcsftcrekett des Kreises.

Wir sind veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß Anleihen der Gemeinden mit Ausnahme von s. g. Kassen-Anleihen, die in demselben Rechnungsjahr wieder abgetragen werden und die nicht genehmigungspflichtig sind, zur Deckung lau­fender Ausgaben, insbesondere zur Erhöhung des Betriebs­kapitales nicht zulässig erscheinen und nicht genehnligt werden können.

Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir Ihnen, Ihre An- träge wegen Genehmigung von Anleihen stets zu einen: Zeit­punkt einzureichen, in dem das die Anleihemittel erfordernde Unternehmen sich noch in der Vorbereitung befindet und noch keine Kosten entstanden sind, deren Deckung bei etwaiger Nichtgenehmigung des Anlehens Schwierigkeiten verursachen könnte.

v- Bechtold.

Gießen, 16. Juni 1902. Betr.: Statistik der Taubstummen.

Das GrotzherMliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche uiifcicu Auflage vom 20. Mai 1902 (Amtsblatt Nr. 10) noch nicht entsprochen haben werden an deren Erledigung erinnert.

v- Bechtold.

Bekanntmachung,

Betreffend den Ankauf von Simmenthaler Zuchtvieh aus der Schweiz.

Die nachstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zur Kenntnis der Beteiligten mit dem Anfügen, daß Anmeldungen bis zum 5. August 1902 bei mir erfolgen können. Sie sind an das Großh. Kreisamt Gießen zu adressieren.

Der Direktor des Kreiszuchtviehvereins (für Simmenthaler). Dr. Heinrichs.

Bekanntmachung.

/fetr.: Wie oben. *

Der landw. Provinzialverein beabsichtigt um die Zeit von Ende August bis Mitte September durch eine Kommission von Sachverständigen, Zuchtvieh der Simmenthaler Rindvieh­rasse und Saaner-Ziegen aus den betr. Originalzuchtgebieten einzuführen. Der Import erstreckt sich nur auf wirtlich gutes Zuchtmaterial von Bullen, jungen Kühen, Kalbinnen, Ziegen­böcken und Ziegen. Die Durchschnittspreise dürften sich in der Schweiz wohl gleichhoch stellen, wie in früheren Jahren. Die Ankaufskosten trägt der Verein.

Beteiligen können sich am Bezug: Einzelzüchtcr, Ge­meinden und Zuchtvereine und sind die Bestellimgen schriftlich bis zum 15. August d. Js. unter Angabe des Geschlechts und der sonstigen Wünsche bei den Zuchtvereinen, oder direkt bei der Geschäftsstelle des landw. Vereins für die Provinz

Oberhessen in Alsfeld anzumelden. Die angekauften Tiere werden unter den Bestellern versteigert. Erreicht der Steig­erlös nicht die Höhe der Ankaufssumme, so wird der Fehl­betrag prozentualisch dem Steigpreis der einzelnen Tiere zu­geschlagen. Uebersteigt der Steigerlös die Summe der An­kaufspreise, so erfolgt eine Rückvergütung nach demselben Maßstabe.

Der Provinzialverein bestreitet, wie schon gesagt, die sämtlichen allgemeinen Kosten des Kaufs (alle Kosten abzüg­lich der Ankaufspreise). Außerdem kann, soweit die vorhan­denen Mittel reichen, auf Antrag der Besteller für Bullen und Ziegenböcke ein Teil des Steigpreises und zwar bis 511 20 Prozent nachgelassen werden, wenn die Besteller Zucht­vereine oder Gemeinden sind. Für weibliche Tiere wird ein Nachlaß nicht mehr gewährt.

Ort und Tag der Versteigerung der angekauften Tiere unter den Bestellern wird später mitgeteilt.

Hardt-Hof, den 13. Juni 1902.

Ter Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen.

S ch l e n k e. ____

Dalitische Tagesschau.

Nürnberger Fest-Nachklänge.

Das Kaiserpaar hat, wie wir bereits ausführlich be­richteten, den Nürnberger Feierlichkeiten aus Anlaß des 50jährigen Jubiläums des Gerinanischen Museums bei­gewohnt. Am Montag früh waren der Kaiser und die Kaiserin in Nürnberg eingetroffen, der viel besungenen alten deutschen Stadt, die, obwohl sie heute eine bedeutende moderne Fabrik­stadt ist, doch so wundersam anheimelnd von ihrer großen historischen Vergangenheit in ihrem Straßenbilde erzählt. Vom ersten Bürgermeister Dr. v. Schuh war der Kaiser mit einer Ansprache begrüßt worden. Der Kaiser antwortete darauf mit folgender Ansprache:

Ich spreche Ihnen in meinem und der Kaiserin Namen den herzlichsten Dank für die Begrüßung seitens der Stadt Nürnberg aus. Ich kenne Se. Königl. Hoheit den Prinzregenten und tueip ihm herzlichen Dank, daß er die großartige Idee gehabt hat, an diesem Tage auf historisch denkwürdigen Boden die Fürsten Teutich- lands zusammen zu berufen. Ich fasse meinetl Dank zusamiuen m das Grußwort:Der Burggraf von Nürnberg grüßt d,e Nürn­berger!" Als das erste Amt, das ich heute hier wieder ver­walte, fordere ich Sie auf, mit mir einzustimmen in den Ruf: Se. Königl. Hoheit Prinz Luitpold Hurrahl

Bei dem Festmahl am Abend hielt dann der Kaiser folgende Rede:

y ]Aus tiefstem Herzen fließt der Tank, den Ihre Majestät die Kaiserin und ich Ew. kgl. Hoheit entgegenzunehmen bitten. An erster Stelle danke ich als Chef im Namen Meines Jnfanterie- Neginieiits für die huldvolle Ehrung meines unvergeßlichen Groß­vaters, Kaiser Wilhelms des Großen, durch die Verleihung d es Nam cnszu g es seitens Ew. kgl. Hoheit an das Re­gime n t. Zum anderen danke Ich Ew. kgl. Hoheit für die Ein­ladung zu dem herrlichen Feste des Jubiläums des Gennamschen Museums. Es war ein kerndeutsches Fest, das wir gefeiert haben. Tenn in dem Museum verkörpert sich alles, was wir Germanen mit Stolz als germanische Kultur bezeichnen. Und dieses Symbol germanischer Kultur, den deutschen Einheitsgedanken verkörpernd, hat das Haus Wütelsbach unter seinen Schul; imb Schirm ge­nommen, seiner althergebrachten Ueberlieferung folgend, in der Treue zu Kaiser und Reich. Nicht Nürnbergs Bürger allein, nicht Bayerns Söhne nur, alle germanischen Stämme blicken

heute hierher und feiern heute mit; das bezeugen auch bte hier versammelten deutschen Fürsten. Auf blutiger Walstatt, nach steg- reichem Kampf, schlugen die deutschen Fürsten die Hande meman- ber und, umjubelt von ihren Völkern in Waffen, stellten sie das Deutsche Reich wieder her. Vorüber, so Gott will, ist für immer die kaiserlose, die schreckliche Zeit. Wiederaufgerichtet ist des Reiches ragendes Panier: der schwarze Adler auf goldenem Felde, umringt von den Fähnlein der fürstlichen Hauser mw chützend unr lagert von den in Waffen blitzenden, ch i m m e r n d e n H 0 r st e n der kriegsgewohnten ger­manischen Völker. Was die Feinde gefürchtet, wgs bte Zweifler verneint, was die Neider zu hinderii gesucht: es ist doch endlich vollbracht wordeii. Mit tiefem Danke gegen Gott, dessen Führung mein Haus von der Burggrafenzeit an bis hierher so wunderbar geleitet, stehe ich tiefbewegt auf Nürnbergs Boden, stolz aus Stehie Würde als Burggraf, vor dem erlauchten Regenten und Vater d i e f e s L a n d e s. Mit derselben Treue, mit bec einst die Burggrafen den früheren deutschen Kaisern die Pfalz be­wahrt und behütet, werde auch ich das Kleinod des Reiches be­wahren, fest bauend auf die bewährte Reichstreue des Wittels- bacher Hauses. Und nun auf, Ihr 9lürnberger und Bayern! Laßt unsere Gläser uns erheben zlun Gruße dem weisen Haupte des Hauses Wittelsbach. Lang lebe der Prinz-Regent! Gott schütze ihn und fein Haus. So grüßt der Burggraf von Nürn­berg, der Hohenzoller, d e s ni g r e t ch s Bayern Verweser, den W i t t e ls b a ch e r. Hurra, hurra, hurra!'.

Der Trinkspruch, den der Prinz reg ent bei dem Fest­mahl ausbrachte, hat folgenden Wortlaut:

Von ganzem Herzen begrüße ich meine hohen Gäste, Se. M. den Deutschen Kaiser, König von Preußen, Ihre M. bte Kaiserin, 3 M. den König von Württemberg und den Großherzog von Baden, indem ich ihnen meinen tiefgefühlten Dank für die Gnade ihres Besuches ausdrücke. Durch ihre hohe Gegenwart haben meine mir hoch willkommenen fürstlichen Gäste der Jubiläums­feier die schönste Weihe verliehen. Ich fordere Sie auf, mit mir in trinken auf das Wohl J.J.M.M. des Kaifers und der Kaiserin und des Königs von Württemberg sowie des Großherzogs von Baden, Sie leben hoch.

Der Prinzregent verlieh eine große Anzahl von Ordens­auszeichnungen. Der Kaiser verlieh u. a. die Brillanten zum Kronenorden zweiter Klasse dem Bürgermeister Dr. v. Schuh. Wie derFr. C." hört, sind dem Kaiser und dem Prinz­regenten als Willkommengabe der Stadt plastische Nach­bildungen der Burg in edlem Metalle gestern überreicht Worten. Der Kaiserin wurde eine Sammlung von ^ürn* berger Ansichten überreicht.

hessischer Kandtag.

Zweite hessische Ständekammer.

114. Sitzung.

Darmstadt, 17. Juni.

Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 9,30 Uhr. Am Regierungstisch: Staa-tsminister Rothe Exe., Geh. Staatsrat v. Krug, Oberregierungsrat Weber, Ministerial- sekretär Dr. Weber.

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Beratung über die Wahlrechts Vorlage.

Abg. Gutfleisch (seist): Er habe sich das Wort erbeten, um einige Worte gegen seinen Kollegen Jöckel vorzubringen. Dieser habe eine Rede im Hause gehalten, wie er sie nicht für möglich gehalten hatte, denn beide Prinzipien des Ar­tikels 4 habe dieser bekämpft. Wenn er auch von vornherein erwartet habe, daß der Abg. Jöckel die direkte Wahl be­kämpfen werde, so habe er indes nicht erwartet, daß er auch

Ans brr Geschichte der Spar- und LeiMc Gieße«.*)

Zu Anfang des Jahres 1833 traten mehrere Männer der Stadt Gießen zusammen, um, dem Beispiele vieler anderer Orte des Großherzogtums folgend, zur Befriedigung des auch hier hervorgetretenen Bedürfnisses eine Spar- und Leihkasse zu gründen. Der provisorische Ausschuß hatte Statuten ent­worfen, welche am 10. Juni 1833 an den Großh. Kreisrat des Kreises Gießen, Geheimrat Knorr, eingesandt wurde mit der Bitte, die Gemeinden des Kreises Gießen zur Uebernahme der Garantie des Instituts zu veranlassen.

Mit Ausnahme der Gemeinden Klein-Linden unb Königs­berg lehnten indessen alle übrigen Gemeinden die Garantie­übernahme ab. Am auffallendsten war es, daß der Orts- vorstand zu Gießen sie ebenfalls ablehnte, obwohl der da­malige Bürgermeister Silbereisen dem provisorischen Komitee angehörte.

Daß unter solchen Umstanden, besonders aber bei dem ablehnenden Standpunkt der größten Gemeinde, der Stadt Gießen, nicht daran zu denken war, eine Garantieleistung, wie fie von Seiten der Regierungsbehörde mit warmen Worten empfohlen wurde, herbeizuführen, bedarf keiner weiteren Aus­führung. Es mußte deshalb ein anderer Weg gesucht werden, der zum erwünschten Ziele führen konnte. Bei den Erwäg­ungen hierüber scheint der Gedanke aufgetaucht zu sein, den Kreis Grünberg noch in den Bereich des Sparkassenbezirks zu ziehen, um so den Geschäftskreis zu erweitern und die Errichtung der Anstalt besser zu sichern. Am 22. Dezember 1833 erließen die Großh. Kreisräte zu Gießen und Grünberg eine Einladung zum Beitritt zu einem Verein für Errichtung einer Kredit- und Sparkasse auf Montag den 6. Januar 1834. In einer Versammlung wurden dann die Statuten in ver­besserter Form angenommen; am 19. März 1834 fand die

*) Den vorstehenden Artikel haben wir mit Erlaubnis des Herrn Verfassers der Broschüre gleichen Titels von Rendant Her­mann Döring entnommen. D. Red.

Wahl der Gesellschaftsbeamten statt und das Institut trat sofort ins Leben. Es fehlte nunmehr noch die landesherrliche Genehmigung, die alsbald nachgesucht wurde. Bei Vorlage des verbesserten Statutenentwurfs war die Regierungsbehörde zu der Ansicht gelangt, daß man den Gemeinden in corpore nicht eine Garantie für das ganze Institut zumuten dürfe, sondern daß jede Gemeinde mir für diejenigen Darlehen aus der Kasse Garantie zu leisten habe, welche mit Zustimmung ihres Ortsvorstandes an einzelne Glieder hergegeben würden, während die Gemeinde selbst sich von den Debenten durch sogen. Rückbürgen Sicherheit bieten lassen solle. Diese Art der Verbürgung wurde von den Gemeindeoorständen zum größten Teile angenommen, während der übrige Teil (dar­unter auch Gießen) sich selbst in dieser Form nicht vorbürgen wollte.

Das Institut erfreute sich in der Folge einer stets steigenden Sympathie im Publikum und nahm in erfreulicher Weise einen immer größeren Umfang an. Während der Stand der Einlagen im ersten Jahre (1834) 18 218 fl. 12 Kr. betrug, ist er bis Ende 1901 auf 9 595 016.35 Mk. gestiegen. Die Zahl der Einlagebücher hierüber beträgt 13 313. Im Jahre 1846 wurden die zum Kreise Grünberg gehörigen Orte abgetrennt und die in dieser Stadt bis dahin gewesene Filiale in eine selbständige Sparkasse umgewandelt.

Das Jahr 1866 rief durch den mit Preußen ab­geschlossenen Friedensvertrag wieder eine Verkleinerung beS Bezirks hervor durch Abtretung der Orte des Hinterlandes an Preußen: Krumbach, Frankenbach, Fellingshausen, Hermannstein, Königsberg, Naunheim, Nodheim a. d. Bieber, Waldgirmes.

Am 2. Mai 1881 wurde von der städtischen Armen­deputation der Gedanke angeregt, auch in Gießen eine Pfennigsparkasse zu errichten, wie sie bereits in anderen Städten ins Leben gerufen waren. Nach längeren Verhand­lungen, bei denen namentlich die bedeutende Mehrarbeit für den Rechner heroorgehoben wurde, beschloß die Haupt­

versammlung, bei der Sache mitzuwirken, und bewilligte zu­gleich am 1. November 1881 1000 Mk. zur Annahme eines zweiten Gehilfen.

Obwohl bereits im März 1834 die Anstalt eröffnet wurde, nahm man doch an, daß erst mit Genehmigung der Statuten (7. Oktober 1834) die Gründung als erfolgt an­zusehen sei. Es wurde deshalb auch erst am 7. Oktober 1884 ba$ 50jährige Bestehen gefeiert.

Dem Direktor Geh. Regierungsrat Dr. Haberkorn sprachen der Ausschuß und die Hauptversammlung den Dank aus für die langjährige und umsichtige Leitung des Instituts.

Im Jahre 1884 wurde die Notwendigkeit einer Ver> besserung der Statuten erkannt und diesbezügliche Verhand­lungen eingeleitet. Diese hatten jedoch bei den widerstreitenden Ansichten der mit der Sache beauftragten Ausschußmitglieder zunächst fein befriedigendes Ergebnis. Indessen wurden die Verhandlungen fortgesetzt und namentlich die Frage, betreffend die Haftung der Bezirksgemeinden für die Verbindlichkeiten der Kasse, längeren Erwägungen unterzogen. Tie Verhand­lungen führten jedoch zu keinem Erfolge. Erst 1896 gelang es, eine Einigung zu erzielen. Es wurde vorgeschlagen: Ein­führung einer Haftung der Verbandsgemeinden, Beibehaltung der Hauptversammlung, Schonung der Ansprüche der vor­handenen Einzelmitglieder und angemessene Vertretung von Stadt und Land. Weiter wurde vorgeschlagen, die Zahl der Mitglieder der Hauptversammlung auf 100 zu erhöhen unb zwar sollten dieselben bestehen:

a) ans dem Bürgermeister, den Beigeordneten und de Stadtverordneten der Stadt Gießen;

b) aus den Bürgermeistern, bezw. Beigeordneten der übrigen Verbandsgemeinden, und

c) aus gewählten Einwohnern ter Verbandsgemeinden.

Gleichzeitig sollten besondere Bestimmungen festgesetzt werden zum Uebergang der bestehenden in bte neuen Ver­hältnisse.