Ausgabe 
18.4.1902 Erstes Blatt
 
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102 126 (19,11), Bayern L d. Rh. 4 628 (5,56), Sachsen 133 175 (31,69), Württemberg 17 083 (7,87), Baden 35 033 (18,75), Hessen 7 019(6,27), Mecklenburg-Schwerin 3 003 (4,94), Sachsen-Weimar 2 951 (8,13), Mecklenburg-Strelitz 638 (6,22), Oldenburg 2,744 (6,87), Braunschweig 4 476 (9,64), Sachsen-Meiningen 599 (2,39), Sachsen-Altenburg 2 043 (10,48), Sachsen-Coburg-Gotha 853 (3,72), Anhalt 2 240 (7,09), Schwarzburg-Sondershausen 601 (7,43), Schwarzburg-Rudolstadt 353 (3,79), Waldeck 208 (3,59), Reuß ältere Linie 950 (13,89), Reuß jüngere Linie 1 277 (9,17), Schaumburg-Lippe 78 (1,81), Lippe 321 (2,31), Lübeck 1 769 (18,28), Bremen 4 977 (22,13), Hamburg 16 299 (21,21), Elsaß-Lothringen 65 251 (37,95).

Das größte Ausländerkontingent wird von unserem Nachbarstaat Oesterreich-Ungarn gestellt, und zwar haben davon allein 113 000 das Königreich Sachsen als Domizil gewählt. Schleswig-Holstein wird natürlich in der Haupt­sache durch die Gegenwart von Dänen beglückt, welche ca. 3/4 der gesamten dort lebenden Fremden bilden. In Elsaß- Lothringen besteht die größte Fremdenkolonic merkwürdiger­weise aus Italienern mit 20 952 Köpfen, dann erst folgen die Franzosen mit 14 934, die Schweizer mit 11934, die Luxemburger mit 10671 und die Oesterreicher mit 2972 Köpfen. In den Küstengebieten Deutschlands, namentlich in den Handelsstädten Hamburg und Bremen, ist die Fremden­kolonie zumeist international, aus vielen gleichstarken Kon- ttngenten zusammengesetzt. Innerhalb der letzten 50 Jahre hat sich die Zahl der im Deutschen Reich ansässigen Aus­länder von 262 381 auf 678 698 erhöht, sodaß im Jahre 1900 auf 1000 Reichsangehörige 13,81 Ausländer entfallen, während m der 1880er Volkszählung deren nur 6,10 be­rechnet wurden. Erwähnt sei noch, daß das männliche Ge­schlecht unter den Reichsausländern im Deutschen Reich gegen­über denl weiblichen mit 67,8 Prozent in der Mehrzahl ist; nur die Engländer, Franzosen und die Angehörigen der Ver­einigten Staaten von Nordamerika schicken ein größeres weibliches als männliches Kontingent nach dem Deutschen Reich.

Heer und Flotte.

Ein neuer Uniformknopf soll in der Armee -eingesührt werden, ähnlich dem österreichischen, kleiner und gewölbter als der bisherige. DerReichsb" bemerkt da­zu:Erwägt man bei allen diesen mehr oder minder ver­meidbaren Abänderungen der Ausrüstung auch immer hin­reichend die nicht unbedeutenden Kosten, welche sie der Verwaltung wie dem einzelnen Soldaten ver­ursachen? Es scheint doch nicht zu sein, denn sonst würde man z. B- in Offizierskreisen nicht immer wieder Klagen über die steigende Belastung der Ausgaben für die Uniformierung begegnen. So wird es auch schwer ein­leuchten, was ein etwas mehr oder weniger eleganter Unisormtuopf .für den Geist und die Schlagfertigkeit der Armee bedeuten soll. Die vorhandenen Bestände hätten gewiß noch für Generationen gereicht. Aber mtt der alten preußischen Sparsamkeit ist es schon lange reißend bergab gegangen.

Sterbekaffen für Beamte.

Wir lesen in derZeitschrift des Verbandes hessischer Finanzbeamten:

In den persönlichen Sorgen und Bestrebungen eines Beamten nimmt die Frage der Hinterbliebenen-Ver- sorgung nicht die letzte Stelle ein. So lange der Beamte am Leben bleibt, ist wenn auch nicht reichlich so doch in der Regel ausreichend für ihn und seine Familie gesorgt; sein Gehalt und nach eingetretener Dienstunfähigkeit seine Pension gewähren die Mittel für den notwendigen Lebens­unterhalt. Darüber hinaus aber meistens nichts. Ein Ver­mögen aus seinem Arbeitsverdienst zu sammeln, wie andere Erwerbsstände, ist für den Beamten vollständig ausgeschlossen, und sauer genug wird es Manchem, die Prämien für eine etwaige Lebensversicherung zu erschwingen. Mit dem Ab­leben eines Beamten tritt aber in der Mehrzahl der Fälle eine völlige Veränderung in den Lebensverhältnissen seiner Hinterbliebenen ein. Vermögen ist besonders bei den mittleren und unteren Beamten in der Regel nicht vor­handen, an die Stelle des Gehaltes des verstorbenen Er­nährers der Famllie tritt die schmale Witwen- und Waisen­

pension, die umso kleiner ist, je früher der Beamte den ©einigen entrissen wurde. Nehmen wir nun ein Beispiel aus der Gruppe der mittleren Staatsbeamten: Ein Kassebeamte, ein Revisor, stirbt im 40. Lebensjahre, und hinterläßt eine Witwe mit drei Kindern. Nehmen wir den sehr günstig ge­griffenen Fall an, daß er 3100 Mk. Gehatt bezogen und 15 pensionsfähige Dienstjahre erworben hatte, dann würde sich die Witwen- und Waisenpension für seine Hinterbliebenen aus zusammen etwa 840 Mk. belaufen; damit soll die Witwe ihr Dasein fristen und ihre Kinder zu brauchbaren Menschen erziehen. Diese Beispiele lassen sich günstiger,- jedoch auch noch trüber vorführen; auf alle Fälle aber zeigen sie, daß die Sicherheit, die dem aktiven Beamten hinsichtlich seines eigenen Lebensunterhaltes in seinem festen Gehalte gewährt ist und wegen dessen er nicht selten von anderen Berufs­ständen beneidet wird, reichlich ausgewogen wird durch die Sorge um die ungesicherte Zukunft seiner Hinterbliebenen im Falle seines vorzeitigen Ablebens.

Hierin bessernde Hand anzulegen ist gleichmäßig Pflicht des Staates als des Arbeitgebers und der Beamten selbst. Vieles ist schon geschehen im Laufe der Jahrzehnte, von beiden Seiten, das muß dankbar und lobend anerkannt werden. Aber vieles bleibt noch zu thun und kann umso wirksamer und rascher gethan werden, je mehr sich die wohl­wollende Fürsorge des Staates mit energischem und ziel­bewußtem Streben der Beamten nach Selbsthilfe erfolgreich und verständnisvoll verbindet.

Einer dieser vorhandenen und im Beamtentum noch sehr mangelhaft ausgefüllten Lücken wollen wir hier unsere be­sondere Aufmerksamkeit zuwenden. Wir meinen die Lücke, die sich beim Tode des Beamten oder auch eines seiner Familienmitglieder durch dieses Ereignis selbst unmittelbar in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie in drückender Weise fühlbar macht, ganz abgesehen von der hieran an­schließenden völligen Umwälzung in den gesamten Lebens­bedingungen der ihres Ernährers beraubten Hinterbliebenen. Welch' beträchtliche Kostensumme erwächst nicht schon aus Anlaß des Sterbfalles, nehmen wir noch die ost recht be­trächtlichen Kosten der Krankheit, wohl gar für einen teueren Aufenthalt in einer Heilanstalt, kostspielige Operationen nnd dergl. mehr hinzu, dann wird sich unter allen Umständen eine Ausgabeschuld ergeben, für die das auf den Gehalt ge­gründete Budget des Beamten keinerlei Deckungsmittel bietet. Zwar gewährt der Staat in dem sogen.Sterbequartal" den Fortbezug des Gehaltes oder der Pension für weitere drei Monate nach dem Ableben des Beamten, aber einmal ist eine Monatsrate in der Regel schon vereinnahmt und im Voraus verbraucht, und dann kann dieses Sterbequartal doch nur die Mittel dazu bieten, den Hinterbliebenen den Uebergang in die veränderten Lebensverhältnisse die Miete für die bisherige Wohnung kann beispielsweiie erst nach einem Vierteljahre in Wegfall kommen zu erleichtern. Auch die Versicherungs­summe aus einer Lebensversicherung kann hier nicht als Deckungsmittel in Betracht fjommen, da die Zinsen des Kapi­tals für den ferneren Lebensunterhalt der Familie bestimmt sind und überdies ein großer Prozentsatz von Beamten über­haupt nicht versichert ist, sei es wegen verweigerter Aufnahme, sei es wegen der Unmöglichkeit, die Prämie für eine nennens­werte Versicherungssumme aufbringen zu können.

Diese Lücke kann nur durch eine Sterbegeld-Ver­sicherung zweckdienlich ausgefüllt werden. Die Bedeutung dieses Versicherungszweiges ist längst hinreichend erkannt und wird begründet durch das Bestehen unzähliger Sterbekassen, die teils von Versicherungsgesellschaften, teils von Vereinen vorzugsweise Berufsoeremigungen ins Leben gerufen worden sind. Speziell für die Beamten sind hier neben den Sterbekassen einzelner kleinerer Vereine die Sterbekasse des Preußischen Beamtenvereins" und die desVerbandes deutscher Beamtenvereine" zu nennen, die vorzüglich geleitet sind und bisher schon außerordentlich segensreich gewirkt haben.*) Gelegenheit zum Eingehen einer Sterbegeld-Ver­sicherung ist also für die Staatsbeamten in ausreichendem

*) Die Versicherungseinrichtungen dieser beiden großen Ver­einigungen sind voneinander verschieden; derPreußische Beamten­verein" versichert immer nur eine einzelne Person, während der Verband deutscher Beamlenvereine" sich ausschließlich mit der wechselseitigen Versicherung zweier Personen (z. B. Stann und Frau) besaßt.

Maße gegeben uno man kann umsomehr von jedem Beamten die Benutzung derselben erwarten, als die Prämie bei dec verhältnismäßig nicht hohen Versicherungssumme wohl von allen getragen werden kann und überdies die Schwierigkeiten für die Aufnahme bei weitem nicht so groß sind wie bei der Lebensversicherung.

Wir haben aber trotzdem Zweifel, ob die vorhandenen Gelegenheiten und Einrichtungen genügen. Eine Thatsache ist es, daß nur ein kleiner Bruchteil der Beamtenschaft in Sterbekassen versichert ist, trotzdem das Bedürfnis hierzu allgemein anerkannt ist. Hieran mögen verschiedene Um* stände Schuld tragen. Zunächst wohl die leidige Lässigkeit. Gar viele Menschen leben leider nur den Bedürfnissen des, Tages und lassen die Zukunft für sich selbst sorgen: schon manche Wohlthat man denke nur an unsere gesamte Sozialgesetzgebung mußte, um wirksam zu werden, den Menschen aufgezwungen werden. Wenn wir hier auch keinen direkten Versicherungszwang befürworten möchten, so läßt sich doch eine Einrichtung denken, die durchs ihre unmittelbare und nachdrückliche Einwirkung auf die Beteiligten einen gewissen sittlichen Zwang zum Beitritt bewirken würde. Vielleicht spielt auch für manchen der Mangel an Kenntnis der bestehenden Versicherungseinrichtungen oder der Zweifel, welcher derselben er sich anschließen soll, eine hindernde Rolle. Allen diesen Mängeln würde in weitgehendem Maße begegnet werden können, wenn eine von Staatswegen be­günstigte und geförderte, im übrigen aber mit vollem Selbstverwaltungsrecht ausgestattete Sterbekasse für alle Staatsbeamten bestände. Wir denken uns diese Kasse so, daß sie von den Beamten selbst ins Leben gerufen und verwaltet wird, und daß der Staat sie insoweit unterstützt, als er die Kassegeschäfte durch seine Organe besorgen läßt. Die Beteiligung an der Verwaltung wäre durch Berufst gruppen auszuüben, dergestalt, daß jebe derselben eine der Zahl der aus ihr Versicherten entsprechende Anzahl von Verwaltungsmitgliedern oder Delegierten zu den Haupt- Versammlungen zu stellen hätte. Wo einzelne Beamten­gruppen in Berufsvereinen organisiert sind, gestaltet sich eine solche Beteiligung an der Verwaltung sehr einfach, aber auch für die nichtorganisierten Gruppen werden sich hierbei keine unüberwindlichen Schwierigkeiten ergeben. Die Mitwirkung des Staates, der vielleicht durch einen Kom­missar auch bei der Verwaltung beteiligt sein könnte, würden wir vor allen Dingen darin erblicken, daß derselbe auf seine Kosten die Beiträge vielleicht durch Abzüge am Gehalt erheben und die Sterbegelder auszahlen, schließlich auch die Verrechnung etwa durch Angliederung an die staat­liche Betriebskrankenkasse durch seine Organe besorgen läßt. Ein Beitrittszwang dürfte zu vermeiden sein, dagegen wäre die Frage der Prüfung wert, ob und inwieweit auch mittelbare Staatsbeamte, Gemeindebeamte :c. zum An­schluß an die Versicherung zuzulassen seien. Es liegt auf der Hand, daß eine derartig eingerichtete Sterbegeldver* sichernng infolge des Wegfalls nahezu aller Verwaltungs­kosten die billigsten Prämientarife bieten könnte. Den Haupt-, vorteil derselben würden wir aber darin erblicken, daß neben diesen Vergünstigungen die hierbei vorliegende unmittelbare Anregung und (Änwirkung auf die Beamten recht viele zum Beitritt veranlassen würde, und daß dieser Beitritt wenigstens im Anfang auch denjenigen älteren Beamten ermöglicht werden könnte, welche wegen Ueberschreitens der Altersgrenze in andere Sterbekassen nicht mehr ausge­nommen werden.

Wir zweifeln keinen Augenblick daran, daß unsere hessische Regierung bei ihrem bekannten Wohlwollen für Bestrebungen auf dem Gebiete sozialer Fürsorge eine der­artige Beamten-Sterbekasse mit allen Kräften unterstützen würde. Zunächst muß aber die Initiative der Beamtenschaft selbst vorliegen, und darum wenden wir uns an alle hessische Staatsbeamten mit dem Ersuchen, der Prüfung dieser Frage näher zu treten und, soweit sie deren Bedeutung anerkennen und zur Mitwirkung bereit sind dies der Schriftleitung deH Verbandes hessischer Finanzbeamten in Darmstadt, Kies- straße 84, zu erkennen zu geben.

Kongreß für innere Medizin.

IL

Wiesbaden, 17. April.

Nach Leyden kann die Stcttisttk, die das Ergebnis der jüngst stattgehabten Sammelforschung über die Kr eb s- k r a n k h e i t ist, nur Anregung zur weiteren Forschung/ aber keine Entscheidung über die Natur des Leidens geben. Von den vielen Theorien über das Wesen der Krankheit bestehen zur Zeit noch zwei zu Recht: 1) die histogenetische

Feuilleton.

Hermann Bahr, Premieren, Gesammelte Essays, Winter 1900 bis Sommer 1901, geheftet 4 Mark, elegant gebunden 5 Mark, Verlag Albert Langen, München. Ein liebevolles und feines Verständnis für die moderne litterarische Kunst in allen ihren Ausdruckssopmen, die Fähigkeit, das Gesuhlte in glänzendem Stil, espritvoll und doch voll idealen Ernstes auszusprechen, haben Hermann Bahr als Kritiker in die erste Reihe unserer ledenden Schrift­steller gerückt. In denPremieren" giebt er so, mit der heutigen litterarischen Bewegung fühlend, und oft ihren zukünftigen Gang hellhörig vorausfühlend, eine fesselnde und litterarisch wertvolle Dramaturgie der letzten Jahre.

Das Problem des menschlichen Fluges be­schäftigt die Aüsmerksamkeit der hervorragendsten Techniker der Gegenwart mindestens in demselben Maße, wie die Frage der Erfindung eines lenkbaren Luftschiffes. In jüngster Zeit ist die Lösung des Flugproblems von einem fachmännisch gebildeten Amateur, Carl Buttenstedt in Kl.- Rüdersdorf bei Berlin, durch Widerlegung der bisher all­gemein angenommenen Theorien in neue Wege geleitet wor­den. Buttenstedt ergreift in Heft 17 der illustrierten Zeit­schriftFür Alle Welt" (Deutsches Verlaasihaus Bong & Co., Berlin W. 57, Preis des Vierzehntagsheftes 40 Pfg.) das Wort zu einer eingehenden, durch zahlreiche Moment­aufnahmen erläuterten Auseinandersetzung seiner Ansichten. Von Interesse ist in derselben Nummer ferner wieder die Rubrik der neuesten Erfindungen und Entdeckungen. Histo­rische, geographische, meteorologische, poetischje, zeitgenössische und sportliche Beiträge, größtenteils reich illustriert, ver­leihen dem Hefte Abwechslung. Dem Unterhaltungsbedürf­nis dienen die Romane:DieNibelunge n" von Robert Kraft undPrinzeß Mabel" von Paul Blumenreich, sowie die Humoreske:Der Kasinoball" von Charlotte Wolterg. Erne farbige KunstbeilageUngarische Csikosrciterin" nach C. Beckers gleichnamigem Gemälde- bildet eine be­sondere Zierde der Nummer.

Das freie Wort. 2. Jahrgang, Nr. 1. Frankfurter Halbmonatsschrift für Fortschritt auf allen Gebieten des geistigen Lebens. Begründet von Carl Saenger, heraus­gegeben von Max Henning. Preis pro Quartal 2 Mk., Einzelnummer 40 Pfg. Die vorliegende erste Stummer des 2. Jahrganges dieser vornehm gehaltenen, temperament­vollen Reformschrift erörtert in knappen, anregenden Essays die verschiedensten Fragen und Vorgänge von all­gemeinem Interesse. Der Berliner Philosoph Simmel bringt einen EssayZum Verständnis Nietzsches", in dem er den Sinn desUebermenschen" darlegt. Bode würdigt in seinem AufsatzWas ist uns Tolstoi" den großen Russen als Propheten. Max Henning zieht in seiner Studieder bib­lisch-babylonische Sintflutmythos" eine Parallele zwischen dem keilinschristlichen und den beiden biblischen Sintslut- berichten und weist nach/ daß alle drei Erzählungen aus einem ursemitischen Sonnenmythos herausgewachsen sind. Ter Ethiker und Indologe Dr. Psungst verbreitet sich in seinem AufsatzTie Upanishads" über die indische Veoanta- lehre, die einen Höhepunkt des menschlichen Denkens be­zeichnet, wie er höchstens noch in der Kantischen Philosophie ein zweites Mal erreicht ist. Endlich erörtert noch O. H. das kitzliche ThemaDer Cölibat". Der Bremer Pastor Steudel zeichnet scharf seinen Standpunkt gegenüber allen Versuchen einer Rekonstruktion des Lebens Jesu, und Emil Felden, ein elsässischer Pfarrer, tritt für dieBefreiung der Volksschullehrer aus der geistlichen Herrschaft" ein.

Eduard Castle, Nikolaus Lenau. Zur Jahr­hundertfeier seiner Geburt. Leipzig (Max Hesses Verlag) 1902. Mk. 1.50. Zur Jahrhundertfeier von Lenaus Geburt legt Castle eine gedrängte Darstellung von dessen Lebens- E,ang und schriftstellerischer Entwicklung vor. Der Ver- asser läßt die Persönlichkeit Lenaus aus dem Unbehauen es alten Wiens in der sranzisceischen Periode uno aus Den geistigen Kämpfen der dreißiger Jahre herauswachsen, be­müht sich, die seelische Eigenart des Dichters zu durch­leuchten, und sucht auch der Frau gerecht zu werden, deren Name mit Lenaus Leben, Schassen und Zusammenbruch m

verhängnisvoller Verbindung steht: ein spannendes Kapitel aus einem Lebensroman. Mit Sachkenntnis wird der Fort­schritt von Lenaus philosophischem Denken und poetischem Hervorbringen verfolgt, werden hier wie dort die ent­scheidenden Momente aufgezeigt. Ein Register ermöglicht rasches Zurechtfinden in der Fülle des zusammengedrängten Stoffes. Neun Bildnisse und eine Schriftprobe in trefflichen Reproduktionen ergänzen in willkommener Weise den Text.. Tas Büchlein verdient Empfehlung und Verbreitung.

Berlin, 17. April. Was heute mit einem großen Gastwirts» betriebe verbunden tft kann man aus der großen Industrie« A u s ft e l l u n g im Luisenhof lernen, in welcher nichts fehlt, was der Wirt braucht und der Gast verlangt, llö Aussteller sind mit Neuheuten und Erfindungen auf den verschiedensten Gebieten ver­treten. Zu ihnen gehört auch eine deutsche Fürstin, die Prin­zessin Marie zu Isenburg, Prinzessin Reuß ä. L., die einen von ihr konstruierteii Bücher- und Notenoffenhalter und einen Blattnoteiihalter ausgestellt hat.

London soll eine jüdische Oper erhalten. Ein Syndikat hat das Manor-Theater in der Vorstadt Hackney gepachtet und es für die geplante Oper einrichten lassen. Das Innere wurde mit Bildnissen und Büsten jüdischer Komponisten geschmückt, zu welchen neben Meyerbeer und Mendelssohn auch der König David ge­rechnet wird. Die zur Aufführung gelangenden Opern sollen in den jüdisch-deutschen Dialekt übersetzt werden. Außer den Opern wird man auch jüdische Operetten von Goldfaden geben. Freitag-Abend wird nicht gespielt.

Drastische Wirkung eines BortragcS. In der Berliner Rettungsgesellschaft hielt Exzellenz Geheimrat Professor v. Berg­mann einen Vortrag über die Thcitigkeit der Gesellschaft. .Sterbet kanten Lichtbilder zur Verwendung. Alan sah das Ankommen eines Krankenwagens auf der Hauptstation, die Einlieferung, die Amputation eines Bernes, das Einrenken eines Schultergelenkes u. a. m. Dabei wurde verschiedenen Damen unwohl. Eilte ältere Dame (eine Frau Saurat) wurde vom Schlage gerührt und mußte nach der ersten Behandlung im Hause selbst nach ihrer Wohnurrg gebracht werden.