Ausgabe 
18.4.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 90

Freitag, 18. April 1902

152. Jahrg.

Erscheint täglich mit Aufnahme beS Sonntag».

The Fletzen« KamilieablLtter- werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der JHflldK tAlbwirT erscheint monatlich einmal.

Giehener Anzeiger

Berantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitätsdruckerei (Pieff^» Erben), Gießen.

General-Anzeiger, Amtr- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen.

Parlamentarische Perhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

167. Sitzung vom 17. April,

DaS Haus ist äußerst schwach besetzt.

Sm Bundesrathstisch: Graf PosadoWSkh. Frhr. vonThielmann u. A.

Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der Reichs- schulden-Kommission. Der Bericht wird debattenlos der Rechnungskommission überwiesen, ebenso die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ostasrikanischenSchuh- gebietes für 1899. Sodann wird die zweite Berathung der Seemannsordnung bei den §§ 78a und b fortgesetzt. Diese von der Kommission neu eingefügten Paragraphen lauten:

§ 78a: Innerhalb des Reichsgebietes finden auf die in 8 2 des Gesetzes erwähnten Personen (Kapitäne, Schiffsoffiziere und Schiffslcute) sofern sic nicht an Bord sind, die _ Vorschriften der §§ 162, 153 der Gewerbeordnung (Koalitionsfreiheit) An- wendung.

§ 78b: So lange das Schiff innerhalb des Reichsgebiets im Hafcir oder auf der Rhede liegt, darf dem Schiffsmann die Erlaubnis; zum Verlosten des Schiffes nicht aus dem Grunde versagt werden, weil sic zur Theilnahme an Versammlungen oder Vereinigungen oder zu Verabredungen benutzt werden soll, welche die Erlangung günstiger Lohn- oder Arbeitsbedingungen be­zwecken.

Die Sozialdemokraten Albrecht u. Gen. beantragen den § 78a so zu fassen:

Die im 8 2 dieses Gesetzes erwähnten Personen, sofern sie nicht an Bord fini), haben das Recht zur Wahrung und Förde­rung von Berufs- und Standesinteressen, namentlich zur Er­langung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit, oder Entlastung der Arbeiter, Vereinigungen zu bilden und Verabredungen zu treffen."

Mesc Vereinigungen haben insbesondere das Recht, öffent­liche und Vereinsversammlungen zu veranstalten, zur Erörte­rung und Beschlußfassung über alle den Beruf und den Stand der Mitglieder betreffenden Angelegenheiten, mit Einschluß der Einwirkung auf die Gesetzgebung und die Verwaltung."

Im § 78 b beantragen sie die Worteinnerhalb des Reichs­gebiets" zu streichen.

Abg. Kirsch (Centr.): Diese beiden Paragraphen sind auf Grund unserer Anträge von der Kommission angenommen worden, da wir den Seeleuten dieselbe Koalitionsfreiheit gewähren wollen, wie den gewerblichen Arbeitern. Wir sind stets für die Koalitions­freiheit eingctreten, besonders haben wir durch den Mund unseres unvergeßlichen Dr. Lieber bei dem Zuchthausgesetz ausführen lasten, daß wir die jetzt gewährte Koalitionsfreiheit noch nicht für ge­nügend hielten. Da aber bei dem Widerstände der Regierung mehr nicht zu crrcidfjen ist, beschränken wir uns als praktische Politiker auf die Kommissionsbeschlüsse. Die sozialdemokratischen Anträge sind nicht acceptaöel, Annahme würde die Bnrlage scheuern lassen.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) begründet die sozialdemokratischen Anträge. Die Kommissionsbeschlüste genügen nickt, sie sind nichts als eine Dekoration. Das Centrum hat diese Anträge durchge­setzt, es will auch den § 153 gegen die Seeleute anwenden, obwohl derunvergeßliche" Dr Lieber gerade diesen Paragraphen ein­mal als ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter bezeichnet hat. Das Centrum hat eben nur Reden für die Arbeiter, Herr Lieber hätte das sicher nicht gebilligt. Unser Antrag zu 78 a ist wörtlich einem Centrumsantrag zu den Berufsverein en entnommen, und dieser Antrag wird jetzt vom Centrum bekämpft Herr Rettich hält fort­gesetzt in Mecklenburg Versammlungen über den Zolltarif ab, aber uns ist es dort verboten, über die Seemannsordnung zu sprechen.

Die Abgg. Lenzmann und Bargmann sfreis. Vp.) beantragen, in dem Kommissionsbeschluß die Zahl 153 zu streichen, sie wollen also die Strafbestimmungen aus diesem Gesetz herausnehmen.

Abg. Dr. Stockmann (Rp.): Meine Freunde werden auch gegen die Kommissionsbeschlüsse stimmen, denn die §§ 78 a und b werden für die Regierung unannehmbar sein. Der Vorwurf einesfrei­willigen Regicrungskommissars", schreckt mich nicht. Wir wollen das Zustandekommen des Gesetzes, da es den Seeleuten große Vortheile bringt. Noch mehr sind wir gegen den Antrag Lenz­mann. § 152 wäre nie Gesetz geworden, wenn nicht der §153 mit den Strafbestimmungen gegen den Mißbrauch der Koalitions­freiheit eingefügt wäre. Wir werden daher, im Interesse der Auf­rechterhaltung des Friedens zwischen Seeleuten und Kapitänen, resp. Rhedern, gegen alle Anträge und auch gegen die jwmmis- sionsbeschlüste stimmen. Hoffentlich werden uns dre Sozialdemo­kraten tn unserem Widerstand gegen die Kommissionsbeschlüsse unterstützen, denn sie halten diese Beschlüsse ja nur für eine Deko­ration.

Ein neuer Antrag Lenzmann und Bargmann beschränkt den sozialdemokratischen Antrag zu 78 a dahin, daß er nur für das Reichsgebiet gilt.

Abg. Bargmann begründet seine Anträge.

Abg. Rettich (kons.): Wenn die §§ 78 a und b angenommen werden, würden wir es uns noch sehr überlegen, ob wir überhaupt noch für das Gesetz stimmen könnten. Man kann die Seeleute gar nicht mit den gewerblichen Arbeitern vergleichen, da sie nicht eine kurze Kündigungsfrist, sondern lange Kontrakte haben, und nur unter Kontrcütbruch die Arbeit einstellen können. Durch die Mög­lichkeit, das zu thun, wird die Disziplin untergraben. Wir werden daher ebenfalls gegen die Kommissionsbeschlüsse und gegen alle Anträge stimmen.

Abg. Lenzmann (freif. Vp.): Die Androhung, das Gesetz scheitern zu lassen, imponirt mir gar nicht. Mir fällt dabei der Vers ein:

».Schiffsmann, lieber Schiffsmann mein, Sollt's denn so gefährlich sein?"

Hier haben wir Gelegenheit, das Koalitionsrecht Arbeitern zu gewähren, die es noch nicht haben Diese Gelegenheit dürfen wir nicht vorübergehen lasten, wir brauchen nicht darauf zu warten, bis es der Regierung paßt, uns eine Vorlage über ein Verems- und Versammlungsgesetz zu machen. Wir werden für den Antrag der Sozialdemokraten zi- "8 a stimmen mit der Einschränkung, daß er nur für das Reichs^ .er gilt. Für das Ausland können solche Bestimmungen nicht gelten, da jovst eine geregelte Seefahrt un­möglich i&

i Abg. Kirsch weist die Angriffe des Abg. Dr. Herzfeld gegen das Genirum zurück.

Abg. Raab (Antif): Ich bin für das Koalitionsrecht auch für die Seeleute, die Seeleute dürfen dock nicht wie Soldaten be­handelt werden. Die uneingeschränkteste Koalitionsfreiheit steht für mich außer aller Diskussion. Und wenn es Leute giebl, die die Koalitionsfreiheit nock offen oder versteckt angreifen, so kann ich nur bedauern, daß sie existiren. (Weiterleit.) Gerade angesichts der niedrigen Heuer in Deutschland, die hinter der englischen um 25 Proz. zurückbleibt, ist es nothwendig. daß den Seelcriten der Weg der Selbsthilfe, auf dem sie zu einer besseren Lage gelangen können, nicht versperrt wird.

Die sozialdemokratischen Anträge ivcrden ab gelehnt. Der Antrag auf Beseitigung des § 153 in dem Kom­missionsbeschluß wird gegen die Stimmen des CentrumS ange­nommen. dann aber der § 78 a in der so veränderten Fassung gegen die Stimmen des Centrums und der nu. -:i National-Libe­ralen. Freisinnigen und Antisemiten a b g e l e h n t, ebenso wird § 78 b abgelehnt.

Es folgen jetzt Disziplinarvorschriften. § 79 unterstellt den Sckiffsmann der Disziplinargewalt des Kapitän?, welche nur auf den ersten Offizier des Deckdienstes und den ersten Offizier des Maschinendienstes übertragen werden kann.

Abg. Schwartz (Soz5 begründet einen Antrag seiner Partei, der die Ausübung der Disziplinargewalt des Kapitäns uuülrer- tragbar machen will.

Abg. CahenSly (Centr.) tritt für den Kommissionsbeschluß ein.

Abg. Bargmann (frei). Vp.) unterstützt den sozialdemokratischen Antrag.

§ 79 wird darauf unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages in der Kommissionsfassung angenommen

Die §§ 8087 enthalten weitere Vorschriften über die Auf­rechterhaltung der Ordnung an Bord, während die §§ 88113 Straf Vorschriften umfassen.

Die §§ 8094 werden nach unwesentlicher Debatte unt." Ablehnung zahlreicher sozialdemokratischer Abänderni' m -a der Kommissionsfassung an-genommen Ange­nommen wird nur ein s o z i a l d e m o k r a t i s c, , Antrag, daß in dem Parakwaphen, der sich gegen die Desertion richtet, stattentläuft" gesagt wirdentweich t".

Die Sozialdemokraten beantragen ferner, die §§ 95 bis 99, die sich gegen die Meuterei an Bord richten, zu st r e i ch e n.

Die Paragraphen werden unter Ablehnung dieses Antrages unverändert angenommen.

Sodann vertagt das Haus die weitere Beraihuntz auf Freitag 1 Uhr

Außerdem noch die Gesetze über die Aendenmg des Servis- Tarifs und Beseitigung des fliegende» ®* jrichtSstandes d e r Presse.

Schluß 5% Uhr.

Volitische Tagesschau.

3m preußischen Abgeordnetenhaus

wurde am Donnerstag die Spezialberatung des Eisen­bahn-Etats beim Titel des Extra-Ordinarinms zur Herstellung eines neuen Hafenbahnhofes bei ^Neider ich erste Rate 500 000 Mark festgesetzt. Mit diesem Titel wurde die zweite Beratung des Gesetzes betr. die Erweiterung des Hafens in Ruhrort verbunden. Das HauS nahm den Antrag der Budgetkommission an, wonach der Titel Mei- derich bewilligt wird, in der Voraussetzung, daß, der Gesetz­entwurf betr. die Erweiterung des Hafens in Ruhrout Gesetz wird. Nach kurzer Debatte gelangte noch der Rest des Extra-OrdinariumS zur Annahme. Nach Erledigung des Bauberichts der Eisenbahnverwaltung wurde das Etats- Gesetz mit der Indemnitäts-Klausel debattelos genehmigt. Damit ist die zweite Etatsberatung beendigt. Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfes betr .Aarwerung des Gesetzes über das Pfandrecht an Privatbahnen unb Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in die­selbe. Nach der Generaldebatte wurde die zweite Lesung ab­gesetzt. Tie Novelle zum Berggesetz ging an eine besondere 14 er Kommission zur Dorberatung. Die Novelle zum Schlachthausgesetz wurde in erster und zweiter Lesung nach den Beschlüssen des Herrenhauses angenommen. Der Gesetzentwurf betr. die 'Abgrenzung und Umgestaltung der Berufs-Genossenschaften wurde in der von dem Herrenhaus beschlossenen Fassung angenommen.

Die Petitionskommission des Abgeordnetenhauses erledigte in chrer Sitzung eine Anzahl Petitionen. Allge­meines Interesse beanspruchte eine Petition betreffend die Zulassung von Frauen zu politischen Ver­einen und Abänderung des 8 8 des preußischen Vereins- Gesetzes. Tie Vertreter der Staatsregierung verhielten sich strikte ablehnend.

Im Abgeordnetenhaus brachte Abg. Marcour zudem Gesetzentwurf betr. Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden den Antrag ein, dem Gesetzentwürfe in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse hinzuzufügen:Dem Verbot unterliegen Schilder und Aufschriften, welche nur Eigentumsbezeichnungen ent­halten, Verwertung oder Veräußerung eines Besitzes be­treffen, Anzeigen von Waren, welche auf dem Besitztum erzeugt, verarbeitet oder vertrieben werden, nur dann, wenn sie durch aufdringliche, marktschreiende Art das Pu^ blikum be^stigen."

Die AoLLarisLorrrrnisstou.

Berlin, 17. April. .

Pos. 108, 109 und 110 werden nach der Regierungs­vorlage angenommen. 108 bestimmt, daß geschlachtetes, nicht zubereitetes Federvieh für den Doppelzentner 30 Mark, einfach zubereitetes Federvieh 35 Mk., feiner zu­bereitetes 75 Mk. Zoll zahlt 109 verlangt fürHaarwild in gleicher Abstufung die gleichen Sätze, 110 für Feder­wild, nicht zubereitet, 45, einfach zubereitet 60, fein

zubereitet 75 Mk. Zoll pro Doppelzentner. Tie Sozial­demokraten beantragen Zollfreiheit. Bebel bezeichnet den Mildzoll als überflüssig, da das Wild ohnehin durch Jagd­gesetze geschützt sei. Ter Wildschaden sei so groß, daß ein Zollschutz des Wildes geradezu schädlich wirken werde. Bebel spricht seine Entrüstung aus, daß v. Kardorff über seine Ausführungen lache. Direktor Wermuth entgegnet, es handle sich hier um feinere Fleischarten, die als Luxus­artikel unmöglich frei eingelassen werden könnten, von Kardorff bemerkt, er müsse immer lachen, wenn je­mand über Dinge rede, die er nicht aus eigener Erfahr­ung kenne. Kein Bauer klage über Wildschäden. Die Jagdpächter müßten ja für die Wildschäden aufkom­men. Außerdem machten die Bauern mit der Verpachtung chrer Jagden auch sonst ein gutes Geschäft. Speck (Ztr.) meint, die Wildschadenfrage komme hier gar nicht in Betracht, da es sich nur um Fleisch für den Tafelgenuß bandle. Er sei für die Vorlage. Bebel entgegnet, die Luxusausgaben für die Großgrundbesitzer seien ein Skandal. Man wolle den Reinen Leuten das Leben üerteuem, damit die Großgrundbesitzer chren Liebhabereien fröhnen könnten. Auch der Arbeiter esse gern mal Gänsebrust ober Wild­braten.

Die Zolltarifkommission nahm nad) der Regierungs­vorlage Position 13 an. Danach sind lebende und nicht lebende Fische frisch, auch gefroren, zollfrei, ausgenommen Karpfen, welche 15 Mk. pro Doppelzentner zahlen. Die Kommission erledigte sodann die Positionen 114 bis 123, wie folgt: Gesalzene Heringe zollfrei, statt einem Faß­zoll von 3 Mk. bezw. Gewichtzoll von 2 Mk. der Vorlage. Fisch, einfach zubereitet 3, mit Essig, Oel und Gewürzen 12, feiner zubereitet 75 Mk. pro Doppelzentner, Kaviar 300 Mk. pro Doppelzentner (statt 150), Austern und See­schildkröten frei, Süßwasserkrebse frei, von der Srufte befreit 60, Seekrebse 24, jedoch Hummern und Langusten 100 (50), Seekrebse anders als abgekocht oder eingesalzen 75, lebende Tiere die anderweit nicht genannt sind, frei. Weiterberatung morgen-

Zu Süßwasserfischen trotten beantragt v. Wangenheim: Lachs 100, andere Süßwasserfische 30; Heim: Lachs 60, andere 20; Gothein: tote Karpfen 10, andere Süßwasser­fische frei; Gradnauer durchweg Zollfreiheit. Gothein bekämpfte den Fischzoll als unnötig, und wünscht, den Zoll auf russische Eiskarpfen nur als Ausgleichszoll gegen den russischen Fischzoll. Wir brauchten böhmische und gali­zische Be)atzkarpfen. Heine befürwortet seinen Antrag wegen der Fischzucht der oberpfälzischen Bauern. Der bayerische Karpfen sei der beste, v. Wangen heim be­tont das Anwachsen der ausländischen Konkurrenz. Haase (S05.) meint, das Zentrum sollte die Fastenspeisen nicht verteuern. 'Die Fische seien ein Volksnahrungsmittel. Schließlich zieht Heim seinen Antrag bezüglich Ärchs zu­rück, v. Wangen heim den ) einigen ganz, Unterstaats- staatssekretär Fischer erklärt: Die Zollverwiegung le­bender Fische sei außer den Karpfen unmöglich. Ministe­rialdirektor Wermuth erklärte die jetzigen Süsiwasser- sischpreise für ausreichend. Nach riieschluß der lkom- mission betreffend Zollsreiheit der gesalzenei ^erirrge

(auf Antrag der Sozialdemorraien) erklärte Staatssekretär Graf P 0 s a d 0 w s k y zur Geschäftsordnung, die Regierung könne dem überstürzten Beschlüsse im Interesse der deutschen Herings)ischerei nicht zustimmen. Er hoffe auf nochmalige eingehende Prüfung bis zur zweiten Lesung.

Kolonialpost.

DieKöln. Zig." erfährt, daß der Kommandeur der Kameruner Schutztruppe, Oberstleutnant Pavel, vorigen Monat von Banyo aus den Marsch über Kontscha nach Garna am Benutz angetreten hatte, wo er inzwischen wohl mit dem Leiter des dortigen Beobachtungspostens, Oberleutnant Dominik, zusammengetroffen ist. Die Rückkehr des Kommandeurs nach Butza wird für Ende Mai erwartet.

Der Krosigk-Prozetz.

Gumbinnen, den 17. April.

Der Krosigk-Prozcß hat heute vor dem Oberkriegsgericht des 1. Armeekorps in dem Mannschaftsspeisesaal der Dra- gonerkaserne unter großem Andrang des Publikums be­gonnen. Nachdem der Vorsitzende Oberstleutnant Herhudt v. Rhoden den Angeklagten die Namen der Mitglieder des Gerichtshofes vorgelesen und ihnen bemerkt halte, daß sie be­rechtigt seien, einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen, erklärte der Angeklagte Hickel, er lehne den Oberkriegs­gerichtsrat Scheer und den Kriegsgerichtsrat Rößler wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Scheer habe die vorige Verhandlung geleitet, in welcher sein Schwager Marten zum Tode verurteilt worden sei. Rößler habe das Urteil ge­schrieben. Beide seien außerdein Berater der Gerichtsherren betreffs seiner (Hickels) gesetzwidrigen Verhaftung gewesen. Endlich habe Scheer geäußert, er werde diesmal auch ihn, Hickel, verurteilen. Er berufe sich hierüber auf das eidliche Zeugnis Scheer's, Rößlers und des Staatsanwalts Crüger- Jnsterburg.

Staatsanwalt Oberkriegsgerichtsral Meyer erklärt, daß nicht die Genannten, sondern er Berater der Gerichtsherren betreffs der Wiederoerhaftung Hickels war.

Hickel sagt:Dann lasse ich diesen Grund fallen, halte aber die anderen aufrecht."

Ter Gerichtshof zieht sich zur Beratung zilrück. Nach fast zweistündiger Berathung betritt der Gerichtshof wieder den Saal. Bevor der Leiter der Verhandlung den Beschluß des Gerichtshofes verkündet, erklärt Marten, er schließe sich dem Ablehnungsantrage seines Schwagers Hickel an. Hickel bemerkte, er wolle nicht behaupten, daß Oberkriegsgerichtsrat Scheer zum Staatsanwalt Crüger äußerte, er werde Hickel auch verurteilen. Crüger fei aber dabei gewesen, als Scheer diese Aeußerung offen zu anderen Herren that. Marten erklärt, er berufe sich auf das Zeugnis Crügcr's, daß Scheer sagte, er werde dazu beitragen, daß er, Marten, diesmal wieder verurtellt werde.