Ausgabe 
17.7.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 165 Erstes Blatt.

152. Jahrgang

Donnerstag 17. Juli 1903

Erscheint täglich außer Sonntags.

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

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Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko: für ,Stadt und fionb* und Gerichtssaal^: Eurt Plato; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Zur Ierie»ord««ng unserer höheren Schulen tzeht uns heute folgende Zuschrift aus unserem Leser­kreise zu:

Die in Nr. 162, 2. Bl. desG. A." stehende Zuschrift aus Elternkreisen hat die über diese Krage durchaus notwendige Erörterung in dankenswerter Weise eröffnet. Es ist zu befürchten, daß die Umfrage des Gymnasiums viele Eltern noch nicht so unterrichtet über die vorliegenden Lhatsachen und die daran zu knüpfenden sachlichen Erwägungen ange­troffen hat, wie es im Interesse dieser, wie die Redaktion richtig bemerkt, für weiteste Kreise hochwichtigen Frage wünschenswert wäre. Aber die Abstimmungen für die beiden anderen höheren Schulen, das Realgymnasium und die Realschule, sowie die höhere Töchterschule haben ja noch zu erfolgen; das Ministerium hat das Ergebnis der Gesamt­abstimmung erst für den nächsten Januar einverlangt; denn eine etwaige Neuordnung der Ferien ist natürlich erst für das nächste Schuljahr geplant. Die noch, ausstehenden Ab- üimmungen werden naturgemäß bei der stark überwiegen­den Schülerzahl der beiden in Betracht kommenden Anstalten das Gesamtresultat ganz wesentlich beeinflussen. Daher ist Aufklärung drinyend vonnöten, und der vorgestern ge­machte Vorschlag:Ernberufung einer öffentlichen Versamm­lung, in der Eltern, Aerzte und Lehrer gleichmäßig zu Wort kommen und das Für und Wider eingehend erörtert werden kann", freudig zu begrüßem Eine Diskussion in der Presse muß dieser Versammlung vorausgehen, wenn letztere er­sprießlich verlaufen soll. Unter diesem Gesichtspunkte möge man die folgenden Erörterungen auffassen.

Das Großh. Schulministerium hat bekanntlich zwei Vorschläge zur Wahl gestellt: 1. Beibehaltung der bisherigen Ferienordnung: 5 Wochen Herlbft- f e r i e n, beginnend Mitte August; 3 Wochen Oster- ferien. 2. Einführung einer neuen Ferien­ordnung: 6 Wochen Herbstferien, beginnend Anfang August; 2 Wochen Osterferien. Der letztere Vorschlag deckt sich im wesentlichen mit einem Gesuch, das vor einiger Zeit namentlich aus Universitätskreisen an das Ministerium gerichtet wurde. Die Universität schließt ihre Vorlesungen zwar offiziell auch erst am 15. August, aoey thatsächlich seit langer Zeit Anfang August. Diejenigen Universitätslehrer, die schulpflichtige Kinder besitzen (wobei hauptsächlich das Gymnasium in Betracht kommt), und die in der Lage sind, größere Ferienreisen zu unternehmen, haben nun den begreiflichen Wunsch möglichst bald nach dem Eintritt ihrer eigenen Ferien mit ihren Kindern die Reise anzutreten und sic möglichst lange (Ausnützung der 45tägigen Rücksahrtkarte) auszudehnen. Mit einem gewissen Recht führen solche Eltern außerdem an, bei weiterem Hinaus- schieben der Ferien in den Herbst machten sich für den Land­aufenthalt mit Kindern die durch, den früheren Eintritt der Dunkelheit verlängerten Abende unangenehm bemerkbar usw. Das alles ist aber, wie man leicht einsieht, nur persönliches Interesse einer kleinen Minderheit von Eltern.

Mas ist dagegen sachlich zu 6 Wochen Ferien von Anfang August an zu sagen? Zunächst das, was schon im vorgestrigen Artikel anaeoeutet worden ist. Aus leicht ver­ständlichen schultechnischen Gründen sind 6wöchige Herbst­ferien nur unter der Voraussetzung denkbar, daß sie das Schuljahr nicht unterbrechen, sondern abschließen, bezw. dem Neuen vorausgehen. Mit anderen Worten: stimmt die Mehr­zahl der Eltern für 6 Wochen Herfbstserien, so wird das Mmisterium zweifellos unser Schuljahr, das jetzt von Osterin zu Ostern läuft und schon durch die jetzt bestehenden öwöchigen Herbsfferien bedenklich gespalten wird, von Herbst zu Herbst lausen lassen müssen.

Wenn nun vorgestern vorgeschlagen wurde, den Oster­ferien 2i/i Woche und den P f in g stf e ri eN 1/2 Woche zuzuweisen, so würde eine Verkürzung der Pfingstserien auf 1/2 Woche, also von Sonntag bis Mittwoch die beiden Feier­tage eingerechnet, lebhaftem und berechtigtem Wider st and seitens der Lehrer begegnen. Tie Psingstwoche bildet fid); bekanntlich immer mehr als die Zeit für Kongresse aller Art heraus; den verschiedensten wissenschaftlichen Versamm­lungen von Philologen, Historikern, Naturwissenschaftlern 2c. wird sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich ein deutscher Oberlehrertag anschließen. Aus diesem Gesichtspunkt muß die Pfing st Woche als schulfrei erhalten bleiben. Mit­hin bliebe für Ostern nur 2 Wochen übrig, da natürlich die Weihnachtsferien nicht gekürzt werden können, wenn nicht das Ministerium nach dem empfehlenswerten Vor­schläge im vorgestrigen Artikel den vielen kirchlichen Feier­tagen namentlich rheinhessischer Schulen entsprechend (in Darmstadt und anderswo kommen als schulfreie Tage der Ludwigstag, 25. August, und der Sedanstag, 2. September, zu den bestehenden Ferien hinzu) aus Billigkcitsrücksichten eine halbe Woche den Gesamtferien zufügen will. Diese 2 oder 21/2 Wochen Osterferien werden ohne Zweifel genügen, wenn sie, wie oben bemerkt, inmitten des Schuljahres zu liegen kommen. Andernfalls, d. h. wenn wider alles Er­warten trotz sechswöchiger Herbsfferien der Anfang des Schuljahres zu Ostern bestehen bliebe, müßten sich die Eltern auch auf eine notwendige Folge anderer Art gefaßt machen. Die bisher bestehende Einrichtung der ^Nach­prüfungen, d. h. die einem eigentlich zum Sitzenbleiben bestimmten schwachen Schüler unter Umständen eingerüumte Möglichkeit, nach Ausfüllung seiner Lücken während der Osterferien doch noch in die höhere Klasse aufzurücken, würde bei kürzeren Osterferien unbedingt fallen müssen; 14 Tage, von denen etwa vier Feiertage noch abzuziehen sind, würden aus keinen Fall eine erfolgreiche Beseitigung bestehender Mängel erlauben. Daß aber bei Schluß des Schuljahres zu Ostern aus hygienischen Gründen eine Kürzung der Osterferien überhaupt nack)teilig ist, hat schon die vorgestrige Zuschrift mit Recht betont.

Nunmehr kommen wir auf den dritten, vom Mini­sterium bis jetzt noch nicht ausgenommen, vorgestern an dieser Stelle gemachten Vorschlag: vier Wochen Juliferien und eine oder zwei Wochen Ferien Ende September, 1 Woche nämlich, wenn 3 Wochen Osterferien erhalten bleiben, oder 2 Wochen, wenn die Oster­ferien auf 2 bezw. 21/2 Wochen verkürzt werden. Die sach­lichen Gründe, die für diese Ferienordnung sprechen, sind vorgestern so überzeugend dargelegt worden, daß es nur erübrigt, sie kurz zusammenzusassen: g l e i ch m ä ß i g e V e xr teilung der Ferien über die Schulzeit (durch eine oder zwei Wochen Ferien Ende September, den Pfingft- ferien entsprechend, würde endlich das übermäßig lange Tertial von Herbst bis Weihnachten unterbrochen), keine zu langen Ferien, Ferien im Hochsommer (Juli). Sehr richtig ist ferner schon vorgestern angedeutet worden, daß eine Einrichtung, die fast in ganz Preußen besteht ohne Widerspruch seitens der Universitäten, und die z. B. in Darmstadt mit seiner viel größeren Hochschule, wie Gießen, eingebürgert ist, nicht ernstlich mit Berufung auf das In­teresse einer kleinen Minderheit, eben unserer Universitäts- kreise bekämpft werden kann, wenn sie sich anders als sachlich richtig und notwendig erweist. Richtig aber, sowie über> aus zweckmäßig sind und bleiben eben Juliferien, es müßte denn, wie in Süd deutsch! and, das Schuljahr mit längeren Herbsfferien geschlossen werden. Für eine Agitation zum Zwecke der Einführung der Juliferien ist nunmehr ein überaus geeigneter Moment gekommen. Wenn das Mini­sterium den Vorschlag einer ihm aus Universitätskreisen eingereichten Petition für längere Herbsfferien zur Wahl der Eltern stellt, so würde es eine sicher noch zahlreicher aus Beamten- und Bürgerkreisen unterschriebene Petition für Juliferien erst recht zur Wahl stellen müssen. Und dann könnte man ja sehen, welcher der drei Vorschläge die Majorität der Eltern gewönne, die Majorität der Eltern, die das Ministerium nach Fug und Recht als entscheidend anerkannt hat: möchten nur auch die Eltern nach wirklich sachlichen Gründer: ihre Wahl treffen!

Wir fassen zusammen: Man setze aus Elternkreisen eine Petition um Julrferien ins Werk! Sodann werden drei Vorschläge zur Wahl gestellt werden müssen: 1. die alte, um im Sinne recht vieler Beteiligten zu sprechen, gute Ferienordnung: 3 Wochen Ostern, 5 Wochen Herbst (An­fang: Mitte August); oerUniversitätsvorschlag", um die obenerwähnte Petition kurzerhand so zu nennen: 6 Wochen Herbst, Anfang August beginnend, 2 Wochen Ostern. Diese Ordnung aber rrur unter der Voraussetzung der Verlegung des Schuljahrbeginns auf Herbst! 3. Der hygienisch schuö technisch re., kurz sachlich am nächsten liegende Vorschlag: 4 Wochen Juliferien, kurze Herbsfferien Ende September.

Politische Tagesschau.

Fortbildungsschulen für Mädchen.

Ein geradezu klägliches Resultat haben die Bemühun­gen, in Deutschland Fortbildungsschulen für Mädchen zu errichten, zu verzeichnen. An Fortbildungs- und Fach­schulen aller Art gieot es im Deutschen Reiche ungefähr 12 500 Anstalten für junge Leute männlichen Geschlechts. Diese haben in Zunder Summe 540 000 Schüler. Für das weibliche Geschlecht bestehen dagegen nur 2600 Fortbildungs­und Fachschulen mit den verschiedensten Zwecken und Zielen. In ihnen finden rund 106 000 Heranwachsende Mäd­chen eine allgemeine oder berufliche Weiterbildung. Würt­temberg jund Baden haben auch für die schulentlassenen Mädchen den Pflichtbesuch und haben infolgedessen allein 68000 Fortbildungsschülerinnen. Bringt man diese in Ab­zug, so verbleiben für das ganze übrige Deutschland nicht mehr und nicht weniger denn 38 000 Mädchen übrig, denen für ihr späteres Leben eine bessere Ausbildung gegeben wird. /Um einem Sohne den Kampf um das Dasein er­möglichen, opfert selbst die ärmste Familie ihre mühsam erworbenen Ersparnisse, vrd in gar manchem Hause legt man sich die größten Entbehrungen auf, um dem Sohne eine glückliche Zukunft bereiten zu können. Staat und Ge­meinde wetteifern miteinander, für die Ausbildung der Heranwachsenden münnlick)en Jugend die bestmöglichen Ver­anstaltungen zu treffen. Für die Ausbildung der Mädchen aber zur Hausfrau oder zu irgend einem geeigneten Be­rufe geschieht brtterwenig, in den meisten Orten gar nichts. Staat und Gemeinde haben die Frage der systematischen Fortbildung der schulentlassenen Mädchen in nicht zu billigender Weise vernachlässigt. Nur Württemberg und Baden bilden eine Ausnahme. Aber die Behörden trifft nicht allein die Schuld. Tie Landesgesetzgebung hat in ver­schiedenen deutschen Staaten, wie z. B. bei uns in Hessen, im Königreich Sachsen und in einigen thüringischen Staaten seit fast 30 Jahren den Gemeinden das Recht gegeben, den Schulzwang auch für Mädchen durchzuführen, und trotz­dem diese Länder seit beinahe drei Jahrzehnten die obliga­torische FortbiLungsschule für Knaben besitzen, sind die Erfolge auf dem Gebiete des Fach- und Fortbildungsschul- wesens herzlich unbedeutend, kaum besser als in den Staaten, welche keine landesgesetzlichen Bestimmungen haben. Die letzte Ursache ist in der Gleichgiltigteit unserer Bevölkerung zu suchen, von der vielfach die Mahnung, auch der Tochter eine bessere Bildung zu gewähren, zurückgewiesen wird mit dem traurigen Worte:Es ist ja nur ein Mädchen!" Und das geschieht in einer Zeit, in der die scharfe In­anspruchnahme des Mannes durch den^Erwerb und das öffentliche Leben bewirkt hat, daß die Sorge für die Er­ziehung der Kinder und die Gestaltung des Haushaltes fast ganz allein auf der Frau ruht; in einer Zeit, in der hunderttausende von jungen Vtädchen dein Erwerbe nach- geheu müssen und keinerlei Vorbereitung für die Erfüllung

der Pflichten einer Hausfrau erhalten; in einer Zeit, üt der die weiblichen Glieder der Bevölkerung unserer Nation der Zahl nach die männlichen um fast eine Million über» ragen. Man erhöht die Verantwortlichkeit der Frau und gewährt ihr nicht die Mittel, derselben gerecht zu werden. Man benutzt die Arbeitskraft der Frau für wirtschaftliche Zwecke und raubt ihr gleichzeitig die Möglichkeit, einstz einem Haushalte mit Erfolg vorzustehen. Gegen eine Million Frauen kann schon aus dem einfachen Grunde nicht in die Ehe treten, weil es gerade an so vielen Männern fehlt, und doch geschieht so gut wie gar nichts für die berufliche Ausbildung unserer Töchter. Das sind furchtbare Än- klagen gegen unsere Zeit. Wenn das Familienleben weiter Kreise nicht ruiniert werden soll, wenn die für den Erwerh ungeschickten unverheirateten vielen Frauen für unsere Na- tion nicht eine Kalamität werden sollen, muß eine Aende- rung in der Schulpolitik eintreten. Namentlich die Ge­meinden müssen sich auf ihre Pflicht besinnen und durch Gründung von Fach- und Fortbildungsschulen für Mädchen beweisen, daß ihnen der weite Blick, das volkswirtschaftlich richtige Denken und die Sorge um das gemeine Wohlf nicht verloren gegangen ist.

Zur Frage der Abschaffung der Gerichtsferieu äußert )id) in derDeutschen.Juristenztg." der Land» gerichtsdirektor Dr. M e i s e l - D a r m st a d t folgen-, dermaßen:

Ohne auf die grundsätzliche Seite der Frage ein« gehen zu wollen, möchte ich der öffentlichen Erwägung anheim geben, ob cs nicht möglich wäre, als Ferien-, fachen iin Sinne des § 2 G. B. G. außer den dort auf­geführten noch zu bezeichnen: alle Sachen, die von den Kammern für Handelssachen erledigt werden können, sowie die Handelssachen, die wegen der geringeren Höhe deI Streitgegenstandes vor die Amtsgerichte gehören, ferner außer den Handelssachen alle Forderungssachen, die chren Grund haben in den Rechtsgeschäften des Kaufes undt Tausches beweglicher Sachen, des Darlehens, des Dienst-, Werk- oder Makler-Vertrages, der Bürgschaft, des SchuÜ>» versprechens, des Schuldanerkenntnisses und der An­weisung. Damit wäre dem etwa vorl)andenen Verkehrs- bedürfnisse genügend Rechnung getragen, ohne daß die Gerichtsferien beseitigt werden müßten. In der auf- reiber.ocn Tyätigkeit, die heutzutage Richtern und Rechts­anwälten zufällt, sind sie für die Meisten eine Notwendig­keit geworden. Auch ist zu bedenken, daß die bei Wegfall: der Ferien unvermeidbar werdende Beurlaubung der ein­zelnen Richter und Rechtsanwälte im Laufe des Jahres viel größere Prozeßverschleppungen nach sich ziehen würde, als jetzt durch die Ferien verursacht werden, da ja bei jeder neuen Besetzung des Gerichts ein wiä>er- holter Vortrag des Prozeßstofses eintreten muß.

lieber die Lage des Arbeitsmarktes

berichtet Dr. JastrvwsArbeitsmarkt-Korr.": In der Reichshauptstadt, die bisher mit das düsterste Bild gezeigt hatte, hat der Andrang der Arbeitslosen jetzt etwas nach­gelassen. Es kann kein Zufall sein, daß sowohl der Arbeits­nachweis von Berlin selbst, als auch die drei vor den Thoren gelegenen von Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf diese Verminderung übereinstimmend melden. Vielleicht kann dieses Ergebnis auch für manche Teile Norddeutscy- lands als bezeick)nend gelten, da Posen, Leipzig, Dortmund, München-Gladbach u. a. schon seit zwei oder mehr Monaten ähnliches zu berichten haben. Aber keineswegs kann man es für ganz Deutschland verallgemeinern. So nimmt von Süddeutschland höchstens noch das Großherzogtum Hessen ein wenig daran teil. Im großen und ganzen aber zeigt Süddeutschland, wo seinerzeit die Krisis spater, langsamer und schwächer eingesetzt hatte, wiederum Mich jetzt noch keine Anzeigen von einem Nachlassen ihrer Wir­kungen; dies wird dadurch bestätigt, daß die Arbeitsnach­weise in dem benachbarten Oesterreich und der Schveiz dasselbe Bild zeigen.

Die Zolltarifkommisfion

nahm am Mittwoch die Positionen 624632, Möbel und Möbelteile, nach der Vorlage an und genehmigte zu Pos. 625 eine vom Abg. Blanlenhorn (nl.) beantragte Anmer­kung, nach welcher Möbel und Möbelteile, grob, ungepolstert, uniurniert, aber aus massiv gebogenem Holz, einen Zu­schlagszoll von 30 pCt. zahlen sollen. Die Kommission nahm nicht, wie gemeldet, die Pos. bis 632 einschließlich, sondern nur bis 626 an. Sodann wurde Pos. 627 in ab- geänderter Fassung gemäß einem Anträge Spahn-Müller- Sagan-Beckh-Coburg wie folgt angenommen: Tischler-, Drechsler- und Wagnerarbeiten, grobe, sowie sonstige grobe bisher ungenannte Holzwaren, roh, Holzspan- schachteln, Holzschuhe, Werkzeugstiele, aus Hicory- oder Eschenholz, Holzformen für N a ch t l i ch t e 3 Mk., Fenster» rahmen, Thüren, Treppen oder Teile davon, profi­lierte Holzleisten 8 Mk., andere 8 Mk. Die Pos. 628 böd 633 wurden nach der Vorlage angenommen. Es folgt der Abschnitt Kortwaren. Die Pos. 634637 wurden unver­ändert angenommen, die übrigen Pos. 638640 gestrichen und dafür gemäß einem Anträge Gothein-Paasche ein ein­ziger Artikel eingesetzt, nach dem Korkwarcn, soweit sie nicht durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen in eine höhere Klasse fallen, 30 Mt. Zoll zahlen sollen. Es folgt der Abschnitt Waren aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen, als Holz und Kork. Pos. 641, Celluloid, und 642, Waren ganz oder teilweise aus Celluloid, werden unverändert genehmigt.