Mittwoch, 15. Oktober 1903
153. J-Hrg.
Erscheint tägNch mft Ausnahme LeS Sonntags.
Die „Gießener LamillenbiStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der »4J n*ld)e Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gietzener Anzeiger
Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. BeL
Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Dießen.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giehen.
Parlamentarische Lerhandlnngeu.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
198. Sitzung vom 14. Oktober, 2 Uhr.
DaS Haus ist schwach besetzt (etwa 90 Abgeordnete).
Am Tische des Bundesraths: Bei Beginn der Sitzung: Kommissare.
Präsident Graf Ballcstrem eröffnet die Sitzung mit folgenden Worten: Zunächst erlaube ich mir nach längerer Pause zu Beginn des neuen wichtigen Sessionsabschnitts die Herren Kollegen auf das Herzlichste zu begrüßen.
Zu Ehren des am 2. Oktober verstorbenen Abg. Kauffmann erheben sich die Anwesenden von den Plätzen.
Präsident Graf Ballcstrem theilt ferner mit, daß König Georg von Sachsen ihn beauftragt habe, dem Reichstag herzlichsten Dank auszusprechen für die Theilnahme, die er im Namen des Reichstags anläßlich des Hinscheidens des Königs Albert, des letzten großen Heerführers aus großer Zeit, Ausdruck gegeben habe. Der Auftrag sei ihm in besonderer Audienz ertheilt worden. Ferner habe er auf den Sarg des Oberpräsidenten von Goßler einen Kranz namens des Reichstags niedergelegt. Weiter habe der ftanzösische Botschafter dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Freiherrn von Richthofen, in Erledigung eines ihm ertheilten Auftrages, den auftichtigsten Dank der Regierung der ftanzösischen Republik für die Theilnahmskundgebung des Reichstages anläßlich des Unglücks auf der Insel Martinique ausgedrückt. Der Botschafter habe dem Staatssekretär mitgctheilt, daß das ftanzösische Volk für die sehr sympathische Theilnahme des deutschen Reichstags erkenntlich sei.
Das Haus tritt hierauf in die Tagesordnung, deren einziger Gegenstand die Bcrathung von Petitionen bildet.
Eine Reihe von Petitionen betrifft die Beschaffung eines einheitlichen deutschen Vereins- und Versammlungsrechts und die Gewährung der gleichen Rechte bezüglich desselben an Frauen.
Die Kommission beantragt, die Petitionen, soweit sie sich auf die Schaffung eines Reichs-Vereins- und Versammlungsrechts beziehen, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen, dagegen die die Gleichstellung der Frauen mit den Männern bezweckenden Petitionen nur insoweit zur Berücksichtigung zu überweisen, als den Frauen die Theilnahme cm Vereinen und Versammlungen gestattet werden solle, in welchen die Berufsinteressen derselben zur Verhandlung gelangen, im Uebrigen aber über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.
Die Abgg. Rickert sfreis. Vergg.) und Dr. Crüger (fteis. Vp.) beantragen, sämmtliche Petitionen zur Berücksichtigung zu überweisen.
Abg. Baffermann (nat.-lib.): Meine Freunde haben stets auf dem Standpunkt gestanden, daß ein einheitliches Reichs-Vereinsund Versammlungsrecht ein Bedürfniß sei. Freilich mag es ja schwer fein, dazu zu kommen, aber trotzdem werden wir bei jeder Gelegenheit unsere Stimme erheben und ein solches Gesetz fordern. Auch die Gesellschaft für soziale Reform hat in verschiedenen Schriften die Nothwendigkeit eines einheitlichen Vereinsgesetzes dar- gethan. Wir werden daher für Ueberweisung der Petitionen zur Berücksichtigung stimmen. Wie nothwendig eine Regelung dieser Materie auch hinsichtlich des Versammlungsrechts der Frauen ist, daS beweist unter Anderem da§ an Frl. Helene Simon ergangene Verbot, auf der letzten Versammlung der Gesellschaft für soziale Reform ein Referat zu erstatten.
Abg. Trimborn (Centr.): Die Schaffung eines einheitlichen Vereins- und Versammlungsrechts für das deutsche Reich ist nach Ansicht meiner Freunde eine überaus dringende Aufgabe. Wir schließen uns der Ansicht Professor Hcrkners an, der ein einheitliche? Vereins- und Versammlungsrccht für eine nothwendige Ergänzung des einheitlichen Wahlrechts erklärt. Bei der bunten Verschiedenheit in den verschiedenen LandeSgesehgebungen kann auch von einer gesunden Praxis in der Handhabung der bestehenden Vereinsgesehe nicht die Rede sein . Das liegt in der Natur der Beziehungen, wie sie zwischen den verschiedenen Landestheilen im Reichsganzen obwalten. Die Koalitionsfteiheit ist reichsgesetzlich normirt, das Vereinsrecht aber landesgesehlich; an diesem Widerspruch ftankt die Rechtsprechung und Verwaltung. Die Folge ist eine gewisse Polizeiwillkür, die gegen aller Interesse verstößt. Es leiden darunter insbesondere die sozialen Bestrebungen. Und zwar handelt es sich hier nicht etwa um ein parteipolitisches Interesse: die Arbeiterorganisationen aller Schattirungen verlangen Aufhebung der Chikanen und Drangsalirungen, die aus jener Willkür folgen. Nicht nur die sozialdemoftatischen Gewerkschaften werden davon betroffen, sondern ganz ebenso die christlichen und die Hirsch- Dunckerschen Gewerkvereine. Ein wirkliches Koalitionsrecht ist überhaupt ohne ein einheitliches Vereins- und Versammlungsrecht ein Ding der Unmöglichkeit. In dieser Beziehung stimmen wir den Petitionen bei.
Ein Anderes ist e? aber mit der Forderung auf Gleichstellung der Frauen mit den Männern in Bezug auf das Vereinsrecht. Dieser können wir nicht zustimmen. Allerdings muß der Frau das Recht zugestanden werden, soweit sie selbst wirthschaftlich in einem Beruf thätig ist, diese ihre Berufsinteressen in Fachvereinen wahrzunehmen. Dagegen sind wir gegen die Vetheiligung der Frauen am politischen Vereinsleben. Wir wollen nicht die Frauen in die Wahlagitation hineinziehen (Sehr richtig! rechts und im Ccntrum). Die Vertretung der Berufsinteressen schließt freilich eine gewisse sozialpolitische Betätigung auch in sich. Und in dieser Hinsicht dürfen die Grenzen nicht allzu eng gezogen werden. So z. B. muß durch die Gesetzgebung es unmöglich gemacht werden, daß, wie bei der Tagung der Gesellschaft für soziale Reform, das Referat einer Dame verboten wird und diese ihr eigenes Referat, von einem Andern verlesen, anhören muß. Da habe ich mich wirklich als Preuße vor den anwesenden Ausländern beinahe geschämt. Wir können nur wünschen und hoffen, daß wir im Allgemeinen in sozialpolitischer Beziehung mehr auf den Standpunkt kommen, der durch den Geist der Februar-Erlasse bestimmt war. (Bravo! im Centrum.)
Abg. Rickert (frcif. Vergg ): Der Herr Vorredner verlangt ein einheitliches und freiheitliches Vereinsrecht, will aber die Frauen
von der Betheiligung an der Politik ausschließen. Dieser Standpunkt ist mehr als inkonsequent. Die Hälfte der Reichsangehörigen soll entrechtet bleiben, und das nennt man dann freiheitlich! (Sehr richtig! links.) Redner befürwortet den Antrag auf Ueberweisung der Petitionen, betreffend die Gleichstellung der Frauen, zur Berücksichtigung.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (frei). Vp.) beleuchtet einige Einzelfälle aus der Praxis der Vereinsgesetzgebung. Wenn man die Verhältnisse in Weimar-Eisenach und Sachsen etc. sich ansiehl, dann ist es schwer, eine Satire nicht zu schreiben. (Sehr gut! links.) Und doch ist dieses Sachsen noch freiheitlicher als Preußen. Es muß mit aller Schärfe dagegen protestirt werden, daß man in Preußen noch eine Bestimmung aus absolutistischer Zeit anwendet, das präventive Versammlungsverbot, das aus § 10 des alten preußischen Landrechts hergeleitet wird, wie dies gegen den Grafen Pückler geschehen ist. Es geht nicht, daß man es dem Ministerium und der Polizei überläßt, das ganze Versammlungsrecht in präventiver Weise außer Kraft zu setzen! (Sehr richtig! links.) Und dieselbe Willkür finden wir bei der Anwendung des § 8 des preußischen Vereins- und Versammlungsrechts, der ganz verschieden gegen den Bund der Landwirthe und gegen Sozialdemokraten an- gewendet wird. Dieses preußische System ist nur ein vorzügliches Agitationsmittel für die Sozialdemokratie, ich verweise auf die vorzüglichen Ausführungen des Abg. Ledebour auf dem sozialdemokratischen Parteitag.
Was die Gleichstellung der Frauen anlangt, so wollen wir, daß dieselbe uneingeschränkt durchgeführt wird. Der Herr Kollege Trimborn sagt, er hätte sich geschämt, als das Referat der Dame in Köln verboten wurde. Aber nach seinem Standpunkt soll ja Alles gerade beim Alten bleiben. (Sehr xfchtig! links.) Wie soll man denn den Begriff „Verufsinteressen" umgrenzen? Fräulein Helene Simon ist keine Arbeiterin, die ihre eigenen Berufsinteressen wahrnimmt, sondern eine Wissenschaftlerin, die für die Berufsinteressen der Arbeiterinnen eintritt. Das würde also nach Herrn Trimborn verboten bleiben müssen. Ueberhaupt will Herr Trimborn die Sache auf ein sehr niedriges, rein materialistisches Niveau herab- drücken, während feine Partei doch sonst so viel von idealen Interessen s'".ichtl Man will auf manchen Seiten immer noch nicht ein- feficn, daß die Verhältnisse der Frauen sich in den letzten Jahrzehnten von Grund auf geändert haben. Wir haben heute z. B. in Deutschland 6,6 Millionen alleinstehende Frauen. Wenn die Regierung den Frauen absolut nicht entgegenkommen will, dann darf sie sich nicht wundern, daß diese immer mehr Anschluß an die Sozialdemokratie suchen. Vorläufig steht die große Mehrzahl noch auf bürgerlichem Standpunkt; eine solche Politik aber treibt sie der Sozialdemokratie in die Arme. (Sehr richtig! links.)
Abg. Bebel (Soz.): Bis jetzt haben nur Redner, die mehr auf der linken Seite stehen, sich zu dieser wichtigen Frage geäußert. Es wäre doch auch wichtig, zu erfahren, wie die Rechte darüber denkt. Daß die Herren, die bisher gesprochen, vor Allem der Herr Kollege Bassermann, einen solchen Eifer für die Schaffung eines einheitlichen Vereinsrechtes an den Tag gelegt haben, freut mich. Früher war davon wenig zu merken. Ich will hoffen, daß nicht die nahen Reichstagswahlen diese Stimmung jetzt hervorgerufen haben. Freilich ist die Polizeiwillkür so offen zu Tage getreten, daß man sich nicht gut mehr dieser Aufgabe entziehen kann. In Sachsen ist ganz offiziell durch den Minister von Metzsch erklärt worden, daß das Versammlungsrecht nach zweierlei Maß gehandhabt wird, je nachdem es sich um Sozialdemokraten ober Ordnungsparteien handelt. Der Herr Kollege Trimborn hat heute betont, daß seine Partei auch gerade auf die Freiheitlichkeit des Vereinsund Versammlungsrechtes Werth legte. Aber gerade feine Partei hätte oft Gelegenhett gehabt, diese ihre Ausfastung zu bethätigen. Ich erinnere nur an die Haltung der Centrumsftaktion im bairischen Landtag, wo sie ja ausschlaggebend ist, und wo sie die fteiheit- lichen Anträge meiner Parteigenossen zu Fall gebracht hat. Ich erinnere an die Versammlung des Grafen Hoensbroech in München, wo die Versammlungsfreiheit mit Hilfe von ultramontanen Maßkrügen durchbrochen wurde. Ja, in Köln hat das Centrum, das dort direkt unter dem Abg. Trimborn steht, es bewirkt, daß meine Parteigenossen für ihre Versammlungen keinen größeren Saal bekommen können. (Hört, hört!) Und da tritt Herr Trimborn hier im Reichstag für ein freies 'Versammlungsrecht ein! Allerdings sind die Zustände in dieser Hinsicht so ftandalös, daß man nicht gut anders kann. Ist es nicht unglaublich, daß ein Gendarm, der an Bildung, Urtheil und Wissen nicht entfernt an die Versammlungsbesucher hercmreicht, einfach 500, 600 erwachsene Menschen nach Hause schicken kann, weil ihm das, was geredet wird, „nicht gefällt"! (Sehr gut! links.) Ist es doch kürzlich sogar passirt, daß eine Versammlung aufgelöst wurde, weil der überwachende Beamte erklärte, ihn friere es an den Füßen, und das könne er nicht aushalten. (Hört, hört!) Man verweist uns freilich immer auf das Beschwerderecht! Als ob es uns irgend nützt, wenn nach 4—6 Wochen der Beamte, der willkürlich vorgegangen, rektifizirt wird! Dann ist ja der Zweck der Versammlung längst vereitelt! Unerhört ist es, daß die Polizei die Listen der Mitglieder sozialdemokratischer Vereine dazu benutzt, um die Leute aus der Arbeit zu bringen. Es kommt überhaupt nicht selten vor, daß die Polizei diese Listen in ungehöriger Weise verwendet, insbesondere auch, um sozialdemokratische Mitglieder aus Kriegervereinen zu entfernen Es ist in Folge dessen dringend nothwendig, daß wir endlich ein Reichsvereinsgefetz erhalten, in dem diese einzelstaatlichen Ueber- griffe zur Unmöglichkeit gemacht werden. Bei uns möchte man jetzt ja am liebsten eine Strafe darauf setzen, wenn überhaupt Jemand in eine Versammlung geht. Was ist es für eine ungeheure Ungerechtigkeit, daß den Frauen noch immer das Vereinsund Versammlungsrecht entzogen wird. Bei der Audienz, die 35 Frauen bei dem Reichskanzler hatten, sagte dieser in Beziehung auf das Vereinsrecht der Frauen, er sei nicht allmächtig. Also der Reichskanzler selbst will den Frauen das Vereinsrecht einräumen. Nun, wenn er es ernstlich will, bann kann er es auch. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Herr Trimborn will ftci- lich von der Theilmchme der Frauen an politischen Geschäften nichts wissen. Er vergißt dabei aber ganz den früheren Centrumsführer Dr. Windthorst. Der ljat es den Frauen ausdrücklich ans Herz gelegt, auf ihre Männer bei den Wahlen einzuwirken, daß sie Centrumsleute wählen. (Heiterkeit.) Ich gebe ohne Weiteres zu, mit dem FrcmenUmmrecht würden wir zu Anfang schlechte Er
fahrungen machen, aber das würde sich bald ändern, und jetzt bei der Zolltarifsftage würden wir die Frauen sogar von vornherein auf r vrer Seite haben. (Sehr richtig! links.) W11 vollen, daß die F' len nicht länger der Willkür ausgesetzt werd . andern daß sie b Recht haben, sich zu versammeln. Die bnung deS Preus :n Ministers des Innern, daß Frauen bann zuz :assen feien, wenn m getrennten Saalabtheiluugen untergebrach: mürben und sich c . r Debatte nicht betheiligten, widerspricht büch dem Gesetz. Wenn 5 in Preußen einen Staatsanwall gäbe, der seine verdamm ie Pflicht und Schuldigkeit thäte, so müßte er Anklage gegen den Minister erheben wegen Verletzung des § 8 des VereinsgcsetzeS. denn dieser verbietet die Anwesenheit von Frauen überhaupt. Diese ungesetzliche Konzession des Ministers zeigt am klarsten, daß mit dem bisherjgen Vereinsgesetz nicht länger auszukommen ist. Ter Antrag der Kommission ist unpraktisch, man weiß danach überhaupt nicht, welche Frauen an den Versammlungen theilnehmen sollen, denn der Begriff „Berufsinteressen" ist denn doch allzu unbestimmt. Wir wollen kein Flickwerk, sondern ganze Arbeit, ein einheitliches deutsches Versammlungsrccht, das mit allen veralteten Vorurtheilen gründlich aufräumt. Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt ist die Zahl der Eheschließungen im Rückgänge begriffen. Deshalb hat die Gesetzgebung die Pflicht, die Frau im Kampfe ums Dasein zu unterstützen. Wollen Sie etwa behaupten, daß die Frauen nicht mindestens ebenso stark an Ihrem Zolltarif interessirt sind, wie die Männer? Es wird so viel unklares Recht geschaffen, daß der Reichstag sich wenigstens auf einem Gebiete, dem des Vereinsund Vcrsamrnlungsrechts, bemühen sollte, endlich Klarheit herbei- zuführen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Sächsischer Ministerialdirektor Dr. Fischer: Zu meinem großen Bedauern muß ich heute in der ersten Sitzung schon wieder zum so und so vielten Male Angriffe gegen das Vereins- und Versammlungsrecht meines engeren Vaterlandes zurückweisen. Daß es mit diesem Vereinsrecht doch nicht ganz so schlimm steht, wie es von fozialdemokratischer Seite behauptet wird, dürfte schon daraus erhellen, daß selbst Herr Dr. Müller-Meiningen anerkannt hat, daß Sachsen sich eines verhältnißmäßig liberalen Vereinsrechts erfreue. (Lachen links.) Alles Recht muß doch seinem Geiste nach gehandhabt werden, und wenn es nun einmal verboten ist, daß Minderjährige sich an politischen Versammlungen betheiligen, dann darf man es auch nicht übel nehmen, wenn die Polizei eine Versammlung schließt, der Minderjährige an absichtlich geöffneten Fenstern und Thüren von außen beiwohnen. (Sehr richtig! rechts.) Wenn es einmal vorgekommen ist, daß ein sächsischer Polizeibeamter auf die Bemerkung eines Redners „Ich komme zum Thema" bemerkte: „Von dem Thema darf nicht gesprochen werden", so ist es klar, daß er sich nur versprach, daß er meinte, von dem Thema dürfe nicht abgewichen werden. (Lachen bei den Sozialdemokraten,. Wenn die Sozialdemokraten sich über die Schranken des Vereinsrechts hinwegsehen, dann dürfen sie sich nicht wundern, daß man sich dagegen zur Wehr setzt, denn Druck erzeugt Gegen- druck.
Geheimrath Dr. Paulssen vertheidigt mehrere von ihm vertretene thüringische S.aaten gegen Angriffe auf deren Vereins- unb Versammlungsrccht, wird aber hierbei andauernd von sozial- demokratifcher Seite unterbrochen. (Präsident Graf Ballcstrem bittet wiederholt, diese Unterbrechungen zu unterlassen.) Redner bemerkt unter Anderem, daß bas neue Vereinsrecht, bas sich Schwarzburg-Sonbershausen gegeben habe, keinesfalls schärfer sei, als bas irgenb eines anberen deutschen Staates. Auf die einzelnen Angriffe könne er nicht eingehen, da man es Unterlasten habe, ihn vorher über das Vorbringen derselben zu benachrichtigen und er sich in Folge dessen nicht habe informiren können.
Abg. Chrzanowski (Pole): Bei dem Einfluß der preußischen Regierung wäre es Wohl möglich, daß bei einem Reichsvereinsgefetz die Bestimmungen ebenso umgangen werden, wie jetzt die des preußischen Vereinsgesetzes. Deshalb müssen wir ganz klare Bestimmungen schaffen, damit den Chikauirungen ein Ende gemacht wird. Heute werden z. B. die polnischen Turnvereine als politische angesehen, die deutschen aber nicht, obwohl auf deren Festen hochpolitische Reden gehalten werden. Auch bei der Genehmigung von Aufzugen wird mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem, ob es sich um polnische oder deutsche Vereine handelt.
Abg. Trimborn (Ctr.): Der Abg. Bebel hat gegen die bürgerlichen Parteien den Vorwurf erhoben, daß sie dieser Materie gegen» über sich sonst sehr kühl verhalten hätten. Ich muß die bürgerlichen Parteien, soweit sie heute hier zu Worte gekommen sind, gegen diesen Vorwurf entschieden in Schutz nehmen. Der Reichstag hat sich wiederholt mit dieser Materie beschäftigt. Und die bürgerlichen Parteien sind stets für die Wahrung des Koalitions- rechtes emgetreten. Die gegen meinen Standpunkt von Seiten der Herren der Linken erhobenen Angriffe treffen mich nicht. Ich setze als selbstverständlich voraus, daß, wenn man sich auf den Boden der Kommifsionsbefchlüsse stellt, man den Begriff der „Berufs- interesscn" so weit faßt, daß z. B. Vorfälle, wie der in Köln, Nm nicht wiederholen können. Im Allgemeinen aber, meine ich, sollte man sich doch, wenn man wirklich das Vereinsrecht verbessern will, mit dem Erreichbaren begnügen. Es hat feinen Zweck, tn den Forderungen zu weit zu gehen. Die Angriffe des Herrn Bebel gegen meine Fraktion sind haltlos. Nicht wir haben durch Saalabtreiberei die Versammlungsfreiheit durchbrochen, sondern seine Parteigenossen, die gegnerische Versammlungen sprengen. Was das Frauenstimmrecht betrifft, so sollte Herr Bebel nicht vergeffen, daß gerade seine Parteigenossen in Belgien dasselbe abgelehnt haben.
Ein Antrag auf Vertagung wird angenommen.
Der Präsident theilt noch mit, daß von den Abgg. Müller- Sagan (fteis. Vp.) und Gen. eine Interpellation, betreffend die Fleischnoth, eingegangen ist. Dieselbe wird auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen gesetzt werden.
Nächste Sitzung: Mittwoch, 1 Uhr. (Wahl eines neuen Schriftführers an Stelle des Abg. Pachnicke. Interpellation Albrecht und Gen. (Soz.), betreffend die Arbeitslos i g (c i t. Rest der heutigen Tagesordnung.)
Schluß 5% Uhr,
Jul. Bach
Seltersweg - Blockstrasse
Spezial-Abteilunff für Porzellan, Glas und Haushaltungsartikel
Kohlenkasten
| Ofen-Vorsetzer
*<**£ V Fass-Säcke
grosser Auswahl ""“X S^CllC


