152, Jahrg
Freitag, 14. November 1902
Nr. 268
Giehener Anzeiger
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Liehen
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auf Heb er gong zur Tagesordnung abzulehnen.
Rotationsdruck und Verlag dec Brü hl'schen Unioersilätsdruckerei (Pietsch Erben), (Öiefeen»
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Die „Siebener Kamilienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der «htsftsche Landwirt"' erscheint monatlich einmal.
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übliche System empfohlen, wonach Jeder einen Stimmzettel mit seinem Namen in die Urne thut. Dieser Modus wurde vom Hause verworfen; wir schlagen Ihnen infolgedessen ein System vor, das sich an das in der französischen Kammer gebräuchliche System angliedert. Wir hoffen, daß dadurch die Berathung des Zolltarifs beschleunigt wird. Es handelt sich bei dem Zolltarif um wichtige materielle Fragen für Handel, Industrie unb Landwirthschaft. Kommt das Gesetz nicht zu Stande so wird das gesammte Wirth- schaftsleben lahm gelegt und auch die Arbeiterschaft wird schwer geschädigt. (Sehr wahr!) Die Herren von der Linken verfolgen den Zweck, aus wahltaktischem Grunde das Zustandekommen des Gesetzes zu verhindern. Ich verstehe das vollkommen, aber als wir gewählt wurden, wußten unsere Wähler ganz genau, daß wir uns in dieser Session mit dem Zolltarif zu beschäftigen haben. (Sehr richtig! rechts und im Centrum. Ruf bei den Sozialdemokraten: Aber doch nicht mit diesem Tarif!) Der jetzige Reichstag ist durchaus berechtigt, über diesen Tarif zu entscheiden. Gewinnt man im Lande die Gewißheit, daß durch unseren Antrag der Zolltarif zu Stande kommt, so wird Handel und Verkehr schon in gewissem Sinne beruhigt werden. Die Ausführung des Antrags denke ich mir so, daß der Präsident uns auf Grund seiner Präsidial- befugniß, genau so, wie es im französischen Parlament Sitte ist, gefärbte Zettel zur Verfügung stellt; die eine Farbe bedeutet ja, die andere nein. Jeder Zettel muß mit Namen versehen sein. In der französischen Kammer darf der Abgeordnete auch für seinen abwesenden Nachbar den Zettel abgeben. Von diesem Verfahren kann bei uns nicht die Rede sein; bei uns soll nur der Anwesende zur Abgabe eines Zettels berechtigt sein. Wer nicht da ist, hat auch kein Stimmrecht. (Sehr richtig!) Gegen Wahlfälschung, n giebt es ja kein Mittel (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.), aber die Schriftführer werden, ganz abgesehen von dem Pflichtgefühl, das sie besitzen, Alles thun, um Fälschungen zu verhindern. Die Zählung selbst wird nicht lange Zeit in Anspruch nehmen, da bei der durchschnittlichen Frequenz des Reichstags etwa 40—60 Zettel auf jeden Schriftführer kommen dürften. Die Ermittelung des Resultats geht also schnell vor sich. Natürlich stellt sich eine etwaige Beschlußunfähigkeit des Reichstags sofort heraus. Im Uebrigen werden ja in Zukunft nicht mehr so viel namentliche Abstimmungen erfolgen, wie in dieser hocherregten Zeit, wo sogar über Eventualanträge namentlich abgestimmt wird. Wird über einen Antrag namentlich abgestimmt, dessen Schicksal für den Fortgang der Debatte entscheidend ist, so müssen natürlich die Verhandlungen bis zur Feststellung des Resultats unterbrochen werden. Vereinzelt kommt bei uns ja auch vor, daß sich ein Abgeordneter der Stimme enthält. Wir haben deshalb auch diesen Fall in unserem Antrag vorgesehen. Die Abstimmungsliste selbst wird in ganz derselben Weise wie bisher im amtlichen Stenogramm veröffentliche. Es wird gesagt, daß diejenigen, die zufcü.-g nicht im <sc ~.I sind, am Abgeben ihres Zettels verhindert sind, aber ich wünsche gerade, daß diejenigen, die abstimmen, auch während der Debatte im Saal sind. Gewiß ist unser Antrag ein Gelegenheitsantrag, aber das Feuer brennt uns auf den Nägeln. Es handelt sich um das Zustandekommen einer hochwichtigen Vorlage. Ich betone, daß der Antrag Niemanden schädigt, denn er gilt nicht ad hoc, nur für diese Vorlage, sondern auf die Darier. Deshalb ist es nicht richtig, wenn man im Prinzip zwar für den Antrag ist, ihn aber ablehnt mit Rücklicht darauf, daß er zur Abkürzung der Debatten Über den Zolltarif dienen soll. Ebenso, wie ich davon durchdrungen bin, daß die Geschäftsordnung zur Wahrung der Rechte der Minderheiten dienen soll, bin ich auch davon überzeugt, daß wir durch unseren Antrag nicht nur dem Reichstage einen Dienst leisten, sondern dem ganzen deutschen Volke. (Lebhafter Beifall rechts und im Gentrum.)
Abg. Singer (Soz.): Ich beantrage, über den Antrag Aich- bichler zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Der Antrag ist eine Nachahmung des französischen Systems; die Antragsteller haben aber ganz vergessen, daß im französischen Parlament das Recht der Stellvertretung bei der Abstimmung besteht. Nur in Kombination mit diesem Recht bietet das ftanzösische System Vortheile, denn es ermöglicht es dem einzelnen Abgeordneten, die Zettel von einem Dutzend und mehr anderen Abgeordneten zugleich abzugeben. Da aber bei uns Niemand daran dentt, die Institution der Stellvertretung einzuführen, so ist der Antrag nahezu undurchführbar. Es ist eine merkwürdige Erscheinung, daß unter Mißachtung der Geschäftsordnung und der Reichsverfassung (Unruhe rechts und im (Str.) hier dieser Antrag eingebracht wird, um einer Vorlage zur Annahme zu Verbelfen, die nicht im Interesse des Volkes liegt. Ich habe die Empfindung, daß die Majorität, die sich auf Kosten der Aermsten bereichern will (Oho! und Unruhe rechts. — Vieepräsident Graf Stolberg bittet um Ruhe), daß diese Majorität den Antrag nur gestellt hat, weil es ihr unbequem ist, unter der Kcntrole des Volkes zu stehen. (Lärm rechts und im Ctr. — Zuruf: Unwahr! — Glocke des Präsidenten.) Wir wollen einmal sehen, wie viele Blätter des Centrums und der Konservativen die
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Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
215. Sitzung vom 13. November.
12 Uhr. HauS und Tribüne sind sehr gut besetzt.
Am Bundesrathstisch: Kommissare.
Auf der Tagesordnung steht die Berathung des vom Zentrum und der Rechten gestellten Antrags Aichbrchler u. Gen., den § 58 der Geschäftsordnung dahin abzuändern:
1) Die namentliche Abstimmung erfolgt in folgender Weise: Der Präsident fordert die Mitglieder auf, chre Plätze einzunehmen. Die Schriftführer haben alsdann von den einzelnen Mitgliedern die Abstimmungskarten entgegenzunehmen und in Urnen zu sammeln. Die Abstimmungskarten tragen den Namen der Abstimmenden und die Bezeichnung: Ja, Nein oder Enthalte mich. Nach Beendigung der Sammlung erklärt der Präsident die Abstimmung für geschlossen. Die Zählung der Stimmen geschieht durch die Schriftführer.
Die Namen der Abstimmenden und ihre Abstimmung werden in den stenographischen Bericht der Sitzung ausgenommen.
2) im Falle der Annahme des Antrags zu 1 in § 59 an Stelle der Worte
„durch Namensaufruf erfolgten Abstimmung" zu setzen: „namentlichen Abstimmungen".
Die Sozialdemokraten haben hierzu folgende 19 Abänderungsanträge eingebracht:
Der Reichstag wolle beschließen: 1. In Absatz 2 hinter „einzunehmen" einzuschalten: „Sobald dies geschehen, sind die Thüren zu schließen." 2. Eventuell (für den Fall der Ablehnung des Antrags) 1. in Absatz 2 hinter „ernzunehmen" folgenden Sah ein- Sschieben: „Mitglieder, die bei Beginn der Einsammlung der timmkarten ihre Plätze nicht eingenommen haben, sind von der Theilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen." 3. In Absatz 2 nach Satz 1 einzuschalten: „Der Präsident läßt durch die Schriftführer die Dbstimmungskarten Vertheilen. Nachdem die Vertheilung beendet ist, stellt der Präsident durch Befragung fest, ob sämmtliche anwesende Mitglieder Karten erhalten haben." 4. In Absatz 2 den Satz 3 vor den Satz 2 zu setzen und in Satz 3 die Worte „den Namen"' bis „enthalte mich" zu ersehen durch: die Worte „ja" und „nein" und den Reichstagsstempel. 5. In Msah 2 vor den Worten „Die Schriftführer haben alsdann" einzuschalten: „Vor der Einsammlung der Karten theilt der Präsident mit, daß die Mitglieder, welche die gestellte Frage bejahen wollen, das Wort „nein", die, welche die Frage verneinen wollen, das Wort „ja" zu durchstreichen haben, und daß jeder Abgeordnete die ihm übergebene Karte mit seiner eigenhändigen Namensunterschrift, und wenn eS mehrere Mitglieder gleichen Namens giebt, mit einem jeden Zweifel ausschließenden Zusatz zu versehen habe". 6. In Absatz 2 den mit den Worten „Die Schriftführer haben alsdann" beginnenden Sah folgendermaßen zu fassen: „Die Schriftführer haben alsdann die Abstimmungskarten, nachdem sie sich überzeugt haben, daß der Abstimmende nur eine Abstimmungskarte abgiebt, in Urnen zu sammeln." 7. In Absatz 2 hinter die Worte „zu sammeln" einzufügen: „Die Mitglieder haben eigenhändig die M>- stimmungSkarten in die Urnen zu legen." 8. Eventuell für den Fall der Ablehnung des Antrages 7 in Absatz 2 Zeile 5 hinter die Worte „zu sammeln" einzufügen: „Die Schriftführer nehmen von den Mitgliedern die Karten entgegen und legen sie in die Ab- stimmungsurnen. Dabei haben sie sich davon zu überzeugen, daß die Karten mit der Unterschrift versehen sind. Karten, die keine Unterschrift tragen, sind zurückzuweisen." 9. In Absatz 2 hinter den mit den Worten „zu sammeln" schließenden Satz einzufügen: „Niemand darf eine andre als feine eigne Karte abgeben." 10. In Absatz 2 statt des Satzes 4 zu setzen: „Nachdem Die Einsammlung beendet ist, fordert der Präsident die Mitglieder, welche ihre Karten noch nicht abgegeben haben, auf, es nunmehr zu thun. Alsdann erklärt er die Abstimmung für geschlossen und läßt die Thüren offnen." 11. In Absatz 2 den Sah 5 folgendermaßen zu fassen: „Der Präsident fordert die Schriftführer auf, das Ergebniß der Absttmmung festzustellen." 12. Dem Absatz 2 folgende Sähe hinzuzufügen : a) Karten ohne Namensunterfchrift sind ungiltig. b) Wenn eine Karte die Aufschrift „Ja" und „Nein" ohne Durchstteichung eines dieser Worte oder einen Zusatz enthält, fordert der Präsident das Mitglied auf, feine Karte zu berichtigen, c) Eventuell (für den Fall der Ablehnung des Antrages 12b) Karten, die die Aufschrift „Ja" und Nein" ohne Durchstteichung eines dieser Worte, oder die einen Zusatz enthalten, sind ungiltig. 13. Dem Absatz 2 ferner folgenden Sah zuzufügen: „Der Präsident giebt bekannt, wieviel Karten mit „Ja", wieviel mit „Nein" und wieviel mit anderem Inhalt abgegeben worden sind, und gegen die Giltigkeit welcher Karten sich Bedenken ergeben haben, und befragt den Reichstag, ob diese Sorten für ungiltig erklärt werden sollen. Der Reichstag entscheidet nach Berathung." 14. Eventuell (für den Fall der Ablehnung des Anttags 13): „lieber Bedenken gegen die Giltigkeit von Stimmkorten entscheidet das Bureau. Ist da? Bureau nicht einstimmig, fo ist die Entscheidung des Reichstags herbeizu- führen." 15. In Absatz 3 dem Satze 1 folgenden Satz voranzustellen : „Der Präsident theilt das Ergebniß der Abstimmung dem Reichstage vor Fortsetzung der Berathung mit." 16. In Absatz 3 nach dem Worte „Absttmmung" einzuschalten: „sowie die Namen der Fehlenden". 17. Dem § 68 folgenden Absatz hinzuzufügen: „Behauptet ein Mitglied, daß es zu Unrecht gehindert worden fei, an der Abstimmung theilzunehmen, fo hat der Reichstag vor Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung zu berathen und zu entscheiden, ob seine Beschwerde gerechtfertigt und seine Stimmkarte noch entgegenzunehmen ist. 18. Eventuell (für den Fall der Ablehnung des Antrages zu 17): „Ein Mitglied, das glaubt, zu Unrecht gehindert worden zu fein, an der Abstimmung theilzunehmen, kann dies dem Bureau schriftlich erklären und die Aufnahme seiner Erklärung in die stenographischen Berichte verlangen." 19. Dem § 58 ferner folgenden Absatz hinzuzufügen: Auf den Auttag von 50 Mitgliedern kann das Haus beschließen, daß an Stelle der namentlichen Abstimmung durch Abstimmungskarten die Abstimmung durch den namentlichen Ausruf sämmtlicher Mitglieder des Reichstags erfolgt. Nach Beendigung des Aufrufs wird durch Wiederholung des Alphabets Gelegenheit zur nachträglichen Abgabe der Stimmen gegeben.
Abg. Dr. Spahn (Ctr.): Die Frage, in welcher Weise die namentlichen Abstimmungen vollzogen werden sollen, hat das Haus wiederholt beschäftigt; es sind wiederholt selbständige Anträge ohne besondere Veranlassung eingebracht worden. Es handelt sich dabei nicht um eine prinzipielle, sondern um eine taktische Frage, denn es kommt nur darauf an, die Abstimmungen verhältnißmäßig kurz und sicher zu gestalten. Wir hatten in den letzten 9 Sitzungen , nicht weniger als 28 namentliche Abstimmungen. (Hört! hört!) Selbst bei dem heutigen Verfahren können Jrrthümer vorkommen; war doch erst kürzlich in der Abstimmungsliste ein Kollege als Nbstimmender aufgeführt, der gar nicht anwesend war. (Sehr wahr!) Früher wurde hier einmal das in der englischen Kammer >
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Abg. Heine (Soz., fortfahrend): Wie unbrauchbar der Antrag ist, werde ich nachher beweisen, wenn ich zur Begründung unserer Amendements komme. Weiter: Es ist wiederholt vorgekommen, daß bei der Wahl des Präsidenten Mitglieder des Hauses einen Witz machten, indem sie z. B. den Namen Ahlwardt auf den Zettel schrieben. (Heiterkeit.) Leute, die bei so ernster Gelegenheit es sich nicht verkneifen können, solche Witze zu machen, sind mich fähig, bei der Abstimmung über ein wichtiges Gesetz ähnliche Witze zu machen. Dieser Gefahr muß man im Interesse der Würde uni) des Ansehens des Parlaments begegnen. Eine große Gefahr liegt auch darin, daß ein beschlußunfähiges Haus noch weitere Beschlüsse faßt, weil die Beschlußunfähigkeit nach einer namentlichen Abstimmung noch nicht bekannt geworden ist. Wie soll man ferner weiter berathen, wenn man nicht weiß, ob ein für den Gang der Debatte wichtiger Antrag angenommen oder abgelehnt ist. Das hieße doch, den ganzen Mechanismus der parlamentarischen Verhandlungen in Unordnung bringen. Mit einer solchen Geschäftsordnung kommt man nicqr weiter. (Sehr richttg! links.) Die Be- citigung der öffentlichen namentlichen Abstimmungen wird von Leuten gefordert, die, lvie der Abg. Gräfe im Frankfurter Parlament ausführte, durch die öffentliche Stimmabgabe Verlegenheiten fürchten. Der Anttag soll das häufige Fehlen der Herren Kollegen von der Rechten eachiren. Die lex Aichbichler ist nicht nur eui Gesetz gegen die Minderheit, sondern noch mehr ein Gesetz, um der Mehrheit die Absenz zu erleichtern. Gerade durch den Anttag Aichbichler kann das Verfahren der namentlichen Abstimmungen bis ins Endlose ausgedehnt werden; es kann sich leicht eme StunDc lang hinziehen. Die Plätze brauchen ja nach dem Anträge nicht auf einmal eingenommen zu werden. Die Schrist- fuhrer werden mit den Urnen hinter jedem Einzelnen herrennen müßen. Wir haben hier 6 Thüren im Saale und 8 radiale Gänge: bedenken Sie doch, welche zeitraubende Mühe Sie den Schrift, fuhrern auferlegen, wenn Sie von ihnen verlangen, daß sie, nach- , ‘,on Bormann (kons.ft Ich bitte'Sie, den Anttag "Singer haben,^nun^ noch nachträgUch^on^fo °uiü) N^achzü^ftrn b« auf Uebergang zur Tagesordnung abzulehnen. Die namentlichen Karten einfordern sollen Deshalb beanttaaen mirS Mimniungenhaben den Zweck bei ganz besonders wichtigen An- ginn der Abstimmung die Thüren00^1^ 'foITen - unb die Absttmmung der einzelnen festzulegen, sowohl 'M Inter- Verbindung damit steht der weitere Antrag daß die bei' Sinn effe des hohen Hauses, wie in dem der bezüglichen Wähler. Wenn der Einsammlung nicht anwesenden MitglüLer von der Absttr^
aber von dieser Jnstitutton in so ausgiebiger Weise und bei so unwesentlichen Anlässen (Lärm links) Gebrauch gemacht wird, so entfernt sie sich immer mehr von ihrem eigentlichen Zweck, sie wirft dann nur lähmend und verzögernd. Die gehäuften namentlichen Abstimmungen stellen in so hohem Maße Ansprüche an die Geduld der Mitglieder des Hauses, daß wir uns gezwungen sahen, für eine Vereinfachung und Abkürzung der namentlichen Abstimmungen Sorge zu tragen. Diesen Zweck verfolgt der Antrag Aichbichler. Ob er ihn erreichen wird, das kann nur die Zukunft lehren. Aber nach Lage der Sache waren wir gezwungen, ihn zu stellen. Wir thun das im Interesse der Würde des Hauses (Beifall), der Förderung unserer Arbeiten (Beifall), und wir werden uns durch nichts davon abhalten lassen, auf diesem Wege zu bleiben. (Lebhafter Beifall rechts und im Zentrum.)
Der Anttag auf namentliche Abstimmung über den Anttag Singer wird, außer von den Sozialdemokraten, noch von der frei, sinnigen Volkspartei unterstützt. (Tie freifinnige Vereinigung bleibt sitzen.) Tie Unterstützung genügt.
Tie Darauf folgende namentliche Abstimmung er- giemt mit 201 gegen 76 Stimmen Die Ablehnung des Antrags Singer.
Abg. Heine (Soz.) geht, beide Arme mit Material beleben, langsamen Schrittes und kopfschüttelnd auf die Tribüne. Er beginnt seine Rede mit ganz leiser Stimme, so daß er absolut nicht vernommen wird, zumal die Abgeordneten sich ganz unruhig verhalten. Es ertönen einige Rufe von rechts: Lauter! lauter!, worauf Redner plötzlich mit sehr lauter Stimme ruft: Meine Herren, ich kann lauter reden, aber ich habe keine Veranlassung, Menschen zu überschreien, die so wenig Höflichkeit besitzen, mir nicht ruhig zu- zuhören. Wer mich nicht anhören will, der kann ja hinausgehen und draußen sich in angenehmerer Weise die Zeit vertreiben ober auf einem Sopha ein Schläfchen machen. Ich habe jedenfalls keine Veranlassung, mir Ihretwegen meine Gesundheit zu ruiniren. (Heiterkeit links. Es wird jetzt ziemlich still im Saal.) Redner spricht gleichwohl im Flüstertöne weiter, so baß er Anfangs völlig unterständlich bleibt. Wie er seine Stimme ein wenig erhebt, hört man ihn vom Zolltarif und der ttaurigen Wttkung der fünfjährigen Legislaturperiode sprechen. Hierauf senft er wieder seine Stimme, so sehr, daß man nur an der Bewegung seiner Lippen konstatiren kann, daß er überhaupt spricht. Er beugt sich über die Tribüne, so daß es aussieht, als ob er den vor ihm stehenden Kammersteno- graphen etwas biftirt. Der Saal hat sich fast völlig geleert.
Vieepräsident Graf Stolberg ersucht den Redner, lauter zu sprechen.
Abg. Heine (Soz.) sortfahrend: Dann werde ich so laut sprechen, daß mich der Präsident verstehen kann. (Rus rechts: Noch lauter!) Nein, den Wünschen von dieser Seite (nach rechts) habe ich keine Veranlassung, nachzukommen. (Heiterkeit links.) Nach dem Antrag Aichbichler muß jeder Abgeordnete zum Slbgeben des Zettels feinen Platz einnehmen. Es ist nun sehr richtig, zu fragen, ob man den mit seinem Namen bezeichneten Platz ober auch einen anderen Platz einnehmen darf. Das ist keineswegs eine müßige Frage. Wenn man an das Gesehemachen geht, muß man sich auch klar werden, was der Wortlaut bedeutet. Kann man das nicht, so soll man's bleiben lassen. (Sehr gut! bei den Soz.) Der Anttag ist ab irato, in der Eile hingeschmiert. (Sehr richtig! links.) Deshalb haben wtt Abänderungsanträge gesteift, um ihm Hand und Fuß zu geben. Schon bei der ersten Abstimmung, die sich nach dem Antrag Aichbichler vollzieht, werden endlose Geschäftsordnungsdebatten entstehen. Was wollen Sie denn machen, wenn sich bei einer namentlichen Abstimmung die Mitglieder der Minderhett, um die Abstimmung zu vereiteln, überhaupt nicht auf ihre Plätze setzen? Weiter heißt es in Dem Antrag „d i e" Abstimmungskarten. Ja, wo haben Die Mitglieder sie her, wie sehen die Dinger aus? Es würde doch nicht der Würde des Hauses entsprechen, wenn Jeder in die Urne stecken könnte, was ihm beliebte! Wie man von einem mystischen Testament spricht, wenn der Name des Erben darauf nicht genannt ist, so scheint mir dieser Antrag ein mystischer zu sein, denn das Wichtigste steht nicht Darin. Und ein solches Verfahren, bas so unzulänglich ist, soll an die Stelle des alten bewährten Verfahrens treten? Der Antrag stützt sich auf den französischen Brauch. Dort kann man auch für Abwesende die Zettel abgeben. Ich mutz gestehen, daß mir dieser Brauch nicht gefällt. Das wäre ja etwas Schönes, wenn die Herren daheim auf ihren Schlössern sitzen unb hier durch den Abg. Dr. Arendt ihre Karten abgeben lassen. (Heiterkeit.) Die, Die dies Gesetz dem Hause vorgelegt haben, sollten sich ihr parlamentarisches Lehrgeld zurückzahlen lassen. (Sehr gut! links.) Sie hätten unserem Anttag auf Vertagung zustimmen sollen, um Zeit für ein neues und besseres Gesetz zu gewinnen. Statt dessen wird un§ ein so salopper Antrag vorgelegt.
Präsident Graf Ballestrem: Der Ausdruck „salopp", angewandt auf einen Antrag von Mitgliedern des Hauses, ist parlamentarisch unzulässig.
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namentlichen Abstimmungen ihrer Vertreter später nach dem stenographischen Bericht bringen werden. Wir haben alle Ursache, so oft wie nur möglich, das Volk durch namentliche Abstimmungen daran zu erinnern, wer Die Brod- und Fleischvertheurer sind. (Unruhe rechts und im (Str.) Es mag mich dem Centrum unangenehm sein, wenn sich bei ihm einmal eine abfentirenbe Gruppe bildet, die mit den Sozialdemokraten stimmt, dies dem Vofte zu verrathen. Wir sind doch lediglich Mandatare unserer Wähler, und weil es sich hier um eine Vorlage von wucherischem und ausbeuterischem Charakter handelt (Lärm rechts unb im Centtum), so wollen wir bas Volk selbst entscheiden lasten. Sie aber glauben gegen den Willen der Wähler handeln zu können, bloß weil Sie nun einmal das Mandat in Händen haben. — Ich bin aber auch aus materiellen Gründen gegen den Anttag. Der Anttag ist absolut unbrauchbar. Er kann in den meisten Fällen überhaupt nicht angewendet werden. Wenn z. B. über einen Anttag auf Schluß der Diskussion abgeftimmt werden soll, so kann doch unmöglich ftüher die Berathung weiter gehen, als bis das Resultat der Abstimmung seststeht, unb bas Gleiche gilt, wenn über einen Anttag auf Vertagung namentlich abgestimmt wirb. Diese Feststellung schließt aber jeben Zeitgewinn aus. Der Anttag Aichbichler ist nicht werth, ben Reichstag zu beschäftigen. Er kann daher nur durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt werden. Seine Absicht ist lediglich, das Recht der Minorität zu beugen durch einen brutalen Gewaltstteich. Sie wollen die Minorität einfach mundtodt machen. Sie wollen nur eine Vorlage durchdrücken, ohne sachlich Arbeit aufzuwenben. Vergessen Sie nicht, daß mit Ausnahme der wenigen Tage, wo Sie hierher fommanbirt waren und nicht auf die Jagd gehen konnten, Sie immer ferngeblieben sind. Nur uns haben Sie es zu verdanken, daß die Berathung des Zolltar'fgesetzes schon bis § 9 gediehen ist. Wir werden uns oas Recht der Wählerschaft, der wir Rechenschaft schuldig sind, nicht rauben lassen, am allerwenigsten durch brutale Gewaltmaßregeln. Ich beantrage also einfache Tagesordnung unb zugleich namentliche Absttmmung über biefen meinen Anttag.


