Ausgabe 
14.7.1902 Erstes Blatt
 
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tiiyo carf Städte von eurer bsstimrllterr Grötze beschxärrkerr unb kömrte über grundlegende Ermittelungen wegen der lokalen Besonderheiten nicht hinausgehen. Damit er­hielten freilich auch^ diejenigen Städte eine solche Statistik, die sie heute noch entbehren. Aber dieser Vorteil wurde da­durch aufbewogen, daß die Reichserhebung die blühende städtische Wohnungsstatistik vernichten würde, die wegen der totalen Besonderheiten allein wahrhaft Ersprießliches leisten kann. Einer Wohnungsstatistik der Bundesstaaten,, mindestens der größeren Bundesstaaten, kann aus denselben ^Gründen nicht das Wort geredet werden. Doch sollten Reich oder Staat bei der Amurgi isfnahme einer umfassenden WoPrungsgesetzgebung aus eine weitere Ausbreitung der lokalen Wohnungsstatistik hinwirken. Da eine solche Ausdehnung des Wirkungskreises der kounnunal- statistischen Aemter metft aus praktische Schwierigkeiten stoßen wird, müssen die staatlichen statistischen Aemter ein- fpringen. Es wäre daher für ein ReichKwohngesetz eine dankbare Aufgabe, folgende Bestimmungen zu treffen: Jede politische Gemeinde ist berechtigt, mit der Volkszählung eine Grundstücks- und Wohnungszählung zu verbinden, ohne daß die Aufgaben der Volkszählung und die Einrichtung der frei­willigen Zähler darunter leiden; die Art der Erhebung Unterliegt der Genehmigung der bundesstaatlichen Re­gierung. Diejenigen Gemeinden, die keine eigenen statisti­schen Aemter besitzen, dürfen verlangen, daß die bundes-- staatlichen statistischen Aemter die Grundstücks- und Woh­nungszählung im Einvernehmen mit der Gemeinde vor- Lereiten, das Material sachgemäß bearbeiten und heraus­geben; die Gemeinden sind zum Ersatz aller entstehenden, Kosten an das bundesstaatliche statistische Amt verpflichtet. An die Stelle der bund es staatlichen Aemter tritt eventuell die sozialstatistische Abteilung des Kaiserlichen Statistischen Amtes. Wird hier ein direlles Eingreifen des Reiches in die Wohnungsstatistik nicht empfohlen, so erscheint es als eine Hauptaufgabe des Reiches, typische Wohnungszustünde Methodisch zu untersuchen. Ein Ueberblick über alle gesetz- geberiscyen und Verwaltungsmaßregeln betreffs des Woh­nungswesens, eine Sammlung aller Wahrnehmungen über Wohnungsverhältnisse mit Rücksicht auf bestimmte, gesetz­geberische Pläne all dieses gehört zum Arbeitsfelde der sozialstatistischen Abteilung des Kaiserlichen Statistischen Amtes. Die Krönung des Ganzen würde die .Vernehmung

von AuskmrMperfouen, Mietern sowohl wie Hausbesitzern, aus verschiedenen Landestellen bilden. Ein solches Vor­gehen des Reiches würde die private Arbell und die Arbell der Lommunalstatistischen Aemter anregen und befruchten. Das wäre um so erfreulicher, als die Mitarbeit Der ver-, schiedensten Stellen wegen des unzureich>enden Standes der Erforschung nirgends erwünschter ist, als auf diesem Gebiete.

Aus Stadl und Kund.

Gießen, den 14. Juli 1902.

* Provinzialdireetor Dr. Breidert. Die Darrnst. Ztg." giebt bekannt: S. K. H. der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 12. Juli den Ministerialrat im Ministerium des Innern Dr. Andreas Breidert zum Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen und Kreisrat des Kreises Gießen, mit Wirkung vom 16. l. Mts. zu ernennen.

* * Personalien. Dem Gymnasiallehreri. P. Dr.Roese hier ist das PrädikatOberlehrer i. P." verliehen worden.

* * Die neuen Provinzialsiech en Häuser werden ebenso wie das neue Kreisamtsgebäude eine elektrische Licht- und Kraftanlage erhalten. Wie im Kreisamtsgebäude ist auch hier die Installation dein Ingenieur Paul L. Mulert hier übertragen worden.

Das Großh. RegierungsblattNr. 37, ausgegeben am 12. Juli d. I., enthüll: 1. Bekanntmachung, den Staats­vertrag über die Bereinigung der Hessischen Landeslotterie und der Thüringisch-Anhaltischen Staatslotterie betreffend, vom 15. März 1902, vom 21. Juni 1902. 2. Bekanntmachung, den Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Großherzogtum Oldenburg über die ausschließliche Zulassung der Großh. Hess. Landeslotterie in dem Großherzogtum Ol­denburg betteffend. Bom 21. Juni 1902. 3. Bekannt­machung, die Besteuerung des Schaumweins betteffend. Dom 28. Ium 1902.

§ § Heuchelheim, 13. Juli. Trotz der vielen für den gesttigen Sonntag festgesetzten Festlichketten und Vergnügungen

der Umgegend, wie in Wreseck, Lollar, Krofdorf, Wißmar, Leihgestern und Königsberg, übte jedoch die Heuchel» Heimer Kirmes ihre althergebrachte Anziehungskraft. AnZ der Stadt und den benachbarten Ortschaften hatte sich eine- große Menschenmenge eingefunden, denn einen so nahe ge­legenen Kirmesort besuchen selbst diejenigen gern, welche sonst dem Festttubel fern stehen. Im Großen und Ganzen bot die Kirmes dasselbe Bttd wie in früheren Jahren. In der­breiten Dorfftraße laden die verschiedensten Buden zum Be» such ein. In nicht weniger als sechs Wirtschaften lockte bie, Musik fast unaufhörlich zum Tanz, welchem die Jugend fleißig Folge leisttte. Die vielfarbigen Toiletten der städtischen, und ländlichen Trachten boten dem Zuschauer ein hübsch^, feffelndes Bild.

it Krofdorf, 13. Juli. Erst in später Stunde hatte, sich der hieftge GesangvereinGermania" entschlossen, be­nachbarte Vereine zu seiner Jubiläumsfeier, verbunden mit Fahnenweihe, einzuladen. Da jedoch für den gesttigen Sonntag der Gesangverein zu Königsberg zu seiner Feier bereits ftüher Einladungen hatte ergehen lassen, so konnte» viele Vereine unserer Einladung nicht Folge leisten. Aber ttotzdem hatte sich eine große Menschenmenge hier ein­gefunden und die Feier nahm einen fröhlichen und un­getrübten Verlauf.

Darmstadt, 13. Juli. Der Großh erzog empfing am 12. Juli u. A. den Generalleutnant von Perbandt, General-Inspekteur der Fußartillene, den Oberslleutnant Frhrn! v. Zedlitz-Neukirch vom Stabe des Jnf.-Regts. Kaffes Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, den Leutnant Kretsch- mar von demselben Regiment, kommandiett zum Traindepot der Großh. (25.) Division; den Kaiserlich russischen Minister- residenten Fürsten Koudascheff und den Kgl. Großbritannischen Geschäftsträger Mr. Johnstone.

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