Nr. 162 Erstes Blatt. 152. Jahrgang
Montag 14. Juli 1903
Erscheint tLgNch außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Familien» blätter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Verlag bi. Brüh lssche Untoerl. Buch-u.Stei. bt aderet (Pietsch Erben) Yredakr । c. Expedttio.» um Druckerei:
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Siebener Anzeiger
General-Anzeiger " ** ML"
Amts- und Alyeigeblatt für den Kreis Sichen MZZ
V zeigenteil: Hans Beck.
Gießen, den 1L Juli 1902.
Betr.: Die Ablieferung dw Vakanzüberschüsse erledigter Schulstellen an den Provinzialschulfonds.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unjerer Verfügung vom 18. April d. Js. — G. A. Nr. 94 — sich noch im Rückstände befinden, werden an deren umgehenden Befolg hiermit erinnert
I. V.: Dr. Wagner.
Gießen, 11. Juli 1902.
Betr.: Ablieferung der Erträgnisse des Einkommens der evangelischen Pfarrstellen hier für 1901/02.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die evang. Kirchenvorstände des Kreises.
Nach einer Mitteilung Großh. Oberkonsistoriums sind eine große Anzahl Pfarreien noch mit Ablieferungen auf Ertragnis des Einkommens der Pfarrstellen für 1901/02 im Rückstand. Wir empfehlen Ihnen daher, die alsbaldige Ablieferung der Beträge an den Rechner des evangelischen Zentnrlkirchenfonds bewerkstelligen zu lassen.
I. V.: Dr. Wagner.
Kekanntmachung.
Der Vorstand des Geflügel- und Vogelzuchtvereins für Lich und Umgegend beabsichtigt mit der am 9., 11. und 12. August d. Js. daselbst stattfindenden Geflügelausstellung eine Verlosung von Geflügel aller Art und Geräten zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 1500 Lose zu 50 Pfg. das Stuck, ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.
Zugleich ist der Vertrieb der Lose in den Kreisen Alsfeld, Büdingen, Friedberg und Gießen gestattet worden.
Gießen, den 11. Juli 1902.
Krohherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Wagner.
Gießen, den 12. Juli 1902. Betr.: Die Remunerierung des Feldschuhpersonals.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Von Großh. Ministerium des Innern ist uns auch in diesem Jahre zur Belohnung des Feldschuhpersonals ein Kredit zur Verfügung gestellt worden.
Sie wollen uns daher binnen 14 Tagen über die Dienstführung derjenigen Feldschützen Ihrer Gemeinde, welche sich durch treue Pflichterfüllung ausgezeichnet haben, nach folgendem Schema berichten:
Name
Aller
Dienst- jahre
Anzahl der pro 1901/02 vondemFeld- schützen erhobenen Anzeigen
befolge der Anzeigen erfolgten Beftrastmgen
Aeußerung über die Dienst- sührung
Wir machen noch darauf aufmerksam, daß es weniger auf die Zahl der zur Anzeige gebrachten Feldfrevel ankommt, als auf den von den betr. Bediensteten betätigten Diensteifer, insbesondere in Verhütung von Freveln durch stete Anwesenheit im Felde, und daß ferner auch das außerdienstliche Verhallen (nüchterner Lebenswandel) mit in Betracht zu ziehen ist.
Gleichzeitig werden Sie uns diejenigen Feldschützen, welche Sie einer Belohnung nicht für würdig hallen, unter Angabe der Gründe benennen.
I. V.: Dr. Wagner.
Politische Wochenschau.
-tt- Gießen, 14. Juli.
Der hessische Landtag ist am Freitag mit freundlichen, anerkennenden Worten des Großherzogs geschlosien worden. Die Thronrede, mit welcher unser Landesherr im Residenzschloß den 31. Landtag schloß, spricht zunächst den Abgeordneten den Dank für ihre Pflichttreue m der anstrengenden Arbeit während der abgelaufenen Tagung aus und zählt sodann bte zum Abschluß gebrachten Gesetzesvorlagen auf, darunter die Vorlage betr. Ergänzung des Art. 5 der Verfassungsurkunde, wodurch die Grundzüge über die Regentschaft festgestelll worden sind, den Mam-Neckar- bahn-Vertrag, die Reform der Staatssteuern, das Gesetz über die öffentlichen Sparkassen, die Bewilligung reichlicher Mittel für landwirtschaftliche Zwecke, besonders zur Förderung der Viehzucht, das Gesetz über die Handelskammern und Schaffung des hessischen Handelskammertages, die Vorlage betr. Aufbesserung der Gehälter der Volksschullehrer und Erhöhung der Bezüge der Witwen und Waisen derselben, den Gesetz
entwurf über die Denkmalpflege, Bewilligung verschiedener Neu- und Ergänzungsbauten für Zwecke der Gießener Universität und der Darmstädter Hochschule re. Die Thronrede bedauert, daß infolge der Kürze der Zeit die Verhandlungen betr. Revision des Wahlgesetzes, namentlich durch Einführung direkter Wahlen, nicht zum Abschluß gebracht seien, und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die ebenfalls nicht erledigten Vorlagen betr. bauliche Einrichtungen und Ergänzungen m der Technischen Hochschule sowie den Umbau des Hoftheaters, durch den künftigen Landtag verabschiedet werden.
Dem künftigen Landtage bleibt also ein gut Teil Arbeit zu thun übrig, die zu leisten Aufgabe des verflossenen Landtags war. Obendrein bleibt die Thatsache bestehen, daß die Kammern ihre Thätigkett beendet haben unter dem Eindrücke charfer Differenzen mit einander und auch mit der Regierung in vielen wichtigen Dingen. Das hessische Volk sieht seine Verttetungen auseinander gehen mit dem Gefühl, daß von chnen in vielem Wesentlichen nur halbe Arbeit geleistet worden ist. Das giü in erster Linie in Sachen der Wahlreform. Obwohl in der zweiten Kammer Stimmen aller Parteien mit der Regierung in dem Wunsch zusammengingen, daß wir die direkte Volksvertreter- Wahl erhalten, ist doch jetzt die Aussicht darauf nur gering. Das badische Herrenhaus hatte am 8. d. Mts. eine charakteristische Probe seines Geistes gegeben, indem es das nähere Eingehen auf die Frage der Landtags-Wahlreform mit dem Hinweis auf den bereits am nächsten Tage folgenden eierlichen Schluß der Session ablehnte. Flugs ahmte am 11. d. M. die hessische Erste Kammer dieses Beispiel nach, und gab der Well kund und zu wissen, daß weder ihr Anschuß noch gar etwa sie selber „wegen des späten Einlaufens )es Berichtes über den Beschluß der Zweiten Kammer zur Wahlrechtsvorlage in die Behandlung dieser wichtigen Materie eintreten" könnten — obwohl die Vorlage seit vielen Monaten im Druck vorlag. Es war allerdings klar, daß eine Einigung doch nicht mehr würde erzielt werden, und so hat man denn anzuerkennen, daß die Erste Kammer wenigstens Zeit und Geld gespart hat. Die Zweite Kammer hat dann aber gleich darauf, als Pendant zu ihrer unlängst feierlich erklärten Daseinslosigkeit, das unsäglich klägliche Schildbürgerkunststück fertig gebracht, infolge ihrer so schwer bedauerlichen Uneinigkeit das außerordentlich wichtige Notgesetz zum bestehenden Wahlgesetz unerledigt zu lassen, das wegen der Steuerreform erforderlich geworden war. So ist denn keine Grundlage vorhanden für die Wahl der unseligen Wahlmänner bei der bevorstehenden Neuwahl! Der Weg, den der verflossene Landtag dem neuen andeutete für die Erledigung der Wahlrechtreformvorlage der Regierung, kann unmöglich zu einem Ziel, zu einer Verständigung führen, und hoffentlich erblickt der neue Landtag vor ihm eine Warnungstafel mit der nach berühmten Mustern verfaßten Inschrift: „Dieser Weg ist kein Weg! Wer es aber dennoch thut, fällt ab!" Daß es bei uns in Hessen, wie in Baden, Württemberg und wohl auch in Bayern, noch etlichen Kamp absetzen wird, bis die indirekte Wahl endgiltig gefallen ist, unterliegt keinem Zweifel. Das ist nun einmal so. Ein so bedeutendes Ziel wird nicht erreicht ohne zähe, ausdauernde Ansttengung, es braucht Kampf. Aber daß um ein derartiges Ziel überhaupt gekämpft wird, daß unsere Regierung selber in so liberaler Weise eine solche Angelegenheit in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stellte, und daß es möglich war, die starken vorhandenen Widerstände wenigstens zum guten Teil zu bezwingen, das dürfen wir doch als ein erfreuliches Zeichen registriren. Und es verdient auch Beachtung, daß neuerdings sogar die Frage der Reform des preußischen Wahlrechts zum Landtage wieder mehr in der Oeffentlichkett ventiliert wird, dieses „elendesten aller Wahlsysteme", wie es Bismarck nannte, mit seiner Klassen- wähl, seiner öffentlichen Abstimmung, seiner immer mehr sich unmöglich machenden praktischen Brauchbarkeit, seiner Wahl- münnerwahl. Unbegreiflich bleibt uns indes die von anderen hessischen Blättern leider richttg beobachtete lethargische Gleichgiltigkeit der großen Masse des hessischen Volkes gegenüber dieser unermeßlich wichtigen Angelegenheit. Es ist nur zu wahr, daß das hessische Volk, abgesehen von geringen Ausnahmen, um die Art des Wahlrechts und um das neue Wahlgesetz sich fast gar nicht gekümmert hat und kümmert. Mit großer „Wurschtigkeit" hat es dem Schauspiel der Zweiten Kammer zugesehen. Und nur zu recht hatte auch jenes Darmstädter Blatt, das dieser Tage klagend schrieb:
In keinem deutschen Landtage haben sich die Gegensätze zwischen Land und Stadt so verschärft, rote im (Sroß- Herzogtum Hessen. In keinem Landtage ist aber auch ein so niedriger Ton der parlamentarischen Verhandlung emaeriffen. Der Austausch von Gründen und Gegengrunden artet manchmal in das niedrigste persönliche Gezanke aus, und schwere Beleidigungen wurden nicht unterdrückt. Wohin soll das führen? Die Würde der Kammer steht mit der Tätigkeit der Kammer und dem darin zum Ausdruck kommenden konstitutionellen Leben überhaupt. Wir bedauern, daß die Zweite Kammer zur Zeit nicht ans der Hohe ihrer verfassungsmäßigen Stellung steht.
An unterem Volke liegt es, an seiner Rührigkeit und dem Pflichtbewußtsein jedes Einzellien gegenüber sich selber und der Allgemeinhett, demnächst eine Zusammensetzung der Kammer herbeizuführen, die einer besseren Zensur sich würdig zeigt als der obigen.
Die Erste Hess. Kammer hat sich nicht, wie in 23abi.i, im wesentlichen darauf beschränkt, den Vorlagen nach den Beschlüssen der Zweiten Kammer zuzustimmen. Sie hat vielmehr in mehreren mehr oder minder wichttgen Fragen einen anderen Standpunkt eingenommen als die Zweite Kammer. Sie hat vor allem den Jnitiativ-Anttag Haas auf Bewilligung einer Landwirtschaftskammer zu Fall gebracht, ähnlich wie in Baden, wo eine bezügl. Regierungs- Vorlage von der Ersten Kammer abgelehnt wurde, mit weil ie ihr nicht agrarisch genug war. Ebenso stehen sich gegenüber die Beschlüsse der beiden Kammern bezüglich des Antrags Möllinger, die Wirtschaftskonzessionen betr., des Antrags Ulrich und Gen., die Eisenbahn-Tarife der Preußisch- Hessischen Eisenbahngemeinschaft betr., des Antrags Schönberger, den Ueberhang des Waldes über landwirtschaftlich benutzte Grundstücke betr., bezüglich der Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche • eingegangenes Rindvieh, bezüglich des Ausbaues der Realschulen zu Butzbach und Großumstadt in O berrealschulen 2c. ic. In dieser Angelegenheit waren wieder die Ausführungen vom Regierungs- ttsche aus sehr bemerkenswert und auch für uns Gießener lehrreich. Eine lange Debatte entspann sich in der Ersten Kammer noch über den schließlich angenommenen Gesetzentwurf, der das Eigentumsrecht an Kir chen, Pfarr- Käufern usw. regelt. Die hauptsächlichsten Bestimmungen des Gesetzes besagen: Gebäude, welche gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, wie Kirchen, Kapellen, Bethäuser oder Pfarrhäuser und ebenso das die Kirche umgebende Gelände, die zum Pfarrhaus gehörigen Hofraiten und Hausgärten, die Glocken und sonstigen Zubehörstücke, welche bisher im Eigentum der bürgerlichen Gemeinde stehen oder auf den Namen der bürgerlichen Gemeinde im Grundbuch eingetragen sind, gehen in das Eigentum der betr. Kirchengemcinde über, wenn letztere vor der Zeit, in welcher das Grundbuch als angelegt gilt, mit Genehmigung des Kreisamtes und der höheren Kirchenbehörde den Eigentumsübergang beantragt und binnen drei Monaten von Zustellung des Antrages kein Widerspruch geschieht. Erfolgt kein Widerspruch, so wird die Eigentumsbescheinigung erteilt; im Falle eines Widerspruchs ist der Klageweg zu beschreiten. Mit dem Eigentum geht auch die aus ihm entspringende Baulast auf die Kirchengemeinde über. Den Gemeinden werden durch eine besondere Bestimmung an den Kirchen diejenigen Rechte gesichert, die sie in Bezug auf Kirchtürme, Glocken, feuerpolizeiliche Lokale re. zu allgemeinen Gemeindezwecken haben.
Ziehen wir aus den Ergebnissen der beendeten Landtagssession ein vorläufiges Resümee, so müssen wir gestehen, daß die unter unfern Landboten Recht hatten, die wieder und immer wieder die Uneinigkeit, Unklarheit, die „unwürdige Komödie" der Wahlrechtsreformberatung, die Herausforderung von Spott und Hohn im ganzen Lande beklagten. Unser zu Grabe gegangener Landtag war längst wie ein überreifes Saatfeld der Totensichel verfallen, und das Todesurteil, das er in den letzten Tagen zweimal über sich selber gefällt hat, wurde allenthalben mit gebührender Lustigkeit aufgenommen. Die nächsten Landtagswahlen werden — darüber ist kein Zweifel — unter dem Zeichen der Wahlreform stehen, und alle Parteien werden alsdann Gelegenheit haben, den Ernst ihres Wahlreformeifers zu erproben. Sie haben nichts roeiter nötig, als ihren Kampf gegen jeden Reformgegner zu richten. Die „Wormser Ztg.", die auf dem rechten Flügel der nationalionalliberalen Partei ziemlich vereinsamt sinnt und trachtet, wird es schwerlich fertig bringen, die Gesamtpartei der Nationalliberalen zu ihrem mittelatterlichen Feudalstandpunkt herüber zu ziehen. Immerhin ist die Gefahr vorhanden, daß ihr reaktionärer Standpunkt in der nächsten Kammer in irgend einer Gestalt wieder austauchen wird. Darum ist heute schon die zugkräftige Wahlparole klipp und klar. Man wird es auf eine Kraftprobe ankommen lassen müssen, ob unser Großherzogtum Hessen nach Württemberg der nächste deutsche Staat sein wird, der das indirette Wahlrecht durch das direkte ersetzt, oder ob ihm Bayern und Baden hierin den Rang ablaufen.
Europas Monarchen sind zum Tett zur Zett auf Reifen. Kaiser Wilhelm durchkreuzt mit der ,„Hohenzollerrr" das Meer und besucht, wie alljährlich, das herrliche Nor- wegland zur Zeit der Mttternachtsonne. Dort empfing er am 11. d. M. den früheren französischen Kabinettschef Waldeck-Rousseau an Bord der „Hohenzvllern". Pariser Blätter sehen darin mit Recht eine Zunahme der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich. Waldeck-Rousseau hatte an jenem Tage im ganzen drei Unterredungen mit Kaiser Wilhelm, vormittags auf der Hohenzollern, auf der er sich infolge besonderer kaiserlicher Einladung einfand, nachmittags auf der GastonMenier- schen Nacht „Ariadne", an deren Bord der Kaiser längere Zett verblieb und auch mit Meuter sich angelegentlich st über französisches Nachtwesen unterhielt und endlich abends beim Gast mahl auf der hohenzollern". Hier dauerte die Unterhaltung zwischen dem Kaiser und dem ehemaligen französischen Conseils-Chef volle vier Stunden. Obwohl die Unterredung durchaus privaten Charakter trug, wird ihr mit Rücksicht auf die Sonderstellung Waldeck-Rousseaus unter den Staatsmännern Frankreichs erhebliche Bedeutung beigemessen. Der „Fiaaro" berichtet, daß das Wesen Waldeck-Rousseaus aus den Kaiser einen vorzüglichen Eindruck machte. Waldeck-lliousseau begab sich später nach Ebriltianla und wie verlautet, wird er von dort einen


