Mittwoch 14. Mai WO»
ISS. Jahrgang
Zweites Blatt.
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Nr. 111
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Fremdwörter in der Gesetzgebung.
Einen sehr zu billigenden grundsätzlichen Standpunkt hat der Hamburger Senat in einer Frage eingenommen, die gegenwärtig die Hamburgische Gesetzgebung beschäftigt. Der Senat hatte vor kurzem aus Anregung der beteiligten Kreise bei der Bürgerschaft die Errichtung einer besoirderen Vertretung des Ltleüchandels vorgeschlagcn, die er als „Klein- Handelskammer^ bezeichnet hatte. Die beteiligten Kreise nahmen indessen an dieser, der Gewerbeordnung entsprechenden Bezeichnung Anstoß und zogen das geschmackvolle Wort „Detaillistenkammer" vor. Die Bürgerschaft ließ auch zur Annahme dieser Bezeichnung sich bestimmen. Der Senat beharrt jedoch bei dem Ausdruck „Kleinhandelskammer". Er betont, wenn es sich hierbckl auch nicht um eine sachliche Aenderung handle, so müsse er doch dem entgegentreten, daß in die Sprache der Gesetzgebung die ihr bisher noch nicht angehörige fremdsprachliche Bezeichnung des Detaillisten ein- geführt werde, die das, was bezeichnet werden solle, mindestens nicht zutreffender bezeichne, als die ihnen ent- sprechendei: deutschen Ausdrücke, und für deren Einführung es an einem ausreichenden Anlaß fehle. Die Begriffe , „Kleinhandel" und „Kleinhändler" fänden sich in der Reichsgewerbcordnung und dienten weder dort noch nach dem gewöhnlichen Sprachgcbrauche dazu, lediglich diejenigen zu bezeichnen, die, wie die Höker und Hausirer, Handel im kleinsten Umsange betrieben; es würden vielmehr mit diesen Ausdrücken ganz allgemein diejenigen, die ihre Waren im kleinen an das Publikum abgäben, also alle diejenigen Personenkreisc bezeichnet, die in der Kleinhandelskammer ihre Vertretung fiirden sollten. Der Senat betont schließlich, daß der cuts früheren Zeiten herstammenden Gewohnheit, auch da zu fremdsprachigen Ausdrücken zu greifen, wo eine deutsche Bezeichnung sich ungezwungen biete, kein Einsluß auf die Sprache der Gesetzgebung eingeräumt werden sollte, und daß Ausdrücke wie Delikatessen und Detailhandel, mögen sie auch thatsächlich vielfach m der Sprache dcS Lebens angewandt werden, ebensowenig in den Gesetzen einen Platz finden sollten, wie die Ausdrücke Grossisten und Engroshandel. Man wird diesen Ausführungen in ihrem ganzen Umfange zustimmen müssen.
Politische Tagesschau.
Zu dm Ruhezeiten der CastwiNLav gestellten.
Zu Masjeneingaben an den Bundesrat und Reichstag fordert ein Aufruf die Gastwirte der Bade- und Tonristen-Orte Deutschlands auf. Es soll gegen die Bundesrats-Verordnung vom 23. Januar d I. über die Ruhezeiten der Gestwirtsangestellten Protest erhoben werden, unter Hinweis darauf, daß die Bestimmungen über eine mindestens alle 14 Tage zu gewährende 24stündiae Nuhe- vause in den Bade- und Kurorten, deren ganze Saison z. B. In den Oftseebadern nur 6 Wochen dauert, wegen Mangel an AuSHilfspersonal schwer durchführbar feien. In den Petitionen soll für den Wegfall des freien Tages folgender Ersatz vorgeschlagen werden:
1. Den Angestellten werden wöchentlich 81 bezw. 74 Stunden Ruhezeit aewährt. 2. Die tägliche Nachtruhepause beträgt 7—8 Stunden. 3. In der ersten Woche wird zwischen 2 Uhr nachmittags und 8 Uhr morgens eine ununterbrochene Ruhepause von 6 Stunden gewährt. Diese Ruhepause beträgt in d<er zweiten und dritten Woche 18 Stunden. 4. Die fehlenden 6 Stunden sollen auf einzelne Tage verteilt werden. 5. Für die Lehrlinge und Gehilfen unter 16 Jahren soll es außer der 24stündigen Ruhepause bei den festgesetzten Bestimmungen sein Bewenden haben.
Bon den Bauernunruhen in Rußland.
Der „Negierungsbote" in Petersburg veröffentlicht eingehende Mitteilungen über die Unruhen, welche vom 28. März bis zum 3. April (a. St.) in gewissen Distrikten der Provinz P u l t a w a und Charkow stattfanden. Nach denselben begannen Bauern aus dem Distrikte Konstantinograd in der Provinz Pultawa unter dem Vorwande, daß sie Mangel an Nahrungsmitteln litten, auf Plünderung von Scheunen und Raub von Vieh auszugehen. Am 20. März zog eine Schar von Bauern vor eines der Landgüter ber Karlowska, das dem Gro ßherzvgvon Mecklenburg-
Strelitz gehört, ließen sich von dem Intendanten die Schlüssel geben und bemächtigten sich mehrerer tausend Pud Kartoffeln. Von diesem Zeitpunkte an nahmen die Ausschreitungen der Bauern zu. Räuberzüge, welche bisweilen 300 bis 400 Wagen mit sich führten, griffen die Besitzungen der Landwirte und dort angesiedelten Kosaken an, räumten die Scheunen aus, nahmen das Futtergetreide und die landwirtschaftlichen Gerätschaften mit sich und trieben das Vieh davon. Aus einer dem Kaufmann Volik gehörigen Farm raubten die Bauern etwa 20 000 Pud Korn. Eine 10 Werst von Pultawa gelegene Mühle wurde gleichfalls angegriffen. Zwei Kompagnien Militär, welche dorthin e ntsandt wurden, mußten auf die Plünderer feuern, von denen 2 getötet und verwundet wurden. Aehnliche Unruhen ereigneten sich am 31. März im Bezirk Walk, Provinz Charkow und in einem Teil des Bezirks Bogodukow, wo Farmen geplündert und zum Teil in Brand gesteckt wurden. Gegenwärtig ist die Ruhe in den Provinzen Pultawa und Charkow wi^erhergestellt. Man kann annehmen, daß, dank den von den Behörden getroffenen Maßregeln, die Unruhen sich nicht wieder erneuern werden.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 14. Mai 1902.
** Unbestellbare Postsendungen. Wir erfahren, daß bei der Ober-Postdirektion in Darmstadt folgende Sendungen, deren Absender vielleicht zu unseren Lesern zählen, als unbestellbar lagern: Postanweisung über 76.45 Mk. aus Bad-Nauheim, Empfänger (unbekannt) in Berlin vom 3. Juni 1901; Postanweisung über 8.20 Mk. aus Friedberg (Hessen), Empfänger (unbekannt) in Brüx vom 22. Dezember 1900; Einschreibbrief über 10 Pfg. aus Friedberg (Hessen) an Bürgermeister Bumer in Sokloden (Kri. Kochern) vom 10. September 1901; Einschreibbrief aus Bad- Nauheim an Pani M. Mijakowska in Warschau vom 16. August 1901; Postanweisung über 5 Mk. aus Friedberg in Hessen an Michelutti Mattes in Drolshagen vom 14. September 1901, Postanweisung über 25 Mk. aus Gießen, Empfänger (unbekannt) in Langenberg (R. j. L.) vom 4. Juli 1901; Postanweisung über 10 Mk. aus Friedberg (Hessen), Empfänger (unbekannt! in Bad-Nauheim vom 22. Juni 1901; Postanweisung über 50 Pfg. aus Gießen, Empfänger (unbekannt) in Gelsenkirchen vom 18. Juni 1901; Gew. Paket aus Gießen an Ph. Müller in Frankfurt vom 26. August 1901. Tie zur Empfangnahme der Gegenstände Berechtigten müssen sich binnen vier Wochen bei der Ober-Postdirektioil melden, widrigenfalls die Postanweisungsbeträge und die in den Sendungen enthaltenen oder durch Versteigerung des Inhalts zu erlösenden sonstigen Geldbeträge der Postunterstützungskasse überwiesen, die Briefe aber vernichtet werden.
§ Butzbach, 13. Mai. Der Gabelsberger Steno- graphenverein eröffnet demnächst wieder einen Lehrkursus unter Vorsitz des Lehrers Felsing hier.
e. Bad Nauheim, 13. Mai. Nachdem vor 14 Tagen der langjährige Gemeindeeinnehmer Grünewald, der noch aus der mrhessischen Zeit den Titel „Stadtkämmerer" führte, gestorben ist, wurde heute im Gemeinderat die Mahl eines Nachfolgers vorgenommen. Der Posten verlangt eine Kaution von 10 000 Mark, bringt vorerst 2400 Mark Gehalt ein, und dazu gehört auch das Amt eines Rechners des städtischen Gaswerks und des Konitzlystiftes. Mit acht gegen sechs Stimmen wurde Herr PH. Stamm, z. Zt. Prokurist bei der hiesigen Fabrik feuerfester Steine, gewählt.
T Bermuthshain, 12. Mai. Von dem Kreisausschuß des Kreises Lauterbach ist die hier erfolgte Bürgermeisterwahl vom 12. März ungesetzlich verworfen worden. Ebenso ist die Beigeordnetenwahl in Gunzenau auf eingelegte Reklamation hin verworfen worden. In beiden Orten macht sich schon jetzt eine ruhige Agitation für die nochmals stattfindende Wahl bemerkbar. Man ist allgemein darauf gespannt, ob diesmal die „Buren" oder die „Engländer" siegen werden. Gegen die Entscheidung des Kreisausschusses findet innerhalb 14 Tagen nach der Zustellung Rekurs an den Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen statt, welcher endgiltig entscheidet.
D a r m ft ad t, 13. ÜJlai. Der Großherzog kam am
Samstag mittag in Groß^-Gerau an, wurde daselbst von Oberstallmeister Freiherrn v. Riedesel empfangen und fuhr nach Jagdschloß Wolfsaarten, wo Prinzessin V i k t o r ia»o on Battenberg von Schloß Heitigenberg alsbald cintraf, nm bis Sonntag nachmittag dort zu verbleiben. Die Herrschaften fuhren dann zusammen nach Schloß Heiligenberg, wo der Großherzog für die nächste Zeit zu Besuch bleiben wird.
b. Mainz, 13. Mai. Im Auftrag des Ministeriums werden durch die Kreisämter Rheinhessens in den hauptsächlichsten Weinorten die Weinberge gegenwärtig einer Besichtigung unterzogen, um den Schaden festzustellen, den der Frost verursacht hat. In einzelnen Gemeinden ist der Schaden ein ganz enormer und wird beispielsweise in Nierstein auf 500000 Mk. taxiert.
Mainz, 12. Mai. In dem P o stw a g e n des heute nacht um 2.50 Uhr hier eingelaufenen Luxuszuges Oft- end e-Wien entstand während der Fahrt ein Brand. Der Wagen wurde hier ausrangiert und das Feuer gelöscht. Wie groß der durch den Brand entstandene Schaden ist, konnte noch nicht festgestellt werden. Es sollen u. a. auch Wertpapiere verbrannt sein. — Ein anderer Berichterstatter schreibt: Ter Packwagen des Orient-Expreßzuges Ostende-Wien, der zur Beförderung der Postsendungen dient, ist in der vergangenen Nacht durch Selbstentzündung zwischen Mombach und Mainz in Brand geraten. Der Maschinenführer bemerkte die Gefahr, als die Flammen die Ueberdachung ergriffen. Der Zug wurde sofort gestellt und das Feuer durch Wasser aus der Maschine gelöscht, sodaß nur der obere Teil des Wagens zerstört ist. Ein Teil der Postsendungen ist allerdings mitverbrannt. Die geretteten Sendungen wurden umgeladen und der beschädigte Wagen in Mainz zurückgelassen. Der Zug erlitt hierdurch eine halbstündige Verspätung.
Worms, 9. Mai. In der „Wormser Ztg." schreibt der Entdecker der Hocker grab feiber u. a.: Nachdem vor wenigen Tagen erst das Hockergrabfeld im Pfrimmthale von uns entdeckt wurde, welchem kurz vorher die Auffindung des Steinzeitgrabfeldes von Alzey voraufgegangen war, ae- lang es uns jetzt schon wieder, ein derartiges Grabfeldbei Westhofen zu entdecken und bereits teilweise zu untersuchen, sodaß also innerhalb eines Monats nicht weniger als drei steinzeitliche, bezw. früh-bronzezeitliche Grabselder aufgefunden worden sind. Abermals ein Beweis für die reiche Besiedelung uiiicrer Gegend in jener fernen Frühzeit. Wie die erstgenannten Grabselder zeitlich wesentlich von einander verschieden sind, so vertritt auch das Hockergrabfeld von Westhofen wieder eine neue Zeitperiode. Es gehört nicht mehr der reinen Steinzeit, sondern der frühesten Metallzeit an und ist zeitlich noch jünger als das vorhin genannte Hockergrabfeld zu setzen. Es entspricht ganz genau derselben Zeit- und Kulturperiode, wie das vor zwei Jahren von uns entdeckte Hockergrabfeld auf dem Adlerberg bei Worms und ist auch in seinen Funden ganz identisch mit ihm.
Cassel, 13. Mai. Der angetrunkene Maurerpolier Mauer erstach im Streit seine Frau. Der Mörder ist flüchtig.
Vermischtes.
• Wolfenbüttel, 12. Mai. Eine sensationelle Affäre bildet hier das Tagesgespräch. Wegen Verdachts des Kindesmordes ist hier die unverehelichte 23jährige Amalie Müller aus Ringelheim verhaftet worden, die hier eine Stellung als Stütze der Hausfrau angenommen hatte. Ihrer Herrschaft siel während ihrer Abwesenheit — sie mußte wegen einer Erbschastsangelegenheit nach dem Amtsgerichte Liebenburg — ein eigentümlicher Geruch in dem Zimmer der Müller auf. Beim Nachforschen wurde in der Kommode die völlig verdorrte Leiche eines kleinen Kindes aufgefunden. Der Verdacht des Kindesmordes wurde dadurch bestärkt, daß man um den Hals der Leiche eine Bind- fadenschlmge vorfand. Auch wurde im Besitze der Mutter eine Anzahl anscheinend gebrauchter Kinderwäsche gefunden. Die Müller gelangte, als sie majorenn geschrieben wurde, in den Besitz einer Erbschaft von 6000 Mark. Sn lebte zu der Zeit bei Verwandten in Königslutter. Diese 6000 Mart
zeugung geführt, daß das Skelett mehrere tausend Jahre alt ist und ?n die Eiszeit gehört. Damit wäre zum ersten Male ein sicherer Beweis von der Existenz des Menschen während der Eiszeit in Amerika verbracht. Der interessante Fund wurde aus der Farm von Thomas und M. Concannon gemacht. Tie Farmer gruben einen Tunnel in einen großen Hügel auf ihrer Farm und nießen in einer Tiefe von 65 Fuß aus das Skelett. Einer der Farmer trieb eine Spitzhacke durch den Schädel, um ihn von seinem steinigen Bett zu lösen, und dabei zerbrach er in sechs Stücke, die aber von dem Kurator des Museums in Kansas sorgsam wieder zusammen- qefittet worden find. Ter Schädel zeigt eine noch ganz unvollkommene Sttrnbildung. Tas Stirnbein tritt direkt über den Augen zurück. Ter Schädel ist sehr dick und start und sein hinterer Teil ?st breit und gut entwickeli. Die intakte Hirnschale, ein Teil des großen Unterkiefers, ein Teil eines Oberschenkelbeins und mehrere andere Bruchstücke des Skeletts wurden gefunden. Danach muß dieser „Eismenfch" eine beträchtliche Größe gehabt haben. Ter Kopf ist klein: die Augenhöhlen stehen dicht zusammen und erscheinen ungewöhnlich groß. Man fand die Knochen uiivrdentlich durchemandergeworsen. Die lagen jum Teil in hartem, festem Untergrund eingebettet 6ine gründliche Untersuchung zeigte, daß die verschiedenen Schichten der Felsen und die Masi erstandszeichen" niemals 'm senkrechter Richtung zerstört worden waren und daß auch keine seitlichen (üngrine m den Hügel stattgefunben hatten. Da« Skelett war also wahrscheinlich bort vor der großen FelS- uitb Erdmaffe, die sich darüber und tn der Nähe befand, mebergtlegt worden. Wäre tn den Hügel ^hinein gegraben worden, um das Skelett zu bergen, so müßten Spuren davon zurückgeblieben sein. Die geologische Formation aber in dieser Tiefe trägt den Charakter
der Eiszeit. Der Archäologe Lang ist nach einer gründlichen Untersuchung daher zu dem Schluß gekommen, daß das Skelett während der Eiszeit hier niedergelegt wurde. „Tie große Tiefe," sagt er, „schließt jeden Gedanken an eine gewöhnliche Bestattung aus und die Schichtung der Erde über und unter dem Skelett zeigt, daß die Knochen dort lagerten. An dem Schädel hastet eine Art Stein- bildung oder Eemenl, wie man sie gewöhnlich an den Knochen des Mastodons findet."
— Ein Andenken au die Pcrserkricge. In ^usa, bet alten Perserhauptstadt, ist ein merkwürdiger Fund gemacht worden, über den der französische Evigraphiker B. Haussouillier in der Pariser ..Vartemie den ins^ip iuti*u berichtet hat. Es ist ein Stück von einem Bein aus massiver Bronze, das mehr als 93 Kg. wiegt. Auf der Bron-e lieft man in fünf Zeilen eine griechische Inschrift in altertümlicher, rückläufiger Schrift, die ei-zählt, daß das Stück von zwei Milestern dem Apollo geiveiht ist. _ Nun lag dicht bei Milet das berühmte Heiligtum des Apollo zu Didyma, und Herodot erzählt, daß das Tidymeion im Jahre 49-1 vom König Tarins geplündert und verbrannt und die Beute nach Susa gebracht wurde. ES kann daher kaum einem Zweifel unterliegen, daß dieses Bronzewerk curS dem Heiligtum stammt und von der Perserbeute übrig geblieben ist. Ein merkwürdiger Zufall will es, daß das unjchein- are Stück Metall auch für den 4)ater bet Geschichte, für Herodot selbst und seine Zuverlässigkeit zeugt. Spätere Schriftsteller hatten nämlich die Plünderung des reichen Apollo tempAs und seiner Schätze dem König Terxes zugeschneben und in das Jahr 470 verlegt, auch erzählt, daß die Beute nach Ekbatana aeichafft |ei. Nun giebt der neue Fund etwa 28UU Jahre nach dem Erscheinen seines Geschichte werke- die Entscheidung zu Gunsten des Herodot.
Kunst und Wissenschüsl.
— Für den 26. Deutfcheu Juristentag, der vom 10. bis 12. September stattfindet, sind to^enbe Verhandlungsgegenstände in Aussicht genommen: 1. Zweckmäßigkeit von Zwischenprüfungen für das preußische Studium. 2. Ausdeh'nmig der Haftpfticht auf Fahrzeuge, die unabhängig von Schienensträngen aus öffentlichen Stragen durch elementare Kraft fortbewegt werden. 3. Vorschläge zur Revision des Strafgesetzbuches. 4. Rechtliche Behandlung der Ringe oder Kartelle, o. Anerkennung und Schutz des Rechts am eigenen Bilde. 6. Rechtskraft der Enticheidungen der Verwaltungs- behördeii. 7. Abgrenzung von Richterrechi und Parteibetrieb im Zivilprozeß. 8. Möglichkeit gesetzlicher Befreiung des Grmid und Bodens von den darauf haftenden schulden und Lasten. 9. Beibehaltung, bezw. Einführung der Strafbarkeit fahrlässiger falscher eidlicher Aussagen vor Gerichi. 10. Aenderung der Vorschrift des B. G.-B^ § 313, wonach die obligatorische Verpflichtung zur Ueber- ttagung eines Grundstückeigentums an gerichtliche oder notarielle Deurkuiidui'.a der Vertrages geknüpft ist. 11. Beurteilung der amtlich veröffentlichen Entwürfe eines preutzlfchen SefeyeS zum Lchutze der Bausorderungen. _
— Ucbcr vic Anfsiudnug emeS prahtstorftcheu «ketetts, das nach dem Urteile der Gelehrten der Si-zett anzuaehSren scheint, berichtet em englisches Blatt. DaS Skelett, daS während der qrabimg zur Legung eines Tunnels gefunden wurde, soll letzt den Sammliingen des Museums der Stadt Kansas emverleibt werden. Die besondere kchädelsorm und die aeologffche Umgebung, m ber es gefunden wurde, hat bu amerUaulschen Selchrten zu der Uebsr-


