Ausgabe 
13.11.1902 Drittes Blatt
 
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e.i

Die Verhandlungen des Reichs- Abstimmung ein Theil der Ver- wohl nicht bestreiten (Gelächter aus verfassungsrechtlichen Grün- da danach die Abstimmung eine

Verfassung bestimmt ausdrücklich: tags sind öffentlich". Daß eine Handlung ist, werben Sie selbst

'S der Äbg Graf Schwerin den Antrag einbrachte, einen Tag der Reihe nach zu behandelnde Petitionen und Schon damals bemerkte

Also auch das ist kein Präzedenzfall.

Sie sehen also: Es giebt keinen einzigen Fall, auf den Sie sich berufen können. Ihr Antrag ist also geschäftsordnungswidrig. Aber nicht nur das: er ist auch verfassungswidrig. Artikel 22 der

Und nun noch Eins! Die Geschäftsordnung des Abgeordneten­hauses ist genau dieselbe wie unsere, und in dem parlamentarischen Handbuch ist ausdrücklich durch einen Stern zu dem betreffenden Paragraphen bemerkt, daß wichtige Anträge auch an einem anderen als an einem SchwerinStage auf die Tagesordnung gesetzt werden können. sSehr richtig! rechts.) Ich bin mir niemals einen Augen, blick darüber unklar gewesen, daß dies zulässig ist, weil daS Gegen, theil vollständiger Widersinn wäre. (5djr wahr! rechts.) Wir sollen die Geschäftsordnung nicht ändern im Interesse einer be­stimmten Vorlage, aber ebenso verkehrt ist eS, die Geschäftsordnung auSzulegen je nach dem Wunsche einer Partei. (Sehr richtig! rechts^

Als cineS der ältesten Mitglieder deö Hauses halte ich Mich für verpflichtet, auf Pflicht und Gewissen zu erklären, dass eS eine falsche Auslegung der Geschäftsordnung ,st, der Mehrheit zu ver- bieten, an einem andern alS dem SchwerinStage Initiativanträge zu behandeln. (Stürmischer Beifall rechts und im Gentrum.)

antwortung für alle Folgen, die sich auS diesem Rechtsbruch tt* geben. (Beifall links, Lärm recht-».)

Mg. Bassermann (natl.): Ich und meine Freunde sind der Meinung, daß die Auslegung, die Herr ^mger und Or. Pachmcke der Geschäftsordnung gegeben haben, falsch 'st.(LebhAer spruck. Hört, hört! und Lachen links.) Ter § 35 ist hier nicht hcranzuziehcn/denn er bezieht sich lediglich auf SchwerinStage. (Widerspruch links.) Nach unterer Anschauung ist der -Lorlchlag, den Antrag Aichbichler aus , die morgige Tagesordnung (c^n. daher rechtlich nicht zu bean,landen. E>» war am 16. ^kowz 1^9,

otDnunß kommt.

Dagegen kann ich den formellen Einwand, dass eS gejchäftSord- - -r-r. ------r-rr:- tv. solchen Antrag durch Mehrheit--

iu setzen, nicht gelten lasseru

Aba Dr. Spahn (Centr.): Der Reichstag hat wiederholt An. träge auf Abänderung der GefchäftSordnung berat-en und l°dc. Mal sind diese Anträge sofort erledigt worden. Da- liegt in der Natur der Sache und im Begriff der Geschäftsordnung, denn die Geschäftsordnung ist unsere Hausordnung. Ich bestreite, daß der Antrag Aichbichler ein Initiativantrag tm Sinne des §85 der Ge. schäftöordnung ist. Ein Initiativantrag setzt doch voraus, datz, wenn er Gesetzeskraft erlangen soll, auch der BundcSrath seine Zu- timmung geben mutz. Ich stütze mich dabei auf die Ausführung n des Abg. Twesten aus dem Jahre 1869. Es handelt sich kelmswegS um einen Bruch der Geschäftsordnung (Widerspruch bei den Soz.), von einem Bruch der Verfassung vollends kann überhaupt lerne Rede sein. Die Frage der Abstimmungen hat wiederholt das HauS beschäftigt, und wenn wir jetzt die Frage wieder behandeln, so ge. chieht das, weil sie gerade jetzt brennend aewordcn ist. , ~a3 In- und Ausland kann die Art der Verhandlungen, wie fte m den letzten Tagen vorgekommen ist, durchaus nicht verstehen. XJroni- ches Sehr wahr! bei den Soz.)

Slbg. Richter (frei). Vpt ): Ich gebe dem Abg. Singer Recht, datz wir die Geschäftsordnung nicht im Interesse einer einzelnen Partei abändern dürfen. Das wird auch der Hauptgrund fern, wes- alb wir gegen den Antrag Aichbichler stimmen werden. Und da wir gegen die Aenderung der Geschäftsordnung sind, haben wir auch gar keine Eile, in die Bcrathung des Antrags cmzutretcn. Wir werden deshalb dagegen stimmen, datz er morgen auf die Tages-

8 Präsident Graf Ballestrem: DieKölnische Volkszeitung geht uns hier garnichts an. Sie dürfen die privaten Verhältnisse der Herren Kollegen nicht berühren. Tas würde ich auch nicht duwen wenn cs von Herren von der anderen Seite geschieht. (Beifall.)

Abg. Singer (fortfahrend): DieKölnische Volkszeitung giebt zu, datz meine Ansicht richtig ist, sie schreibt aber:Vie^ncht bietet sich für diejenigen, die in der Nothwehr die Geschäftsordnung ebenso rücksichtslos ausnuhen wollen, wie die Linke sie aus skrupel­losem Ucbermuth ausnutzt, eine Möglichkeit, sich über bre entgegen- stehcnden Anträge hinwcgzuschen". (Hört! hört! links ) Es herrscht also auch in Centrumskreiscn die Ansicht, datz der Antrag Aichbichler morgen nicht auf die Tagesordnung kommen kann. Die Antrag- : steiler werden ja selbst zugeben, datz es sich um einen >)stUiativ- antrag handelt. Tie Behandlung dieser Anträge richtet sich nach I § 35 der Geschäftsordnung. Ein anderer Paragraph, insbesondere der § 23, auf den die Herren sich vielleicht berufen, kommt hier nicht'in Betracht. Nach § 35 gelten alle in den ersten 10 Tagen cingcbrachten Initiativanträge als selbständig, sie kommen in der Reihenfolge, in der sie eingebracht sind, zur Berathung Mir ist kein Fall bekannt, in dem das Haus durch Maforitat beschlossen hätte, einen Initiativantrag dem andern vorzuziehen. In dem Fall des Vereinsgesetzes hat Niemand gegen die neue Reihenfolge Wider­spruch erhoben. Der jetzige Vorgang ist geschäftsordnungswidrig. Ich erhebe ausdrücklich gegen dieses Verfahren Widerspruch. Es ist kein Fall passirt, der dem jetzigen als Präzedenzfall hätte dienen können. Im Jahre 1883 ist einmal ein ähnlicher Versuch gemacht worden, der aber nicht als Präzedenzfall angesehen werden kann Damals handelte cs sich um einen Initiativantrag des Abg. Rickert zum Unfallversicherungsgesetz, der aus der Reihe der übrigen Ini­tiativanträge hcrausgeboben werden sollte. Der damalige Abg. Graf Ballestrem hielt den Antrag für ungewöhnlich (Hort! hort!) und die Situation für nicht unbedenklich. (Hört! hört! links.) Er sagte dann:Ich glaube nicht, datz wir die Vorschriften der Ge­schäftsordnung außer Acht lassen dürfen, und stimme daher dafür, daß der Antrag erst in der Reihenfolge der Initiativanträge zur Berathung kommt". (Hört! hört!) Die damalige Auffassung des Abg. Grafen Ballestrem ist hoffentlich auch die jetzige Auffassung des Präsidenten Grafen Ballestrem. (Präs. Graf Ballestrem lächelt.) Der damalige Präsident von Levetzow erinnerte daran, datz am 11. Juli 1873 der Präsident Dr. Simson einen solchen Beschluß nur dann für zulässig hielt, wenn die Antragsteller der vorangehen­den Anträge nichts dagegen einzuwenden hätten. (Hört! hört!) Seine eigene Auffassung ging dahin, daß das Haus darüber per maiora entscheiden könne. (Hört! hört! im Centrum und rechts.) Der Abg. Windthorst meinte, man solle die Frage nicht auf die Spitze treiben, man könne einen solchen Beschluß ausnahmsweise fassen, ohne aber das Prinzip zu verändern. (Hört! hört!) Eine solche Abstimmung über den Antrag wurde aber nicht hcrbeige- führi, da der Widerspruch fallen gelassen wurde. Es wurde schließ­lich in voller Einmüthigkeit dem Verlangen nachgegeben, weil man glaubte, daß man sonst einen Bruch der Geschäftsordnung begehe. Ein zweiter Fall, der hier angczogen werden könnte, ist der des Nothvercinsgesetzes vom Jahre 1897. Damals machte der Abg. von Kardorff darauf auftnerksam, daß die Reihenfolge der Ini­tiativanträge innegehalten werden müsse (Hört! hort! links), daß - nur ein Beschluß per maiora dies ändern könne. (Zuruf: Na also! « Große Heiterkeit.) Auch damals wurde der Widerspruch zurück- i gezogen, es kam zu keinem Mehrheitsbeschluß, das Vereinsgesetz i wurde vielmehr mit Einmüthigkeit auf die Tagesordnung gesetzt.

Anträge aus dem Hause zu bestimmen. Schon damals bem.n« der Avg. v. Twesten, ohne auf irgend einer Seite^Widerspruch zu finden, daß das Haus eS in seiner Gewalt behalte, anderen Wochentage durch Majoritätsbeschluß von der Regel ab zuweichen. (Hört, hört!) Der Antrag kam dann m die ^mmifi on, er kam wieder an das Plenum zuruck unb der Abg. Twesten wiederholte seine Bemerkung und fand auch d^stn« sprach. (Hört, hört!) Also auch nach der Kommissionsberathung konnte Herr Twesten noch feststellen, daß sich die Einhaltung। ter Reihenfolge allein auf die SchwerinStage bezieht. Im Jahre IvvS konstatirtc der Präsident anläßlich eines solchen Fallesausdruck, lich: Tarüber entscheidet die Majorität deS Hauses! (Hort, hortA In dem Falle, wo der jetzige Präsides al8 äbQeorönet« ein solches Abweichen für bedenklich erklärte, handelte eS ,ich nicht um eine prinzipielle Stellungnahme, londcrn um Zweckma^igkeitS- gründe (Lachen links.) Es ist auch nicht richtig, daß unter Dem Präsidium des Herrn von Levetzow das Haus Ernmuthra m einem analogen Falle die Abweichung ablehnte, sondern ter Pra- sident konnte damals nur konstatiren, datz cs die "augenscheinliche Mehrheit" that. (Hört, hört!) Auch der Widerspruch eine- Ab- geordneten ist im Jahre 1886 unterückuchti^ geblieben. Damals beantragte der Abg. von Jazdzewsli, abweichend von der Reihen­folge eine Petition auf die Tagesordnung zu setzen, Herr Li^er 'schloß sich ihm an, Herr von Helldorf erhob Widerspruch. D« Präsident erklärte trotz des Widerspruchs, daß er über den Antrag abslimmen lasse, und die Petition wurde auf die TageSoüNmng gesetzt. (Hört, hört!) Ich würde es auch geradezu für unbegrcis- lich halten, wenn das Haus bei wichtigen Gegenständen auf diele- Recht verzichtete. (Lebhafte Zusrimmung.) Wie w«.in der Lage sind, einen Gegenstand von der Tagesordnung abzusttzen, so müssen wir auch in der Lage sein, die Reihenfolge der Initiativanträge bei der Berathung zu ändern. Nur für Schwennstage ist daS nicht angängig. Der Antrag will doch nichts Wester, alS eine Abkürzung der namentlichen Abstimmung herbeifuhren, und daS schädigt weden den Parlamentarismus, noch Verstoßt es gegen Die Würde des Hauses. (Lebhafter Beifall.)

hafte Zustimmung links.)

Abg. Dr. Packmicke (fteis. Vgg.): Eine Abänderung der Reihenfolge der Jnstiativantröge kann nur erfolgen, wenn Niemand widerspricht. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 35 bet Ge­schäftsordnung widerspreche ich hiermit diesem Abändcriingsvor- fchlage für sämmtliche von mir und meinen Freunden gestellten Anträge, insbesondere für die Anträge tetr. Errichtung eines ReichSarbeitSamtS, die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine, die Re­form deS § 153 der Gewerbeordnung unb für den sogenannten mecklenburgischen Verfassungsantrag. Ich verweise hier noch au einen besonderen Fall. Bei der lex Heinze trat Herr v. Kardorf tauf und schleuderte unS die Bemerkung entgegen:Die Mehrhei ist Herr der Geschäftsordnung!" (Sehr richtig! rechts.) Darau erhob sich unser verehrter Herr Präsident unb korrigirte ihn mit den Worten, die durchaus den Nagel auf den Kopf trafen:Ja, aber nur innerhalb der Geschäftsordnung!" (Sehr richtig! links.) Sie können die Geschäftsordnung ändern, aber nur in den Formen, welche die Geschäftsordnung selbst vorschreibt Jetzt wollen l Sie die Geschäftsordnung brechen und Sie haben die volle Ser»

nungsmäßig unzulässig sei, einen solchen Antrag durch Meyrycus beschluß auf die Tagesordnung zu setzen, nicht gelten lassen. (Lachen bei den Soz.) Ich würde meiner ganzen bisherigen Paria, mentarischen Praxis ins Gesicht schlagen, wollte ich heute eine andere Ansicht kundgeben. Ich wundere Mich, daß Herr Pachmcke eS unterlassen hat, darauf hinzuweisen, daß s. Zt. auch Herr Rickert es für zulässig erklärt hat, daß der Präsident ober ebent. die Ma­jorität des Hauses an einem anderen, als einem Schwennstage, Initiativanträge auf die Tagesordnung seht. (Hört, Hort! rechts.). Die Richtigkeit meiner Ansicht geht auch aus der parlamenta­rischen Geschichte des Schwerinstages hervor. Ich Weitz ruckst, ob es Ihnen bekannt ist, daß Twesten im Wesentlichen der Urheber unserer Geschäftsordnung ist. Um so mehr fallen feine 2ßorte Gewicht. Und gerade Twesten bat klipp und Hat im Jahre 1869 erklärt, daß auch an jedem anberen Tage Initiativanträge ver­handelt werden können. Bevor der Schwerinstag emgefuhrt war, war die Minorität in einer schlimmen Lage, sie konnte ihre Anträge nicht auf die Tagesordnung bringen. Erst durch die SchwerinStage ist ihr wenigstens eine relative Sicherheit gegeben worden (Zuruf von den Soz.: Die Schwerinstage sind aber nidjt erngehalten Wor­den!) Das ist eine Frage, die uns hier gar nichts angeht. Sie haben die Sache gar nicht verstanden. (Heiterkeit rechts.) ES ist sonderbar, durch was für Zwischenfragen unsere wichtigen Verhand. hingen unterbrochen werden. (Stürmischer Beifall rechts.) ES ist nicht entfernt die Absicht gewesen, nun überhaupt der Mehrheit zu verbieten, an anderen Tagen als an Schwerinstagen ihre Anträge zu berat he n. (Sehr wahr! rechts und im Gentrum.) Es wäre

ja Unsinn und würde zu den widersinnigsten Konsequenzen fuhren, wollte man eine andere Auslegung gelten lassen. (Lebhafter Beisau rechts unb im Centrum.) Die Majorität ist sehr im Wechsel. In einem Kall stützt sie sich auf diese, im anderen Falle auf jene Partei. Eine Majorität würde sich ja die Hände binden, wenn sie sich ver­pflichtete, bevor sic einen Antrag auf die Tagesordnung setzen will, alle verschiedenen Gruppen um Erlaubniß zu fragen, auch die kleinste« Gruppen, die zufällig einen Antrag vorher eingebracht haben. (Abg. Herzfeld: DaS ist ja der ganze Zweck der Ge­schäftsordnung!) Das ist Widersinn. In früheren Jahren hatte die Minorität ihren Widerspruch ja auch fallen lassen, weil sie sich überzeugte, datz sie sich getäuscht hatte. Wäre die Ansicht richtig, daß man alle Antragsteller um Erlaubniß fragen muß, so hätte daS doch einmal geschehen müssen. In keinem Falle aber ist eS ge­schehen. Der frühere Präsident von Levetzow erklärte feiner Rett auf Grund des Studiums der Aktenstücke, daß daS HauS in bet Lage fei, per majora zu beschließen, baß ein Antrag vorzugsweise und ftckher auf die Tagesordnung zu setzen sei.

Rcichsschatzsckretär Frhr. v. Thielmann: Der Herr Mg. Trees- bach hat ja im Großen und Ganzen die Kommissionsfassung ver­treten, die bis auf einen kleinen Zusatz mit der Regierungsvorlage übcrcinstimmt. Herr Drecsbach hat nur den Antrag seiner Freunde befürwortet, die Worteim Falle des dringenden Bedarfs" ober wenigstens bas Wortbringenden" zu streichen. Ich glaube nicht, daß sich tm Hause dafür eine Majorität finden wird, und weise darauf hin, daß die gemischten Transitläger doch eine Ausnahme von dem allgemeinen Vcrzollungssystem barstellen, die aus prak­tischen Rücksichten motivirt ist, die aber nicht auf die Allgemeinheit ausgedehnt werden darf, wie dies der Antrag Albrecht will. Der Antrag Wangenheim auf Streichung der Worteinnerhalb einer vom Bundesrath auf längstens 6 Monate zu berechnenden Frist" scheint mir auf einem Mißverständniß zu beruhen, auf einer Ver­wechslung deS terminus a quo mit dem terminus ad quem. Für die Zukunft besteht gar kein Grund, die Einfuhrscheine nicht sofort in Zahlung zu nehmen, denn die Zinskredite werden ja durch § 10 des Zolltarifgesetzes aufgehoben. Bezüglich des dies a quo ist der Antrag also überflüssig. ' Andererseits würde er bezüglich des dies ad quem schädlich wirken, denn jeder Einfuhr- schcin muß doch gerade so wie jeder Wechsel innerhalb einer bestimm-1 ten Frist präscntirt werden. Wollte man die Verwcrthbarkcit des EinfuhrschcincS inS Unbegrenzte währen lassen, so würde das für die deutsche Ein- und Ausfuhr eine große Erschwerniß mit sich bringen. Ich bitte also um Ablehnung des Antrags. Der Haupt- emtrag deS Frhrn. v. Wangcnheim, die gemischten Transitläger gänzlich zu beseitigen, wird ja wohl im Hause keine Mehrheit finden. ES ist mit großer Majorität, die sich ziemlich aus allen Parteien des Hauses zusammensehtc, die gegenwärtige Fassung ent­standen. Damit hat die Kommission anerkannt, daß sie einen hohen Werth auf das Fortbestehen der gemischten Transitlager legt. Bei früheren Debatten ist es auch selbst von den Freunden dcS Herrn Dr. Hahn anerkannt worden, daß im Falle die Zins­freiheit der Zollkredite abgeschafft würde, daß dann die Gefahr der gemischten Transitlagcr keine so große mehr sein würde. In ähnlichem Sinne hat sich auch der deutsche Landwirthschaftsrath ausgesprochen. Auch Graf Schwerin-Löwitz hat sich auf diesen Standpunkt gestellt. In einer Rede vom 8. Mai 1900 kam er zu den positiven Schluß, daß bei Abschaffung der ZinSfreiheit der Zoll- Irebite sich mit den geniischtenTransitlagern leben lassen werde. Diese Zollkredite werden aber in dieser Vorlage abgeschafft. Also, an dem System der gemischten Transitlagcr bitte ich nicht zu rütteln. Der dritte Antrag Wangenheim, daß es gestattet fein soll, Maaren aus reinen Transitlagcrn auch über See nach Orten des Inlands zu führen, hat einen zu durchsichtigen Zweck, als daß er eine lange Debatte erforderte. Dieser Antrag will nur die Städte Königsberg und Danzig begünstigen. Es entspricht nicht der Gerechtigkeit, zwei Städte in dieser Weise anderen gegenüber zu bevorzugen. Ich bitte, auch diesen Antrag abzulehnen.

gelangt gegen die imen der National-Liberalen zur An - ^Vivepräsident Büfing: Ich schlage Ihnen vm . . . (Prästdent Graf Ballestrem erscheim am Praiidium und übernimmt unter ^PraAent^Graf B^estÄm: Ich schlage vor. die ^^ ^itzung morgen Donnerstag, 12 Uhr, abzuhallen, mit der Tagesordnung. Fonsetzung der Berathung des Zolltarifs.

o Mg. Spahn (Centr.): Ich beantrage, als ersten Gegenstand den Antrag Aichbichler auf die Tagesordnung zu setzen. (Aha! und 2a^£bg.neingcr (Soz.): Ich erhebe Widerspruch.gegen den Vor­schlag deS Kollegen Spahn. Tas Haus ist gar nicht in !der Lage, demselben zuzustimmen, e5 sei denn, die HUqontat beabstchngt einen Bruch der Geschäftsordnung (Unruhe rechts und im: Gen- trum) Die Geschäftsordnung ist für den Reichstag «as, was für bas Boll die Verfassung ist (Sehr: wahr! links.h und es mücht emen eigenthümlichen Eindruck, zu sehen, daß Anträge auf Aruchd Geschäftsordnung gestellt werden von einer Partei, die sich immer ! rühmt,' Geschäftsordnung und Verfassung nicht zu andern, wenn les nicht absolur nothwcndig ist. (Rufe rechts und tm Zentrum. Es ist aber notwendigI) Daß es sich hier Uch einen geschaft - ordnungsmäßig unzulässigen Antrag ^ndelt, giebtjot te« des Gentrums selbst zu. Eins der maßgebendsten Centrumsbla er, ein Blatt, an dem Der Abg. Bachem zu einem Zehntel betheiligt

' Präsident Graf Ballestrem: Die Privatverhaltnisse eines Ab­geordneten Dürfen Sie nicht in die Debatte ziehen.

Abg. Singer (fortfahrend): Tas ist mich nicht^^meine Wstcht, ich wollte nur anbeuten, daß Herr Bachem für dieKölnische VoU-,-

hen Bedürfnisses vorsieht, und dcm BundeSrackh die Be­stimmung der Cric überläßt, in denen solche gemachte Transstlagcr bewilligt werden können, beantragt Abg. v. Wangenheim (kon,.) 3U ^Abaa^Albrecht (Soz.) u. Gen. beantragen, in Absatz 3 prinzi­paliter die Wortefür den Fall etncs drnigcnden Bedürfnisses eventuell das Wortdringenden" allem zu Nreichen

Abag. Herold (Centr.) u. Gen. beantragen, hier gleichfalls die von der Kommission hinzugefügten Worte«amen und Same» Hsu^iffer^l11' Hbf. 4, in welchem Absatz entsprechende De- stimnumgen für die Einrichtung von reinen Transit lagern für den im Abs 2 nicht genannten Getreidearten und Oelsruchte getroffen Srten, beantragt Abg. Wangcnheim Üons ) ebemo, wie zu Ab, 2, Einschalten der Worteoder zur Verschiffung über See nach Dem

Bassermann (nat.-lib^: Ich weise darauf hin. daß die Regierung sich über die hohe Bedeutung der Transitlager unter Anderem auch für Mobilmachungszwecke tn_.bcr5°mmi.Vl?1s(n!f1 führlich verbreitet hat. Auch die gemischten Transitlagcr ,ind durch­aus nothwendig. Für Mannheim erweisen sie sich als besonders werthvoll für den Export von Getreide nach der Schweiz, unD Die Stadt würde von ihrer Aushebung großen Nachtheil haben. Ich kann daher nur bitten, dem Anträge auf Aushebung der gemischten Transitlager nicht stattzugeben, sondern cs bei Den Beschlüssen Der Kommission zu belassen.

Abg. Treeöbach (Soz): Ich halte die gemischten Transitlager gleichfalls für durchaus nothwendig. Ter Handel kann ste nicht ent­behren. Die Befürchtungen Der Agrarier, Daß sie preisDruckend! wirken und Die Einfuhr begünstigen, sind absolut hinfällig. Tie Transitlager befördern im Gegentheil den Erport. Aus dem Mann­heimer Transitlager gehen allem über 70 000 Gentner Weizen jähr­lich nach der Schweiz. Die Aufhebung der Lager würde der Land- wirthschaft nichts nützen und der Industrie und dem Handel im höchsten Maße schaden. Wenn man Die gemischten Transitlager be­seitigt, so wirD sich Das Ausland des Handels einer Reihe von deutschen Städten bemächtigen. Ich bitte deshalb, den Antrag Wangenheim strikte abzulehnen. Tic Anträge meiner Partei zielen darauf ab, die Errichtung von Transitlagern zu erleichtern.

Abg. Dr. Hahn (B. d. L.) tritt für die Anträge Wangenheim ein. Die gemischten Transitlager sind eine ständige Gefahr für die Landwirthschaft; man kann sie mit einer drohenden Wetterwolke oder mit einer geladenen Pistole vergleichen. Wir werden niemals zu einer gesunden Preisbilduna für landwirthschaftliche Produkte kommen, solange dem Handel dieses ungeheure Privileg erhalten bleibt. Zur Verproviantirung der Armee im Falle des Krieges sind die Transitlager nicht geeignet. Dazu bedarf es anderer Mittel, und wir müssen das Vertrauen zur Militärverwaltung haben, daß sie diese benutzen wird. Dem Handel die Verproviantirung der Armee zu überlassen, halte ich überhaupt nicht für rathsam. Das beste Mittel wäre der Antrag Kanitz.

Abg. Herold (Centr.) begründet seinen Antrag. Der An­trag Wangcnheim dagegen sei ihm geradezu unverständlich. Jeden­falls sei er undurdssührbar und müsse daher abgelehnt werden, zumal da er durch die Ausnahmestellung von Königsberg und Danzig rein ostclbische Interessen vertrete.

Viccpräsident Büsing theilt mit, daß über die beiden sozial­demokratischen Anträge sowie über den gesammten § 9 nament­liche Abstimmung durch die Abgg. Singer und Genossen be­antragt ist.

Abg. Haase (Soz.) tritt für die sozialdemokratischen Anträge ein, die im Gcsammtinteresse, also auch im Interesse der heimi­schen Landwirthschaft liegen. Die Mischung Dc5 russischen mit dcm ausländischen Getreide sei nöthig, um eine Besserung der Getrcide- arten sowohl bc5 Auslandes, wie des Inlandes zu erzielen. Für Königsberg und Danzig sei die Beibehaltung der gcmisdsten Tran­sitlager eine Nothwcndigkeit, namentlich mit Rücksicht auf Die Kon­kurrenz der russischen Häsen, vor Allem LibauS und Rigas. Man könne dock, unmöglich die inländischen Häfen schlechter stellen als die ausländischen. Der Sandel von Königsberg müsse im Interesse der heimischen Landwirthschaft erhalten bleiben. Dazu aber sei die Einfuhr großer Mengen russischen Getreides unbedingt erforder­lich. Man Dürfe ferner nicht vergessen, daß Die Vernichtung deS Königsberger Handels Tausende von Arbeitern brotlos machen würde.

Dbg. vrSmel (fteis. Vgg.) betont den Werth Der gemischten! Transitlager und bekämpft Den Antrag Wangenheim. Bei un­günstigen Ernten in TciitschlanD sei eS nothwendig, die deutschen Getreideartcn durch Mischung mit ausländischen zu verbessern. Für den Fall der Annahme deS Antrags Herold beantrage er, wenigstens die Einfuhr von Klee- und Gra-Sfamen an Der Ver­günstigung Der Einfuhrschcine theilnehmen zu lassen. (Die letzten Worte deS Redners gehen bei Der im Hause herrschenDen Unruhe verloren.)

Ein von beiden konservativen Parteien und dem Gentrum emgebrad)ter Antrag auf Schluß der Debatte wird gegen bie Stimmen der gesammten Linken angenommen.

Ein von Derselben Partei gestellter Vertagungsantrag

rechts), also ist Ihr Antrag auch Den unmöglich (Gelächter rechts), geheime sein würde. Wir sind der Meinung, daß, ganz abgesehen von der Wirkung dieses Antrags, es ein außerordentlich gewagtes Vorgehen seitens der Majorität des Hauses ist. Die Geschäftsord­nung zuzuschneiden auf eine bestimmte Vorlage, in Zeiten der Erregung einen Beschluß zu fassen, der nur bei kühler, objektiver Ucberlegung gefaßt werden darf. Sie verzichten auf Gründe, Sie wollen nicht überzeugt werden, Sie wollen einfach Ihre Macht als Mehrheit ausnutzen. Tas ist ein Unterfangen, Das auch Den übri­gen Parteien einmal sehr übel bekommen wirD. Ich kann nur Das Eine sagen: Wenn Sie diesen Weg abwärts gehen, so sind Sie es. Die nickst nur den Parlamentarismus schädigen (Großes anhaltendes Gelächter rechts, das sich bis zu ohrenbetäubendem Lärm steigert), sondern auch die ganze Würde der gesetzgebenden Versammlung hcrabdrücken. Diese Würde wird mißachtet von der Majorität in einem Augenblick, wo die Minorität nichts Anderes thut, als ihre Pflicht. (Schallendes Gelächter rechts.) Sie zeigen damit nur, daß Ihnen nichts wichtig ist, außer Dem Augenblickserfolg, Daß Sie nur Die Interessen einer verschwindenden Minderheit Des Volkes wahrnehmcn. (Großer Lärm recktS.) Damit man aber im Volke wisse, wer Diese Auffassung von seinen Rechten bat, beantrage ich über den Vorschlag des Abg. Spahn namentliche Abstimmung. (Leb-