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13.6.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 136

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siehener KamUlen- dtätler viermal in der Woche beigelegt.

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Erstes Blatt. 15Ä. Jahrgang Freitag 13. Juni LN«S

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SietzenerAnzeiger a

w General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt fiir den Kreis Gießen

KeKmmtmachung.

Betr.: Vornahme von Walzarbeiten auf der Kreisstraße GießenWieseck.

Fuhrwerksbesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, daß vom 13. ds. Mts. ab auf der Kreisstratze Gießen Wieseck eine Dampfstraßenwalze in Thätigkeit ist.

Gießen, den 11. Juni 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- v. Bechtold.

Gießen, den 12. Juni 1902. B etr.: Vertilgung der Raupennester.

Das Großherzogliche KreMmt Gießen IM die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie werden hiermit, soweit erforderlich, an die Erledi­gung unseres Ausschreibens vom 3. April 1902 (Kreisblatt Nr. 37) erinnert.

v- Pechtold.

Gießen, den 11. Juni 1902. 93etr.: Vertilgung der Blutlaus.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie werden hiermit, soweit erforderlich, an die Erledi­gung unsres Ausschreibens vom 6. Mai 1902 (Kreisblatt Nr. 51) erinnert.

v- Bechtold.

Bekanntmachung.

Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauen­seuche wird die Abhaltung des auf den 18. Juni ds. Js. in Wetzlar anstehenden Viehmarktes an die Beding­ungen geknüpft, welche durch meine den Markt in Wetzlar betreffende Bekanntmachung in Nr. 64 des Kreisblattes von 1902 veröffentlicht worden sind.

Der Auftrieb beginnt um 8 Uhr vormittags.

Aus der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen .darf Rindvieh nicht aufgetrieben werden.

Wetzlar, den 9. Juni 1902.

Der Königliche Landrat.

Der Main Nettarbahn-Vertrag in der Zweiten Kammer.

Gießen, den 13. Juni 1902.

Die Main-Neckarbahnfrage hat weiteste Kreise unseres Landes m hohem Blaße bewegt. Wir hielten es darum für angemessen, die Stellung hiesiger Handelskreise zu der nun er­folgten Erledigung der Angelegenheit in unserer Zweiten Kammer zu ermitteln, und geben m folgendem unserm Herrn Ge­währsmann das Wort:

Vergangenen Dienstag wurde in der Zweiten Kammer amserer Landstände der Staatsvertrag zwischen Hessen, Preußen und Baden über die Vereinfachung der Verwaltung der Main-Neckarbahn mit 31 gegen 17 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten geschlossen die Sozialdemokraten und das Eentrum, dafür die Nationalliberalen und Freisinnigen. Mit Annahme des Vertrags wird die Main-Neckarbahn in die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft einbezogen und es steht zu hoffen, daß sich das finanzielle Ergebnis durch die bedeutende Herabminderung des Venvaltungsaufwandes besser gestaltet. Die Ausgaben verschlangen bisher nicht weniger als 70 Prozent der Einnahmen.

Die Debatten der vier Verhandlungstage sind nun nicht etwa deshalb für uns besonders interessant, weil die 94,48 Kilometer lange Strecke in Gemeinschaftsverwaltung genommen wird oder weil ein dritter Staat mit ganzen 36,78 Kilonieter cm der Fmanzgemeinschaft partizipiert, sondern weil man die Gelegenheit benutzt hat, wieder einmal die Vorteile und Nach­teile des 96er Vertrags in der Kammer zu beleuchten. Der Vertagungsantrag und dann der Antrag des Abg. Schmitt, bte Beschlußfassung über den vorliegenden Vertrag auszusetzen and das Ersuchen an die Großh. Regierung zu richten, wegen einer Revision des Vertrags von 1896, namentlich wegen Herbeiführung einer besseren Teilungsziffer, in Verhandlungen mit der preußischen Regierung einzutreten, sind bezeichnend für die Stimmung, und es ist weiter bezeichnend, daß der Finanzminister die Vertraucnsftage an die Kammer stellen mußte.

Es ist ein müßiges Beginnen, zu untersuchen, ob in der That, wie behauptet wird, diese Vertrauensfrage des Ministe­riums ausschlaggebend für das Schicksal des Vertrages war. Der Vertagungsantrag ist zurückgezogen, der Antrag Schmits mit 29 gegen 20 Sfimmen abgelehnt worden. Und das ist gut so, denn eine Vertagung hätte gar nichts genützt; im Gegenteil sie hätte, wie vom Regierungstische aus so nach­drücklich betont wurde, nur geschadet. Die Einbeziehung der Main-Neckar-Bahn in die Eisenbahngemeinschaft ist weiter nichts als eine Konsequenz des Vertrages vom 23. Juni 1896, die früher oder später gezogen werden mußte.

Da bereits bisher die auf Preußen und Hessen ent­fallenden Betriebsüberschüsse der Main-Neckar-Bahn dem Ueberschuß der Gemeinschaft zugerechnct wurden und mit

diesem zur Verteilung kamen', wäre es eigentlich selbst­verständlich gewesen, daß der neue Vertrag, der ja nur ein Zusatzvertrag ist und bereits bei den 96er Abmachungen vor­gesehen war, von der Kammer angenommen wurde. Zudem hat die Regierung nachgewiesen, daß Hessen aus der Main- Neckar-Bahn infolge seiner Finanzgemeinschast mit Preußen einen höheren Ertrag erzielt hat, als es sonst der Fall ge­wesen wäre. Nach der betreffenden Berechnung hätte Hessen ohne die Finanzgemeinschaft 1899 aus den Erträgen 1 131 367 Mk. erhalten, in Wirklichkeit erhielt es 1 345131 Mk., also 213 764 Mk. mehr. Für das Jahr 1900 ergiebt sich ein Mehr von 156151 Mk. (1 197 500 Mk. gegen 1 353 651 Mk.). An der Richtigkeit dieser von der hessischen Regierung mitgeteilten Zahlen vermögen wir nicht zu zweifeln, wie es von sozialdemokratischer Seite gethan worden ist. Es ist das ein Mißtrauensvotum gegen die Negierung sonder­gleichen, den Kampf mit derartigen Mitteln zu führen.

Berechtigt ist aber wohl der Einwand des Ausschusses, daß die demnächstige sehr erhebliche Ersparnis an den Be­triebskosten Hessen anstatt nach Verhältnis der Baukapitalien mit etwa 42 Proz. nur mit 2 Proz., Preußen dagegen mit 98 Proz. zu gute komme. Das schließt in der That eine Unbilligkeit in sich, da von den 94,48 Km. 49,37 auf hessischem, 6,33 nur auf preußischem Gebiete liegen. Die Regierung hat diesen Einwand allerdings nicht als berech­tigt anerkannt, da eben Hessen an den Ersparnissen und Mehrausgaben des Ganzen (also inkl. der Main-Neckar- Bahn) nach seinem Anteil teilnehme.

Wenn man die Vorwürfe, die in der Kammer gegen die Regierung und gegen Preußen erhoben worden sind, einer gerechten Kritik unterzieht, so bleibt nicht viel übrig, was wirklich für die Revisionsbestrebungen der Opposition spricht und Verhandlungen mit Preußen rechtfertigen könnte, die bei der Uebcrmacht dieses Staates in der Gemeinschaft nicht ein­mal Aussicht auf Erfolg haben. Es ist wahr und für den, der Hessens Selbständigkeit voll und ganz wahren möchte, eine unbestrittene Thatsache, daß Hessen in Verwaltung seiner Bahnen die Freiheit verloren hat, die es vor 1896 besaß. Was aber Hessen in dieser Freiheit geleistet oder nicht ge­leistet hat oder sagen wir besser hat leisten können, dem verschließt man sich in Kreisen der Gemeinschaftsgegner ganz und gar. Die geographische Lage Hessens ist eben so, daß es unter der Konkurrenz Preußens leiden mußte; das trifft in erster Linie für Oberhessen zu, das von preußischen Gebieten vollständig eingeschlossen ist. Es durfte nicht er­wartet werden, daß Preußen aus reiner Liebenswürdigkeit keinen Druck ausüben würde, wie es neuerdings z. B. Sachsen gegenüber wieder gethan wird. Die Eisenbahnen werden vor allem nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten be­trieben, daran wird niemand etwas ändern. Daß diese wirt­schaftlichen Gesichtspunkte allzusehr überwiegen und zu dem bekannten Eisenbahnfiskalismus, der ein Hauptfehler preußi­scher Politik ist, führen, das zu verhindern, ist Hessen in der Gemeinschaft eher in der Lage, als bei der freien Konkur­renz mit Preußen. Es ist durchaus verkehrt, das Wider­streben der süddeutschen Staaten gegen eine Eisenbahngemein­schaft mit Preußen auch für Hessen auszuspielen. Die geographische Lage und die Größe der süddeutschen Staaten ist eine ganz andere und was Sachsen anbetrifft, so kann dies den Kampf infolge seiner wirtschaftlichen Größe vielleicht etwas länger aushalten, als wir es gekonnt hätten. Der von den sächsischen Ministern immer und immer wieder ab­geleugnete Eisenbahnkrieg zwischen Preußen und Sachsen wird auch sein Ende finden. An einem Siege Sachsens kann mit Recht gezweifelt werden.

Die Abhängigkeit Hessens ist u. E. bedauerlich, aber nicht zu ändern, und ist besser, als eine Lahmlegung unserer Bahnen. Daß Preußen unsere Abhängigkeit ausbeuten wird, ist durch die Fassung des Vertrages ausgeschlossen. Es wäre zu wünschen, daß man sich den Vertrag erst einmal näher ansehen wollte, ehe man sich für oder gegen entscheidet. Obwohl wir ein eigentliches Milverwaltungsrecht in dern Sinne einer formellen Mitgenehmigung der einzelnen Ver­waltungsakte nicht haben, bietet die Zusicherung des Art. 18, daß die Gemeinschaftsverwaltung die preußischen und hessischen Linien in jeder Beziehung gleichmäßig behandeln und die Verkehrs- und volkswirtschaftlichen Interessen der hessischen Landesteile dabei in gleicher Weise berücksichtigen werde, wie diejenigen der preußischen Gebietsteile, eine nicht zu unter­schätzende Garantie für unser Verkehrsleben. Finanzminister Dr. Gnauth hat ausdrücklich festgestellt, daß die preußische Re­gierung noch keinen von der hessischen Regierung im Sinne des 1896er Vertrages geäußerten Wunsch abgelehnt habe.

Die finanziellen Erfolge, die Hessen aus der Gemein­schaft erzielt hat, werden teils nicht beachtet, teils sind sie der Opposition zu gering. Von den seit 1896 eingetretenen Ver­kehrsverbesserungen, von der Ausdehnung des Bahnnetzes, von der fruchtbaren Thätigkeit des Frankfurter Bezirkseisenbahn­rats, in dem doch Hessen auch mitzureden hat, von der Er­weiterung der Bahnhofsanlagen, Einlegung neuer Züge, Ein­führung der Rückfahrkarten, Verbesserung der Besoldungs­verhältnisse, Verbesserung und Vergrößerung des Wagenparks usw. usw. will die Opposition nichts wissen? Man führt Gründe für die Schädigungen Hessens durch den 96er Ver­trag ins Feld, die recht kleinlich sind. Unter andereni wurden die harten Bestimmungen der Bahnsteigsperre vorgebracht, die

mit einer Vertragsänderung recht wenig zu thun haben und noch weniger sie rechtfertigen.

Der Hauptgrund aber für die Gegner des Vertrags von 1896 war die finanzielle Seite der Sache. Eine Revision der Teilungsziffer zu Gunsten Hessens war es, was man er­strebte. Die finanzielle Behandlung Heffens, wie sie der Ver­trag festsetzt, ist nicht günstig genug, und bisher waren es doch gerade die finanziellen Erfolge, deretwegen man mit der Eisenbahngemeinschast zufrieden war. Daß diese Erfolge Thatsache sind, das brauchen wir nicht noch besonders zu be­tonen. Ein recht merkwürdiger Vorschlag, der geradezu uto- pistisch genannt werden muß, ist es, die Erträge nach dem Maßstabe der beiderseitigen Bevölkerungsziffer zu verteilen. Demnach hätte Hessen im Jahre 1900 statt 11,4 Millionen Mark 18,8 Mill. Mk. erhalten müssen. Es ist kl^r, daß Preußen einen derartigen Vorschlag nie acceptieren und dem­nach 7,4 Mill. Mk. mehr an Hessen abgeben würde, als der 96 er Vertrag vorschreibt. Preußen würde schon deshalb nicht für derartige Vorschläge sein, weil es seinerseits zunächst nicht so erhebliche Vorteile von der Gemeinschaft gehabt hat wie Hessen.

Wollte man schließlich gegen den 96er Vertrag an­führen, er sei nur dadurch zustande gekommen, datz sich bei der damaligen Abstimmung Stimmengleichheit (24 gegen 24) ergab, so ist dieser Grund für die Unzufriedenheit mit dem Vertrag hinfällig durch die jetzigen Verhandlungen. Diese haben ergeben, daß die' überwiegende Mehrheit der Kammer prinzipiell nichts gegen die Eisenbahngemeinschaft einzu­wenden hatte. Es dürfte dies kaum Resignation sein, weil die Verhältnisse einmal nicht mehr zu ändern sind. (Die Betriebsgemeinschaft ist bekanntlich nach Artikel 21 un­kündbar.)

Was für uns bedenklich bleibt, das ist der schon oben erwähnte Fiskalismus Preußens. Gegen diesen aber können wir allein nicht viel ausrichten und es ist des Erwägens wert, ob nicht die rechtzeitige Annahme des Bismarck'schen Planes einer Reichseisenbahn deni vorgebeugt hätte. Viel­leicht ist das auch für die Zukunft der richtige Ausweg, der Ueberlegenheit Preußens auf dem Gebiete des Verkehrswesens ein entsprechendes Gegengewicht zu bieten. Nur dann kann darauf gerechnet werden, auch eine günstigere Stellung Hessens zu erlangen. Sowohl der Staats-Vertrag von 1896 wie der Main-Neckarbahnvertrag sehen eine Uebertragung der Bahnen an das Reich vor.

Hessischer Landtag.

Zweite hessische Ständekammer.

112. Sitzung.

Darmstadt, 12. Juni.

Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 91/2 Uhr.

Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exz., Geh. Staatsrat v. Krug, Oberregierungsrat Weber, MinisteriaL- sekretär Weber.

Es wird mit der Beratung der Wahlvorlage fort» gefahren.

Abg. Jockel (natl.): Gegen die Vorlage nehme er z-ur Zeit einen ablehnenden Standpunkt ein, weil die Ma­terie noch nicht spruchreif sei. Es drehe sich hier nicht nur um die Umwandlung des indirekten Wahlrechts in das direkte, sondern auch um die Art und Weise, wie es eingeführt werden solle. Tiefe Frage sei noch nicht genügend geklärt. Das direkte Wahlrecht sei vor Jahren auch sein Ideal gewesen, allein es habe nicht das ge­halten, was es versprochen habe, und er sei um eine Hoff­nung ärmer geworden. Ob die übrigen deutschen Staaten uns nachfolgen würden, sei sehr fraglich; Sachfen sei sogar von dem direkten Wahlrecht zum indirekten zurückgekehrt. Wie man das direkte Wahlrecht ausgestalten solle, darüber sei man noch im Unklaren. Die Sache fei absolut noch nicht spruchreif, das beweise auch die dürftige Begründ­ung des Entwurfs, in der man sich nur auf die frühere Resolution des Hauses berufen habe, die nicht einmal ein­stimmig gefaßt worden sei und die die Erste Kammer ab­gelehnt habe. Ter Älusschuß habe mehr als ein Jahr ge­braucht und der Bericht enthalte nur ein einfaches Referat über die Verhandlungen des Ausschusses, ein weiterer Be­weis, daß die Materie noch nicht spruchreif sei. In seiner Fraktion seien die Meinungen über die Vorlage sehr ver­schieden, und deshalb habe sie auch keine einheitliche Stell­ung zum Entwürfe eingenommen. Die große Mehrheit des Volkes sei indifferent gegen die Vorlage. Der Abg. Gutfleisch sage, daß bei der direkten Wahl Mißstände nicht ausbleiben würden; aber diese Mißstände seien schon vorhanden. Es frage sich, wer solle wählen und wie solle gewählt werden. Me Stände müßten eine Vertretung ihrer berechtigten Interessen haben, sonst sei es ein unvoll­kommenes Gesetz, das nicht lange bestehen könne. Sowohl die Interessen des kleinen Mannes als auch diejenigen von Bildung und Besitz müßien in gleicher Weise gewahrt werden. Daß dies nicht genügend berücksichtigt sei, mache er der Vorlage zum Vorwurf. T>er Besitz müsse nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte haben, und denjenigen, die zu den Staatslasten mehr beitragen, müßten auch korre­spondierende Rechte gewährt werden. Als großen Nachj- teil habe man die mangelnde Wahlbeteiligung bei der! indiretten Wahl hervorgehoben; dies gebe er gern zu. Allein politischen Sinn könne man nicht durch. Wahlagitation ins Volk bringen, es komme vor allein auf beit Zeitgeist an. Lurch ein Wahlgesetz könne man dem Volke den poli­tischen Sinn nicht künstlich beibringen. Der Abgeordnete