Nr.61
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Vie „Eichener Lamillenblatter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „hesfische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Donnerstag, 13. März 1902
Gießener Anzeiger
152. Jahrg.
Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witt ko; für den AnzetgenteU: H. BeL
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sch«
Universilätsdruckerel (Pietsch Erben), Sieben»
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Siehrn.
Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
163. Sitzung vom 12. März.
1 Uhr. Das Haus ist schwach besetzt.
Am Bundesrathstisch: Graf Posadowsky u. A.
Die allgemeine Rechnung über den Reichshaushaltsetat 1898 nebst den dazu gehörigen Spezialrcchnungen wird ohne Debatte an die R e ch n u n g s k o m m i s s i o n o e r lo i e s e n.
Das Haus setzt sodann die dritte Lesung des Etats fort, und zwar mit dem Etat des ReichSamtsdesJnnern, Kapitel R e i ch s v e r s i ch e r u n g s a m t.
Abg. Stadthagen (Soz.) bringt wieder den Fall Dr. Blasius zur Sprache und kritisirt das Institut der Vertrauensärzte bei den Berufsgenossenschasten. Dr. Blasius aus Dessau habe die Krauten begutachtet, ohne sie gesehen zu haben und sic in niedrige Renten- klassen versetzt, um die Ausgaben der Berufsgenossenschaften möglichst niedrig zu halten. Sodann tadelt Redner die hohen Gehälter, bte einzelne Vorsitzende der Berufsgenossenschaften bezögen und bemängelt, daß das Reichsversicherungsamt bei der Festsetzung der Entschädigung der Vorsitzenden der Berufsgenossenschasten entgegen der Vorschrift des Gesetzes feine Versicherten zuzöge. Diese kolossalen hohen Gehälter würden den Vorsitzenden nur deshalb gezahlt, weil man von chnen erwarte, daß sie, verlockt durch diese riesigen Summen, die Rechte der Arbeiter in jeder Beziehung und nach allen Richtungen hin zu schmälern versuchen würden. (Lachen und Widerspruch.) Den Ueberhebungen der Unternehmerschaft ständen auch die Behörden ohnmächtig gegenüber.
Abg. Dr. Derlei (fonf.): Herr Stadthagen hat Herrn Dr. Blasius, der ein Ehrenmann ist und sich in Fachkreisen großen Vertrauens erfreut, Unrecht gethan. Herr Dr. Blasius soll sich „Verdammenswerth" betragen haben (Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten); er soll die Kranken um ihre Renten gekränkt haben (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten). Das sind durchaus ungerechte Vorwürfe. Herr Dr. Blasius hat allerdings einen Vorschlag für Rentenfestsctzung gemacht, ohne den Kranken selbst untersucht zu haben. Wer er hatte sich dabei auf das Gutachten des Dr. Spengler, der den Kranken behandelt hatte, gestützt; so etwas kommt quotidie überall vor und kann gar nicht vermieden werden. Außerdem handelte es sich dabei nicht etwa um einen komplizirten Fall, sondern um den Verlust eines halben Fingers. Es ist nicht richtig, daß Blasius ein pflichtwidriger „Rentenquetscher" sei. Blasius hat vor Gericht eine Liste von 350 Fällen vorgewiesen, in denen er ein: weitaus höhere Rente vorgeschlagen hatte als der behandelnde Arzt. Herr Stadthagen hat aus einer kleinen Mücke einen ungefügen Elephanten gemacht.
Abg. Roesickc (Dessau, freif. Vgg.): Die Vorwürfe des Abg. Stadthagen gegen die Vertrauensärzte sind eine ungerechtfertigte Beleidigung. Mit den Sozialdemokraten bin ich der Meinung, daß bei den Berufsgenoffenschaften nicht alles so ist, wie es sein sollte; aber die Organe der Berufsgenossenschaften als Leute hinzustellen, die nur darauf ausgehen, mit Hilfe der Vertrauensärzte die Rechte der Arbeiter zu schmälern, ist eine durchaus unbeweisbare Beleidigung. Bei anderer Geschäftslage des Hauses würde ich Herrn Stadthagen beweisen, daß die Berufsgenossenschaften ziemlich häufig Renten bewilligen in Fällen, wo das Gesetz nicht dazu zwingt. Ueber bau Fall Blasius will ich mich eines Urtheils enthalten. Mag aber Herr Blasius Recht oder Unrecht haben, das Eine steht fest, daß die Höhe der Rente von seinem Vorschlag in keiner Weise abhing. Man kann also nicht behaupten, daß Herr Dr. Blasius den Kranken geschädigt habe. Daß den Vorsitzenden der Berufsgenossenschaften stellenweise vom Reichsversicherungsamt zu hohe Entschädigungen zugebilligt worden sind, bedauere ich ebenso wie Herr Stadthagen, bestreite aber, daß die Entschädigungen gezahlt werden, um die Haltung der Vorsitzenden zu beeinflussen. Hoffentlich wird das Reichs- verficherungsamt seine Stellungnahme ändern.
Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky: In der zweiten Lesung war ich gefragt worden, was auf mein Rundschreiben an die Berufsgenossenschaften zum Schutze der Arbeiter im Baugewerbe geschehen sei. Damals lag mir der Bericht des Reichsversicherungs- amtes hierüber nicht vor; heute kann ich die Antwort nachholen und mittheilen, daß bei einer Reihe von Berufsgenossenschaften Aufsichtsbeamte für das Baugewerbe angestellt sind. Hoffentlich schreiten die Berufsgenossenschaften auf diesem Wege fort und stellen ein wirklich ausreichendes Aufsichtspersonal an. Daß zu den Festsetzungen der Entschädigung für die Vorsitzenden der Berufsgenossenschasten Vertreter der Arbeiter zugezogen werden müßten, wie Herr Stadthagen meinte, ist ein Jrrthum. Ich kann nickt anerkennen, daß bei dem Verfahren für diese Festsetzungen die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet seien, werde mich aber nochmals über die Frage informiren. Bei alledem müssen Sie berücksichtigen, daß ich auch den Schein vermeiden muß, als wollte ick in die rechtsprechende Thätigkeit des Reichsversicherungsamts eingreifcn. Wenn die Vorsitzenden der Berufsgenossenschaften ihre Geschäfte ehrenamtlich ohne jede Entschädigung erledigten, so wäre das gewiß der ideale Zustand. Die Geschäfte sind aber im Laufe der Zeit so kolossale, zum Theil überwältigende geworden, daß es immer schwieriger wird, geeignete Persönlichkeiten für diesen Posten aus der Industrie selbst zu finden. Das Reichsversichcrungsamt befindet sich daher m einer Nothlage, wenn cs für den Zeitverlust Entschädigungen gewahrt. Selbswerstandlich liegt darin aber auch die äußerste Grenze des Zulässigen. ' 0
Herr» Hitze erwidere ich, daß in den Heilanstalten der schlesischen Versicherungsanstalt für die religiösen Bedürfnisse der Kranken ausreichend geforgt ist. Ob es der Billigkeit entspricht, den konfessionellen Verhältnissen auch bei der Anstellung der Krankenpfleger Rechnung zu tragen, muß man dem Empfinden der betreffenden Verwaltung überlassen; das liegt außerhalb der Kompetenz des Reichsversicherungsamts.
Abg. Hofmann (Dillenburg, nat.-lib.j bedauert, daß der Bundesrath der vom Reichstag im vorigen Winter angenommenen Resolution keine Folge gegeben habe, wonach die Senatspräsidenten am Reichsversicherungsamt im Range erhöht werden sollten
Abg. Hilbck (nat.-lib.): Herrn Dr. Blasius kenne ich nicht, bin aber der Meinung, daß bei der Festsetzung der Rente die Rechte der Arbeiter in keinem Falle gekürzt werden dürfen. Herrn Hitze möchte ich folgenden Fall erzählen: Eine westfälische Knappschaftskasse wollte an der Ruhr ein Terrain für eine Lungenheilstätte erwerben. Alles war abgemacht, da wurde der Kaste die Bedingung gestellt, daß die Anstalt von katholischen Oberen geleitet und lediglich von katholischen Schwestern und Brüdern bedient werde (Hört, hört!) Diese Zumuthung wurde mit schallendem Gelächter
aufgenommen; die Verhandlungen scheiterten daran und erst nach vieler Mühe bekam die Kaste ein anderes geeignetes Terrain. Wir halten dafür, daß wir überall und stets für Parität sind, aber ich möchte die Herren vom Centrum bitten, doch auch da Parität zu üben, wo sie in der Mehrheit sind. (Beifall.)
Abg. Stadthagen (Soz.) erklärt, daß er seine Vorwürfe gegen Dr. Blasius aufrecht erhalten muffe, denn dieser habe nicht auf Grund des alten Gutachtens den Rentenanspruch festgesetzt, sondern ein ganz neues Gutackren abgegeben, ohne den Verletzten gesehen zu haben. Das System der Vertrauensärzte sei seiner Natur nach ein ganz verkehrtes. Hoffentlich werde der Fall Blasius die gute Wirkung haben, die geradezu gemeingefährlichen Folgen des Systems der Vertrauensärzte zu beseitigen.
Beim Extraordinarium des Etats des Reichsamts des Innern bemerkt
Abg. Dr. Deinhacd (nat.-lib.): Auf der ersten internationalen Ausstellung für dekorative Kunst, die in diesem Jahre in Turin stattfinden wird, wird es von großer Wichtigkeit sein, daß wir Deutschen dem Auslande zeigen, was wir auf dem Gebiete der dekorativen Kunst leisten können. Es ist nicht zu verkennen, daß dadurch unser Export sehr gefördert werden würde, denn wir haben aus dem genannten Gebiete unter Mitwirkung vieler Manner von Stilgefühl und Talent hervorragende Fortschritte gemacht. Wir werden im Wettbewerb mit England, Frankreich, Italien, Amerika, Rußland und Japan stehen. Eine offizielle Vertretung wird nicht erforderlich fein, wohl aber ein ausreichender Zuschuß des Reichs und der Einzelstaaten, der sich im Ganzen auf 80 000 Mk. beziffern dürfte, während der doppelte Bettag aufzubringen ist, um alle Unkosten zu decken. Die Amerikaner erhalten durch private Beihilfe große Mittel, die Engländer von den Art-Associations. Oesterreick wird einen eigenen Pavillon errichten, Japan wird glänzend vertreten sein und Frankreich schickt die Träger der stolzesten Namen. Unsere Ausstellung dort wird für unsere Stellung auf dem Weltmärkte daher von äußerster Wichtigkeit fein. Ich will in diesem Jahre eine Erhöhung des in den Etat eingestellten Reichszuschusses nicht beantragen, behalte mir das aber für die nächste internationale Ausstellung für dekorative Kunst vor, falls es die Mittel des Reichs erlauben und unsere diesjährigen Leistungen in Turin es rechtfertigen.
Der Etat des Reichsamts des Innern wird hierauf bewilligt.
Der dazu vorliegende Anttag der Abgg. Dr. Büsing (nat.-lib.), Dr. Heim ((Str.) und Dr. Müller- Meiningen (freif. Vp.),
„den Reichskanzler zu ersuchen, das Aufsichtsmnt für Privatversicherung anzuweisen, den § 11 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vorn 12. Mai 1901, entsprechend der Absicht der gesetzgeberischen Faktoren, dahin zur Anwendung zu bringen, daß durch denselben die Zillmersche Methode obligatorisch für zulässig erklärt worden ist", wird abgelehnt, nachdem
Staatssekretär Graf Posadowsky mit Rücksicht darauf, daß der Antrag eine Einmischung in die Rechte der richterlichen Thätigkeit bedeuten würde, um feine Ablehnung ersucht hat.
Zum Militäretat beantragt
Abg. Stockmann (Np.) und Gen., für den Erweiterungsbau beim Bekleidungsamt des Gardekorps in Berlin 154 000 Mk. zu bewilligen. (Die Position war in zweiter Berathung gestrichen.)
Staatssettetär Frhr. v. Thielmann befürwortet Namens der Verbündeten Regierungen den Antrag Stockmann.
Abg. Groeber ((Str.): Ich habe bei der zweiten Berathung dem General von Men vorgeworfen, daß er im Gumbinner Prozeß als Gerichtsherr persönlich Erhebungen veranstaltet hat. Herr von Alten hat mir mitgetheilt, daß ihm zur Zeit, als er die Erhebungen anstellte, von einem Verdacht gegen bestimmte Personen nichts bekannt war. Damit wird das subjektive Verhalten anders zu beurteilen fein, aber an der Sache selbst wird dadurch nichts geändert. Die Gesetzesverletzung bleibt bestehen, wenn auch bei Herrn von Alten kein Dolus Vorgelegen hat.
Abg. von Czarlinski (Pole) beschwert sich darüber, daß den polnischen Soldaten verboten wird, sich in ihrer Muttersprache zu unterhalten.
Abg. Zubeil (Soz.) tadelt die Verpachtung mehrerer Kantinen an einen Generalunternehmer in Spandau, der das, was in Spandau übrig bleibe, in Döbcrih verkaufe. Die Militärverwaltung sollte jede Kantine einzeln verpachten, damit die Mißwirthschaft aufhöre.
Abg. Jacobskötter (fonf.) bittet, die Suhler Waffenfabriken bei Bestellungen möglichst zu berücksichtigen.
Generalmajor von Einem erwidert, daß die Waftenlieferungen der Suhler Fabriken durchaus befriedigend ausgefallen sind. Die Militärverwaltung hoffe, auch in diesem Jahre wieder größere Bestellungen aufgeben und so dem dortigen Arbeitsmangel abhelfen zu können.
Abg. Stadthagen (Soz.) kommt auf den Fall zurück, in dem ein Reservist besttaft ist, weil er die Cbinamedaille zurückgewiesen hat. Der Mann sei besttaft, weil er wahrheitsgemäß gesagt hat, er sei Sozialdemokrat. Der Kriegsminister habe kein Recht, gegen die Gesetze, vor Allem gegen die Gesetze der Wahrheit zu handeln. Gegen das Gesetz verstoße der Erlaß, der Soldaten die Bcthättgung sozialdemokratischer Gesinnung verbietet, denn die Soldaten werden dadurch verleitet, unter Eid die Unwahrheit zu sagen. Im Falle Kriese hätte auch das Centrum das Verhalten der Militärverwaltung scharf verurtheilt. Sollte der Minister der Ansicht sein, daß Sozialdemokraten nicht Soldaten fein dürsten, so möge er die Militärpflicht für Sozialdemokraten gesetzlich aufheben. So lange aber die Sozialdemokraten den Haupt- und Grundstock des Heeres bilden (Lachen rechts), müsse man gegen einen derartigen Erlaß protestiren. Die Mehrheit stehe höher, als alle Erlasse des Kriegsministers.
General v. TiPPelSkirch: Der Fall, den der Vorredner erwähnt hat, ist, da Berufung eingelegt ist, noch nicht abgeschloffen Das Kriegsministerium muß es sich daher versagen, darauf einzu- gchen. Daß der Mann zur Zeit seines Vergehens unter der militärischen Disziplin stand, darüber ist kein Zweifel.
Abg. Zubeil (Soz.) bringt einen Fall aus der Spandauer Pulverfabrik aus dem Jahre 1891 zur Sprache, in welchem ein Arbeiter den Oberleutnant Holtermann denunzirt hatte, daß diese'' mit Sttoh sorgfältig verpackte Kisten und Flaschen mit Spiritus aus der Fabrik widerrechtlich entfernt hätte, um sie einem Verwandten tn Berlin zuzustellen. Der Arbeiter habe ein reiches Beweismaterial angegeben, er habe viele Zeugen benannt, trotzdem sei von diesen Beweismitteln fein Gebrauch gemacht, sondern dem Arbeiter einfach eröffnet worden, daß Alles, was er behaupte, erlogen fei.
Der Arbeiter fei bann noch sogar mit Entziehung seines Krankengeldes bestraft und entlassen worden. Ein Strafantrag wegen Verleumdung fei gegen den Arbeiter nicht gestellt worden, obwohl dieser ausdrücklich darum ersucht habe.
Generalmajor von Einem erwidert, der Fall liege soweit zurück, daß er ihm nicht mehr genau in Erinnerung sei. Die Behörde habe, soweit er sich zu entsinnen glaube, den Fall eingehend untersucht, die Beschuldigungen sollen sich aber als zu weitgehend erwiesen und feinen Anlaß zur Einleitung eines Verfahrens gegeben haben. Eine präzise Antwort könne er leider heute nicht ertheilen. Er werde aber der Sache näher treten, und das Haus könne versichert fein, daß wenn Fehler vorgekommen sind, dagegen eingeschritten werden soll.
Abg. Pauli-Potsdam (Antis.) verliest einen Brief königstreuer Arbeiter aus Spandau, aus dem es sich ergiebt, daß der Abg. Zubeil nicht berechtigt gewesen fei, wie er es in der zweiten Lesung gethan habe, im Namen der Spandauer Arbeiter zu sprechen. Herr Zubeil verstehe vielleicht, heißt es in dem Briefe, eine große Weiße gut einzuschänken, aber von den Spandauer Verhältnissen habe er feine Ahnung. (Heiterkeit.) Redner verbreitet sich ausführlich über die Arbeiterverhältnisse in den Spandauer königlichen Werkstätten und weist die Beschuldigungen des Abg. Zubeil aus der zweiten Lesung als unzutteffend zurück. Die Wohlfahrtseinrichtungen seien in den Spandauer königlichen Fabriken besser, als in jedem Privatbetriebe.
Abg. Zubeil (Soz.): Der Abg. Pauli stützt sich nur auf die Aufseher und Meister, nicht auf das Urtheil der Arbeiter. Die Arbeiter sind über Herrn Pauli schon längst zur Tagesordnung übergegangen. Herr Pauli hat einmal gesagt, in den sozialdemokratischen Versammlungen herrsche ein Ton, daß man sich schämen müsse» ihnen beizuwohnen. Mit dieser Behauptung hat er eine Verleumdung ausgesprochen.
Präsident Graf Ballestrem: Wegen dieser Aeußerung rufe ich den Abg. Zubeil zur Ordnung.
Abg. Zubeil (fortfahrend): wenn Herr Pauli sagt, ich verstände höchstens eine große Weiße einzuschänken, so giebt es Leute, die nicht einmal das verstehen, die überhaupt unfähig sind, irgend ein Urtheil zu fällen. (Heiterkeit.) Sie, Herr Pauli, sind ja das Schoßkind de- Kriegsministers (große Heiterkeit), darum rühmen Sie die angeblichen Wohlfahrtseinrichtungen in Spandau. Die Freunde deS Herrn Pauli, die Aufseher und Meister, werden von den Arbeitern „Leuteschinder" genannt. Ich kann Ihnen unzählige Arbeiter nennen, die in der Pulverfabrik in 60 Stunden nur 8—9 Mark verdienen. Warten Sie nur, Herr Pauli, Ihnen wird schon heim- geleuchtet werden. Die „Laterne" verfolgt Sie auf Schritt und Tritt und brandmarkt Sie, wo sie nur kann. (Heiterkeit.) Ich will damit schließen, ich sehe Sie mit dem Koster in der Hand ja doch schon Alle reifefertig dastehen. (Große Heiterkeit.)
Abg. Pauli (Potsdam): Sie können mir nicht zumuthen, Herr Zubeil, daß ich Ihren Angaben Glauben schenke. Sie sind in diesem Streit der Reingefallene, nicht ich. Mein Vorgänger im Mandat, Herr Schell, hat mich vor den sozialdemokratischen Versammlungen gewarnt und mir gesagt, da gehe es nicht anständig zu. Wenn Sie meinen, daß die Gegner in diesen Versammlungen anständig behandelt werden, so kann ich Sie von dem Gegentheil überzeugen; ich selbst bin in solchen Versammlungen sehr schlecht behandelt worden. Um ein Blatt wie die „Laterne" wird sich ein anständiger Mann nicht kümmern. Herr Zubeil kam bann auf die Trauben, die nur zu sauer fein fallen. Herr Zubeil, feien Sie doch nur ruhig. Sie sind ja selbst erst in der Stichwahl gewählt. (Heiterkeit.) Das kann ich Ihnen sagen: wenn ich wieder kandidiren will, dann ist bet Wahlkreis mein! (Gelächter bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Zubeil (Soz., mit großer Unruhe, Gelächter rechts und Oh!-Rufen empfangen): Nur ganz kurz: Ueber den Geschmack läßt sich ja im Allgemeinen streiten. Wer mit einem Manne, der außerhalb des Hauses so über Noth und Elend und ArbeitS- losigkeit der Arbeiter sich äußert, mit dem kann man nicht streiten.
Präsident Graf Ballestrem: Herr Wg. Zubeil, Sie haben doch nicht einen Wgeordneten aus dem Hause gemeint? (Abg. Zubeil ruft: Nein! Große Heiterkeit.)
Hierauf wird der Anttag Stockmann (Rp.) bett, die Bewilligung von 154 000 Mk. für ba§ Bekleidungsamt in Berlin nach kurzer Begründung durch den Anttagsteller angenommen.
Beim Marineetat bemängelt
Mg. Südekum (Soz.) den Erlaß, wonach die Schiffbau- Ingenieure Reserve-Offiziere fein müßten. Es sei vorgekommen, daß bereits angefteDte Ingenieure entlassen worden seien, weil ihre körperliche Beschaffenheit ihnen nicht gestattet habe, Reserve-Ostiziere zu werden.
Admiral Diederichs: Die Verfügung ist sehr alt, eine neue existirt nicht. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Schiffbau- Ingenieure voll seetüchtig sein müssen.
Mg. Südekum (Soz.): Es kommt mir darauf an, zu erfahre«, ob es wahr ist, daß bereits angestellte Ingenieure entlassen worden sind, weil sie nicht Reserve-Offiziere waren.
Admiral Diederichs: Mir sind solche Fälle nicht bekannt; ich würde für genauere Mittheilung dankbar fein.
Mg. Singer (Soz.j: Die Hauptfache ist, ob eine Verfügung besteht, wonach alle Schiffbau-Ingenieure Reserve-Offiziere sein müssen.
Admiral Diederichs: Der Gang ist jetzt der: Die Leute werden bei der Marine erzogen, dann werden sie Reserve-Offizier und bann Bauführer.
M'g. Südekum (Soz.) bespricht bad System der schwarzen Kitt-.» auf den Wersten.
Geh. AdmiralitätSrath Harms bestreitet, daß schwarze List« geführt werden. Es bestand nur eine Liste von denjenigen Arbeitern, denen eventuell, wenn Arbeiter-Entlassungen vorgenommen werd« müssen, gekündigt wird. Die Lifte ist aber gar nicht in Kraft getreten; sie ist überhaupt nicht weitergeführt worden, weil sich herausstellte, daß Arbeiter-Entlassungen nicht nöthig fein würden.
S!bg. Südekum (Soz.): Es ist doch merkwürdig, daß hinter einigen Namen der Liste die Worte „Aufwiegler" oder „faul und stech" standen, obwohl es sich um alte Arbeiter handelte, die sich im Dienst der Marine mürbe gearbeitet hatten. Eines der Mitglieder auf der Proskripttonsliste war übrigens Mitglied eines hochvattia- tischen Kriegervereins.
Der Marineetat wird angenommen.
Darauf vertagt das Haus die weitere Berathung deS Etats auf Donnerstag 1 Uhr. 8
Schluß 6 Uhr.


