Ausgabe 
13.2.1902 Erstes Blatt
 
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v- möchten wir aber auch jetzt noch nicht dem guten Wetter allzu ££ ^^dieFrühlingszeit:isk noch nicht angebrochen, es können Lch immer wieder Wmlerstürme komme...

WöchkvMk ziebrrvcht der goötsfüilt in brr Stabt (5ic^rn.

6 Voche. Vom 2. Februar bis 8. Februar 1902.

^n-i-mbl angenommen zu 26 400 (inf(. 1600 Mann Militär).

Einwoyneii ) - Sterblichtettszifser: 28,lu,

nach Abzug von 7 Ortsfremden 14,05 /

Kinder

ES starben an: Zusammen

Erwachsene:

1.

im Lebensjahr: 2.

vom

15. Jahr

Acute Tuberkulose

1 (1)

1 (1)

Ellervergismng

1 (1)

1 (1)

1 (1)

Tiphleruis

1 (1)

Bronchins

1

Schlagfluß Herzfehler Nierenenrzunbung

3 (1) 1

4 (1) 1

Tarmoerjchluß

2 (2)

2 (2)

Lebensschwäche

1 (1)

1 (1)

Krämpfen

1

1

Verunglückung

1

1

Summa

: 14 (7)

10 (4)

2 (1)

2 (2) _

Anm.: Tie

in Klammern gefetzten Ziffern geben an, wie viel ber betteffenben Krankheit auf von auswärts nach

der Todesfälle in

Gießen gebrachte

Kranke kommen.

Märkte.

W Friedberg, 12. Febr. Tas Geschäft auf dem gestrigen Dferdemarki mar zwar anfangs schleppend, wurde aber später besser sodas; der Marktverlaus gut war. Es wurden etwa hundert Abschlüsse gemacht. Gesucht waren hauptsächlich schwere Zugpferde und gute leichtere Arbeitspferde. Bevorzugt waren, rote auch |cit= her auf unseren Pserdemärkten, Belgier und Holländer, die von cim »einen Finnen direkt importiert werden. Ganz verschwunden von unseren Märkten sind die anierrkanischen Pserde, weil sie an Ort und Stelle eine so hohe Preissteigerung ersahren haben, sodaß bei Öen beträchtlichen Transportkosten nichts mehr zu verdienen ist.

Vie» bis sechsjährige gute Zugpferde wurden mit 20003000 Mk. bezahlt, geringere ältere Arbeitspferde waren für 200500 Mk. das etüdf zu haben. Ganz unbedeutend war, wie immer hier, das Geschäft in Luruspferden. Bemerkt sei noch, daß viele Pferde hier ansgclrieben waren, die an dem Tags zuvor in Kreuznach abge­hobenen Faslnachtsmarkt unverkauft geblieben waren, und das; bereits am Montag hier einige Kaufgeschäfte abgeschlossen worden waren.

Limburg a. d. 8., 12. Febr. Frnchtmarkt. Durch­schnittspreise pr. Malter. Roter Weizen 14.20 Mk., Weitzer Welzen ÜU.OO Mk., Korn 10.25 Mk., Gerste 0.00 Mk., Hafer 0.00 Alk., Erbsen 0.00 Mk., Kartoffeln 0.00 Alk.

Meteorologische Beobachtungen der Station (»ließen.

Februar

Barometer aus 0° reduziert

üeniperatiir ber Luft

Absolute Feuchtigkeit

Relative Feuchtigkeit

Windrichtung

Windstärke

Wetter

12.

2» j

746,2

0,6

3,6

83

NE.

2

Sonnenschein

12.

9,s

746,3

6,3

2,8

100

ENE.

2

Sternh. Him.

13.

? 26

743,1

9,7

2,1

98

NNE.

4

Bew. ,

Höchste - Niedrigst

remper e

atur ar

n 11.

11.

Febr.

bis 12

12

Febr.

+ 3,2° C.

9,3° C.

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Die nachstehende Bekanntmachung des Großh. Feld- beretntgungskomimssärs zu Friedberg bringen wir hierdurch zur Kenntnis der betr. Grundbesitzer.

Gießen, den 11. Februar 1902. 1283

Großherzogllche Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldberetnigung in der Gemarkung Gießen, linkes Lahnufer.

Nachdem sich in dem Abstimmungstermin vom 10. August v. IS. 199 Grundeigentümer mit 105,7216 ha beteiligter Fläche gegen die rubr. Feldbereinigung erklärt haben, während im Ganzen 1492 Grundeigentümer mit 1265,5434 ha Fläche an dem Unternehmen beteiligt sind, hiernach also mehr als die nach Art. 6 des Feldbereinigungsgesetzes erforderliche Mehrheit für die rubr. Feldbereinigung vorhanden ist, und nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit dieses Ergeb­nisses erhoben worden sind, hat Großherzogliches Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel nnd Ge­werbe, den Beginn der Feldbereinigungsarbeiten angeordnet und den Unterzeichneten zum Bereinigungskommissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, lade ich m Gemäßheit des Art. 16 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887 die sämtlichen beteiligten Grundbesitzer zu der

Donnerstag, 27. Februar L I», vormittags IV'/z Uhr, in der Turnhalle des Turnvereins (Steinstraße 3) zu Gießen stattfindenden Versammlung ein.

Diese Versammlung hat:

1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächen- gehall, oder den Abschätzungswert der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massegrund­stücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;

2. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sach­verständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mit­glied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden.

In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betei­ligte Grundeigentümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidritteilen der An­wesenden, und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Kommen gütige Beschlüsse nicht zu stände, so hat:

zu 1.

die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu faffen, zu 2.

Großherzogliches Ministerium de§ Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe die Sach­verständigen und die Schiedsrichter zu ernennen.

Friedberg, den 3. Februar 1902.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär: Spam er, Kreisamtmann.

fiir alleinstehende Damen

* ist

günstige Gelegenheit geboten, sich selbstständig zu machen durch Uebernahme eines feü mehreren Jahren am hiesigen Platze bestehenden befferen Spezial- gefchästes der Lebensmillelbranche gegen billigfle Barzahlung und unter günstigsten Bedingungen.

Gest. Angebote sind an die Expedition d. Bl. unter Nr. 1269 zu richten mit Angabe ihrer bisherigen Thättgkell und ungefähren - BermogenS-Derhällmffe.

Bekanntmachung.

Die Stadtverordneten-Versammlung hat beschlossen, in die städtische Schlachthaus - Kommission einen Metzger zu wählen, welcher der Innung nicht angehört und hierfür Vor­schläge seitens der der Innung nicht angehörenden Metzger- meister entgegenzunehmen.

Die hier ansässigen Metzgermeister, welche der Innung nicht angehören, ersuche ich, zu diesem Zwecke sich Mittwoch den 19. Februar, nach«. 3 Uhr pünktlich, im Stadtverordneten-Saale einzufinden.

Gießen, den 10. Februar 1902. 1288

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Vorkehrungen

gegen das Einfrieren her SM-Wnfserleitnngen.

Unter Hinweis auf dieBestimmungen über Anlage der Haus- roafierleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerkfam, daß, um dem Einfrieren des Waffers in den Hauswafferleitungen bet eintretender Kälte vorzubengen, es erforderlich ist, die Hauswafferleitungen des Abends für die Dauer der Nacht au ent­leeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Waffer- meffer befindliche Hauptabfperrhahn geschloffen und bann das seit­lich desselben befindliche Entlecrungshähnchen, nachdem em passen­des Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser voll­ständig abgelaufen fft, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder ge­schlossen rotrb.

Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, i|i es geboten, während derselben das in dem obersten Stockwerk dcS Hauses befindliche Zapfventil der Hausleitung offen zu hallen, damit die Lust Zutritt in die Leitung erhalte. Ein größerer -teil des Wassers kann auch schon durch das Zapfventil der untersten Kucke enüeert werden, wodurch die Entleerung im Keller vereinfacht roirb. Nach stallgehabter Entleerung sind die beiden Zapfventile, welche dem Eintritt der Luft unb der Entleerung bes Waffers bienten, roieber zu schließen.

Tas Schließen des Hauptabsperrhahnes erfolgt durch Auffetzen bes beigegebenen Schlüssels auf ben vier- fantigen Hahnzapsen und Drehung im Sinne eines Uhr­zeigers, bis Widerstand erfolgt Das Oeffnen des Haupt- absperrhahnes geschieht durch Drehung in entgegengesetztem I Sinne, bis Widerstand erfolgt

Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperr- hahn wieder vollständig geöffnet werden.

Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hos- rLumen, Gärten usw. sind während des Winters mittelst ihrer be­sonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entieeren und erteilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Aus­kunft, welcher die betreffende Lellung gefertigt hat. Bei anhalten­der außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu be­schränken und während der übrigen Tageszeit die Hauswasser­leitungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines kleinen Herdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, in kalten Klosett- ober sonstigen ungeheizten Räumen, burch welche bic Wasserleitung führt, sofern bafelbft bie Leitung nicht schon durch eine Umhüllung gegen Kälte oeschützt ist, bie Temperatur burch ein Deichen ober geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhallen.

Lehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorüber­gehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts (rote in Vereins- Häusern usro.) werden durch Einstteuen von etwas Salz (Viehsalz) m das Schlußwaffer des Syphons (Wasserabschluffes) gegen Aus­frieren der Schüsseln geschützt.

Die Waffermeffer nebst dem uLchstanschließenden Teil der Rohrleitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken ober ähnlichen Schutzmitteln gegen Kalle zu umkleiden, auch nament­lich die betr. Kellersenster geschloffen zu hallen. Die Herstellung aller Waffermeffer, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Aalte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer.

Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Borfichtsmag- regeln allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung.

Reparaturen und Anschauung von Hauswafferleitungen werden am schnellsten von denjenigen Jnftallattonsgeschäften besorgt, welche die betr. Hauswafferleitungen s. Zt. ausgeführt haben.

Gießen, den 6. November 1901.

Städtisches Gas- und Wafferwerk Gießen. _ Otto Bergen. ®09

Holz-Versteigerung

in der Amstlicheu Abersörsterei <-Lich.

Es sollen versteigert werden: ~

Montag den 17. Februar, vormittags 9Va Uhr, im Distrikt Alönchwald: Buchen: 22 rm Knüppel, 1360 Durchforstungs- Wellen; 1000 Weichholz-Wellen; Kiefern: 120 rm klnüppel, 14 rar Stöcke, 900 Wellen. .

221 Stück Fichtcu-Derbstaugeu 13,79 km (für Wagnep zu Sparren u. s. w.)

Unbesehen werden verkauft: Aus dem Distrikt Meilbach: 1 rm Buchen-Scheiter, 1 rm Buchen-Knüppel, 10 Buchen-Wellen, 16 rm Fichten-Slöcke; aus dem Distrikt Riedwald: 10 rm Kiefern» Knüppel, 14 rm Kiefern-Stöcke und 300 Krefern-Wellen.

Tic Zusammenkunft ist da, wo sich bie Viemalwege Albach» Hattenrob unb Burkharbsfelben-Lich (Schlagweg) kreuzen.

Dienstag den 18. Februar, vormittags 9*/i Uhr, w den Distrillen Mühlberg und Grauborn:

Buchen: 190 rm Scheller, 40 rm Knüppel, 100 rm etbd^ 2600 Wellen; Eichen: 17 rm Knüppel, 17 rm Stöcke, 700 Wellens Bwken: 2 rm Rundschell, 4 rm Knüppel, 2 rm Stöcke, 60 Wellsp Nadelholz: 16 rm Knüppel, 20 rm Stöcke, 700 Wellen.

2 Stück Eichen - Schnittholz (1 in Mühlberg = 0,67 fm, 1 im Höler, blind, Nr. 114 = 1,93 £m); 4 Stück Buchcn-Schnitt- holz 3,16 km; 2 Ahorn 0,67 im; 2 Elsbeer ° Stämmchco = 0,26 km.

Die Zusammenkunft ist aus der Ehaussee beim Albacher Hoi

Lick, den 5. Februar 1902. 1H®

Fürstliche Oberfürsterci.

KekaMtmachung. I

Das Haus Maigasse Nr. 7 I ist per 1. März 1902 zu ver­mieten. Nähere Auskunft er­teilt das Armenamt Bürger­meistereigebäude Zimmer Nr. 4.

Gießen, 21. Januar 1902. Die Armen-Deputation der

Stadt Gießen.

________Wolff. 824

Konkursverfahren.

Heber das Vermögen des Handelsmanns Herm. Ziegel­stein zu Treis a. Lda. wird heute am 12. Februar 1902, vormittags 11^ Uhr, das Kon­kursverfahren eröffnet.

Der Kaufmann Jean Boeck von Gießen wird zum Konkurs- verwaller ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 1. März 1902 bet dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfaffung über die Beibehaltung des er­nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein» tretenden Falls über die in § 132 der Konkursordnung be­zeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Freitag den 7. März 1902, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben ober zur Konkursmasse etwas schul­dig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch bic Verpflichtung aus- erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forder­ungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedig­

ung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. März 1902 Anzeige zu machen. 1315

Großherzogliches Amtsgericht zu Gießen.________

Verdingung.

Die Lieferung von 2000U cbm Hartgestein-Kleinschlag tu5000 ebnj Basalt - Femsckolter für Gleis­unterhaltung |oll vergeben wer­ben. Die VerbingungsmUerlagen können in unserem Amtsgebäude Voststraße 6, hieHelbst emgeschen bezw. gegen Einsendung von 0,50 Mk. bezogen werden. 1237 Die Angebote sind oerschloffen mit entsprechender Aufschrift bis Montag den 24. Februar er. vormittags 11 Uhr, hierher ein- zusenben, zu welchem Zeitpunkt bie Eröffnung ber Angebote statt- finbet. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Frankfurt a. 'Dl., 6. Febr. 1902. Königl. Eisenb.-Betriebsinspekt. 2. Jagdverpachtung.

Lamstag, IS. Februar l. I., nachmittags 3 Uhr, soll auf dem Bureau unter-» zeichneter Bürgermeisterei die. der Gemeinde Trohe zu» stehende Jagd unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden.

Trohe, 8. Februar 1902. Gr. Bürgermeisterei Trohe.

Schmidt. 1221

Jagdverpachtung. Montag, 17. Febr. l. nachmittags 1 Uhr, soll auf dem Gemeindehaus dahier ein Teil der hiesigen Gemeirckejagd, bestehend aus Jagdbezirk Nr. 1 (Wehrholz), ca. 228 Hektar Wald und 522 Hektar Feld, nunmehr in 2 Bezirken eventl. auch zusammen auf weitere 6 Jahre nochmals verpachtet werden. 1313

Gr. Bürgermeisterei Lang-Göns

Rompf.