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Samstag den 15. November 1902, abends 8 Uhr, im „Schipkapatz", bei Wirt Arnold.
Tages-Orduung: 1. Berichterstattung. — L Rechnuugsablaae. — 3. Wahl der Rechnungsprüsungskommission. — 4. Ersatzwahl des Vorstandes. — 5. Verschiedenes.
Gießen, den 1. November 1902. 7671
Der Vorstand.
Die Rechnung liegt bei dem ersten Vorsitzenden, Herrn A. Wokori, Schanzenstraße 8, vom 1. bis 14. November zur gefl. Einsicht der Mitglieder offen. 7671
Meta m Mzwarei
Bekanntmachung.
Aus den Zinsen der Friedrich Heyer von Rosenfeldfchen Stiftung sollen am Todestag des Stifters — 21. Dezember — 07 Mk. 20 Psg. an solche evangelische, würdige Stadtarme verteilt werden, welche selbst in Gießen geboren sind und deren Eltern wnb Großeltern ebenfalls dorten zur Welt kamen und daselbst das Bürgerrecht inne haben oder hatten. Anmeldungen zum Benig Lieser Zinsen sind auf dem Armenamt bis zum 1. Dezember 1902 zu erstatten. __
Gießen, den 6. November 1902. 7875
Großherzvgluhe Burgermeiüerei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Aus der Stiftung der Ludwig Theodor Felfing Eheleute au Gießen sind die dtesjährigen Zlnsen und zwar: 171 Mk. 43 Psg. ■m zehn in Gießen geborene würdige Arme und 34 Mk. 29 Psg ■in fünf würdige Wttiven zu gleichen Teilen zu vergeben. Anmeldungen hierzu haben bis zum 10. Dexember aus dem Bureau Ler unlerzeichneten Behörde — Zimmer Nr. 4 — zu erfolgen.
Gießen, den 6. November 1902. 7877
Die Armen-Deputation der Stadt Greßen.
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J. Kaan jr.
Bekanntmachung.
186 Mark Zinsen aus der Stiftung der dahier verstorbenen Vlisabethe Schmidt sind zu gleichen Teilen an vier bedürftige, lunbeschollene, ledige, in Gießen lebende Dienstmädchen tm Alter B über 50 Jcchre und vier arme Witwen aus Gießen nach der Aus- rvahl des Stadtoorstairdes zu vergeben. Anmeldungen zum Be» >uge derselben haben bis zum 10. Dezember 1902 unter Bei- Kfgfc Lnngung des erforderlichen Nachweises bei der unterzeichneten Stelle zu geschehen. t®"
Greßen, am 6. November 1902. 7874 KT“?
Die Armen-Deputation der Stadt Gießen.
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Aus der Miuua KeU-Bogt-Stistung sind für das Jahr BA J902 drei Gaben von je 70 Alk. an drei in Gießen wohnhafte, Ek.*' würdige und bedürftige Handwerker oder deren Witwen eoangel. Ronsejswn zu vergeben. Bewerbungen haben bis langsterrs 30. Wo- titi* eember d. I. bei der unterzeichneten Behörde, Zünmer Nr. 4, Eggg gu geschehen.
Gießen, den 6. November 1902. 7876
Die Armen-Deputation der Stadt Gießen.
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Vorkehrungen
gegen to 6in)ritttn Her Hnns-Wiljseeleitnngeil.
Unter Hinweis auf die „Bestimmungen über Anlage der Haus- W rDasserleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, M tim dem (Einfrieren des Wassers in den Hauswasserleitttngcn bei eintretender Satte vorzubengen, es erforderlich ist, die W Hauswasserleitungen des Mends für die Dauer der Nacht zu ent-IW leeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wasser- rnesjer befindliche Hauptabsperrhahn geschloßen und dann das seit- M l ich desselben befindliche Entleerungshähirchen, nachdem ein passen- | M des Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet M schatten wird, brs das in der Hausleitung stehende Wasser voll- sn» siändig abgelaufen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder ge- I K»^ schlossen wird.
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, M nvährerrd derselben das in dem obersten Stockwerk des Hauses M befindliche Zapsventtl der Hausleitung offen zu halten, damit bie ätust Zutritt in die Lettung erhalte. — Ein größerer Teil d^s M Wassers kann auch schon durch das Zapfventtl der untersten ^üche M entleert werden, wodurch die Entleerung im §<eller vereinfacht mirb. — Nach stattgehabter Entleerung sind die beiden Zapfventile, W >reiche dem Einttttt der Luft und der Enlleerung des Wassers I Sk dienten, wieder zu schließen. W
Das Schließen deö HanfiiabsperrhahneS erfolgt Kh durch Aufsetzen des beiaegebenen Schlüssels auf den vier- kantigen yahnzapfen und Drehung im Sinne eines Uhr- zeigers, bis Widerstand erfolgt. — Das Oeffuen des Hartpt- absperrhahneS geschieht durch Drehung m entgegengesetztem W ©inne, biö Widerstand erfolgt.
Bchuss Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperr- M Hahn wieder vollständig geöffnet werden. &
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hos° M raumen, Gärten usw. sind während des Winters mrttelst ihrer be- W i anderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu enlleeren und erteilt W hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Aus- M 5mft, welcher die betreffende Leitung gefertigt hat. Bei auhatten- KL wer außerordentlicher Kätte empfiehtt es sich, die WafferenMahme M mrch während des Tages aus kürzere festgesetzte $cit zn be° M sihränken und während der übrigen Tageszeit, die vauswasser- Lzitungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. Dem W Einfrieren jola-er Wasserleitungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohuuugeu geführt sind, kann man durch Unterhattung eines Eg Beinen Herdfeuers voroeugen. Auch empfiehtt es sich, in katteu W Klosett- oder sonstigen ungeheizte« Räumen, durch welche die g| Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch g*? aine Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch U am Oeschen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten. W
Sehr katt stehende, insbesondere auch abgefteffte und vorüber- SA gehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts (wie in Vereins- 8 ffäusern usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz (Viehsalz) » Li das Schlußwasser des Syphons (Wasserabschttisses) gegen Auf- § ärieren der Schüsseln geschützt. 2
Die Wassermeffer nebst dem nächstauschließcnden Teil v Wer Rohrlettung sind während des Winters mit Stroh, Säcken 3 aber ährllichen Schutzmitteln gegen Kätte zu umkleiden, auch nament- M Lich die betr. Kellerfenfter geschlossen zu hatten. — Die Herstellung ES Mer Waffermeffer, die in Folge ungenügenden Schutzes L gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der W Hausbesitzer, ^^hlenen Dorkchrungen wird dem Wasserabnehmer 8 die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer W aber werden Beschädiguugeu au Leitung und Gebäude fern M aehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Borpchtsmatz- «geln allen Beteiligten znr ganz besonderen Beachtung.
Reparaturen und Auschauung von Hauswasserlettungen werden am schnellsten von denjenigen Jnstallatioiisgeschaften besorgt, welche B die betr. Hauswasserleitungen s. Zt. ausgefühtt haben.
Gießen, den 1L November 1902.
Städtisches Gas- und Wafferwerk Gießen.
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