Ausgabe 
12.2.1902 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 36

Mittwoch, 12. Februar 1902

152. Jahrg.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.

DieSietzener ZmnilienblStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische Lasdwtrt" erscheint monatlich einmal.

Gietzener Anzeiger

L^ranlivorliich für den allgemeinen Teil: P. SBitllo; sür den Anzeigenteil. H. Beck.

Rotationsdruck und Verlag der Drü hl'schen UnioersilatLdruckerei (Pietsch Erben), Greven.

General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

140. Sitzung vom 11. Februar.

1 Uhr. Das Haus ist sehr schwach besetzt.

Am Bundcsrathstisch: Dr. Nieberding u. A.

Die zweite Berathung des Etats der Rcichsjustiz- , a i 11' n g wird beim TitelG-Halt bc5 Staatssekretärs", zu Dein die Duell-Resolution Gröber und Gen. (Ctr.) vorliegt, fottgesetzt.

ALg. Baier (Ctt.): Es kann nicht geleugnet werden, daß sich seit der Einführung der freien Advokatur im Jahre 1879 manche Mißstände in der Rechtsanwaltschaft gezeigt haben. Jetzt werden hier und da den Rechtsanwälten Dinge in die Schuhe geschoben, die den ganzen ehrenwerthen Stand beleidigen; solche Angriffe sind noch jüngst in der bairischen Kammer, anläßlich der Basser- vümnschen Beschwerde über Prozeßvcrschleppung, in der Rhein­pfalz erhoben worden; es fielen dabei ohne Widerspruch Be­merkungen, wie die, cs käme bei dem Anwälten nur auf dasMaul­werk" an, die Anwälte suchten nur die Prozesse zu verlängern u. s. w. Tas Ansehen der Rechtsanwälte ist also zweifellos gesunken. Die Vorwürfe find aber durchaus unberechtigt; in Baiern scheint die Rechtsanwaltschaft das Aschenbrödel der Justizverwaltung zu sein; die Gebühren, die dort die Anwälte für ihr Auftreten vor dem Schiedsgericht erhalten, sind so kümmerlich, daß man sie als ein hingeworfenes Trinkgeld bezeichnen kann. Es ist daher in Baiern soweit gekommen, daß sich Rechtsanwälte zu Sekretären befördern" lassen. Das Publikum mutz dann natürlich annehmen, daß die Anwaltschaft die unterste Stufe der juristischen Laufbahn sei. Die Anwälte treiben rücksichtslos die noch ausstehenden Gebühren ein und annonctren in den Blättern, datz sie ihre Praxisbillig" verkaufen wollen. Hier mühte der Staatssekretär entschieden einschrciten. Der Anwaltstand ist in Baiern eine Art Taubenschlag geworden, in den Jeder hinein und wieder an die Staatskrippe hrnausflicgen kann; diese Leute sind die Eintagsfliegen unter den Anwälten. Wenn so die Rechtsanwälte mit einem halben Auge auf ihr Amt, mit anderthalb Augen auf die Staatsstellung schielen (Hc'.tcrkett), was kann dabei für die Rechtsanwälte herauskommen. Es mutz deshalb eine Karenzzeit eingeführt werden. Dem Staatssekretär wird es nicht unbekannt sein, datz der Deutsche Anwaltverein da­mit umgeht, eine Pensionskasse zu bilden. Ich möchte anregen, daß von Reichswegen ein Zuschuß zu der Kaste geleistet und der Beltrittszwang eingcführt wird. Wenn man bedenkt, datz die Rechtsanwälte gezwungen werden, so und so viele Armenprozeste umsonst zu führen, unb daß sie so jährlich 600- bis 800 000 Mark opferfreudig auf dem Altar des Vaterlandes niederlegen, so mutz man den Wunsch als berechtigt anerkennen, datz nun auch das Reich etwas für die Rechtsanwaltschaft thue. Durch die Leistung deS Zuschusses würde die Berufsfreudigkeit der Anwälte gehoben, die eine Zierde unseres Justizpalastes sind.

Abg. Bcckh (Koburg, fteis. Vp.): Es war mir nicht angenehm, daß ein bairischer Collega von mir hier im Reichstage seinen Stand in der Weise vertrat, wie es geschehen ist. Die Reoe wäre vor der Anwaltskammer, auf dem Juristentag, oder allenfalls in der bairischen Kammer am Platze gewesen: hier nicht. Ich werde mich mit der Rede nicht weiter beschäftigen und auch der Staatssekretär wird sich wohl nicht zu Schritten gegenüber der bairischen Negierung veranlaßt sehen. Nur darauf will ich Hinweisen, datz die Anwalt­schaft niemals einen Reichszuschuß zu ihrer Pensionstaste verlangt hat; auch auf dem Anwaltstag hat Niemand daran gedacht. Es läßt sich nicht leugnen, daß das, was gestern der Abg. Stadthagen über Klassenjustiz sagte, eine gewisse Berechtigung hat. Ein Ver­gleich zwischen Urtheilen gegen Arbeiter und gegen Höherstehende macht allerdings hie und da stutzig; aber man darf daraus keine verallgemeinernden Folgerungen ziehen. Der Sttaftahmen bei Be­leidigungen muß m. E. erweitert werden, und besonders sollten die Richter auch jetzt schon gegen Beleidigungen scharfer vorgehen. An der Reform des Strafprozesses arbeiten wir nun schon seit 7 Jahren und sind n$d) nicht Wetter gekommen. Es ist ftaglich, ob wir die lex Rintelen in dieser Session erledigen werden. Gegen den Vorschlag des Abg. Bastermann, große Schöffengerichte einzu­richten, muß ich mich entschieden wenden. Es würde Damit der Be­seitigung der Schwurgerichte vorgearbeitet, für die sich zwar ein Theil der Juristen aber auch hierunter eine Minderheit keines­wegs aber das Volk erwärmten. Im Duellwesen sind leider in den letzten Tagen schon wieder zwei Fälle bekannt geworden, welche die öffentliche Meinung erregen, das Duell in Ulm zwischen zwei Leutnants, ein Fall, der ganz ähnlich liegt wie der in Springe, und dann sogar ein Duell zwischen zwei Heizern in China, die sich beide todtgeschoffen haben und jetzt zur 9b»jrH)*iTi t nach Deutschland transportirt werden (schallende Heiterkeit), p.' - ' ^ie sich gegenseitig todtschießen wollten. Gegen­über den Vorschlägen des Abg. Gröber zur Beseitigung des Duells würde ich denen des Abg. Schrader den Vorzug geben. Wenn man beim Duell so sehr den Ehrenstandpuntt betont, dann sollte man das auch auf anderem Boden thun und vor allen Dingen den Zeug- nißzwang für die Presse beseitigen, auf Grund desten an die Redak­teure Zumutbungen gestellt werden, die den Anschauungen jedes ehrliebenden Menschen zuwiderlaufen. Daß der fliegende Gerichts­stand der Preste noch immer in Kraft ist, ist um so verwunderlicher, als die Regierungen ja selbst schon die Verwerflichkeit dieser In­stitution anerkannt haben. Die bedeutendsten Juristen, auch Herr v. Liszt und Oberreichsanwalt Hamm, haben sich mit Entschicdenhett gegen den fliegenden Gerichtsstand der Preste ausgesprochen. SBdYm eS richtig ist, was der Staatssekretär sagt, daß in der Praxis that- sächlich kaum noch Gebrauch von dieser Institution gemacht werde, dann liegt doch auch nicht der mindeste Grund vor, mit der gesetzlichen Regelung der Frage noch länger zu zögern.

Höchst dringlich ist auch die endliche Einführung der Entschädi­gung unschuldig Verhafteter. Ein dahin gehender Anttag ist, wie der Reickstagspräsident bei der Abstimmung konstatirt,mit sehr großer Mehrheit, vielleicht Einsttmmigkeit" schon vor Jahren vom Hause angenommen worden. Wenn die Entschädigungspflicht cin- geführt ist, dann wird man es mit den Verhaftungen weniger leicht nehmen, als cs heute vielfach geschieht. Ich erinnere nur an die Verhaftung des Dr. Schulze in dem Elberfelder Militärbefreiungs- prozcß. Bei einer Frage von so bedeutendem Humanitären Inter­esse müßten die immer wieder betonten Schwierigkeiten endlich aus dem Wege geräumt werden, sonst werden wir nie zu dem erwünschten Resultat gelangen. Dasselbe gilt von den Schwierigkeiten hinsicht­lich der Reform der Sttafprozetzordnung und des Sttafvollzuges. Unseren Jnittattvanttägcn geht cs leider ähnlich wie dem ausge­setzten Kinde in der Winternacht. Es wird so lange darüber debat- titt, bis das Kind todt ist.

Staatssekretär Dr. Nieberding: Wenn ich sagte, daß mit einer Reform des Sttafvollzuges große Schwierigketten verbunden wären, so hängt das damit zusammen, datz eine solche Reform nur denkbar ist in Verbindung mit einer Reform des Strafgesetzbuchs. Es ist auch nicht zu vergessen, daß eine Reform des Sttafvollzuges viele

Neueinrichtungen mit sich bringen würde, die eine Ausgabe von über 100 Millionen erforderten. Man kann doch so viel Geld nicht ausgeben, ohne die sichere Gewähr zu haben, daß nicht etwa in zehn Jahren schon wieder eine Acnderung nothwendig wird. Also man darf auf diesem Gebiet nichts überstürzen.

Rdit der wetteren Bearbeitung der Reichsjustizgesetze sind wir im Reichsjustizautt fortgesetzt beschäftigt, wir hängen nur nicht Alles an die große Glocke, sondern pflegen erst mit fertigen Arbeiten hervorzutreten. In Sacken der Reform der Sttafprozetzordnung kann uns keinesfalls ein Vorwurf gemacht werden. Hier handelt cs sich doch um einen Gesetzentwurf, der aus der Initiative des Hauses hervorgeht, und so lange der Reichstag damit nicht fertig ist, ist cs nicht Aufgabe der Regierungen, cinzugrcifen, sondern abzuwartcn.

Würtembergischer Bundesbevollmächtigtcr von Schicker (fast unverständlich) wendet sich gegen eine gestrige Aeutzerung des Abg. Stadthagen, in Betteff der Handhabung des § 117 der Ge­werbeordnung in Würtcmbcrg und erläutert die Beziehungen der Erpressungsparagraphen zu den Lohnkämpfen.

Abg. Dr. Spahn (Ctr.): Der Prozeß gegen die Treber- Trocknungsgesellschaft hat ergeben, daß trotz aller Vorschriften des Handelsgesetzbuches die Buchführung der Aktiengesellschaften doch in einer Weise erfolgen kann, daß es keinem Sachverständigen ge­lingt, ein Bild von der finanziellen Lage der Gesellschaft zu gewinnen. Man sollte daher, wie bei den Genossenschaften, periodische Zwangsrevisionen einführen, um betrügerischen Mani­pulationen vorzubeugcn. Die indirekte Andeutung des Staats- fcTretär, daß man in zehn Jahren vielleicht zu einer Reform des Sttafvollzuges gelangen könne, nehme ich nicht mit großer Zuver­sicht entgegen. Ich bin nicht so optimistisch, zu glauben, daß die Schwierigkeiten bei den Einzelstaaten in zehn Jahren gehoben fein werden. (Heiterkeit.)

Abg. v. Maltzan (Hosp, der Kons.) wünscht reichsgesetzliche Regelung des Automobilverkehrs. Die Fahrer müßten den Be­fähigungsnachweis erbringen; auch sei eine Maximalgeschwindigkeit vorzuschreiben. Ebenso nothwendig seien einheitliche Bestimmungen über die Haftpflicht der Automobilbesitzcr.

Staatssekretär Dr. Nieberding: Der Vorredner berührt mit seinen Anregungen einen Zweig der Verkehrspolizei. Ob die Er­füllung seiner Wünsche möglich ist, wage ich nicht zu entscheiden, denn fie gehören zum Ressort des Reichsamts des Innern. Die Frage dcr Haftpflicht ist durch das bürgerliche Gesetzbuch der landesgesetzlichen Regelung überlassen. Wir haben audj schon den Erlaß reichsgesetzlichcr Vorschriften über die Haftpflicht erwogen, aber dann müßten die Initiative dazu von Preußen ausgchcn. Vorläufig aber scheint Preutzen die Zeit dazu noch nicht für ge­kommen zu halten.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.): Ich freue mich, daß der Abg. Maltzan die Frage der Haftpflicht der Automobilbesitzer angeregt hat. Er stellt sich damit auf den von uns stets vertretenen Stand­punkt, daß, wer Schaden anrichtet, auch dafür aufzukommen hat. Allerdings haben wir diesen Grundsatz auf anderen Gebieten be­folgt sehen wollen, nämlich bann, wenn es sich um Schädigung von Arbeitern handelt. Die Reformen im Justizwesen, die wir seit Jahren verlangen, sind immer noch nicht durchgeführt. In jeden) Jahre sagt die Regierung, sie fei über die Vorarbeiten noch nicht hinausgekommen. Heute allerdings hat der Staatssettetär einen neuen Grundsatz auf gestellt; er sagt, die Regierung könne nichts thun, bevor nicht die dem Hause vorliegenden Jnittativanträge er­ledigt sind. Bisher dachte ich immer, die Regierung legt auf Initia­tivanträge überhaupt kein Gewicht. Ich möchte den Staatssettetär fragen, ob es ihm bekannt ist, daß der gestern erwähnte Erlaß dcr Minister des Innern und der Justiz noch einen Nachsatz enthielt, der dahin geht, daß die Staatsanwaltschaft angewiesen wird, gegen Vereinigungen von Jndufrricllen, gegen Kartelle, Ringe und Trusts nicht wegen Erpressung vorzugehen. Unternehmer, die Arbeiter zwingen, aus ihrer Gewerkschaft auszutteten, werden nicht beftraft; ja in einem Falle, in dem ein Unternehmer einen Arbeiter auf die schwarze Liste setzte, hat das LandKricht I Berlin eine solche Handlungsweise nicht als gegen die gute Sitte verstoßend erklärt. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten). Daß aber Der Arbeiter von seinem gesetzlich ihm zustehenden Koalitionsrecht Gebrauch macht, das soll nach demselben Urtheil gegen die guten Sitten ver­stoßen. Was das Duell betrifft, so glaube ich nicht, daß man durch höhere Ahndung von Beleidigungen etwas dagegen ausrichten kann. Herr Kollege Bassermann scheint nicht zu wissen, daß jetzt schon auf Beleidigungen Gefängniß bis zu 2 Jahren steht und daß bei Beleidigungen national-liberaler Unternehmer durch Arbeiter auf sehr hohe Strafen erkannt wird. Wenn die ©trafen wegen Be­leidigung verschärft werden, so werden nur die Arbeiter den Schaden davon haben. Die bürgerliche Gesellschaft ist in der Auflösung begriffen und sucht sich durch gekünstelte Auslegung der Gesetze über Wasser zu halten. Eoenso wie das Reichsgesetz den Begriff der Beleidigung auslegt, legt es auch den § 166 des Strafgesetzbuches aus. Schriften von Tolstoi sollen eine Beschimpfung der christlichen Kirche enthalten! Mit seinen Ausführungen über die Klassenjustiz, namentlich in Sachsen, hat der Abgeordnete Stadthagen durchaus Recht. An der Zunahme des jugendlichen Verbrecherthums sind unsere sozialen Verhältnisse schuld; die rückfälligen Verbrecher sind zu einem Drittel solche, die schon in der Jugend bestraft sind. Weiter refrutiren sich die Verbrecher aus den Kreisen der unehelich Gebore­nen, der Analphabeten und der in Zwangserziehungsanstaltcn Er­zogenen. Für jugendliche Personen ist das Gefängniß nicht eine Erziehungsanstalt, sondern eine Vorschule, und es ist kein Wunder, daß solche jugendlichen Personen fürs Leben verloren sind und später im Zuchthaus enden. (Beifall bei Öen Sozialdemokraten.)

Abg. Dr. Oertel (kons.): Der Vorredner hat den Fehler be­gangen, daß er die Verbrechen auf wirthschaftliche Noth und man- gelnbe Verftandsbildung zurückführt, aber die eigentlichen Ur­sachen des Verbrechens liegen ganz wo anders. Die Quelle des Verbrechens ist die Neigung zur Sünde. Die Rückkehr zur Religion, die Erziehung im Geiste des lebendigen Chrii'tenthums, ist das erste Mittel zur Einschränkung des Verbrecherthums. (Beifall reckts. Lachen bei den Sozialdemokraten.) Darin muß ich den Sozcal- bemotraten Recht geben, daß baä konfizirte Buch von Tolstoi nicht unter das Strafgesetzbuch fällt. Den betreffenden sächsischen Rich­tern kann ich nicht ganz Recht geben; sie haben berfannt, daß das Buch trotz aller Bedenklichkeiten eine große sittliche Tenben; ver­folgt. Im Allgemeinen lann ich aber nicht in den Wunsch ein­stimmen, daß vom § 166 des Strafgesetzbuchs weniger (Gebrauch gemacht werde; im Gegcntheil, man möge ihn mehr als oisher, aber in der richtigen Weise, antoenben. Es ist gesagt worben, wenn in Sachsen noch ein Sozialbemottat gewählt würbe, würben bort wohl Goethes Werke verboten werben. Ach nein, es giebt ja kein besseres Mittel gegen bie Sozialbemottatte, als bie Lektüre der Goetheschcn Werke. (Heiterkeit.) Die allgemeinen Vorwürfe gegen bie deutsche Justiz sind völlig unbewiesen. Mißgriffe, wie sie ttn Fall Kulenkampfs vorgekommen sind, verurtheile ich rück­haltlos. Den Wunsch nach baldiger Aufhebung des fliegenden Ge­richtsstandes theile ich vollkommen. Wie kommt cs, bah bie Vor­lage sich noch immer verzögert, wenn man doch allgemein mit der Aufhetzung einverstanden ist? Auch manches von dem, was üoer

die Handhabung des Zeugnißzwcmgs gesagt tuorben ist, unter- schreibe ich. Der bcrantioortlidjc Redakteur übernimmt die Ver­antwortung für jeden Artikel; man möge hier la recherche de la paternite unterlassen, damit keine unanzländigc Gesinnung großgczogeii wirb. Mil mcinenFreunden habe ich über bieFragc noch nicht sprechen können, spreche daher hier nur für mich; glaube aber, baß viele von ihnen mir nicht ganz fern stehe». (Abg.S i n g e r ruft: «Mir nicht ganz fern stchcn" I) Jawohl Herr Singer, mehr bin ich nicht in der Lage zu sagen, ich drücke mich vorsichtiger au3 als manche andere Herren. Der Heraufschiebung der Sttasmündig» feit auf das 14. Jahr kann ich nicht zuslimineii; Herr Esche f die int nicht zu wissen, wie verdorben und gcrissen vielfach großstädtische Kinder find. Eine Vcrsdiärfung der Duellstrafen mag wünschens« Werth sein. Die Resolution Gröber ist aber unvollständig. Wenn man dic Tucllsttafcn erhöht, muß man aud) die Strafen für Be­leidigungen namentlich im Rückfall erhöhen. (Sehr richtig! rechts.) Unsere Richter bestrafen hier oft viel zu niedrig und die Prozesse selbst sind oft für dic Beleidigten eine viel größere Strafe als die Verurthcilung für den Beleidiger. Ich bewundere im Allgemeinen den Scharfsinn des Abg. Gröber: Will er wirklich, dah etwa Herr von Bennigsen, luenn er seinen Gegner gelobtet hätte, jedem mord» luftigen Buven hätte gleichgestellt werden sollen? Selbst der fd)ärfite Gegner des Duells muß zugcbcn, daß für gewisse Fälle die custodia honesta aufrecht erhalten werden muß, dic Hauptsache ist, daß die llrfadjen beseitigt werden, die zum Duell führen. Im Fall von Bennigsen hat man ohne Unterlaß das Duell bekämpft: aber der Ehebruch gilt als liebenslvürdige Verirrung und der Ehebrecher kann nad) wie vor dcr guten Gesellschaft angehören. Tas muß anders werden; der Ehebrecher muß als Schurke angesehen und aus der Gesellschaft verbannt werden. (Sehr richtig!) Uebrigcns hat e3 sich in den letzten Fällen nidjt um Junker gehandelt. Oder rechnet man etwa Studenten, Offiziere, Pächter, alle zu den Junkern? Dann giebt cs wenig Leute, bie nicht Junker sind. Also mit der Be­seitigung der Junker ist hier nichts gcthan. Mein (Eintreten für die Prügelstrafe steht nicht, wie Herr Müllcr-Meiningcn mcnüc, in Widerspruch mit meiner humanen,lyrischen" Gesinnung. Die größte Humanität ist, die Allgemcinhcit vor RohhcitSverbrcdien zu schützen, und das will idj. Die Ausführungen des Abg. Müller gingen nicht gegen den leibhaftigen Dr. Oertel, sondern gegen ein Phantom von ihm. (Heiterkeit.) Sehr viele Frauen haben mir in dieser Frage zugestimmt, Frauen, dic viel sanftmüthiger sind, als die dem Abg. Müller nahestchcnden Fraucnrechtlerinncn. (Heiter­keit.) Ich gebe die Hoffnung nicht auf, bcu Abg. Gröber zu meiner Ansicht zu bekehren, wie neulich audj ein Dominikaner-Pater für die Prügelstrafe wenigstens für jugendliche Personen sich ausge­sprochen hat. Wer für das Duell so hohe Strafen fcstsctzen will, wie Herr Gröber, dcr muß mit dcr Prügelstrafe für Rohhettsver- brcchcn einverstanden sein. Auch auf der Linken wird die Wahrheit durchdringen. Selbst derVorwärts" hat zuweilen gesagt,hier wäre eine Tracht Prügel am Platze". Und ein sozialdemokratischer Rechtsanwalt, Sohn eines früheren Abgeordneten, ist kürzlid) für die Prügelstrafe bei gewissen jugendlichen Verbrechern cingetreten. Die Prügelstrafe ist eine Forderung des gesunden Mensa.enverstandes und der wahren Humanität. (Beifall rechts. Lachen und Lärm links.)

Sächsischer Geh. Rath Dr. Börner verthclbigk bie Beschlag­nahme der Tolstoi scheu Sdirift; man müsse nach der Auslegung Reichsgerichts die Möglichkeit der Anwendung des § 166 auf diesen Fall zugeben. Redner weist sodann eine Beschwerde des Abg. Herz-, feld über ein sächsisches urtheil als unridstig zurück.

Abg. Gamp (Np.): Die Angriffe gegen den Staatssekretär dürfen nicht unerwidert bleiben. Wir haben kaum eine Behörde, die so entgegenfommenb gegen die Wünsche des HauseS ist, wie das Reichsjustizamt. In Der Frage des fliegenden Gerichtsstandes kann bet Staatsserketär nichts weiter machen. Vielleicht wäre cS besser, in bem ßanbtag bie Regierung zu ersuchen, für bie Auf­hebung einzutreten. Für Automobilfahrer giebt es schon jetzt auch in Preußen, namentlich in Berlin, scharfe Bestimmungen. Schon jetzt muh Jeber hier auf bem Hofe bes Polizeipräsibiums den Befähigungsnachweis zum Automobilfahren liefern, und es ist einem hohen Herrn von der rechten Sette dieses Hauses noch vor Kurzem die Erlaubniß zum Automobilfahren versagt worben, weil er nicht im Staube war, bas Automobil auf 10 Meter zu bänbigen, sonbern 12 Meter bazu brauchte. Die Bestimmungen sind viel schärfer, als man im Publikum ahnt. Die letzten Bankprozesse verbienen unsere vollste Aufmerksamkeit. Nur in wenigen Fällen hat ber Aufsichtsrath bie Stellung, die ihm zukommt. Vielfach ist der Aufiichtsrath nur eine Form. In anderen Fallen führt er bie ganzen Geschäfte und bie Direktoren sind nur eine Art Prokuristen. Beides ist ungesetzlich. Es muß hier eine Acnberung cintrcten, damit Garantien dafür geschaffen werben, baß ber Aufsichtsrath seinen Zweck erfüllt. Namentlich bas Konttolrecht ber cinzclnenAuf- sichtsräthe muß erweitert werben. Das Hauptübel auf bem Ge­biete bes Aktienwesens liegt wo anberS, nämlich barin, daß bie Aufsichtsräthe in ber Generalversammlung per majora gewählt werben unb die Minorität nichts zu sagen hat. Ich bin ber An­sicht, baß hier bie Proportionalwahl eingeführt werben muß, da­mit auch die Minderheit berücksichtigt wirb. Ich bitte ben Staats­sekretär, eine Reform bes Aktiengefetzes nach biefer Richtung hin einzuleiten.

Abg. Dasbach (Ctt.): Ich halte gleichfalls eine Reform beS Aktiengefetzes für nothwendig und meine, daß der Bundesrath An­gesichts der immer häufiger zu Tage tretenöen Mißstände endlich seine zögernde Haltung aufgeben sollte. Dah die von allen Par­teien geforderte Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse nock immer nicht erfolgt ist, kann mit dem Hinweise auf den Wider­stand Preußens nicht entschuldigt werden. Wenn die Mehrheit der Regierungen für diese Beseitigung ist, warum setzt sie dann nicht ihre Meinung im Bundesrath durch? Die Verschärfung der Be- leidigungssttafen kann nur als eine Ergänzung zu unserem Duell­anttage angesehen werden, nicht als Aequivalcnt. Bei der Tödtuna nn Duell ist zweifellos Vorsatz und llebcrlcgung vorhanden; cs ist also durchaus berechtigt, wenn wir die Besttafung wegen Mordes platzgreifen lassen wollen. Die zahllosen Duelle der letzten Zeit, die schon zwei Interpellationen hier im Hause gezeitigt haben, haben den deutschen Michel aufgerüttelt und eine ungeheure Empörung über den ganzen Tuellunfug bei ihm hervorgcrufen. Wir sind nicht gegen das Duell, weil die Kirche eS verboten hat, sondern die .dirdie hat es verboten, weil cs gegen das Naturgesetz verstößt. Ich bitte den Anttag Grober einer Kom­mission zu überweisen; ich bin überzeugt, daß ein sehr annehmbar«

1 Gesetzentwurf daraus hervorgehen wird.

Ein Vertagunqsantrag wird angenommen. Der nächste Redner wäre der Abg. Stadthagen gewesen.

Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr: Fortsetzung der heutigen Berathung und R o st e t a t.

Schluß gegen 6 Uhr.