Ausgabe 
11.7.1902 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 160 Erstes Blatt.

152. Jahrgang

Freitag 1 l.Juli 1903

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesfischen Landwirt die Gießener Familien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Univers.-Buch- u.Stein- druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schnlstraße 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

FernsprechanschlußNr.51.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger w

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Bezugspreis: monatlich 75 Pf., viertel jährlich Mk. 2.20; durch Avholc- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Alk. 2. viertel« jährt. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12 Pf* auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko; für ,Stadt und Land" und Gerichtssaal": Eurt Plato; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Hessischer Kandtag.

Krsie hessische Ständekammer.

19. Sitzung.

Darmstadt, 10. Juli.

Präsident Gras Görz zu Schlitz eröffnet die Sitzung um 91/2 Uhr.

Am Regierungstisch: Staatsnrinister Rothe (grg., Fi­nanzminister G-nauth Exz., Ministerialräte Braun, Breidert und Best, Geh. Staatsrat v. Krug.

Zu Ehren des verstorbenen Mitgliedes, Prälaten D. Habicht, erhebt sich das Haus von den Sitzen.

Von den Einlaufen werden erwähnt die Mitteilungen des Staatsministeriums zu dem am Freitag nachmittag 41/2 Uhr durch Se. Kgl. Hoheit den Großherzog stattfinden­den Landtagsschluß. Ein Schreiben des Staatsministeriums betrifft die Ernennung des Superintendenten von Mainz D. R. Walz zum Prälaten der evangelischen Kirche des Großherzogtums Hessen; ein weiteres Schreiben die Zu­stimmung zu dem Voranschlag der Landstände.

Aust eine Anfrage des Fürsten zu Solms- Hoh ensolms-Lich, betr. die Erhebung der all­gemeinen Kirchensteuer, antwortet

Staatsminister Rothe, daß für die Regierung nach Lage der Verhältnisse und nach den von den kirchlichen Behörden eingelaufeuen Antworten keine Veranlassung zu einer Aenderung vorliege. Eventuelle Ermäßigungen soll- ten später in Betracht gezogen werden.

Für st zu Leiningen erklärt zur Geschäfts­ordnung, daß wegen des späten Einlaufens des Berichtes über den Beschluß der Zweiten Kammer zur Wahlrechtsvorlage der Ausschuß in die Behandlung dieser wichtigen Materie nicht mehr eintreten konnte. (Eine Meldung aus­wärtiger Witter, die Regierung habe die Wahlrechtsvorlage zurückgezogen, beruht demnach auf Unrichtigkeit.)

Hieraus folgt ohne Debatte die Annahme der Regie­rungsvorlagen zu Pos. 1: die Nachweisungen der Einnahmen und Ausgaben an Domanial- und Staatsvermögen der Finanzperiode 1894/9.7; zu Pos. 2: die summarische Uebersicht der Landeskredittasse; zu Pos. 3: über die Aus­führung des Artikels 5 des Gesetzes, die Regentschaft betr. Einer Reihe weiterer Beschlüsse schließt sich die Erste Kam­mer an. _J_j L i_

Die Regierungsvorlage über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Bildung der Stadtverordneten-Versammlung von Worms für die Zeit vom 1. April 1898 bis 31. Dezem­ber 1902, wurde ohne Debatte angenommen.

Pos. 7. Der Antrag des Abg. Möllinger betr. die Erteilung von Wirtschaftserlaubnissen pp. wurde entgegen den Beschlüssen der anderen Kammer abgelehnt.

Pos. 8. Zu der Vorstellung der Einwohner Kastels, die Unterstützung ihrer auf Stadterweiterung gerichteten Bestrebungen erklärt Staatsminister Rothe, daß es trotz aller Bemühungen nicht gelungen sei, alle Wünsche Kastels zu erfüllen, daß aber die innere Umwallung gefallen sei. Die Reichsfinanzverwaltung verkaufe den Rayon selbst und stelle der Gemeinde Straßen und Plätze kostenlos zur Ver­fügung. Es sei ein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet und soweit eine Verständigung erzielt; es bleibe nur noch die Bestätigung .des Reichsschatzamtes abzuwarten. Es sei daher für die dringend notwendigen Aenderungeu Ab­hilfe in Sicht.

Geh. Kommerzienrat Michel wünscht, daß der Reichs- nrllitärfiskus das Gelände erst ebene und parzelliere, ehe es verkauft werde, auch sei für baldige Beseitigung der Sümpfe zu sorgen.

Die Vorlage wird genehmigt.

Die Regierungsvorlagen betr. den Dau des neuen Museums, die innere Einrichtung betr. und die Schaffung einer Hausbeschließerftelle für das neue Museum werden ohne Debatte angenommen, ebenso die Regierungsvorlage betr. den Gesetzentwurf, die Besoldungen und Disziplinar- verhältnisse der Gendarmen betr.

Die Vorstellung des Gendarmen i. P. Dotzert in Gießen wird dem Ausschußantrag entsprechend für erledigt erklärt.

Die Vorstellungen der Polizei- und Gemeindediener der Provinz Rheinhessen usw., sowie der Antrag Köhler hierzu, werden für erledigt erklärt.

Eine lange Debatte veranlaßte die Regierungsvorlage bezüglich des Gesetzentwurfs, das Eigentum an Kirchen und Pfarrhäusern betr. Hierzu bemerkt

Bischof Dr. Brück, daß diese Bestimmung eine Kontro- vorse sei, denn von vielen Gerichtshöfen seien der katholi­schen Kirche das unbestrittene Eigentum der Pfarrhäuser, Kirchen ufw. zugesprochen worden; ob demgegenüber die Regierung bezw. der Staat irgendwelche berechtigte An­sprüche machen könne, sei fraglich Man ,olle das preußische Gesetz von 1880 zu Grunde legen, und ine Formalitäten vereinfachen. Gegen Art. 14, das Benutzungsrecht der Glocken betr., habe et schwere Bedenken, da sehr leicht Zwiste und Streit entstünden. Das sei eine Beetnschrankung des Kirchenrechtes; man solle hier auf friedlichem Wege eine Verständigung herbeiführen. . .

Auch der Ausdruckallgemeine Gemerndezwecke" sei zu vulgär und nichtssagend; hier müßte em Legislativ eintreten, damit der Willkür der Gememden em Ziel ge- fßfef j gl

Ministerialrat B e st widerlegt diese Ausführungen und erklärt, daß die Regierung das Gesetz nie in dieser Form annehmcn könne; es sei in jeder Welse die notige Bor- sicht getroffen, um Differenzen zu vermeiden, die schließ­lich, doch nicht ausbleiben. Gegen willkürliches Vorgehen der Bürgermeister sei der Kreisausschuß vorhanden.

Staatsminister Rothe erklärt, daß das Gesetz wohl Schwierigkeiten biete, aber um sowohl der Kirche wie den

Gemeinden entgegenzukommen, in dieser Form das Rich­tige treffe. Einzelne Wünsche könne man durch besondere Instruktionen regeln.

Geh. Rat Prof. Schmidt rechtfertigt den Standpunkt des Ausschusses, da man das preußische Gesetz hier nicht anwenden könne.

Die Vorlage wird hierauf angenommen.

Pos. 27. Die Errichtung von Irrenanstalten wird im Sinne der Zweiten Kammer mit dem Zusatz an­genommen, daß mit dem Bau beider Anstalten zu gleicher Zeit begonnen werden soll.

Zu Pos. 37. Antrag des Abg. Haas-Darmstadt, betr. die Errichtung einer Landwirtschaftskammer er­klärt Fürst Solms-Lich, daß er im Prinzip nicht gegen dies Institut sei, es jedoch in dieser Form nicht annehmen könne. Man solle erst die Erfahrungen in Preußen abwarten.

Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim ist der gleichen Meinung und wünscht zunächst noch weiteren Ausbau der Provinzialvereine. Man gehe in dieser Forderung der Berufsorganisation zu weit. Man könne nicht den Bauern allzu große Lasten aufbürden und solle an den Landwirt- schastlrchen Verein und den verdienstvollen Bauernbund sich halten; durch die Ausbildung der Provinzialvereine werde man Gutes leisten können. Es empfehle sich nicht, das viele Geld wieder zur Verfügung einzelner Personen zu halten, die, wie schon manchmal seither, falschen Ge­brauch davon gemacht haben, wie bei der Landwirtschaft usw. Der Staat dürfe sich sein Perfügungsrecht nicht nehmen lassen; der Abg. Haas dürfe vor.allem nicht Vorstand der neuen Einrichtung werden oder er solle seine anderen Aemter niederlegen. Man müsse sehr vorsichtig zu Werke gehen.

Hierauf wird die Vorlage einstimmig ab- gelehnt.

Zu Pos. 41. Die Regierungsvorlage betr. den Gesetz­entwurf, die Handelskammern betr., erklärt Freiherr von Heyl die jetzige. Einteilung der Handelskammerbezirke für eine schreiende Ungerechtigkeit, da man die ganzen Ried­orte, deren Beziehungen nach Worms gravitieren, nach Darmstadt eingeteilt habe.

Ministerialrat Braun verteidigt die Regierungs-Bor­lage, doch wird dieselbe mit 10 gegen 9 Stimmen abgelehnt und ein Abänderungsvorschlag Hehl angenommen.

Zur Regierungsvorlage bezügl. des Entwurfs eines Gesetzes, die Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh betr., berichtet mündlich Freiherr von Riedesel. Er beantragt Annahme des Gesetzentwurfes mit den nach der Regierungsvorlage wieder hergestellten Ar- tikeln 1, 2 und 10.

Der Antrag wird hiernach genehmigt, und die Abände­rungsvorschläge der Zweiten Kammer abgelehnt.

Auch der Antrag Schönberger zu Art. 88 des Ge­setzes vom 17. Juni 1899, die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches betr., wird entgegen dem Beschlüsse der Zweiten Kammer abgelehnt.

Die übrigen zur Beratung gekommenen Anträge wer­den ohne Debatte int Sinne der Anträge des anderen Hauses erledigt.

Mähst e Sitzung Freitag 10 Uhr.

Demgemäß trat die Erste Kammer nicht dem Be­schlüsse der Zweiten Kammer bei, daß den Wünschen der G e r i ch t s s ch r e i b e r usw. in Bezug auf Titeländerungen entsprochen werden soll. Dem Anträge der Abgg. Ulrich und Genossen, die Eis en bah n ta ri fe der preußisch- hessischen Gemeinschaftsverwaltung betreffend, wurde keine Folge gegeben. Hinsichtlich der Vorstellungen der Gemeinden Eberstadt (Kreis Gießen) und Dorf-Gill, bezw. Birklar, den Bahn bau ButzbachLich betreffend, wurde dem Beschluß der Zweiten Kammer beigetreten, an die Regierung aber das Ersuchen gerichtet, bei der landes- polizeilichen Prüfung des Projekts die vorgebrachten Wünsche der Interessenten einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Zweite hessische Ständekammer.

127. Sitzung.

Dornstadt, 10. Juli.

Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 11 Uhr, statt um 10, wie vorgesehen war.

Am Regierungstisch: Geh. Staatsrat v. Krug, Mini­sterialrat Dr. Becker, Geh. Oberschulrat Nodnagel.

Nachdem die Sitzung eröffnet worden ist, erllärt Abg. Gut fleisch, daß eine neue Gesetzesvorlage dem Hause vorliege, die das Wahlgesetz von 1872 abändere und bedingt sei durch die geänderte Steuergesetzgebung. Das alte Rechst solle hier nur übersetzt werden in eine neue Ausdrucks­weise. Die verschwundenen Steuerkapitalien könne man jetzt nicht mehr in Betracht ziehen, man müsse vielmehr die Steuerbeträge in Ansatz bringen. Die Fassung der Ge­setzesvorlage sei eine loyale und den Verhältnissen ent­sprechend. Der beantragten Dringlichkeitserklärung des Gesetzentwurfes wird zugestimmt. Der Gegenstand wrrd nach erfolgter Erledigung der Tagesordnung verhandelt werden.

Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag Ohl, den Ausbau der Realschule zu Groß-Umstadt zu einer Oberrealschule betr.

Geh. Oberschulrat Nodnagel erklärt, daß er nur das wiederholen könne, was er neulich gesagt habe. Es sei an den Oberrealschllen im Lande noch für 80 Primaner Platz, für weitere Anstalten bestehe also kein Bedürfnis, und mit den bestehenden Anstalten habe man reichlich genug. Auch sei in nächster Zeit nicht zu erwarten, daß das Bedürfnis ein dringenderes werde. Wetm der Stadlvorstand Groß- Umstadt sage, die Frage der Herbeischaffung der fehletiden Lehrkräfte sei lediglich eine Frage der Organisation, so Ware

es für chn interessant, zu erfahren, wie sich der Stadt- Vorstand dies denke. Groß-Umstadt rechne mit 10 Ober­primanern, dies bedeute für den Wohlstand Groß-Umstadts keinen großen Zuchwachs; auch würden dadurch 4050 Schüler hinausgescheucht und in die Stadt getrieben, da sie den lateinischeti Unterricht notwendig hätten.

Abg. Bähr meint, die Frage der Errichtung einer Vollanstalt in Groß-Umstadt mit der Errichtung einer Volks­schule daselbst zu verquicken, sei nicht statthaft. Auch das Land müsse zu seinem Rechte kommen.

Die Abgg. Korell und Weidner werden für den Antrag Ohl stimmen.

Geh. Oberschulrat Nodnagel betont nochmals, daß, selbst wenn die Zweite Kammer den Antrag annehmen werde, die Regierung dem Beschluß keine Folge geben könne, da sie aus den angeführten Gründen daM nicht in der Lage sei; ultra Posse nemo obligatur.

Abg. Ulrich hält zwar die Zustände der .Vorschulen en Groß-Umstadt für geradezu unglaublich, aber im all­gemeinen müsse man eine Erleichterung für den Besuch höherer Lehranstalten treffen. Deshalb solle die Regierung diese Frage einmal in Erwägung ziehen, und er begreife nicht die ablehnende Haltung derselben.

Abg. Bähr erllärt, daß die Stadt Groß-Umstadt sich bereit erklärt habe, jährlich 2500 Mi. zuzuschießen; das Fehlende werde durch das Schulgeld ge&ecft Sei dies nicht der Fall, so könne die Regierung einen kleinen Betrag zuschießen.

Geh. Oberschulrat Nodnagel erwidert, daß die Re-» gierung tatsächlich nicht in der Lage sei, der Errichtung' einer Vollanstalt zuzustimmen. Der Vorteil für Groß-Um­stadt werde nicht groß sein.

Sodann wird abgestimmt.

Der Antrag Ohl auf Errichtung einer Oberrealschule in Groß-Umstadt für geradezu unglaublich, aber im all--

Es folgt die Beratung der Vorstellung des Stadtvvr-- standes von Butzbach, den Ausbau der Realschule daselbst zu einer Oberrealschule betr.

Abg. Joutz: Hier lügen dieselben Verhältnisse vor wie in Groß-Umstadt. Butzbach sei für die Errichtung einer Oberrealschule der geeignetste Platz Auch Nauheim sei dabei interessiert. Er bitte um Zustimmung zu dem Antrag.

Abg. Gras O r i 0 l a hat so viel Zutrauen zu dem Orga» nisationstalent der Schulbehörde, daß man leicht über den vorgebrachten Lehrermangel hinwegtommen werde. Auch die Änne für die Errichtung einer Prima seien ausreichend. Die Vorwürfe, die man Groß-Umstadt in B^ua auf j'eine Volksschulen gemacht habe, könne man der Stadt Butzbach nicht machen. Er bitte, dem Anträge des Ausschusses zu- sttmmen.

Geh. Oberschulrat Nodnagel erklärt, wenn man dem Projekte zustimme, dann könnten mit demselben Rechte und den gleichen Gründen auch andere Orte, wie Gernsheim, Heppenheim, Oppenheim ic. kommen mit ebensolchen Wünschen. Oberhessen habe allerdings ein größeres Recht auf eine solche Anstalt als Starkenburg. Die Räume in Butzbach seien nur gerade für die settherigen Zwecke aus­reichend. Ein Bedürfnis für eine Vollanstalt sei vorläufig noch nicht vorhanden und auch wohl noch nicht abzusehen. Auch in Preußen sei genau derselbe Lehrermangel vor­handen.

s2lbg. Weidner dankt der Regierung dafür, daß sie wenigstens anerkannt habe, daß für Oberhessen ein größeres Bedürfnis vorhanden sei. Werde dem Anträge nicht zuge­stimmt, so werde das Land nicht zur Ruhe kommen. Da­durch werde eine Verstimmung der ländlichen Abgeordneten hervorgerufen, die sich vielleicht demnächst zeigen könne, wenn es sich einmal um städtische Forderungen drehe.

Abg. Joutz empsiehtt nochmals den Antrag des Stad-t- vorstandes.

Es wird abgestimmt und der Antrag des Ausschusses, dem Anträge des Stadtvorstandes zu Butzbach zuzustimmen, gegen acht Stimmen angenommen. '

Es folgt die Regierungsvorlage, den Gesetz­entwurf, die Aenderung einzelner Bestim­mungen des Wahlgesetzes von 1872 betr.

Abg. David halt den Emtwurf nicht für notwendig; die Zweite Kämmer habe ja das neue Wahlgesetz mit direkter Wahl angenommen, stimme nunmehr die Erste Kammer zu, dann habe man das neue Notgesetz nicht nötig. Der Entwurf fordere übrigens eine erhöhte Steuerleistung im § 9. Dadurch werde die vierte Ein- kommenllasse, die gerade 11 Mk. zahle, von der Wahl zum Wahlmanne «ausgeschlossen. Dies sei ein schweres Unrecht gegen alle dieejnigen, die lediglich Ein kommen steuer zahlen. Diese Klasse solle man noch in die Wahlmännerberechtigung einziehen. Wie lange das diotgesetz in Kraft bleibe, wisse man nicht. Würden mm die Steuerstufen für die Zukunft erhöht, bann schaffe man ein noch schreienderes Unrecht. Deshalb solle man das vorliegende Gesetz ablehnen.

In der Begründung zu dem Gesetzenttourf ist aus» geführt, daß, da voraussichtlich! der Gesetzentwurf, die Lanb- stände betr., nicht mehr auf dem 31. Landtage verabschiedet werden wird, der Fall ins Auge gefaßt werden müsse, daß die demnächst stattfindenden Neuwahlen zur Zweiten Kammer nach den Bestimmungen des alten Gesetzes von 1872 über die Zusammensetzung beider Kammern und die Wahlen der Abgeordneten zu erfolgen haben. Nachdem die Staatssteuergesetzgebung im Jahre 1899 eine durchgreifende Neugestaltung erfahren hat, die die Steuerkapitalien aus- geschieden und die Einkommensteuer als Rechnungsfaktor beseitigt hat für die Voraussetzungen der Wählbarkeit bei den Wahlen der Wahlmänner, so empfiehlt sich die Bestim­mungen des Art. 9 durch andere Vorschriften zu ersetzen^ die sich an die bestehende Steuergesetzgebung anschlretzen. In gleicher Weise wird hinsichtlich des Art 5 des Wahl-,