-
152 Jahrg
Nr. 290
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Ich beantrage die Mfehung dieses Punktes voll der Tagesordnung würdig ,’u erledigen, nicht aber, um sre zu verhindern. sLrehr unh nt«Tnirü nrtmoHtTirfw QTAfiimmuMa iikor mfiiiDn SfnfrAft riilitin 11 'T'ir damaliae Geschäftsordnung foiuitc also ausgehen von
und zugleich namentliche Abstimmung über meinen Antrag. (Beifall
blicken (Sehr wahr!) Die beste Antwort auf diesen Vers,ich wäre schäftsordnung hat man sich gegenseitig Sunden aus früheren Zelten die möglichsr schleunige Annahme unseres Antrages. (Beifall.) Die, uorgeworfen, zur Geschäftsordnung haben wir wiederholte Aus- Mehrheit hat durch den Antrag Groebcr gezeigt, oaß sie den ernsten i führungei, über die Zusammensetzung des Wassergases hmnehmen Willen hat, sich in der Verabschiedung des Zolltarifs durch die Mast- muffen, (Heiterkeit.) zur Geschäftsordnung hat sogar ein Abgeord- nahmcn der Opposition nicht stören zu lassen. Ter Zolltarif mutz neter über die kalten Füße seiner Parteimitglieder Klage geführt.
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universilätsdruckerei (Pietsch Erben), Gietzen.
Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witt ko; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Die „Gießener Familienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der »Hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
. Reinig jptiicM
Giessen
»SLoonjll.«: , . , ,r..
I
ri
it M
M's
ordnung reden wollen." folgendermaßen abzuändern:
„Das Wort zur Geschäftsordnung wird nur nach freiem Ermessen des Präsidenten ertheilt. Eine von demselben zugelassenc Bemerkung zur Geschäftsordnung darf die Dauer von f ü n f M i n u t e „ nicht übersteigen."
Zur Geschäftsordnung bemerkt
Abg. Singer (Soz.): Der Antrag Groeber ist ein Initiativantrag. Solche Anträge aber müssen der Reihe nach zur Erörterung kommen. Ich erhebe deshalb Widerspruch gegen die Berathung des Antrages in der heutigen Sitzung. Allerdings hat die Mehrheit bereits einmal mit Dem bisherigen Brauch gebrochen, aber das beweist nicht, daß Sie ein Recht haben, immer so zu verfahren unb die Minorität zu unterdrücken. Die brutale Macht der Majorität will sich auch in diesem Falle über die Geschäftsordnung hinwegsetzen.
amen rnM kachns-E i*
■i 11 ..
e??; && |J|9 *7.21. .
tarnte divech w?
.köre empfi$ W MM RaW 11 RriegMwl 62.
^'^Der^Ä ntrag Singer wird hierauf in namentlicher Abstimmung mit 225 gegen 56 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen °b0@§Erhält nunmehr zur Begründung seines Antrags das Wort Abg Groeber (Ctt.): In den Berathungen der letzten Wochen wurde wiederholt hingewiesen auf die Anfänge des deutschen Parlamentarismus, auf die Verhandlungen der deut,chen Nationaler < sammlung in Frankfurt. Tas thue auch ich. Robert von Mohl war e§ der in einer Broschüre Vorschläge zur Geschäftsordnung der deutschen Nationalversammlung zusammenstellte. In dem Vorworr zu diesen „Vorschlägen" heißt es: „Ohne eine gute Geschäfte ördnung liegt die Gefahr nahe, daß Verwirrung und Zeitverlust bei den Verhandlungen eintritt und daß ein nachtbe.liges Licht aus die Versammlung fällt, deren ungeschwachtes Ansehen m Deutschland unser letzter Rettungsanker ist." Eine dreifache Aufgabe soll also die Geschäftsordnung haben: sie soll emc geordnete, beschleunigte und würdige Verhandlung ermöglichen und sichern. Welche Vorschriften nun im Einzelnen diesen Zwecken genügen, das laßt sich weder für alle Nationen noch innerhalb einer Nation für alle Zeiten feststellen Das richtet sich nach den praktischen Bedürfnissen der Gegenwart. Sobald eine Geschäftsordnung diesen Bedurfniffen E mehr entspricht, dann muß sie insoweit und auf fotange abgeändert werden. bis sie wieder eine geordnete, beschleunigte und würdiae^Verhandlung gewährleistet. (Sehr richtig!) Wenn sogar die Reichsverfassung keineswegs als ein unabänderliches Gesetz angesehen werden kann, um wie viel weniger dann eine Geschäfts- »MÄÄ'S » » es: s. durch welche die Minderheit über die Mehrheit Herr wird, durchs die eine gewissenlose Minderheit die Mehrheit terrorlsiren kanm (Sehr richtig I) Deshalb wird die Mehrheit so ftei seini und.sich zu helfen suchen. (Sehr gut!) Die Geschäftsordnung der deutschen Nationalversammlung war viel sttenger als die unsnge. foetioryiate Stellung des GeschäftsordnungsreDnerv ist erst Schuften stwrde von der preußischen Nationalversammlung, ste ist dann übergegang in die Geschäftsordnung des preuß' scheu=Abgeordnetenhauses und von hier aus übernommen in die Geschäftsordnung des Reichstag-.-.
In der Geschäftsordnung der deutschen Nationalversammlung befand sich sogar die Besttmmung, daß bei besonders wichtigen Anlässen die Versammlung auf eine Diskussion verzichten könne, so daß dann nach den Arbeiten des Ausschusses ohne Weiteres abgestimmt werden durfte. Und doch nahmen die Beschwerden über den Mangel an Raschheit der Entschließungen des Parlaments schon damals eineu bedeutenden Umfang an, und wie es scheint, mit Recht, denn v. Mohl sagt in einer späteren Schrift, sein Entwurf habe sich zwar in vielem erprobt, aber er sei verbesserungsbedürftig, namentlich sei erforderlich „eine wesentliche Verstärkung der Macht der Versammlung und ihres Vorstevens zur Niederhaltung von Unfug aller Art". (Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Sie fühlen sich doch nicht getroffen? (Heiterkeit und Beifall.) Es handelt sich hier um Unfug aus dem Jahre 1848 und nicht aus dem Jahre 1902! (Er- ncuie Heiterkeit.) Wenn ein so erfahrener Mann wie v. Mohl die Geschäftsordnung von 1848 als reformbedürftig anerkennt, dann kann es nicht überraschen, wenn unsere heutige Geschäftsordnung, die einen viel größeren Spielraum läßt, nicht mehr aus- reicht, um eine geordnete, beschleunigte und würdige Behandlung der Geschäfte herbeizuführen. Um übrigens nicht unbillig zu sein gegenüber den Schöpfern unserer Geschäftsordnung, Lasker und T westen, hebe ich hervor, daß die Verhältnisse zur Zeit dieser Männer ganz anders lagen als heute. Damals standen sich Die Parteien des Hauses viel näher als heute. Denn sie standen alle auf dem Boden der geltenden Staats- und Gesellschaftsordnung. Sie hatten deshalb auch im Wesentlichen alle ein gleiches Interesse an der geschäftlichen Behandlung Der Dinge; ihnen allen war die Geschäftsordnung ein Mittel, um die Geschäfte geordnet, schleunig und
nahmen der Opposition nicht stören zu lassen. Ter Zolltarif mutz erledigt werden, bevor wir irgend eine andere Vorlage verabschieden. Meine sämmtlichen politischen Freunde werden für den Antrag Groeber stimmen. (Beifall.)
Äbg. Dr. Pachnicke (freu'- Vgg.): Dem Abg. Bassermann ist die materielle Begründung des Vorgehens Der Mehrheit mißglückt, denn er selbst hat länger als fünf Minuten gesprochen. (Lachen rechts) Es handelt sich um die geschäftsordnungsmäßige Frage, ob es zulässig ist, einen Initiativantrag außerhalb der un § 35 der Geschäftsordnung vorgesehenen Zeit zu berathen. Bis zum Jahre 1895 war es unzweifelhaft, daß die Reihenfolge der Initiativanträge nur an Schwerinstagen innegehalten werden mußte, in dem genannten Jahre aber wurde diese Bezugnahme auf die SchwerinL- “aae gestrichen, und es ist somit unzweifelliaft, daß jetzt sammtliche Initiativanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zu behandeln ffnd Die jetzige Berathung des Antrags Groeber ist ebenso ge- schäftsordnungswidrig, wie ferner Zeit die Berathung des Antrags
Parlamentarische PerlianSlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
232. Sitzung vom 9. Dezember.
1 Uhr. Das Haus ist gut besetzt.
Dm Bundesrathstisch: Kommissare.
Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag Groeber kCentr.) und Gen., den ersten Satz des § 44 der Geschäftsordnung, der lautet:
„Sofortige Zulassung zum Worte können nur Diejenigen Mitglieder verlangen, welche über Die Verweisung zur Geschäfts-
kt
Dlren Will
wie: Pm.
rertoiii
le*l *o die
IT Masse
•trs'rv««!
•KSsft* dm
1 kfline
‘ine Reüe kots ®lnni$che fit-h MidUlicb n«t. eDder Ab’uiw
ertelkeo,Vihid9 “«en Bütt,, t Apatit
Abg.Bebel (Soz.): Ich freue mich darüber, daß die Herren heute so zahlreich vertreten sind. Das Gesundbeten, das die „Kreuzzeitung" empfohlen hat, scheint ihnen gut bekommen zu sein. Hoffen wir, daß die Herren auch bei der Berathung der Arbeiterschutzgesetze sich so zahlreich hier einfinden werden. (Sehr gut! bei den Soz.) Ich war sehr gespannt darauf, wie Herr Gröber sich keiner Aufgabe, diesen Anttag zu begründen, entledigen werde. Aber ich mutz sagen: so schwach wie heute war er noch nie. (Oh! oh! rechts. Zustimmung bet den Soz.) Daß die Geschäftsordnung nichts Heiliges, Unantastbares ist, das wissen wir am'Ende selber. Mer der Reichstag ist jetzt dabei, die Geschäftsordnung aus einem Werkzeug der Gerechtigkeit zu einem Werkzeug der Parteilichkeit zu machen. (Zustimmung bei den Soz.) Es ist sihr verkehrt, den Spieß umdrehen und uns Unsi hlichkett vorwerfen zu wollen. Sie nennen uns eine Partei des Umsturzes! Es wird Ihnen schwer fallen, DaS aus unserem Verhalten im Parlament zu beweisen. Wir haben uns stets auf dem Boden des Gesetzes bewegt. Alles, was wtt beantragt haben, war gesetzlich und ordnungsmäßig, sonst würde der Mann, der da ober jetzt und jeweilig die Geschäfte führt, sie nicht zugelasien haben. Herr Gröber meint,
Herr Gröber hat auf unseren Parteitag auch hingewiesen. Sehr mit Unrecht Wir stehen alle auf demselben Boden, wir wollen alle dasselbe. Da genügt eine Redezeit von zehn Minuten. Und mich da wird bei wichtigen Berathungen die beschränkte Redezeit aufgehoben. Wie wollen Sie also daraus eine Waffe gegen uns chmieden? Der Abg. Groeber sagt, die Mehrheit sei für die Ge- chäftsführung verantwortlich. Bisher glaubten wir, der Präsident et dafür verantwortlich. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Es wäre doch eher zu erluarten gewesen, daß die Präsidenten, wenn sie sehen, daß Die Geschäftsordnung nicht ausreicht, die Anregung zu einer Aenderung gaben. Es ist auf andere Parlamente hingewiesen, aber andere Parlamente besitzen weit größere Freiheiten als wir, und in der ganzen Stidhirtoelt giebt es kein Parlament, dessen Mitglieder sich selbst ihre Rechte so beschneiden, wie Sie es thun. Als ich den Antrag Groeber las, sagte ich zu mir: WaS in aller Welt haben denn die Präsidenten verbrochen? (Sehr gut! links.) Ich dachte. Der Antrag richte sich gegen die Präsidenten. Die lex Groeber bedeutet eine permanente Diskreditttung des Präsidenten, einen permanenten Konfliktsparagraphen. Wo in aller Welt hatte die Mehrheit ihren Verstand, als sie den Antrag einbrachte? (Heiterkeit links.) Nun höre ich, daß sich Der Anttag gegen uns richten soll. Die Herren vom Eenttum haben sich als recht kleine Epigonen erwiesen. Daß solch ein Anttag die Mehrheit finden kann, zeigt, wie tief die Kapazität hier gesunken ist (Uunruhe), das zeigt, daß Sie glauben, der deutsche Reichstag habe nichts mehr zu verlieren. Die Herren werfen uns Obstruktion vor. Ja, denken Sie Denn gar nicht mehr an die Obstruktion, die Sie bei der Kanalvorlage getrieben haben? Redner bespricht den Verlauf der Debatten über Die Kanalvorlagen im preußischen Abgeordnetenhause. Der Abg. Groeber beklagt sich über die langen Geschäftsordnungs- Debatten, aber dazu haben Sie uns ja Durch Den Antrag fiatborff genöthigt. Sie wollen keine fachlichen Verhandlungen zulaffen, Sie wollen uns mundtodt machen. Sie proHamiren das Recht der Mehrheit, Sie verletzen die Geschäftsordnung. Erst in den letzten Tagen hat der national-liberale Führer Dr. Osann bei einer Ge- dächtnißrede für Bennigsen gesagt, Bennigsen hätte den Anttag fiarDorff nie unterschrieben. Nicht wir haben uns gegen den Präsidenten aufgelehnt, sondern Sie. Sie haben, entgegen der Ansicht der Präsidenten Grafen Ballesttem und Büsing, erklärt, daß Anttäge auf Uebergang zur Tagesordnung über Schlnßanttäge nicht mehr zulässig sein sollen. Sie haben sich dahin entschieden, daß auch Geschäftsordnungsdebatten durch Schlußanttäge ein Ende gemacht werden soll. Sie sind eben ungeduldig, Sie können nicht warten, bis Sie Das Geschäft gemacht haben. Der Anttag Groeber zeittgi fortgesetzte Konflikte zwischen Präsidenten und Opposition; die Dittatur, die Willkür des Präsidenten soll in Zukunft ftatuirt werden. Mer konsequent sind Sie nicht; sonst müßten Sie be- ontragen, die Handhabung der Geschäftsordnung ganz in die Hände des Präsidenten zu legen. Ihr Vorschlag ist völlig widersinnig; wtt haben Drei Präsidenten mit verschiedenem Temperament und Charakter, von denen der eine so. Der andere so verfahren wird. Sie erzeugen dadurch unglaubliche Situationen. Sie bringen die Präsidenten in Gegensatz unter einander; die Kritik, namentlich die in der Presse, wird kein Ende nehmen. Der Präsident, der ein rocher de bronze sein soll, wirb durch Sie zum Büttel Der Mehrheit. (Sehr wahr! bei Den Soz.) Sie machen Den Präsidenten zum Richter in eigener Sache; das haben Sie in Ihrem Eroberungskoller nicht überlegt. Vor Allem soll man keine Aenberungen Der Geschäftsordnung aus Anlaß eines Einzelfalles vornehmen. Sie sind jetzt fammt unb sonders in der Hitze der Leidenschaft, alle ruhige Ueberlegung ist Ihnen abhanden gekommen. (Widerspruch.) Sie sehen nur immer den Tarif vor Augen, und Sie wären die unglücklichsten Menschen, wenn Sie den Tarif nicht vor Weihnachten in der Tasche haben. Das Absurdeste, Lächerlichste, Tollste ist der zweite Theil des Antrags, der die Redezeit auf 5 Minuten beschränkt. Bisher habe ich an Ihrer Zurechnungsfähigkeit nicht gezweifelt. Der Antrag ist, wie gesagt, lächerlich. Man mutz mit Der Uhr in der Hand reden. Wird mir das Wort 10 Sekunden gu früh entzogen, so sage ich, mir sind 10 Minuten geraubt, das ist Diebstahl. (Gelächter.) Und wie, wenn der Präsident, da ein Redner sehr wichtige Ausführungen macht, selbst ein menschliches Äühren fühlt und den Redner länger reden läßt? Dann werden ihm von anderer Seite Vorwürfe gemacht werden. Gewiß kann die Geschäftsordnung ebenso mißbraucht werden, wie jeoes Gesetz, aber Darüber, was Mißbrauch ist, gehen die Ansichten auseinander. Aen- derungen bet Geschäftsorbnung können Sie natürlich vornehmen, aber in vernünftiger Weise. Der Antrag Groeber steht auch mit § 22 der Verfassung in Widerspruch, wonach die Verhandlungen öffentlich sein sollen. Sie aber wollen das Reden unmöglich machen. Sie vereiteln eine sachliche Verhandlung, Sie erklären, daß in einem bestimmten Falle eine Debatte unmöglich fein soll. Nach meiner Auffassung ist der Antrag einfach unausführbar, und ich fürchte, er ist auch unausführbar in den Augen der Antragsteller selbst. Unsere Gründe werden Sie ja nicht bewegen, dagegen zu stimmen. Wir könnten mit Engelszungen reden, es nützt nichts, die plumpe Mehrheit stimmt ab. Der Antrag soll eine Provokation sein, die Scharfmacher sind an der Arbeit. Aber Sie können machen, was Sie wollen, uns bringen Sie nicht aus der Fassung, wir werden bis zum letzten Tropfen von Blut und bis zum letzten Rest von Fähigkeit wie ein guter Soldat unsere Position vertheidigen. Statt darüber zu berathen, wie Sie den Armen Brot, Kleidung, Arbeit ; verschaffen können, berathen Sie Anttäge, um die Opposition mundtodt zu macken, die bofür eintriti, daß die Armen nicht noch mehr
Heiterkeii.) Nicht stunden-, tagelang wurde zur Geschäftsordnung gesprochen.. Kaum war eine Geschaftsordnungsdebatte geschlossen, o begann eine neue. Dies hat schließlich dahin geführt, daß innerhalb einer allgemeinen Debatte zur Geschäftsordnung eine Spezialdebatte über eine bestimmte geschäftsordungsmähige Frage und innerhalb dieser specialissime bann noch eine engere Frage behandelt wurde. So hat eine wohlgemeinte Bestimmung der Geschäftsordnung dahin geführt, daß tatsächlich Aves in Verwirrung gerieth. Wir müssen Dafür sorgen, daß der Unfug, der mit unserer Zeit getrieben wird, nicht fortgesetzt wird. In den Vereinigten Staaten hat der Sprecher (Präsident) des Parlaments sogar das Recht, Anträge, die seiner Einsicht nach Verschleppungsanträge sind, einfach zurückzuweisen. Die Befugnisse, die wir dem Präsidenten geben wollen, gehen keineswegs zu wett. Was wir ihm geben wollen, ist nicht viel. Daß ein Mißbrauch damit getrieben werden kann, ist fein Einwand. Vertrauen muß man zum Präsidium haben. Darauf beruht ohnehin die ganze Geschäftsführung. Die Geschäftsführung des Präsideiiten muß von großen Gesichtspunkten ausgehen. Daher kann ihm eine biScretionäre Befugniß wohl zu- gestanden werden. Ä .
Tas wäre der erste Theil unseres Antrages. Das Zweite, was wir wollen, ist, daß man nur 5 Minuten lang zur Geschäftsordnung sprechen Darf. Nun, 5 Minuten hoffen wir ertragen zu können, mir sind ja nach den letzten Wochen abgehärtet. (Heiterkeit.) Zu geringe Zeit ist DaS aber für Den Redner nicht. Der sozialdemokra- lische Parteitag gewährt nur 10 Minuten Redezeit zur Sache. Ta werden zur Geschäftsordnung wohl 5 Minuten ausreichen. Ob wir in der Abänderung der Geschäftsordnung noch weiter gehen werden, hängt ganz von dem Verhalten der Herren von der Obstruktion ab. Meine Freunde werden jeder Äbäiidemng der Geschäftsordnung zustimmen, die den Zweck hat, eine beschleunigte und eine würdige Geschäftsführung zu ermöglichen. (Stürmischer Beifall rechts.) Höher als die Frage der Geschäftsbehandlung steht uns die der Erledigung der Geschäfte, höher als die Form der Verhandlungen steht uns die Frage der Existenz des Reichstags. (Lebhafter. lang anhaltender Beifall bei der Mehrheit.)
richtig!) Tie damalige Geschäftsordnung konnte also ausgehcn von der Voraussetzung eines loyalen Redekampfes zwischen gebildeten Männern. (Sehr gut!) Dieses Verhältuiß hat sich inzwischen wesentlich geändert. Wir haben eine radikale Partei in das Haus einziehen sehen, die, weil sie auf eine Verwirklichung ihrer Ideen durch das Haus nicht rechnen kann, nun Die Verhandlungen des Reichstages vom Standpunkte ihrer Propaganda aus ausnutzt. Im Laufe der Jahre ist dann mit dem Anwachsen dieser Partei noch das Weitere hinzugekommen, daß sie nun sogar Beschlüsse des Hauses zu verhindern sucht. Das geschieht in einer Weise, daß es sogar manche sozialdemottatische Parteigenossen im Lande nicht versieben So hat sich z. B. auf dem letzten sozialdemokratischen Partei- iage Der Tclegirte Eichhorn darüber beklagt, daß im Reichstage zu viel geschwätzt werde (Heiterkeit), daß man beim Etat des Reichs- amts des Innern unnöthiger Weise zwölf Tage bebattirt habe unb daß die Genossen zu wenig praktische Arbeit leisteten. (Hört, hort! — Sehr gut! und Heiterkeit.) Freilich, im Protokoll ist das alles schön herauskorrigttt von Der Parteileitung, da steht nur die Bemerkung über die zwölf Tage (Heiterkeit), aber aus den folgenden Dieben ergiebt es sich ganz genau, was Herr Eichhorn gesagt hat. Einer Minderheit, die der Mehrheit ihren Willen aufzwmgen will, bietet eine naive Geschäftsordnung, Die aus der Kindheit des Parla- mentarismuS stammt, mehr als eine Handhabe. Zunächst hat man cs versucht, durch eine gehäufte Menge von namentlichen Ab-
wir stehen außerhalb der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung. Ja, wie wollen wtt Denn das machen? Wir wollen allerdings die Gesellschaftsordnung umwandeln, aber von innen heraus. Und wir verlangen von Ihnen nichts weiter, als daß Sie uns die Zreiheit der Meinungsäußerung lassen, daß Sie nicht einfach verbieten, was Ihnen nicht paßt. Das Centrum scheint vergessen zu haben, daß es selbst einmal eine revolutionäre, eine vaterlandslose Partei genannt, daß es selbst zu den Reichsfcinden gezählt wurde, daß es bei der Ablehnung deS Huldigungstelegramms an den Fürsten Bismarck mit uns von einer sehr bekannten Stelle als „vaterlandslose Gesellen" bezeichnet wurde. (Sehr gut! links.) Das Gentrum hieß einstmals sogar die Partei der Begünstiger des Meuchelmordes, es gerieth Darüber so in Entrüstung, daß damals ein noch heute sehr angesehenes Mitglied des Reichstages sich zu einem „Pfui!" gegen den Fürsten Bismarck hinreißen ließ. (Heiterkeit.) Greifen Sie einmal in Ihren eigenen Busen, Herr Groeber, denken Sie an Die Vergangenheit der Partei! Die päpstliche Nuntiatur in München ist einst vor gar nicht langer Zeit als Der Herd Der rcvolutionnären Bestrebungen in Deutschland bezeichnet worben. Da wollen Sie uns eine Partei des Umsturzes nennen! Ob der Tarif angenommen oder abgelehnt wird, das hat mit dem Bestehen unserer Staats- und Gesellschaftsordnung nichts zu thun. Die Ablehnung erschüttert diese keinesfalls. Die Annahme bc8 Hungertarifs kann allerdings bet den Massen den Glauben an die bestehende Staatsordnung erschüttern. Und wenn wir den Tarif bekämpfen, so kämpfen wir in Ihrem eigenen Interesse. In dieser Rolle sind wir nicht das revolutionäre, sondern das konservative Element. (Lachen rechts. Sehr gut! bei den Soz.)
Mittwoch, 10. Dezember 1902
Gießener Anzeiger
bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Baffermann (nat.-lib.): Ich bitte Sie, den Anttag Singer abzulehnen. Erst am 12. November hat sich der Reichstag dahin entschieden, daß die Mehrheit Initiativanträge jeder Zeit auf die Tagesordnung setzen kann. Die ganze Aktion, die Herr Singer eingeleitet hat, ist keine glückliche. ES handelt sich dock nur um eine Abänderung Der Geschäftsordnung, und es ist nut logisch, daß daS Haus in jedem Augenblick berechtigt sein muß, solche Anträge zu behandeln. (Sehr wahr!s Nach der Verfassung giebt sich daS Haus seine Geschäftsordnung selbst, und der in den letzten Tagen wiederholt eitirte Staatsrechtslehrer Laband sagt ausdrücklich: „Die Geschäftsordnung ist nur so lange für den Reichstag bindend, als sie der Mehrheit behagt; behagt sie ihr nicht mehr, so ist sie in der Lage, dieselbe abzuändern." (Sehr richtig!) Aus dem Antrag Singer muß man ohne Wetteres den Schluß ziehen, wie nothwendig eS ist, die Präsidialgewalt zu verstärken. Der Anttag Singer beweist, daß man die sachliche Diskussion aufzulösen besttebt ist in eine Reihe sich folgender Geschäftsordnungsdebatten. (Sehr wahr!) Das ist Die Tendenz des Verhaltens der Soziademokraten und Der freisinnigen Vereinigung in Den letzten Wochen, und das ist auch die Tendenz des heutigen Antrages Singer. Wtt können uns diese Verhöhnung der Majorität nicht gefallen lassen. (Zusttmmung.) Auf die materielle Seite der Frage will ich nicht eingehen, sondern vs, --------- ----- , - ... _
nur Darauf Hinweisen, daß am 5. Februar 1895 der Abg. Gamp > stimmungen dem Reichstage dre Zeit wegzunehmen. Als wir uns als Berichterstatter Der Geschäftsordnungskommission ohne Wider- Dagegen einigermaßen zu wehren wußten, Da tarnen als zweites spruch erklärt hat, daß die Majorität auch an jedem anderen Tage i Mittel Die langen GcschäftsorDnungsreden. Meinung toar Initiativanträge auf Die Tagesordnung setzen kann, nicht nur an ursprünglich, daß Bemerkungen zur GeschaftsorDnung nur ^chwerinßtagen. Wir befinden uns also auf vollkommen richtigem | insoweit zulässig sein sollten, als es sich um angebliche Verletzungen Wege mit unserem Beschluß vom 12. November d. I. und können Der Geschäftsordnung handelt. (Sehr richtig!) Was aber haben wir in Dem Anttag Singer mir einen neuen Verschleppungsversuch er- Her Alles „zur Geschäftsordnung" zu hören bekommen. Zur Ge-


