Ausgabe 
10.7.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 159

Erstes Blatt

152. Jahrgang

Donnerstag IV.Juli LSOS

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesfischev Landwirt die Siebener Zamilien- blittter viermal in der Woche beigelegt.

Notationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Nnwers.-Buch°u. Stein­druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Erpeditioa und Druckerei:

Schulstratze 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

Fernsprechanschluß Nr. 51.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger ö '®v

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

BezngSpreisr monatlich75Ps.,viertel« jährlich Mk. L20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 6o Pf.; durch diePost Mk.2. Viertel­jahr!. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zellenpreis: lokal 12, auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko: für Stadt und Land* und Gerichtssaal*: Curl Plato; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durch schnütsmarktpreise, einschließlich eines Auf schlags von Fünf vom Hundert pro Monat Juni 1902 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen Hafer Mk. 20,20, Heu Mk. 8,60, Stroh Mk. 6,90.

Gießen, den 9. Juli 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- I. V.: Dr. Wagner.

Gießen, den 5. Juli 1902.

Betr.: Remunerirung des Polizeiaufsichtspersonals.

Das GroMerzsgliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Zur Remunerirung des Polizeiaufsichtspersonals ist uns auch für das Etatsjahr 1902/03 von Großh. Ministerium des Innern eine Summe zur Verfügung gestellt morden.

Wir sehen daher binnen 14 Tagen Ihrem Berichte entgegen, welche Polizeibediensteten Ihrer resp. Gerneinden sich durch besonders gewissenhafte Pflichterfüllung in 1901,02 einer Belohnung würdig gezeigt haben, und wollen Sie hierbei das nachstehende Schema zur Anwendung bringen.

In den Berichten ist ferner anzugeben, ob auch das außerdienstliche Verhalten der Polizeibediensteten zu Klagen Anlaß gegeben hat oder nicht.

Diejenigen Bediensteten, welche Sie einer Belohnung Nicht würdig erachten, wollen Sie uns ebenfalls unter An­gabe der Gründe namhaft machen.

I. V.: Dr. Wagner.

Na am

Aller

Dienst­jahre

Anzahl der pro 1901/02 von bei; Polizei- bediensteten erhobenen

Aeußerimg über die

Dienstführung

Anzeigen

Bekanntmachung.

Die Prüfung für Hochbauaufseher, Dammmeister und Kreis- straßenmeister im Spätjahr 1902 betr.

Unter Bezugnahme auf § 18 der Verordnung vom 20. September 1853, die Vorschriften für die Prüfungen im Fi­nanz- und technischen Fache betreffend, wird hiermit zur Kenntnis der Interessenten gebracht, daß im Spätjahr 1902 obige Prüfung nicht abgehalten werden wird.

Darmstadt, den 23. Juni 1902.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen Abteilung für Bauwesen

I. 23.: gez. Poffeiner.

Bekanntmachung.

Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Inangriffnahme der Arbeiten zum weiteren Ausbau der Fernsprechanlagen ist es erforderlich, daß die Anmeldungen neuer Fernsprech­anschlüsse spätestens bis zum 1. August an die Kaiser­lichen Telegraphenanstalten eingereicht werden, mit denen die Anschlüsse verbunden werden sollen.

Verspätet angemeldet und infolge dessen außer­halb des Bauplans herzustellende Anschlüsse können in der nächsten Bauperiode nur dann ausgeführt werden, wenn die Antragsteller zu den entstehenden Mehrkosten einen Zuschuß von 15 Mk. leisten.

Uebersteigen jedoch diese Mehrkosten 50 Mk., so wird der wirkliche Betrag derselben eingezogen.

Darmstadt, 4. Juli 1902.

Kaiserliche Oberpostdirektion

Kobelt.

Der Kampf um die Städte.

Aus der Provinz erhalten wir folgende Zuschrift: Maas, Hessen-Darmstadt! Es wurde etn stolzes Banner entfaltet, in -mächtigen Wellen rauschte es über das Land und ein dankbares Voll jauchzte dem königlichen zu. Und es waren Krieger ausersehen, die es behüten möchten. Sie begrüßten es, und schlugen die Schwerter an die Schilde. Bald aber erhub sich ein Streit, wer es tragen solle. Und die sich mit frohem Ruf um die Fahne des Rechtes geschart, die zuckten die Schilde empor und schlu­gen sich breite Wunden. Krachend stürzte der Banner­schaft über die Kämpfenden und sein weißes Tuch wurde zerschlissen und zertreten. Da lachten dre Geister der Finsternis, aber dre guten Götter weinten . . .

Das direkte Wahlrecht ist angenommen, doch die Städtemandate sind gefallen, obwohl sich in der zweiten Lesung mehr Stimmen dafür gesunden haben. 27 Abgeordnete standen gegen 19, damit war aber die Zwei­drittelmehrheit nicht erreicht. Die Vorlage ist damit ohne Hand und Fuß, sie ist nicht durchgedruu gen.

Woher kam der Kampf um die Städte? Weshalb wollte man chnen die fünf Mandate mehr nicht gewähren? Und weshalb wollten die Abgg. der freien Vereinigung den Kompromißantrag Wolf annehmen, nicht aber die Regierungsvorlage? Warum war man nun nicht auch ein­mal oberhessisch-partikularistisch und schlug den zweiten Gießener Lan d ta g s v e r t r e t e r her­aus, anstatt daß man den Einfluß Süd-Hessens um drei Abgeordnete zu stärken bereit war?

Es läßt sich nicht leugnen, daß eine Einführung des direkten Wahlverfahrens Berücksichtigung der Kopfzahl ver­langt, und so hätten mit der Vorlegung des veränderten Systems auch die Wahlkreise neu eingeteilt werden müssen, wie es ja hie und da in den Kammerverhandlungen laut wurde. Ein historisches Recht auf einen oder mehrere Ab­geordnete kann es in unserer demokratischen Zeit, wo die Massen wirken, nicht geben. So ist es vom Standpunkte des unmittelbaren Wahlverfahrens nicht zu billigen, daß z. B. Alsfeld mit 4500 Einwohnern einen Abgeordneten hat, und Gießen mit 25000 auch nur einen Vertreter. Wollte man das historische Vorrecht beharrlich als Be­weisgrund anführen, so käme man zu seltsamen Schlüssen. Man konnte Gießen den zweiten Llbgeordneten verweigern, )ann aber mußte man Alsfeld, Bingen und Friedberg auch das Recht aus einen Vertreter bestreiten. Noch besser aber wäre eine Vorlage gewesen, die uns die Verhältnis­wahl und eine Neueinteilung der Wahlbezirke gebracht hätte. Dann hätten alle Farbe bekennen müssen und man­ches Doppelspiel wäre unterblieben.

Wie der Greis auf dem Dache in dem schönen Lied von der großen Seestadt Leipzig mag sich mancher Abge­ordnete in diesen Tagen vorgekommen sein. Hessen ist ihm viel, sein Viandat aber mehr wert.

Im Genüsse einer ausgedehntenFreundschaft' und Verwandtschaft verzichtet er gern auf die unmittelbare Wahl. Was soll sie auch? da muß man agitieren und Rede stehen, sich heiß bemühen und dem Gegner wehren. Wie viel bequemer ist doch das altebewährte" System. Und weil man nicht den starren Junkertrotz besitzt, sich wie z. B. der Abg. Jöckel, dem Bergstrom neuzeitlichen Empsindens offen entgegenzustellen, so verschanzt man sich hinter der Vermehrung der Städtemandate und macht seine Zustimmung zum direkten Wahlverfahren vom Falle der neuen städtischen Sitze abhängig. Das wirkt auf dem Lande.

Solcher Abgeordneten dürfte es eine Reihe geben. Wir wollen nicht nennen noch deuten. Es sind Leute, deren Mandat am indirekten 23erfahren hängt. Sie wissen, daß der Schall der Präsidentenglocke am Tage der Ge­nehmigung des direkten Wahlrechts für sie das Toten­gelaute parlamentarischer Herrlichkeit bedeutet. Sie sind noch weit entfernt von jenem wahren Sozialismus, der dasJch^ eignen Daseinsrechtes gern begrenzt amMcht- Jch' der ihn umgebenden Rechte. Sie sind keine Abge­ordneten, sondern Mandats kleb er. Was ist ihnen Volks­recht und Volkswllle, verglichen mit dem Mandat? Was sie unter dem alten System errangen, und noch eben behaupteten, taron hängen sie fest. Sie wollen nicht weichen, darum fort mit dem Störenfried indirekter Wahl- sicherheit.

Diese Leute mögen mit sich selbst rechten. Der Kehr­reim eines bekannten Rodensteinerliedes dürfte dennoch an ihnen zur Wahrheit werden.

Anders liegt die Sache bei den antisemitischen Bauernbünd le rn, von denen ja einige nun doch noch für die Regierungsvorlage eingetreten sind. Für sie kamen beim Kampfe um die neuen Städtemandate tiefere Gründe in BetraH. Sie sind meist mit solcher Mehrheit gewählt, daß sie das direkte Wahlversahren nicht zu fürchten brauchen. Aus der anderen Seite sind gerade aus ihren Reihen ost genug Anträge auf Einführung des direkten Verfahrens gestellt worden, und drittens sind chnen bei den letzten Landtags-wahlen eine ganze Anzahl von Sitzen nicht zu- gesallen, die sie bei direktem System erobert hätten .

Es war eine Zeit, wo die Casinokratie der Mittel- und Kleinstädte das politische£eben" des flachen Landes be­herrschte, wo die Reichs- und Landtagskandidaten am Stammtisch proklamiert und von den Bauern ohne vielen Widerspruch gewählt wurden. Derweilen schlief das Land wie der große Krake tief unten im Meere. Wer kümmerte sich viel um den Bauernstand? Man brauchte ihn bei der Wahl, zu Zwecken politischer Herrschaft. Der Bauer aber erwachte. Er gsab nicht mehrdre breiteste Grundlage" für anderer Herrschaft. Me ungeheure Wucht der moderrren Bauernbünde, die den der Organisation so schwer zugäng­lichen Landwirtestand zu dem am festesten zusammenge­schlossenen gemacht haben, erklärt srch weder aus deragra­rische Begehrlichkeit" witternden Philosophie liberaler Zer- tunaen, noch durch beifallssichere Volksversammlungsschlag- worte gegen denBrottvucher" und das sekttrinkende Jun­kertum. , , , . . __ ,

Zum Verständnisse der Psychologie unserer Tage be­dürfen die Massen noch mehr von Stewart Houston Cham­berlain uiid Gobineau. Wie ist man denn mit den Bauern verfahren? Was man bei Arbeitern, Beamten, Geschäfts­leuten für recht und billig findet, wird bei ihnen be­kämpft' Der für den Staat wichtigste Stand ringt schwer um seine Existenz, die dem Stande unserer Kultur und nicht der Rußlands oder argentinischen Raubbaues entspricht. Was schallt ihm icqus den Städten entgegen? Brotwucherer und Fleischwucherer! _

In hunderten von Städten erlassen die Vertretungen gegen den doch in Bezug auf landwirtschaftliche Zölle recht bescheidenen Tarif Protestnoten; Oberbürgermeister Gauß nennt aus dem Städtetag die neue Zollvorlage em Produkt des Hasses gegen die Städte. Die Massen werden in' eine sinnlose Feindschaft gegen den Bauernstand getrieben, ob­

wohl das Inland auch heute noch vier Fünftel der indu­striellen Erzeugung aufnimmt.

Schlägt das Brücken zwischen zwei Königskindern? Kann man es einem standesbewußten Bauern verdenken, wenn auch er nun rauh und stiernackig wird? Und doch müssen die Kriegsbeile ruhen. Stadt und Land sollen nicht feind- lich gegenüberstehen. Wir haben unselige Bruderkriege genug aekämpft. Hat nicht auch der Abg. Köhler dem national liberalen Abg. Reinhart- Worms das Zeugnis aus­gestellt, daß dieser jetzt mehr Verständnis für das Bauern--- tum zeige als früher? Muß ein städtischer Abgeordneter ein Feind des Landes sein? Wir meinen: Nein!

Und umgekehrt: Ihr in den Städten steht dem Bauern­stand nicht verständnislos gegenüber, prüft fein Recht und tadelt nicht nur seine Fehler. Me Zeit muß gewißlich kommen, wo die Not die Einigkeit mit gewaltigen Hammer­schlägen härtet auf immerdar. Wer möchte da noch grollend zur Seite stehen?

Möchte uns ein Wahlgesetz beschieden sein, auf dessen Boden die Einheit sich findet. Das Werk muß gelingen. Und haben jetzt noch wenige Stimmen gefehlt, um das Gesetz Beschluß werden zu lassen, in nicht ferner Zeit wird es anders sein. Die Freude am freien Trünke aus demWillekumm" neuzeitlichen Wahlrechtes soll uns kein Wermutströpflein verderben. Es ist junge Kraft und Leben in unserem Hessenland. Des wollen wir alle froh sein. Und es lebe ein solches Leben!

Politische Tagesschau.

Landwirtschaftslammer und Wahlrechtsreform in Baden.

Die Kommission der 1. badischen Kammer zur Beratung des Gesetzentwurfes betr. die Landwirt­schaftskammer beantragte, dem von der Zweiten Kam­mer bereits genehmigten Entwurf die Zustimmung zu erteilen, mit folgenden Aenderungen: Wahl und Er­nennung der Mitglieder erfolgt auf sechs Jahre, von den Gewählten scheidet alle drei Jahre die Hälfte aus. Ms zur Neuwahl ebhalten die alten Mitglieder ihre Stellung. Zahl und Änteilung der Wahlbezirke, das Nähere bezüglich des Wahlverfahrens, sowie die Zahl der in den einzelnen Wahlbezirken zu wählenden Mitglieder bestimmt die von der Zentralbehörde zu erlassende Wahlordnung. Im Ple­num berichtete Geh. Kommerzienrat Scipio über den Ge­setzentwurf. Frhr. v. Güler führte aus: Man ist mit der Vorlage zu rasch vorgegangen, denn das Wesen und der Charakter einer Landwirtschaftskammer sei in Baden noch zu wenig bekannt. Er habe den Eindruck, daß diese Frage bei uns nochnichtreif ist. Wenn das Gesetz erst in mehreren Jahren gekommen wäre, hätte es die Zweite Kammer nicht so beschnitten, wie sie es gethan hat. Die Zweite Kammer hat jtoei Bestimmungen getroffen, die gefährlich erscheinen, cts sind dies die Bestimmungen über das Wahlrecht und über die Ausbringung der Kosten. Die Zweite Kammer hat beschlossen, die Wählbarkeit zur Landwirtschaftskammer an ein Grundsteuerkapital von 1500 Mark zu knüpfen. Ihre Kommission hat nun die Grenze aus 2000 Mark hinaufgesetzt. Trotz dieser Hinaufsetzung werden viele Fabrikarbeiter, die durch ihre Angehörigen nebenher Landwirtschaft treiben lassen, wahlberechtigt. Das ist im höchsten Grade bedenklich Bedenklich ist es ferner, daß die Gewerbetreibenden aus dem Lande, Hühnerzüchter u. a., die nicht Landwirte sind, zur Landwirtschaftskammer wählen sollen. Was es ihm aber durchaus unmöglich mache, für die Vorlage zu stimmen, 'seien die Bestimmungen über die Kosten für die Kammer. Die Landwirtschaftskammer müsse auch hinsichtlich der Ausbringung der Kosten selbst­ständig sein, wenn sie Bedeutung haben soll Es wäre kein Unglück, wenn das Gesetz zu Fall käme, denn in zwei oder vier Jahren würden wir eine bessere Landwirtschaftskammer bekommen, als wir sie jetzt durch den Gesetzentwurf er­langen sollen.

Frhr. v. R ü d t hält die Bedenken des Vorredners für beachtenswert, ist aber der Ansicht, daß man sie zuruck- treten lassen sollte, um das Gesetz nicht zu Fall zu bringen.

Minister Schenkel erllärte sich mit den Anträgen der Kommission einverstanden.

Darnach wird in die Einzelberatung eingetreten, die eine nur kurze Debatte hervorruft. Das Gesetz findet schließlich in der Ko mmiss i ons f assun g mit allen gegen 1 Stimme Frhr. v. Göler Annahme.

Das Haus beschließt sodann, von einer Beratung der von der Zweiten Kammer angenommenen Gesetzesvorschläge, betreffend das direkte Landtagswahlrecht und die Minderung der Landtags Wahlordnung, int Hinblick auf den unmittelbar bevorstehenden Schluß des Landtags abzusehen.

Kardinal contra General.

Das Organ des Mirdinals Rampolta, derOsservatore Cattolico" schreibt folgendes:Nach der Aachener Rede des Kaisers die Bonner Rede seines Generals! Man sieht, alles war gut vorbereitet. Kaiser Wilhelm, vertrauend auf die Bekräftigungen seines Abgesandten, bekräftigte, daß der heilige Vater gefunden habe, Deutschland sei das non vlus ultra au religiöser Toleranz. Natürlich machten die deutschen ^acholikeu, die auf diesem Gebiete Gründe zu Zweifeln besitzen, ihrerseits Vorbehalte über die Bekräf­tigungen des Herrn von Loö. Darauf bekannte dieser Farbe in Bonn. Wie sein kaiserlicher Herr, begann er mit dem Spruch:Wir Deutschen schämen uns nicht, Gott zu be­kennen." Darauf sprach er vom Heiligen Vater, von Frank­reichs Heer und vom Kardinal Rampolla. ^soweit es ftch um die französische Armee handelt, bittet jetzt die Pariser Zeitungswelt denguten" Preußengeneral, ge­fälligst seine Nase in die eigene Küche zu ftecEen und ganz