Nr. ISS
Montag, 9. Juni 1902
ISS Jahrg.
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Eichener Kamilienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^Hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gießener Anzeiger
Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheu Universilätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen,
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen.
Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
188. Sitzung vom 7. Juni.
1 Uhr. Das Haus ist mäßig besetzt.
Am Bundesrathstisch: Graf von Bülow, Gras Posa- b o w s k y , Frhr. von Hammer st ein, von Köller, Frhr. von Richthofen u. A.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung der Uebereinkunft zum Schutze der für die Landwirthschaft nützlichen Vögel.
In der Gcneraldiskussion tadelt
Aba. Frhr. von Maltzan (lonf.), daß der Storch in die Liste der nützlichen Vögel ausgenommen sei. Landtvirthe und Jager seien sich darüber einig, daß der Storch sehr schädlich sei.
Abg. Dr. Müller-Sagan sfreis. Vp.) nimmt den Storch gegen die Angriffe des Vorredners in Schutz. So schädlich sei der Storch nicht. Die biologische Abtheilung des Neichsgesundheitsamtes möge jedenfalls erst Untersuchungen anstellen, ehe man den Storch auf die Proskriptionsliste setze.
Hiermit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion wird die Uebereinkunft ohne Debatte angenommen, ebenso sodann in der G e - sammtab st immun g.
Rach Erledigung einiger Rechnungssachen folgt die erste Berathung des Entwurfs betreffend Aufhebung des Diktaturparagraph en für Elsaß-Lothringen.
Abg. Riff (Hosp. d. freis. Vgg.): Meine Freunde haben sich stets zu den Anträgen auf Aufhebung des Diktaturparagraphen zustimmend verhalten und werden heute die Vorlage mit Freuden annehmen. Der letzte dahingehende Initiativantrag wurde mit Ausnahme einiger Konservativer vom ganzen Reichstag acceptirt. Ich hoffe, daß heute, wo die Regierungen die Initiative ergriffen haben, auch diese konservativen Abgeordneten dem Entwurf zustimmen werden, so daß das Gesetz einstimmige Annahme findet. Wir empfinden lebhafte Genugthuung darüber, daß die Regierungen sich unserem Standpunkt angeschlossen haben; wir freuen uns dessen ganz aufrichtig, ohne nach den Ursachen dieses Wandels zu forschen. Die politische Entwickelung Elsaß-Lothringens kann jetzt in neue Bahnen gelenkt werden, in die Bahnen einer gesunden freiheitlichen Entwickelung. Ohne uns übertriebenen Hoffnungen hinzugeben, befriedigt cs uns, daß dieser Paragraph, der etwas Demüthigendes für Elsaß-Lothringen hatte, aufgehoben werden soll. Mit dem Gefühl der Genugthuung verbindet sich das des Dankes, denen gegenüber, die das vorliegende Gesetz herbeigeführt haben. Die Elsaß-Lothringer würden das Verhalten ihrer Vertreter nicht verstehen, wenn diese nicht bei dieser Gelegenheit auch dankbar und rühmend das Entgegenkommen des Reichstags hervorhöben. Wir wollen den Diktaturparagraphen zu Grabe tragen, ohne Sang und Klang, und ohne lange Leichenrede; denn man fonn ja diesem Tobten nicht viel Gutes nachsagen. (Heiterkeit.) Wie der Buchstabe des Diktatur-Paragraphen, so wird hoffentlich auch der Geist der Diktatur jetzt beseitigt werden, damit Elsaß-Lothringen eine gedeihliche und freiheitliche Entwickelung nehmen kann. Die verbündeten Regierungen können auf die Loyalität der reichsländischen Bevölkerung vertrauen. Wir hoffen, daß jetzt auch noch die großen Hindernisse, lvelche der Entwickelung Elsaß-Lothringens hemmend in den Weg treten können, beseitigt werden. Ich bitte Sie, den Entwurf anzunehmen. (Beifall.)
Reichskanzler Graf Bülow: Ich danke dem Herrn Vorredner, ich danke dem Vertreter der Stadt Straßburg für die entgegenkommende Art und Weise, in der er sich ausgesprochen hat über den Ihnen unterbreiteten Gesetzentwurf, und ich möchte meinerseits im Namen der verbündeten Regierungen der Hoffnung Ausdruck geben, daß dieser Gesetzentwurf bei Ihnen eine ebenso willige Aufnahme finden möge, wie er sie im Bundesrath gefunden hat. Der Abg. Riff hat die Einführung und die bisherige Geltung des § 10 des Gesetzes vom 30. Dezember 1871 über die Verwaltung von Elsaß-Lothringen von seinem Standpunkt — von seinem mir begreiflichen Standpunkt aus — beleuchtet. Ich möchte aber doch gegenüber diesem Theil seiner Ausführungen vom Standpunkt der verbündeten Regierungen das Nachstehende sagen:
Als wir uns vor 30 Jahren das verlorene Gut an den Vogesen wieder holten, da war — wir können es heute ruhig zu- gcben — die Mehrbeit der elsaß-lothringischen Bevölkerung der Einverleibung in das deutsche Reich abgeneigt, sie hielt zum Theil den neuen Zustand für einen vorübergehenden, sie hoffte auf eine baldige Wiedereroberung durch Frankreich, an dem sie mit alten Erinnerungen und Gewohnheiten hing. Eine solche Stimmung der reichsländischen Bevölkerung konnte naturgemäß nicht ohne Rückwirkung auf die Haltung der deutschen Regierung bleiben. Die Gleichstellung der Reichslande mit dem übrigen Reichsgebiet mit den durch die Reichsverfassung, durch die Reichsgesetzgebung verliehenen politischen Rechten erfolgte demgemäß im Laufe der Zeit nur Schritt für Schritt, ungefähr in dem gleichen Vcrhältniß, in welchem wir wahrnahmen, daß das Vertrauen in die neue Ordnung der Dinge in dem Reichslande wuchs, daß sich allmälig Zufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen anbahnte, daß oaS Interesse für Kaiser und Reich erstarkte. Um aber die politische Entwickelung der Reichslande in ruhigen Bahnen zu halten, war es damals unerläßlich, Vorsorge zu treffen, um jeder Störung durch unruhige inländische oder ausländiche Elemente von vornherein entgegen zu treten. Dazu bedurfte die Regierung außerordentlicher Machtmittel, zu denen in erster Linie der § 10 des Gesetzes vom 80. Dezember 1871, der sogenannte Diktaturparagraph, gehörte. Der Diktaturparagraph ertheiltc dem Oberpräsi- dentcn die Ermächtigung, bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit ungesäumt alle diejenigen Maßnahmen zu treffen, welche diesem zur Abwendung der Gefahr nothwcndig erschienen. Diele Bestimmung — daran möchte ich doch auch erinnern — knüpfte an den Artikel 9 des bei der Annexion von Elsaß-Lothringen giltigen französischen Gesetzes vom 9. August 1849 an, wonach die kaiserlichen Behörden in Elsaß-Lothringen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit den Belagerungszustand proklamiren durften. Während aber in solchen Fällen in Frankreich die Vollstreckungsgewalt von den Civilbehörden an die Militärbehörden überging, wurde in Elsaß- Lothringen auf Grund des Diktaturparagraphen jene Vefugniß dem Oberpräsidenten als der obersten Civilbehörde übertragen. Durch das Gesetz vom 4. Juli 1879 wurde, wie Ihnen bekannt ist, für die Reichslande an Stelle des Reichskanzlers der Statthalter gesetzt, und nach § 2 dieses Gesetzes wurden dem Statthalter auch diejenigen außerordentlichen Befugnisse übertragen, welche auf Grund Des Diktaturparagraphen bis dahin dem Oberpräsidenten zugestanden hatten. Von der großen Machtvollkommenheit, welche der Diktatur- Paragraph in die Hände der Civilbehörden legte — auch darauf möchte ich heute Hinweisen und nicht blos von dem Gesichtspunkte des „de mortuis nil nisi bene", sondern um der historischen Wahrheit gerecht zu werden —, von diesen außerordentlichen Machtvoll- kommenbciten haben die Behörden in Elsaß-Lothringen nur selten und immer nur in atoüi aanz bestimmten Richtungen Gebrauch
gemacht; sie haben diese Ermächtigungen benutzt einerseits, um hie und da Personen auszuwciscn, deren Verbleiben im Lande ihnen mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung unverträglich erschien, andererseits haben sie von diesen Ermächtigungen Gebrauch gemacht, um ab und zu Preßerzcugnisse zu unterdrücken, welche nach ihrer Ansicht die öffentliche Sicherheit gefährdeten. Seit 17 Jahren, seit dem Amtsantritt deS verewigten Fürsten von Hohenlohe-Schillingsfürst, ist der Diktaturparagraph aber überhaupt meines Wissens nur noch zwei oder drei Mal zur Anwendung gekommen. Wenn derselbe also auch die Bevölkerung der Rcichs- lande thatsächlich nicht besonders gedrückt hat, so gebe ich dem Herrn Abgeordneten Riff darin vollständig Recht, daß er von der Bevölkerung der Reichslande aufgefaßt wurde als ein Mißtrauensvotum, als eine Zurücksetzung gegenüber den übrigen Theilen der Rcichsbevölkcrung, und daß seine Aufhebung von der Bevölkerung der Reichslande lebhaft gewünscht wurde, wie das die häufig wieder- kchrenden, immer wiederholten, soeben von dem Herrn Abgeordneten Riff in Erinnerung gebrachten Anträge der elsaß-lothringischen Abgeordneten beweisen. Auch hat sich die Stimmung dieses hohen Hauses mehr und mehr zu Gunsten dieser Anträge gewandt, und ich kann dem Abg. Riff versichern, daß es wirklich eine unbeabsichtigte Lücke ist, wenn von dieser Stellungnahme dieses hohen Hauses gegenüber jenen Anträgen in der Begründung nicht die Rede ist. Es ist vollkommen richtig und mir wohl bewußt, daß Anträge auf Aufhebung des Diktaturparagraphen in den Jahren 1873, 1877 und 1879 abgelehnt wurden, daß 1885 ein dahin gehender Antrag vom Antragsteller nach längerer Diskussion als aussichtslos zurückgezogen wurde, daß 1893 der Antrag wiederum zur Verhandlung kam, aber damals unerledigt blieb, 1895 zum ersten Male angenommen, und dann wieder vor zwei Jahren, im Jahre 1900.
Seine Majestät der Kaiser und die verbündeten Regierungen sind nunmehr nach gründlicher Erwägung und nach reiflicher Prüfung von Seiten der Landesbehörde wie von Seiten des Reichskanzlers zu der Ueberzeugung gelangt, daß die außerordentlichen Machtmittel des Diktaturparagraphen fortan entbehrt werden können. Die Absicht, den Diktaturparagraphen als dauernde Einrichtung beizubehalten, hatte auf Seiten der verbündeten Regierungen niemals bestanden. Schon im Frühjahr 1871 hatte in diesem hohen Hause Fürst Bismarck ausdrücklich hervorgehoben, daß die verbündeten Regierungen nicht das Bedürfniß empfänden, die Diktatur länger aufrecht zu erhalten als dies nothwcndig sei, und daß sie sich die Frage der Aufhebung der Diktatur im Laufe der Zeit sicherlich vorlegen würden. Der Diktaturparaqraph war immer nur als eine außerordentliche Maßnahme, als eine Waffe für eine gewisse Uebergangszeit gedacht.
M. H. Wenn der Herr Vorredner zu meiner Befriedigung sich durchaus einverstanden erklärt hat mit der Aufhebung des Diktaturparagraphen, so sind uns doch in der Presse, wie gewöhnlich in ähnlichen Fällen, von beiden Seiten Vorwürfe gemacht worden. Auf der einen Seite sind wir gefragt worden, warum wir nicht den Stein des Anstoßes schon früher aus dem Weae geräumt hätten; auf der anderen Seite habe ich gelesen, daß wir auf eine werthvolle Waffe verzichtet haben. Ich glaube, daß die Wahl des psychologisch richtigen Augenblicks zur Beseitigung des Diktatur Paragraphen Sache derjenigen Organe war, die verantwortlich sind für die Verhältnisse in Elsaß-Lothringen, also in erster Linie der Behörden in Straßburg, die ja am Besten ermessen können, ob sie ihren Pflichten, ihren Aufgaben ohne die außerordentlichen Machtmittel des Diktaturparagraphen genügen können. Durch die Aufhebung des Diktaturparagraphen wird anerkannt, daß eS dank; der Machtstellung des Reiches, dank auch der alten Stammes- i gemeinschaft zwischen uns und den Alemannen, zwischen Rhein und Vogesen, dank der sorgsamen Arbeit der Landesbehörden in Elsaß-Lothringen gelungen ist, die Bevölkerung des Reichslandes mehr und mehr mit der neuen Ordnung der Dinge zu versöhnen und ihr volles Vertrauen einzuflößen in den Bestand der Zugehörigkeit von Elsaß-Lothringen zum Reich. Die Auswanderung nach Frankreich hat in den letzten Jahren nachgelassen, die jüngere Generation von Elsaß-Lothringen dient lieber bei der deutschen Fahne als früher; insbesondere — ich hebe das mit besonderer Befriedigung hervor — ist die Haltung des Landcsausschusses eine immer ruhigere, sachlichere und loyalere geworden. Wenn hier und da — ick scheue mich gar nicht, das ruhig auszusprechen •— bei der älteren Generation vielleicht noch Sympathien für Frank" reich anzutreffen sind, so können wir doch die Erwartung hegen, der der Abg. Riff zu meiner Genugthuung auch Ausdruck gegeben hat, daß Bestrebungen, welche abzielen auf die Lostrennung deS Reichslandes vom deutschen Reich bei der Masse der friedlichen und fleißigen Bevölkerung von Elsaß-Lothringen keinen Anklang, keinen Erfolg haben würden. In dem Gefühl der Stärke, welches darin vor dem In- und Auslände für uns liegt, haben wir Vertrauen mit Vertrauen erwidern wollen in der Erwartung, daß die bestehende Gesetzgebung auch ohne die äußeren Machtmittel des Diktaturparagraphen ausreichen wird, um das Rcichsland ganz deutsch zu machen und zu erhalten. Es sind nicht diplomatische Kombinationen gewesen, sondern geschichtliche Notwendigkeiten und unveräußerliche Forderungen des deutschen VolkSthums, welche die Zugehörigkeit von Elsaß-Lothringen zu einer Bürgschaft für den Bestand des Reiches selbst gemacht haben. Die gemeinsame Kraft der deutschen Stämme hat dieses Land geschaffen, und wir können jetzt sagen, daß dasselbe seit einem Menschenalter nicht lockerer, nicht schwächer, sondern stärker geworden ist. Wir können unsere elsässischen und unsere lothringischen Landsleute nicht wieder aus der nationalen Gemeinschaft entlassen, ohne den Bestand unseres schwer erkämpften Einheitsstates selbst zu gefährden. Ein erfolgreicher Zwang in dieser Richtung erscheint nach Lage der Dinge und im Hinblick auf unsere eigene Srärke ausgeschlossen und freiwillig werden wir in eine neue Abtrennung der alten Reichs gebiete niemals einwilliyen.
Aber, m. H., auch tn weiten Kreisen der elsaß-lothringischen Bevölkerung — namentlich waren hierfür die Worte des Herrn Vorredners ein beredter Beweis — ist mehr und mehr die Einsicht zur Reife gekommen in die historische Nothwendigkeit, welche das Schicksal der Reichslande unauflöslich verknüpft hat mit dem Schicksal des deutschen Volkes.
Vertrauen sprach aus der hochherzigen Kundgebung Sr. Majestät des Kaisers, und ein Akt des Vertrauens wird es sein, wenn Sie aus dieser Kundgebung die gesetzgeberische Schlußfolgerung ziehen, toelche ich im Namen der verbündeten Regierungen von Ihnen erbitte. Ich bin überzeugt, daß in diesem hohen Hause Niemand sein wird, welcher nicht Die Erwartung hegt, daß unsere elsaß-lothringischen Landsleute auch die Aufhebung des Diktaturparagraphen mit derselben Gesinnung aufnehmen werden, mit welcher wir sie gewähren, nämlich mit deutscher Treue. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Röllinger (Elsässer) freut sich, daß die Bevölkerung Elsaß-Lothringens endlich als gleichberechtigt anerkannt werde. Die Haltung der Elsaß-Lothringer werde nach wie vor eine korrekte und loyale sein.
Abg. Höffel (Rp.) stimmt ebenfalls der Vorlage zu. Der Diktatur Paragraph hatte eine unsichtbare Schranke zwischen dem Reich und den Reichslanden aufgerichtet; die Elsaß-Lothringer be
grüßen cd mit hoher Befriedigung, daß diese Schranke jetzt fallen soll. Das Vertrauen des Reichskanzlers werden wir mit Vertrauen erwidern.
Abg. Dr. Bachem (Ctr.) schließt sich dem Ausdruck der Befriedigung über die Vorlage an. Wenn der Diktatur-Paragraph in der letzten Zeit mich nicht angewandt luorbcn ist, so konnte er doch angewandt werden und schon diese bloße Möglichkeit war mißlich. Elsaß ist ja ein uraltes deutsches Land und das Reich hat fett 1870 Alles gethan, um das neu wiedergewonnene Land auch innerlich mit dem Reich zu veramalgamiren. Hoffentlich wird das Reichsland bald vollständig wieder deutsch geworden sein. Die Aufhebung deS Diktatur-Paragraphen kann dazu nur beitragen. Wenn die Regierung auf diesem Wege fortfährt, wird sie mehr erreichen, als wenn sie auf dem Wege der ersten Zeiten nach 1870 geblieben wäre. Die Vorlage hätte sehr wohl früher kommen können; wir wollen darüber aber jetzt nicht rechten.
Abg. Preis? (Elsässer): Niemand kann von uns erwarten, daß wir uns zu überschwänglichen Dankesbczcugungen für die Vorlage hinrelßeii lassen. Wir sind zu sehr von der Auffassung durchdrungen, daß uns damit nur das gegeben wird, tvas und schon immer gebührte, als daß wir anerkennen könnten, daß unS^jetzt ein „Gesclzenk" gemacht würde. (Sehr richtig I bei den Ssz) Abg. Singer ruft: Elsaß-Lothringen hat geschenkt!) Die Re- giermig erfüllt mit dieser Vorlage nur eine lang versäumte Pflicht. Der Diktaturparagraph war keine Nothwendigkeit. Gegenüber ausländischen Bestrebungen war er vollkommen machtlos, gegetp über inneren Manifestationen überflüssig. Die Elsaß-Lothringer sind gebildete, friedliche, die Gesetze achtende Leute. Seit 1871 ist nicht die Spur einer aufrührerischen Bewegung bemerkbar geworden. Das hätte die Regierung nach kurzer Zeit einschen müssen, wenn sie es nicht von Anfang an wußte. Wir bedauern, daß es so lange gedauert hat; sonst wäre viel materielles und moralisches Unheil vermieden worden. Dieser Diktaturparagrapch nährte den Geist des Mißtrauens und hinderte den Ausgleich der inneren Gegensätze in der Bevölkerung. „Es liebt die Welt das Strahlende zu schwärzen und das Erhabne in den Staub zu ziehn." So hat man für die Entschließung des Kaisers Motive gesucht, die dem Ernst der Sache nicht entsprechen. Ich glaube, daß rein sachliche Gründe für die Vorlage bestimmend luaren. Ich freue mich daß gerade mein Nachbar, Herr v. Köller, dessen Wiedererscheinen im Elsaß nicht gerade mit den besten Hoffnungen begrüßt wurde, eS ist, der der Aufhebung des Diktatur-Paragraphen zugestimmt hat. Es wundert mich, daß lediglich Absatz 1 des 8 10 aufgehoben ist. In Absatz 2 dieses Paragraphen ist eine ausdrückliche Bezugnahme auf Absatz 1; diese müßte bann doch auch fallen. Ich begrüße die Vorlage mit aufrichtiger Genugthuung; die Regierung betritt damit den Weg. den wir schon längst als den allein richtigen bezeichnet haben. Auf diesem Wege wird die moralische Eroberung besser gelingen als auf dem bisherigen.
Abg. Bebel (Soz., betritt die Rednertribüne und begrüßt den neben dieser sitzenden Staatssekretär von Köller, der den Gruß durch freundliches Kopfnicken erwidert. Heiterkeit.): Der Reichskanzler hat die Situation nicht richtig gezeichnet; nicht der BundeS- rath verlangt etwas von uns, sondern er thut nur etwas, waS wir schon lange verlangt haben. Daß man das in der Begründung verschwiegen hat, ist eine schwere Unterlassungssünde. Noch vor Kurzem hätte man nicht erwarten können, daß die Regierungen sich so bald zu dieser Vorlage entschließen würden. Noch bei der letzten Verhandlung Über den Initiativantrag deS Reichstages verhielten sie sich ablehnend, und wurden dabei von dem Kollegen Prinzen Hohenlohe unterstützt, der in der Verwaltung des ReichSlanoeS eine hervorragende Rolle spielt. Daß die Vorlage jetzt gekommen ist, hat uns also überrascht. WaS ist denn vorgefallen? Die Haltung der Bevölkerung ist die gleiche geblieben. Die Anwendung des Diktaturparagraphen im Jahre 1879 war so skandalöser Art, daß . . .
Präs. Graf Ballcstrcm erklärt diesen Ausdruck für unzulässig.
Abg. Bebel (fortfahrend): Woher nun die totale Aendernna, die der staunenden Welt durch den berühmten Erlaß von der Hoh- königsburg verkündet wurde? Es ist ja leider Thatsache, daß bei uns das Wohlwollen Einzelner mehr als anderswo maßgebend ist und mehr Einfluß hat, als die Grundsätze des Rechts. Ein Volk hat nicht Wohlwollen zu verlangen, sondern nur Recht. Man hat den Erlaß mit allerlei Dingen in Verbindung gebracht. (Staatssekretär v. Köller bemerkt: „Vorwärts"I) Nein, der „Vorwärts" hat hier nur wiederholt, was Andere behauptet haben. Es ist in der Presse vielfach behauptet worden. Die Aufhebung des Diktaturparagraphen hänge mit der Schenkung der Bewilligung für die Wiederherstellung der HohkönigSburg zusammen. Ich wage nicht, dasselbe zu behaupten, aber es ist von sehr unterrichteten Leuten gesagt worden, und ein großer Theil der Presse hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht. Wenn daö wahr
ist, so möchte ich den Vertretern deS Kaninchcn-
volkeS, den Polen, rathcn, einmal Umschau zu halten, ob sie nicht auch irgendwo eine solche Burg haben. Sie könnten bann vielleicht eine bessere Behandlung erlangen. Mit diesen Ver- muthungen würde es in Einklang stehen, daß die offiziöse «Köln. Ztg." noch am 10. Mai, am Tage nach dem Erlaß deS Kaiser-, den Diktaturparagraph für nothwcndig erklärte. Danach wäre also der Reichskanzler, wenn er wirklich diesen Artikel inspirirt hat, vorher von dem Erlaß nicht unterrichtet gewesen. Es ist wunderbar, daß solche Aktionen jetzt immer bei festlichen Gelegenheiten eingeleitet werden. Das Ausland muß allmählich überhaupt den Eindruck gewinnen, als ob Deutschland in lauter Glück und Wonne schwimme, wenn eS von diesen fortwährenden Festen liest. Mit der Aufhebung des Diktaturparagraphen sind die Forderungen der Elsässer nicht erfüllt; vor Allem haben sie jetzt ein anders zusammengesetztes Parlament an Stelle des LandeSauS- schustes zu verlangen, ein Parlament, das ein wirkliches Parlament ist und kein Scheinparlament. (Staatssekretär v. Köller bemerkt: das erste Parlament!) Von Ihrem Standpunkt aus haben sie gewiß Recht. Aber wenn der elsässische Landesausschuß wirklich die Volksstimmung wiedergäbc, dann gäbe cs kein zufriedeneres Völkchen als die Elsässer, und dann wäre die Aufrechterhaltung des Diktaturparagraphen umso unbegreiflicher. Auch in dem elsässischen Landespreßgesetz liegt ein Auönahmerecht, das beseitigt werden muß. Die Elsässer sehnen sich förmlich danach, dem Reichsprcßrecht unterstellt zu werden; so mangelhaft ist der jetzt in Elsaß-Lothringen geltende Rechtszustand. Die Regierung hat mit ihrer Politik in den Reichslanden genau das Gegenthcil von dem erreicht, was sie gewollt hat, namentlich auch durch die unzulässige, Der Gewerbeordnung widersprechende Beschränkung der Koalitionsfreiheit der Arbeiter. Auf diese Art wird sie die Elsässer viel zufriedener machen; wir müssen es aber wünschen, daß die Regierung so vorgeht, daß die Elsaß-Lothringer das Ver- gmigen empfinden lernen, Deutsche zu sein. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Reichskanzler Graf v. Bülow: Ich kann cd dem Staatssekretär für Elsaß-Lothringen überlassen, im Namen der reichsländi- schcn Wcgierung auf die Ausführungen des Abg. Bebel zu antworten. Die beiden Herren scheinen ein solches Vergnügen zu


