152. Jahrg
Nr. 263
Erscheint ISgNch mit Ausnahme deS Sonntags.
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giehen
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Derantwortlich für den allgemeinen Teilr P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Rotationsdruck und Verlag der Drühl'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen.
Die „Siebener Lamilienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Vicepräsident Büsing: Ich muh Sie unterbrechen, Herr geordneter. Ich kann nicht zugeben, daß die Verhandlungen gestern hier noch einmal wiederholt werden. Nach der Geschäftsordnung kann auf Beschluß des Reichstags die Reihenfolge der einzelnen Artikel bei der Berathung verlassen und in gleicher Weise die Diskussion über mehrere Artikel verbunden oder über einzelne
Parlamentarische Berhandlnngen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
211. Sitzung vom 7. November.
DaS Haus ist gut besetzt.
12 Uhr Am Dundesrathstische: Graf PosadowSkyu. A. Die zweite Berathung des Z o l l t a r i f g e s e tz e s wird § 6 fortgesetzt.
Dieser Paragraph enthält in 14 Nummern eine Aufzählung der Gegenstände, welche vom Zoll befreit bleiben. Es sind
Nummern eines Artikels getrennt werden. Es liegt ein Beschluß des Reichstags vor, bei diesem § 5 eine Trennung nicht vorzunehmen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Es handelt sich also um eine gestern erledigte Frage. (Erneute Zustimmung rechts. Lebhafter Widerspruch links.)
Abg. Broemel (fortfahrend): Ich stelle nunmehr nach den heute gemachten Erfahrungen den Antrag, die 14 Nummern des § 5 getrennt zur Verhandlung zu bringen. (Lärm rechts und im Centrum.)
Vicepräsident Büsing: Ich muß den Redner noch einmal unterbrechen und ihn darauf Hinweisen, daß derselbe Antrag, den er jetzt stellt, bereits gestern gestellt gewesen und vom Hause abgelehnt worden ist. (Sehr richtigl rechts. — Rufe links: Ja, gestern! — Unruhe im ganzen Hause.)
Abg. Broemel (fortfahrend): Es ist doch durchaus kein seltener Vorgang im Reichstag, daß man eine geschäftsordnungsmäßige
von Thielmann unterhält, und sich durch die Worte Stadthagens in seinem Gespräch nicht stören läßt.) — ich frage: Wo war der Statistiker der verbündeten Regierungen, als der Herr aus Itzehoe im wirthschastlichen Ausschuß seine falschen Zahlen vor trug? Dre Zahlen, die i ch angeführt habe, sind unumstößlich, sie sind amtlich, ie sind außerhalb des Hauses von Kreisen festgestellt, die nicht auf meinem politischen Standpunkt stehen. (Auf der Rechten und tm Centrum sind inzwischen etwa 50 Abgeordnete erschienen. Es er- tönen Schlußrufe.) Die Herren, die Schluß rufen, haben offenbar den Anfang meiner Rede nicht gehört. Soll ich sie wiederholen? (Ruf rechts: Um Gottcswillen nicht! Große Heiterkeit.) Wenn Sie den Anfang meiner Rede nicht gehört haben, so ist es Jem Wunder, wenn Sie nachher falsch abstimmenI (Heiterkeit.) Redner schildert eingehend die Nothlage deS Fischcreigewerbes und beruft sich dabei auf das Zeugniß eines Regierungsrathes m Schwerin. Die zahlreichen Petitionen, die sich im Sinne unseres Antrages aussprechen, beweisen, wie nothwendig es war, ihn zu stellen. Dre Annahme unseres Antrages würde wenigstens eine kleine Er- leichterung für die schwer um ihre Existenz rmgenden Schiffer bedeuten.
Ich komme zum Schluß. (Lebhafter Beifall.) Ich habe von vornherein dafür um Nachsicht bitten müssen, daß es mir nicht gelingen würde, bei der Fülle des Materials die zu diesem Paragraphen gehörenden Punkte eingehend zu behandeln. Ich habe mich damit begnügt, einige wenige Gründe für unsere Stellungnahme anzuführen. Unsere Anträge sind sämmtlich tm Interesse des Mittelstandes gestellt. Gerade vom Standpunkte der Mittelstandspolitik, die Sie angeblich betreiben, sollten Sie ihnen zustimmen. (Stürmischer, demonstrativer Beifall der Sozialdemokraten. — Die Rede hat 4!6 Stunden gedauert; das Haus hat sich zum Schluß der Rede vollständig gefüllt.) „
Inzwischen ist folgender Antrag G o t h e t n (stets. Vgg.) ein» gelaufen:
1. in Ziffer 6 auch die in fremdländischen Küstengewässern von deutschen Fischern oder von Mannschaften deutscher Schiffe gefangenen Schal- und Krustenthiere zollfrei zu lassen; 2. in Ziffer 7 dre Worte zu streichen: „in einer auf zwei Tage berechneten Menge ; 3 der Ziffer 11 als zollfrei hinzuzufügen: „alterthumliche Gegenstände (Antiken, Antiquitäten), wenn ihre Beschaffenheit keinen Zweifel darüber läßt, daß ihr Werth hauptsächlich nur tn ihrem Alter liegt, und sic sich zu keinem anderen Zwecke und Gebrauche als zu Sammlungen eignen"; 4. in Ziffer 12 auch das KajutS- unb Küchengut zollfrei zu lassen.
Zur Geschäftsordnung nimmt daS Wort
der Behörden zehntausendmal größer, als auf Seiten des einfachen Handwerksburschen. (Von den beiden konservativen Parteien und vom Centrum ist Niemand mehr im Saale anwesend; zum Ersatz dafür haben es sich fünf sozialdemokratische Abgeordnete auf den Bänken dieser Parteien bequem gemacht und begleiten die Rede mit Bravorufen, damit nachher im stenographischen Bericht Bravo rechts und im Centrum steht.) Die Bestimmung, daß auch Ausstattungsgegenstände nur auf besondere Erlaubniß zollfrei eingehen dürfen, erinnert lebhaft an das Zeitalter der Heirathsbeschränkun- gen. Warum soll eine Handarbeit der Schwester der Braut nicht zollstei fein? Was ist das für eine Belästigung des Familienlebens, wenn aus solche Handarbeiten und andere Hochzeitsgeschenke ein Zoll gelegt wird, der höher ist, als der Werth dieser Gegenstände? Warum soll der altdeutsche Napfkuchen, der ohnehin schon klein genug ist, weil er ein großes Loch hat (große Heiterkeit), noch verzollt werden? Warum sind Vieh und Pferde, die zur Hochzeit geschenkt werden, nicht zollfrei? Man kann doch ganz gut Jemandem zur Hochzeit einen Ochsen oder einen Esel schenken. (Heiterkeit.) Ich höre hier aus dem Hause absolut keinen Widerspruch. Die Herren sind hinausgegangen und geben damit zu erkennen, daß sie mir zustimmen. (Sehr richtig! rechts und im Centrum — von den dort sitzenden Sozialdemokraten.) Ich höre auch von der rechten Seite Zustimmung; das freut Mich. (Große Heiterkeit. Der Abg. Gamp (Reichsp.) betritt den Saal, nimmt hinter den sozialdemokratischen Abgeordneten auf der rechten Seite Platz; schüttelt mit dem Kopf, nimmt seine Mappe unter den Arm und geht wieder weg. — Heiterkeit.) Ganz sonderbar sind die Beschränkungen, denen die Verproviantirung der Schiffe unterliegt. Tie Schiffer dürfen nur für zwei Tage Proviant zollstei mitnehmcn. Ja, will man denn die Schiffer zwingen. Hunger zu leiden? Ich stelle es den Herren, die mir nicht glauben wollen, anheim, sich einmal aus em Schiff zu begeben und zu versuchen, zu stranden und dann wiederzukommen. (Heiterkeit.) Dann werden sie mir Recht geben. Es kommt sehr oft vor, daß bei ungünstigem Seegang der Schiffer länger als zwei Tage auf der See bleibt. Ich weiß das auS Erfahrung (Heiterkeit); jawohl, ich habe mit Schiffern viel verkehrt, die mir Vas erzählt haben. Wir müssen verlangen, daß der Schiffsproviant für wenigstens acht Tage zollfrei ist. Kann denn das große deutsche Reich wirtlich nicht ohne solche kleinlichen Zölle bestehen? Eine ganz unzulässige Verkehrsbeschränkung liegt nach unserer Meinung tn der engen Begrenzung, die den zollstei zugclassenen Proben von Nahrungs- und Genußmitteln gegeben ist. Wir beantragen daher, daß solche Proben bis zu 350 Gramm zollstei bleiben. Tas wird vor Allem den Bewohnern der Grenzbezirke zu Gute kommen, denen sonst, wie mein Parteifreund Fischer gestern ganz richtig ausführte, eine ganz unzulässige Steuer auferlegt wird.
das:
1) Erzeugnisse des Ackerbaus und der Viehzucht von jenseits der Zollgrenze gelegenen Grundstücken, deren Wohn- und Wirth- schaftsgebäi'de innerhalb der Zollgrenze liegen, ferner unter gewissen Umständen Erzeugnisse der Waldwirthschast; 2) von deutschen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangene Fische, Robben, Wal- und andere Seethiere rc.; 3) gebrauchte Kleidungsstücke und Wäsche, die nicht zum Verkauf oder zur oewerb- lichen Verwendung eingehen; 4) gebrauchte Gegenstände von Anziehenden zur eigenen Benutzung, gebrauchte Maschinen zur Benutzung im Gewerbe- und Landwirthschaftsbetrieb, jedoch nur ausnahmsweise auf besondere Erlaubniß; auf besondere Erlaubniß a uch als Ausstattungsgegenstände eingehende neue Sachen unter gewissen Voraussetzungen. Von der Zollsreiheit ausgeschlossen sind Nahrungs- und Genußmittel, unverarbeitete Gespinnste und Gespinnstwaaren, sowie sonstige zur weiteren Verarbeitung bestimmte Erzeugnisse, Rohstoffe aller Art und Thiere; 5) gebrauchte Sachen, die erweislich als Erbschaftsgut eingehen auf besondere Erlaubniß; 6) Gebrauchsgegenstände von Reisenden zum persönlichen Gebrauch; 7) von Reisenden zum eigenen Gebrauch mitgeführte Verzehrungsgegenstände und Der Bedarf der Schiffe in einer auf zwei Tage berechneten Menge; 8) Fahrzeuge aller Art und deren Ausrüstungsgegenstände, die zur Beförderung von Personen und Maaren über die Grenze und zurück dienen, gleichfalls die dazu gehörigen Zugthiere, Geschirre, Decken, Reitthiere rc.; 9) Umschließungen, Schutzdecken und andere Verpackungsmittel, die zum Zwecke der Ausfuhr von Maaren eingeführt oder nachher wieder zurückgebracht werden; 10) Muster und Proben mit Ausiiahme von Nahrungs- und Genußmittelproben, jedoch einschließlich der mit der Post eingehenden Proben und Muster von Kaffee, Kakao, Zucker, Rohtabak und getrockneten Früchten bis zu 350 Gramm; 11) Kunstsachen, die zu Kunstausstellungen ober für öffentliche .Kunstanstalten unb öffentliche Sammlungen bestimmt sind, und ähnliche Gegenstände; 12) Materialien, die zum Bau, zur Ausbesserung oder zur Ausrüstung von Seo- oder Flußschiffen verwandt werden, mit Ausnahme der Gegenstände für zu LuxuSzwecken bestimmte Binnensee- und Flußschiffe; 13) Wappenschilder, Flaggen unb andere Gegenstände, die von fremden Regierungen ihren Vertretern in Deutschland zum dienstlichen Gebrauch zugesandt werden; 14) Särge mit Leichen, Urnen mit Asche verbrannter Leichen, Trauerkrai^ze rc.
Hierzu beantragen die Abgg. Albrecht u. Gen. (Soz.): 1) in Ziffer 2 hinter Schiffe einzuschalten: „ober von Helgoländer Einwohnern"; 2) in Ziffer 3 die gesperrt gedruckten Worte zu streichen; 3) in Ziffer 4 die gesperrt gedruckten Worte und den letzten Satz zu stteichen; 4) in Ziffer 5 die gesperrt gedruckten Worte zu stteichen; 6) in Ziffer 7 statt „zwei Tage" zu sagen „eine Woche"; 6) in Ziffer 10 Die Worte „jedoch einschließlich" bis zum Schluß zu streichen unb zu bestimmen, daß Proben von Nahrungsund Gcnutzmitteln unter 350 Gramm zollfrei sind; 7) am Schluß der Ziffer 11 hinzuzufügen: „den öffentlichen Anstalten und Sammlungen stehen solche gleich, die dem allgemeinen Besuch in derselben Weise, wie die öffentlichen zugänglich sind; 8) in Ziffer 12 statt „Binnensee- und Flußschiffe" zu sagen „Schiffe"; 9) als Ziffer 12 a folgende neue Bestimmung zuzufugen: »Garne, welche zur Herstellung von Fischernetzen zum eigenen Gebrauch von Fischern verfertigt werden, sind zollfrei".
Die Abgg. Müller- Meiningen und Dr. Muller - (sagen (steif. Vgg.) beantragen, in Ziffer 12 hinter das Wort Flußschiffe einzuschalten „sowie zur Ausübung des Fischereigewerbes".
Abg. Stadthagen (Soz. Die meisten Abgeordneten verlaßen den Saal): Nach der Verfassung muß nicht nur bei der Abstimmung, sondern auch während der Debatte das Haus beschlußfähig sein; wenn Abgeordnete, die während der Debatte nicht anwesend sind, sich an der Abstimmung betheiligen, so sind die vom Hause verabschiedeten Gesetze zweifeNos verfassungswidrig. Ich suhle mich verpflichtet, dieser Ansicht NamenS meiner Freunde hier Ausdruck zu verleihen. Die Verantwortung, daß Gesetze verfassungswidrig zu Stande kommen, fällt nicht auf die, die sich ihrer Pflicht bewußt sind, sondern auf die, die während der Debatten nicht un Hause erscheinen und nur zur Abstimmung Herkommen. Obwohl ich also weiß, daß es gegen die Verfassung verstößt, vor einem beschlußunfähigen Hause zu reden, werde ich doch diese Aufgabe erfüllen. Angenehm ist mir daS nicht, zumal da ich mich nicht genügend vorbereiten konnte. Ich muß daher um Nachsicht bitten, wenn die Form meiner Rede eine ungenügende und nachlässige ist, unb wenn td) mich ab und zu in Wiederholungen ergehe.
Dec § 5 behandelt die Gegenstände, die vom Zoll befreit sind. Redner zählt die einzelnen Nummern auf. Gegen Absatz 1 haben wir nichts einzuwenden, wie fürchten aber, daß der Flnanzminlstcr diesem Absatz eine zu enge Auslegung gicbt. Was ist z. B unter Erzeugnissen der Viehzucht zu verstehen? Sind nicht auch Kühe Erzeugnisse der Viehzucht? In Absatz 2 ist von Fischern die Siebe. Sind darunter nur gewerbsmäßige Fischer zu ver,tehen ober auch der, der gelegentlich mal einen Fisch fängt? Wir beantragen, bafe auch die van Helgoländer Einwohnern gefangenen Fische, Robben, Wal- unb anbere Seethiere zollfrei sind Die Ablehnung bieses Antrages würbe einen Einbruch in die feierlichen Versprechungen bedeuten, die seinerzeit den Helgoländern gegeben sind. (Redner verbreitet sich eingehend über Helgoland und ftine Bewohner. Es sind, abgesehen von den Sozialdemottaten, hochsttnS 20 Abgeordnete im Saal, von denen jedoch nur der Abg Muller-Fulda den Worten des Redners lauscht.) Der Paragraph enthalt sehr die e Ungerechtigkeiten. So sind alte Kleider und andere gebrauchte Gegenstände nur dann zollstei, wcnn ste nicht zur gewerblichen Verwendung dienen; ist aber das letztere der Fall, dann müssen sie soaar in dem Falle verzollt werden, wenn sie in neuem Zustande zollfrei sind. Man kann ja sogar eine gewerbliche Verwendung bann sehen, wenn alte Kleiber nur zum Zwecke ber Reinigung vom Aus- lanbe hier eingeführt werben. (Wiberspruch des Abg. Dr. Arendt) Sie widersprechen, Herr Arendt! Nun ia. Sie wissen ja welleich mit alten Kleidern besser Bescheid, als ich (Große Heiterkeit.) Wenn ein armer Handwcrksbursche baherzieht und bringt einige gebrauchte Gegenstände mit, Gcräthe, die er nothwendig zu fernem Gewerbe benutzen muß, die soll er nicht., ohne Weiteres zollstei haben; da soll er, wenn er z. B. aus Dänemark kommt, erst zu Herrn von Kocllers Nachfolger gehen und ihn demuthig um er* laubnih bitten. Was weiß denn der Herr davon. Die Gefahr, daß mit dieser Befugniß Mißbrauch getrieben wird, -ift auf (selten
Redner setzt dann den Fall, daß noch diverse andere Anträge zu dieser Ziffer gestellt worden wären, und bekämpft diese imaginären Anträge. Muster von Nahrungs- und Genutzmitteln bleiben deswegen doch immer noch Muster, wenn sie auch NahrungS- und Genußmittel enthalten. Eine andere Klassifikation würde einfach gegen das Gesetz verstoßen. (Ein im Hintergründe auf dem Sopha schlafender sozialdemokratischer Abgeordneter ruft plötzlich mit sehr lauter Stimme: Sehr richtig!) Allerdings meint der Abg. Bachern, er würde für derartige Rechte eintreten, wenn wir dafür den ganzen Zolltarif annehmen wollten. Derartige Handelsgeschäfte weisen wir aber mit Entrüstung zurück. Redner ereifert sich plötzlich über diese Zumuthung, aposttophirt mehrfach den abwesenden Abg. Bachem, schlägt mit der Faust aufs Pult und ruft schließlich mit lauter, erregter Stimme: Wir sind keine Handelsleute! (Von Zeit zu Zeit öffnet sich eine Thür des Saales, der eine oder andere Abgeordnete von der Rechten und vom Gentrum schaut hinein und verschwindet wieder schleunigst, wie er sieht, daß der Abg. Stadthagen noch redet.) Redner geht auf die nächste Ziffer 11 und den dazu gestellten sozialdemottatischen Antrag ein. Die engherzige Auffassung, daß man Privatsammlungen, wie die des Grafen Schack, außerhalb des Gesetzes stellt, darf nicht Platzgreifen. Wo in Deutschland so blutwenig für die Kunst geschieht, da soll man froh sein, wenn Privatleute etwas für die Kunst thun! Wo von oben herab nur eine Kunstrichtung protegirt wird, da ist es ein kulturelles Verdienst, wenn Privatleute sich zusammenthun, um andere Richtungen der Kunst zu fördern. Vom Standpunkt ber allgemeinen Volksbildung muß unbedingt unser Antrag angenommen werden. Gerade wir in Preußen haben doch so sehr über die Rückständigkeit des Schulwesens zu klagen. Unser Antrag ist von eminentem sozialpädagogischem Werth. Jeder, der es ernst mit der Kunst meint, muß uns zustimmen.
Redner geht, nachdem seine Rede gerade drei Stunden gedauert hat, auf Ziffer 12 ein. Er meint, es liege nahe, auf diesen Punkt besonders ausführlich einzugehen, da im Wirthschastlichen Ausschuß, der sich mit dieser Frage beschäftigt habe, die Arbeiter nicht vertreten gewesen seien. Meine Freunde beanttagen, die Zollfreiheit auch für die Luxusseeschiffe aufzuheben. Ich bemerke dies ausdrücklich, damit nicht wieder nachher der Abg. Bachem mit ber Behauptung anrückt, baß wir für ben Luxus bie Zollfreiheit wünschen. Ich konstatire, daß der Abg. Bachem, der dies wahrscheinlich behaupten will, heute aus der Sitzung fortgeblieben ist. Herr Abg. Bachem oder seine Freunde haben in der Kommission für Zollfreiheit dieses nur von Millionären getriebenen Seeschiffluxus gestimmt. (Hört! hört!) Warum wollen Sie den Luxus zur See ausnehmen, wo das einfachste Handwerkszeug mit Zoll belegt wird? Im Interesse ber schwerbedrängten Schiffer beanttagen wir auch die Zollfreiheit für Garne zu Schiffsnehen zum eigenen Gebrauch. Im Prinzip hat sich ja auch die Kommission dafür erklärt. Die Abstimmung wird zeigen, ob Sie bereit sind, das zu bewilligen, was im Interesse der Schiffer nöthig ist. Da es sich um arme Leute handelt, bie nicht genügend organisirt sind, so gestatten Sie mir wohl, näher darauf einzugehen. (Heiterkeit.) Redner schildert die Lage der Schiffer. Die Leute sind so arm, daß sie die Netze selbst Herstellen müssen. Wie kann man da das Garn noch künstlich vertheuern? DaS würde nur ben Gegensatz zwischen ben Reichen unb Armen vergrößern. Die Regierung ist sich nicht bewußt, daß sie in erster Linie bie Pflicht hat, für die arbeitende Bevölkerung einzutreten; statt besten nimmt sie die Interessen ber Besitzenden wahr. Tie Aktiengesellschaften für Garne stehen so, daß sie den Zollschutz nicht nöthig haben. Redner theilt mit, welche Dividende die verschiedenen Aktiengesellschaften seit 1866 ausbezahlt haben. Und da kommen die Verbündeten Regierungen, die sich doch ebensogut wie wir das Material verschaffen konnten, und sagen, die Aktionäre, die 20 Prozent Dividende erhallen haben, müssen geschützt werden! (Hört! hört! rechts.) Meinetwegen mag die Regierung daS thun, aber sie soll bann auch offen zugeben, daß sic nur die Kapitalisten, die Attionäre, die Reichen, die nicht arbeiten, schütze. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bespricht Redner die Verhältnisse einer Jtzehoer Garnfabrik, und geht dann auf eine Statistik über die Einfuhr von Fischernetzen nach Deutschland über. Aus der Statistik ergtebt sich, daß die Einfuhr erheblich abgenommen hat, während die Ausfuhr gestiegen ist. Wo war der Statistiker ber verbündeten Regierungen, (Redner wendet sich mit erhobener Stimme direkt an den Hanbelsminister Möller, ber sich mit dem Schatzsekretär Frhr.
Abg. Broemel (freis. Vgg.): Es thut mir leib, eine wichtige Berathung burch einige Bemerkungen zur Geschäftsordnung unterbrechen zu müssen (Lachen rechts unb im Zentrum), aber alle meine Bedenken schweigen gegenüber ber Pflicht, bie ich meiner Ueberzeu- gung nach im Interesse unserer GeschästSorbnung (erneutes Lachen rechts und im Gentrum; Stufe: RuheI links. — Glocke deS Präsidenten.) zu erfüllen habe. Das Haus hat gestern beschlossen, die Diskussion über alle 14 Nummern dieses Paragraphen mit einander zu verbinden; ich glaube aber, baß bas Haus schon jetzt bezüglich ber praktischen Durchführbarkeit bieses Beschlusses etwas anderer Meinung fein wirb, als gestern. (Lebhafte Stufe rechts: Nein! Abg. von Karborff (Reichsp.) ruft: Zur Geschäfts- orbmtng!) Wenn Sie nicht meiner Meinung sind, dann hoffe ich Sie durch bie folgenden Ausführungen davon zu überzeugen. (Große Unruhe rechts. Heiterkeit links.) Man mag annehmen, daß die eine oder andere der Ausführungen des Herrn Vorredners etwas kürzer hätte fein können. (Ironische Stufe rechts: Nein! I wo!) Aber eine Rechtfertigung findet die Länge seiner Rede darin, daß sie sich über eine solche Fülle von Materien verbreiten mußte. Und es ist besonders noch hervorzuheben, daß der Herr Vorredner durchaus sachlich gesprochen hat (Ironische Zustimmung rechts.), denn er hat dem Herrn Präsidenten während der ganzen Zeit seiner langen Rede niemals Anlaß gegeben, ihn zur Sache zu rufen. (Lebhafte Zustimmuna links; Abg. von Kardorff ruft: Zur Geschäftsordnung!) Ich habe das Wort zur Geschäftsordnung genommen, um bie Mehrheit an einen Vorgang zu erinnern, der sich bei Berathung deS Zolltarifgesetzes im Jahre 1879 abgespielt hat. (Großer Lärm rechts. Beifall links. Wiederholte Stufe: Zur Geschäftsordnung! Unter der Rechten macht sich eine starke Erregung geltend; besonder- der Abg. von Kardorff ruft fortgesetzt: „Zur Geschäftsordnung! Sie haben nicht das Recht, davon zu sprechen! Zur Geschäftsordnung!", gestikulirt erregt mit seinen Armen und geht in kurzen Schritten hin und her.) Redner fährt fort: Damals stand dieselbe Materie — cs war § 4 des bestehenden Gesetzes — zur Berathung. (Fortgesetzter Lärm. Einige Abgeordnete auf der Rechten klappern mit den Klappen der Stühle unb den Tischschubladen.) Meine Herren! Es ist doch parlamentarischer Brauch, sich bei solchen Gelegenheiten auf Vorgänge im Hause zu berufen. (Stufe rechts: Schluß, zur Geschäftsordnung! — Anhaltender Lärm. Das Klappen mit den Stuhlsitzen nimmt zu.) Es mag allerdings sein, daß Ihnen bie Berufung barauf nicht angenehm ist, beim damals erklärte ber Berichterstatter--(Großer Lärm
rechts unb im Gentrum. — Unter ber Führung des Abg. v. Kardorff ertönen andauernd Stufe: Zur Geschäftsordnung. — Rufe: Ruhe! links.) — erklärte der Berichterstatter, die Gegenstände, bie von ber Zollfreiheit betroffen seien, seien zu verschiebener Natur, als baß sie zusammen berathen werben konnten. (An- bauember Lärm rechts unb im Gentrum.) Unb ber Berichterstatter bat bamals den Präsidenten, bei der weiteren Verhandlung jede Nummer einzeln berathen zu lassen. (Abg. v. Kardorff ruft: Damals war es wohl berechtigt. — Schlußrufe rechts.) haben nicht das Stcdit. mich zu unterbrechen. (Stufe rechts: wohl! —■ Zur Geschäftsordnung! Erneutes Klappen mit Stuhlklappen und Schubladen. Glocke des Präsidenten.)
Samstag, 8. November 1902
Gießener Anzeiger


