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Samstag 8. März 1903
Erstes Blatt
152. Jahrgang
General-Anzeiger w
Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Nr. 57
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem VeMchen Landwirt die Siegener Lamilien- dlStter viermal in der Woche beigelegt.
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Auflage 7900
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Unzweifelhaft war Herr I. eine hoch ergötzliche Figur. Abe das Colorrt war doch noch nicht vollkommen echt, es war hier und da zu grell aufgetragen, wenn sich Herr I. auch den allerbesten Darstellern dieser Nolle an die Seite stellen kann. Soll man die tragikomische Nachtaffaire vom zerbrochenen Krug glauben, so darf Adam nicht ein klappriger Greis sein, sondern mehr eine Art Dorffaun, ein listig mißgestaltet Ungeheuer in besten Mannesjahren, das gar gern noch von Blütenast §u: Blütenast hüpft und, nach dem Honig schöner Mädchenlippen schmachtend, „hihi" grinst.
Das ganze Stücklein ist gedacht als ein Bild aus dem Leben mit vollen satten Farben und herzhaft lachendem Humor, als sei ein alter Niederländer, ein Jan Steen, aus dem Rahmen herabgestiegen. Davon sah man bei unS leider nichts. Das niederländische Bühnenbild des Milieus von Heyermans „Hoffnung" war s. Z. ungleich bester gelungen.
Die „Eve" wurde von Frl. v. Aspernburg gespielt. Man hat den Worten dieses Mädels hingeriffen und fromm, jeder Silbe zu lauschen, will man der Dichtung letzten genußreichen Tropfen ausschöpfen. Die Aufmerksamkeit, die keinen feinen Zug verloren gehen läßt, erzwingt sich nur das fertige Ansehen eines bedeutenden Künstlers. Es ist da eine wunderbare Stelle, von der Kleist über sich und die Modernsten hinaus geht, wo das Weib mit lockender Liebe den Glauben des Mannes fordert wie Nora, wo das holländische Bauernmädel, glücklicher als Nora, den Knoten heiter löst, weil sie in ihrem Zorn natürlich handelt. DaS wäre eine ernste Aufgabe für Frl. Hohenfels gewesen. Immerhin sei anerkannt, daß Frl. v. A. das verliebte und verlobte Mädel, wenn auch etwas unsicher, so doch rmt Wärme und Hingebung spielte. Frau Jenny konnte ihrem schönen Talent die Frau Martha auch nicht mit vollem Erfolge abringen. Es sprühten wohl unaufhörlich Kraftfunken aus ihrer treuherzigen Stimme, aber chließlich hat die Frau doch auch noch ein paar menschliche Eigen- chaften; durch bloßes Keifen ist hier nicht viel geschehen. Ganz unzureichend war Frau Feist-Schaub als Muhme Brigitte, sie hat mit ihrem Teufelsglauben ein neues Motiv in das Lustspiel zu bringen; ihr Auftreten ändert die ganze Lage, cs scheint den Torfrichter zu retten — das zeigte Herr Jürgensen auch sehr ergötzlich —, der Gerichtsrat verliert die Selbstbehemchung, der Dorfrichter und der Schreiber ringen
als ein Geschehenes hinter uns, sobald das Stück anhebt. Es bleibt also nur die Aufklärung und Enträtselung eines bereits Vergangenen bestehen . . In dieser Beziehung zeigt sich Hauptmann im „Biberpelz" und im „Noten Hahn" als gelehriger Schüler Kleists, Komödien, die auch von der Menge in ihrer ganzen eigenartigen Komik stets mißverstanden werden.
Unser Theater brachte leider das kleine Meisterwerk ziemlich armselig heraus, sodaß die Zuhörer gleich von Anfang an nicht mit der Andacht zuhörten, ohne die das Dichterwort in klassischen Dramen nun einmal nicht mehr seine Wirkung ausübt.
Unser Gast, Herr Jürgensen, spielte den Richter Adam. Ein oft genannter Schriftsteller hat diesen Richter einmal komisch genug die Titelrolle des Stückes genannt. Die tragende Rolle ist sie im höchsten Maße; es wäre für die Wirkung des Lustspiels sogar besser, wenn die Nebenfiguren nicht so herrlich individualisiert wären, wenn das Interesse, wie bei Moliöre, von der Hauptgestalt nicht abgelenkt würde. Adam erscheint mir als die zweitgrößte Aufgabe der Lustspielbühne, wenn nämlich Falstaff ihre erste Aufgabe ist. Herr Jürgensen bewies an dem naiv unverschämten und bewunderswert verlogenen Dorfrichter, daß er nicht nur ein sehr guter Schauspieler und ein recht guter Komiker ist, sondern daß er eine Persönlichkeit herzugeben vermag oder sie doch für ein paar Stunden leihen kann. Freilich, nur Sonntagskindern gelingt ein oder das andere Mal in ihrem Leben eine Gestalt, die so wahr ist, daß sie nur einen von Hause aus kongenialen Schauspieler verträgt. So eine Prachtgestalt ist der Dorfrichter Adam. Herr I. verständigte sich außerordentlich gut mit diesem Lumpen; von innen heraus, mit nur sehr geringer, jedenfalls sehr unaufdringlicher Beziehung auf die Zuschauer kam die Verlllmptheit. Echt und höchst persönlich war an ihm, wie er in der Verzweiflung seine köstlichen Lügen erfand. Aber es war doch noch nicht der ganz echte Adam, der über der Freude an dem eigenen Witz die verzweifelte Lage fast vergißt, der sich nut köstlichem Galgenhumor, mit aller Geistesgewalt aus der schon eng den Hals ihm schnürenden Schlinge berauszappeln will in einer ^un- vergleichcn Art tollen Gaildiums an der eigenen Klemme __
eine ganz wunderbare Spielart der eigenen Schadenfreude.
Hastspiek Jürgensen.
P. W. Gießen, 7. März 1902. Schluß.
Dem französischen folgte ein deutscher Klassiker. Kleists ar ^^chener Krug" hatte die Ehre, m zwei oder drei Austritten noch recht munter gefunden zu werden; er hatte aber am Ende doch nicht viel mehr als einen Achtunqs- ersolg. Der arme Kleist! Von Litterarhistorikern und von Primanern wird er täglich als ein beruhigender Fall späten und gerechten Nachruhms gepriesen. Was thut es, wenn so em Dlchtersmann sich erschießt, weil er seinen Hunger nach +wa?9 5? QUf, händige Weise stillen kann? Was
Die Nachwelt flicht ihm Kränze, die Nachwelt wid- met ihm ihre sog. Kunsttempel . . . Auf Kleist geht schließlich alles zuruck, was un Gegensatz zu Schiller und auch in emem gewisen Gegensatz zu Goethe durch rücksichtslose Charakteristik das neuere deutsche Drama zu der Höhe Shakespeares erheben möchte. Kleist, der seiner Zejt so un- Ä Z n.^US rltte' tÖtete M in Verzweiflung darüber, x i Z gelungen war, dem leidenschaftlich geliebten und leidenschaftlich gehaßten Goethe den Kranz von der Stirn zu reißen. Von seinen Dramen ist keines so unvergleichlich wie „Der zerbrochene Krug". EZ ist als Lustsviel ein ^oiltorwerk durch die Umkehrung der gewohnten dramatischen Verhaltniffe, indem die Handlung das Sujet anstatt von der Quelle bis zur Mundung, von der Mündung zur Quelle verfolgt jo genial .und unerhört in der dramatischen Litteratur - Shakespeare immer ausgenommen - daß es bis zu dieser Stunde noch nicht völlig für die deutsche Bühne erobert ist. Das Publikum hat — wie Bulthaupt sehr richtig sagt, der auch für die Regie dieses Stückes sehr verständige Winke im 1. Bande semer vorzüglichen „Dramaturgie des Schauspiels" (Oldenburg, Schulze'sche Hofbuchhdlg.) giebt — ihm gegenüber immer einen schweren Stand behalten. „Hier ist etwas so ganz anderes, als das Herkömmliche, etwas von der Lustspielschablone so völlig Abweichendes, daß man sich vorstellen kann, wie das originelle Bild den unvorbereiteten Sinn mehr verwirrt als fesselt. Hier haiidelt es sich nicht um lustige Verwickelungen des Zufalles, um die Komik der Situation! Alles, ivas an dem Stücke Handlung ist, liegt vielmehr schon
Schwurgericht.
P. Gießen, 7. Mürz.
Gestern hatte auf der Anklagebank Jung-Frankfurt Platz mi nehmen. Mer der Angeklagten sind junge unbestrafte Leute im Alter von 18—20 Jahren. Ter fünfte Angeklagte, ein Mensch voll 30 Jahren, ist wegen Körperverletzung mit 20 Mark und wegen Duldung verbotenen Glückspiels mit 30 Mark vorbestraft. Die Angeklagten sind der Packer Adolf S che f e r, der Tagelöhner Karl S ch e fe r,
Volitische Tagesschau.
Freiherr von Heyl hat seine seit einem Jahre signalisierte Tabakzollrede bei der Etatsberatung im Reichstage gehalten. Der Vertreter für Worms versprach, auch f ent er seine tabako- logischen Erfahrungen dem Hause zur Verfügung zu stellen. Tazu bemerti bie „Südd. Tabakztg.":
Als wir den Freiherrn von Heyl im Dezember 1900 aufmerksam machten, daß jemand, der seinen Tabak mit 30 Mark in der Lampertheimer Gegend verkaufe, ca. 14 Mark am Zentner — also annähernd 100 Prozent — verdiene, ließ er uns' durch seine Hüttenfelder Guts- Verwaltung eine Berichtigung zugehen, wonach er beim Tabak nur eine Kapitalverzinsung von 2,5 Prozent erübrige. Jetzt ist es wieder nur „Verlust". Auf unsere damaligen Bemerkungen, daß im allgemeinen ein hessischer Morgen in der Heyl'schen Gegend (Seehof-Hütten- feld) ca. 530 Mark im Durchschnitt koste und daß Frhr. v. Heyl bei seinen fortgesetzten Arondierungen erheblich billiger fahre, auch das Scipiosche Gut so billig erstanden habe, daß er mehr als jeder Landmann und als jeder Gutsnachbar am Tabakbau verdienen müsse, ist er uns — so splendide er damals mit Berichtigungen war — die Antwort schuldig geblieben. Jetzt erhebt er sein Haupt wieder, unerschrocken und furchtlos. Wir müssen ihm demnach folgende zwei Fragen vorleaen: 1. Wieso kommt es, daß Frhr. v. Heyl, dessen Grund und Boden der billigst gekaufte in der Gegend ist, bei einem Tabakerlös von 30 Mark für den Zentner „nur Geld zusetze", rvährend die benachbarten Tabakpflanzer nahezu allesamt vollauf zufrieden sind, wenn sie für den Zentner Tabak über 19 Mark erzielen? — Der „Volkswirt" wird antworten, weil der Tabakbau sich vorwiegend für den kleinen Besitz eignet, deshalb fragen wir weiter: 2. Wieso kommt es, daß der Pächter des benachbarten fürstlich Löwenstein'scheu Gutes, das vom Pariser Rothschild gekauft wurde, und der dreimal so viel Tabak wie Frhr. v. Heyl baut, ans dem Tabakbau annähernd seine volle Packw erzielen konnte, folglich mit dem Erlös wohl zufrieden gewesen ist, und Frhr. v. Heyl setzte Geld zu? — Abg. Frhr. v. Heyl! Um Antwort wird gebeten!
der 30 Jahre alte Wirt Georg Hentschel, der Zimmermann Karl F rö b e r und der Mechaniker Hermann W a l - ther, sämtlich ans Frankfurt am Main. Adolf Schefer ist angeklagt, daß er am 30. April 1901 zu Okarben und am 25. Mai 1901 zu Frankfurt a. M. vor dem Untersuchungsrichter II. Gießen sowie am 30. Juli 1901 vor dem Landgericht (Strafkammer') Gießen wissentlich falsch geschworen hat, und ferner Karl Scyefer und Hentschel, daß sie am 30. Juli 1901 vor dem Großh. Landgericht (Strafkammer) Gießen wissentlich falsche Zeugnisje abgegeben haben. Fröber unt> Walther sind angettagt der Anstiftung zu den in Rede stehenden Meineiden. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Zimmermann.
Verteidigung führen die Rechtsanwälte Leun (für Schefer), Hoos (für K. Schefer), Grünewald Hentschel), Dr. K i l z e r - Frankfurt (für Fröber) _____
Klarenaar (für Walther). Mehr loie 30 Zeugen sind zu hören. Für die Verhandlung sind drei Tage vorgesehen. Bei Bildung der Geschworenenbank werden d:e Herren aus Gießen von der Verteidigung abgelehnt. Wegen der längeren Dauer der Verhandlung werden außer der ordentlichen Jury zwei Geschworene als Ersatzmänner durch Auslosung bestimmt.
Vor der Vernehmung der Angeklagten giebt der Vorsitzende den Geschworenen folgendes Bild der Vorgänge, um die es sich handelt: Am 12. April v. I., es war der Freitag nach Ostern, wurde in Okarben in der Wohnung des Theodor Flatow, der mit seiner Frau an dem Tage in Frankfurt a. M. weilte, zwischen 8 und 9 Uhr abends ein Einbruch« verübt, bei dem dem Dieb 10 Mk., 1 Trauring und 1 Paar vernickelte Radfahrhosenhalter in die Hände fielen. Der Verdacht siel auf die Angeklagten Fröber und Walther. Diese suchten für den in Frage kommenden Abend ihr Alibi nachzuweisen und behaupteten, am Freitag nach Ostern bis gegen 7 Uhr in der Wirtschaft des Mitangeklagten Hentschel an der Ecke der Glaubergstraße in Frankfurt geweilt zu haben, von da nach dem Juxplatz gegangen zu fein, wo sie mit den beiden Schefer zusammengetroffen seien. Fröber imb Walther wurden daraufhin von der Strafkammer Gießen am 30. Juli v. I. freigesprochen, weil die damals eidlich vernommenenen beiden Schefer und Hentschel derartig bestimmte Angaben machten, daß der Gerichtshof den Alibi- beweis dec Fröber und Walther für erbracht hielt. Diese Eide der drei Angeklagten sollen nach der Anklage wissentlich falsch geschworen sein. Die Anklage behauptet weiter, die beiden Angeklagten Fröber und Walther seien der Anstiftung zu den geschworenen Meineiden schuldig.
Adoli Schefer erklärt bei feiner Vernehmung, was er unter Eid ausgesagt, sei die Wahrheit. Er habe an dem fraglichen Abend Fröber und Walther gegen 9 Uhr auf dem Frankfurter Juxplatz getroffen, wo er mit seinem Vetter, dem Karl Schefer, zusammen gewesen wäre. Ans die Frage, woher er so genau wisse, daß es gerade dieser Freitag gewesen sei, erzählt der Angeklagte, daß am darauffolgenden Samstag abend Fröber zu ihm gefommen )R, und ihm mit geteilt habe, daß sein Onkel Flatow in Okarben die Beschuldigung ausgesprochen habe, er, Fröber, habe ihn bestohlen. Er habe sofort gesagt, dies sei un
möglich, er habe jene ja an dem Abend gesehen. Man sei dann zum Wirt Hentschel nach der Glaubergstraße gegangen, und dieser hätte ebenfalls bestätigt, daß Fröber am Abend vorher zwischen 6^-7 Uhr in seiner Wirtschaft mit Walther verweilt habe.
Ter Angeklagte Karl Schefer erklärt sich für schuldig. Er fei am 12. April gar nicht mit seinem Vetter auf dem Juxplatz gewesen, wenigstens wisse er nichts davon, und kenne ben Fröber und Walther gar nicht. Auf Befragen des Vorsitzenden, warum er dann die beiden herauszu- schwören versuchte, bemerkt Schefer, sein Vetter habe ihn aufgefordert, zu sagen, er sei dabei gewesen. Menn her Fröber davonkäme, würde er ihm für die Gefälligkeit eine Vergütung geben.
Adolf Schefer, dem geständigen Vetter gegen* übergestellt, erklärt dessen Aussage für unwahr. Derselbe sei ein bummer Bauer. Der Vorsitzende rügt die Aus- omcksweise des Angeklagten auf das schärfste.
Ter Angeklagte Hentschel bestreitet ganz entschieden, Unwahres beschworen zu haben. Er erinnere sich der Vorgänge am Abend des 12. April noch sehr genau. Er sei nach 6 Uhr von einem Ausgang in seine Wirtschaft zurück- gekehrt, und wisse genau, daß damals Fröber und Walther noch nicht anwesend waren. Diese seien erst etwa eine Viertelstunde später, und zwar nicht zusammen, zu ihm gekommen. Er sei noch wegen der Bezahlung mit Fröber in Disput gekommen. Beide, die er übrigens Eher nicht kenne, seien entweder kurz vor oder kurz nach 7 Uhr an dem Abend fortgegangen. An demselben Abend kurz vor 11 Uhr seien die beiden nochmals kurze Zeit in die Wirtschaft gekommen. Am folgenden Wend seien Fröber und Adolf Schefer wieder zu ihm gekommen, und hätten ihm von der Anschuldigung erzählt. Er habe darauf geäußert, das fei gar nicht möglich, denn Schefer sei ja bis 7 Uhr tags vorher in feiner Wirtschaft gewesen. Welche Veranlassung sollte er auch wohl haben, für die jungen Buben einen Meineid zu schwören. Vom Präsidenten gefragt, ob vielleicht seine Uhr nicht richtig gegangen sei, bemerkt Hentschel, seine Uhr sei damals richtig gegangen. Auf weiteres Befragen giebt der Angeklagte zu, daß er von dem Vorsitzenden der Strafkammer vor der Urteils fällung am 30. Juli v. I. ausdrücklich gefragt worden sei, ob er sich in der Zeit, die Fröber und Walther in seiner Mrt- schaft verweilt hätten, nicht irre. Er bemerkt, er habe diese Frage verneinen müssen.
Ter Angeklagte Fröber erklärt, er habe am fraglichen Tage um 3 Uhr die Arbeit verlassen, und zwar mit Genehmigung seines Arbeitgebers. Er habe gemufjt, daß an dem Tage bei einem Verwandten in Frankfurt a. M. Konfirmation gefeiert werde, wozu er auch eine Einladung bekommen habe. Ter Angeklagte bestreitet aber, gewusst zu haben, daß sein Onkel Flatow und dessen Frau aus Okarben, die Bestohlenen, iu der Familienfeier nach Frankfurt gegangen seien. Nachdem er sich zu Hause umgezogen^ fei er mit Walther später in die Hentschelsche Wirtschaft gegangen, die sie gegen 7 Uhr verlassen hätten, um nach -hem Juxplatz zu gehen. Hier seien sie mit den beiden Schefers gegen 9 Uhr zusammengetroffen. Fröber toilf nur den Wolf Schefer näher gekannt haben, er habe wohl


