153» Jahrg
Donnerstag, 6. November 1902
Nr. 261
Gießener Anzeiger
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
General-Anzeiger. Anttr- «nd Anzeigeblatt für den Kreis Eichen
Die „Siebener Kamilienblötter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der .hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Derantwortlich für den allgemeinen Teilt P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unioersuätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen,
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ermöglichen.
Auf Antrag der Abgg. Rettich (!onf.), Graf Arnim (Rp.) und Dr. Spahn (Str.) wird die Debatte geschlossen.
Persönlich bemerkt
Dbg. Bernstein (Soz.): Der Dbg. Gamp hat gestern das von mir gebrauchte Wort „Niedrige Preise, hohe Löhne" als Unsinn hingestellt und gesagt, ich verdiente einen Lorberkranz, wenn ich es verwirklichte. Ich konstatire demgegenüber, daß Herr Gamp sich vollständig auf den gleichen Standpunkt gestellt hat wie ich. indem er sagte: Die Steinschläger verdienen bei mir zu Hause 1,60 Mk. pro Tag. in Berlin aber 5 Mk.; trotzdem würde ich wegen ihrer höheren Leistungsfähigkeit die letzteren vorziehen
Abg Schlnniberger (natt-lib.) bemerkt gegenüber verschiedenen Angriffen, die im Laufe der Debatte gegen ihn gerichtet waren, daß er sich in der Kommission gegen jede Gesetzgebung auf diesem Gebiete ausgesprochen habe.
Abg Franken (nat.-lib.): Der Abg. Graf Kanitz hat wie schon früher wiederholt so auch heute sich in der unlicbenswürdigslen Weise gegen das Kohlensyndikat ausgesprochen. Durch den Schluß der Debatte bin ich verhindert, ihm zu antworten.
Die Abstimmung ist eine namentliche sowohl tn Betreff des sozialdemokratischen Antrags tote des Antrags Barth ^CtfS)er9j'ntrag der Sozialdemokrat-n wird in An- tvesenheit von 234 Abgeordneten mit 68 gegen 166 Stimmen ab » gelehnt. . ,
Der Antrag Barth toird in Anwesenheit von 235 Abgeordneten mit 80 gegen 155 Stimmen gleichfalls a 6 g e l e hn t.
Sodann wendet sich die Debatte einem foziawemottattschen Anträge zu. als § 1 c eine Bestimmung einzuschalten, wonach für Zollstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Werthgegenstand die Land
(fts. Vgg., von der Rechten mit Gelächter ern- chlußcmttag ist ja noch nicht gestellt, und wir einen stellen. Ich werde mich aber kurz fassen.
gerichte des Einfuhrbezirks zuständig sein sollen. Die Klage ist bei Verlust des Klagerechts binnen 6 Monaten nach erfolgtet Zahlung des streitigen Zollbetrags anzustellen.
Unter großer Unruhe des Hauses, während die Abgeordneten in Schaaren den Saal verlassen, nimmt zur Begründung des Antrags das Wort
Abg. Stadthagen (Soz.): Es ist unbedingt nothwendig, daß der Willkür der Zollbehörden bei Entscheidungen von Zollstreitigkeiten ein Ende bereitet wird. Das kann aber nur dadurch geschehen, daß man den Rechtsuchenden an die richtige Stelle verweist, und das sind die Gerichte und nicht die Verwaltungsbehörden. Innerhalb eines Rechtsstaats darf man verlangen, daß die entscheidende Behörde nicht selbst Partei ist. Je komplizirter der Zolltarif wird, um so nothwendiger ist die Annahme dieser Bestimmung. (Da die Rede sich sehr in die Länge zu ziehen droht, so hat sich der Saal bald fast völlig geleert. Die wenigen übrig gebliebenen Abgeordneten lesen, schreiben oder unterhalten sich. Ein Abgeordneter hält sich andauernd mit den Händen beide Ohren zu, um durch die Stimme des Redners nicht in der Lektüre gestört zu werden. Eine Ankündigung des Redners, daß er noch auf mehrere Punkte „im Laufe dessen, was er noch auszuführen habe", zurückkommen werde, wird mit Resignation ausgenommen.) Redner verbreitet sich über verschiedene Einwände, die gegen diese Bestimmung gemacht werden könnten, in weitläufiger Weise. Die Behauptung, daß § 7 der Verfassung dem Vundesrath die Prärogative in dieser Hinsicht gebe, fei gar nicht stichhaltig, da dadurch das Recht des Reichstags auf Erlaß von Ausführungsbestimmungen nicht berührt werden könne. Es fei eine Rechtsunordnung, eine Anarchie, wenn in einem sogenannten Rechtsstaate eine Behörde das Recht haben solle, einen Betrag zu Unrecht zu erheben, ohne daß der Geschädigte die Möglichkeit haben solle, den Rechtsweg zu beschreiten. Hier klafft ein Loch, das verständig auSgcfüllt werden muß, und zwar mit dem verständigen Material, das wir mit dieser Bestimmung geben (Heiterkeit). Wozu die viele Arbeit an ein Gesetz wenden, wozu sollen wir es zu Recht ftatuiren, wenn Sie dem Einzelnen nicht das Recht geben wollen, sich sein Recht innerhalb der Rechtsordnung auf dem Rechtsweg zu holen? Unser Antrag will lediglich daS Prinzip der Reichsstempclsteucrgesetzgebung auf die Zollgesetzgebung übertragen. Wenn die Mehrheit dem nicht zustimmt, bann leben wir nicht in dem Rechtsstaate Deutschland, sondern in einem anarchischen Deutschland. Die Reichsgesetzgebung Bat der rückständigen Landesgesetzgebung die Wege zu weisen (Abg. Brömel ruft: Sehr wahr!), und nicht etwa ihrem schlechten Beispiel zu folgen. Allerdings müssen wir unterscheiden zwischen dem Rechtsweg und dem Weg zum Recht. Der Rechtsweg führt keineswegs stets wirklich zum Recht. DaS liegt an der Unvollkommenheit der richterlichen Behörden. Darauf können wir uns indessen hier nicht einlassen, es sei denn, daß Sie (zum Bundcsrath) gleichzeitig die ganze Gerichtsverfassung ändern wollen, was allerdings sehr zweckmäßig wäre, wozu Sie sich vielleicht aber jetzt nicht entschließen werden. Der alte Satz des römischen Juristen „Justitia est omnium buma- narum atque divinarum rerum scientia, iusti atque iniusti notitia" ist ja wirklich nicht zutreffend. Immerhin sind die Richter zur Entscheidung von Rechtsstteitigkeiten immer noch geeigneter, als Zollbehörden. (Von den wenigen Abgeordneten, die sich eine Stunde nach Beginn der Rede noch im Saale befinden, sind inzwischen 5 ein- geschlafen, die anderen, soweit sie nicht lesen oder schreiben, sehen starr vor sich hin und suchen offenbar vergeblich dem Gedankengang des Redners zu folgen.) Redner setzt auseinander, welch' ein großer Unterschied zwischen Kenntniß und Verständniß bestehe, und daß die Richter, die von omnium humanarum et divinarum rerum scientia voll seien, noch nicht über das nöthige Verständniß zu verfügen brauchten. Der Abg. Rintelen hat früher selbst das unserem Antrag zu Grunde liegende Prinzip verfochten. (Zuruf: Früher I) Freilich, das war früher, das war im Jahre 1886, das war vor zwanzig Jahren, das war zur Zeit, als das Centrum noch für Volksrechte eintrat. Aber wenn Sie 1886 diesen Wunsch aussprachen, so sollten Sie doch heute endlich ihn zur That werden lassen ober wenigstens Gründe angeben, weshalb Sie es nicht wollen. (Es erfolgt keinerlei Zuruf, dagegen hat die Anzahl der Schläfer im Hintergründe sich noch um 2 vermehrt.) Es ist keinerlei Antwort erfolgt, folglich muß man annehmen, daß das Centrum keine Gründe hat, daß es heute noch auf dem Standpunkt des Abg. Rintelen von 1886 steht und unferm Antrag zustimmen toird. Redner verbreitet sich toieder des Ausführlichern über den Rechtsweg, die Versperrung desselben in unserer Rechtsordnung, die eine Rechtsunordnung sei, usw., wobei er eine Anzahl von Stellen aus diversen Büchern verliest, ohne daß den wenigen Hörern der Zweck der Citirung klar zu werden scheint. Wenn man wirklich im Interesse des Mittelstandes den Schutzzoll will, so muß man diesem Antrag beistimmen, es sei denn, daß man unter Schutzzoll den Schutz des Zolles versteht und nicht den Schutz der Produkte. Die Errichtung eines Reichszolltarifamtes würde ein Ausnahmerecht bedeuten, es würde im Widerspruch stehen zu dem Prinzip des Rechtsstaates. Den Ausschluß des Rechtsweges kennen wir ja auch sonst in einigen deutschen Bundesstaaten; aber nach den bisherigen Erfahrungen muß man ganz besonders mißtrauisch sein. Redner stellt ausführliche Betrachtungen über die Theorie des Zolles an und citirt Stellen aus Reden früherer und jetziger Parlamentarier. DaS Prinzip des sozialdemokrätischen Antrags ist seit Jahren von allen Seiten anerkannt worden. Auf den Wortlaut des Antrags legen mir keinen großen Werth; glauben Sie, einen besseren Wortlaut finden zu können, fo sind wir gern bereit, uns zu fügen, aber an dem Grundgedanken müssen wir festhalten. Nicht cste Verwaltungsgerichte, sondern die ordentlichen Gerichte sollen zu entscheiden haben. Wollen Sie jedoch, daß die Verwaltungsgerichte entscheiden, bann schaffen Sie wenigstens eine Reichsverwaltungsgerichtsbarkeit. Der Kleinbürger, ber burch bie Zollchikanen ruinirt wirb, muß das Recht haben, gegen Beamtenwillkür gefchützt zu werden. (Redner packt feine Papiere zusammen; Aves glaubt, daß er mit seiner Rede zu Ende ist, der Präsident erhebt sich bereits, um dem nächsten Redner das Wort zu geben. Da greift der Abg. Stadthagen wieder in seine Mappe und holt neue Papiere heraus. — Große Heiterkeit. — Der Präsident setzt sich wieder.) DaS Centrum hat früher denselben Standpunkt eingenommen wie wir heute, ich hoffe, daß das lebendige Rechtsgefühl, das früher im Centrum lebendig war, auch in Zukunft wachsen und blühen wird. (Heiterkeit.) (Die Rede hat zwei Stunden gedauert.)
Vicepräsident Büsing theilt mit, daß ein genügend unterstützter Antrag Singer auf namentliche Abstimmung über den sozialdemokratischen Antrag eingegangen ist. (Ironische Bravo-Rufe rechts.)
Ferner ist ein Antrag des Abg. v. Dziembowski- Pomian (Pole) eingegangen, den sozialdemokratischen Antrag folgendermaßen zu fasten: „Zuständig ist ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes bas Landgericht."
Parlamentarische Verhandlungen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nrcht gestattet,
Deutscher Reichstag.
209. Sitzung vom 5. November.
12 Uhr. Das Haus ist mäßig besetzt.
Am Bundesrathstisch: Graf Posadowskh u. A.
Die zweite Berathung des Zolltarifgesetzes wird bei bem von den Sozialdemokraten gestellten Antrag fortgesetzt, als 8 1 b eine Bestimmung einzufügen, die den Bundesrath verpflichtet, für gewisse Maaren Zollfreihert zuzulassen, wenn diese Waaren von Kartellen u. s. w. dem Ausland billiger als dem Inland verkauft werden.
Abg. Dr. Barth (fteis. Vgg.) beantragt, im Falle bet Ablehnung des sozialdemokratischen Antrags dem Bundesrath die fakultative Beftigniß hierzu zu gewähren.
Abg. Dr. Müller-Sagan (freis. Vp.): Die Kartelle üben eine Diktatur, eine Despotie gegenüber ber Jnbustrie aus. Wir werden beshalb für den sozialdemokratischen Antrag stimmen, ber einen Protest gegen bie Mißstände des Kartellunwesens bedeutet, und im Fall seiner Ablehnung für den Antrag Barth u. Gen.
Abg. Graf Kanih (kons): Das Interesse an dieser Debatte ist längst erschöpft, wir warten nur auf ein beschlußfähiges Haus, um sie zu beenden. (Heiterkeit und hörtl hört I links.) Die Herren von der Linken wollen durch Obsttuktion bie Vorlage zu Falle bringen, aber es wirb ihnen nicht gelingen. Die Handelsverträge haben die Landtoirthschaft schwer geschädigt, auf eine bloße Verlängerung derselben ist nicht zu rechnen Auch Oesterreich, Rußland und bie Schweiz haben ja neue Tarife ausgearbeitet, um ihre Produkte zu schützen. Die Handelsvetträge haben keinen Schutz gewährt gegen so kritische Perioden, wie man sie jetzt burchrnachen, und gerade um die Wiederkehr solcher Perioden zu verhindern, brauchen wir den neuen Tarif, lieber die Wirkung der Syndikate ist gestern gesprochen, ich will nur noch auf die hohen Inlands- Verkäufe durch die Syndikate eingehen. Die Linke richtet ihre Haupt- angriffe gegen das Kohlensyndikat, aber gerade dies wird von dem sozialdemokratischen Anttag nicht getroffen, da Kohle frei einaeführt wird. Wollen wir aber überhaupt die durch bie Shnbikate yervor- gerufenen Mißstänbe beseitigen, so müssen wir auch bas Kohlen- synbikat etwas mehr ins Auge fasten. Die künstlichen Probuktions- einschränkungen durch das Kohlensyndikat haben auf der einen Seite Preiserhöhungen, auf ber anberen Seite Arbeiterentlassungen und Lohnkürzungen zur Folge gehabt. Man darf ferner nicht vergessen, daß bie hohen Kokspreise bie Nothlage unserer Eisenindustrie mit verschuldet haben. Da§ Uebergewicht ber amerikanischen Eisenindustrie über die deutsche ist zum großen Theil auf bie nichtigeren Kokspreise in Amerika zurückzuführen. Im März 1900 hat bas Roheisensyndikat Verträge abgeschlossen, wonach auf 2 Jahre hinaus der Preis für Roheisen 90—92 Mk. per Tonne beträgt. Obwohl die Preise inzwischen zurückgegangen sind, müssen bie Walz-Eisen- industriellen diesen exorbitant hohen Preis zahlen. Da ist die Nothlage der Eisenindustrie wirklich kein Wunder. Die billigen Verkäufe an das Ausland finden nicht nur bei uns statt, sondern auch in England. Deutsche Werke verkaufen viel billiger ans Ausland als an die preußische Eisenbahnverwaltung, und England verkauft, wenn der Preis im Lande sich auf 5 bis 5% Pfund beläuft, nach dem Auslande zu 4 und 4% Pfund. Was soll da die Aufhebung des Schutzzolls helfen? Der preußische Eisenbahnminister läßt sich von dem Kohlensyndikat die Preise vorschreiben. (Hörtl hörtl) Im Jahre 1893 forderte das Kohlensyndikat einen Preis von 8 Mk., unb ber Minister zahlte ihn, obwohl er bie Kohle viel billiger haben konnte. Man war über biesen Abschluß in den Kreisen ber Mitglieber bes Kohlensyndikats sehr befriebigt. Auch in ben folgenben Jahren gab ber Minister jcbes Mal nach (er zahlt jetzt bereits rund 11 Mk. für bie Tonne) unb biefe Abschlüsse finb von hoher Bedeutung für den gefammten Kohlenmarkt. Den Mißbräuchen der Kartelle muß gesteuert werden, aber das ist nur möglich auf dem Wege der Gesetzgebung, nicht durch den vorliegenden Antrag der Sozialdemokraten, den ich abzulehnen bitte.
(Beifall rechts.) „
Abg. Gothein
pfangen): Ein Sc, „ „ . .
werden natürlich keinen stellen. Ich tuen , „ . ..
Wenn es bie Kartelle sich zur Aufgabe machten, den unlauteren Wettbewerb zu beschränken, wie es z. B. ber Chokoladering thut, bann mürbe kein Mensch der Welt etwas gegen sie einwenden. DaS ist aber ber Zweck der wenigsten Syndikate; Zweck der meisten ist die Hochhaltung der Preise im Jnlande. Dadurch wird die Preisbildung in unnatürlicher Weise beeinflußt. Trotzdem wäre eine Gesetzgebung gegen die Kartelle ein Schlag ins Wasser. In Oesterreich z. B. sind die Kartelle verboten und doch bestehen sie ruhig fort. Wäre Graf Kanitz, der in so beredten Worten ben Unsegen der Kartelle geschildert hat, konsequent, bann müßte er mit uns gegen alle jene Zölle stimmen, die allein üjre Existenz
Abg. Brocmel (freis. Vgg.): Ich bin fest davon überzeugt, daß die Rede des Vorredners nicht ohne Eindruck auf daS HauS geblieben ist. (Heiterkeit.) Eigentlich war es ja ein Vortrag und feine Rede; er hat mir viel von dem toeggenommen, was ich sagen wollte, und ich kann Sie nur mit Shakespeare bitten: Seid ihm nicht abhold seiner Farbe wegenI (Heiterkeit.) Der Abg. Stadthagen hat den Abg. Rintelen als Gewährsmann citirt. Nun, vor mir sitzt ein Centrumsmitglied, Herr Dr. Bachem, der noch am 4. Dezember 1896, also erst vor 6 Jahren, sich im Sinne des Vorredners ausgesprochen unb den jetzigen Zustand als vorsintfluth- lich bezeichnet hat. Wenn das der Abg. Bachem thut, dann mutz cs sich wirklich um einen alten, verderbten und ganz unglaublichen Zustand handeln. (Hörtl hörtl links.) Es sind gegen das, toaS der Antrag will, bereits ftüher verfassungsmäßige Bedenken erhoben worden; aber diese Bedenken sind auch wieder gerade von national-liberaler und Centrumsseite auS widerlegt worden. So hat dies der Abg. Dr. Hammachcr noch am 14. Februar 1898 ge« than und dabei an die Vaterlandsliebe der verbündeten Regierungen appellirt. Wenn diese Reform als so nothwendig anerkannt ist, dann darf man auch nicht sagen, daß die Tarifvorlage dazu nicht die geeignete Stelle sei. Meine Herren vom Gentrum unb der national-liberalen Partei, Sie würden Ihre Vergangenheit verleugnen, wenn Sie dem Anträge nicht zustimmten. (Beifall links.)
Staatssekretär Frhr. von Thielmann: Ich glaube, man kann die Sache erheblich kühler beurteilen, als es seitens der Vorredner geschehen ist. Der Anttag, die Zollstreitigkeiten an die ordentlichen Gerichte zu verweisen, hat unzweifelhaft den Zweck, auf diesem Wege Rechtseinheit zu schaffen. Ich glaube aber nicht, daß diese Absicht durch ihn verwirklicht werden wird. Wir haben im deutschen Reich weit über hundert Landgerichte, und es ist mir sehr zweifelhaft, ob diese in ihren Entscheidungen über gewisse Fragen nicht vielfach von einander abweichen würden. Nun könnte ja durch das Reichsgericht Remedur geschaffen werden, diese würde aber in sehr vielen Fällen so spät erfolgen, daß dem Handel damit nicht mehr gedient wäre. Auf den Pettoleumfaßzoll und die Stteittgkeiten, die sich bei dessen Erhebung ergaben, darf man sich hier nicht mehr berufen, denn dieser Zoll ist schon zu Beginn der neunziger Jahre aufgehoben worden, und es ist ferner in den Zollauskunftsstellen vor etwas über drei Jahren ein Sicherheitsventil geschaffen worden, das Schwierigkeiten, wie sie sich damals ergaben, ausschlieht. Regresse in Zollsachen kommen jetzt außerordentlich selten vor, noch geringer ist die Zahl ber Fälle abweichender Tarifirung seitens der einzelnen Instanzen. Also die Praxis ist eine ziemlich einheitliche und die angestrebte Rechtseinheit besteht in der That schon jetzt. Für den sozialdemokratischen Anttag liegt somit eine Noth- tocnbigleit nicht vor. Der Hinweis darauf, daß ja in Stempelsachen die ordentlichen Gerichte zu entscheiden hätten, paßt hier nicht recht, denn bei dem Stempelgesetz handelt es sich um die Anwendung ziemlich einfacher Rechtsgrundsätze, während über Fragen der Zollpraxis der Richter nur in den seltensten Fällen ohne Weiteres zu entscheiden in der Lage sein wird, er wird in den meisten Fällen technische Sachverständige hinzuziehen müssen. In allen solchen Fällen würden die Sachverständigen das Urtheil des Richters beeinflussen müssen, unb ob das der Rechtseinheit dienlich ist, ist mir umso weniger wahrscheinlich, als Sachverständige noch viel häufiger verschiedener Ansicht sind als Professoren und Richter. Gerade durch die Auskunftsstellen sind die bei weitem größte Zahl aller Zollstreitigkeiten tn gütlicher Weise aus der Welt geschafft worden und die durch den Anttag ersttebte Rechtseinheit ist bereits vorhanden; ich bitte also nochmals, den Anttag abzulehnen.
Abg. Dr. von Dziembowski-Pomian (Pole) begründet seinen Anttag unb polemifirt gegen bie Ausführungen des Schatzsekretärs. Schon zur Beruhigung bes Volkes sei es nöthig, baß bie Streitfälle vom orbentlichen Gericht entschieben werben. Gegen ben Anttag Albrecht stehe aber bas formale Bebenken entgegen, baß er von ben allgemeinen Grunbsätzen ber Civilprozeßorbnung abweiche. Wenn man sich aber einmal auf ben Boben bes allgemeinen Rechtes begebe, so müsse man dies vollstänbig thun. Und bann sei nur bas Landgericht am Wohnort zustänbig.
Abg. Bassermann (nat.-lib^): Herr Brömel hat sich ganz zu Unrecht ereifert. Meine politischen Freunde werden im Prinzip für den Antrag Albrecht stimmen, wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt des früheren Antrags Hammacher. Wir haben wiederholt keinen Zweifel darüber gelassen, daß es Noth thue, den Rechtsweg an Stelle des Verwaltungsverfahrens zu setzen. Die Ausführungen des Herrn Schatzsekretärs haben mich nicht überzeugen können. Ter Herr Schatzsekretär hat darauf hingewiesen, daß bei ber großen Anzahl ber Lanbgerichte bie Verschiebenartigkeit in ber Beurtheilung ber einzelnen Fälle sehr groß werden werbe. Ein bcrartiges Argument kann doch bei jeher Rechtsfrage angeführt werben. Herr von Thielmann hat ferner gemeint, her Rechtsweg bis zum Reichsgericht hinauf fei sehr zeitraubend. Ich meine, baß in einer Reibe von Fällen auch bas Verwaltungsverfahren sehr viel Zeit raube (Sehr richtig l links). Aber selbst gesetzt ben Fall, ber Rechtsweg bauere länger, fo bürste hoch bie Handelswelt bamit zufriehen fein, ba er ihr größere Garantien bietet, als bas Verwaltungsverfahren. Herr von Thielmann hat enblich gemeint, eS kämen überhaupt nicht viel Stteitfälle vor. Nun, um so besser. Dann könnte er ja erst recht bem Anttag beipflichten. Enblich kann auch der letzte Einwand des Herrn Schatzsekretärs, daß das Gericht auf Sachverständige angewiesen fei, nicht als stichhaltig gelten, da auch für andere Fälle dasselbe zutreffe, z. B. bei Patentstreitigkeiten. Es liegt also kein Anlaß vor, bem Antrag Albrecht nicht zuzustimmen.
Da eine weitere Wortmelbung nicht vorliegt, so schließt ber Präsident bie Debatte. Hierauf bemerkt.
Abg. Dr. Bachem (Ctt., persönlich): Herr Brömel hat auf eine frühere Aeußerung von mir Bezug genommen. Ich bin leider nicht in ber Lage, im Rahmen einer persönlichen Bemerkung ausführlich zu antworten. (Schallendes Gelächter. Zurufe: Hätten ja reden können!) Ich will nur bemerken, daß, wenn die Herren mit diesem Anttag den Zolltarif zu Stande bringen wollen, die Sache ganz anders liegt, sGelächter.)
Abg. Singer (Soz.) erklärt, daß feine Freunde, vorbehaltlich einer enbgiltigen Lösung in der dritten Berathung, sich mit bem Amendement DziembowSki einverstanden erklärten.
In ber darauf folgenden namentlichen Abstimmung wird der von Dziembotoski amenbirte Antrag Albrecht mit 112 gegen 131 Stimmen unb 1 Stimmenthaltung abgclehnt. Dagegen stimmen bie Rechte unb bas Gentrum.
Die Weiterberathung toirb hierauf auf. DonnerS» tag 12 Uhr vertagt.
Schluß 5% Uhr.
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