Freitag 6. Juni 1903
Erstes Blatt.
152. Jahrgang
Nr. 130
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General-Anzeiger v ää
v für den polit. u. allgem.
Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gietzen MU.Z
zeigenteil: HanS Beck.
Englische Zollpolitik.
-Auch das noch/ ruft vielleicht Mancher ans, wenn er die Ueberschrist liest. Haben wir nicht an unseren eigenen Zollsorgen genug? Sollen wir uns auch noch um Englands Zollpolitik kümmern? Je nun, Deutschland befindet sich nicht auf einem Jsolirschemel, am allerwenigsten in der Handelspolitik. Alles, was wir in dieser Hinsicht thun, wirkt auch auf England zurück. Außerdem ist England unser bester Kunde, wie wir wiederum die kaufkräftigsten Abnehmer englischer Waren sind. Schließlich vollziehen sich in England auf zollpolitischem Gebiete bedeutende Veränderungen.
England ist das gelobte Land des unbeschränkten Freihandels. So hat noch die jetzt in den besten Jahren stehende Generation gelernt. Man braucht aber nur einen kurzen Rückblick in die Geschichte der englischen Handelspolitik zu thun, dann findet man, daß England durchaus nicht immer freihändlerische Politik getrieben hat. In den ersten Regierungsjahren der Königin Viktoria hatte England noch recht- beträchtliche Kornzölle und einen Zolltarif, der an Umfang und Verzwicktheit seines Gleichen suchte. Die weitere Entwickelung der englischen Zollpolitik vollzog sich, genau wie bei uns in neuester Zeit, unter dem Kampfe zwischen der Industrie und dem Export einerseits und den Agrariern andererseits. Industrie und Export gingen infolge ihrer steigenden Bedeutung als Sieger aus diesem Kampfe hervor. Stückweise wurde die Schutzzollmauer abgetragen. Die Beseitigung der Kornzölle im Jahre 1846 galt lange als ein gewaltiger Merkstein in dieser Bewegung. Der Freihandel, der so in England die Herrschaft errungen hatte, übte bald auch auf das Ausland einen mächtigen Einfluß. In der Theorie wurden diese Grundsätze von einer angesehenen Vereinigung von Volkswirtschaftlern vertreten. In der Praxis äußerte sich der von England ausgehende Einfluß namentlich in dem berühmten Cobden-Vertrage zwischen England und Frankreich (1860) und in dem Uebergange Deutschlands zum Freihandel. Run verging ein ganzes Menschenalter, in dem sich England in der Handelspolitik gar nicht rührte. Industrie, Handel und Schiffahrt befanden sich bei ihm ja in beständigem Aufschwünge. England war die Werkstätte der Welt.
Inzwischen gingen anderwärts große Umwälzungen vor sich. Man kann diese unter dem Schlagworte „Emanzipation von England" zusammenfassen. Ein Land nach dem anderen begann, sich eine eigene Industrie und Schiffahrt zu schaffen. Deren Wachstum wurde gefördert durch Ausbau des Schutzzollsystems. Es dauerte gar nicht lange, so traten die neuen Industrie- und Handelsmächte, wie Deutschland und die Vereinigten Staaten, als Konkurrenten Englands auf dem Weltmärkte auf. Der kommerzielle und industrielle Aufschwung Deutschlands und Amerikas, dazu der Rückgang Englands, machten je länger, je mehr von sich reden. Auch den Engländern gingen die Augen auf, und nun setzte, immer kräftiger werdend und immer weitere Kreise erfassend, eine Gegenbewegung ein. Ihr Hauptträger ist Chamberlain, ihr Schlagwort „Imperialismus". England und seine Kolonieen sollen, so verkünden die Anhänger dieser neuen Lehre, in wirtschaftlicher Beziehung zu einem großen Ganzen vereinigt werden. England soll von den Kolonieen, und diese sollen von England bevorzugt werden. Die neue Richtung fand in England viele Gegner. Im Auslande wurden lebhafte Zweifel an ihrer Durchführbarkeit laut. Die Ereignisse der letzten Jahre haben Gegner wie Zweifler ins Unrecht gesetzt. In jener bedächtigen, verschwiegenen, systemlosen und doch ziel bewußten Weise, die der englischen Wirtschaftspolitik eigen ist, wurde, namentlich unter der Einwirkung des südafrikanischen Krieges, an dem Bau des Imperialismus weitergearbeitet. Im Zusammenhänge damit bahnte sich Englands Rückkehr zum Schutzzoll an: Zum Staunen der Welt führte England nach und nach einen Zuckerzoll, einen Kohlenausfuhrzoll, Getreide- und Mehlzölle ein. Weitere Ueberraschungen stehen bevor.
Amerikanische Selbstbeleuchtung.
- Ein bemerkenswertes Zeugnis darüber, wie die gegenwärtige kommerzielle Weltstellung Amerikas und ihre zukünftigen Chancen an maßgebender und kompetenter Stelle in Amerika selbst verurteilt wird, liegt in dem Bericht des Leiters des Bureau of Foreign Commerce im Departement of State über den amerikanischen Außenhandel im Jahre 1901 vor. Der Verfasser stellt die charakteristischen Zeichen der Zeit in gedrängter Kürze zusammen und kommt dabei zu folgendem Urteile:
Amerika macht Fortschritte sogar in Oesterreich- Ungarn. In dem Lande, aus dem die Idee des europäischen Zollbundes zur Abwehr gegen Amerika stammt, wächst der amerikanische Import in rapider Weise, obwohl die amerikanische Geschäftswelt dem abseits von den Hochstraßen des Weltverkehrs belegenen Donaureiche bisher noch gar keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Er wächst, obwohl die Landwirtschaft und Industrie sich zusammengethan, der Invasion mit gemeinsamen Kräften zu wehren.
In Deutschland nimmt der amerikanische Import noch immer die erste Stelle ein. Der Wettbewerb der Vereinigten Staaten wird von Handel und Industrie als schwere Gefahr für Deutschlands Zukunft ange
sehen. Mit der Geschicklichkeit seiner Hände verbindet der amerikanische Arbeiter eigenes, selbständiges Denken, dazu befähigen ihn gewisse erbliche Vorzüge seiner Rasse, die Umgebung, in der er aufwächst, die Erziehung, die Institutionen des Landes. Die hä Here Leistun g des amerikanischen Arbeiters in Verbindung mit dem unerschöpflichen Reichtum des Bodens wird, so befürchten die denkenden Kreise in Deutschland, den Wettbewerb der beiden großen Nationen zu Gunsten Amerikas entscheiden.
Europa gegenüber sind die Rollen vertauscht, es bezieht von uns Güter, die es früher Amerika zu liefern gewohnt war. Bei allen hochentwickelten Jn- dusttie-Ländern Europas zeigt sich derselbe Vorgang. Wir führen Seide nach Frankreich aus, Zinnplatten nach England. Die deutsche Strumpfwirkerei, die böhmische Glasindustrie fühlt unseren Wettbewerb auf dem heimischen Markte, die amerikanische Baumwollware drängt auf englischem Boden das Produkt von Manchester zurück. Auf spanischen Märkten wird die kalifornische Orange und Limone ausgebotcn.
Der augenblickliche Rückgang im Export amerikanischer Industrie-Erzeugnisse ist vorügergehenden Ursachen zuzuschreiben. Mit dem Aufhören der gegenwärtigen wirtschaftlichen Depression in Europa wird er zu Ende gehen und einem neuen Aufschwung Platz machen. Er hat außerdem nicht viel zu bedeuten, da ihm ein Anwachsen der Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte gegenübersteht, das den Ausfall mehr als wettmacht.
Die amerikanische Expansion hat nicht nachgelassen, wie man in Europa prophezeien zu dürfen glaubt. ' Im Wettbewerbe mit Amerika hat Europa keinerlei bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Tastend und zögernd versucht man dort alle möglichen Maßnahmen, aber an dem beiderseitigen Kräfteverhältnis wird dadurch nichts geändert, auch die ultima ratio, das zollpolitische Rüstzeug, wird man nicht zur Anwendung bringen, wenn Amerika zur Reziprozitäts-Politik übergeht und der europäischen Einfuhr bereitwilliger, als bisher seine Thore öffnet.
England, die bisher führende Macht im Welthandel, kann in der Produktivität seiner Arbeit mit Amerika nicht mehr wetteifern, seitdem in der englischen Arbeiterschaft die Gewerkschaftsorganisation allmächtig geworden ist, die Verringerung der Leistung des Einzelnen erstrebt, um allen Händen Arbeit zu geben. In Amerika bestehen solche Organisationen auch, aber die Verhältnisse sind dort gesünder, die gewerkschaftliche Bewegung bleibt deshalb in vernünftigen Bahnen und hält sich fern von extremen Forderungen.
Volitijche Tagesschau.
Zm Finanzausschuß des bayerischen Abgeordnetenhauses wurde von katholischer Seite die Mommsen'sche Kundgebung zu Gunsten der Voraussetzungslosigkeit der Wissenschaft zur Sprache gebracht. Der Referent, Dr. S ch ä d l e r (Ctr.), erklärte, ihn interessiere die Beteiligung der bayerischen Professoren an der Adresse für Mommsen. Er verwahre sich dagegen, daß gläubiger Katholizismus mit einem Lehrauftrag an einer Universität unverträglich sei. Er protestiere dagegen, daß das Heiligste, was der Student mit zur Universität bringt, durch Hochschullehrer gefährdet werde. Er erwarte von der Unterrichtsverwaltung, daß sie die Angelegenheit im Auge behalten werde. Correferent Dr. Cassel- mann (lib.): Die wissenschaftliche Forschung dürfe durch kein Dogma eingeengt werden. Mommsen habe durch sein Wort befreiend gewirkt und sich den lebhaften Dank der weitesten Kreise erworben. Tausende stehen mit ihm auf dem Boden der Wahrhaftigkeit der Wissenschaft. Vorsitzender Dr. v. D a l l e r (Ctr.): Das Volk habe das Vorgehen als gegen das Christentum gerichtet aufgefaßt. Abg. v. Vollmar (Soz.) verteidigt die Freiheit der Wissenschaft und wünscht, daß auch katholischen Gelehrten Freiheit in der Forschung gewährt werde. Abg. Wagner (lib.) wendet sich gegen die Behauptung Dr. v. Dallers, daß der Brief Mommsens von dem „Volke" als eine Leugnung des Christentums aufgefaßt worden sei, es komme darauf an, was man dem Volke vorsage. Er protestiere dagegen, wenn etwa den Professoren von der Staatsregierung in ihrer wissenschaftlichen Thätigkeit und Forschung Vorschriften gemacht werden sollen. Abg. Dr. Heim (Ctr.) meint, daß der Brief Mommsens ein Schuß gegen das preußische und andere Kultusministerien gewesen sei, hervorgerufen durch unbequeme Berufungen an Hochschulen. Der Kultusminister Dr. v. Landmann bemerkt, daß bei den Berufungen nicht nur die wissenschaftliche Tüchtigkeit und die Lehrbefähigung, sondern auch die verschiedenen Richtungen zur Geltung kommen müssen. Es sei also auch geboten, daß in Geschichte und Philosophie die katholische Richtung den gebührenden Platz erhalte. Das sei in Straßburg geschehen, worüber eine besondere Entrüstung gar nicht angebracht war. Die große Mehrzahl der Professoren, welche sich der Adresse an Mommsen angeschlossen haben, habe gewiß nichts gegen das Christenthum beabsichtigt. Correferent Dr. Casselmann kann dem Minister nicht recht geben, wenn er sage, daß in Straßburg nichts Ungewöhnliches sich ereignet habe. Der Brief Mommsens enthalte keinen Angriff gegen das Christentum. Mommsen wende sich gegen die Berufungen, die konfessioneller Rücksichten halber
erfolgen. Nach einem Schlußwort des Referenten wurde der Gegenstand verlaffen.
Parlamentarisches aus Heffe«.
Der Zweite Ausschuß der Zweiten Kammer hat sich mit dem Gesetzentwurf betr. die Handelskammern beschäftigt und stimmt ihm in seinen wesentlichen Teilen zu. Erwähnenswert ist im einzelnen nur, daß zu Art. 19 der Abg. Molthan den Antrag gestellt hat auf eine dreijährige Wahlperiode gegenüber der im Gesetzentwurf vorgesehenen sechsjährigen. Die Handelskammer Darmstadt hat gleichfalls die dreijährige Wahlperiode befürwortet, während die Eingaben der Handelskammern Gießen und Bingen die Zweite Kammer um unveränderte Annahme des Art. 19 ersuchen. Nach eingehenden Erörterungen im Ausschuß und nachdem Molthan seinen Antrag auf dreijährige Wahlperioden zurückgezogen und eine Kompromißantrag auf vierjährige Wahlperioden eingebracht hatte, einigte sich der Ausschuß auf vier Jahre und beantragt int Einverständnis mit der Regierung r Annahme des Antrags Molthan als Art. 19a mit nachfolgender Fassung: „Die Ersatzwahlen finden mindestens vier Wochen vor Ablauf jeder Wahlperiode statt". Weiterhin schlägt der Ausschuß vor: Zu Art. 20: „Auswärtige Mitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen Reisekosten und Tagegelder vergütet."
Zum Gesetzentwurf, den Denkmalschutz betreffend, waren in der Ersten Kammer Wünsche und Bedenken laut geworden nach der Richtung hin, daß das Privateigentum intensiver geschützt und daß ein Denkmalrat als sachverständiges Organ bestellt werde. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf trennt auch äußerlich mit größerer Bestimmtheit die Vorschriften, die sich auf die Denkmäler im Besitze von juristischen Personen öffentlichen Rechts, und diejenigen, welche sich auf die Denkmäler im Besitze von Privatpersonen beziehen. Der 2. Ausschuß der Zweiten Kammer erachtet dies für eine Verbesserung und hat den Beschluß gefaßt, dem Entwurf in der Fassung der Ersten Kammer zuzustimmen.
Ein Sonderausschuß hat den Gesetzentwurf über die öffentlichen Sparkassen durchgearbeitet und tritt ihm im wesentlichen bei. Er giebt sich aber keiner Illusion darüber hin, daß die vorgeschriebene Aufsicht des Ministeriums und Kreisamts nur einen bedingten Wert hat. Die Gefahr liegt nahe, daß die amtlichen Kontrollen vielfach, wenn nicht meistens, nur kalkulatorischer und formeller Art sein werden. Eine Einrichtung wie die des Aufsichtsrates bei Genoffen- schaften ist bei der Organisation der Sparkassen nicht mit gleichem Erfolge zu schaffen. Dagegen empfiehlt sich die Aufnahme einer Bestimmung in das Gesetz, wonach periodische, die ganze Geschäftsgebahrung tteffende Revisionen durch geeignete Revisoren stattfinden sollen, wofür sich vielleicht die Sparkassen zu einem Revisionsverband zusammensinden. Ebenso wird nötig sein das Einsetzen der Kontrolle und Kritik der Ocffentlichkeit durch Schaffung einer Vorschrift, daß die Jahresbilanz und derBericht desRevisors in den Amtsblättern zu veröffentlichen sind. Ferner kann sich der Ausschuß von der Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Einrichtung einer Einleger-Versammlung nicht überzeugen. Die Teilnehmer einer solchen Versammlung entbehren, so meint er, der gemeinsamen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen. Sie sind nur in einem Punkte gleichmäßig interessiert: sie wünschen, daß ihre Einlage sicher und hoch verzinslich sei. Es empfiehlt sich aber nicht, ihnen für die Wahrung dieses Interesses einen besonderen Einfluß auf das Leben der Kasse zu gestatten, weil sie einesteils dieses Einflusses bei der kurzen Kündigungsfrist für Sparkaffeeinlagen nicht bedürfen, anderntells die Gefahr einer nur einseitigen Benutzung der verliehenen Rechte naheliegt, sowie einer für das Kasseleben nicht ersprießlichen Schwerfälligkeit der Verwaltung. Man beantragt daher Strich der Artikel 18—20. Die Berechnung des Verhältnisses, in dem die Mitglieder zur Deckung eines Fehlbetrages beizutragen haben, scheint ihm am einfachsten durch Bevölkerungsziffer und Vermögen gegeben. Will eine Bezirkskaffe einen anderen Maßstab anlegen, so bleibt ihr unbenommen, dies durch die Satzung festzulegen. Die Berücksichtigung des Betrags der Spareinlagen und Ausleihen erfordert umständliche Berechnungen; sie schafft bei Wohnsitz-Aenderungen des Gläubigers oder Schuldners Schwierigkeiten, bedarf auch zur richtigen Ergänzung einer Beachtung der Zeitdauer der Einlage und Ausleihe. Ferner hält es der Ausschuß für wünschenswert, daß Kassengebilde, die sich seither nützlich bewährt haben, soweit irgend möglich in den Rahmen und die Wirksamkeit der öffentlichen Sparkassen eingefügt werden. Dazu erscheint dem Ausschüsse nötig: 1. daß man den Sparkassen mit privaten Mitgliedern eine geräumige Frist zur Verständigung mit diesen lasse, 2. erfordert, daß man einen besonderen Antrieb der Einzel- mitglieder zur Verständigung dadurch schaffe, daß man ihre persönlichen Rechte noch eine Zeitlang belasse. Die Vermögensrechte könnten vergleichsweise durch Verwandlung der „Einlagen" und „Aktien" m gewöhnliche Einlagen vielleicht mit verstärkter Verzinsung umgewandelt werden. Einen Einfluß auf diesen Punkt kann das Gesetz nicht ivohl üben. Dagegen könnten die persönlichen Rechte für eine lieber- gangszeit belassen werden, indem man den Kassen gestattet, bei der Umwandlung in öffentliche Kaffen den Einzelmtt-


