Ausgabe 
5.12.1902 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt.

GietzeimAnzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

152. Jahrgang

jährlich 9JJL 2.20; durch 9lbhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Ps.; durch die Post Alk. 2.viertel- jährl. ausjchl. Bestcllg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr.

Zellenpreis: lokal 12Pi, auswärts 20 Big.

Verantwortlich fütj den polit. u. allgem. Teil i. V.. Fr. H a n n e >n a n n; für,Stadt u. Land" und «Gerichtsjaal": Curt Plato; für den An», zeigenteil: Hans Beck.

97r. 2RG

Srichetvt täglich aufrer Sonntags.

Dem siebener Anzeiger werden im Wechfel mit den» hefstfchen tandwtrl de Siebener Zamllien- hlätier viermal in der Woche deiqelegt.

-folalionsdruck u. Per» kfl der Brüh l'jchen U>i>vei1.-Buch. u.Slein- dluckerei lPietf ch Erdens Viedaknon, Expeditwn und Drudeiet:

echalftratze 7.

Adresse für Depeschen: «uzetger «letzen.

Frrnlpirchanlck'liih'Ar 51.

Freitag 5. Dezember 1!HO2

VezngSpreis: monatlich 75 Ps., viertel»

$)le yeutige Dummer umsaßt 12 Seiten.

Pulitische Tagesschau.

Der Transport der Gefangenen.

Die ministerielleBerliner Korrespondenz" schreibt: Tie Minister per Justiz und des Innern erließen folgende allgemeine Vorschriften über die Behandlung befangener, bezw. vorzu führen der Personen auf dem Transport: Strafgefangene dürfen mir gefesselt werden, wenn es wegen besonderer Gefährlichkeit der ^rfon, namentlich zur Sicherung anderer oder wegen Gefahr der Selbst- entleibung oder Fluchtaefahr unerläßlich erscheint. Flucht­gefahr wird bei zu Zuchthaus verurt"ilten männlichen Personen regelmobig vorausgesetzt. Gefangene im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sollen in der Regel mit anderen Gefangenen nicht znsammengefestelt werden. Wenn dies nicht zu umgehen ist, dürfen sie mit nicht die bürgerlichen Ehrenrechte Besitzenden nicht zufammengefesselt werden. Bei Anordnung der Zusammenfesselnng sind Per­sönlichkeit, Lebensstellung und Strafthaten der Gefangenen, soweit irgend thunlich, zu berücksichtigen. Die Entscheidung über Fesselung und Art der Ausführung trifft der An- staltsvorstand, von wo der Transport ausgehts nach sorg­fältiger Prüfung im Einzelfalle. Der ausführende Be­amte darf während des Transports ohne Anweisung eine Fesselung nur vornehmen bei Eintritt unvorhergesehener Umstände, welche die Anwendung der Maßregel aus den angegebenen Gründen unerläßlich erscheinen lassen. Vor­stehende Grundsätze sind anzuwenden auf Untersuchungs- aefangene, soweit nicht im Einzelfalle der Richter über die Fesselung bestimmt hat. Von einer mangels dessen oom Gefängnisvorsteher angeordneten Fesselung ist der dichter alsbald zu benachrichtigen. Den Untersuch­ungsgefangenen sind gleichzustellcn die auf Grund des Gesetzes zwangsweise Vorgeführten. Soweit die Vorfüh­rung nicht vom Richter angeordnet ist, steht die Ent­scheidung der die Vorführung anordncnden Behörde zu. Auf durch Haftbefehl Verhaftete, vorläufig Festgenommene und in polizeilicher Schutzhaft Befindliche finden die Ein- gangsgrundsätze Anwendung. Tie Entscheidung üb"r Fesselung und Art der Ausführung trifft die Polizei­behörde, und solange der Verhaftete dieser nicht vor- steführt werden konnte, der Polizeibeamte, dessen Ver­fügung sie unterstehen. Dieser hat eine vorgenommene Fesselung mit Angabe der Gründe sofort nach der Vor­führung zu melden. Bei nicht mit Zuchthaus ober Verlust ber bürgerlichen Ehrenrechte Bestraften hat die Transport­behörde die Frage eines Sonder-Sammeltransports mit Rücksicht auf Persönlichkeit, Lebensstellung und Art der Strafthat sorgfältig zu prüfen, und etwa diesbezüglich geäußerte Wünsche nicht ohne weiteres abzulehnen.

Die Schuldenlast deS Reiches.

Dem Reichstag ist soeben eine Denkschrift über die Aus­führung dec seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze zugegangen. AuS dieser Denkschrift erpicht sich, daß die in der vorsährigen Veröffentlichung auf 2 633 283 592 Mk., also über 2*/, Milliarden angegebene Gesamtbetrag der Anleibe- 'redite bis zum 22. Oktober d. I. auf 2 740 828 096 Mk. ingewachsen ist. Zur Erläuterung wird in der Denkschrift bemerkt: Durch den Etat für 1902 wurde die Ermächtigung gewährt, zur Bestreitung der einmaligen außerordentlichen Ausgaben im Wege deS Kredits flüssig zu machen: 113 200 439 Mark. Von dieser Erinächtigung ist noch kein Gebrauch ge­macht, dagegen sind auf Grund des Etatgesetzes für 1901 weitere 3 proz. Schuldverschreibungen im Nennbeträge von 100 Mill. Mk. mit Zinsscheinen vom 1. April und 1. Ok­tober und in Stücken zu 200, 500, 1000, 5000 und 10 000 Mark auSgegeben worden. Dazu kommen die nach der vor­jährigen Denkschrift noch unbegcbenen 17 850000 Mk. Von diesen insgesamt 117 850 000 Mk. sind an die Neichsbank, die Seehandlung und 19 Bankfirmen verkauft 11500000 Mark zum Kurse von 89,20 pCt. mit der Verpflichtung, sie zu 89,80 pCt. am 22. Januar 1902 auszulegen. Der Rest oon 2 850 000 Mk. wurde durch die Reichsbank an der Börse zum Kurse von 91,70 pCt. begeben. Der für die 117 850000 Mk. erzielte Reinerlös beträgt 105 178845.30 Mk. zu einem Durchschnittskurse von 89,25 pCt. Durch diese Verkäufe stellte sich das gesamte 3prozentige Schuld- kapital auf 519 Mill. Mk. mit Zinsscheinen vom 2. Januar und 1. Juli und auf 974 73 Mill. Mk. mit Zinsscheinen oom 1. April und 1. Oktober. Bei der 3,5prozent. Reichs- anleihe hat eine Veränderung nicht stattgefunden. Bei der Berechnung des Wachstums der gesamten Anleihekredite im Jahre 1901, 23. Oktober: 2 633 283 592,52 Mark iuf die Eingangs genannte Summe ist zu berücksichtigen, saß davon abgehen die Ersparnisse, die 1901 bei den aus Anleihemitteln zu deckenden Ausgaben gemacht sind: Sie beziffern sich auf 5 655 934.73 Mk., 2 627 627 657.79 Mk. Dagegen kommt hinzu die Anleihebewilligung für 1902 113 200439.00 Mk. DaS ergibt im Ganzen Anleihekredite: 2 740 828 096.79 Mk. Hiervon sind bis Ende September realisiert: a) durch Begebung der früheren 4prozentigen, jetzt Z 7? prozentigen Schuldverschreibung im Nennwert von 450 Millionen Mk: 445 705020.05 Mk'; b) durch Begebung der ; 7, prozentigen Schuldverschreibungen, 1. im Nennbeträge oon 90 Millionen Mk.: 90025479.58 Mk. 2. im Nenn­beträge von 700 Millionen Mk.: 708 683161.95 Mk.; «-) »urch Begebung 3 prozentiger Schuldverschreibungen, 1. im

Nennbeträge von 519 Millionen Mk.: 464 908 963.71 Mk., 2. im Nennbettage von 974 i/2 Mill. Mk.: 839 903 953.56 Mk.; d) durch Begebung 4 prozentiger Schgtzanweisungen im Nennbeträge von 80 Millionen Mk.: 79 392 000. Mk., insgesamt 2 628 618 578.85 Mk. Es bleiben also gegen die obigen 2.74 Milliarden Anleihekredite zur Zeit noch verfüg­bar 112 209 517.94 Mk. Die bei den Anleihekrediten bis Ende 1901 eingettetenen Ermäßigungen betragen 267 605 088.68 Mk., wovon 32 738 000 Mk. aus den nicht verausgabten Krediten für die China-Erpedition in die Rechnung für 1902 übertragen sind, sodaß bleiben 234 867 088.68 Mk. Ersparnisse.

Ein neues Umstnrzpesetz.

Man schreibt aus Berlin, 4. Dezember:

Die Negierung hat zwar die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Reichstags abgelehnt, aber man hört im Publikum diskutieren, ob nicht dochetwas folgen werde1 den Sturmszenen im Reichstag, ob die Negierung etwa ein gegen die Sozialdemokratie gerichtetes Gesetz vor­bereite? In diesem Sinne sprechen geheimnisvolle An­deutungen heute in einem Berliner Abendblatt vongewissen Erwägungen nicht in Reichstagskreisen, die sich auf durchgreifende Aenderungen richten." Doch hätten die Vertreter der Mehrheitsparteien der leitenden Stelle die Zusicherung gegeben, sie würden unter allen Umständen die Ordnung im Reichstag aufrechtzuerhalten wissen. Dar­nach wäre es die Mehrheit, welche der Regierung in den schon erhobenen Arm siel? Die Situation verhält sich anders: Die Regierung hat bisher ihre Kaltblütigkeit be­wahrt; die Auffassung, daßetwas geschehen müsse", ist aus der Zollmehrheit an die Regierung herangetreten, die Nationalliberalen ausgenommen. Freilich weiß Niemand, was noch werden mag.

Deulsches Jkirfj.

Bersin, 4. Dez. Der Handelsmini st er hat heute an die Aeltesten der Kaufmannschaft einen Erlaß gerichtet, der sich mit den Befugnissen der Korporation her Kaufmannschaft und denen der Handelskammer befaßt. Tie unmittelbare Aufsicht über die Börse sollen die Ael- testen einstweilen weiterführen. Der Minister gedenkt, diese der hiesigen Handelskammer zu übertragen, sobald die in dieser .Hinsicht noch schwebenden Verhandlungen zum Abschluß gelangt sein werden. Die ,.N. A. Ztg." bemerkt hierzu, daß sich als entscheidender Gesichtspunkt für diese Regelung schon jetzt bezeichnen läßt, daß die Handels­kammer in die Lage gebracht werden muß, die Aufsicht wirksam führen zu können. Die gelegentlich zum Ausdruck gekommene Annahme, daß sich hierbei Sck>wierigkeiten aus den privatrechtlichen G"undlagen ergeben könnten, auf denen die Berliner Börse beruhe, ist unzutreffend, da das Börsen­gesetz der Landesregierung auf alle Fälle ausreichender Befugnisse zu einer sachgemäßen Regelung der Angelegen­heit verleiht.

Herzog Ernst zu Sachsen-Altenburg hat die ver­gangene Nacht gut verbracht. Er befindet sich nach dem Ausspruch der Äerzte auf dem Wege der Besserung.

Der Bundesrat hat in feiner gestrigen Sitzung die Zustimmung erteilt dem Bericht des dritten Ausschusses über die Vorlage vom 21. Oktober betr. Erlaß der Stempel­abgabe für Veranstaltung öffentlicher Ausspielungen nach dem sog. Hydrasystem und dem Bericht des fünften und vierten Ausschusses über die Vortage betr. Einführung be­sonderer Vorschriften für die Beförderung verschiedener be­dingungsweise zugelassener Gegenstände auf elektrisch be­triebenen Eisenbahnen mit oberer Stromführung.

An Stelle des bisherigen deutschen Gesandten in Athen, Grafen Plessen, der bekanntlich als preußischer Gesandter nach Stuttgart geht, ist der derzeitige preußische Gesandte in Weimar, Prinz Natibor ausersehen.

Bei der Pariser deutschen Botschaft ist, wie das Berl. Tagebl." erfährt, der Posten eines Kolonialattachees neugeschaffen worden. Der bekannte Legationsrat Dr. Bu- miller, der langjährige Begleiter des Gouverneurs von Wißmann, auf dessen Reisen in Afrika, soll in diese Stell­ung berufen werden.

In der gestrigen Stadtverordneten ver- sammlung wurde Reg.-Rat Dr. Reicke mit 114 von 120 abgegebenen Stimmen zum zweiten Bürgermeister von Berlin gewählt; 5 Stadtverordnete hatten sich an der Ab­stimmung nicht beteiligt. Ferner wurde der bisherige un­besoldete Stadtrat Fischbeck mit 73 von 122 abgegebenen Stimmen zum besoldeten Stadtrat gewählt. 48 Stimm­zettel waren unbeschrieben, einer lautete auf den Reichs­tagsabgeordneten Dr. Barth.

Stuttgart, 4. Dez. DerStaatsanzeiger" veröffent­licht eine königliche Verordnung, durch welche der Wieder­zusammentritt des Landtages auf den 10. Dezember festgesetzt wird.

Iserlohn, 4. Dez. In der Stadtvevordneten-Stich- wahl der dritten Klasse siegte die liberale Bürger­partei mit einer Mehrheit von 48 Stimmen über die Sozialdemokraten, die vom Zentrum unterstützt wurden.

Breslau, 4. Tez. Bei der gestrigen Stadtver- ordneten-Stichwahl der dritten Abteilimg, welche in drei Wahlbezirken stattsindet, siegten die Kandidaten der rechts stehendm Parteien über die Sozialdemokraten mit großer Mehrheit.

Dresden, 4. Dez. DasDresdener Journal" meldet: Tas Befinden des Kronprinzen ist auch weiterhin durchaus zufriedenstellend. Nach Abschwellung des linken Unter­schenkels ist am vergangenen Montag der gepolsterte Draht­

schienenverband entfernt worden und durch einen Gips- Wasserglaö-Verband ersetzt worden, der das gebvochene Bein in guter Stellung fixiert erhält. Wie die Turchleuchtung mit Röntgenstrahlen ergab, liegt ein sehr steiler Schräg- bruch beider Unterschenkelknochen eine Handbreit oberhalb des Fußgelenkes vor, der, wie es bei solchen leicht der Fall ist. eine starke Neigung der Bruchenden zur Verschiebung zeigt. Es wird daher in einigen Tagen notwendig werden, den Verband in noch weiter korrigierender Stellung der Brnchenden zu erneuern. Bestimmt steht aber zu erhoffen^ daß die Heiluna ohne stwis^nfall in glatter Welse erfolge.

Ausland.

Wien, 5. Dez. Die deutschböhmischen Verständig« ungsVorschläge wurden heute abends der Regierung, dem Tschechenklub und sämtlichen Parteien des .Hauses über­mittelt. Die Regierung unterstützt die Vorschläge aufs Kräftigste. Die Tschechen dürften mit Gegenvorschlägen antworten.

Wien, 4. Dez. Von einer dem Hause Coburg nahe-, stehenden Seite wird bestätigt, daß Oberleutnant Matafsich- Keglovitsch mit der Prinzessin Louise von Coburg ge­sprochen hat. Letztere habe einen Befreiungsvorschlag Ma- tassichs abgelehnt, und den Wunsch ausgesprochen, Ma- tassich nicht mehr sehen zu wollen. Im übrigen zeige daZ Leiden der Prinzessin eine stetige Zunahme.

Brüssel, 4. Dez. Eine Anzahl hier ansässiger Bu­ren wendet sich an die Bevölkerung mit der Bitte um Gewährung einer Anleihe, zur Begründung einer neuen Kolonie in der Nähe ihres früheren Vaterlandes.

R o m, 4. Dez. Die der Kammer unterbreitete Petition­italienischer Klerikalen gegen das Ehescheidnngsgesetz hat 31/2 Millionen Unterschriften erhalten.

Brüssel, 4. Dez. Der Buren-General Delo­rey ist gestern abend wieder hier ein getroffen und im Hotel zum großen Monarchen abgestiegen. Er kam voll­ständig unerwartet, sodaß außer feiner Familie niemand am Dahnbofe zum Empfang anwesend war. General Botha ist ebenfalls gestern aus London wieder hierher zrückgekehrt.

London, 4. Tez. Aus dem gestern veröffentlichten Blaubuch über dieRäumungShanghais gebt hervor, daß der deutsche Botschafter Graf Wolff-Mettemich in einer Note an Lord Lansdowne vom 1. November unter anderem mitteilte, daß die deutsche Regierung sowohl von der chinesischen Zentralregierung als von den beiden Vize­königen die Erklärung erhielt, daß China keines seiner souveränen Rechte aufgeben und keinem gegen den Grund­satz derOffenen Thür" gerichteten Vorzugsrechte zustim­men werde. Tie dritte von Deutschland erhobene Beding­ung sei demnach erfüllt.

Madrid, 4. Tez. Der gestern in Srense fe ft genom­mene Anarchist Perez Pulgar wurde hierher ge­bracht. Tie Polizei hält ihn für einen Spanier, der einen bestimmten Auftrag hatte und keineswegs geistesgestört ist. Nach anderen Anarchisten, welche mit Pulgar in Verbindung gestanden haben, wird gesucht.

Madrid, 4. Tez. Die Abendblätter veröffentlichen eine Depesche aus Tanger, in der es heißt, die Trupven des Sultans hätten ein schweres Gefecht mit oen Aufständischen im Gebiete der Zernrnurkabylen gehabt. Ter Sultan sei beinahe gefangen genommen toorben. Seine Truppen hätten große Verluste erlitten.

Athen, 4. Tez. Der König beauftragte TelyanniA mit der Neubildung des Kabinetts. Beim Ver­lassen des Schlosses wurde Delyannis von der Menge lebhaft begrüßt. Als Mitglieder des künftigen Kabinetts werden Skuzes, Mavromichalis und General Srnolenski genannt.________________________________________________

Deutscher Reichstag.

(Abendsitzung.)

Am Bundesratsttsche: Graf Posadowsky.

Um 7 Uhr eröffnet Graf Balle st rem die Sitzung wieder mit der Mitteilung, daß ihm fur& vor der Ver­tagung der Abg. Sachse (Soz.) den Antrag überreicht habe, die Anmerkung der Tarifstelle 196 (Grenzt) er kehr für gewöhnliche Backware) auf Grund des § 21 Abs. 2 zur anderweitigen Beschlußfassung und Berichterstattung einer Kommission zu überweisen. (Große Unruhe.) Ueber dis Frage sei aber bereits beim Antrag Stockmann Beschluß ^gefaßt worden, der Anttag Sachse also unzulässig.

Abg. Sachse (Soz.) glaubt dennoch, daß fein Anttag nicht nur zulässig, sondern notwendig sei, weil die An­merkung, wonach der Bundesrat Bestimmungen für den Grenzverkehr erlassen kann, in der Kommission noch nicht geklärt fei. Er verbreitet sich eingehend über den sachlichen Inhalt der Anmerkung.

Präsident Graf Ballestrem: Ich habe Ihnen voll­ständige Latttude bisher gelassen, weil ich Sie als den Vater des Antrages nicht beschränken wollte in der Quali­fizierung Ihres Kindes (Heiterkeit); aber ich bitte jetzt, sich auf die Frage zu beschränken, ob der Anttag zulässig ist.

An der weiteren Debatte beteiligen sich die Abgg. Stadt­hagen, Deine, Stockmann und Ledebour. Tas Daus ent­scheidet sich mit großer Mehrheit für die Auffassung des Präsidenten, daß der Anttag Sachse geschäftsordnungsmäßig zurzeit unzulässig ist.

Darauf berichtet Abg. Müller-Sagan über den Zweiten Abschnitt deS Zolltarifes Nr. 210214 (Mineralische und ftssile Rohstoffe, Mineralöle, darunter Petroleum re.

Abg. Wurm (zur ^seschäftSordnungtz hat in dem Refe­rate einen Punkt vermißt, der für Berlin von besonderer Wichttgkeit sei. Der hohe Zoll auf Mineralöl mache eS unmöglich, eine hochwichtige neue Industrie in Deutschland