Ausgabe 
5.8.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 181 Erstes Blatt.

152. Jahrgang

Dienstag 5. August 1902

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kefstfchen Landwirt die Siegener Kamillen, blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brü h l'schen Univers.-Buch- u. Stein­druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

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Adresse für Depeschmr Anzeiger Gießen.

tzernsprechanschlußNr.51.

Eichener Anzeiger

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen

Bezugspreis, monatlich 7bPf.,viertel» jährlich Mk. 2L0; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post Mk. 2.viertel- jährt. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12 Pf^ auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: für den poliL u. allgem« Teil: P. Wittko- für »Stadt und ßcmb* und Gerichtssaal": Curl Plato; für den An­zeigenteil: Hans Deck.

Ä3

Gießen, den 1. August 1902.

Betr.: Feier des Namenstags Sr. Königl. Hoheit des Groß­herzogs.

Die Großh. Kreisschulkommission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir beauftragen Sie, rubr. Fest am 25. d. M. in der seither üblichen Weise in den Ihnen unterstehenden Schulen feum zu lassen.

I. V.: Dr. Wagner.

Gießen, den 1. August 1902. Mr.: Die Feier des 2. September.

Die Großh. Kreisschulkommisfion Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir beauftragen Sie, rubr. Fest wie seither in den Ihnen unterstehenden Schulen feiern zu lassen.

I. V.: Dr. Wagner.

Gießen, 1. August 1902. Betreffend: Die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungs­schulen.

Die

Großh. Kreis-Schulcommission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern Sie daran, daß die Schülerlisten in rubr. Betr. bis Ende des Monats an uns einzusenden sind.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß nach § 6 pos. 2 a. b. c. d. des Ministerialausschreibens vom 13. Juli 1875 in die Listen alle schulpflichtigen Schüler einzutragen sind und bei von auswärts Eintretenden die betr. Gemeinde anzugeben ist.

Die aus Ihren Gemeinden in andere Gemeinden über- 'tretenden Schüler sind getrennt von den anderen aufzuführen und dahinter ist zu bescheinigen, daß die nötige Mit­teilung an den Schulvorstand der betr. Gemeinden erfolgt ist. pos. 2 c.

Die Verzeichnisse sind nicht, wie vereinzelt geschehen, Hurch die Lehrer, sondern durch die Vorsitzenden der Schul­vorstände mit Begleitbericht an uns einzusenden.

Zugleich fordern wir Sre auf, etwa einlaufende Gesuche um Dispensation vom Besuche der Fortbildungsschule, auch ifpätestens bis zum 1. September ds. Js. an uns gelangen -zu lassen, da wir später einlaufende Gesuche nicht berücksich­tigen können.

In den einzusendenden Listen ist bei allen außerhalb in Arbeit stehenden Schülern der Arbeitsort und Arbeitgeber aufzuführen, desgleichen bei jeder Ueberweisung. Diejenigen Schüler, welche überwiesen werden wollen, haben dies jetzt schon zu erklären, damit eine rechtzeitige Ueberweisung möglich ist. Schüler, die nach Gießen überwiesen werden, sind darauf aufmerksam zu machen, daß der Unterricht dortselbst bereits am 15. Oktober beginnt und daß sie sich pünktlich hier zu melden haben bei Vermeidung der Zurückweisung von: Un­terricht in Gießen. Wir halten eine Ueberweisung von Schülern von ihrem Wohnort nach dem Beschäftigungsart nur dann für rätlich, wenn der betr. Schüler voraussichtlich längere Zeit die Schule in seinem Beschäftigungsart be­suchen will.

Die Unterrichtszeit bleibt, wie in der Verordnung vom 6. Oktober 1900 gefordert, bestehen. Gesuche um Verwilligung

späterer Unterrichtszeit sind zugleich mit den Listen einzureichen und ist in diesen Gesuchen genau anzugeben, welche Schüler eine längere Wegstrecke zurückzulegen haben und wie lang dieselbe (in Kilometern ausgedrückt) ist, und ob dieselben dauernd so entfernt beschäftigt sind.

I. V.: Dr. Wagner.

Gießen, 1. Aug. 1902.

Betr.: Den Termin für die Einsendung der Kirchenrech­nungen pro 1901/1902.

Das Grsßherzogliche Kreisamt Gießen

an die evangel. Kirchenvorstände des Kreises.

Der späteste Termin für die Ablieferung der Kirchen­rechnung an Sie ist auf Ende August festgesetzt.

Da dieser Termin vielfach seitens der Rechner nicht ein­gehalten worden ist, beauftragen wir Sie, dieselben ent­sprechend zu bedeuten, und uns die erfolgte Abgabe bis zum 1. September l. I. anzuzeigen, event. zu berichten, daß der Ablieferungstermin vom Kirchenrechner nicht ein­gehalten wurde. Die Rechnungen müssen Ihrerseits bis spätestens Ende September an Großh. Oberrechnungs­kammer, Justiftkatur II. Abteilung, eingereicht werden.

Mit der Anzeige an uns ist gleichzeitig der Nachweis über den an den evang. Zentralkirchenfonds abzuliefernden Ueberschuß des Einkommens der Pfarrstelle einzusenden.

Der aufzustellende Nachweis des Ueberschusses muß ge­nau der Vorschrift des Amtsblattes Großh. Ober-Konsisto­riums Nr. 14 vom 17. Juni 1884 entsprechen.

Wir machen endlich noch besonders darauf aufmerksam, daß die Filialgemeinden, welche ihre Gehaltsteile an den Kirchenfonds der Pfarrgcmeinde abzuliefern haben, von Aufstellung und Vorlage des obenerwähnten Nachweises ent­bunden sind.

I. V.: Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Tas nachstehend abgedruckte Reichsgesetz vom 28. Mai 1894, betr.Ten Schutz der Brieftauben und den Brief- tauben-Verkehr int Kriege", bringen wir nebst den hier^r erlassenen Ausführungsbestimmungen wiederholt zur öffent­lichen Kenntnis.

Gießen, am 1. August 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen-

I. V.: Dr. Wagner.

(Nr. 2182.) Gesetz, betreffend den Schutz der Brie fi­taub en und den Brieftauben-!Verkehr im Kriege. Vom 28. Mai 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Teutscher Kaiser, König von Preußen rc.

verordnen im Namen des Reiches, nach erfolgter Zu­stimmung des Bundesrates und des Reichstages, was W 6 1.

Tie Vorschriften der Landesgefetze, nach welchen das Recht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach, welchen im Freien betroffene Tauben der freien Zueignung oder der Tötung unterliegen, finden auf Militärbrieftauben keine Anwendung.

Tasselbe gilt von landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigentümer des letzteren gehören.

§ 2.

Insoweit auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen Sperrzeiten für den Taubenslug bestehen, finden dieselben auf die Reiseflüge der Militärbrieftauben keine Anwendung. Tie Sperrzeiten dürfen für Militärbrieftauben nur einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens je zehn Tagen im Frühjahr und Herbst umfassen. Sind länger als zehn­tägige Sperrzeiten eingeführt, so gelten für Militärbrief- tauben immer nur die ersten zehn Tage.

§ 3.

Als Militärbrieftauben im Sinne dieses Gesetzes gelten Brieftauben, welche der Militär-(Marine-)Verwaltung ge­hören ober derselben gemäß den von ihr erlassenen Bov- schriften zur Verfügung gestellt, und welche mit dem vor­geschriebenen Stempel versehen sind.

Privatpersonen gehörige Militärbrieftauben genießen den Schatz dieses Gesetzes erst dann, wenn in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat.

§ 4.

Für den Fall eines Krieges kann durch Kaiserliche Ver­ordnung bestimmt werden, daß alle gesetzlichen Vorschriften, welche das Töten und Einfangen fremder Tauben gestatten, für das Reichsgebiet oder einzelne Teile desselben außm Kraft treten, sowie daß die Verwendung von Tauben zur Beförderung von Nachrichten ohne Genehmigung der Mili­tärbehörden mit Gefängnis bis zu drei Aionaten zu be­strafen ist.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter» schrist und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1894.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Caprivi.

Bekanntmachung, die Ausführung dcs Reichsgesetzes vom -6. Mai 1894 über den Schütz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege betreffend.

Vom 10. Dezember 18914.

Tie von dem Bundesrat in seiner Sitzung vom 8. No­vember d. I. beschlossenen, im Zentralblatt für das Deutsche Reich Nr. 49 vom 30. v. Mts. veröffentlichten nachstehenden Ausführungs-Bestimmungen zu dem Gesetz vom 28. Mai d. I. (ReichDgesetzblatt S 463) werden hiermit zur öffentlichen Kenntrtis gebracht.

1. Als Stempel zur Bezeichnung der Militärbrieftauben, ohne Unterschied, ob sie der Milltär-(Marine-)Verwal- tung oder Privatpersonen gehören, dient das Kaiser­liche Wappen in beistehender Form und Größe.*) Der Stempel wird auf der Innenseite beider Flügel auf- gedrückt.

2. Jede Privatperson, welche MUitärbrieftauben halten will, muß Mitglied eines Vereins sein, der dem Ver­band deutscher Briestaubenliebhaber-Vereine angehört und statutengemäß seine Brieftauben der Militär- (M ar ine-)>Ver Wallung zur Verfügung stellt.

Jeder Verein erhält zur Abstempelung der seinen Mitgliedern gehörigen Militärbrieftauben einen Stempel, der von dem zuständigen Kriegsministerium (Reichsmarineamt) beschafft wird und dessen Eigen­tum bleibt.

3. Die Ortspolizeibehörden erhalten alljährlich im Lause des Dezember durch die vorgesetzten Verwaltungs­behörden denen das zuständige Kriegsministerium die erforderlichen Unterlagen zukommen läßt Ber-

*) Vergl. Zentralblatt für das Deutsche Reich Nr. 49.

Feuilleton.

Rudolf Presber, einer der talentvollen jüngeren Söhne unserer Nachbarstadt Frankfurt, ist nach kleineren dramatischen und feuilletonistischen Erfolgen nun unter die lyrischen Dichter gegangen. Seine AbhandlungenVom Theater um die Jahrhundertwende", bei Greiner und Pfeiffer in Stuttgart erschienen, haben wir bereits wieder- holl an dieser Stelle anerkennend erwähnt.Aus dem Land der Liebe", (Verlag von Dr. Ehsler u. Cie., Berlin), betitelt er seine Gedichte, und sie sind von Walther Caspari mit einem eigenartigen, nach Idee und Ausfüh­rung den Gedichten sich anpassenden, sehr ansprechenden Buchschnruck versehen worden. Es ist ein Dtchter, der darin zu uns spricht, und es ist Poesie, was er in seinen Versen uns bietet. Freilich, es ist nicht gerade eine Lyrik, wie man sie Backfischchen auf den Geburtstagstisch zu legen pflegt, der Dichter entnimmt seine Stoffe dem Leben, pflückt seine Blumen vom Wege, und daß der nicht immer ein ausgetretener Promenadenweg ist, sondern auch einmal tief durch die Wälder und Haine, hoch über die Berge führt, wird ihm Dank wissen, wer an solch frischer Unmittelbarkeit der Dichtung sich erfreut und dem kecken Humor, mit dem auch einmal von einer Entgleisung die Rede ist, zugänglich ist. Ueberall in diesen Versen begegnen wir einem dich­terischen Empfinden, quellender Lebenslust, mutiger Kampf­begier. Kecker Uebermut tritt uns darin sprudelnd ent­gegen, aber oft genug sind auch Töne tieferer und ernster Lebenserfassung angeschlagen. Moderne Ideen sind es, die seine Gedichte gerade so anziehend machen. Auch Männer werden an diesen Dichtungen Freude haben und Frauen, so sie nicht allzu prüde sind, werden dem Dichter ganz gern in seinLand der Liebe" folgen.

Maurice Maeterlinck, Zwei Singspiele. Blaubart und Ariane. Schwester Beatrix.

Deutsch von Friedr. v. Oppeln-Bronikowski. (82 S) Leipzig, Eugen Diederichs. 3 Mk. In der ersten Dichtung,Blau­bart und Ariane", einem Stück in drei kurzen Aufzügen, giebt Maeterlinck wohl so etwas wie den Versuch einer fünft» lerischen Gestaltung der mobernen Frauenfrage. Inmitten ber tragischen Frauengestalten, bie uns bie mannigfachen Arten ber Weib-Psyche symbolisieren sollen, siegt bie Licht­bringerin Ariane über Blaubart (basMännliche Prinzip") unb führt bie wiberstrebenben Schwestern durch Anmut unb Weisheit ber Erlösung näher. Die Symbolik ist nur leiber sehr verschwommen unb bie einzelnen Frauengat­tungen in bebauerlicher Oberflächlichkeit bargestellt. Ganz anders dagegen die zweite, wesentlich bedeutendere dramatische Dichtung. Hier bewegt sich der Dichter auf dem Boden der Legende. SeineSchwester Beatrix" beruht aus dem gleichen Legendenstoff, den Gottftied Keller unter dem TitelDre Jungfrau und die Nonne" erzähll. Die heilige Jungfrau versieht den Dienst für eine Nonne, die aus dem Kloster entweicht, während fünfundzwanzig Jahren bis zu deren Rückkehr. Wer wie verschieden von Kellers Humor behandelt Maeterlincks Ernst diesen Stoff! Nicht eine glückliche Gattin und Mutter kehrt wie bei Keller ins Kloster zurück und bringt der heiligen Jungfrau ihre acht Söhne als schönstes Dankgeschenk dar. Die Schwester Beatrix, die aus Liebe zu dem Prinzen Bellidor mit diesem entflieht, muß einen kurzen Glücksrausch mit langen Qualen, mit Sünde, Schmach und Schande, bezahlen. Eine Unglückliche, vom Leben Gebrochene, kommt sie wieder, will den Schwestern ihre Sünden bekennen, sieht sich aber gleich einer Heiligen verehrt. Denn die Jungfrau, in Beatrix' Geftall, that im Kloster die demütigsten Dienste und vollbrachte die holdesten Wunder. Die himmliche Liebe weiß alles, verzeiht alles! Sie entwaffnet die Strafen, welche die Kirche verhängen wlll, und in sanfter, er­lösender Gestalt naht ber Tob ber Schwester Beatrix. Der Dichter hat auch hier an ein Zusammengehen seiner

Dichtung mit Musik gedacht. Die Rornanttk hatte von jeher einen Zug zur Musik, die der geeignetste Ausdruck für die Well des Wunderbaren ist und bie eigentlichste Sprache ber Seele. Bei rein innerlichen Vorgängen auf ber Bühne wirb nur burch die allerfeinste Wiedergabe das Wort in ähnlicher Weise wirken. Maeterlincks Dichtungen sind ein Beispiel dafür. Der Dichter hat sich bisher, innerhalb bestimmter, selbsterzogener Grenzen bewegt. Nun> ist er auf einem neuen Wege begriffen, dessen dichterische, Ergebnisse noch abzuwarten sind. Nicht umsonst hat Ariane den im Schicksalskerker Gefangenen die Thür aufgethcm und sie auf Natur und Leben hingewiesen. . . .

Neue, neunte Lieferungs-Ausgabe von Stielers Hand-Atlas, 100 Karten in Kupferstich, herausgegeben von Justus Perthes' Geographischer Anstall in Gotha. (Erscheint in 50 Lieferungen, jede mit 2 Karten, zu je 60 Pfg.) 5. Lieferung: Nr. 62, Inner-Asien in 1:7 500000, von B. Do mann; Nr. 78, Australien, Bl. 2, in 1:5 000 000, von Dr. H. Haack Die so kühnen wie er­folgreichen wissenschaftlichen Eroberungszüge Sven Hedins in Zentralasien haben das Interesse der zivilisierten Welt in gesteigertem Maße den Sand- und Eiswüsten Tibets, zugewendet. Die vorliegende Karte Inner-Asiens vereinigt Reichhaltigkeit mit Uebersichtljchkeit und Schönheit, die Forschungsresultate von Hedins Reisen in den Jahren 1894 bis 1897 sowie die zahlreicher russischer und englischer Forscher der jüngsten Zeit sind selbstverständlich darin verarbeitet. Die Karte steht daher aus der Höhe ber Zeit; sie bietet ein treffliches Bild der Einöden' Inner-Asiens, und der gigantischen Gebirgwelt seiner westlichen Nach­barländer. Mit dem zweiten Blatt der Lieferung, welches den nordöstlichen Teil Australiens barstellt, beginnt Dr. Haack eine Karte bes kleinsten Weltteils, bie loeber in früheren Ausgaben von Stielers Handatlas selbst noch in andern großen deutschen Handatlanten chres gleichen hat.