Ausgabe 
5.7.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 155 Erstes Blatt.

152. Jahrgang

Samstag 5. Juli 1903

^-scheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Zamllien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Univers.-Buch- u. Stein­druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

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Adresie für Depeschen: Anzeiger Gießen.

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

VezugspreiSr monatlich 75 Pf., viertelB jäbrlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen inonatlich 65 Pf.; durch diePost Mk. 2. viertel» jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12Pf, auswärts 20 Pfg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko: für »Stadt und Land* und Gerichtssaal*: Curt Plato; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Ab-

Jean Falk, Vorsitzender.

Engelbach, Sekretär.

sich den für

gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und dürste e§ empfehlen, nur dieses zu benutzen. Das Formular tragt Stempel der Kammer und ro*rb von dem Sekretariat 10 Pfg. das Stück abgegeben.

Die Nichtbcfolgung der ordnungsgemäßen Au- und

Meldungen und die Unterlassung des Abschlußes eines schrift­lichen Lehrvertrags zieht gemäß den §§ 108n u. 1504a G.-O. Geldstrafen bis zu 20 Mk. nach sich.

Die Kammer wird die Befolgung der Vorschriften für das Lehrlingswesen durch einen von ihr eingesetzten Ausschuß für das Lehrlingswesen und durch von ihr ernannte Beauf­tragte überwachen lasten. Letzteren ist während der Betriebs­zeit der Zutritt zu den Werkstätten und Unterkunftsräumen sowie den sonst in Betracht kommenden Räumlichkeiten zu gestatten und Auskunft über alle Gegenstände zu geben, welche für die Erfüllung chres Auftrages von Bedeutung sind (§ 94 c der G.-O.)

Darmstadt, 24. Juni 1902.

Handwerkskammer zu Darmstadt.

faßt wird.

Mit Bezug auf die kürzlich gerügte Ansammlung von Schlamm und Straßen keh richt am Ende der Wiesen st raße teilt Bürgermeister M e c u m mit, daß nach Bericht des Stadtbauamts Srraßenkehricht nur zur Auffüllung von Vertiefungen verwendet sei, Schlamm aus Sinkkästen dagegen nicht abgelagert würde; er hchie veranlaßt, daß auch die Ablagerung von Straßenkehricht

Wahlrecht und Wahlpflicht.

Zu den für Zeiten der Wahlbewegung am meisten charakteristischen Erscheinungen gehört die Teilnahmlosig- keit weiter Volkskreise und zwar gerade derjenigen, welche durch ihre Bildung wie durch ihre soziale Stellung am meisten berufen wären, anderen den Weg zu weisen. Ein Grund dieser Erscheinung ist leicht zu verstehen: Gerade die Kernfrage des Wahlkampfes, die Frage der Vertretung egoistischer wirtschaftlicher Interessen, ist am wenigsten dazu geeignet, einen idealen Schwung zu erzeugen. Und die vielen unerfreulichen Erscheinungen, welche bei Wahl­kämpfen hervortreten: die Zersplitterung und Verhetzung der Parteien, das Kleinliche des Kampfes u. dgl., daß muß gerade die Höhergebildeten und die vornehmer Gesinnten, in welchem politischen Lager sie sich auch finden mögen, am meisten von dem politischen Kampsplatze zurückhalten.

Allein man muß die Frage aufwerfen: kann und darf eine solche Verstimmung auch das praktische Verhalten regu­lieren, ist sie ein sittlich ausreichender Grund, um sich der Erfüllung bürgerlicher Pflichten zu entziehen? Die Frage kann nur mit einem runden Nein beantwortet werden, und

Sitzuvg der Stadtverordneten.

Gießen, 4. Juli 1902.

Anwesend Bürgermeister Mecum, der Beigeordnete Grüneberg, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, Hanau, Haubach, Huhn, Jann, Keller, Kirch, Krumm, Löber, Loos, Orbig, Pirr, D'r. Schäfer, Schiele, Schmall und Wallenfels.

Entschuldigt: Beigeordneter Georgi, die Stadtverord­neten Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Dr. Gutfleisch, Heichelheim, Helfrich, Petri, Heyligenstaedt.

Bürgermeister Mecum giebt vor Eintritt in die Tagesordnung der Genugthuung über den Verlauf der Feier der Immatrikulation des 1000. Studenten Aus­druck; er könne feststellen, daß das Fest Anklang gefunden und gut verlaufen sei. Stadtvorstand und Bürgerschaft haben sich zahlreich beteiligt; der Rektor der Universität habe ihn beauftragt, seinen und der Universität Dank der Versammlung abzustatten unb seiner Freude über das zwischen Stadt und Universität bestehende gute Einver­nehmen Ausdruck zu geben. Der Bürgermeister gab seinen Dank der Mirgerschaft gegenüber Ausdruck für ihre Be­teiligung; er hoffe, daß die guten Beziehungen weiter bestehen und sich angesichts der bevorstehenden 300 jährigen Jubelfeier der Universität festigen; ec danke auch dem Komitee für die aufgewandte Mühe und A-cheit, sowie den Bierbrauereien und Handwerkern, die zum guten Ge­lingen des Festes beitrugen.

Hierauf gelangt ein Schreiben des Stadtbaurats Schm an dt zur Kenntnis der Versammlung, worin der­selbe mitteilt, daß er in den Vorstand der Kölner Jmmo- bilieiwcsellschaft eingetreten sei, und seine Stelle für den 30. September unter Verzicht auf Ruhegehalt kündige; er bitte nur, ihm schon mit dem 15. September zu ent­lassen, da für diesen Tag der Eintritt in seinen neuen Wirkungskreis gewünscht werde. Die Versammlung ist da­mit einverstanden, daß der Beschluß hierüber später ge-

Arbeit, und diese vollzieht sich niemals ohne Störungen und Hemmnisse und Verdruß und Verstimmung erregende Widrigkeiten, weil es im harten Aufeinanderstoßen der Dinge lund der Menschen eben nirgend etwas Unbegrenztes! und Vollkommenes giebt und geben kann, am wenigsten innerhalb der politischen Thatigkeit, wo die Dinge und Menschen am unvermitteltsten und gleichsam mit der brei­testen Fläche aufeinander stoßen.

Es ist begreiflich, ja es ist durchaus zu billigen, wenn der geistig Vorgeschrittene sich gegen derartige Widrigkeiten eine gewisse Schutzwehr schafft, indem er zu einem allge­meineren, von oen Tagesereignissen und Interessen weit entfernten Standort flüchtet, aber nicht dauerno, nicht dann, wenn der Augenblick seine praktische Mitwirkung for­dert. In diesem, letzteren Falle hat Die Berufung all­ein en angeblich höheren Standpunkt, den man über den Dingen und über den Parteien entnimmt, keine Be­rechtigung mehr. Gewiß kann und sollte es für jeden immerfort Augenblicke geben, wo er sich auf einen höheren Standpunkt stellte, als auf die Zinne der Partei, das Dau­ernde der gegenwärtigen Erscheinungen überdenkend, sie in ihrer Gesamtheit zu übersehen sucht. Aber das alles darf nicht so weit gehen, daß die Stärke der Entschließung durch die Blässe des Gedankens angekränkelt wird, daß die angestrebte Objektivität ein Hindernis wird, mutig und affektvoll Partei zu ergreifen in den Kämpfen, ohne die nun einmal keine menschliche Höherentwickelung stattfin- den kann.

Es ist in unserem hessischen Landtaaedie Forderung gestellt worden, daß das allgemeine Wahl recht ergänzt werden niüsse durch die allgemeine und gleiche Wahl­pflicht. Der Gedanke hat sicherlich viel Sympathisches. Denn einmal würde auf diese Weise das Ergebnis der Wahl ein viel zuverlässigeres Bild von der Stimmung des Landes bieten als heute, wo die politische Leidenschaft durch die Enthaltsamkeit der besonneneren Elemente viele Vor­teile hat, sondern es wäre damit auch eine gerechte For­derung erfüllt, weil Rechte und Pflichten sich immer gegen­seitig fördern und ergänzen müssen. Nur der Gedanke, der Zwangsgewalt des Staates diese Pflicht anzuvertrauen, sollle außer Betracht bleiben. Denn die Ausübung einer so erzwungenen Pflicht würde moralische Uebel im Ge­folge haben, sie würde aber auch den Staat, wie wir bereits gestern ausführten, mit einer Aufgabe belasten, die zahllose Unzuträglichkeiten im Gefolge hätte, von denen die Notwendigkeit einer ausgedehnten Kontrolle noch das geringste wäre.

Das Ziel, das Bewußtsein der Wahlpflicht möglichst allgemein zu machen, kann nicht zwangsweise, son­dern muß durch rein ethische Einwirkungen, auf dem Wege fortschreitender Erziehung erreicht werden. Ganz be­sonders kommen hierbei die Höhergebildeten in Betracht, auf welche die Verfechtung wirtschaftlicher Interessen nicht eine solche Einwirkung ausübt als in anderen Volkskreisen. Gerade ihre höhere Einsicht muß immer wieder nachdrück­lich durch das Gefühl der sittlichen Verantwortung ergänzt werden. Goethe hat dafür eine ganz einfache Richt­schnur des Verhaltens auf gestellt:Was ist unsere Pflicht? Die Forderung des Tages."

man darf hinzufügen: Gerade einen je höheren Grad geistiger und sozialer Kultur jemand erreicht hat und je leichter er deshalb durch Erscheinungen einer niedrigeren ethisch-sozialen Kultur berührt und verletzt wird, desto mehr erwächst chm die Pflicht solchen Stimmungen nicht nach­zugeben, sondern sie von einem höheren ethischen Stand­orte aus zu überwinden.

Friedrich Albert Lange, der .Verfasser der be­rühmtenGeschichte des Materialismus", die jeder fleißig studieren sollte, der es ernst yrit sich und dem Leben meint, hat einmal das schöne Wort ausgesprochen: Reichtum ist ein Amt. Man könnte ihm ein anderes zur Seite stellen: Auch Bildung ist ein Amt, d. h. sie legt dem, der sie besitzt, die sittliche Pflicht auf, sie nicht lediglich sybaritisch für sich und zur Steigerung der eigenen Genußfähigkeit zu verwenden, son­dern sie soweit als möglich zum Dienst der Allgemeinheit ________M_,__R___, ... .... M v

nutzbar zu machen. Dazu bedarf es praktisches ^rktbätigerjeingestellt werde. Stadtv. Schwall bemerkt, daß der

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht/ daß dem Karl Retter zu Gießen die Konzession als Agent der Societe Anonyme de navigation Beige-Americaine (Red- Star-Linie) in Antwerpen erteilt worden ist.

Gießen, den 4. Juli 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- ___________________v- Bechtold.___________________

Bekanntmachung.

Betr.: Die Regelung des gewerblichen Lehrlingswesens.

Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß alle Lehrlinge, welche innerhalb des Großherzogtums eine handwerksmäßige Ausbildung erhalten, bei dem Sekretariat der unterzeichneten Kammer anzumelden sind. In gleicher Weise ist der etwaige Austritt eines Lehrlings aus der Lehre unter Angabe des Grundes anzuzeigen.

Die Anzeige ist spätestens 4 Wochen nach dem Ein- bezw. Austritt auf vorgeschriebenem Formular durch die Lehrmeister zu bewirken. Die Zuuuugen haben für ihre Mitglieder am 1. Januar und 1. Juli j. I. ein Verzeichnis der ein- und ausgetretenen Lehrlinge ebenfalls auf vorgeschriebenem Formular bei dem Sekretariat einzureichen.

Diese Anmeldungen muffen außer dem Namen und genauer Adreffe des Lehrmeisters enthüllen:

a) Vor- und Zunamen, Geburtsort, Tag und Jahr der Geburt, sowie Wohnung des Lehrlings,

b) Bezeichnung des Handwerks, in welchem der Lehrling auszubilden ist,

c) Beginn und Dauer der Lehrzeit.

Formulanen können unentgeltlich von deut Sekretariat der Kammer bezogen werden.

Gleichzeitig machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß gemäß § 126 b der G.-O. die Lehrverträge schriftlich abzuschließen sind, sowie daß die Lehrmeister die Verpflichtung haben, der Handwerkskammer auf Erfordern den Lehrvertrag eiozureicheu.

Wir haben ein Lehrvertragsformular festgestellt, das allen

Kehricht nicht nur zum Füllen der Erdlöcher, verwendet, sondern anfgehänft worden sei.

Karl Dorf eld von Wieseck beabsichtigt, an der Mar­burgerstraße, in dem Dreieck zwischen letzterer und dem nach Wieseck führenden Diebsweg ein Wohnhaus, in dem Wirtschaft betrieben werden soll, zu errichten. Me Bau- depntation hat beantragt, das Gesuch nicht zu befürworten, da das Gebäude zu weit von der Stadt entfernt zu stehen komme. Stadtv. Pirr ist für Befürwortung des Ge­suchs, da der Stadt keinerlei Kosten und Verpflichtungen erwachsen. Bürgermeister Mecum entgegnet, daß ein Fluchtlinienplan für den Diebsweg nicht vorliege, man könne nicht wissen, wie sich später das Straßennetz in dieser Gegend stelle, auch müsse man später mit größerer Grundentschädigung rechnen. Stadtv. Euler schlägt vor, für diesen Fall ein Abkommen mit dem Gefuchsteller zu treffen. Bürgermeister Mecum erwidert, daß dann immer noch Bedenken wegen der Straßenfluchtlinie blieben. Stadtv. Emmelius befürwortet das Gesuch auf Grund ihm vom Gesuchsteller gemachter Zugeständnisse. Stadtv. Schmall bemerkt, daß die jetzige Richtung der Staats­straße wohl nicht geändert werde, der Gesuchsteller ver­zichte auf Gas und Wasser. Stadtv. Hanau glaubt nicht, daß die Genehmigung des Gesuches eine Kollision mit der später festzufetzenden Baufluchtlinie im Gefolge habe. Stadtv. Schäfer macht auf die mit der Will­fahrung des Gesuchs entstehenden Konsequenzen aufmerk­sam, er ist für Ablehnung, weil man dann allen ähnlichen Gesuchen stattgeben müsse. Stadtv. Hanau weist daraus hin, daß man früher auf die äußere Frankfurter Straße bezüglichen Gesuchen auchstattgegeben habe. Bürgermeister Mecum will der Stadt die Möglichkeit gesichert wissen, später möglichst breite, dem mit der Ausdehnung der Stadt zunehmenden Verkehr entsprechend bequeme und dem Luft- und Lichtbedürfnisse der Bewohner reichlich ge­nügende Straßen zu bauen; er verweist hierbei auf das Provinzialsiechenhaus, bei dessen Anlage diesem Erfordere nis Rechnung getragen worden. Das Gesuch wird, nachdem die Stadw. Euler, Schaff st aedt und Haubach dessen Befürwortung empfohlen und Stadw. Kirch be­merkt, daß durch die Befürwortung des Gesuchs nicht auch die Bedürfnisfrage wegen einer neuen Wirtschaft bejaht fei, mit 11 gegen 10 Stimmen befürwortet.

Das Gesuch des Kon r ad bsam en um Erlaubnis zur Einrichtung einer Wohnung in feiner Feldscheuer in der Schwarzlach wird wegen zu großer Entfernung des' Gebäudes von der Stadt abgelehnt. Die Errichtung einer Militär schwimm an st alt am Wismarerweg wird nicht beanstandet.

Dackdeüermeister Kröck sucht unt Verlängerung des linksseitigen Trottoirs an der Rodheimerstraße vom Schlachtk^us bis zu seinen Häusern nach Die Versammlung tritt der Ansicht der Baudeputation, daß ein Bedürfnis zur Anlage eines befestigten Bürgersteiges an dieser Seite nicht vorliege, bei Stadv. Schmall weist auf die Ge­fährdung des Verkehrs vor dem Schlachthause an Markt­tagen hin; er halte die Hinzuziehung eines dritten Tier» arztes für nötig, damit die Untersuchung des Viehes rascher vor sich gehe; auch könne der Viehmarkt im Som­mer eine Stunde früher eröffnet werden. Bürgermeister Mecum bemerkt, daß der Bieberthalbahn wiederholt auf­gegeben worden, an b-er fragt. Stelle langsamer zu fahren/ dies sei aber nicht befolgt worden. Die Anregung betr. Früherlegung des Marktdeginns werde er der landwirt­schaftlichen Kommission unterbreiten. Stadw. Hanau spricht sich auch im Interesse der rascheren Abfertigung bei oer Viehuntersuchung für Heranziehung eines dritten Tierarztes aus. Bürgermeister Mecum erlkärt, daß darüber schon Verhandlungen stattgefunden; der hiesige Kreistierarzt habe sich dagegen ausgesprochen.

Dem Gesuch des H. Boller um Benutzung eines städti­schen Platzes neben seinem Grundstücke in der Frankfurter. Straße wird auf Widerruf und gegen Entrichtung einer An­erkennungsgebühr von jährlich 3 Mk. stattgegeben, desgl.

dem Gesuch des Weichenstellers Ludwig Matern um Überlassung der Heu- und Grummeternte auf der früher Reis'schen Wiese an der Klinikstraße.

Bürgermeister Mecum teilt mit, daß soeben auf das an den Kaiser anläßlich des Festes im Philosophenwalde gerichtete Huldigmtgstelegramm die Antwortdepeschje ein­gelaufen fei Dieselbe lautet:

Seine Majestät der Kaiser und König haben die Mel­dung von der Immatrikulation des 1000. Studenten an der Universität Gießen gerne entgegengenommen und lassen den aus diesem Anlaß versammelten Bürgern der Universität und ötabt für den Ausdruck ihrer treuen Ge­sinnung bestens danken.

Auf Allerhöchsten Befehl: Der Geheime Kabinettsrat.

Im Auftrage: v. V a l e n t i n i, Geh. Dberregterung^rat.

Dem Bäckermeister Carl Horn soll ein 100 Quadrat­meter großer tzolzlagerplatz am Lutherberg zu denselben Bedingungen wie seinem Vorgänger überlassen werden.

Bet der Lieferung von B a s a l t g r u s für 1901/02 mußte infolge Mehrbedarfs der vorgesehene Betrag von 1295 Mk. um 1167 Mk. überschritten werden. Der Mehr­kredit wird bewilligt.

Die vom Straßenbaumeister beantragte Anschaffung einer Handwalze für das Einwalzen von Kiesbanretten wird abgelehnt, desgl. die Beschaffung eines Fahrrades für den Straßenmeister, der Anschaffung eines Fahrrades sich das Personal des Stadtbauamts zum Preis von 165 ML zugestimmt iund die Lieferung dem Uhrmacher Schwab über­tragen. Stadw. Schmall will die zum Schutze gegen das Ueberfteigen in ihre Gärten von Privaten getroffenen Schutzvorrichtungen einer Prüfung unterzogen wissen; die­selben seien oft derart, daß sie Tiere und Menschen ße-