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5.3.1902 Zweites Blatt
 
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Mittwoch 5. März LNttS

Zweites Blatt.

152. Jahrgang

Schnlstratze 1.

Mhtefie für Depeschen: Anzeiger Gießen.

$mifpnd)anfrf)lnß Nr. 51

Nr.S4

Arschel»« 1«gNch außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessisch" Landwirt die Äehe»er ZamUittl. blätter viermal in der Woche beigelegl.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Univers.-Buch- u.Stene- druckerei (Pietsch Erben»

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen

z»ie Heutige Kummer umfaßt 12 Seiten.

Politische Tagesschau.

Die allgemeine wirtschaftliche Lage

tot Jahre 1901 schildert der Jahresbericht der Mainzer Handelskammer folgendermaßen:Die Voraussetzungen wirtschaftlicher Art, von deren Eintritt iw verflossenen Jahr eine Wiederherstellung gesunder Ver- hültnisse im deutschen Wirtschaftsleben erhofft wurde, sind zum größten Teil leider nicht eingetroffen, sodaß auch das abgelausene Jahr noch völlig unter dem Einflüsse des im Frühjahre 1900 plötzlich eingetretenen Rückschlages stand. Ihn die Ursachen des letzteren und seine unmittelbaren Folge­erscheinungen kurz zu wiederholen, so hatte eine fünfjährige Periode glänzenden Aufschwungs der Industrie in vielen -reisen übertriebene Erwartungen hervorgerufen, die, ver­schärft durch rein spekulative Momente, zu einer Ueber-Er- zeugung in zahlreichen Zweigen der Kewerbethätigkeit und zu einer mit dem wirklichen Bedarf schlechterdings nicht zu vereinigenden Vermehrung und Vergrößerung der Er- zeuaungsstätten führten. Als dies Mißverhältnis offen­kundig wurde, trat plötzlich eine so tiefgehende und allge­meine Entmutigung ein, daß auf der ganzen Linie der gewerblichen Erzeugung kaum ein Gebiet von dem Rückgang der Werte verschont blieb. Dabei waren die Industrien in besonders schwieriger Lage, welche für ihre Roh- und Dilfs- stoffe, in erster Linie Kohlen und Eisen, langsichtige Liese- rungsverträge abgeschlossen oder große Vorräte an solchen auf Lager genommen hatten, aber für ihre eigenen Erzeug­nisse die Preise nicht zu halten vermochten. Von diesem Punkte aus erwartete man daher auch vielerseits eine Er­leichterung der Lage, die indes zunächst nicht ein trat, da die Syndikate der Rohstofferzeugung an den getroffenen Festsetzungen glaubten festhalten zu müssen. Die Lage ver­schlechterte sich infolgedessen noch weiter und fand ihren Ausdruck in der Einstellung von Betrieben, in der Ein­schränkung der Erzeugnisse und im Rückgang der Preise, namentlich bei den weiterarbeitenden Industrien, der zum großen Teil direkten Verlusten für die Produzenten gleich/

Graf Bülow.

Man schreibt uns ferner aus Berl in, 4. März:

Tie auch in neuester Zeit wieder aufgetauchten Behaupt tmtgeu, daß die Stellung des Grafen Bülower­schüttert" sei, werden am besten beleuchtet durch die That- sache, daß der Kaiser fast Tag für Tag, in der Regel vormittags, dem Reichskanzler die Auszeichnung des Be­suches zuteil werden läßt. Ein Herrscher, der in diesem Mähe den Wunsch der Aussprache mit seinem ersten Rat­geber hat, denkt sicherlich nicht daran, den Mann seines Vertrauens durch eine andere Persönlichkeit zu ersetzen. Auch in unseren parlamentarischen Kreisen wird die Position des Grafen Bülow als durchaus fest erachtet, selbst in dem Fall, daß der Zolltarifentwurf nicht zu retten ist. Graf Bülow, der während der parlamentarischen Debatten zu Anfang dieses Jahres von parlamentarischen Sorgen einiger­maßen beeinflußt schien und eine sonst an ihm nicht ge­lohnte Reizbarkeit bekundete, hat inzwischen nach dem gegen­wärtigen Eindruck zu schließen, seine beruhigend stimmende Gemütsruhe und Heiterkeit wie der gewann en.

Deutsches Keich.

Berlin, 4. März. Der Kaiser hat der Direktion des Rvrdd. Lloyd in Bremen durch die preußische Gesandtschaft bei den Hanse-Städten mitteilen lassen, daß Prinz H einr ich sich über die Offiziere, Mannschaften und Betrieb des Schnell- dampftrsKronprinz Wilhelm" sehr befriedigt ausge­sprochen hat.

Die Bilanz des sozialdemokratischen Ber­liner Gewerk,chastshauses für das Jahr 1901 weist emen Verlust von nahezu 11000 Mark auf.

Tuesell, 4. März. Eine hier an,gehobene polnische Schuleroerbindung zählt- 17 Mitglieder und gehörte zum Geheim Kunde derMarianen". Es wurde nachqe- wr-sen, daß d.e Verbindung Beziehungen zu dem polnischen Natronalichatz m RapperSwpl habe. Auch mit den geheimen polnischen Studentenverbindungen soll sie Beziehungen unter- halten haben. a

Ausland.

Brüssel, 4. Mörz In der gestrigen Nachmittagzsitzung stimmten die deutschen Delegierten dem Wortlaute des Vertrages zwar grundsätzlich bei, sie haben aber über einzelne Punkte Bedenken geäußert und Abände­rungen beantragt die, obgleich nicht qerade wesentlicher Natur, dennoch die Unterzeichnung des Vertrages und den Schluß der Konferenz verzögern Mmfftenaldrrektor von Körner ist nach Berlin abgereist um dort einige Punkte aufzuklären. Am Zustandekommen der Konvention wird nicht gezweifelt, doch sind die Delegierten ch $lebenen Staaten über die neue Verzögerung un- rtrt. r ^ö1n' 4' . 2näri* Der deutsche Militärattache von Ehelms übermittelte heute dem Könige als Geschenk Kaiser Wilhelms vier chrnesischeKanonen aus der deutschen Kriegsbeute. Der König empfahl ihre Auf­stellung m der Engelsburg. y 1

Wien, 4. März. (Abgeordnetenhaus.) In der Debatte über das Budget bespricht Abg. Wielowski die Wirkung der Veterinärgesetze und Veterinärkonven- tionen und gibt seiner Freude darüber Ausdruck, daßbie preußische Grenze der nächstliegenden Regierungsbezirke Oppeln und BreSlau geöffnet sei. Redner beantragt eine Resolution, in der die Regierung aufgefordert wird, bei der deutschen Re­gierung die Wiedereröffnung der Grenze für den Schweine- export, wenigstens aus seuchenfreien Ländern Oesterreichs' anzuregen.

Sofia, 4. März. Professor Zaimow, den der Fürst von Bulgarien nach Petersburg gesandt hatte, damit er wegen seines beabsichtigten Besuches am Zarenhofe Erkundigungen einziehe, brachte eine enttäuschende Antwort. Aus Rücksicht auf das serbische Königspaar, das sich die Zarin durchaus nicht entschließen könne zu empfangen, müsse der Zar auch auf den Besuch desFürstenFerdinand verzichten.

Schwurgericht.

P. Gießen, 4. März.

Schon lange vor 9 llhr war der Zuhörevraum des Schwurgerichtssaales mit Menschen völlig besetzt. Der zur Verhandlung stehende Fall gegen den Schmiedemeister Heinrich Adam Linden st ruth von Gießen hat ja die Gemüter in unserer Stadt Monate lang erregt und be­sonders in den Kreisen der Handwerker und Kaufleute, mit denen Lindenstruth schon seit über 20 ^Jahren geschäftliche Beziehungen unterhält, sah man mit Spannung der Ver­handlung und deren Ergebnis für den gut beleumundeten Angeklagten entgegen. Einige Minuten nach 9 Uhr betreten die Geschworenen oen Saal, mit ihnen der Gerichtshof, der sich zusammenseüt aus Landgerichtsrat Sandmann als Vorsitzendem und den Landgerichtsräten Dr. Schäfer und Hellwig als Beisitzern. Der Angeklagte, der sich gegen Kaution auf freiem Fuß befindet, nimmt auf der Anklage­bank Platz. Als Verteidiger ist Rechtsanwalt Grünewald erschienen. Die Anklagebehörde tvird von Staatsanwalt R e u ß vertreten.

Bei Bildung der Geschworenenbank werden vom Staats­anwalt die unter den Geschworenen befindlichen 3 Gießener Herren abgelehnt, während auch der Verteidiger von dem Ablehnungsrecht ausgiebigen Gebrauch macht. Es wird, da die Verhandlung für zwei Tage vorgesehen ist, außer den 12 Geschworenen ein dreizehnter als lÄsatz bestellt. Ueber 30 Zeugen sind geladen; acht von diesen hat die Anklage geladen. Unter den Zeugen, von denen die von der Ver­teidigung geladenen fast nur Leumundszeugen sind, sind fast alle Berufsklassen vertreten. Als Schreibsachverstän- oiger sind erschienen Lehrer Leib-Gießen und der vom Verteidiger geladene Schulrat a. D. Grabow-Berlin- Wilmersdorf. Bon den Zeugen werden über die Hälfte vor­erst entlassen, um für nachmittags halb 4 Uhr wieder ge­laden zu werden.

Nach dem vom Vorsitzenden, Landgerichtsrat Sandmann verlesenen Anklagebeschluß wird dem Angeklagten zur Last gelegt, daß er am 1. Mai vor dem Amtsgericht Gießen einen ihm zugeschobenen Eid wissentlich falsch ge­schworen hat. Der Präsident giebt den Geschworenen ein kurzes Expose über den Sachverhalt: Lindenstruth stand seit Jahren mit dem Fuhrmann Georg Stühler hier in Geschäftsverbindung. Hieraus ergab sich eine Forderung zu Gunsten des Angeklagten in Höhe von 93.37 Mk., worüber er eine Rechnung ausstellte, die er der Firma Pt st o r Nachf. übergab mit der Bitte, vom Schuldner für ihn den Betrag einzuziehen. Pistor Nachfolger vermochte das nicht. Linden­struth klagte daher beim Amtsgericht Gießen auf Zahlung. In dem Termin behauptete Stühler, er habe auf die ge­samte Rechnung, die 103,37 Mk. betrug, zweimal je 10 Mk. an Lindenstruth bezahlt und legte hierüber als Beweis eine Rechnung vor, auf der diese bei den Abschlagszahlungen angeblich von des Angeklagten eigener Hand quittiert sein sollten. Lindenstruth bestritt damals, die zweite Zahlung erhalten zu haben, und ebenso bestritt er die Aechtheit des Quittungsvermerkes, der sogar seine Namensunterschr'ift trägt; er nahm auch weiter den ihm vom damals Beklagten Stühler zugeschobenen Eid an und leistete ihn am 1. Mai 1901. Die Anklage behauptet, dieser Eid sei falsch und zwar wissentlich falsch geschworen.

Der Angeklagte erklärt, er habe damals die Wahrheit beschworen, er behauptet, auf die fragliche Rechnung einmal 10 Mk. erhalten zu haben, und bleibt dabei, daß der zwette Quittungsvermerk sowie die Namensunterschrift nicht von ihm cherrührt. Nach einem Vortrag aus den Akten des Civilprozesses Lindenstruth-Stühler wird zur Zeugender^ nehmung geschritten.

Der Zeuge Fuhrmann Stühler erklärt: An einem Sonntag im Sommer 1899 fei der Angeklagte in seine Wohnung gekommen und habe ihm eine Rechnung über 103.37 Mk., wovon eine Zahlung in Höhe von 10 Mk. ab- quittiert war, eingehändigt. Seine Frau habe damals L. 10 Mk., zwei Rollen in 20 Pfa.-Stücken aus Silber oder Nickel gegeben, und dieser habe dann sofort den Betrag von der Rechnung abquittiert und seinen Namen unter die Quitt­ung gesetzt, sodaß das Nestguthaben noch 83.37 Mk. betragen habe. Die Zahlung wurde, wie Zeuge behauptet, in der Küche geleistet, seine Tochter habe Tinte und Feder zur Quittungsleistung herbeigeholt und auch den Stuhl geholt und an den Tisch gestellt, auf dem Lindenstruth die Qurttier- ung bewirkte. Dem Zeugen wird vorgehalten, daß der An­geklagte behauptet, er tmbe zwar einmal in der Stühlerschen Behausung 10 Mk. erhalten, dies sei aber nicht in der Küche, sondern in der Wohnstube gewesen, und diese 10 Mk.

seien auch von ihm auf der Rechnung abquittiert, es sei dies die erste und einzige Zahlung, die jener geleistet habe.

Landgerichtsrat Sandmann ermahnt den Zeugen Stühler, recht vorsichtig zu sein und es sich sehr zu über­legen, was er saae, denn er werde später vereidet toerben1 müssen, er giebt dem Zeugen zu bedenken, ob es denn nicht möglich sei, daß er sich vielleicht irre. Der Zeuge bleibt aber bei seiner Darstellung und behauptet, bte ersten 10 Mk.dZahlung habe er an den Angeklagten in dessen eigener Behausung gemacht. Stühler nimmt ebenso wie die darauf vernommenen Glieder der Stühlerschen Familie vor­erst unvereidet im Saale Platz.

Die Ehefrau Stühler macht als Zeugin in der­selben Reihenfolge und mit denselben Einzelheiten wie ihr Ehemann ihre Aussagen. Auch sie wird vom Vorsitzenden eindringlich ermahnt, ja die Wahrheit zu sagen. Elisa- be tha Stühler, die Tochter der Vorzeugen, erzählt bat Vorfall vom Sonntag im Sommer 1899 ebenso wie ihre Eltern, und zwar ganz geläufig, selbst mit den kleinsten und unbedeutendsten Einzelheiten; sie erklärt, damals als Linden­struth quittiert habe, die Rechnung an sich genommen und dem Vater erst ausgehändigt zu haben, als Pistor Nachf. das Geld hätte haben wollen. Der Präsident spricht seine Verwunderung darüber aus, daß die Zeugin und nicht der Vater die Lindenstruthsche Quittung in Aufbewahrung ge­nommen habe. Elisavetha Stühler bleibt aber ei ihrer Aussage. Auf Befragen des Verteidigers, Rechtsanwalts Grünewald, bemerkt die Zeugin, daß, als sie dem Vater die Lindenstruthsche Rechnung zurückgegebeu habe, diese zwei Quittungen über je 10 Mk. und ebenso die Unterschrift des Angeklagten aufgewiesen habe.

Auch Marie Stühle r erinnert sich aller Vorkomm­nisse jenes Sonntags 1899, an dem die Zahlung an den Angeklagten geschah. Während die anderen Glieder der Stühlerschen Familie genau angeben können, was und wie Lindenstruth damals quittiert hat, sagt sie nur aus, daß L. geschrieben hat. Auf Befragen des Vorsitzenden, wer denn die Quittung damals an sich genommen und wer sie aufge­hoben hat, erklärt Marie Stühler zögernd und flockend, die Mutter. Landgerichtsrat Sandmann bemerkt der Zeugm, es komme ihm darauf an, zu erfahren, ob hier fein Irrtum vorliegt. Die Zeugin wendet darauf auffällig den Blick zu den Eltern im Zeugenraum. Der Vorsitzende bemerkt der Zeugin, daß sie sich nicht etwa durch die Anwesenheit der Eltern und der Schwester beeinflussen lassen dürfe und veranlaßt, daß die drei Zeugen Stühler den Saal verlassen. Wieder wird dieselbe Frage gestellt, wer die Rechnung an jenem Sonntag an sich genommen und ein Jahr lang auf­bewahrt habe. Glatt erklärt Marie Stühler, die Mutter'. Hierauf hält der Präsident der Zeugin die Aussage ihrer! Schwester Elisabetha vor. Es falle dieser Widerspruch der beiden Schwestern über einen so wichtigen Punkt umsomehr auf, als deren Aussagen über ganz unwichtige Dinge, die sich an dem fraglichen Sonntag ereignet haben, sich genau decken.

Die als Zeugen vernommenen beiden Schmrcdeges eilen Häuser und Kuhl schildern übereinstimmend einen Vor­gang aus dem Jahre 1900. Beide waren damit beschäf­tigt, im Tiefenweg vor dem Hause des Angeklagten Kohlen zu schippen und in das Hans zu bringen. Ihr damaliger Meister "stand daneben auf der Straße. Da kam Fuhrmann Stühler von der Bahnhofstraße her. Er wurde von Meister Lindenstruth angerufen, der ihn fragte:Wer hat die Quitt­ung geschrieben?" Stühler gab auf diese Frage keine Ant­wort, sondern sagte, er habe 10 Mk. ober das Geld an Frau Lindenstruth bezahlt, woraus er weiter ging.

Zeuge Sattlermeister Brühl har früher für Fuhr­mann Stühler gearbeitet, er erklärt denselben für einen] schlechten Bezahler. Der Angeklagte Lindenstruth ist nach, der Ansicht Brühls ein Ehrenmann, dem er ben ihm zur Last gelegten Meineid nicht zutraue. Der Mitinhaber der Firma Pistor Nachf., Louis Schußler deponiert, daß ihn Lindenstruth seiner Zeit gebeten hat, die Rechnung bet Stühler einzuzieheu. Stühler habe nur 83 Mark 37 Pf. schuldig sein wollen, und seinem jungen Mann, der d ie Angelegenheit zu ordnen tjatte, die Rechnung, mit den Quittungen über zweimal je 10 Mark ausgehändigt. Lindenstruth hätte sofort erklärt, die zweite Quittung sei gefälscht, die Zahlung sei nicht erfolgt. Der Zeuge hat früher vor dem Untersuchungsrichter erklärt, daß Stühler ihm gegenüber zugegeben habe, die angeblich gezahlten 10 Mk. habe er der Frau Lindenstruth gezahlt. Der Bäckermeister Heinrich Faß hat ebenfalls den Stühler als schlechten Zahler kennen gelernt. Schreinermeister Sack stellt Lindenstruth ein sehr gutes Leumundszeugnis aus. L. sei in der ganzen Stadt als ehrlicher und redlicher Mensch bekannt. Niemand traue ihm zu, daß er um eine solche Lappalie einen falschen Eid schwören werde. Auf Befragen des Verteidigers bemerkt er, daß der Angeklagte bei der Gailschen Feuerwehr, bereu, Kommandant er sei, hochangesehen fei, ebenso in den Der-, einen, deren Mitglied er sei.

Ter Verteidiger erklärt hierauf, daß er, wenn der Ver­treter der Staatsbehörde und sein Klient damit einverstanden seien, auf die weitere Vernehmung der Leumundszeugen, verzichten würde. Aus allen Kreisen der Gießener Bevölke­rung hätten sich freiwillig bei ihm Leute gemeldet, die bereit seien, dem Angeklagten dasselbe Zeugnis zu geben, wie der Zeuge Sack. Es wird hierauf auf alle werteren' Zeugen von allen Seiten verzichtet.

Lehrer Leib giebt hieraus sein Gutachten ab über die, Echtheit der infriniinierten Quittung. Er zeigt an echten^ Schriften des Angeklagten die Aehnlichkeit der Schriftzeichen' mit denen der infriminierten Schrift und erklärt, daß nach' seiner Ueberzeugung Lindenstruth die zweite Quittung ge­trieben hat. Der Verteidiger fragt Herrn Leib, wieso er dazu komme, vor Gericht als Sachverständiger zu fungieren. Lerb erklärt, er habe als Schreibiehrer für Schriftvergleich.