Ausgabe 
4.7.1902 Zweites Blatt
 
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em eine kleine Wschwächung deZ gestrigen Wstrmmuugs- refultats herbeizn sichren.

Staatsminister Rothe: Die Entscheidung darüber, vb der Antrag Haas nach der Geschäftsordnung des Hauses zulässig sei, überlasse er der Entscheidung desselben. Zunächst sei formell zu bemängeln, daß eine zweite Le- ifintg über den neuen Artikel 3 a nicht stattfinden könne. Zur Sache sel-bst müsse die Regierung erklä­ren., daß sie einer Vermehrung der ländli­chen Abgeordneten nicht zustimmen werde, kchon im Hinblick darauf, daß eine Vermehrung der städti­schen Vertreter vorgesehen sei, um eine gerechtere Ver- iteming zu ermöglichen. Eine sofortige neue Wahlkreis- Einteilung vorzunehmen, sei die Regierung nicht in der Lage.

Abg .Molthan (Ztr.): Die gestrige Abstimmung sei eine äußerst sellsame gewesen. Der Antrag Haas, den er nicht leichten Herzens unterichrieben habe, bilde indes eine Drücke zur Verständigung. Daß Gießen dadurch benach­teiligt werde, sei chm unsympathisch, aber einen anderen Äusweg aus der Sackgasse gebe es nicht. Den Artikel 3 a könne man in besonderer nachmaliger Lesung behan­deln, wodurch das formelle Bedenken des Staatsministers Wegfälle. Er bedauere aufs Lebhafteste, daß die Regierung dem Anträge Haas als dem einzigen normalen Ausweg

nicht zustimme.

Abg. Jöckel (nL): Nach dem Wortlaut der Geschäfts­ordnung sei der Antrag Haas unzulässig; Abänderungen der Beschlüsse der zweiten Lesung könnten nicht mehr vor- ,genommen werden. Deshalb könne man den gestrigen Be­schluß aus Ablehnung des Artikels 3 nicfyt wieder aus­heben.

Geh. Staatsrat v. Krug erllärt, daß der neue Ar­tikel 3a eng zusammenhänge mit dem abgelehnten Ar­tikel 3, über den bereits abgestimmt sei. Deshalb sei die Aufnahme des neuen Artikels formell unzulässig und diese formelle Unzulässigkeit werde zur Nichtannahme der Vor­lage durch die Regierung führen. Aus den Vorwurf des Mg. Molthan erwidere er, daß die Regierung sich ab­lehnend gegenüber dem Antrag Haas verhallen müsse, nachdem die Kammer selbst eine gerechtere Verteilung zu Gunsten der Städte gewünscht habe.

Abg. Wolf (fr. w. V.) sieht in dem neuen Antrag den einzigen Ausweg. Man solle dem neuen Artikel zn- stimmen, um etwas zu stanbe zu bringen.

Mg. Dr. David (Soz.): Gegen die formelle Rich­tigkeit des Antrags Haas hege er ernest Bedenken und nach der Stimmung im Hause halte er denselben für aus­sichtslos, da sich für den neuen Antrag eine Mehrheit nicht finden werde. Nachdem man sich gestern den Kopf gründlich gewaschen habe, solle man heute nicht nochmals Gefahr laufen, ein nochmaliges Vacuum zu schaffen. Werde man aus diese Mt und Weise das Gesetz zu Ende führen, so. werde sich ein Hohngelächter im ganzen Lande erheben. Die Regierung und die Erste Kammer könnten alsdann den besten Witz machen, indem sie die Vorlage so annehmen, denn dann sei die Zweite Kammer verfassungsmäßig und korrekt beseitigt. Es sei ein noch nie dagewesenes Schau­spiel, daß eine Volksvertretung, für die eine Partei vierzig Jahre gekämpft habe, von deren Epigonen beseitigt werde. Werde man hier keine Remedur eintreten lassen, dann sei das Bestehen der Zwecken Kammer abhängig von dem guten Willen der Regierung und der Ersten Kaülmer. Deshalb müsse man die weckere Existenz der Zwecken Kammer im Artikel 61 festlegen, wogegen for­melle Bedenken nicht beständen. Den Artikel 3 des alten Wahlgesetzes müsse inan beibehalten unter dem Vorbehalt einer späteren neuen Wahllreiseinteilung.

Mg. Morneweg (nL): Wenn der Antrag Haas ge­schäftsordnungsmäßig zugelassen werde, dann sei eine zwecke Lesung desselben nicht mehr erforderlich In ma­terieller Hinsicht scheine der neue Artikel auch für die Städte acceptabel, aber das dicke Ende komme nach Darmstadt habe setzt schon sozusagen drei Sitze, da Bessungen in dem kindlichen Wahlkreise den Ausschlag gebe. Würden nun die ländlichen Abgeordneten vermehrt, so werde die Lage Darmstadts, an der sich also durch die Gewährung eines weckeren Abgeordneten nichts ändere, noch schlechter. Im übrigen habe er gegen den Antrag große formelle Bedenken, da es sich um Sachen handele, über die schon zweimal abgestimmt sei. Auch der Vorschlag des Mg. Dr. David, der sich, mit dem gestrigen ab gelehnten Antrag Korell decke, sei bwenklich. Präzedenzfälle, die der Geschäftsordnung des Hauses widersprechen, dürfe man nicht schaffen, und erst in den letzten Tagen habe man den Antrag aus Wieder­holung einer Mstimmung ab gelehnt

Abg. Weidner (fr. w. V.): lieber den Ausfall der gestrigen Mstimmung habe er durchaus feine bittere Em­pfindung, denn es sei nicht seine Schuld, daß das Vacuum entstanden sei; hülle man über den Antrag Korell zuletzt abgestimmt, so wäre dasselbe nicht eingetreten. Er be­klage, daß die Regierung sich weigere, eine neue länd­liche Wahllreiseinteilung vorzunehmen. Dem Anträge Haas werde er nicht zusllmmen; wie die Vermehrung der Ländlichen Wahlkreise nach dessen Antrag erfolgen solle, verschweige dieser. Am besten werde man über die Schwie­rigkeiten hinauskommen, wenn man den Anregungen Da­vids folge, und das Vacuum bei Artikel 61 beseitige.

Mg. Dr. Gut fleisch (freis.): Ten Versuch des Mg. Haas, durch den neuen Antrag eine gestrige Lücke auszu- -füllen, um das Haus vor einer Mederlage zu retten, halte er sachlich rmd formell für verfehlt. Denn der Anttäg lasse Oberhessen im Sllch und schasse eine Lücke nach einer anderen Seite hin. Wenn man drei neue ländliche Wahl­kreise bilden wolle, so müsse dies auch sofort geschehen, -und cs müsse alsdann eine völlig neue Verschiebung der Wahlkreise eintreten, auf die die Regierung sich nicht ein­lasse. Jetzt empfinde er Reue darüber, daß er es im Airs­schuß abgelehnt habe, der Regierung die Regelung der Wahlkreiseinteilung aus dem .Verordnungswege zu ge­statten. Mer dies sei jetzt im Mgenblick nicht mehr zu ändern. Wenn also der Mtrag Haas eine noch größere Lücke lasse, so halte er ihn jedoch auch formell nicht für xichtig. Neue Artikel könne man ohne Verstoß gegen die Geschäftsordnung einfügen, aber der neue Antrag sei formell Unzulässig, weil er die gcftrige Materie nochmals behandle. Zm Reichstage halle man an diesem Prinzip unbedingt Mt im Hinblick auf die sehr schwankende Präsenzzifter. Diese Gefahr sei zwar hier int Hause nrcht so sehr groß, allein für ihn bestehe die Möglichkeit zur Annahme des Änttaaes aus sachlichen und formellen Gründen nicht. Auch sei es sehr zweifelhaft, ob bei Artikel 61 eine Re­medur eintreten könne. Mer man könne vielleicht die Sache ans folgende Weise ordnen: Nachdem sich die gestrige Un­fähigkeit der Kammer, sich über die Fassung des Artikels 3 In einigen, gezeigt habe, könne die Regierung sagen, daß ?ie unter diesen Umständen den Wortlaut des Artikels 3 M allen Gesetzes b erb chatte. Kicher Weg, durch den man

alle formellen Bedenken beseitige, sei gangbar. Gestern erst habe der Wg. David erklärt, man solle das Odrum der Ablehnung der Vorlage auf die Erste Kammer schieben, und heute schon komme der Abg. Wolf, der sage, man dürfe zur Ersten Kammer das Verttauen haben, daß sie Remedur bei dieser verfahrenen Sache eintreten lassen werde; dies sei das einzige Erfteullche der geftrigen. Vev- handlung.

Abg. Pennrich (Zentt.) glaubt, daß mit dem Anttag Haas nichts Posckives zu erreichen sei und wird gegen denselben stimmen.

Wg. Ulrich (Soz.) bittet den Antragsteller, bei der Stimmung im Hause den Antrag zurückzuziehen. Die Zweite Kammer habe sich übrigens nicht selbst aufge­hoben, weil zum Anttag Korell nicht die nötige Zwei­drittelmajorität vorhanden gewesen sei. Deshalb brauche man auch nicht um die Loyalität der Ersten Kammer zu bitten, für dte der Wg. Dr. Gutfleisch in letzter Zeit eine gewisse Vorliebe zeige. Der gestrige Beschluß sei lediglich ein Schönheitsfehler, den man bei Artikel 61 reparieren könne.

Wg. Bähr (fr. w. V.) erllärt, mit seinen politischen Freunden gegen den Antrag Haas stimmen zu wollen. Auch einer Vermehrung der ländlichen Abgeordneten widersttebe er, da seiner Ansicht nach hier schon genug Abgeordnete säßen, die dem Lande eine Menge Geld kosteten.

Mg. Haas-Darmstadt (nL): Sein Antrag sei nur ein Versuch, der im Interesse des Zustandekommens der Vorlage eine Einigung herbeizuführen bezwecke. Ob hier im Hause einige Abgeordneten mehr säßen, das mache in finanzieller Beziehung dem Lande nicht viel aus. Formelle Bedenken gegen, seinen Antrag beständen nicht und Ver­besserungsoorschläge seien in der zwecken Lesung wohl mög­lich. Anders dagegen liege der Fall, wenn gestern ein An­trag zu Artikel 3 angenommen worden wäre. Mit seinem Antrag habe er seine Schuldigkeit gethan, um die ge­schaffene Lücke au^ufüHen. Ta aber fein Anttag, wie er nach der Stimmung des Hauses mit Bedauern sehe, keine Aussicht auf Annahme habe, ziehe er feinen JUntrug zurück, denn es sei nun genug des grausamen Spiels.

DamitbestehtalsodieLückeinderVorlage, wodurch, sich die Zweite Kammer selbst be­seitigt hat, vorerst weiter.

Artikel 5 wird in der Fassung der ersten Lesung ge­nehmigt.

Zu Artikel 6 erllärt

Staatsminister Rothe, daß die Regierung von ihrer Forderung, daß dem Besitze des Wahlrechts ein dr ei­jähriges Wohnen im Großherzogtum vorausgehen müsse, nicht abgehen könne. Der Position b und c des Artikels dagegen könne die Regierung zustimmen, nicht aber auch der Position d, die Gewerbsgehilfen und Dienstboten das Stimmrecht zubilligen wolle, die als in den Haushall ihres Arbeitgebers aufgenommenen von der GemeindeeinLommen- steuer befreit seien.

Ministerialrat Becker legt dar, daß die Regierung diesen Personen aus prinzipiellen Gründen ein Wahlrecht nicht zugestehen könne, denn dies stehe im Widersprach mit Positio 3 des Artikels, wonach die Zuziehung zur Steuer dafür maßgebend fei. Bei den Haussöhnen liege der Fall anders/ denn diese könnten nach Artikel 5 des Ein­kommensteuergesetzes herangezogen werden.

Nach kurzer Debatte wird Artikel 6 inder Fassung der ersten Lesung angenommen mit der Ab­änderung, daß an Stelle der Positio 2 des Artikels die Fassung der Regiserungsvor- lage tritt, wonach zur Voraussetzung des Wahlrechts auch ein dreijährigesWohnen im Großherzogtum erforderlich ift

Die Artikel 7 und 8werdeninder Fassung der er st en Lesung angenommen.

Sodann wird nachträglich über den Artikel 4 nament­lich ab gestimmt. Artikel 4 sieht das dirette und geheime Wahlrecht vor.

Artikel 4 toiib mit allen gegen 4 Stimmen angenommen.

Ebenso die Artikel 8 a und 9.

Artikel 9a sieht die allgemeine Wahl­pflicht vor.

Staatsminister Rothe erklärt, daß die Regierung die Wahlpflicht nicht annehmen werde. Bestehe das Haus darauf, so gefährde man die ganze Vorlage aufs ernst- lichste.

Wg. Dr. Tavid (Soz.) glaubt, daß man unter diesen Umständen nicht auf der Wahlpflicht, die ja später doch kommen werde, bestehen solle.

Die Wgg. Wolf und Backes stimmen dem Wg. Dr. David zu, während die Wgg. Weidner und Hei den- reich auf die Wahlpflicht nicht verzichten wollen.

Abg. Köhler-Langsdorf (fr. w. B.) meint, die Re­gierung möge die Vorlage zurückziehen und eine neue bessere einbringen, b .i n n werde man solche Karne- valssitzungen nicht erleben.

Präsident Haas ruft den Redner zur Ordnung.

Die Wahlpflicht wird sodann mit 20 gegen 18 Stimmen abgelehnt.

Die Artikel 10 bis 60 werden debattelos in der Fassung der ersten Lesung genehmigt.

Zu Artikel 61 liegt ein neuer Antrag der Abg g. Weidner und Genossen vor, der die durch die Wlehnung des Artikels 3 geschaffene Lücke (Aushebung der Zweiten Kammer'.) ausfüllen will. Sie beantragen: Den Artikel 3 des Wahlgesetzes, von 187£, der die Zu­sammensetzung der Zweiten Kammer regell, in Geltung zu lassen bis zur Einführung einer neuen Wahlkreiseinteilung durch ein bep sond eres Gesetz.

Die Wgg. Jöckel und Dr. Gut f l e is ch halten im Ein- llang mit dem Staatsministerlden Anttag fürgeschästs- ordnungswidrig.

Wg. Dr. David hält dies nicht für richtig. Wg. Molthan hat formelle Bedenken gegen den Antrag, der nichts anderes bedeute, als die Wiedereinbringung desAn- trages Korell, der gestern abgelehnt worden sei.

Wg. Dr. G u t f l e i s ch hat zwar auch formelle Bedenken, giebt aber den Antragstellern anheim, zu ihrem Antrag noch hinzuzufügen, dach' der Artikel 3 des alten Gesetzes nur bis längstens 31. Dezember 1906 in Kraft bleibt Sonst könne er dem Antrag zustimmen.

Der Antrag Weidner und Genossen wird sodann mit der Aenderung angenommen, daß der alteArtikel 3 bislang st ens31.Dezember 1907 in Kraft bleibt. Dafür stimmen 33, dagegen 3 Abgeordnete.

Damit ist die Zweite Kammer in die Vor­lage wieder hineingeslickt.

Ter Rest des Gesetzes wird einstimmig und debattelos genehmigt

Es wird sodann zur Schluß ab stimmrg ge­schritten.

Der Gesetzentwurf als Ganzes wirdn der FassungderBeschlüssederzweitenLesugan- genommenmit32gegen4 Stimmen (die Nional- liberaten Heidenreich, Jöckel, Koch und Möllinge.

Schluß 2 Uhr 45 Min. Nächste Sitzung Freita 9 Uhr.

Nolilische Tagesschau.

Der Zar über die Reform der Schulen.

In einem Reskript, das Kaiser Nikolaus aus ckerhof an den neuen Minister der Volksaufklärung, G. E. enger, erlassen hat, heW es wörtlich: Vor allem wiedenle ich meine Forderung, daß sich in der Schule mit der Hüning* )er Jugend deren Erziehung im Geiste des Glaube;, der Ergebenheit für Thron und Vaterland und Achtur der Familie, sowie die Fürsorge dafür vereinigen, d; mit i>er intellektuelleii und physischen Entwickelung beringen Leute diese von frühester Jugend an Ordnung und Diziplcki gewöhnt werden. Die Schule, die der Jüngling nr ir.it den Kenntnissen des Lehrkursus verläßt, ohne eine reigiös- rnoralische Erziehung, verbunden mit Pflichtgefühl, Dtz- ziplin und Achtung vor den Aelteren erhalten zu übet, chafft nicht nur keinen Nutzen, sondern ist oft schiblst, indem sie Eigenwillen und Dünkel entwickelt, die jede Sache so verderblich sind. Zu dem von mir angefthrtt Zwecke ist sofort dafür zu sorgen, daß in den Residenzen un in den Gouvernementsstädten bei den mittleren Leh ran talken allmählich Erziehungs-Pensionsanstalten errichte werben, wobei für bas Erziehungswesen eine strenge AuZ wähl ber besten Leute stattzufinden hat, und burchaus nid: Personen zugelassen werben bürfen, die für die von mi erwähnten Aufgaben nicht vorbereitet sind. Gleichzeitig hierniik halte ich die Ausarbeitung der Frage einer b e f f e ren materiellen Sicherstellung der zur Lehr und Erziehungsthätigkeit berufenen Per onen für notwendig. Bezüglich der Organisation bc Schule wünsche ich baß diese in drei Kategorien zerfallt in niedere mit abgeschlossenem BiIdungstursus,Mittelschjule verschiedenen Typus, ebenfalls mit abgeschlossener Bildung und Mittelschulen mit einem Vorbereitungskursus für d: Universität. Was die Universitäten betrifft, so er­warte ich nad), den traurigen Erfahrungen der letzten Jchr von Lehradministration und Professoren eine herzliche nid einsichtsvolle Teilnahme am geistigen Leben der ihrer Fir- orge anvertrauten Jugend. Mögen sie dessen gedenke:, dtß die Jugend berechtigt ist, in allen Fallen des Zweises, des Kampfes und der Verirrung bei ihren Leitern die ih man­gelnde Erfahrung, Festigkeck der Ueberzeugung und ie tenntnis zu suchen und zu finden, daß zmveilen da; ganze Leben von einem Alomente unbedachter Verirrung ahmigig ist. Meinein väterlichen Herzen war es erfreulich zu ei> ähren, daß die gro^e Mehrzahl der Studenten z Ende des gegenwärtigen Lehrjahres in eigener Erkenntttt ihrer Pflicht zu den wissenschaftlichen Arbecken und Ord­nung zurückgekehrt ist Ich wckl hoffen, daß nch der ommerlichen Erholung und ruhiger Be,ragung ihes Ge­wissens sowie unter dem wohlthätigen Einflüsse be Ellern unb Nahestehenben, die lern en be Jugenb auf meine Stimme achten wird, die sie vereint mit allen meinen treue, Unter­khanen unter den Sch^ttm d.er Slrbeit unb GesetzlicLeck be­ruft. Den llnorbnungen, die die Wissenschaft unb ie Uni­versitäten, auf bie Rußlanb in früherer Zeck mit Rcht stolz war, schänden, und die so viele dem Vaterlande uib mir teure junge Leben verderben, muß zum Wohle des vm Gott mir gnitertrauten Volkes ein Ende bereitet werden.

Am Stadt ulld Kaud.

Gießen, den 4. Juli 19)2.

* Gießener Volksbad. Im Juni wurden 10737 Bäder verabreicht gegen 8502 im Mai 1902 und 10606 in Juni 1901 oder im Durchschnitt auf den ganzen Badetig 390 Bäder gegen 315 im Mai 1902 und 393 im Jmi 1901. Der Besuch hak sich wie folgt verteilt:

Schwimmbad 4593 Männer, darunter 601 zu 10 Pfg.,

1418 Frauen, , 319 10 ,

Wannenbäder 1. Klaffe 299 Männer, 143 Frauen, , 2. , 855 682

Dampf- und Heißluftbäder, sowie Massage zusammen 14! Männer, 31 Frauen. Brausebäder 2039 Männer, 534 Frauen Die Personenwage wurde von 280 Personen benutzt. Da; Bad von 11 Personen besichtigt.

* * Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 36, ausgegeben am 2. Juli d. I., enthält: Bekannt­machung, die Anlegung des Grundbuchs betreffend. Von 23. Juni 1902.

* * Die Stelle des zweiten Beamten bei der Landeslotterie-Direktion in Darmstadt wird voraussichtlich in der Mrze neu besetzt werben, da der gegenwärtige Inhaber der Stelle in ben Justizbienst ju- rückzutreten beabsichtigt. Als Bewerber für diese Stelle kommen in erster Linie Juristen in Betracht, welche auf, eine längere praktische Thätigkeit im Richteramte oder in der Rechtsanwaltschaft zu verweisen haben.

* * Provinzial^ und Kreisausschußferien. Am Montag, den 21. Juli, nehmen die Ferien für bie Provinzial- unb Kreisausschußsitzungen ihren Anfang; die­selben bauern bis zum 1. September. Vor ben Ferien werden noch je eine Kreisausschuß- und eine Provinzial- ausschußsitzung abgehalten. Während der Ferienzeit kom­men vor den abzuyallenden besonderen Sitzungen nur schleunige Sachen zur Verhandlung.

* * 2002 Bettler unb Landstreicher wurden im Jahre 1901 im Großherzogtum Hessen rechtskräftig zur Strafe verurteilt, (davon 580 in Starkenburg, 330 in Oberhessen unb 1092 in Rheinhessen). Nach ben Jahres­zeiten entfielen Bestrafungen auf ben Winter 781, den Frühling 365, den Sommer 311 und auf ben Herbst 446. 'Nach § 362 bes Reichsstrasgesetzbuches kann bei ber Ver­urteilung zur Haft zugleich ertannt werben, baß bie ver­urteilten Personen nach verbüßter Strafe ber Lanbespolizei- behörde zu überweisen seien. Auf Grund dieses Paragra­phen sind im Jahre 1901 in der Provinz Starkenburg 66, in Oberhessen 49, in Rheinhessen 40, zusammen 155 ge­richtliche Uebertoeifungen an bie Lanbespolizeioehörbe er­kannt worden. Die Gesamtzahl der Ende 1901 in ben Arbeitshäusern untergebrachten Personen betrug 152, und zwar bejanben sich hiervon 145 im Arbeitshaus zu Dieburg unb 6 im Filialarbeitshaus zu Gießen.

** Mitteilung des Weilburger Wetter­dienstes. Es Dürfte gut sein, von Zeck zu Zeit einmal bie Falb scheu Prophezeiungen mit dem in unserer Gegend wirklich emgetretenen Werter zu vergleichen. Wenn wir als Grundlage für bie Uebersicht über letzteres, die