Zweites Blatt.
152. Jahrgang
323
Freitag 4. Juli 1003
Nr 154
•rfjint tLgllch auf Sonntags.
Dem Üßener Anzeiger werdeim Wechsel mit dem loschen Landwirt die Glener Kamillen- blätteviermal in der W-e beigelegt.
Rotatisdruck u. Verlag dl B r ü h l'sehen Unive-Buch- u.Stein» drucket (Pietsch Erben) Rebabn, Erpeditio« ui Druckerei:
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Adref für Depeschen; «uztger Gieße«.
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W General-Anzeiger " “SSS-
v v für den polit u. allgem.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Netzen ZWZ
W ' Kr zeigenteil: Hans Beck.
)U Heutige Yummer umfaßt 10 Seiten.
De Annahme der Wahlrechtsvorlage.
-tt- Gießen, 4. Juli.
Die Zweite Kammer hat, wie wir gestern bereits unseren Lsern infolge eines Original-Telegramms mitteilen hinten, die gesamte Wahlrechtsoorlage mit 33 egen 3 Stimmen definitiv angenommen, mit Usschluß des in der ersten Lesung hineingebrachten Zusatz- Ltikels, Wahlpflicht betreffend.
Es ist also anders gekommen und bester, als man nach in Dienstagsoerhandlungen befürchten mußte, in denen die s scherzhafte als ungeheuerliche Thatsache zur Wahrheit ttrbe, daß dieselbe Zweite Kammer, die da saß in voller ^rrlichkeit des Sommersonnenlichtes und — um mit Lessing z reden — mit ernsthaftester Miene ernsthafteste Dinge auf ds ernsthafteste traktirte, ihre eigene Existenz verleugnete. Sc hatte sich selber aus der Welt gestrichen, nach Nirgendheim vcsrtzt, „selbstmörderisch groß", wie Björnson in seinem ineessantenDrama „Der König" sagt — Gott sei Dank aber mr uif dem Papier. Denn schon am anderen, gestrigen Tage haben sich die Herren, die sich selber, plötzlich geistlck, wie die übel berüchtigten Gesundbeter, zum Geistechor erklärt hatten, aus ihre von niemandem gut ab* zuleugende Existenz besonnen. Und dieser komische Beschluß der Dseinslosigkeit hat außerordentlich günstig auf das Gemüt userer Volksboten gewirkt. Sie haben uns gestern das hiß ersehnte allgemeine direkte Wahlrecht geschert!
Per vielleicht sagt die Erste Kammer, und das ist nur zu wapscheinlich: „Nicht geschenkt!" Denn sie, die zum Denken berufene, lenkt, und die zum Lenken berufene Re- gierum denkt! So ist's einmal auf dieser besten Welt als starre krbestimmung festgestellt! Wir dürfen aber darauf vertraun, daß, wie mit aller Bestimmtheit verlautet, unser Groß erzog, als ein fein Volk und dessen Willen hoch- haltendr Regent, der Einführung des direkten Wahlrechts lebhaft entgegensieht. Und dieser Umstand giebt uns Hoffnung ruf die schließliche Gesetzwerdung des ganzen Entwurfes
Srei „Volks"-Vertreter haben gegen den Gesetzentwurf gestimmt Ihre Namen werden dereinst in der hessischen Spezillgeschiche keinen guten Klang erhalten; fortleben aber w rd dieses Triumvirat als jene seltenen Männer, die, gleich ihren einsichtsvolleren Zeitgenossen auf der ersten Stufe des 2C Jahrhunderts stehend, weniger an der politischen Reife de! Volkes als an der eigenen zu zweifeln Grund hatten.
In Form der Regierungsvorlage ist in der zweiten Leung, — eine dritte giebt es ja bekanntlich, nach Art. 45 de; Gesetzes, betr. die landesständische Geschäftsordnung, bei uni in Hessen nicht — das ganze Gesetz angenommen worden, also mit samt der Vermehrung der Äbgeordnetenzahl um Ans, d. h. auch mit einem zweite n Gießener und Wormser Vertreter, und auch mit samt dem ebenso viel imftrittenen Artikel 6, d. h. mit den durchaus begründeten iekannten Voraussetzungen zur Stimmberechtigung (©teuer* mckstondsklausel und Wahlberechtigung vom 25. Lebensjahre ib). Dagegen haben sich natürlich vornehmlich die Sozialdemokraten erklärt, die, wie ihr Dr. David, der frühere Aießener Gymnasialoberlehrer, sagte, dem ganzen Entwürfe mit einem nassen und einem trockenen Auge gegenüberstanden; mi: der Wahlpflicht dagegen sei es nicht so eilig, die
käme „mit der Zeit sowieso". In der ersten Lesung war dieser Antrag mit 29 gegen 4 Stimmen angenommen worden. Jetzt ist er gefallen. Der verstorbene preußische Minister des Innern Herrfurth ist vor Jahren, als er sich bereits im Ruhestand befand, für die Einführung der Wahlpflicht eingetreten. Er vertrat die Ansicht, daß die Einführung der Wahlpflicht aller Wahrscheinlichkeit nach eine Zurückdrängung der Sozialdemokratie bewirken würde. Es ist schwer, ein allgemeines Urteil darüber abzugeben, wem die Einführung der Wahlpflicht zu gute kommen würde. Es ist ja richtig, daß die Sozialdemokraten, die mit einer Art Fanatismus Wahlkämpfe führen, den größten Teil ihrer Anhänger an die Wahlurne heranbekommen, während in der bürgerlichen Wählerschaft mehr Gleichgiltigkeit und Abneigung gegen alles Wählen vorhanden ist. Diese Regel erleidet ober auch mannigfache Ausnahmen. Beispiele lassen sich in Mengen anführen. Es ist auch sehr die Frage, ob nicht der Wahlzwang und die auf die Wahlenthaltung gesetzte Bestrafung gerade den Sozialdemokraten Anhänger zuführen würde. Wir Deutschen sind gegen Zwang sehr empfindlich und es könnte eine große Menge von Wählern geben, die, ungehalten darüber, daß man ihnen nicht den freien Willen läßt, gerade deshalb für die Sozialdemokraten stimmen. Man vergesse auch nicht, daß mit diesem Mittel der Wahlpflicht bereits eine Probe gemacht worden ist. In Belgien hat s. Z. bei den Wahlen gerade auf Grund der Wahlpflicht die Sozialdemokratie außerordentliche Erfolge errungen. Es entsteht auch die Frage, welche Kosten dem Staat aus der Einführung der Wahlpflicht entstehen würden. Wie viel neue Beamte muß man dann wohl haben, um alle diese Strafen zu erkennen und beizutreiben. Es würde, wenn der Rechtsweg mit kontradiktorischem Verfahren zugelassen ist, Tausende von Prozessen nach jeder Reichstagswahl geben.
Herrfurth führte s.Z. zur Begründung an, daß ein Teil der bisherigen Wahlagitation, die scharfe Kontrolle der Wahlhandlung und das geräuschvolle Heranholen säumiger Wähler an die Wahlurne für die Zukunft sich als zwecklos erweisen und in Wegfall kommen würde. Das ist richtig; aber es könnte auf andere Weise ohne das umständliche formelle Verfahren der Wahlpflicht auch erreicht werden. Von Seiten der Behörde müßte Alles geschehen, was die Teilnahme an der Wahl erleichtert und auf die Wahl aufmerksam macht. Die Behörde könnte an allen größeren Orten die einzelnen Wähler durch Karten zum Wahlakt einladen, wie das bereits teilweise bei anderen Wahlen geschieht. Wir glauben, daß durch eine solche Einrichtung, die ohne große Kosten durchzuführen ist, die Wahlbeteiligung besser erhöht werden kann, als durch die Einführung der Wahlpflicht, deren Wirkungen schwer zu übersehen wären.
Wir beabsichtigen auf dieses Thema noch einmal zurück- zukommen, auf das gründlicher einzugehen heute die Hast der Tagesarbeit verhindert.
Heute aber wollen wir noch einmal dem jüngsten Ehren- doetor unserer juristischen Fakultät, dem Staatsminister Rothe, danken, daß er das Versprechen, welches die den 31. Landtag eröffnende Thronrede hinsichtlich einer Reform unserer Wahlgesetzgebung dem hessischen Volke gab, treu gehalten hat. Ob nun endlich der Entwurf Gesetz wird oder nicht, wir haben das gute Recht uns zu freuen über das durch ihn betätigte wahrhaft liberale Entgegenkommen gegenüber einem dringenden Postulat des hessischen Volkes. Während eine ultra-reaktionäre Regierung im Königreich Sachsen aus Furcht vor dem Ansturm der Sozialdemokratie
zu einer Verschlechterung des Wahlrechts schritt, hat die hessische Regierung (und ihr wollen neuerdings die bayerische und die badische Regierung, sowie auch die dänische Regierung folgen, selbst in Preußen regt es sich aufs neue in diesem Sinne) in dankenswerter Weise ein Wahlrechtswerk geschaffen, auf dem sich in jedem Falle wacker weiterbauen läßt.
Mit größter Spannung sehen wir der Ersten Kammer wichtigem Votum entgegen — quod Dii bene vertont!
Hessischer Landtag.
Zweite hessische StändeLammer.
124. Sitzung.
Darmstadt, 3. Juli.
Präsident Haas eröffnet die Sitzung erst um 10 Uhr statt um 9 Uhr, wie vorgesehen war. Anscheinend um zu beraten, wie der gestrige schwere Fehler wieder gut gemacht werden fön ne, stehen die Abgeordneten, lebhaft gestikulierend, gruppenweise in eifriger Unterhaltung beisammen.
Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe l^z., Finanzminister Gnauth Exz., Geh. Staatsrat von Krug, Ministerialräte Milbrand und Dr. Becker, Oberregierungsrat Weber, Ministerialsekretär Weber.
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung der Wahlvorlage.
Abg. Haas-Darmstadt (nl.) bringt den Antrag ein, anstelle des gestern gestrichenen Artikels 3 folgenden neuen Artikel 3a der Vorlage einzufügen: Die Zweite Kammer ^besteht aus 14 städtischen Abgeordneten (Darmstadt ^u. n d Mainz je 3, Offenbach und Worms je 2, Gießen, Friedberg, Alsfeld und Bin gen je 1) und aus 43 ländlichen Abgeordneten., Den Antrag begründet er wie folgt: Gr glaube, daß alle diejenigen, die für das direkte Wahlrecht ein getreten seien, eine bittere Empfindung über das Resultat der gestrigen Abstimmung haben mußten. Dadurch sei die Zweite Kammer aus der Vorlage gestrichen worden; aber es sei undenkbar, daß man an die Erste Kammer eine Vorlage gehen lassen lönne, in der die Zweite Kammer ihr eigenes Todesurteil beschlossen habe. In letzter Stunde solle man diesen Fehler noch zu verbessern suchen. Seinen Antrag motiviere er damit, daß man den Städten eine Vermehrung ihrer Abgeordneten als einen Akt der Gerechtigkeit gewähren müsse, aber auch dem Lande solle man drei ländliche Wahlkreise mehr zugestehen, da auch die Landbevölkerung gewachsen sei. Wenn die Regierung auch für Gießen mit seinen 25000 Einwohnern einen Abgeordneten mehr verlange, so vermöge er einen Grund hierfür nicht einzusehen. Anders sei dies mit der Stadt Worms, die 40000 Einwohner habe und deshalb ebensogut berücksichtigt werden müsse wie Darmstadt und Mainz. Er habe früher schon nachgewiesen, daß aus dem 60 000 Seelen betragenden Ueberschuß der Landbevölkerung durch eine neue Wahlkreiseinteilung drei neue ländliche Wahlbezirke gebildet werden könnten. In diesem Landtage sei ja aller Voraussicht nach keine Aussicht vorhanden, das Gesetz noch unter Dach zu bringen. Die Regierung könne alsdann im nächsten Landtag mit einer neuen Gesetzesvorlage an das Haus herantreten. Bei seinem Antrag handele es sich um die Einfügung eines völlig neuen Artikels, daher stehe dieselbe nicht im Widerspruch mit Verfassung und Gesetz. Werde sein Antrag nicht angenommen, so werde man draußen im Lande über sie in einer Weise urteilen, die er hier nicht näher bezeichnen wolle. Im Interesse des Ansehens des Hauses solle man seinem Anträge zustimmen,
Frankfurter Sängerfest. Von der Kommission für Den Wettbewerb um den vom Kaiser gestifteten Wanderpreis ist jetzt das Rundschreiben an die deutjchm Männer- gefangöereine betreffs des nächstjährigen Wettsingens ver- |anbt worden. Tie Kommission besteht aus dem Gras Hoch? berg, Geh. Oberregierungsrat Erich Müller, den Professoren Georg Schumann und E. E. Taubert, den Musikdirektoren Ferd. Hummel und H. Prüfer und dem Kommerzienrat Hugo Bock. Das Wettsingen findet im Sommer 1903 m Frankfurt am Main statt. 'Alle deutschen Vcännergesangvereine, die sich mit einer Mitgliederzahl von mindestens 100 Sänaern beteiligen können, werden aufgesordert, sich bis spätestens zum 1. Dezember 1902 bei dem Vorsitzenden der Kommission, Herrn Grafen Höchberg, Berlin, Doüotheenstraße 2, anzumelden.
mungen für die Musiker, darunter Strafen von 20 Mk., 14tägige Kündigung, sofortige Entlassung ohne Entschädigung mit Zurückbehaltung des laufenden Gehaltes und der 20 Proz. des bereits bezogenen Gehaltes.
§ la bestimmt die Jnvalidlläts- und Kranken-Versicbe- rung. Durch letzte entzieht sich der Kapellmeister und Die Aufsichtsbehörde jeder Zahlung einer Krankengage (früher 1 Mon.).
§ 18 besagt, daß die zu zahlenden Strafen in die staatliche Betriebstrankenkasse fließen. (Mit welchem Recht?)
Aus dieser Blütenlese werden die verehrten Leser erkennen, welch' eigenartige Verhältnisse hier herrschen. Eine ganze Anzahl vertraulicher Mitteilungen konnte ich noch veröffentlichen, doch würde es für heute zu weit führen. Das Ganze ist ein Beweis, wie t te f traurig die Musiker- Verhältnisse noch sind. Solche Verträge müssen zurückgewiesen werden, selbst wenn sie mit einem amtlichen Stomps versehen sind.
Meisten nur 48 M k. halbmonatlich ausgezahlt, macht pro Tag 3.20 Mk. Die Preise für den Lebensunterhalt sind sehr hoch. Für Wohnung und Frühstück müssen Ledige meistens 25 Mk. pro Monat zahlen, Verheiratete 30 bis 35 Mark; Mittagstisch ist unter 1 Mk. mit Getränk und Trinkgeld nicht zu erhalten. Nun kommt das Nachtessen, das 2. Frühstück, da man schon früh 6 Uhr auf den Beinen sein muß, die Wäsche, die kontraktlich verlangte schwane Kleidung, und das alles für nur 3.20 Mk. täglich; fürwahr die Nauheimer Kurmusiker müssen nicht allein Tonkünstler, sondern auch Lebenskünstler sein.
Der Vertrag mit dem Stempel der Großy. Hess. Kurdirektion versehen und vom Gvoßh. Kurdirektor genehmigt, enthält so.'t ausschließlich Pflicht- und Strafparagrachhen für die engagierten Musiker. Einige Paragraphen sind so ungeheuerlich, daß dieselben vor dem Gesetz nicht bestehen können. Wir wollen nur einiges herausgreifen:
§ 2 verlangt von dem Musiker, daß er die früher erlassenen oder später zu erlassenden (also ihm unbekannten) Bestimmungen des Kurdirektors als Teil dieses Vertrages anerkennt.
§ 3 des Vertrages bestimmt, daß, wer sein Instrument dem Musikwagen (?) zum Transport anvertraut, die Verantwortung für Beschädigung übernimmt. Also auch bei großen Instrumenten, Violoncellen, Bässen, Schlagzeug re.
§ 5 bestimmt die Kautionsabzüge in Hohe von 20 Proz. Die Kaution wird erst nach vollständiger persönlicher Erfüllung und Beendigung der Vertrags-Verpflichtungen aus- ÖCdQ|tti2 verbietet den Musikern, während der Konzerte und der Pausen weder im Saal noch im Freien sich unter den Kurgästen zu bewegen.
§ 13 enthält einen ganzen Rattenkönig von Strasbestim
Feuilleton.
** lieb er die Kurv erwaltung in Bad-Nau- Heim wird neuerdings berechtigte Klage von den dortigen Kurorchestermitgliedern geführt, und die Herren haben auch wie uns mitgeteiU wird, eine Petition an das Großh. Ministerium in Darmstadt eingereicht. Zudem lesen wir einen längeren Artikel in der „Dtschn. Musikerztg." folgendes: Die meisten sind das erste Mal in Nauheim, da das Personal des Orchesters sich alljährlich fast gänzlich erneuert Dieses Jahr sind 35 neue Mitglieder da. Es ist dies nach meiner Meinung kein gutes Zeichen. Stabilität allein kann Gutes erzeugen, der freiwillige Verzicht so vieler Musiker, oder auch das Prinzip der Orchester- leitung, jedes Jahr neue Musiker zu engagieren, läßt darauf hindeuten, daß es eben in Nauheim nicht so ist, wie es sein sollte oder konnte. Die Aussprache mit den Herren hat mich darüber aufgeklärt, daß Zu stände bortt herrschen, die einem Bade von der Bedeutung Nauheims nicht angemessen sind und der Abstellung deshalb dringend bedürfen. Auch hier liegt wieder die traurige Thatsache vor, daß die Musiker einfach, auf ein Wiederkommen verzichten, keiner es öfter der Mühe wert findet, feine Standesgenossen über die hier herrschenden Zustande aufzuklären, und nur so ist es möglich, daß alljährlich eine so große Zahl tüchtiger Musiker sich wieder findet, um einen Sommer hindurch den Kampf ums Dasein zu führen; denn nur ein solcher ist es bei den hier gewährten Gagen. Der Kapellmeister hat ein Einkommen von 4000 Mk. für eine fünfmonatliche Thätigkeit, der Musiker 600 bis 650 Mk. Wenige erste Stimmen und einige Solisten beziehen etwas mehr. Von dieser Gage werden 20 Proz. zurückbehalten, rechnet man noch ca. 3 Mk. Steuern und 1 Mk, Klebegeld ab, so erhalten die


